Dieter Dombrowski

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Zwischenfragen heute hier nicht gewünscht sind von Rot-Rot,
bietet sich für mich die Gelegenheit, die letzten Worte der Kollegin Mächtig zu unserem Bundespräsidenten und zu dem, was dem vorausgegangen war, in einer Kurzintervention aufzunehmen.
Frau Mächtig, Sie wissen, dass ich versuche, tolerant zu sein. Ich habe es, wie ich glaube, schon an vielen Stellen gezeigt.
Was ich nicht verstehe, ist Folgendes: Wenn ein Kollege Ihrer Fraktion, Mitglied einer Organisation ist, die vom Brandenburger Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird - wir haben uns damit abgefunden, dass Sie kein Problem damit haben; es ist auch Ihres in der Tat -, und wenn Sie dem Kollegen Müller zur Seite springen und seine Äußerung in der Öffentlichkeit von dem „‘widerlichen Kriegshetzer‘ Gauck“ mit dem Hinweis darauf in Schutz nehmen, dass es immer Silberrücken und grauhaarige Herren waren, die Kriege verursacht haben, finde ich das eine Verstärkung dessen, was andere schon vorher als unglücklich bezeichnet haben.
In diesem Parlament darf und soll alles gesagt werden, was keinen Straftatbestand darstellt. Es darf auch ein bisschen überspitzt sein, keine Frage. Wenn Sie aber von den Silberrücken und den grauhaarigen Herren gesprochen haben, fallen mir Willi Stoph und andere ein.
Wie kommen Sie überhaupt dazu, sich hier hinzustellen und dem Kollegen Müller mit einer Absolution für seine unangemessene Kritik an dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, einem Land mit einer großen Achtung in der ganzen Welt - die Deutschen sind nach öffentlichen Rankings, für den einen oder anderen vielleicht unerklärlicherweise, die beliebtesten Ausländer in der ganzen Welt -, zur Seite zu springen?
Das ist meines Erachtens eine Schande für unser Land. Das haben im Übrigen auch die Bürgerinnen und Bürger nicht verdient, die 1989/1990 dafür gesorgt haben, dass wir auch hier in Brandenburg demokratisch und frei wählen können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Flächenverbrauch insbesondere von wertvoller land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche zu reduzieren ist in der Tat eine Herausforderung. Bundesweit beträgt der Flächenverbrauch ca. 80 Hektar pro Tag, und in Brandenburg gehen täglich 6 bis 7 Hektar verloren. Man kann sich das im Grunde genommen gar nicht richtig vorstellen, aber es summiert sich.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Durch die Ausweisung neuer Baugebiete, den Bau wichtiger Verkehrsinfrastruktur, die Anlage von Alleen entlang unserer Bundes- und Landesstraßen, aber auch durch naturschutzfachliche Einschränkungen der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, die naturschutzfachliche Kompensation und die Ausweisung von Schutzgebieten gehen Quadratmeter um Quadratmeter und Hektar um Hektar wegen anderweitiger Nutzung verloren.
Ich komme auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt, die Anfrage von Peer Jürgens, zurück, der fragte, was man als Bundesland gegen hohe Energiepreise tun könne. Mein Kollege Bretz hat versucht, es zu erklären; ich will es noch einmal versuchen.
Meine Damen und Herren, wenn wir bzw. wenn Sie immer wieder der Meinung sind, der Bund entscheide und mache und mache, dann frage ich: Wozu brauchen wir dieses Landesparlament? Wozu brauchen wir eine Landesregierung, wenn wir unsere Gestaltungsspielräume nicht ausnutzen?
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Selbstverständlich hat dies auch bei den erneuerbaren Energien, bei denen Brandenburg schon den dritten oder vierten Leitstern hat bzw. zumindest Deutscher Meister ist, eine Kehrseite: den Flächenverbrauch. Denn wo werden denn Windräder gebaut? Die stehen nicht in der Luft, auch wenn sie von Wind angetrieben werden. Oder wie ist das mit Photovoltaik-Anlagen? Auch die verbrauchen Flächen. Ich erinnere die Kolleginnen und Kollegen aus dem Agrarausschuss: Ich glaube, im November 2011 hatte ich mich unter „Verschiedenes“ zu Wort gemeldet und mitgeteilt, dass ich mitbekommen habe, dass in der Lieberoser Heide 4 000 Hektar
Wald für einen Großsolarpark abgeholzt werden sollen. Ich habe damals zum Minister gesagt: Herr Minister, nur über meine Leiche. - Sie sehen, ich lebe, und die Bäume dürfen weiterwachsen. Der Ausschuss war sich auch einig, dass das nicht geht. Auch das wäre Flächenverbrauch gewesen.
Also nicht alles, was energiepolitisch, ökonomisch und ökologisch vielleicht sinnvoll erscheint, ist es in der Tat auch. Und da kommen natürlich auch die negativen Auswirkungen der Energiewende, die wir begrüßen und befördern, zum Vorschein, weil auch Flächenverbrauch stattfindet. Hier kommt die Zuständigkeit des Landes: Die Länder entscheiden durch die Genehmigungsplanung oder Flächenbereitstellung, wie viel erneuerbare Energien zugebaut werden können. Wenn Sie glauben, dass irgendjemand in anderen Bundesländern bereit ist, das, was Sie hier in Brandenburg schon an Kosten verursacht haben, zu übernehmen, dann irren Sie sich. Es gilt bundesweit der Maßstab: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Das muss Brandenburg zwar nicht als Staat, aber das müssen die Bürgerinnen und Bürger. Dazu sollten wir uns bekennen.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, denn der Antrag vom Kollegen Jungclaus leistet keinen wirksamen Beitrag gegen den Flächenverbrauch. Herr Kollege, die statistische Erfassung von Daten ist kein Selbstzweck und die Landesregierung kein Datenerhebungsinstitut. Was von wem zu erfassen ist, ist eindeutig in entsprechenden Fachgesetzen und dem Statistikgesetz geregelt, denn die Erhebung und Auswertung statistischer Daten ist sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Verwundert bin ich auch über Ihren Vorschlag, den Umfang der Bodendauerbeobachtungsflächen auszudehnen. Wenn Sie die Antwort der Landesregierung richtig gelesen hätten, hätten Sie auch bemerkt, dass es sich um eine langfristige Untersuchungsreihe handelt und mehrere Untersuchungszyklen bereits abgeschlossen sind. Da können Sie nicht einfach neue Flächen hinzufügen, denn sonst fehlen Ihnen am Ende die Ergebnisse für einen validen Langzeitvergleich.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion - ich sagte es eben wird den Entschließungsantrag der Grünen ablehnen. Der Landtag hat bereits am 14. Dezember 2012 fraktionsübergreifend beschlossen, dass die Landesregierung bei allen laufenden und zukünftigen Fachplanungen, Strategien und Konzepten die Zielstellungen der möglichst geringen Flächeninanspruchnahme berücksichtigen soll.
Zudem verweise ich auf die Änderungsanträge meiner Fraktion zum Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz. In das Gesetzgebungsverfahren haben wir unter anderem einen Antrag eingebracht, um den Verbrauch land- und forstwirtschaftlicher Flächen insofern zu reduzieren, als bei der Verwendung des Ersatzgeldes die produktionsintegrierte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen haben soll. Leider wurde der Antrag - auch von Ihnen, Herr Jungclaus - abgelehnt.
Des Weiteren - und damit bin ich auch schon am Schluss - ist es meiner Auffassung nach an der Zeit, die im Entwurf vorliegende Baukompensationsverordnung endlich weiter voranzubringen.
Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, Ihr Antrag ist überflüssig, und daher stimmen wir dem nicht zu. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke an die FDPFraktion für die Große Anfrage. Wir haben in fachpolitischen Fragen gerade im Agrar- und Forstbereich immer wieder fraktionsübergreifende Einigkeit erzielt - zumindest in den Zielen, in der Abarbeitung nicht so sehr. Von daher werden wir den Entschließungsantrag, nachdem sich auch noch andere Fraktionen dem Antrag angeschlossen haben, unterstützen.
Ich erwähne kurz vier Punkte, die in unseren Augen für die Zukunft wichtig sind. Erstens: Der Wald muss neben seiner wichtigen Funktion als Ökosystem selbstverständlich auch in Zukunft als Wirtschaftsraum nutzbar bleiben. Der nachwachsende Rohstoff Holz ist nicht nur in der Holzverarbeitung, sondern auch im Bausektor und in der Energieerzeugung gefragt, er ist also vielseitig nutzbar.
Zweitens: Die Waldbesitzer - egal ob Privat- oder Landeigentümer - brauchen günstige und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Waldbesitzer und Forstwirte denken nicht in Wahlperioden, sondern in Jahrzehnten - daher kommt der Begriff „nachhaltig“, wie wir alle wissen. Deshalb sage ich eines hier sehr deutlich: Die Kampagne des Naturschutzbundes Brandenburg und seines Vorsitzenden Schmitz-Jersch gegen den Waldwegebau hat Unruhe in die Branche gebracht. Diese Kampagne war absolut überflüssig. Darüber hinaus ist gerade auch für den Privatwald wichtig, dass die maßnahmenbezogene Förderung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln fortzusetzen ist.
Drittens: Eine weitere Nutzungsaufgabe produktiver Flächen wird es mit der CDU nicht geben. Bereits heute werden 4,1 % der Waldfläche der natürlichen Waldentwicklung überlassen; eine naturnahe Waldentwicklung ist dem Schutz und der Ansiedlung neuer Arten wesentlich förderlicher als die komplette Nutzungsaufgabe.
Viertens und letztens: Die CDU hält an der Einheitsforstverwaltung fest. Wir sind gegen eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben an die Landkreise. Dies haben wir bereits in unserem Sondervotum zum Abschlussbericht der Enquetekommission 5/2 deutlich zum Ausdruck ge-bracht. Um auch in Zukunft die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesforstbetriebe zu sichern, ist ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept notwendig, welches langfristig eine ausgeglichene Altersstruktur im Landesforstbetrieb sicherstellt.
Meine Damen und Herren! Vor einigen Tagen hat in Eberswalde eine Podiumsdiskussion der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald stattgefunden. Alle Fraktionen außer der SPD-Fraktion waren vertreten. Ich habe mich gewundert, dass der Kollege Luthardt auf die Frage der Förster, ob denn neue Försterinnen und Förster eingestellt werden sollen, sagte: Ja. - Ich habe dann gefragt: Wie wollen Sie plausibel machen bzw. überhaupt vermitteln, dass Ihre Fraktion und auch die SPD-Fraktion einerseits gegen die Aufgabe der Landesforstverwaltung zur Kommunalisierung sind und Sie zur gleichen Zeit sagen, Sie würden junge Försterinnen und Förster einstellen? - Denn wir wissen, bei solchen Aufgabenverlagerungen ist nicht das Problem, den Wald zu übertragen, sondern das Problem ist immer das Personal, das diese Aufgaben erfüllen muss. Von daher appelliere ich an diejenigen, die in den nächsten Wochen diese Aussage tätigen: Überdenken Sie Ihre Position dazu, machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können, und halten Sie an der Einheitsforstverwaltung fest. - Danke schön.
