Dirk Bergner
Appearances
5/5
5/6
5/8
5/9
5/10
5/11
5/12
5/13
5/14
5/15
5/16
5/17
5/18
5/19
5/20
5/21
5/22
5/23
5/24
5/25
5/26
5/27
5/29
5/30
5/31
5/32
5/33
5/35
5/36
5/37
5/38
5/39
5/40
5/41
5/42
5/43
5/44
5/46
5/48
5/49
5/50
5/51
5/52
5/53
5/54
5/55
5/56
5/57
5/58
5/59
5/60
5/61
5/62
5/63
5/64
5/65
5/66
5/67
5/68
5/69
5/71
5/72
5/73
5/74
5/75
5/76
5/77
5/78
5/79
5/80
5/81
5/82
5/84
5/86
5/87
5/89
5/90
5/91
5/92
5/94
5/95
5/96
5/97
5/98
5/99
5/100
5/101
5/102
5/103
5/104
5/105
5/106
5/107
5/108
5/109
5/110
5/111
5/112
5/113
5/114
5/115
5/116
5/117
5/118
5/119
5/120
5/121
5/122
5/123
5/124
5/125
5/126
5/127
5/128
5/130
5/131
5/132
5/133
5/134
5/135
5/136
5/137
5/138
5/139
5/140
5/141
5/142
5/143
5/144
5/145
5/147
5/148
5/150
5/151
5/153
5/154
5/156
5/157
5/158
5/159
5/160
Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, gleich vorweg, wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, uns aber beim Antrag der Koalition enthalten.
Ich habe bereits bei der ersten Beratung des Antrags deutlich gemacht, dass die FDP-Fraktion dem Ziel von GovData, nämlich Daten an einer Stelle auffindbar und so einfacher nutzbar zu machen, positiv gegenübersteht.
GovData ist nicht mehr und nicht weniger als ein Datenportal für Deutschland und es bietet einen einheitlichen zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen. Einen verbindlichen Beitritt Thüringens zu GovData, das sich noch in der Erprobungsphase befindet, jetzt schon zu beschließen, halten wir allerdings für zu früh und daher unsere Ablehnung.
Dem Alternativantrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, können wir allerdings auch nicht zustimmen, denn Sie loben das Internetangebot thueringen.de. Wie Sie wissen und sich vielleicht auch noch erinnern können, hat die FDP in einem Antrag die umfassende Überarbeitung und vor allem die Erweiterung der Angebote auf thueringen.de vor längerer Zeit gefordert und ich habe Ihnen seinerzeit geschildert, welcher Odyssee die Suche nach juristischen Fragen unterworfen war, und wir können uns dieser rosaroten Einschätzung einfach nicht anschließen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz zum Punkt b etwas sagen. Die Beratung des Landesrechnungshofs zur IT-Strategie des Landes wurde im Finanzausschuss vom Rechnungshof erläutert. Zugleich hat der Finanzausschuss vom Finanzministerium umfangreiches Material und Gutachten zu den Überlegungen der Landesregierung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Landesregierung ist auch noch in der Diskussion. Der Landtag sollte bzw. muss dieses Thema in der kommenden Wahlperiode wieder aufgreifen. Aus Sicht der FDP will ich nur einen Punkt herausgreifen. Die FDP könnte sich unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchaus vorstellen, die Haushaltsveranschlagung zentral in einem Kapitel des Einzelplans 17 vorzunehmen. Eine zentrale Bewirtschaftung ist allerdings auch nur dann sinnvoll, wenn Anforderungen der verschiedenen Nutzer, also Landesverwaltung, Sicherheitsnetz der Polizei und auch Landtag, zukünftig beachtet werden müssen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich beantrage namentliche Abstimmung.
Vielen Dank, die will ich nicht unbedingt ausnutzen. Eine Bemerkung vorweg, Herr Kollege Weber, wenn Mindestlohn Christenpflicht ist, dann frage ich mich, warum die SPD die Ausnahmen bei Zeitungszustellern durchgesetzt hat. Liegt das daran, dass es so viele Atheisten in der SPD gibt
oder hat es etwas mit den Beteiligungen an den Verlagen zu tun?
Aber der eigentliche Grund, der mich hier nach vorn getrieben hat - und das will ich dann durchaus auch wieder etwas ruhiger anbringen -, ist eine Sichtweise, die mir ein bisschen, Herr Staatssekretär, in Ihrer Ausführung gefehlt hat, nämlich die Sichtweise derer, die die auskömmlichen Löhne und Gehälter, die wir wollen, zahlen können müssen. Da fehlt mir insgesamt in der Denkweise hier im Land, auch der öffentlichen Hand, in verschiedenen Ebenen, nicht nur auf Landesebene, der Gedanke, wie sorgen wir dafür, dass im rechtlich zulässigen Rahmen Aufträge der öffentlichen Hand in Thüringen auch an Thüringer Unternehmer gehen können, damit Thüringer Unternehmer aufgrund der verbesserten Einnahmesituation, aufgrund der verbesserten Auftragssituation in der Lage sind, bessere Löhne in Thüringen zu zahlen. Wir haben vor längerer Zeit, so ziemlich zum Anfang der Legislatur eine Kleine Anfrage gestellt, mit der wir genau erfragen wollten, wie viel Prozent der Aufträge in Thüringen denn tatsächlich an Thüringer Unternehmen gehen. Die einzige Antwort, die wir darauf bekommen haben, war die Aussage: Darüber führen wir keine Statistik. Ich will Ihnen ganz klar und deutlich sagen, sich darüber keine Gedanken zu machen, das ist in meinen Augen ein Stück verfehlte Wirtschaftspolitik. Ich bin der Meinung, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir dafür sorgen können, dass mehr Thüringer Aufträge in Thüringen vergeben werden können selbstverständlich, das will ich vornweg sagen, im Rahmen gültigen Vergaberechts. Auch da kann man, glaube ich, aufgrund von Statistiken versuchen, herauszufinden, woran es möglicherweise liegt, warum Thüringer Unternehmen vielleicht schlechtere Chancen hatten. Liegt es möglicherweise an der Formulierung überzogener Ausschreibungsbedingungen usw. usf.?
Ich will in aller Ruhe und Sachlichkeit sagen, ich glaube, dass es ein ganz dringendes Bedürfnis der kommenden Wirtschaftspolitik hier im Land sein muss, sich genau darüber Gedanken zu machen, wie wir dafür sorgen, dass die Unternehmen, von deren Steuern wir leben, die die Arbeitsplätze hier im Land schaffen, sichern und auch auskömmlich bezahlen sollen, zu ausreichend Aufträgen kommen können. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Demokratieerklärung bei der Ausschreibung von Leistungen durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement
Nach Informationen des Fragestellers wird bei Ausschreibungen von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen, durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement als Anlage eine Bietererklärung 2.4 beigelegt. In dieser Bietererklärung, auch als Demokratieerklärung bezeichnet, muss der Unternehmer erklären, dass ihm nicht bekannt ist, ob bei eingesetzten Mitarbeitern
Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestehen. Weiterhin muss er erklären, dass ihm nicht bekannt ist, ob das eingesetzte Personal Mitglied in einer extremistischen/ verfassungsfeindlichen Partei, Organisation oder sonstigen Vereinigung ist bzw. diesen nahesteht und Schriftgut extremistischen oder sonstigen verfassungsfeindlichen Inhalts besitzt und/oder derartiges Schrift- oder Gedankengut weiterverbreitet. Die Abgabe der Bietererklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann und bei welchen Ausschreibungen wird vom Freistaat Thüringen oder Landesbetrieben vom Bieter die Abgabe einer sogenannten Demokratie- oder Bietererklärung verlangt (bitte Aus- schreibungen einzeln auflisten)?
3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung ein Unternehmer solche Kenntnisse von seinen Mitarbeitern erlangen?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich bei einem Verstoß gegen die sogenannte Demokratie- oder Bietererklärung?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Habe ich Sie richtig verstanden, wenn Sie sagen, dass diese Demokratieerklärung ausschließlich bei sicherheitsrelevanten Objekten verlangt wird?
Dann hätte ich noch eine zweite Frage. Es klingt für mich möglicherweise an manchen Stellen schon etwas überzogen und es gab etliche Diskussionen um eine ähnlich gelagerte Demokratieerklärung bei
Fördermittelprogrammen. Wäre es dann nicht auch mit Blick auf die Dinge, die ein Unternehmer von seinen Mitarbeitern aus der privaten Lebensführung erfahren kann, sinnvoller, in solchen Fällen schlicht und einfach ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen?
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident Prof. Aschke, ich muss sagen, die Koalition schafft es ja nicht allzu oft, mich zu überraschen, aber mit dem Änderungsantrag im Ausschuss und der Rücknahme der Altersgrenze von 70 wieder auf 68 Jahre haben Sie es geschafft, mich zu überraschen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Überraschung kommt daher, da - soweit ich die Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs richtig verstanden habe - es überhaupt keine Bedenken gegen die Anhebung der Altersgrenze gegeben hat. Warum man es nun wieder rückgängig gemacht hat, bleibt wahrscheinlich das Geheimnis der Koalition, oder vielleicht hören wir ja noch was dazu.
Ja, Jugendwahn könnte eine Erklärung sein.
Eines muss ich ja der Koalition zugestehen, sie ist zumindest hier mal konsequent in dem, was sie tut, denn wenn sie schon Anregungen ignoriert, dann
konsequenterweise alle, auch die Anregungen, die vom Verfassungsgerichtshof selbst kommen. Die FDP-Fraktion hat im Justizausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Wir wollten, dass bei der nun neu normierten Verzögerungsbeschwerde nicht, wie jetzt vorgesehen, neun Richter darüber entscheiden; wir hatten vor, dass aus Effizienzgründen eine Beschwerdekammer mit drei stellvertretenden Mitgliedern über die Verzögerungsbeschwerde entscheiden kann. Wie schon gesagt, hat man unseren Antrag leider abgelehnt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die geäußert wurden, teilen wir an dieser Stelle ausdrücklich nicht, da Artikel 80 Abs. 5 der Thüringer Verfassung ausdrücklich erklärt, dass Näheres durch Gesetze geregelt werden kann.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass wir für eine Verzögerungsbeschwerde somit auch eine Beschwerdekammer einrichten können, aber es ist offensichtlich nicht gewollt, wie wir auch gerade wieder gehört haben. Weitere Neuerungen des Gesetzes wurden in der ersten Lesung und auch heute schon genannt und ich will Sie deswegen auch jetzt nicht auf die lange Folter spannen. Wir haben heute auch schon sehr viel Zeit verbraucht.