Danke, Herr Kollege. - Da vorhin der Herr Minister die Anmeldung meiner Frage irgendwie nicht gehört hat, möchte ich die Frage an Sie richten, Sie können es ja dann ausrichten.
Ja, danke. Nur hat er es vorhin nicht gehört, aber das ist egal. Die Wirtschaftspolitik in Brandenburg haben Sie ja bewertet. Wir freuen uns alle darüber, dass es vorangeht. Der Minister hat vorhin erklärt - ich glaube, andere Redner der Koalition auch -, dass wir in Brandenburg wirtschaftlich und sozial weit vorangekommen sind - in der Politik und mit den Ergebnissen. Jetzt frage ich Sie: Wie ordnen Sie eigentlich die Analyse und das Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung vom Anfang dieses Jahres ein, in dem festgestellt wurde, dass in Brandenburg - im Gegensatz zu Berlin, wo die Kinderarmut stagniert - jedes vierte Kind, mit steigender Tendenz, von Kinderarmut bedroht ist? Wie ordnen Sie das in das Abfeiern von wirtschaftlichen und sozialen Erfolgen in Brandenburg ein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Frau von Halem, ich möchte Ihnen für Ihren Beitrag ausdrücklich danken, und zwar deshalb, weil Sie verdeutlicht haben, worum es eigentlich geht. Es geht auch um eine Diskussion darüber, ob wir hier, in diesem Haus des Volkes, der höchsten Institution unseres Landes, unser Landeswappen an herausragender Stelle zeigen und uns dazu bekennen oder ob für uns so haben Sie sich geäußert - das Landeswappen Vergangenheit ist. Sie haben auch Herrn Kulka in Anspruch genommen, der sagte: „Ich will keinen roten Adler, weil ich als Kind bei den Nazis darunter strammstehen musste“, und Ähnliches mehr. All das aber gehört zu der Geschichte unseres Landes. Wenn Sie hier ausführen, das Zeigen des Landeswappens in diesem Parlament sei ein Symbol für das Gestern, dann möchte ich dem ausdrücklich widersprechen. Sie machen damit deutlich, dass Tradition, Geschichte und Heimat für Sie etwas sind, womit Sie nichts anzufangen wissen, wozu Sie sich nicht bekennen.
Nehmen Sie den Slogan der Bayern: „Laptop und Lederhose“. Man kann darüber natürlich lachen. Aber sie bekennen sich zu beidem. Sie bekennen sich zu ihrer Tradition, und Sie bekennen sich zu ihrer Zukunft.
Bei den Sachsen ist das nicht anders. Machen Sie es nicht zu einfach! Wir diskutieren letztlich darüber, ob wir uns zu unserer Heimat Brandenburg bekennen oder nicht.
Sie erklären hier letztlich dem Bürger, ein Bekenntnis zum Landeswappen, das Bestandteil unserer Verfassung ist, sei ein Bekenntnis zum Gestern, es sei verstaubt und vielleicht sogar noch etwas Schlimmeres.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen nicht über andere reden, wir reden hier über uns.
Wenn Sie als Abgeordnete dieses Landtages nicht den Mumm haben, sich zu diesem Landeswappen zu bekennen, sondern stattdessen sagen: „Nein, da ist ein Künstler. Dem müssen wir eher einen Gefallen tun; sonst kriegen wir vielleicht Ärger“, wie wollen Sie dann die Interessen unseres Landes entschlossen vertreten?
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben viel dafür geleistet, dass wir heute in diesem Parlament über so etwas diskutieren können.
- Herr Dr. Luthardt, ich weiß - die Bürger wissen es auch -, wer dieses Stadtschloss gesprengt hat. Ich weiß - die Bürger wissen es auch -, welche Partei es war, die den Bürgern der ehemaligen DDR eine neue Identität verpassen wollte.
Die Bürger haben die DDR abgeschafft, und sie haben einen Anspruch darauf, dass auch Tradition - im positiven Sinne - gelebt werden kann. Sie sind es nicht, die das bestimmen; das sollen die Bürger allein machen. Die Bürger, die am Tag der offenen Tür an der Abstimmung teilgenommen haben, haben deutlich gesagt, was sie davon halten. Von daher, meine Damen und Herren: Egal, wie Sie sich entscheiden - die Diskussion ist damit nicht zu Ende. Es ist ohne Zweifel nicht das wichtigste Thema, aber sich zur Heimat und zum Landeswappen zu bekennen ist etwas Ehrenhaftes. Das habe Sie niemandem vorzuwerfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Nonnemacher hat schon zu Beginn ihrer Rede darauf hingewiesen, dass, wenn man vermuten würde, dass dieser Antrag etwas mit Wahlkampf zu tun hat, sie nicht vehement widersprechen würde. Dennoch bleibt es dabei: Es ist ein ernstzunehmendes Thema. Ich möchte aber auch sagen: Der Einsatz von Antibiotika ist nicht nur ein Grenzbereich der Anwendung in der Tierzucht; es betrifft genauso die Humanmedizin. Jeder von uns kennt das vielleicht: Wenn man einen Infekt hat und beim Hausarzt ist, der fragt: „Wollen Sie das in drei Tagen oder in drei Wochen loswerden“, entscheidet man sich für drei Tage.
Auch die mangelnde Hygiene in Krankenhäusern, vermutlich aus Kostengründen, ist ein Thema. Von daher ist es ein guter Ansatz, auch dieses Thema weiter zu fassen. Vorweg gesagt: Wir werden diesem Antrag der Grünen heute nicht zustimmen. Aber ich möchte im Weiteren auch dazu Stellung nehmen, warum wir das nicht tun.
Meine Damen und Herren, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu minimieren, wurden 2013 mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes wichtige Schritte von der damaligen Bundesregierung und der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf den Weg gebracht. Ausgangspunkt war der von Ilse Aigner breit angelegte gesellschaftliche Dialog im Rahmen der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher. Daraus leiteten sich mehrere Gesetzesinitiativen mit dem Ziel ab, den Tierschutz und das Tierwohl bundeseinheitlich zu stärken. Auch das Arzneimittelgesetz zählt dazu.
Das Arzneimittelgesetz wurde unter dem Blickwinkel novelliert, den Antibiotikaeinsatz auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, welches zur Behandlung von Tierkrankheiten unerlässlich ist. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden erweitert. Die neuen Vorschriften traten zum 1. April in Kraft. Damit ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes eine permanente Aufgabe des Tierhalters und des Tierarztes. Diese Pflicht wurde im Arzneimittelgesetz neu etabliert. Tierhalter, die Rinder, Schweine oder Geflügel gewerblich halten, müssen nunmehr der zuständigen Behörde Daten melden, die zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit erforderlich sind, die Therapiehäufigkeit in ihren Betrieben mit bundesweit erhobenen Daten vergleichen und im Zusammenwirken mit dem Tierarzt Maßnahmen ergreifen, um den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, wenn die Therapiehäufigkeit im Betrieb höher ist als die bundesweit ermittelte Kennzahl für diesen Betriebstyp.
Auf der anderen Seite können die Behörden bei den Betrieben, die die Therapiehäufigkeit im bundesdeutschen Vergleich überschreiten, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge und der Haltungsbedingungen anordnen, wenn damit eine Minimierung der Antibiotikamenge verbunden ist, das Ruhen der Tierhaltung anordnen, Tierärzte und Tierhalter auffordern, weitere Daten zum Medikamenteneinsatz zu übermitteln, und von den Behörden, die den Tierschutz und die Lebensmittelhygiene kontrollieren, Daten zu Erkenntnissen einfordern, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten.
Meine Damen und Herren, schon diese Übersicht über die Arzneimittelgesetznovelle macht deutlich, dass es dem Gesetz kei
nesfalls an Vorschriften mangelt. Diese Aktuelle Stunde der Grünen soll gemäß dem Antrag dazu beitragen, zu klären, wie das neue Arzneimittelgesetz und die im 9. Abschnitt enthaltenen Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden, in Brandenburg umgesetzt werden. Dazu hätte es meiner Meinung nach keiner Aktuellen Stunde bedurft. Denn die Antworten der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage, Frau Kollegin Nonnemacher, geben einen umfassenden Überblick über das, was bereits im Land angestoßen wurde und auch länderübergreifend abzustimmen ist. Deshalb will ich gern noch einmal auf die zentralen Aussagen in der Antwort auf die Kleine Anfrage hinweisen.
Erstens: Die zuständigen Überwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden über die neuen Inhalte des Arzneimittelgesetzes von der obersten Landesbehörde informiert, und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter haben wiederum die praktizierenden Tierärzte vor Ort informiert.
Zweitens: Des Weiteren führt die Landestierärztekammer entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes durch.
Drittens: Bundes- oder landesweit einheitliche Antibiotika-Minimierungspläne sind nur bis zu einem gewissen Rahmen möglich, da Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes betriebsindividuell zwischen Tierhalter, Tierarzt und Veterinäramt abgestimmt werden müssen, sollte der Betrieb auffällig werden.
Und viertens: Die staatliche Datenbank, in die sich die berufsoder gewerbsmäßigen Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten eintragen und die Tierhaltung anzeigen müssen, wird zum 1. Juli dieses Jahres funktionieren.
Diese Datenbank bildet sozusagen das Herzstück der Arzneimittelgesetznovelle; denn damit haben die Behörden erstmalig die Chance, diejenigen Betriebe zu ermitteln, bei denen die Therapiehäufigkeit im Bundesvergleich überschritten wird, um dann konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge und der Haltungsbedingungen anzuordnen, um den Antibiotikaeinsatz zu verringern.
Meine Damen und Herren, dass Antibiotika nur dann verabreicht werden, wenn dies zur Behandlung von Infektionskrankheiten unbedingt erforderlich ist, erklärt sich schon deshalb, weil auch in Deutschland die Antibiotikaresistenzen zunehmen. Das Problem ist natürlich existent. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen und Tieren ihre erhoffte Wirkung verlieren. Deshalb ist es auch richtig, dass bei ihrem Einsatz ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird und Antibiotika nur dann verabreicht werden, wenn dies aus medizinisch-therapeutischen Gründen geboten ist. Dies kann letztendlich nur der behandelnde Tierarzt entscheiden.
Meine Damen und Herren, im Übrigen gilt seit dem 1. Januar 2006 ein EU-weites Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Mittel einzusetzen. In Deutschland sind Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin verschreibungspflichtig. Wer Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Prophylaxe einsetzt, handelt eindeutig strafbar. Verstöße dagegen müssen konsequent verfolgt werden.
Meine Damen und Herren, was kann man neben dem, was mit der letzten Arzneimittelgesetznovelle ohnehin schon geregelt ist, noch tun, um den Antibiotikaeinsatz weiter zu reduzieren? Ich denke, der Schlüssel liegt eindeutig in einer flächengebundenen Landwirtschaft, in einer modernen und dennoch art- und tierschutzgerechten Nutztierhaltung. Es ist doch klar, dass gute Haltungsbedingungen auch zu guten Hygienebedingungen in den Ställen, egal ob groß oder klein, beitragen. Und gute Hygienebedingungen mindern das Risiko für Krankheiten und damit auch den Einsatz von Antibiotika.
CDU, CSU und SPD im Bund haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine nationale Tierwohlinitiative zu starten und ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme zu entwickeln. Ziel der Bundesregierung ist es zudem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen. Dieser Weg ist richtig; denn ein Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen führt in einem gemeinsamen Markt nur zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Tierwohls, der Landwirte und auch der Verbraucher.
Aber auch die Agrarinvestitionsförderung des Landes kann einen wesentlichen Beitrag für das Tierwohl und die ortsansässigen Landwirte leisten, wenn man die Förderrichtlinien nicht nur an allgemeinen tierschutzrechtlichen Bestimmungen orientiert, sondern zusätzliche bauliche Anforderungen finanziell stärker honoriert. Hier ist Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise schon viel weiter als Brandenburg und stärkt damit nicht nur die bäuerliche mittelständische Landwirtschaft, sondern auch den Tierschutz und die Tiergesundheit in der modernen Nutztierhaltung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns also auf Landesebene stärker daran arbeiten und die Angelegenheiten regeln, die wir in unserer Verantwortung regeln können und auch regeln sollten. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schutz bedrohter und gefährdeter Arten - ich glaube, darin stimmen wir überein - ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Ziel. Artenschutz bedeutet allerdings auch, den Lebensraum dieser Arten zu schützen - jedenfalls sieht dies das europäische und bundesdeutsche Naturschutzrecht vor.
Brandenburg ist mit seinen 50 Großschutzgebieten, 620 FFHGebieten und 27 Vogelschutzgebieten gut aufgestellt. Ein Drittel des Landes gehört mittlerweile zur europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000. Erfolge im Artenschutz und Populationen im günstigen Erhaltungszustand führen aber auch zu Problemen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. So beklagen betroffene Landwirte in einigen Regionen des Landes immer wieder erhebliche wirtschaftliche Schäden durch wildlebende Wasser- bzw. Zugvögel.
Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden insbesondere durch Wildgänse und Kraniche verursacht. Die Vögel profitieren vom verbesserten Feuchtgebietsschutz und von störungsfreien Ruhezonen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Havelland. Kraniche und Wildgänse verursachen hier mittlerweile einen Schaden in sechsstelliger Höhe, und dies Jahr für Jahr.
Noch in den 1990er-Jahren finanzierte das Agrarministerium ein Gänsemanagement. Dieses beruhte auf dem Prinzip, Gänse dort zu dulden, wo sie keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Zu dieser Schadensabwehr gehörte auch die sogenannte Ablenkfütterung. Dazu wurde Futter für die Wildgänse auf geeigneten Flächen angebaut, auf denen sie rasten und fressen konnten, ohne dabei Schäden an anderen Kulturen anzurichten. Das Gänsemanagement trug erfolgreich zur Schadensminimierung bei, führte aber auch zu Lerneffekten bei den Gänsen. Sie wussten: Im Havelland gibt’s was zu fressen. Gleichzeitig stieg dadurch die Zahl der ins Havelland ziehenden Wildgänse.
Nachdem das Land das Gänsemanagement und die Förderung von Flächen mit Ablenkfütterung aufgab, suchten die Vögel
nach alternativen Futterplätzen und fanden und finden sie bis heute auf den Feldern der Landwirte.
Biber, Fischotter und Kormoran beeinträchtigen hingegen die Fischerei- und Teichwirtschaft. Kollege Beyer hat mit seiner Kleinen Anfrage zur Prävention von Biberschäden an Teichwirtschaften den Finger in die Wunde gelegt. Wenn Sie, Frau Ministerin, wie im Frühjahr 2013 den Teichwirten mitteilen, dass für Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Biberschäden in Teichwirtschaften Fördergelder bereitstehen, und sie auffordern, Förderanträge zu stellen, aber am Ende ist dann kein einziger Euro da, dann ist dies kein aufrichtiger und fairer Umgang mit den Landnutzern. Dabei sind gerade die Teichwirte betroffen, denn dort, wo sie wirtschaften, werden auch die Regelungen der neuen Biberverordnung nicht gelten, da ca. 80 % der Gesamtteichfläche in Brandenburg in Natura-2000-Gebieten liegen und damit aus dieser Regelung herausfallen.
Die Rückkehr des Wolfes sorgt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und Weidewirtschaft durch den notwendigen Bau von Schutzvorkehrungen für die Tierbestände oder die Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde für zeitliche und finanzielle Mehrbelastungen.
Meine Damen und Herren! Die Erfolge des Natur- und Artenschutzes, den wir alle wollen, dürfen jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die in der freien Natur wirtschaften und von ihr leben. Der wirtschaftliche Gesamtschaden ist immer dann besonders hoch, wenn Fördermittel für geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Schäden durch geschützte Arten nicht kontinuierlich, unzureichend oder überhaupt nicht bereitgestellt werden.
Meine Damen und Herren, die Akzeptanz für Biber, Fischotter, Kraniche, Kormorane, Seeadler, Wildgänse und Wolf wird sich nur dann verbessern, wenn sich der Artenschutz und der Schutz ihrer Lebensräume auf vier Säulen stützt. Dazu zählen erstens die Information, zweitens die Förderung präventiver Schutzmaßnahmen, drittens Eingriffsmöglichkeiten in den Bestand geschützter Arten im günstigen Erhaltungszustand und viertens der finanzielle Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Neben verlässlichen Programmen zur Förderung von verhältnismäßigen und zumutbaren Präventionsmaßnahmen mangelt es in Brandenburg insbesondere an der vierten Säule: dem Schadensausgleich. Deshalb ist es notwendig, die Einführung eines allgemeinen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden, die durch geschützte Arten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hervorgerufen werden, unter Beachtung des Beihilferechtes - das ist auf jeden Fall möglich - zu prüfen. In diese Prüfung sind folgende Punkte einzubeziehen: die Abschätzung der durch die geschützten Arten hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter enger Einbindung des Naturschutzes und der Nutzerverbände, denn wir müssen natürlich wissen, worüber wir sprechen, und diese Daten müssen natürlich sicher und seriös erhoben werden. Im Weiteren sind die Festlegung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Schadensarten, die ausgeglichen werden können, und die Regelung der jeweiligen Zuständigkeiten im Hinblick auf die fachliche Überprüfung der Schadensfälle - selbstverständlich kann da nicht jeder einfach nur melden, sondern es muss geprüft werden - notwendig. Außerdem sind die Möglichkeiten der Finanzierung von Aus
gleichszahlungen durch das Land bzw. durch geeignete öffentliche Stiftungen zu prüfen.
Meine Damen und Herren, solch ein Ausgleichsfonds sollte befristet möglich sein, denn wenn Präventionsmaßnahmen verlässlich gefördert würden, brauchte es auch keinen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden. Von daher bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Und ich sage: Es geht hier um eine Prüfung. Es geht nicht darum, das jetzt verbindlich festzuschreiben. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Wildgänsen und den Kranichen nehme ich nichts übel; sie sind uns auch nicht lästig. Frau Kollegin Steinmetzer-Mann, insbesondere Sie spreche ich jetzt an: Ihnen nehme ich übel, dass Sie durch den Quatsch, den Sie hier vorgetragen haben, und durch Ihre Ignoranz gegenüber den Landwirten, die auf diesen Flächen wirtschaften müssen, bekunden, dass Ihnen die Probleme dieser Menschen völlig egal sind.
Frau Kollegin, wie können Sie denn ernsthaft dem vorliegenden Antrag entnehmen, Hotelbesitzer könnten Anspruch darauf haben, als Geschädigte zu gelten? Wo können Sie einen solchen Quatsch hier lesen? Sie haben sich einen Beitrag in irgendeiner Zeitung zu eigen gemacht und sich dem voll angeschlossen. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, den Antrag zu lesen.
Ich betone: Landwirtschaftliche Unternehmen haben tatsächlich ein Problem, wenn auch nicht flächendeckend. Ich füge hinzu: Es hat eine Weile gedauert, bis auch der Landesbauernverband die Bedeutung des Themas erkannt hat. Das Problem tritt, wie gesagt, nicht flächendeckend auf, aber viele einzelne Landwirte sind betroffen. Darum lohnt es sich, sich darum zu kümmern.
Es ist übrigens nicht Aufgabe der CDU-Fraktion, der Landesregierung und speziell Ihnen, Frau Ministerin Tack, aufzuschreiben, wer welche Schäden zu verzeichnen hat. Das würden Sie doch sowieso nicht glauben! Es wäre doch eine Kleinigkeit für Sie, beim Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland anzurufen und zu erfragen, welche Daten zu den durch Gänse verursachten Schäden dort vorliegen. Ein Anruf! Der kostet Sie nicht einmal etwas, abgesehen davon, dass Sie den Hörer abnehmen müssen. Ich wiederhole: Die Daten sind dort bekannt. Wenn Sie die im Landkreis Oberhavel durch Kraniche verursachten Schäden interessieren, erhalten Sie dort auch eine Antwort. Aber es geht nicht an, dass die CDU Ihnen das vorrechnet. Ziel muss es sein, objektiv Daten zu erheben und dann zu entscheiden, ob wir ein Problem haben. Sie behaupten: Es gibt kein Problem. Wir kennen das nicht. Fertig! Aus! - Das ist zu einfach gedacht.