Meine Damen und Herren, wir werden aufgrund der genannten Umstände uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Ich bedanke mich für Ihre geteilte Aufmerksamkeit.
Ich habe einen Antrag, Frau Präsidentin. Wir bitten um eine Änderung der Tagesordnung gemäß § 22 Geschäftsordnung, und zwar insoweit, dass der Antrag „Oberhofer Spaßbad mit Löchern - knapp
20 Prozent Kostenüberschreitung bei der H2Oberhof aufklären“ mit auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die Dringlichkeit des Antrags würde mein Kollege Kemmerich begründen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, gerade die Debatte, wie sie vorhin verlaufen ist, zeigt, dass unsere Bedenken zum Umgang mit dem Untersuchungsausschuss mehr als berechtigt waren, wenn ich mir vorstelle, wie dieses Wahlkampfgetöse heute schon stattgefunden hat.
Aber zur Sache: Die Themen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden haben uns wie keine anderen in dieser Legislaturperiode aufgeregt, erschrocken und nachdenklich gemacht. Es gibt viele Dinge, die immer noch nicht aufgeklärt sind oder niemals aufgeklärt werden können. Nicht nur das Versagen der Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit, sondern auch das Handeln der NSA, des BND usw. in der Gegenwart werfen eine Menge Fragen auf, meine Damen und Herren. Sind wir überhaupt in der Lage, die Bespitzelung von ausländischen Nachrichtendiensten zu unterbinden? Das wird sich zeigen. Auf jeden Fall müssen wir auf diejenigen Einfluss nehmen, die wir kontrollieren,
und genau das soll mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen versucht werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will zu Beginn auf den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Zum Anfang will ich aus eigener Erfahrung sagen und ausdrücklich anerkennen, dass es für eine kleine Fraktion eine beachtliche Leistung ist, einen so umfangreichen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Gesetzentwurf hat aber nach unserer Auffassung ein großes Problem, nämlich, dass er mit dem eigentlichen Ziel der Grünen nicht im Einklang steht. Die Begründung des Gesetzentwurfs geht ganz klar von der Abschaffung des Verfassungsschutzes aus. Der Gesetzentwurf soll nur einen Zwischenschritt für eine nachrichtendienstfreie Gesellschaft darstellen. Gleichzeitig regelt man aber alle möglichen nachrichtendienstlichen Mittel bzw. will sie nur teilweise abschaffen. Diese Unausgeglichenheit zwischen Ziel und Regelungsinhalt merkt man dem Gesetzentwurf an.
Der nun vorliegende Änderungsantrag schafft, soweit ich es in der Kürze überblicken konnte, zwar teilweise Abhilfe, gerade was das Problem des Arbeitsverbots für ehemalige Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz angeht, eine abschließende Bewertung des Änderungsantrags konnte ich allerdings in der Kürze gerade bei den umfangreichen Änderungen im Bereich der Informationsübermittlungen auch der Verfassungsschutzbehörde leider nicht vornehmen, meine Damen und Herren. Der Änderungsantrag hat heute zu Beginn des Plenums vorgelegen, das ist dann doch etwas sehr kurzfristig.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir können auf dem Gebiet, bei dem es um das Erkennen, um die Abwehr von Extremismus und Terrorismus geht, nicht einfach so herumexperimentieren und schauen, ob es gut geht oder nicht. Wenn wir den Verfassungsschutz neu aufstellen wollen, dann muss es Hand und Fuß haben und das sehe ich leider bei dem Gesetzentwurf der Grünen nicht.
Ich will nur ein Beispiel nennen: Man will die V-Leute abschaffen, aber gleichzeitig soll evaluiert werden, ob man sie gebraucht hätte.
Ich weiß nicht, wie man den Nutzen von etwas evaluieren will, wenn es gar keine V-Leute mehr gibt, wenn es das, was man evaluieren will, nicht mehr gibt. Zu den V-Leuten, meine Damen und Herren, kann man natürlich stehen, wie man will. Das sind ganz bestimmt, zumindest in den meisten Fällen,
keine Ehrenleute. So etwas wie einen Ehrenkodex kennen sie wahrscheinlich nicht einmal. Ich glaube, dass jeder hier im Hohen Haus die V-Leute gern abschaffen würde, wenn wir davon überzeugt wären, dass wir sie nicht bräuchten, um die Sicherheit der Bürger und des Landes zu gewährleisten. Das heißt, entweder ist man der Meinung, wir brauchen sie nicht, dann sollte der Gesetzentwurf auch so konsequent sein und dies durchziehen, oder man lässt V-Leute zu, dann muss aber auch klar geregelt sein, wer V-Mann sein darf, wie er zu führen ist und wann er abzuschalten ist.
Solche Vorkommnisse, wie sie damals bei Brandt und Trinkaus gelaufen sind, dürfen sich nicht wiederholen, meine Damen und Herren.
Ein „Wir schaffen sie mal ab und überprüfen, ob wir sie gebraucht hätten“ lässt für mich die Frage offen, was die Grünen machen, wenn ein Anschlag erfolgt und wir feststellen, dass wir das mit V-Leuten vielleicht hätten verhindern können. Wie schon gesagt, meine Damen und Herren, meines Erachtens gibt es hier nur zwei klare Möglichkeiten: Entweder Ja oder Nein und dann auch mit vollem Bewusstsein, welche Konsequenzen es haben kann.
Ich will nun auf den Gesetzentwurf der Landesregierung eingehen. Der hat einige gute Punkte, die will ich auch nicht in Abrede stellen. Ich will mich sogar aus dem Fenster lehnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, und behaupten, dass einige Regelungen der Kontrolle des Verfassungsschutzes dienlich sein können. Zum einen wird eine Stabsstelle Controlling zur Überprüfung der Rechtund Zweckmäßigkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel vorgesehen. Wir hatten auch vorher immer schon Kontrollstellen. Ich hoffe, dass die Stabsstelle dies nun besser macht. Das wird sich aber erst in der Praxis zeigen und es ist auf jeden Fall so, dass es dort auch in ganz besonderem Maße auf den Faktor Mensch ankommt. Denn gerade da, wo die Grenzen des Rechts gelegentlich scheinbar verschwimmen, braucht man Menschen, die sich der Grenzen des Rechts ganz besonders bewusst sind.
Die PKK wird in ihren Rechten gestärkt. Ich glaube, das ist einer der wichtigsten Punkte des neuen Verfassungsschutzgesetzes. Natürlich, und das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen, hätte ich mir gewünscht, dass alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen auch Mitglieder der PKK werden, aber das ist nicht gewollt. Wir haben den Vorstoß in dieser Legislaturperiode bereits einmal gemacht.
Weiterhin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist zu begrüßen, dass man die Führung
von V-Leuten nun gesetzlich fixiert. Dieses Vorgehen ist ein überfälliges Resultat aus beiden Untersuchungsausschüssen. Es war teilweise absurd und unfassbar, was wir durch die Untersuchungsausschüsse mitbekommen mussten, wie und was für V-Leute teilweise geführt worden sind. Ich hoffe, dass wir so nun wirklich einen Weg gefunden haben, die Führung von V-Leuten zu verbessern.
Eines muss uns aber bewusst sein, egal wie viel Kontrolle und Dokumentationspflichten man in ein Gesetz schreibt, der Faktor Mensch wird immer eine Rolle spielen und der lässt sich nicht durch noch so strikte Gesetze kontrollieren, meine Damen und Herren. Es hatte damals viel mit Schlamperei zu tun, dass Posten nicht besetzt wurden oder jemand gleich drei Posten, nämlich des Abteilungsleiters Auswertung, des Abteilungsleiters Beschaffung und des Vizepräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, innehatte. Da ist natürlich die Frage, wer hier wen kontrolliert hat und wie es sein konnte, dass sich Dienstposten selbst kontrollieren durften.
So etwas hätte nicht passieren dürfen; so etwas hätte auch in der alten Struktur nicht passieren dürfen. Hier hat die Aufsicht völlig versagt und deswegen sind und bleiben wir weiterhin skeptisch. Es kommt darauf an, wie umgesetzt wird, was wir hier auf dem Papier stehen haben.
Ich will noch einige Punkte nennen, warum wir dem Gesetzentwurf trotz teilweise guter Ansätze nicht zustimmen werden, meine Damen und Herren. Nach unserer Auffassung und auch nach der einiger Stellungnahmen gibt es bei einigen Paragrafen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verfassungsrechtliche Probleme. Das betrifft beispielsweise die Informationsund Auswertungszentrale in § 4 Abs. 4. Hier ist überhaupt nicht klar, welche Informationen von welchen Behörden in der sogenannten Informations- und Auswertungszentrale zusammengeführt werden. Man schreibt etwas in das Gesetz, wo aber völlig unklar bleibt, was das für eine Zentrale sein soll. Gesetze, die Eingriffe in Grundrechte darstellen, meine Damen und Herren, müssen normenklar und hinreichend bestimmt sein, und das sehe ich hier leider nicht.
§ 14, in dem die Verbunddatei geregelt ist, könnte nach unserer Auffassung gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verstoßen. Der Bund hat mit § 22 a abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das Land kann hier selbst also gar keine eigene Regelung treffen.
§ 11 - das ist mir besonders wichtig - enthält nach unserer Auffassung eine gravierende Vermischung
von Vorfeldmaßnahmen und Gefahrenabwehr. Ich kann mir gar nicht vorstellen, was es für einen Fall geben soll, dass eine gegenwärtige gemeine Gefahr vorliegt, wo die Polizei nicht rechtzeitig eintrifft, um einzuschreiten, aber zum Glück der Verfassungsschutz den Wohnraum akustisch überwachen darf, um dadurch die gegenwärtige gemeine Gefahr abzuwehren. Das, meine Damen und Herren, kann nicht ernsthaft gewollt sein und das ist auch eine wirklich unschöne Vorstellung.
Die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr durch nachrichtendienstliche Mittel ist bestimmt nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Oder soll der Verfassungsschutz bei der Wohnraumüberwachung auf einmal als eine Art Ersatzpolizei für die Gefahrenabwehr tätig werden? Ich habe hier erhebliche Zweifel, ob das rechtlich zulässig ist. Auf jeden Fall ist es nicht erstrebenswert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe weitere Probleme, die den Kernbereichsschutz angehen, was die Unterlassung der Benachrichtigung eines Betroffenen angeht. Das sind elementare Rechte, meine Damen und Herren, elementare Rechte von Betroffenen von nachrichtendienstlichen Mitteln, um sich überhaupt gegen solche Maßnahmen zumindest im Nachhinein wehren zu können. Diese Benachrichtigungspflicht wurde aber genauso wie im Polizeiaufgabengesetz nicht hinreichend ausgestaltet.
Es gibt noch weitere Punkte, meine Damen und Herren, die nicht unproblematisch sind, wie die abschließende Aufzählung nachrichtendienstlicher Mittel sowie der darin enthaltene Staatstrojaner im Gesetz oder die Übermittlungspflichten an andere Behörden in den §§ 21 und 22.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, einem Gesetz mit so vielen rechtlichen Problemen können und wollen wir nicht zustimmen. Es gibt einige Verbesserungen, was die Kontrolle anbelangt, aber beim Kernbereichsschutz und der Benachrichtigungspflicht bleiben Sie nach unserer Auffassung weit hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück. Somit ist dieses Gesetz für uns nicht zustimmungsfähig. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, heute findet schon die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen JVA in Zwickau statt. Vielleicht fragen sich jetzt einige, warum ich das Wort „schon“ verwendet habe. Im Mai wurde der Gesetzentwurf erst in den Ausschuss verwiesen. Das, meine Damen und Herren, macht grundsätzlich nur dann Sinn, wenn es Bedenken gibt und somit Beratungsbedarf besteht und gegebenenfalls noch eine Anhörung stattfinden soll. Eins steht schon mal fest: Eine Anhörung hat nicht stattgefunden und wurde im Justizausschuss auch nicht beschlossen. Ansonsten würden wir nämlich heute nicht über den Gesetzentwurf beraten. Leider konnten unseres Erachtens aber die bestehenden Bedenken eben nicht durch die Beratung im Ausschuss behoben werden. Vielmehr habe ich das Gefühl, dass hier nach dem Motto verfahren wird „Augen zu und durch“ oder „Kopf in den Sand“.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade von der Linken, die die Anhörung nicht wollte - ich nehme mal eine Ausdrucksweise, die Ihr Kollege Kuschel aus Ihrer Fraktion gerne nimmt -: Man sollte ja auch Fehler eingestehen können. Deswegen gebe ich die Möglichkeit, auch einen Fehler einzugestehen und wieder auszubügeln. Es gibt eine Petition zum Mitzeichnen, die genau mit dem Ziel beantragt ist, eine Anhörung zu erreichen. Deswegen bitte ich Sie auch dringend, heute diese Entscheidung nicht vor dieser Anhörung zu treffen, sondern dem Inhalt dieser Petition Rechnung zu tragen.
Ich bin der Auffassung, dass wir nicht so lax mit unseren Bediensteten und mit den Steuergeldern umgehen sollten.
Die FDP hat von Anfang an ein sorgfältigeres Vorgehen eingefordert. Aber alles, was wir zu hören bekommen, sind oft nicht mehr als Mutmaßungen. Das fängt bei der Kostenschätzung an und hört bei der Behandlung der Bediensteten noch lange nicht auf.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, alles ist bisher sehr vage - und dann einen Staatsvertrag abzuschließen ohne jedes Ausstiegsszenario, der uns mindestens 30 Jahre bindet, finde ich schon abenteuerlich und verantwortungslos, meine Damen und Herren.
Die Kosten werden derzeit für Thüringen auf ca. 67,5 Mio. € geschätzt - 67,5 Mio. €. Die Frage ist: Worauf beruhen denn diese Schätzungen? Das K1-Gutachten, worin die Baukosten der JVA geschätzt wurden - ich habe schon öfter darüber gesprochen -, ist eben nicht viel mehr als eine Grundlagenermittlung, das hat die Landesregierung selbst so gesagt. Praktisch befinden wir uns also noch in einer Vorplanungsphase und entscheiden über angeblich 67,5 Mio. € ohne Ausstiegsszenario. Ich will an der Stelle sagen - Sie wissen ja, ich bin Bauingenieur -: Es sind in dieser Planungsphase noch erhebliche Verschiebungen in den Kosten möglich. Selbst wenn man die Entscheidung pro Zwickau jetzt schon gut finden sollte, für den Fall einer Kostenexplosion im weiteren Planungsprozess kein Ausstiegsszenario zu haben, das halte ich für grob fahrlässig. Sie sind dabei, den Thüringer Flughafen zu bauen.
Bisher, meine Damen und Herren, ist es für uns eben noch nicht ersichtlich, welche Kosten wegen der Altlastensanierung auf dem Gebiet des Reichsbahnausbesserungswerks tatsächlich auf uns zukommen werden. Ich habe es auch in den vorangegangenen Beratungen gesagt: Bei einer Baugrunduntersuchung, bei einer Altlastenuntersuchung hat man immer nur punktuelle Aufschlüsse, das heißt, dazwischen befinden sich immer große Risiken. Aber wir sollen einen Vertrag gut finden, in dem noch nicht einmal bei einer solchen Kostenexplosion die Möglichkeit besteht, vor Baubeginn die Notbremse zu ziehen.
Für alle zusätzlich entstehenden Kosten - und da ist das, was, Frau Kollegin Berninger, Sie gesagt haben, schon fast blauäugig - haften wir selbstverständlich nach dem Staatsvertrag nach einem Verteilungsschlüssel. Da kann der Minister freundlich nicken oder nicht, es ist so und es ist so im Vertrag drin und die Sachsen werden den Teufel tun, nicht auf den Vertrag zu bestehen.
Wie man zu diesem Zeitpunkt schon die Höhe der Einsparungen zum Eigenbau einer JVA in Thüringen in Höhe von 6 Mio. € feststellen kann, ist mir als Baufachmann ein Rätsel. Das ist, meine Damen und Herren, jede Menge weiße Salbe.
Deswegen wüsste ich schon gern auch im Detail, wie die Landesregierung diesen Kostenvergleich erstellt hat, welche Maßstäbe man für den Eigenbau in Thüringen angesetzt hat. Genau diese Grundlagen sind nie zur Verfügung gestellt, sind uns nie nachprüfbar vorgelegt worden. Das wird alles im Nebel bleiben.
Ja, Herr Kollege, natürlich bin ich auch Bürgermeister für Hohenleuben und natürlich stehe ich auch für meinen Standort Hohenleuben ein. Aber das ist noch lange nicht der Punkt. Ich habe mich für Thüringer Standpunkte insgesamt eingesetzt. Das können Sie in allen Protokollen nachlesen, das können Sie auch in der Einwohnerversammlung von Aga nachlesen und das sollten Sie auch tun, dafür sind Sie nämlich gewählt.
Meine Damen und Herren, einen weiteren Kritikpunkt will ich auch nennen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Landesregierung eigene Standorte ins Aus schießt, ohne sich für einen Thüringer Standort stark zu machen oder vorher zu klären, wie die Situation der eigenen Standorte vor Ort ist. Das ist einer, meine Damen und Herren, der größten Kritikpunkte, die ich an dem Vorgehen der Thüringer Landesregierung habe. Ich will auch sagen, dass vor dem Abschluss des Staatsvertrags die Situation der Bediensteten eben nicht geklärt ist. Das halte ich für grob fahrlässig. Wir geben uns dort Verhandlungsmasse aus der Hand.
Ich will aber jetzt auf unseren Entschließungsantrag und den Änderungsantrag der Linken eingehen. In der ersten Beratung zum Staatsvertrag wollte uns Frau Kollegin Marx erklären, dass wir uns doch eher um die Nachnutzung kümmern sollten, da Hohenleuben als JVA-Standort tot sei. Frau Marx, auch wenn Sie nicht alle Anträge der FDP kennen müssen - wenn Sie hier vorn auftreten und irgendwelche Behauptungen aufstellen, sollten Sie sich vorher informieren. Das würde Ihnen gut tun und Ihrer Rede auch. Ich will Ihnen das auch noch einmal erläutern. Wir haben am 15.02.2012, am 15.02., Herr Kollege Scherer, hören Sie gut zu, mit der Drucksache 5/4039 schon einen Antrag zur Nachnutzung der Thüringer JVA-Standorte gestellt und ich kann Ihnen noch sagen, Frau Marx, wer damals von Ihrer Seite zu dem Antrag gesprochen hat. Genau, Sie waren es selber. Dass Sie sich nicht mehr an die Rede erinnern, liegt wahrscheinlich daran, dass Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, eigene Argumente zu bringen, sondern nur auf die Rede des Koalitionspartners verwiesen haben, der sich auch 2012 verweigert hat, über die Nachnutzung zu sprechen. Deswegen ist es heute lä
cherlich, sich hinzustellen und zu sagen, die Zeit würde nicht reichen.
Und mit Ihren Reden
zeigen Sie deutlich, wie Sie sich für den ländlichen Raum und für die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben interessieren, nämlich überhaupt nicht.
Unseren Antrag haben CDU und SPD damals mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag zu früh sei, Herr Kollege Scherer, und deswegen haben wir Ihnen jetzt und hier und heute erneut einen Entschließungsantrag zu diesem Staatsvertrag vorgelegt. Dass die Zeit zur Erstellung eines Nachnutzungskonzepts für diese Legislaturperiode sehr kurz ist, liegt einzig und allein daran, dass Sie den Antrag 2012 mit der gleichen Arroganz wie heute abgelehnt haben.
Eine Justizvollzugsanstalt, meine Damen und Herren, hat auf ihre Umgebung weitreichende Einflüsse in das gesellschaftliche Leben hinein und auf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommunen. Der Wegfall eines Justizstandorts führt ohne entsprechenden Kompensationskonzept zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Kommunen. Der Justizminister war damals der Ansicht, dass man über ein Nachnutzungskonzept erst dann nachzudenken braucht, wenn dieser neue Standort feststeht. Spätestens mit der Zustimmung zum Staatsvertrag steht der Bau der neuen JVA und somit die Schließung der Standorte Gera und Hohenleuben fest. Ich hoffe, Sie lassen Ihren Worten auch Taten folgen und stimmen heute unserem Entschließungsantrag zu.
Und jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich bin ein wenig überrascht vom Änderungsantrag, da ich mir auch im Ausschuss dort mehr Unterstützung bei dem Thema gewünscht hätte. Die Fraktion DIE LINKE hat aber in einem durchaus recht. Es soll nachträglich beim Staatsvertrag viel über Verwaltungsvereinbarungen geregelt werden. Da hat der Landtag aber grundsätzlich keinen Zugriff mehr drauf. Deswegen ist die Idee nicht verkehrt, bei den Verwaltungsvereinbarungen die Zustimmung des Fachausschusses zu verlangen, aber - ich sage es noch einmal - wir geben uns jetzt schon mit der Zustimmung zum Staatsvertrag vor diesen Vereinbarungen viel Werkzeug aus der Hand.