Ich bin vor einigen Wochen mit einem Vertreter des Landesbauernverbandes bei der Generaldirektion Umwelt der EU
Kommission in Brüssel gewesen. Wir brauchen doch nicht so zu tun, als ob wir allein in der Europäischen Union seien und als ob es nur in Brandenburg hier und da ein Problem gebe. Andere Länder haben ähnliche oder gleiche Probleme. Die Europäische Union steht dem Ansatz, auch mit Mitteln der Europäischen Union Schadensausgleiche zu ermöglichen, nicht im Wege. Man muss sich nur darum bemühen. Das setzt allerdings voraus, dass das Problem überhaupt erkannt wird.
Uns als CDU-Fraktion geht es darum - insoweit sage ich nichts Neues; das habe ich schon vor Jahren gesagt -, die Menschen, die auf diesen Flächen wirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und unsere Kulturlandschaft zu erhalten, als Partner anzusehen. Es kann nicht sein, dass wir demjenigen, der eine Vielzahl dieser Tiere „zu Gast“ hat, weil die Naturausstattung nun einmal so ist, sagen: Dann muss er sehen, wie er zurechtkommt. Wenn er jedes Jahr 40 % Ernteausfall verzeichnet bei einigen Landwirten ist das so -, hat er halt Pech gehabt. - So einfach ist es nicht.
Frau Ministerin, wenn ich mir überlege, wofür wir im Land Brandenburg aus guten oder aus schlechten Gründen, freiwillig oder gezwungen Geld ausgeben - wir hörten von einem Minister, 400 Millionen Euro mehr für den Flughafen spielten gar keine Rolle, die hätten wir -, dann lache ich mich doch schief. Sie sagten, damals, als die CDU noch an der Regierung beteiligt war, habe es 2 Millionen Euro für freiwillige Leistungen gegeben. Da sei die Unzufriedenheit groß gewesen, und Sie hätten die Reißleine ziehen müssen. Was ist denn das für eine Politik? Das ist Ausdruck von Ignoranz gegenüber den berechtigten Interessen der Menschen, die dort wirtschaften müssen.
Herr Jungclaus, auch zu Ihnen noch ein Wort. Sie behaupten, es gebe keine Schäden; zumindest haben Sie das angedeutet. Sie wissen aber, dass allein die Gewässerunterhaltungsverbände im vergangenen Jahr Schäden, verursacht durch den Biber, im Umfang von 600 000 Euro geltend gemacht haben. Das können wir dem Biber nicht vorwerfen. Das Problem aber sollten wir zur Kenntnis nehmen. Wir dürfen nicht warten, bis existenzbedrohende Situationen eintreten. Wir wollen ein friedliches Auskommen von Mensch und Tier. Die Bäuerinnen und Bauern, die Betriebe, die freiwillig Leistungen erbringen, sollen unserer Solidarität gewiss sein. Von daher bitten wir Sie nur - wir wollen Ihnen nichts vorschreiben -: Prüfen Sie, ob das seriös und belastbar ist. Dann kommen wir zu einem Ergebnis. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag lautet ja „Schaf- und Ziegenhaltung im Land Brandenburg stärken“ ein Antrag aller Fraktionen dieses Hauses. Nun könnte man meinen, dies sei Ausdruck einer großen Übereinstimmung. Wir sind uns auch einig, sofern es sich um den erwähnten Berufsstand handelt sowie die Aufgaben, die die Schafe und Ziegen erfüllen sollen. Trotz aller Einmütigkeit der Fraktionen ist es aber nicht so, dass es hier nichts zu meckern gäbe.
Daher möchte ich dies an zwei Punkten kurz tun. Das eine ist das Thema Vertragsnaturschutz. Hierzu muss man einfach sagen: Das, was wir in den letzten Jahren im Parlament an Regierungshandeln erlebt haben, ist eigentlich Naturschutz mit der Brechstange, der nicht mehr auf Konsens abstellt, wie das einmal Tradition war in diesem Land, in diesem Landtag und auch in dieser Landesregierung, sondern es werden Tatsachen geschaffen, es werden Forderungen durch das Land aufgestellt und alle müssen dann damit irgendwie leben und umgehen.
Man kann es auch in Zahlen ausdrücken: Während im Zeitraum 2007 bis 2009 noch 1,9 Millionen Euro Vertragsnaturschutzmittel im Haushalt vorgesehen waren, sind es seit 2011 nur noch 1 Million. Das ist eine ganze Menge weniger. Ich
denke, wenn man sich zu diesem Instrument der freiwilligen Mitwirkung bekennt, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass solche Aufgaben finanziell abgesichert werden.
Ich möchte in einem Punkt an die Ministerin appellieren - das betrifft das Thema Wölfe und die Schafhalter. Da wird ja einiges gemacht, auch mit Präventionsmaßnahmen. Aber im Wolfsmanagementplan der Frau Ministerin lautet eine weitergehende typische Forderung, dass die Schafhalter Herdenschutzhunde anschaffen sollen. Da gibt es nur ein Problem, auf das man nicht gleich kommt, weil jeder nur an seinen Hund zu Hause denkt: Die jährlichen Haltungskosten für einen Herdenschutzhund belaufen sich auf 800 bis 1 000 Euro. Das ist bei diesem nicht auskömmlichen Geschäft der Schaf- und Ziegenhalter eine ganz erhebliche Summe, die aufgebracht werden muss. Deshalb sollte die zuständige Ministerin auch schnellstmöglich die Voraussetzungen schaffen, dass es eine Förderung für Herdenschutzhunde gibt, dass diese zumindest vorhanden sind und die Schafhalter anfangen können.
Denn eines wissen wir: Es muss nun auch gehandelt werden. In den Anträgen liest sich ja alles immer sehr schön. Man hätte auch schon längst viel mehr tun können. Wenn auf der einen Seite die Ministerin öffentlich erklärt, Brandenburg sei Wolfserwartungsland und 1 000 Wölfe gingen wohl, dann muss man den Schafhaltern eben auch sagen:
Wir helfen euch dabei - und das nicht nur theoretisch, sondern praktisch -, dass ihr euch Herdenschutzhunde leisten könnt. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Heute ist ein guter Tag für Brandenburg. Es ist ein guter Tag, weil die Enquetekommission und auch dieser Landtag Rückschau auf die fast vierjährige Arbeit der Enquetekommission zur Aufarbeitung von Folgen des SED-Unrechts seit der Stunde Null hier in Brandenburg halten können. Ich denke, es ist auch ein guter Tag, weil wir nach einem mühevollen Beginn, in dem wir uns in der Enquetekommission nichts geschenkt haben, in einer Arbeitsphase zu Ergebnissen gekommen sind parteiübergreifend, fraktionsübergreifend, auch gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen Mitgliedern in der Enquetekommission -, die vor allem den Menschen helfen sollen, die Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR geworden sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen das stellen, was ich an Kritik zu üben habe, um im Weiteren auf das zu kommen, was wir nach Diskussionen im Konsens erarbeitet haben.
Ich denke, die Kommission hat ihre Arbeit so aufgenommen hitzig, mit Pressebegleitung und dem Vorurteil: „Die wollen ja gar nicht, die können sich nicht einigen“. Nachdem der eine oder andere in der Enquetekommission mitbekommen hatte, dass zum Beispiel die wissenschaftlichen Mitglieder der Enquetekommission nicht einfach die Hand heben, wie wir es ansonsten in politischen Konstellationen kennen, sondern - wie Prof. Dr. Schroeder - gesagt haben: „Na, Moment mal, da habe ich eine andere Meinung!“, da ging es auf einmal, und wir haben alle verstanden: Wir müssen versuchen, einander zuzuhören und differenziert und möglichst objektiv Bewertungen abzugeben und Empfehlungen zu verfassen.
Meine Damen und Herren, nicht jede öffentliche Kommentierung von höchsten Würdenträgern unseres Landes hat der Arbeit gutgetan oder hat sie zumindest nicht befördert.
Nun könnte man ein Stück weit bei denen Verständnis haben, die die Enquetekommission beantragt haben, nämlich bei der Opposition: „Die wollten nur der Regierung oder den sie tragenden Parteien eins auswischen.“ Diese Befürchtung konnte man haben, aber wir sehen, dass dies nicht der Fall war, und es wäre an der Zeit, dass diejenigen, die solche Signale ausgesandt haben, dies einmal bekennen. Denn, lieber Matthias Platzeck, wenn Sie Anfang 2010 unter anderem im Zusammenhang mit der Enquetekommission öffentlich ausgeführt haben „Wir haben inzwischen eine Schar von Revolutionswächtern, die gehen mir auf den Keks“, dann war dies nicht hilfreich. Es kann jetzt vielleicht als vergessen gelten, weil die Ergebnisse da sind.
Ich sage auch: Wenn unser Parlamentspräsident, der im Moment hier nicht zu sehen ist, in diesem Zusammenhang zur Enquetekommission sagte, das sei Frustbewältigung vom Feinsten, dann war auch dies nicht zielführend.
Zudem denke ich, dass sich der Parlamentspräsident geirrt hat, als er bei der Übergabe des Berichtes von einer Bestätigung des Brandenburger Weges sprach. Hätte er nämlich die Unterlagen gelesen, dann wüsste er, dass in zwei wissenschaftlichen Gutachten festgeschrieben ist, dass ein Brandenburger Weg zumindest wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. Jedoch helfen auch in der Medizin zum Teil Placebos. Wenn der Glaube an einen Brandenburger Weg also jemandem hilft, dann soll er auch daran glauben dürfen.
Meine Damen und Herren, was haben wir gemacht? Wir haben uns ab einem bestimmten Punkt ehrlich ausgetauscht und vor allem eines getan: Wir haben Menschlichkeit gezeigt, und zwar Menschlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer staatlichen Unrechts geworden sind.
Meine Damen und Herren, wer sind eigentlich diese Opfergruppen? Es sind nicht nur - bezogen auf die DDR - die 250 000 zu Unrecht politisch verurteilten Häftlinge, sondern auch die Opfer an der innerdeutschen Grenze sowie deren Angehörige. Zudem sind es die Menschen, die um ihr Eigentum gebracht wurden, sowie die Bürgerinnen und Bürger, die auf ihren Lebensund Entwicklungswegen sowie in ihren Berufsperspektiven eingeschränkt wurden. Es sind aber auch die Menschen, die in ihrer Kreativität gehindert wurden, und zahlreiche Menschen darüber gab es kürzlich einen Fernsehbericht auf ZDF.neo, in dem auch Ulrike Poppe zu sehen war -, die vom MfS in ihrer Verletzbarkeit schließlich in den Tod getrieben wurden.
Es sind also tausende Menschen, von denen sich einige in zeugenschaftlichen Anhörungen geäußert haben. Dabei erinnere ich unter anderem an unsere Beratung im ehemaligen Zuchthaus Cottbus, bei der drei erwachsene Männer ihre Geschichte vorgetragen haben. Die anwesenden Gymnasiasten konnten keine Fragen mehr an sie stellen, da diese drei Männer, die ihre Großväter hätten sein können, weinten. Insofern sitzen die Ver
letzungen tief, meine Damen und Herren, worum es eben auch geht.
Der ehemalige Ministerpräsident Platzeck hat einmal gesagt, die ostdeutschen Biografien dürften nicht entwertet werden. Damit hat er vollkommen Recht. Dies gilt aber auch für die gebrochenen Biografien der Menschen in der ehemaligen DDR, die Opfer staatlichen Unrechts geworden sind. Auch diese haben einen Anspruch darauf.
Meine Damen und Herren, was ist denn mit jemandem, der in der DDR zu einer politischen Haftstrafe verurteilt war? - Natürlich, er wurde nach dem Fall der Mauer auf Antrag von den Gerichten rehabilitiert. Dort steht dann: Das Urteil war rechtsstaatswidrig und ist aufzuheben. - Damit hat der Rechtsstaat den Rechtsfrieden wiederhergestellt. Das ist das eine.
Aber war das eigentlich alles? Ich denke, dass der kritische Punkt in Brandenburg ist: Wenn wir uns - ich betone „wir“, ohne genauer zu bezeichnen, wer damit gemeint ist - nach dem Fall der Mauer unter anderem fürsorglich darum gekümmert haben, dass etwa 1 400 hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter des MfS in den Polizeidienst integriert wurden, um ihnen eine zweite Chance zu geben, dann fordere ich hier und heute auch für die Opfer staatlichen Unrechts endlich eine zweite Chance ein. Das bedeutet nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die gesellschaftliche Rehabilitierung.
Haben wir vergessen, wie in den Betrieben, in den Kollektiven und in den Brigaden mit Menschen umgegangen wurde, die sich außerhalb der Gesellschaft gestellt haben? Diese wurden zum Teil verpflichtet, von Berlin nach Leipzig oder anderswohin zu ziehen. Haben wir all das vergessen? Es ist eben nicht so, dass es nur das staatliche Unrecht war, sondern es wurde auch kollektiv gehandelt oder geschwiegen. Insofern ist es so wichtig, meine Damen und Herren, dass wir nicht nur darauf Bezug nehmen, was der Rechtsstaat tun kann, sondern auch darauf, was alle Bürgerinnen und Bürger, was wir tun können.
Zudem sage ich - das ist das Versöhnliche dabei -: Wir haben in der Enquetekommission gezeigt, dass dies auch möglich ist, ohne sich gegenseitig immer die Vergangenheit vorzuhalten. Unser Interesse ist es, ein Stück weit an der gesellschaftlichen Rehabilitierung mitzuarbeiten. Aus diesem Grund sind die Beschlüsse, die wir als Empfehlung der Enquetekommission gefasst haben, so wichtig.
Die verschiedenen Bereiche lassen sich klar eingrenzen: die Unterstützung für die Opfer, die erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten bei Verfahren, die verbesserte Qualität bei der Begutachtung von Gesundheitsschäden sowie die Einrichtung eines Härtefallfonds.
Meine Damen und Herren, es gibt - dies ist sicherlich nicht Sache des Landtages Brandenburg - eine SED-Opfer-Ehrenpension. Was sagen wir eigentlich dazu, dass diese Ehre unter die Bedingung gestellt wird, ob ein Opfer wirtschaftlich bedürftig ist oder nicht? Ist jemand wirtschaftlich bedürftig, hat er An
spruch auf eine Ehrenpension. Ist jemand wirtschaftlich erfolgreich, ist es nichts mit der Ehre. Das ist natürlich keine Sache des Landtages Brandenburg, aber ein Beispiel dafür, dass Menschen möglicherweise ein wenig beleidigt sind, wenn anderen Menschen etwas Gutes getan werden soll, ihnen selbst aber diese Ehre nicht zuteil wird. Davon haben wir zahlreiche Beispiele, meine Damen und Herren.
Wie bereits erwähnt, ist das nicht Sache des Landtages Brandenburg. Dennoch muss man darüber sprechen; denn viele Signale werden nicht ausgesandt, um Menschen zu beleidigen oder zu verletzen, sondern aus Unachtsamkeit. Dabei berührt die Frage, wie man Menschen, die in ihrer Würde getroffen wurden, wieder zu ihrer Würde verhelfen kann, einen zentralen Bereich, der nicht fiskalisch bzw. politisch zu betrachten ist. Es sind hier also Mitgefühl und Sensibilität gefordert, meine Damen und Herren.
Zudem brauchen diese Menschen bzw. diese zahlreichen Opfer staatlichen Unrechts kein Mitleid. Vielmehr haben sie Anspruch auf Respekt.
Das ist mit Geld überhaupt nicht aufzuwiegen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas mehr in die Sensibilitäten einsteigen. Wenn erwachsene Menschen durch staatliche Gewalt - nicht durch die brutale Gewalt auf der Straße - in ihrem Zentrum, in ihrer Würde bzw. in dem, was sie als Mensch und Individuum ausmacht, verletzt werden, dann heilt das nicht wie ein gebrochener Arm. Menschen, die in ihrer Würde verletzt sind und die Opfer von Gewalt wurden - sei es von staatlicher Gewalt oder auch von Prügelgewalt, wie wir sie ab und zu in Berlin und anderswo erleben -, tragen das immer mit sich herum. Für die Täter ist es mit der Tat und der Verurteilung erledigt. Die Opfer sind aber Opfer seit der Stunde des Unrechts - bis zu ihrer letzten Stunde auf dieser Welt.
Das müssen wir uns bewusst machen, wenn wir darüber sprechen, wie wir mit Menschen umgehen. Seelische Verletzungen heilen nicht. Man kann zwar lernen, damit umzugehen, aber es kommt alles wieder. Wenn dann mit Absicht oder durch Ungeschicklichkeit bzw. ungewollt Signale ausgesandt werden auch von Würdenträgern bzw. von Politikern unseres Landes -, ziehen sich die Jacke zum Teil Menschen an, für die sie nicht bestimmt ist und denen sie auch nicht passt, und sind dann oftmals betroffen.
Insofern sind wir alle aufgefordert und aufgerufen, hier sensibler vorzugehen. Aus diesem Grund bin ich optimistisch - so, wie diese Enquetekommission ihre Arbeit zum Ende gebracht hat -, dass die gemeinsam erarbeiteten Handlungsempfehlungen von nachfolgenden Landesregierungen bzw. Landtagen umgesetzt werden. Das sollte zügig erfolgen.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wir haben unterdessen bereits Zwischenergebnisse in Bezug auf die Schule gehabt und wissen, dass auch Mitarbeiter in den Landesministerien mit Rehabilitierungsverfahren zu tun haben und sich in Gesprächen mit
Betroffenen informieren lassen, wie sie empfinden. Das sind viele gute Dinge.
Ich denke, wenn wir künftig die Opferverbände und die Opferinitiativen besser unterstützen, ist es wichtig, auch an dem Gedenkstättenkonzept zu arbeiten. Zudem sollte unsere Landesregierung möglichst bald die Empfehlungen der Enquetekommission aufgreifen und mit dem Bund darüber verhandeln, weitere Gedenkstätten im Land Brandenburg in das Bundesgedenkstättenkonzept zu übernehmen. Das wäre sicherlich eine gute Sache.
Diesbezüglich stehen unsere Chancen gewiss gut, meine Damen und Herren. Schließlich haben wir in Berlin eine CDUSPD-Bundesregierung. Wenn also das SPD-regierte Brandenburg diesbezüglich an den Bund herantritt, wird das sicherlich möglich sein. Wir werden das auf jeden Fall unterstützen. Wenn der Bund uns hier in Brandenburg helfen kann - natürlich auch materiell -, sollten wir das nicht nur erwägen, sondern auch zielstrebig angehen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir über das bereits Beschlossene hinaus, dass sich möglichst viele Menschen diejenigen, die Opfer geworden sind, aber auch diejenigen, die mehr oder weniger intensiv, vielleicht auch nur als Mitläufer, dieses Unrecht ermöglicht haben - aufeinander zubewegen.
Es gibt hoffnungsvolle Beispiele. Vielleicht fällt es mir leichter, weil ich solche Erfahrungen habe, nicht tagtäglich, aber öfter auf andere zuzugehen - und nicht nur mit Vorwürfen.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Sie wissen, dass ich in Cottbus in einem Menschenrechtszentrum engagiert bin. Vor zwei Jahren hat der Ordnungsdezernent der Stadt Cottbus, Lothar Nicht, für den Bürgermeister eine Rede zur Eröffnung eines Denkmals gehalten. Es gab ein bisschen Rumoren: Wieso nehmen wir den? Der ist doch von den Linken. - Er hat aber alle überrascht, indem er nicht nur Grüße vom Oberbürgermeister übermittelte das wurde erwartet -, sondern auch sagte: Meine Damen und Herren, auch ich habe in der DDR Schuld auf mich geladen. Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, und als meinen persönlichen Beitrag zur Wiedergutmachung verspreche ich Ihnen: Ich helfe Ihnen bei Ihrem Projekt so gut, wie ich es vermag. - Es gab Beifall. Hinterher sind ehemalige Häftlinge dieses Gefängnisses zu ihm gegangen und haben sich bei ihm bedankt.
Meine Damen und Herren! Das ist etwas, was eigentlich viele erwarten. Sie sehen das in Talkshows, bei den Angehörigen von zu Tode geprügelten Menschen, die natürlich davon ausgehen, dass es ein gerechtes Urteil gibt. Aber worauf warten sie denn? Sie warten auf die Beantwortung der Frage: Warum ist das geschehen? Und sie warten - oft leider vergeblich - auf ein Wort der Reue und der Entschuldigung. Das ist den Menschen wichtig.
Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, sei es kriminelle Gewalt oder staatliches Unrecht, wollen keine Vergeltung. Opfer werden ungewollt zu Fachleuten in eigener Sache, weil sie das Unrecht nicht vom Hörensagen oder vom Lesen, sondern vom eigenen Erleben kennen. Das macht sie aber auch eher bereit, Brücken zu bauen.
Ich möchte allen sagen: Ich wünsche keinem, auch wenn er zum Täter geworden ist, dass er sein dunkles Geheimnis mit
sich herumtragen muss. Jeder von uns kennt das: Wenn man etwas auf dem Herzen hat, was einen bedrückt, dann ist man zufrieden, wenn man es los ist, wenn es ausgesprochen wurde.