Besser wäre es, die entsprechenden Klärungen vorneweg herbeizuführen und wenigstens, Herr Minister, eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem Vertrag drin zu haben für den Fall, dass die versprochenen Einigungen eben so nicht zustande kommen, wie es im Sinne der Bediensteten der Justizvollzugsanstalten in Thüringen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen unsere, Sie kennen meine Position und ich will hier deutlich machen, dass wir uns gerne überzeugen lassen würden mit guten Argumenten, wenn Thüringen sich bemüht hätte und seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen wäre. Solange wir aber davon nicht überzeugt sind, können wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, Sie sollten schon wenigstens bereit sein, sich mit uns über ein Nachnutzungskonzept auseinanderzusetzen. Deswegen bitte ich Sie, ich appelliere an Sie, wenn Sie schon dem Staatsvertrag zustimmen, wenigstens auch einem Nachnutzungskonzept zuzustimmen. Ich appelliere dort auch an die Abgeordneten aus dem Kreis Greiz, Herr Kollege Emde, auch an Sie als Wahlkreisabgeordneten. Das alles ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik, da wir den Staatsvertrag nicht für zustimmungsfähig halten, aber wenigstens über Nachnutzungskonzepte sollten Sie bereit sein zu reden. Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin. Ich will nur kurz sagen, Herr Minister, wenn der sächsische Justizminister, der Mitglied meiner Partei ist, ein Problem damit
hat, dass wir uns für thüringische Interessen einsetzen, dann kann ich damit gut leben.
Herr Kollege Meyer, es kann sein, dass wir nach der Wahl hier nicht mehr dabei sind, aber dass Herr Meyer nicht mehr dabei ist, das wissen wir jetzt schon. Was dabei herauskommt, wenn wir nicht mehr dabei sind, das haben die Leute hier heute deutlich gezeigt bekommen.
Frau Präsidentin, ich beantrage namens meiner Fraktion sowohl für den Antrag der Regierung als auch für unseren Entschließungsantrag namentliche Abstimmung. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, rechte Gewalttaten nicht zu verschleiern und für die Gesellschaft offen darzustellen, ist eine Forderung, die alle hier im Hohen Haus offen angehen und der alle offen gegenüberstehen. Aber genau deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich mit der Frage befasst, was wir zusätzlich zu den schon laufenden Maßnahmen mit dem vorliegenden Antrag erreichen. Ich muss gestehen, dass ich den Mehrwert des Antrags leider bisher nicht erkenne, auch nach den vorherigen Redebeiträgen nicht erkennen kann. Ich will auch gleich begründen, warum. Soweit ich informiert bin, das kam auch in dem Sofortbericht des Ministers, für den ich danken möchte, wie auch in den anderen Redebeiträgen zum Ausdruck, wird von Bund
und Ländern durch das gemeinsam errichtete Abwehrsystem gegen rechts mit der AG Fallanalyse genau das schon gemacht, was der Antrag fordert.
Derzeit werden ungeklärte Fälle schwerer Kriminalität von 1990 bis 2011 überprüft. Erst werden ungeklärte Tötungsdelikte geprüft, dann Raubüberfälle, Bomben- und Sprengstoffdelikte sowie Verstöße gegen Waffen- und Kriegswaffengesetz usw. Auch der Innenausschuss hat sich damit schon befasst. Ich will das jetzt alles nicht noch mal wiederholen, auch mit Blick auf die Uhr, mit Blick auf das Pensum, was wir noch zu bewältigen haben. Insofern ist es etwas schwierig, als Letzter in dieser Runde zu sprechen. Deswegen werde ich auch meinen Text einkürzen. Ich möchte auch meinem Kollegen Hey an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken für die Worte, die den „braunen Rand“ und die „Rattenfänger“ hier gerade anbelangt haben. Ich glaube, Herr Kollege Adams, dass es kein guter Stil ist, zu versuchen, Kollegen einer anderen Fraktion, einer anderen Partei in die Nähe eben dieses rechten Randes zu rücken, indem man ein übereinstimmendes Abstimmungsverhalten dazu benutzt. Ich glaube, das könnte man auch mit der Fraktion der Grünen im Dresdner Landtag bei den verschiedensten Beschlüssen hinbekommen. Das ist kein guter Stil und wird auch der Debatte um diesen rechten Rand nicht gerecht.
Insofern folge ich meinem Versprechen, fasse mich wirklich kurz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fehler der Vergangenheit dürfen uns nie wieder passieren und deswegen ist es aus unserer Sicht noch wichtiger, die Gegenwart und die Zukunft durch Wachrütteln und Aufklärung ins Blickfeld zu nehmen. Wir müssen alles versuchen, Menschen, vor allem junge Menschen, nicht an Extremisten zu verlieren, egal welcher Couleur, egal welcher Ausrichtung. Es ist unsere Aufgabe, sie wieder in unsere Gesellschaft zu holen und sie durch das Nahebringen unserer demokratischen Kultur zum Nach- und zum Umdenken zu bringen und für Demokratie gemeinsam zu werben.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir sind der Auffassung, dass das, was die Forderung des Antrags angeht, auf Bundesund Landesebene schon sehr weit realisiert wird. Der Antrag bringt deswegen keinen Mehrwert. Wir wären bereit, uns einer Ausschussüberweisung nicht zu verweigern, aber zustimmungsfähig, so wie er jetzt hier heute vorliegt, ist er aus unserer Sicht nicht. Danke schön.
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es an dieser Stelle relativ kurz machen, da schon viel gesagt wurde. Aber auch wir sehen ein Problem in der Vorgehensweise beim Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Lange hat die Koalition einen Gesetzentwurf zum Thüringer Richtergesetz angekündigt und mit dieser Begründung auch den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss ge
schoben. Natürlich ist das zweckmäßig, dass Gesetzentwürfe, die den gleichen rechtlichen Gegenstand betreffen, auch gemeinsam behandelt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Und auch wenn der Justizminister am Anfang sehr optimistisch war, dass ein Thüringer Richtergesetz von der Landesregierung eingebracht wird, muss irgendwann erkennbar gewesen sein, dass es wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr der Fall sein würde. Spätestens dann, meine Damen und Herren, sehe ich auch die Pflicht, den im Ausschuss schmorenden Gesetzentwurf voranzutreiben, weiter zu behandeln. Aber das hat man, meine Damen und Herren, vonseiten der Landesregierung und vonseiten der Koalition nicht gemacht. Genau das ist unsere Kritik an der Vorgehensweise.
Ich glaube, dass das kein guter Umgang ist und dass wir uns dadurch auch eine Chance verbauen, auf einer guten Grundlage Gesetzentwürfe zu diskutieren. Im Ausschuss muss nämlich jetzt in so einer Art Eilverfahren die Anhörung durchgeführt werden. Und egal, was man von dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hält, auch wir haben in der ersten Beratung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet, ist doch eine intensive Beratung bei diesem Thema, bei dem es um die Zukunft unserer Richter geht, zwingend notwendig und deswegen wiederhole ich noch einmal abschließend unsere Kritik am Verfahren. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Kriminalität auf Thüringer Autobahnrasthöfen und Autobahnparkplätzen
Am 3. Juni 2014 wurde in der Sendung „MDR aktuell“ in einem Bericht mit dem Thema „Tatort Autobahn“ über die derzeitige Gefahrenlage auf mitteldeutschen Autobahnen berichtet. Es wurden in diesem Zusammenhang Daten über Anzahl und Art der Straftaten auf Autobahnrasthöfen und Parkplätzen an Autobahnen genannt. Jedoch wurden bei der Berichterstattung ausschließlich Sachsen und Sachsen-Anhalt quantitativ erwähnt. Nach dem Bericht gab es aus Thüringen dazu keine Datenbasis.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Straftaten wurden an Thüringer Autobahnen auf Rasthöfen und Parkplätzen in den Jahren 2012 und 2013 begangen (bitte nach Straftat und Autobahnrasthof bzw. Autobahnparkplatz ge- trennt aufführen)?
2. Welche Aufklärungsquote kann die Thüringer Polizei bei Straftaten an Thüringer Autobahnen auf Rasthöfen und Parkplätzen vorweisen (bitte nach Art der Straftaten einzeln aufführen)?
4. In welchem Umfang ist die Polizei derzeit bei der Bekämpfung von Straftaten auf den Thüringer Autobahnen auf Rasthöfen und Parkplätzen tätig?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, auch wenn das jetzt nicht so in dieser Gliederungsform war, wie wir uns das gewünscht haben. In dem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks wurde davon gesprochen, dass Angaben aus Thüringen gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Ist das so gewesen und wenn ja, warum?
Wenn ich die Antwort vom MDR bekommen sollte, wären Sie bereit, dem MDR das nachzuliefern?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben in dieser Wahlperiode schon öfter über das Kommunalabgabengesetz diskutiert und gestritten. Auch wurde die eine oder andere Veränderung auf den Weg gebracht. Leider haben aus unserer Sicht alle vorgenommenen Änderungen nicht das für uns wünschenswerte Ergebnis gebracht. Bisher wird den Gemeinden nur in sehr engen Grenzen ermöglicht, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Das Oberverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht, von der nur in bestimmten atypischen Fällen abgewichen werden kann. Die Pflicht folgt, so das Thüringer Oberverwaltungsgericht, sowohl aus dem Charakter der Normen, nämlich dem Kommunalabgabengesetz als einer Soll-Vorschrift, als auch den in der Thüringer Kommunalordnung niedergelegten kommunalrechtlichen Grundsätzen der Einnahmebeschaffung. Jetzt kann man sagen, so ist die Rechtsprechung und die Gesetzgebung und damit ist es eben so. Genau hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich unseren ehemaligen Innenminister, Herrn Prof. Dr. Huber, beim Wort nehmen, der damals auch in einer Debatte zum Kommunalabgabengesetz ein Zitat von Julius von Kirchmann gebraucht hat. Ich zitiere: „Ein Federstrich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden zur Makulatur.“ Genau deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, legen wir Ihnen nun einen Gesetzentwurf vor, um diesen berühmten Federstrich bei der Thüringer Kommunalordnung und beim Kommunalabgabengesetz vorzunehmen. Wir wollen den Kommunen ermöglichen, endlich von der unsäglichen Erhebungspflicht abzusehen und damit in eigener Verantwortung entscheiden zu können, ob sie auf die
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Co. verzichten wollen.