Wir sollten die Menschen dazu ermutigen, aufeinander zuzugehen, Unrecht nicht nachträglich durch Schweigen zu legitimieren und nicht so zu tun, als stünde man dazu.
Ich möchte allen Mut machen - denen, die Schuld auf sich geladen haben, aber auch denen, die Opfer geworden sind -, aufeinander zuzugehen. Meine Damen und Herren, das ist auch meine ganz persönliche Sicht der Dinge und auch mein Antrieb gewesen, in dieser Enquetekommission mitzuwirken.
Zuallerletzt möchte ich mich auch bei einzelnen Kollegen und insbesondere bei Kollegen Peer Jürgens von den Linken bedanken. Er hat mich zwischendurch gefragt: Herr Dombrowski, können wir das so machen, können wir diesen Weg gehen? Deshalb danke, Herr Jürgens, dass Sie sich getraut haben, mir zu trauen. - Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, ich bleibe genauso friedlich wie vorhin, ich möchte Ihnen, Herr Ministerpräsident, aber sagen: Ich hätte mich gefreut, wenn Sie sich während der Arbeit der Enquetekommission einmal unterstützend eingelassen hätten. Jetzt nehmen Sie zu Recht - wie ich finde - für uns alle in Anspruch, dass wir ein gemeinsames Werk vorgelegt haben. Aber Ihre Worte muteten in meinen Augen doch ein bisschen befremdlich an. Natürlich war nicht alles schlecht, was wir in den letzten 20 Jahren in Brandenburg gemeinsam zu verantworten hatten. Aber Fakt ist eben auch - das steht in dem Bericht, es ist das Ergebnis und Grundlage für die Handlungsempfehlungen -, dass wir doch erhebliche Defizite hatten. Nun kann man dies als Brandenburger Weg oder was auch immer bezeichnen, aber Versäumnisse bleiben Versäumnisse.
Dass wir sie erkannt haben und es in allen Fraktionen die Bereitschaft gab, darüber zu befinden und nicht mit dem Blick zurück, sondern mit dem Blick nach vorn die hoffentlich richtigen Empfehlungen zu geben - ich sagte vorhin schon, ich habe keine Zweifel, dass sie umgesetzt werden -, soll keine Entschuldigung dafür sein, dass wir Menschen, die auf Unterstützung gewartet haben, diese doch in weiten Teilen nicht gewährt haben. Ich habe es vorhin ausgeführt.
Herr Ministerpräsident, Ihnen nehme ich es ab, dass Sie Ihren Teil tun werden, diese Empfehlungen zu befördern und umzusetzen, aber ich habe ein ungutes Gefühl, wenn wir so tun, als hätten wir hier in 20 Jahren fast alles richtig gemacht. Dann hätte es dieser Enquetekommission nicht bedurft. Sie war notwendig, um den Menschen Aufmerksamkeit zu geben, die in den 20 Jahren unseres gemeinsamen Tuns in Brandenburg zu wenig Aufmerksamkeit bekamen.
Das zu sagen war mir wichtig. Ich habe ja gesagt, ich bleibe genauso friedlich, wie ich es vorhin war, aber ich möchte daran
appellieren, nicht zu viel zu philosophieren, sondern an die Arbeit zu gehen und uns den Menschen zuzuwenden, die heute auf der Besuchertribüne unsere besonderen Gäste sind. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Jungclaus hat bereits auf unseren Beschluss vom September 2011 hingewiesen. Insofern ist das Thema für uns nicht ganz neu. Zudem ist die Übereinstimmung zur Annahme dieses Antrages hier im Landtag gegeben.
Dieser Beschluss des Landtages spiegelte die Skepsis der deutschen Verbraucher gegenüber gentechnisch verändertem Organismus wider. Auch der Berufsstand rät eindeutig vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab, obwohl es derzeit in Deutschland sowieso nicht möglich ist, Gentechnik auf den Acker zu bringen. Es bleibt also festzuhalten: Berufsstand und Verbraucher wollen gentechnisch veränderte Produkte nicht. Das müssen wir hier zur Kenntnis nehmen; denn das ist die Situation bzw. der Diskussionsstand in Deutschland.
Meine Damen und Herren, im Antrag der Grünen geht es im Grunde genommen um eine zentrale Frage: Wo soll in Zukunft
über die Anbauzulassung entschieden werden? Auf der Ebene der Europäischen Union, in den Mitgliedsstaaten oder in den Regionen bzw. in den Bundesländern?
Zum Hintergrund hatte der Kollege Jungclaus bereits ausgeführt: Am 11. Februar dieses Jahres ging es im Europäischen Rat um die Abstimmung über die Zulassung der transgenen Maislinie 1507. Die Bundesregierung hat sich dieser Abstimmung enthalten. Das Agrarressort im Bundeskabinett sprach sich zwar gegen die Anbauzulassung aus, das Wissenschaftsund Forschungsressort votierte jedoch aus seiner fachlichen Perspektive für die Anbauzulassung. Dies führte den Regularien entsprechend zu einer Stimmenthaltung der Bundesregierung im Europäischen Rat.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Hätte die Bundesregierung gegen eine Anbauzulassung gestimmt, wäre es im Rat ebenfalls nicht zu der erforderlichen qualifizierten Mehrheit gegen den Genmais 1507 gekommen.
Meine Damen und Herren, ich kann es kurz machen: Die CDU ist der Auffassung, dass die Entscheidung über eine Anbauzulassung grundsätzlich auf der EU-Ebene zu erfolgen hat. Wir haben hinsichtlich des Agrarbereichs einen gemeinsamen Markt, in dem auch gemeinsame Regeln herrschen sollten. Sollte dies nicht möglich sein und sollten die Mitgliedsstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet sortenbezogen entscheiden, bedarf es zunächst einer rechtssicheren Möglichkeit, also einer entsprechenden Ausstiegsklausel.
Selbst ein nationaler Alleingang bedarf einer wissenschaftlichen Argumentation und wissenschaftlich belegter Gründe, warum man den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnt und für zu risikoreich betrachtet. Auch diesbezüglich ist eine fundierte Argumentation notwendig.
Am Anfang darf es jedenfalls nicht so weit gehen, dass alle Mitgliedsstaaten - wie Deutschland - diese Entscheidung an die Bundesländer und die Bundesländer diese Entscheidung vielleicht an die Landkreise übertragen. Dieser Weg wäre falsch und ist für uns überhaupt nicht vorstellbar.
Die Union stimmt dem Antrag der Kollegen der GRÜNEN zu, weil die Landesregierung darin beauftragt wird, sich weiterhin für eine EU-einheitliche Zulassungsentscheidung über den Anbau oder Nichtanbau einzusetzen, was im Übrigen auch der Auffassung der Bundeskanzlerin entspricht.
Ihren letzten Punkt zum Honig blende ich aus, weil er im Grunde genommen mit dem Thema nicht so viel zu tun hat.
Über den weiteren Werdegang sind wir uns im Landtag einig. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat im August vergangenen Jahres, also nur ein paar Wochen nach dem Hochwasser an Elbe, Schwarzer Elster, Pulsnitz, Stepenitz und Unterer Havel, den Antrag der CDU-Fraktion „Hochwasserschutz im Land weiter konsequent umsetzen und öffentliches und privates Eigentum schützen“ einstimmig in den Fachausschuss überwiesen. Wir haben darin eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgeführt, die nach unserer Auffassung trotz des bislang im Land Erreichten geeignet sind, Leib und Leben der Flussanrainer sowie öffentliches und privates Eigentum in Brandenburg noch besser vor Hochwasserkatastrophen zu schützen. Dies gilt sowohl für den technischen als auch für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Dass wir mit unseren Forderungen nicht falsch lagen, zeigen die Beschlüsse, die von den Umweltministern auf ihrer Sonderumweltministerkonferenz im September und auf der Elbeministerkonferenz im Dezember 2013 gefasst wurden. So sind einige unserer Forderungen, zum Beispiel die Überprüfung der bisher gültigen Werte für das Bemessungshochwasser in den Flussgebietseinheiten oder das Wasserstandsvorhersagemodell an der Elbe, auch von den Fachministern als notwendig erachtet worden und werden nun optimiert. Darüber hinaus haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf ihrer Sonder
umweltministerkonferenz ein nationales Hochwasserschutzprogramm auf den Weg gebracht, mit dem besonders wichtige und überregionale Retentionsmaßnahmen insbesondere in den Oberliegerbereichen festgelegt, finanziert und umgesetzt werden sollen, was letztendlich den sogenannten Unterliegern nützt.
Meine Damen und Herren, das alles sind selbstverständlich wichtige Maßnahmen, die wir unterstützen. Dennoch gibt es bei uns im Land noch genug zu tun, um den Hochwasserschutz weiter zu verbessern, denn nach wie vor ist der Hochwasserschutz Ländersache; daran wird sich auch nichts ändern. So muss der Schwerpunkt zukünftig stärker auf die mittleren Fließgewässer, zum Beispiel Schwarze Elster, Pulsnitz, Spree oder Stepenitz gelegt werden. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass das Land zeitnah ein Landesprogramm Hochwasserschutz für den Zeitraum bis 2020, das auch Ende der EU-Förderperiode ist, erarbeiten sollte.
Mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz soll dargestellt werden, wie erstens die Unterhaltung bereits vorhandener technischer Hochwasserschutzbauwerke, zweitens der Bau bzw. die Sanierung von Deichen und drittens weitere Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche sowohl finanziell als auch personell - darauf komme ich noch zu sprechen - bis 2020 abgesichert werden können.
Denn genau diese Punkte muss das Land aufgrund der europaund bundesrechtlich vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanagement-Planung leisten.
Frau Ministerin Tack, Sie irren, wenn Sie weiterhin dem Glauben unterliegen, dass wir hier im Landesumweltamt genügend wasserwirtschaftliches Fachpersonal dafür haben. Darauf habe ich seit Jahren, auch schon in der letzten Wahlperiode, hingewiesen. Wenn Sie die Wahrheit nicht erkennen wollen, dann will ich aus Ihrer eigenen Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU zur Personalausstattung im Regionalbereich Süd des LUGV zitieren. Demnach gibt es dort die Referate V und VI. Referat V ist zuständig für Hydrologie und Wasserbewirtschaftung. Diesem Referat zugeordnet sind auch die Deichverantwortlichen, die bei einem Hochwasserereignis vor Ort Entscheidungen treffen müssen. Außerdem gibt es das Referat VI, dem der operative Hochwasserschutz zugeordnet ist; hier sollen die Fachleute sitzen, die sich mit der Planung und Genehmigung neuer Deiche oder der Schaffung neuer Überflutungsflächen befassen. Zwischen 2009 und 2015 verzeichnen allerdings sowohl das Referat V als auch das Referat VI einen Personalrückgang um jeweils 32 %. 32 %, meine Damen und Herren! Im Vergleich dazu musste das Referat VII - das Referat Naturschutz - zwischen 2009 und 2014 den Abbau von nur einer Personalstelle verkraften. So sind die Gewichtungen in diesem Amt.
Ich möchte den Naturschutz keinesfalls gegen den Hochwasserschutz ausspielen, aber diese Zahlen machen eines sehr deutlich: Wir haben zu wenig Fachpersonal, zu wenig Wasserwirtschaftler im Landesamt, um die Aufgaben und Herausforderungen der nächsten Jahre anzugehen. Insbesondere für den Bereich Planung und Genehmigung von Hochwasserschutzmaßnahmen bräuchte das LUGV bereits heute 50 bis 60 Personalstellen mehr. Das ist die Wahrheit, und die Fachleute wissen dies auch.
Frau Ministerin, verschließen Sie nicht die Augen vor dieser Situation und bekennen Sie sich dazu! Diesem Mangel muss Abhilfe geschaffen werden, ansonsten werden wir in das nächste Hochwasser mit unabsehbaren Folgen hineingeraten. Genau aus diesen Gründen - im Fachausschuss sind Sie diesen Forderungen nicht nachgekommen - appellieren wir heute an Sie, im Interesse des Hochwasserschutzes, im Interesse des Schutzes von Leben und Gut der Menschen, der Empfehlung des Fachausschusses nicht zu folgen und diese abzulehnen. - Danke.
Frau Ministerin, Sie haben Recht: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser - weil es eben nicht alle 100 Jahre kommt, wie wir gelernt haben, sondern unverhofft und immer dann, wenn man es nicht erwartet.
Es liegt uns als CDU-Fraktion auch fern, die Leistungen der Mitarbeiter in den Fachverwaltungen und zuständigen Ämtern hier kleinzureden. Aber wir hören aus den Ämtern eben auch Hilferufe. Wenn ich hier eben vortragen habe, wie entsprechend der Kleinen Anfrage der überproportionale Abbau in den Fachabteilungen, die in Ihrem Hause für den Hochwasserschutz zuständig sind, erfolgt ist - nämlich 32 % in Ihrer Amtszeit - im Vergleich zum Naturschutz: dort gibt es einen Mitarbeiter weniger -, dann zeigt das doch deutlich, welche Prioritäten hier gesetzt werden. Beim letzten Hochwasser haben wir es doch gesehen, dass in bestimmten Regionen sechs Fachberater aus dem Landesumweltamt angekündigt waren und einer ist gekommen - und der auch noch mit einem befristeten Vertrag.
Hochwasserlagen sind in Brandenburg seit Jahren ohne die Hilfe von Pensionären nicht mehr beherrschbar; diese Feststellung ist nicht neu. Das muss sich nicht unbedingt Frau Ministerin Tack vorhalten lassen; das hat sich schon in der letzten Wahlperiode so angedeutet. Der ehemalige Finanzminister Rainer Speer hat ja die Meinung vertreten, ein Ornithologe könne binnen sechs Wochen umgeschult werden und dann technische Anlagen beurteilen. Er hat sich da genauso geirrt wie in anderen Bereichen.
Frau Ministerin: Wir haben im Fachausschuss diskutiert und wissen natürlich, dass ein länderübergreifendes Wassermanagement notwendig und sinnvoll ist. Aber Sie haben erklärt: Ich kann jetzt nichts mehr machen, ich bin ja nicht mehr Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. - Also habe ich gefragt: Also warten Sie, was die anderen machen? - Ich denke schon, es ist
nach wie vor Ländersache, und von daher ist unsere Landesregierung hier gefordert.
Im Moment ist es so, dass wir aufgrund der eingeschränkten Leistungskapazität in Ihrem Hause jährlich maximal 40 Millionen Euro verplanen und verbauen können. Es ist kein materielles Problem, es ist vorrangig bzw. ausschließlich ein Personalproblem. Das ist nicht neu, das hat sich über Jahre abgezeichnet. Das müssen wir den Leuten erklären, dass wir nur deshalb im Hochwasserschutz nicht weiterkommen, weil wir kein Personal haben, um diese Mittel abzuarbeiten. Was die Finanzierung angeht - für alle, die es nicht wissen -: 75 % sind EU-Mittel, 15 % sind Bundesmittel, 10 % bleiben für das Land übrig. Also stellen Sie sich bitte auch dieser Aufgabe! Es ist schön, dass Sie Konferenzen veranstalten. Aber die Landesregierung ist doch kein Kongresscenter zum Kongresseveranstalten!
Die Bürger, insbesondere die, die betroffen sind, erwarten, dass gehandelt wird. Wenn Sie beides tun - von mir aus Kongresse abhalten und auch die notwendigen Arbeiten leisten, die notwendigen Einsichten deutlich machen und danach handeln -, dann könnte es schneller gehen, dann würde es besser gehen.
Sie haben die Gewässer I. Ordnung angeführt, Frau Ministerin: Sie wissen, dass Sie der CDU immer gesagt haben: 9,5 Millionen sind zu wenig. Jetzt hören wir immer: 12, 12,5 Millionen. Der Bedarf ist immer derselbe.
Kurzum, meine Damen und Herren: Ich darf noch einmal an Sie appellieren, dass Sie der Beschlussempfehlung des Fachausschusses nicht folgen, denn der ist ein Rückschritt gegenüber dem, was die Menschen von Ihnen erwarten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider hat der Ministerpräsident meine Frage nicht angenommen, deshalb muss ich das so machen.
Herr Ministerpräsident, Sie haben völlig zu Recht auf die Ängste in Polen, auf das besondere Verhältnis von Brandenburg, aber auch Deutschland insgesamt zu Polen hingewiesen. Sie sind der Polenbeauftragte der Bundesregierung. Manchmal wird im Parlament etwas gesagt, was missverständlich ist. Darum würde ich das gerne klargestellt haben: Die Kollegin Kaiser hatte vorgetragen bzw. den Vorschlag gemacht, die Grenzschilder zu Polen zu entfernen und durch Schilder zu ersetzen, auf denen steht: „Dies ist keine Grenze.“
Vor dem vorher von Herrn Lipsdorf, aber auch von Ihnen Gesagten, was die Ängste betrifft, würde ich an Sie als Beauftragten der Bundesregierung für Polen schon einmal die Frage richten, wie Sie das bewerten und ob man nicht vielleicht vorher mit Polen darüber reden sollte. - Nummer 1.
Nummer 2: Sie haben, wie alle Vorredner auch, zum Thema Ukraine gesprochen. Ich hätte mir vorstellen können, dass der Ministerpräsident einen Hinweis darauf gibt, dass man sich seit Montag in der ukrainischen Botschaft in eine Kondolenzliste für die Toten vom Maidan eintragen kann, und zwar sowohl für die zivilen als auch für die Opfer aufseiten der Polizei.
Nummer 3 und abschließend, damit kein Missverständnis aufkommt: Frank-Walter Steinmeier war und ist ein guter Außen
minister. Er hat in der Vergangenheit, aber auch aktuell die Interessen unseres Landes im Ausland gut vertreten. Er tut dies in Sachen Ukraine nicht alleine, sondern verbunden mit anderen; das ist auch vernünftig so. Von daher hat hier niemand die Absicht, Herrn Steinmeier in irgendeiner Weise kleiner zu machen. Allerdings lobt sich Herr Steinmeier nicht so oft selbst, wie andere das tun.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jungclaus ist auf die Inhalte des aus Nordrhein-Westfalen übernommenen Gesetzentwurfes eingegangen. Deutschland hat sich gemeinsam mit anderen Ländern verpflichtet, seinen Beitrag zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgase zu leisten.
Mittel- und langfristig müssen die Treibhausgasemissionen so weit vermindert werden, dass der durchschnittliche globale Temperaturanstieg 2 Grad Celsius nicht überschreitet. Für die Industriestaaten bedeutet das bis 2050 eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um 85 % bis 90 % innerhalb von zwei Zwischenetappen, nämlich bis 2020 um 40 % und bis 2030 um 50 % und dann 2050 das Endziel. So weit, so gut. Allerdings wissen wir bereits heute, dass die 40 % bis 2020 wohl nur sehr schwer und wenn überhaupt nur unter größten Anstrengungen für uns zu erreichen sein werden.
Meine Damen und Herren, das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes, verbindliche Klimaschutzziele für Brandenburg festzulegen, die von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung begleitet werden, unterstütze ich grundsätzlich. Bislang lautet das Ziel der Energiestrategie 2030, die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2030 um 72 % auf dann 25 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr abzusenken.
Aber der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht noch weiter. Mit ihm sollen nicht nur Klimaschutzziele für die energiebedingten CO2-Emissionen festgelegt werden, sondern für die Kyoto-Treibhausgase insgesamt, also auch für Methan, für Lachgas, für fluorierte Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe. Wenn man sich die Entwicklung der Emissionen der Kyoto-Treibhausgase ansieht, stellt man zum Beispiel fest, dass der Methanausstoß in Brandenburg zwischen 1990 und 2012 bereits um 91 % gesenkt wurde. Auch das kann gesagt werden.
Für Fluorkohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffe sind aufgrund des nur sehr geringen Anteils gar keine Daten verfügbar, sodass das Hauptaugenmerk wohl auf den CO2-Emissionen bleiben wird.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der in abgewandelter Form in verschiedenen anderen Bundesländern bereits als Gesetz oder Gesetzentwurf vorliegt, wirft jedoch viele Fragen auf, die die Kollegen von den Grünen bewusst oder unbewusst, jedenfalls nicht beantwortet oder umschifft haben. So haben Sie bislang nicht erläutert - auch nicht im Gesetzentwurf -, wie Sie auf die jeweiligen Einsparziele bis 2050 kommen. Ob diese Ziele realistisch sind, kann ich heute nicht beantworten.
Obwohl sich Ihr Gesetzentwurf in erster Linie an die öffentliche Verwaltung richtet, sollen die Klimaschutzziele für das ganze Land gelten. Damit richten sie sich auch an die Bereiche Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, Immobilienwirtschaft und Energieerzeugung. Es ist die Energieerzeugung - und damit auch die Braunkohleverstromung -, die Sie mit dem Gesetzentwurf wohl eigentlich ins Auge fassen.
Brandenburg ist nach wie vor Energieexportland und muss dies auch mittelfristig bleiben. Fakt ist, dass die Braunkohle für die Versorgungssicherheit von Berlin und Brandenburg und auch von Teilen der Bundesrepublik derzeit nicht ersetzbar ist. Stabile Strompreise in unserem Land sind mittelfristig nur mit der Braunkohle möglich. Das ist eine Feststellung, die im Moment nicht anders ausfallen kann.