Diese Freiheit der Kommunen, mit den Bürgern im Dialog vor Ort zu entscheiden, wofür Beiträge erhoben werden sollen, trägt nicht nur zur Akzeptanz von Beitragserhebungen bei, sondern sie ist Ausdruck starker kommunaler Selbstverwaltung.
Wenn wir wollen, dass die Gemeinden vor Ort Verantwortung übernehmen, müssen wir sie auch vor Ort die Entscheidungen treffen lassen. Sie zur Erhebung von Beiträgen zu verpflichten und sie dann als Sündenbock hinzustellen, ist aus unserer Sicht unredlich und führt in den Kommunen zu erheblichem Unmut.
Wir haben aber auch noch weitere Änderungen durch den Gesetzentwurf vorgesehen. Durch die Erhebung von Beiträgen kommt es immer wieder vor, meine Damen und Herren, dass Bürger wirtschaftlich überfordert sind und es am Ende sogar zu einer Zwangsversteigerung des beitragsbelasteten Grundstücks kommt. Wir reden da auch von einer kalten Enteignung. Um solche extremen Fälle von Anfang an auszuschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir in der Thüringer Kommunalordnung erstmalig festschreiben, dass bei der Einnahmebeschaffung der Gemeinden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger zu berücksichtigen ist. Damit soll gesetzlich fixiert werden, dass die Einnahmebeschaffung nicht über der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger steht, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen vorrangig zu berücksichtigen ist.
Frau Präsidentin, Sie haben es bereits richtig gesagt, ich beantrage auch formal an dieser Stelle die Überweisung an den Innenausschuss und freue mich auf eine fachlich interessante Debatte und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Kuschel. Herr Kollege Kuschel, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir jetzt mit dem Gesetzentwurf so ziemlich in die Nähe der Wahl kämen. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen,
dass die FDP-Fraktion die erste Fraktion in dieser Legislatur war, die mit einem Antrag in den Landtag gekommen ist, der die Kommunen von dem Zwang zur Erhebung von Beiträgen freistellen sollte. Würden Sie zweitens bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass wir nochmals den Versuch unternommen hatten, als die Änderung vom Kommunalabgabengesetz durch die Koalition da gewesen ist. Würden Sie bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass Ihnen die Infrastrukturabgabe durch ein Gutachten der Landtagsverwaltung als verfassungswidrig attestiert worden ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich versuche, mich kurzzufassen. Aber erlauben Sie mir vorneweg, meine sehr verehrten Damen und Herren, doch ein Wort in meiner Funktion als parlamentarischer Geschäftsführer: Ich gebe zu, dass mich das sehr überrascht hat, dass es nicht möglich ist, Absprachen miteinander zu treffen und das ist doch bedauerlich. Ich hoffe, dass wir jetzt in der sachlichen Debatte vorankommen.
Ich will noch einmal eines sagen, die Jagdsteuern sind 18.000 €. Wir sind deswegen daran gegangen, wenn man einmal ein Kommunalabgabengesetz anfasst - das macht man nun nicht jeden Tag -, dann hat es auch Sinn, wenn man so eine kleine Flurbegradigung mit hinbekommt.
Mit der Infrastrukturabgabe, Kollege Kuschel, haben Sie nach meiner festen Überzeugung die Betroffenen veralbert, weil Sie von vornherein wussten, die ist verfassungswidrig,
Sie haben keine Chance, die Lösung durchzubringen. Es war nur Schaulaufen und Veralbern der Betroffenen. Das ist nicht in Ordnung. Wenn Sie die Stadtstaaten hernehmen - bitte, es gibt schon erhebliche Unterschiede zwischen den Stadtstaaten und einem Flächenland wie Thüringen. Das möchte ich doch auch in dieser Debatte ganz klar und deutlich sagen.
Ich möchte noch einmal eines zu der Zeitschiene sagen: Im Frühjahr 2010 waren wir es, die als Erste mit einem Antrag ins Rennen gegangen sind, der genau das forderte, was wir jetzt in Gesetzentwurfsform vorlegen. Es haben uns damals, glaube ich, alle Fraktionen hier im Hause vorgeworfen, dass es nur ein Antrag war, uns aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dann gab es eine Gesetzesänderung von Kommunalabgabengesetz und Kommunalordnung durch die Koalition. Dort sind wir mit einem Änderungsantrag reingegangen, der keine Mehrheit gefunden hat. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, der genau diese Entlastungen für die Menschen bringen soll. Da ist nicht die Jagdsteuer das zentrale Thema, denn wir wollen vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen, ob sie Beiträge ziehen wollen, und wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, darauf zu verzichten. Wir wollen auch, dass es mit dieser Änderung keine Härtefälle mehr geben wird. Ich habe signalisiert bekommen, dass es doch eine Ausschussüberweisung geben soll. Deswegen werde ich das an dieser Stelle nicht ausdehnen, sondern ich bedanke mich dafür und freue mich auf die Fachdebatte im Ausschuss. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Diese Übereinstimmung gab es mit uns so nicht und es gibt eine Wortmeldung der Abgeordneten Sparmberg, die ich abgegeben habe.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verschlüsselte Kommunikation ist eine Technik, die nach der NSA-Affäre erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Der Antrag war in seiner ursprünglichen Form gut und hätte unsere Unterstützung bekommen. Die nun vorliegende Neufassung resultiert meines Erachtens aus einem politischen Spielchen von CDU und SPD, das teilweise auch nach hinten losgegangen ist. Man wollte durch einen Alternativantrag unbedingt auch als Antragsteller auf dem Kopf des Antrags stehen, das hat aber leider nicht geklappt. Ich muss ehrlich sagen, dass ich es traurig finde, dass es
CDU und SPD bei guten Anträgen der Oppositionsfraktionen nicht schaffen, über ihren Schatten zu springen und den Anträgen zuzustimmen. Aber das ist wahrscheinlich eine besondere Art von Politikund Machtverständnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum ist der Antrag trotzdem richtig? Bisher werden die im Internet versendeten Daten weitgehend ungeschützt transportiert. Der Weg einer E-Mail führt dabei in der Regel nicht direkt zum Empfänger, sondern geht über eine Reihe weiterer Rechner. Dabei weiß der Absender in der Regel nicht, welchen Weg seine Nachrichten nehmen werden und wer darauf Zugriff hat. Um einem unberechtigten Zugriff entgegenzuwirken, gibt es wirksame Verschlüsselungsverfahren. Bisher ist die Nutzung von solchen Verschlüsselungsverfahren in unserer Gesellschaft leider nicht üblich bzw. noch nicht üblich, obwohl die Nutzung von modernen Datenverarbeitungssystemen in der heutigen Gesellschaft aus dem Berufs- und Privatleben nicht mehr wegzudenken ist. Der vorliegende Antrag macht einen ersten richtigen Schritt, mehr aber leider nicht. Jeder Anfang ist schwer, deswegen hoffe ich, dass wir in Zukunft versuchen, die Datensicherheit noch stärker in den Fokus zu rücken. Den Datenschutzbeauftragten würde dies vermutlich auf jeden Fall freuen. Durch Aufklärung, durch Information und durch Debatten wie diese können und müssen wir dazu beitragen, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit den eigenen Daten erfolgt. Gerade Behörden, die mit Bürgern über das Internet kommunizieren, sollten Vorkehrungen treffen, um Datenverlust, Manipulation und Missbrauch zu verhindern.
Ich glaube, daher hat der Antrag einen wichtigen Ansatz, nämlich Information und Aufklärung.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Antrag zustimmen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Kommunen in Thüringen hätte nicht besser getimt sein können. Ich muss trotzdem gestehen, dass ich von den Antworten und teilweise auch von den Fragen ein wenig enttäuscht gewesen bin. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass eine Große Anfrage mit viel Arbeit auf der Fragestellerseite, aber natürlich auch auf der Seite der Antwortenden verbunden ist. Aber eine Große Anfrage hat nicht nur den Sinn, möglichst viele Fragen zu stellen, sondern ein Thema aufzuarbeiten, zu hinterfragen, um dadurch einen Erkenntnisgewinn zu erzielen. Aus meiner Sicht bringt die Große Anfrage leider nicht viel Neues. Zum Teil liegt das an den Antworten, da einige Fragen nur spärlich oder gar nicht beantwortet worden sind, aber auch an den Fragen. Der Erkenntnisgewinn der Großen Anfrage ist leider auch nicht so hoch, da viele Fragen schon Bestandteil von Kleinen Anfragen oder anderen Berichten der Landesregierung gewesen sind.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will auf einige wichtige Punkte eingehen. Wenn die Landesregierung wieder schematisch das Lied des Standardabbaus singt oder von der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit spricht, dann frage ich mich, warum in dieser Legislaturperiode, gerade was den Bereich Standardabbau angeht, außer Sprücheklopfen nicht viel passiert ist. Die FDP-Fraktion hat in diesem Bereich mehrere Initiativen eingebracht. Um ein paar Beispiele zu nennen: Wir haben dem Landtag in dieser Legislaturperiode ein Standarderprobungsgesetz vorgelegt.
Der Gesetzentwurf zur Standarderprobung sah vor, dass zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Subsidiarität den Kommunen ermöglicht werden sollte, von Standards abzuweichen, um neue, effektivere Formen der Aufgabenerledigung zu erproben. Der Gesetzentwurf hätte dabei geholfen, die Erfahrung und Kreativität der Thüringer Kommunen bei der Reduzierung von Standards zu nutzen, um landesweit für Bürger und Verwaltung erfolgreiche Verbesserungen umzusetzen. Hier war man aufseiten der Koalition noch nicht einmal bereit, den Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren. Wir sind gern bereit, unseren Gesetzentwurf noch einmal in die Diskussion zu geben, wenn es dabei hilft, endlich Aufgaben auf der Landes- und auf der Kommunalebene zu überprüfen und zu reduzieren.
Weiterhin, meine Damen und Herren, haben wir einen Antrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Plenum gestellt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Alle diese Punkte finde ich in den Antworten der Landesregierung wieder.