Solange die notwendige Infrastruktur der Netze und die erforderlichen Speichertechnologien nicht dem Bedarf entsprechen, ist der Ausstieg aus der Braunkohle nur eine theoretische und keine gegenwärtig reale Option. Fakt ist zudem, dass gerade durch den ungesteuerten und unkoordinierten Ausbau von erneuerbaren Energien auch hier in Brandenburg die Bedeutung der Braunkohle eher gewachsen als geschwunden ist.
Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist, welche Bürokratie und welcher Kostenaufwand mit diesem Gesetz verbunden sind. Das Land soll einen Klimaschutzplan mit einer Reihe von Elementen und die Gemeinden sollen Klimaschutzkonzepte erarbeiten. Zudem sehen Sie ein Monitoring vor, welches es in Brandenburg bereits gibt. Zu den Kosten sagen Sie jedoch nichts. Sie fordern nur, dass ab dem Jahr 2015 Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen.
Die aus meiner Sicht wesentliche Frage ist, wie und durch welche konkreten Maßnahmen dieses Gesetz den Klimaschutz voranbringt. Auch darauf finde ich in dem Gesetzentwurf keine Antwort. Eine klimaneutrale Verwaltung ist nichts weiter als eine Nebelkerze und blendet die bisherigen Anstrengungen und klimapolitischen Maßnahmen in Brandenburg aus.
Meine Damen und Herren! Um Antworten auf die Fragen zu finden und uns mit den Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Klimaschutz und mit den Folgen für die Wirtschaft, die Bürger und die öffentliche Verwaltung ernsthaft befassen zu können, werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfes sehr gern zustimmen.
Sollte der Gesetzentwurf nicht an die Ausschüsse überwiesen werden, werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Gesetze gern überweisen.
- Hier gibt es Zwischenrufe.
Zum Waldgesetz: Ich denke, die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezeichnung - jetzt: „Waldbrandwarnstufe“, dann: „Waldbrandgefahrenstufe“ - und einer einheitlichen fünfstufigen Waldbrandgefahrenskala ist richtig, wenn sie bundesweit so angelegt ist.
Zum Landesentwicklungsgesetz: Dass Beteiligte ihren Widerspruch bei einem Flurbereinigungsplan innerhalb einer ZweiWochen-Frist auch schriftlich einreichen können, ist, denke ich, richtig. Es ist eine Erleichterung; man ist nicht darauf angewiesen, dass jeder vor Ort ist.
Zum Jagdgesetz - der Minister hat hier schon für Spaß gesorgt -: Diese beabsichtigte Änderung stellt sich etwas komplexer dar, als es auf den ersten Blick anmutet, denn sie ermächtigt das für die Jagd zuständige Mitglied der Landesregierung - also den Minister - zur Festsetzung von Jagdzeiten, abweichend vom Bundesjagdgesetz. Ohne Zweifel, die Länder können dies nach dem Bundesrecht tun und Jagdzeiten für Wild abkürzen, verlängern oder aufheben.
Hintergrund dieser Änderung - es ist im Gesetzentwurf beschrieben worden, Herr Minister - ist die Bestandszunahme des Rehwildes in Brandenburg, die sich aus der gestiegenen Streckenentwicklung ableiten lässt. Mehr Rehwild auf gleicher Fläche führt natürlich auch zu mehr Verbiss im Wald und macht die Waldverjüngung und den Waldumbau für die Waldbesitzer schwieriger und kostspieliger.
Die Ermächtigungsgrundlage soll nun den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit für den Abschuss von Rehböcken nach dem 15. Oktober beseitigen, denn nachdem die männlichen Stücke ihr Gehörn abgeworfen haben, ist bei den herbstlichen Bewegungsjagden, bei denen für die Ansprache nur sehr wenig Zeit bleibt - der Begriff „Ansprache“ bezeichnet das Auf-sich-aufmerksam-machen, damit das Wild eine Chance erhält, wegzulaufen -, eine Verwechslung von männlichem und weiblichem Wild möglich und wahrscheinlich. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dies führe oftmals dazu, dass aus Furcht, einen Rehbock zu erlegen, die Möglichkeit, weibliche Stücke zur Strecke zu bringen, aufgrund des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit nicht genutzt wird. Somit ist natürlich auch eine Einregulierung des Wildes schwieriger.
Meine Damen und Herren! Mittlerweile liegt den Mitgliedern des für Jagd und Forst zuständigen Fachausschusses eine Stellungnahme des Landesjagdverbandes Brandenburg zum Gesetzentwurf vor. Um es kurz zu sagen: Der Landesjagdverband lehnt diese Regelung ab. Darum wollen wir uns dem nicht verschließen, aber wir werden einer Überweisung zustimmen und beantragen gleichzeitig eine Anhörung, denn das eine ist die Waldverjüngung, das andere ist die weidmännische Jagd in Brandenburger Wäldern, und das muss mit den Leuten, die
sich damit am allerbesten auskennen, ordentlich besprochen werden. Von daher überweisen wir den Gesetzentwurf, und dann werden wir ihn gut beraten. - Danke schön.
Am 10. Januar 2014 erklärte der sächsische Umweltminister Frank Kupfer in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“, dass Eingriffe in den Wolfsbestand dann möglich seien, wenn in einem Gebiet mindestens 250 erwachsene und reproduktionsfähige Tiere leben und diese im Austausch mit anderen Populationen stehen würden. Anderenfalls würde die erforderliche Mindestzahl bei 1 000 adulten und reproduktionsfähigen Individuen liegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu erreichen.
Ich frage die Landesregierung: Wie definiert sie den natürlichen bzw. günstigen Erhaltungszustand der nach deutschem und europäischem Recht streng geschützten Art im deutschwestpolnischen Wolfsgebiet?
Frau Ministerin, eigentlich haben Sie meine Frage nicht beantwortet.
Deshalb noch einmal dazu, worum es im Kern geht: Welche stabile Wolfspopulation nehmen Sie zur Grundlage Ihrer Entscheidungen oder Ihres Handelns? Gehen Sie davon aus, dass Westpolen und Ostdeutschland eine eigene Population haben, oder schließen Sie sich der Meinung der polnischen Wissenschaftler an, die in einem Gutachten festgestellt haben, dass es sich bei der Wolfspopulation in Ostdeutschland und Westpolen um den westlichen Rand der Wolfspopulation aus Nordosteuropa handelt? Darum geht es im Grunde genommen. Sie haben Eingriffsdinge vorgetragen, aber nicht gesagt, was Sie eigentlich zur Grundlage des günstigen Erhaltungszustandes genommen haben. Das wollte ich eigentlich wissen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war mir eben nicht ganz sicher, wer hier gesprochen hat, ob es wirklich Michael Luthardt war oder Peter Lustig, der immer so schön erklärt hat, wie die Dinge zusammenhängen.
Um es vorweg zu sagen: Dem Antrag von der SPD und den Linken werden wir zustimmen. Ich habe mir aber im Vorfeld Gedanken gemacht, wie ich mit diesem Antrag umgehen soll. Inhaltlich gibt er eigentlich nichts her. Ich habe ihn dann als eine Grußbotschaft zur Grünen Woche
und als Unterstützung der brandenburgischen Landwirtschaft interpretiert. Na gut, da kann man dann schon einmal zustimmen. Ich bin aber auch der Meinung, dass unsere Landwirte mehr verdient haben, als dass wir nur sagen „Wir drücken euch die Daumen!“ Mehr steht hier wirklich nicht drin, meine Damen und Herren.
Kollege Luthardt sagt, man könne sich Brandenburg auf der Zunge zergehen lassen. Wir waren ja nun schon alle auf der Grünen Woche, überwiegend auch am Brandenburg-Tag, und wir haben das Schaufenster des Landes besucht. Dabei haben wir auch die Speisen aus der Region genießen können, sie uns förmlich auf der Zunge zergehen lassen können. Ich frage mich dann nur, warum zum Beispiel unsere Fischereiwirtschaft in diesem Antrag nicht vorkommt. Wir haben an den Ständen dort probiert, haben das Buffet genossen, auch das der Brandenburger Fischer - aber in diesem Antrag steht davon nichts!
Darin, meine Damen und Herren, steckt doch ein Grundproblem, wie ich meine. Wenn wir über Landwirtschaft reden - es ist ja ein reiner Landwirtschaftsantrag -, dann müssen wir im
mer Folgendes sehen: Es geht eigentlich um die Land-, Forstund Fischereiwirtschaft; außerdem geht es noch um den Gartenbau sowie um unsere Obstbauern. All diese finden Sie auf der Grünen Woche wieder - doch nichts davon findet sich hier in diesem Antrag wieder.
Wenn das Ihr Programm ist, Frau Kollegin Mächtig, dass sich auch das erfüllt, was man nicht sagt und schreibt, dann haben wir bald den Himmel auf Erden.
Irritierend ist auch, dass die Regierungskoalition die Landesregierung zwar auffordert, mehr für Verarbeitung und Direktvermarktung zu tun - das ist gut und richtig -, aber im Entwicklungsprogramm Brandenburg/Berlin für den ländlichen Raum für die Förderperiode 2014 bis 2020 genau auf diesen Bereich verzichtet wurde.
Das werden vielleicht nur die Fachkollegen wissen. Daumendrücken reicht eben nicht. Sie fordern etwas ein, was Sie als Koalition und Regierung nicht in das nächste Programm der EU hineingenommen haben.
Das ist jetzt nur ein Beispiel. Ich kann Ihnen sagen, was Sie tun könnten, um der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie den Garten- und Obstbauern in Brandenburg etwas Gutes zu tun. Denken Sie im Bereich Landwirtschaft zum Beispiel einmal an die Themen Biber und Kraniche, denken Sie an die Vernässung der Landschaft, denken Sie an die Dauerkonflikte zwischen zwei Ministerien beim Naturschutz, denken Sie bei der Forstwirtschaft zum Beispiel an die Schwierigkeiten beim Forstwirtschaftswegebau - die Forstwirte haben unter dieser Regierung große Schwierigkeiten -, denken Sie bei der Fischereiwirtschaft an die Schwierigkeiten im Bereich Teichwirtschaft, denken Sie an die elendige Diskussion um den Kormoran, und denken Sie an die Schwierigkeiten der Garten- und Obstbauern mit der Wasserversorgung der Flächen, denken Sie an den Ärger bezüglich der Trinkwasserschutzgebiete. Das sind Probleme, die praktisch gelöst werden müssen.