Wenn die Landesregierung diese Punkte auch als wichtig erkannt hat, frage ich mich, warum man nicht endlich anfängt, diese Erkenntnisse auch in Taten umzusetzen. Die Möglichkeiten, die wir in den Landtagssitzungen dazu hatten, hat man jedenfalls ungenutzt verstreichen lassen. Was ich aber sehr erstaunlich fand, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist die Antwort der Landesregierung, dass sie keine Ahnung vom Aufgabenbestand und der Aufgabenentwicklung bei den Thüringer Kommunen hat. Wenn es die Landesregierung nicht weiß, dann frage ich mich, wer es wissen sollte. Die Landesregierung friemelt geradezu die ganze Legislaturperiode an einem Gutachten oder an einem Expertenbericht für eine Funktionalreform herum. Wenn wir das Wichtigste aber gar nicht überprüfen, ist jetzt auch klar, warum wir die Herausforderungen in Thüringen nicht lösen können, sondern immer nur Flickschusterei betreiben.
Am Anfang einer wirklichen Funktional- und Verwaltungsreform steht eine umfassende Aufgabenkritik und Aufgabenüberprüfung.
Danach kann man erst feststellen, welche Aufgaben man wirklich wahrnehmen muss, welche Aufgaben verlagert oder effizienter gestaltet werden können. Wenn die CDU keine Zwangsgebietsreformen will, dann sollte sie daran interessiert sein, dass schnellstmöglich eine Aufgabenkritik angesetzt wird, die Aufgaben überprüft werden und dass wir es dann schaffen, die Strukturen zu entschlacken. Klar ist auch, meine verehrten Damen und Herren, dass die einzige Partei, die klar sortiert für Freiheit auch kleiner Kommunen und Gebietskörperschaften steht, die FDP ist.
Ja, das ist so. All diejenigen, die entgegen in Landkreisen von 200.000 Einwohnern oder Gemeinden von 10.000 Einwohnern schwärmen, haben einen wesentlichen Punkt vergessen:
Unsere Gemeinden sind der Ausgangspunkt unserer Demokratie. In kleineren Gemeinden wird den Bürgern ermöglicht, sich vor Ort zu engagieren, konkrete Probleme vor Ort zu lösen und auch gestalterisch mitzubestimmen.
Bürgernähe und aktive Teilhabe schaffen bei den Bürgern Vertrauen in die Politik und sind wichtige
Bestandteile der demokratischen Legitimation und Akzeptanz staatlichen Handelns.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir nicht sicher, ob allen bewusst ist, welch hohes Gut sie mit einer Zwangsgebietsreform aufs Spiel setzen.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch zu einem weiteren Thema kommen: Die Finanzsituation der Kommunen beschäftigt uns nicht nur vor den Kommunalwahlen, sondern schon über die gesamte Legislaturperiode. Und dass die Finanzsituation nicht so rosig ist, wie es gern von der Landesregierung dargestellt wird, ist relativ offensichtlich. Dies zeigt auch, dass schnell noch ohne einen Nachtragshaushalt ein kommunales Hilfspaket über 136 Mio. € für die Kommunen zusammengeschustert worden ist. Und 136 Mio. € hören sich auch erst einmal viel an und das ist auch eine Menge Geld, das will ich nicht in Abrede stellen. Man muss aber dazu wissen, dass die FAG-Masse seit 2009 bis 2014 um 310 Mio. € gesenkt wurde. Allein von 2012 zu 2013, und somit mit der Umstellung des KFA, erfolgte eine Senkung um 123 Mio. €. Wenn man jetzt also die 136 Mio. € aus dem Hilfspaket nimmt, dann ist das eigentlich so, als ob man erst vorher jemandem eine notwendige Essensration entzieht und kurz bevor er zu verhungern droht, ihm so viel gibt, dass er sich gerade noch an die Wahlurne schleifen kann.
Die Große Anfrage zeigt deutlich, dass die Kommunen aufgrund ihrer Finanzsituation ihre Investitionen in den letzten Jahren immer weiter zurückgefahren haben bzw. zurückfahren mussten. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren aber auch die Kreisumlage immer weiter erhöht. Genau das Szenarium, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bringt eine erhebliche Abwärtsspirale für die Kommunen mit sich. Durch die wegbrechenden Investitionen der Kommunen bekommen auch kleine und mittelständische Unternehmen vor Ort Probleme. Diese schauen sich bestenfalls nach anderen Einnahmequellen um, im schlechtesten Fall ziehen sie um oder gehen pleite. Damit bricht den Kommunen neben den sinkenden Zuschüssen vom Land auch noch die Gewerbesteuer weg und vor Ort verschwinden Arbeitsplätze.
Gleichzeitig müssen aber die Kommunen höhere Kreisumlagen schultern. Darüber hinaus ergibt sich ein erheblicher Investitionsstau, der sich am Zustand der Schulen und der Straßen widerspiegelt. Und ich darf als Tiefbauer ergänzen, unter den Straßen sieht es vielerorts sehr drastisch aus. Der Nachteil ist nur, dass man es erst merkt, wenn es einbricht. Gerade bei kleineren Kommunen, meine
verehrten Kolleginnen und Kollegen, offenbaren sich offensichtliche erhebliche Webfehler am Kommunalen Finanzausgleich und ich sage, wenn es Städte gibt - und die gibt es -, die seit der Wiedergründung des Landes Thüringen nie den Kassenkredit in Anspruch nehmen mussten - und das will was heißen, das können nicht viele - und die jetzt den Haushalt nicht mehr zubekommen, dann ist das ein Alarmzeichen, das man ernst nehmen sollte und nicht bagatellisieren darf.
Und wenn Kollege Hey den Kulturlastenausgleich hier gerade so schön gelobt hat, muss ich sagen, auch das ist ein Systemfehler. Selbst wenn man den Kulturlastenausgleich gut findet, wenn man den…
Hören Sie ruhig erst einmal zu, dann verstehen Sie es vielleicht. Das hoffe ich zumindest. Selbst wenn man den Kulturlastenausgleich gut findet, ist es so, dass kleinere Kommunen, die im Verhältnis zu Ihrem Haushalt im kulturellen Bereich erhebliche Leistungen bringen, doch leer ausgehen. Ich kann das anhand des ganz konkreten eigenen Antrags schildern. Wir haben ein erhebliches Kulturbudget, weil wir ein Museum im Ort haben mit hohem wissenschaftlichen Wert und Sitz des ältesten Thüringer Geschichtsvereins, wir haben ein Kulturhaus. Das hat uns alles nichts genutzt. Als kleine Kommune geht man dabei leer aus. Über die Finanzsituation der Kommunen und die nicht ausreichenden Mittel des Landes beklagen sich derzeit aber auch öffentlich drei kreisfreie Städte in Thüringen. Ich will dazu sagen, dass sich vor der Kommunalwahl gerade Erfurt, Jena und Weimar, die alle SPD-geführt sind, beschweren, dass sie nicht auskömmlich vom Land finanziert seien, ist doch schon recht bemerkenswert, denn es zeigt eine Dreistigkeit in meinen Augen, es ist ein Schlag ins Gesicht anderer Thüringer Kommunen, die unter ganz anderen Bedingungen haushalten müssen.
Diese drei Städte haben das größte Einnahmepotenzial in Thüringen und genießen durchaus zu Recht eine besondere Aufmerksamkeit, da sie über Thüringen hinaus Anziehungskraft entfalten.
Und diese drei Städte haben, wenn man sich die Zahlen ansieht,
bestimmt kein Einnahmeproblem, sondern ein massives Ausgabeproblem.
Und da, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sollten sich die drei SPD-Oberbürgermeister doch mal an die eigene Nase fassen, bevor sie mit dem Finger auf andere zeigen. Die Probleme, die Erfurt, Jena und Weimar haben, sind bestimmt nicht die Probleme der anderen Thüringer Kommunen, aber was die drei SPD-Oberbürgermeister damit beweisen, ist, dass große Strukturen offensichtlich nicht automatisch so effizient sind, wie es von einigen Fraktionen, auch von der SPD, gerne weisgemacht wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, eines zeigt die Große Anfrage: Wir stehen vor großen Herausforderungen in Thüringen und deswegen sollten wir nicht länger nur darüber philosophieren, sondern endlich beginnen zu handeln. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion herrscht da kein Einverständnis.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um eine Änderung der Tagesordnung gemäß § 22 Geschäftsordnung, und zwar insoweit, dass der Tagesordnungspunkt 23 „Regelung zur vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig machen - Thüringen als Land des Mittelstandes stärken!“ mit der Drucksachennummer 5/7530 auf jeden Fall in diesem Plenum beraten wird. Die Begründung wird der Abgeordnete Barth vornehmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, heute soll gemäß der Vorlage die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen JVA in Zwickau erteilt werden. Wir haben von Anfang an ein sorgfältigeres Vorgehen eingefordert. Nach unserer Auffassung wurde der Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Bürgern, den Bediensteten und Steuerzahlern nicht Genüge getan.
Es geht hier, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nicht um Peanuts, sondern immerhin um Kosten in Höhe von 67 Mio. €. Wie hoch die Kosten am Ende wirklich sind, steht noch in den Sternen. Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass sich öffentliche Bauherren gern einmal verschätzen, vor allem dann, wenn die Summen hoch genug sind. Das Beispiel Elbphilharmonie ist ein abschreckendes Beispiel, bei der Grundlagenermittlung waren noch 77 Mio. € veranschlagt worden, nach meinem Kenntnisstand sollen es jetzt schlappe 789 Mio. € sein. Weitere Beispiele gäbe es viele.
Das K1-Gutachten, in dem die Baukosten der JVA geschätzt wurden, ist nicht viel mehr als eine Grundlagenermittlung. Ich erinnere dabei an die Antwort auf meine Anfrage. Es ist auch noch nicht abschließend ersichtlich, welche Kosten - Frau Kollegin Berninger hat es angesprochen - durch die Altlastensanierung auf dem neuen Grundstück zu erwarten sind, welche Kosten dort auf uns zukommen werden, auch wenn inzwischen Erkundungen stattgefunden haben. Ich erinnere da an unsere Debatte. Aber es ist natürlich auch so, dass das immer punktuelle Aufnahmen sind und dazwischen immer eine Risikostreuung möglich ist.
Das heißt also, dass wir noch gar nicht wissen, welche Kosten auf uns zukommen werden, meine Damen und Herren. Trotzdem können Sie schon genau sagen, dass die Einsparungen zum Eigenbau in Thüringen ca. 6 Mio. € betragen werden, also auf derzeitiger Basis eine Streuung von 10 Prozent, das ist schon bemerkenswert.
Ich weiß auch nicht, woher man solche Aussagen nimmt und in welche Glaskugel die Landesregierung dabei geschaut hat, um diese Einsparungen zu prognostizieren. Auf dieser Grundlage schon von Einsparungen zu reden, halte ich für - höflich ausgedrückt - riskant, um nicht zu sagen für unverantwortlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auch noch mal einen kleinen Abriss zum JVA-Neubau geben oder - wie ich es auch gerne nenne - zur Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Alles begann damit, dass den Standortbewerbern unzutreffende Eingangsdaten angegeben wurden, da zwischenzeitlich die Belegungszahlen nach unten korrigiert werden mussten. Wesentlicher Bestandteil im Bewerbungsverfahren oder, besser gesagt, Bewertungsverfahren der JVA-Standorte war nach Auskunft des Justizministers eine Bewertungsmatrix, von der allerdings nur geredet wurde, anstatt sie transparent und prüfbar darzulegen. Eine solche Änderung der Grundlagen einer Ausschreibung würde im VOB-Bereich zwingend zur Aufhebung
der Ausschreibung führen - auch das will ich an dieser Stelle noch mal klar und deutlich sagen.
Nachdem bis auf Aga und Großenstein alle Thüringer Standorte verworfen wurden und man sich im Dezember 2012 öffentlich für Zwickau-Pöhlau entschieden hatte, stellte man dann verdutzt fest, dass das Grundstück einen Eigentümer hat, der wohl noch nicht gefragt wurde, ob er das Grundstück verkaufen will, geschweige denn, dass das Grundstück gesichert wurde.
Meine Damen und Herren, ich äußere Verständnis für die sächsische Seite, an deren Stelle hätte ich auch zugegriffen. Aber ich meine schon, dass diese Dinge auch auf unserer Seite vom TJM hätten geprüft werden müssen. Da die Kosten des Grundstücks plötzlich aus - ich sage mal - nicht nachvollziehbaren Gründen gestiegen sind, hat man vom bisher favorisierten Standort abgesehen und nunmehr den bisher drittplatzierten Standort ZwickauMarienthal auf Platz 1 gesetzt. Aber auch hier - und das will ich nicht verschweigen - gibt es auf einmal erhebliche Proteste durch Bürgerinitiativen, die gegen das Projekt mobilmachen. Ich will an der Stelle auch sagen, diese Bürgerinitiativen umfassen mehr Mitglieder als Aga, Großenstein und Hohenleuben zusammen überhaupt Einwohner haben. Auch das darf man nicht vergessen.
Darüber hinaus scheint das Grundstück zwar möglicherweise grundsätzlich geeignet, aber es liegen Altlasten darauf. Ich will ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Gemeinden hätten sich über eine Ansiedlung gefreut, da solche Standorte in der Region für Investitionen sorgen, für Arbeitsplätze, für Aufträge und damit für eine positive Bevölkerungsentwicklung. Gerade davon sind wir in Ostthüringen weit entfernt.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, ist auch meine Kritik. Die Landesregierung schießt eigene Standorte ins Aus, ohne sich für einen Thüringer Standort starkzumachen oder vorher zu klären, wie die Situation der eigenen Standorte vor Ort ist.
Wenn immer wieder Ungereimtheiten auftreten, darf man sich nicht wundern, dass die Frage nach der Professionalität des Herangehens gestellt wird. Wir haben über den JVA-Neubau auch schon aufgrund eines Antrags der FDP-Fraktion im Plenum diskutiert. Ich wiederhole hier meine Auffassung, dass zumindest Bauerlaubnisverträge vor der Kabinettsentscheidung erforderlich gewesen wären und dass ich von unserem Justizministerium erwartet hätte, solche Grundlagen vor der Entscheidung zu prüfen.
Ich will nicht verhehlen, dass nach dieser Fülle lange in der Professionalität, vor allem in der Prüfung der Unterlagen durch das TJM, immerhin einem Haus voller Volljuristen, natürlich auch meine Zweifel gewachsen sind, inwieweit insgesamt nicht sorgfältig genug gearbeitet worden sein könnte. Als Ingenieur, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich die Erwartungshaltung, dass bei Entscheidungen solcher Tragweite und vor allem eines solchen Investitionsvolumens gründliche Variantenvergleiche geführt werden.
Und da reicht es nicht, nur zu behaupten, die Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben entsprächen nicht den Bedingungen einer modernen Haftanstalt und außerdem spare man voraussichtlich 6 Mio. €. Um nicht falsch verstanden zu werden, die Haftbedingungen in den genannten Anlagen zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das stellen wir überhaupt nicht infrage und ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, den Bediensteten der betreffenden Justizvollzugsanstalten an dieser Stelle für die jahrelange gute Arbeit zu danken, die sie trotz suboptimaler Bedingungen geleistet haben.
Doch die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, die Verantwortung gegenüber den Bediensteten und ihren Familien und die Verantwortung gegenüber der Umwelt wie auch dem Standort Thüringen gebietet, sorgfältig zu prüfen, ob man Ersatzneubauten auf den bestehenden Flächen errichten kann, die den Anforderungen genügen. Sie haben bis heute keine prüf- und belastbaren Kostenberechnungen und noch nicht einmal Kostenschätzungen auf dem Niveau einer Leistungsphase 2 vorgelegt. Sie haben bis heute plausible Lösungsvorschläge für Altstandorte nicht unvoreingenommen, nicht fundiert und nicht abschließend geprüft.
Solange diese Zahlen nicht prüfbar untermauert werden, wenigstens auf der Basis einer Leistungsphase 3, das ist eine Entwurfsplanung, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn angesichts ähnlicher Zahlen vom Personalabbaupfad im TJM und Bediensteten der zu schließenden JVA kein rechtes Vertrauen in die Redlichkeit der Zahlen, in die Redlichkeit dessen, was uns vorgelegt wird, aufkommen will und meine Damen und Herren, nicht nur mich beschleicht das Gefühl, dass hier zulasten der Bediensteten der zu schließenden JVA Personalabbau vorgegaukelt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen unsere, Sie kennen meine Position und ich will hier deutlich machen, dass wir uns auch gern überzeugen lassen, dass Thüringen sich bemüht hat und seinen
Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und deswegen beantrage ich auch die Überweisung an den Ausschuss und bin sehr gespannt, ob uns konkrete, prüfbare Zahlen vorgelegt werden können, die man auch als Ingenieur nachvollziehen kann. Solange wir davon aber nicht überzeugt sind, können wir dem Staatsvertrag mit Sicherheit nicht zustimmen.
Wir können dies nicht im Interesse der Bediensteten, im Interesse des Standorts Thüringen und im Interesse der Thüringer Steuerzahler. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das hat noch mal dazu gereizt, ein paar Worten der Erwiderung zu geben, denn das, was Kollegin Marx von unausweichlich usw. erzählt hat, ist nun die gleiche alte Kamelle wie bisher und mit genauso wenig Untersetzung an konkreten Zahlen wie bisher.
Ich will noch mal eingehen auf die Formulierung „dem Standort Hohenleuben nachtrauern“. Natürlich ist es so, wenn man auf das Jahr genau, fast auf den Monat genau 20 Jahre in kommunaler Verantwortung steht, dass man mit einem Standort fiebert. Da will ich gar nicht drum herumreden. Aber ich will an dieser Stelle auch ganz klar und deutlich in Erinnerung rufen: Als Hohenleuben aus dem Vorentscheid für einen Neubau herausgefallen war, habe ich mich nicht als schlechter Verlierer geriert, sondern ich habe mich auf der Einwohnerversammlung in Aga mit hingestellt und habe für den Standort in Aga geworben, ich habe dort gerungen und ich habe den Leuten in Aga auch gesagt, das, was sie nicht wollen, das hätte ich gern. Es geht nicht allein um den Standort Hohenleuben, sondern es geht um den Standort Thüringen und für den sollten alle miteinander stehen.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch mal sagen: Wir haben, als diese Vorentscheidung gefallen war, auch hier gestanden und haben einen Antrag zur Nachnutzung dieser Flächen gestellt. Herr Kollege Hey hat das jetzt ein bisschen mit einem Schmunzeln als eine kluge Entscheidung bezeichnet, das kann man sicherlich sehr subjektiv bewerten. Aber Fakt ist, Sie haben unseren Antrag abgelehnt und waren noch nicht einmal bereit, in den Ausschüssen darüber zu beraten. Das nenne ich schoflig,
auch mit Blick darauf, dass beispielsweise an dem Standort Hohenleuben für die Erweiterung der JVA noch 1986 in der Mitte der Stadt das Schloss abgerissen worden ist, ich glaube, da steht man als Rechtsnachfolger auch in Verantwortung.
Ich will auch noch einmal kurz auf die Formulierung von Herrn Kollegen Meyer mit der „peripheren“ Lage zurück. Ich weiß gar nicht, woher Sie zu der Einschätzung kommen. Wenn nämlich endlich die Ortsumgehung Großebersdorf beispielsweise umgesetzt wäre, hätten wir einen Weg von 20 Minuten bis zum Hermsdorfer Kreuz, um das mal zu benennen. Und wenn nicht das Land dabei wäre, Bahnhaltepunkte schließen zu wollen, hätten wir auch
auf Dauer einen guten Bahnhaltepunkt und damit eine gute Anbindung der JVA.
Ja, stimmt. Ich habe den Zwischenruf gehört. Es gab einen Ausbruch und es gab auch einen, der schon mehrfach dann an den Leuten vorbeigefahren ist, weil er in Heimatkunde nicht aufgepasst hat. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. Wenn, Frau Kollegin Marx, die Formulierung bei Ihnen gefallen ist, „Hohenleuben ist tot“, dann will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen, das zeigt mir, wie Sie über den ländlichen Raum nachdenken, und auch das finde ich schoflig. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere rechtliche Änderungen im Bereich der Justiz erfolgen. Im Großen und Ganzen geht es um Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung, an bundesgesetzliche Vorgaben und um kostenrechtliche Regelungen im Bereich der Notare.
Ich denke, wir sollten das Gesetz mit der nötigen Schnelligkeit, aber auch mit der nötigen Gründlichkeit im Justizausschuss beraten. Deswegen will ich nur kurz ein paar Punkte ansprechen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen sind meistens sehr komplex. Um solche Verfahren zügig, aber qualitativ hochwertig zu bearbeiten, sind eine besondere Sachkompetenz und eine gewisse Erfahrung notwendig. Ich denke, dass die Zuständigkeitskonzentration in Mühlhausen deswegen richtig ist.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Gebührenerhebung für Notarverwaltungsangelegenheiten. Notare sollen für einen finanziellen Ausgleich für die Bearbeitungskosten von Verwaltungsangelegenheiten herangezogen werden.
Auf den ersten Blick hört sich das vernünftig an, dass für eine Leistung - die Bearbeitung der Verwaltungsangelegenheiten - auch eine Gegenleistung erfolgen muss. Auf den zweiten Blick aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist aber doch zu hinterfragen, ob man dem Status der Notare durch eine Gebührenerhebung gerecht wird und ob die Begründung der finanziellen Entlastung des Landeshaushalts eine solche Gebührenerhebung überhaupt rechtfertigt. Hier habe ich doch meine Zweifel und deswegen sollte man den Gesetzentwurf auf jeden Fall noch einmal im Aus
schuss diskutieren und gegebenenfalls eine Anhörung vor allem auch der Notarkammer vornehmen.
Ich will noch kurz auf meinen letzten Punkt eingehen, und zwar auf den Ausschluss der Übertragung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Prozesskostenhilfe auf den Urkundsbeamten. Für die Nutzung der Öffnungsklausel gibt es natürlich ein Für und Wider. Ich bin aber insgesamt skeptisch, ob die Urkundsbeamten, die jetzt schon gut ausgelastet sind, solche Aufgaben einfach übernehmen könnten oder ob es dazu nicht neuen Personals bedürfte. Weiterhin kann es zu einer Zersplitterung des Verfahrens kommen, was dann wiederum zu längeren Verfahren führen könnte. Deswegen halte ich den Ausschluss grundsätzlich nicht für falsch, man sollte aber überlegen, ob eine Befristung der Regelung sinnvoll ist oder eine Prüfungsfrist verankert werden sollte, um auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will es an dieser Stelle nicht so spannend machen, ich beantrage noch einmal formal im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wurde lange im Innenausschuss behandelt. Dies hatte zum einen mit dem Erlass von europäischen Richtlinien, aber auch mit inhaltlichen Problemen zu tun. Ein ganz wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Gesetzes ist die Umsetzung einer bundesrechtlichen Änderung im Bereich des Rettungsdienstes, und zwar die Einführung des Notfallsanitäters durch das Notfallsanitätergesetz und somit das Auslaufen des Rettungsassistenten. Durch das Notfallsanitätergesetz soll der Rettungsdienst gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Der Bundesgesetzgeber hat auf die steigenden Anforderungen reagiert und die Länder sind nun dran, dieses mit einem entsprechenden Gesetz umzusetzen.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, und auch vieler Stellungnahmen gelingt es Thüringen nicht, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf eine vernünf
tige Lösungsumsetzung des Notfallsanitätergesetzes zu finden. Bisherige gut ausgebildete und langjährig erfahrene Rettungsassistenten dürfen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur noch bis zum 31. Dezember 2022 in den zentralen Leitstellen und bei den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen eingesetzt werden, das heißt, dass mit Ablauf des 31. Dezember 2022 die bisherige Ausbildung als Rettungsassistent und die langjährige Praxiserfahrung nichts mehr wert sein werden. Und genau das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen soll einmal jemand den Leuten erklären.
Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass wir in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unnötig Druck auf den Rettungsdienst und besonders auf die Rettungsassistenten ausüben. Man kann versuchen, es damit zu rechtfertigen, dass wir dadurch einen besseren Ausbildungsstandard erreichen können und einen einheitlich hohen Ausbildungsgrad haben. Wenn man das in der kurzen Zeit wirklich will, muss man aber zumindest die Voraussetzungen dafür schaffen und darf nicht die engen personellen Ressourcen beim Rettungsdienst vergessen.
Nach unserem Kenntnisstand haben wir derzeit ca. 2.300 Rettungsassistenten in Thüringen und drei Schulen, die über eine Zulassung zur Ausbildung von Rettungsassistenten mit einer Jahreskapazität von ca. 130 Absolventen verfügen. Da muss man, glaube ich, kein großes Mathe-Genie sein, um festzustellen, dass die Zeit nicht ausreichen kann. Bei dieser Rechnung habe ich schon außer Acht gelassen, dass wir nicht nur Rettungsassistenten weiterbilden wollen, sondern auch Neuausbildung von Notfallsanitätern brauchen. Wie das gehen soll, ohne auf eine gute Qualität der Aus- oder Weiterbildung zu verzichten, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden immer von Fachkräftemangel, von Personalknappheit, aber wenn es darauf ankommt, werden Regelungen erlassen, die genau diesen Fachkräftemangel und den Druck auf das Personal verursachen. Gerade in den Bereichen des Rettungsdienstes und des Ehrenamts ist bei Umsetzung rechtlicher Regelungen Fingerspitzengefühl gefragt. Und dieses Fingerspitzengefühl,
danke, lässt die Landesregierung und in dem Fall auch die Koalition von CDU und SPD aus unserer Sicht hier deutlich vermissen. Wir haben Ihnen deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Befristung bis Ende 2022 zu streichen und somit den Druck vom Rettungsdienst zu nehmen. Ich erinnere
auch an andere Fälle, wo wir stringent Berufsbilder haben auslaufen lassen und neu weitergemacht haben. Ich erinnere beispielsweise an die Nachdiplomierungen, die es bei den alten Fachschulabschlüssen gab. Und auch das hat nirgendwo zu Schaden geführt. Ich glaube, da sollten wir in der Systematik schlüssig bleiben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch noch auf unseren Entschließungsantrag eingehen. Seit der Gesetzesnovelle 2009 besteht Rechtsunsicherheit bezüglich der Amtsträgerschaft der notärztlichen Versorgung und somit auch hinsichtlich der Amtsträgerhaftpflicht des Notarztes in Thüringen. Obwohl mit der Gesetzesnovelle 2009 eine Änderung des Amtsträgers innerhalb des Rettungsdienstes nicht beabsichtigt war, geht das Thüringer Innenministerium davon aus, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen als neuer Amtsträger für die notärztliche Versorgung anzusehen ist. Durch diese Auslegung des Gesetzes wird in Thüringen eine doppelte Amtsträgerschaft im Rettungsdienst eingeführt. Warum die Landesregierung als einziges Bundesland von dem bisherigen System abweichen will, ist nicht nachvollziehbar und bringt für unsere Bürger und Notärzte erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Diese Auslegungsänderung durch das Innenministerium führt dazu, dass in Thüringen ein betroffener Bürger bei einem Behandlungsfehler des Notarztes nun alle beteiligten vermutlichen Aufgabenträger verklagen muss, um festzustellen, wer letztendlich passiv legitimiert ist. Soweit ich informiert bin, meine sehr verehrten Damen und Herren, laufen dazu auch schon Gerichtsverfahren, beispielsweise am Amtsgericht in Weimar. Das erklärt dann auch die Frage des Kollegen Adams. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich richtigzustellen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte wie bisher für den gesamten bodengebundenen Rettungsdienst und somit auch für die notärztliche Versorgung Aufgabenträger sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zum Ende kommen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag sowie weiterhin um Zustimmung zum Entschließungsantrag, damit der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht erst durch kostspielige Gerichtsentscheidungen, sondern durch den Verursacher abgeholfen wird. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, ich versuche, ob ich der Frage abhelfen kann.
Das kann ich so nicht bestätigen. Uns geht es mit unserem Entschließungsantrag schlicht und einfach um Rechtssicherheit in entsprechenden Gerichtsverfahren, die zurzeit stattfinden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, der Titel: „Gesetz zur Demokratisierung der Kommunalpolitik“. Klingt interessant,
aber nachdem ich ihn mir angeschaut habe - also nicht den Titel, sondern den Gesetzentwurf -, ist mir auch ein anderer Titel zu Ihrem Gesetzentwurf eingefallen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nämlich „Gesetz zur Destabilisierung der Kommunalpolitik“.
Welcher Titel den Inhalt des Gesetzentwurfs besser trifft, wird sich am Ende der Beratung zeigen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf enthält viele Punkte, die die Fraktion DIE LINKE auf die eine oder andere Art und Weise schon einmal in das Plenum eingebracht hat und die somit schon diskutiert und oft zu Recht abgelehnt wurden. Jetzt versucht die Linke, alle ihre Vorhaben noch einmal in ein Gesetz zu packen und ich bin mir nicht sicher, was das soll. Aber letztlich macht es das Paket ganz bestimmt nicht besser. Auch wenn wir bestimmt wieder zu hören bekommen, dass angeblich bei den Linken keine Dogmatiker sind, stellt sich mir die Frage
- auch das werden wir dann sehen -, stellt sich mir wieder die Frage, warum es dann auf diesem Weg probiert wird, aber, meine Damen und Herren, sei es drum.
Ich will jetzt zum Gesetzentwurf kommen und ein paar Punkte aufgreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Linken, Sie begründen Ihren Gesetzentwurf damit, dass Sie mehr Teilhabe und Transparenz für die Einwohner erreichen wollen. Gleichzeitig setzen Sie aber auf die Abschaffung von Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden. Was da noch weiter dahinter steckt, ist das Thema erneute Gebietsreform. Aber was erreichen Sie, wenn Sie die Verwaltungsgemeinschaften abschaffen und wir nur noch Einheits- und Landgemeinden haben? Sie schaffen weniger Mitspracherecht und Sie schaffen weniger Transparenz, meine Damen und Herren.
Deshalb frage ich mich ehrlich, wie dann diese...
Diese Chance, Frau Präsidentin, möchte ich ihm geben, aber am Ende meiner Rede.
Also frage ich mich ehrlich, meine Damen und Herren, wie dann die Demokratisierung der Kommunen funktionieren soll. Ich sage Ihnen, niemand mit Praxiserfahrung kauft Ihnen ab, dass das Dogma Gebietsreform mit acht Kreisen und Gemeinden mit 12.000 Einwohnern mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz im Zusammenhang bringen soll und kann. Ich kann es nicht erkennen und bin auch der Überzeugung, dass es nicht besser funktionieren kann. Sie werden wenige bis keine ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder finden, die für eine Gemeinderatssitzung weit über das Land fahren, meine Damen und Herren.
Und genau da können Sie dann machen, was Sie wollen, und eine Gebietsreform, wie Sie sich das wünschen, wird Bürgernähe und Transparenz zerstören, meine Damen und Herren.
Vieles, was Sie gerade hier in Ihrem Gesetz verlangen und verpflichtend einführen wollen, funktioniert gerade in den kleinen Gemeinden, ohne dass es verpflichtend in der Kommunalordnung steht.
Da braucht es keine Informationsverpflichtung des Bürgermeisters oder ein irgendwie geartetes Petitionsrecht, in dem nach vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben ist. Das funktioniert gerade in kleineren Gemeinden im Regelfall vorzüglich.