Protocol of the Session on December 8, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen bzw. nimmt Platz der Abgeordnete Metz. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Meyer.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt die Frau Abgeordnete Jung, der Herr Abgeordnete von der Krone, der Herr Abgeordnete Ramelow und der Herr Abgeordnete Recknagel.

Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise:

Ich lade Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, recht herzlich für morgen 13.00 Uhr ins Foyer vor den Sitzungsräumen in der 1. Etage des Funktionsgebäudes zur Eröffnung der Ausstellung „Andrea Moigk - Ölmalerei - Landschaften“ ein.

Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass sich morgen und am Freitag im Foyer vor dem Landtagsrestaurant die Erzeugerbörse Eichsfeld sowie der Fremdenverkehrsverband Eichsfeld präsentieren werden.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für die heutige Sitzung Sondergenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für Frau Carolin Stephan im Dienst von SALVE TV sowie Torsten Archut, Sören Sterzing und Robert Hansch von der SAVIDAS filmproduktion GmbH, die im Auftrag der Staatskanzlei arbeitet, und für den Herrn Torsten Stahlberg vom Thüringer Innenministerium für die Redaktion „PIT“ - Polizei in Thüringen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, folgende Hinweise zur Tagesordnung:

Die bei der Verteilung der Einladung noch fehlenden Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu TOP 2 a, b und c 5/1978, 5/1937 und 5/1979; zu TOP 3 a und b 5/ 1983 und 5/1984; zu TOP 4 5/1929; zu TOP 6 a, b, c und d 5/1933, 5/1981 5/1934 und 5/1935; zu TOP 9 5/1938 und zu TOP 10 5/1980.

Zu TOP 4 wurde als Berichterstatter der Abgeordnete Kowalleck, zu TOP 10 Herr Abgeordneter Kummer benannt.

Zu TOP 2 b wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1939 und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1986 verteilt.

Die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 a und c in den Drucksachen 5/1978 und 5/1979 wurden nicht in der § 58 Abs. 1 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn einer möglichen Beratung am heutigen Mittwoch verteilt. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es Äußerungen gegen diese Fristverkürzung? Ich sehe das nicht, damit haben wir die Fristverkürzung so angenommen.

Zu den Tagesordnungspunkten 3 a und b hat der mitberatende Gleichstellungsausschuss die beiden Gesetzentwürfe erst heute beraten. Die Beschlussempfehlungen des federführenden Innenausschusses in den Drucksachen 5/1983/1984 wurden nicht in der § 58 Abs. 2 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt, daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es gegen diese Fristverkürzung Einsprüche? Das sehe ich nicht, damit ist diese Fristverkürzung so festgestellt.

Zum Tagesordnungspunkt 6 a werden Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/1946 bis 5/1977 verteilt.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 6 b in der Drucksache 5/1981 wurde nicht in der § 58 entsprechenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung am Donnerstag verteilt. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 zu beschließen. Dies kann wieder mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es dagegen Einspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall, damit ist die Fristverkürzung festgestellt.

Zu TOP 6 b werden weiterhin ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1982 und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1988 verteilt.

Zu TOP 9 wird ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1987 verteilt.

TOP 19, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch nicht abschließend beraten hat.

Die Fraktion der FDP hat ihren angekündigten Antrag zu TOP 43 b „Vorlage eines Subventionsberichts“ als Alternativantrag in der Drucksache 5/1902 eingereicht.

Zu TOP 47 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/1926/1927/ 1928/1930/1931 hinzu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, insgesamt nur eine Fragestunde am Mittwoch durch

zuführen. Die Landesregierung hat sich bereit erklärt, die verbleibenden Mündlichen Anfragen bis Freitag, 12 Uhr, schriftlich zu beantworten.

Die Haushaltsberatungen in den Tagesordnungspunkten 6 a bis d werden am Donnerstag als Erstes aufgerufen.

Weiterhin ist der Ältestenrat übereingekommen, am Mittwoch nach 18.00 Uhr und am Donnerstag nach 22.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen sowie alle Tagesordnungspunkte außer den Tagesordnungspunkten 6 a bis d und 9 in verkürzter, also der halben Redezeit zu behandeln.

Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, zu Tagesordnungspunkt 8 a, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 5/1554, im Anschluss an die zweite Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen ist, gleich die dritte Beratung durchzuführen. Wird dem widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann führen wir dies so durch.

Darüber hinaus sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, zu Tagesordnungspunkt 15, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 5/1925, im Anschluss an die erste Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beantragt wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen und diesen Punkt ohne Aussprache zu behandeln. Wird dem widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so.

Die Landesregierung hat bereits für die letzten Plenarsitzungen angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 22, 25, 27, 28, 29, 30 a, 31, 32, 33, 37 und 38 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Bitte, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich und dann Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, von meiner Fraktion liegt ein weiterer Antrag mit dem Titel „Regelsätze transparent und fair berechnen, Bildung und Teilhabe auch von Kindern und Jugendlichen sichern“ vor. Wir beantragen, diesen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen und am Freitag nach den Gesetzen zu behandeln.

Sagen Sie mir bitte die Drucksachennummer, wenn das möglich ist.

Eine Drucksachennummer gibt es leider noch nicht. Der Antrag ist eingereicht, aber noch nicht verteilt.

Möchten Sie die Dringlichkeit noch begründen?

Ich kann die Dringlichkeit selbstverständlich auch begründen. Im Bundesrat und im Bundestag war genau dies …

Das macht man eigentlich nicht vom Platz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich begründe ich auch gern von hier die Dringlichkeit. Ich hatte nur gewartet, dafür auch nach vorn gerufen zu werden.

Wie Sie wissen, ist genau dieses Thema gerade erst im Bundesrat und im Bundestag behandelt worden. Es gab zu diesem Thema auch bereits seit drei Monaten Anträge, die auf der Tagesordnung des Plenums standen, aber nie zur Beratung gekommen sind, weil die Tagesordnung zu voll war. Wir halten es für peinlich, dass sich der Thüringer Landtag nach wie vor nicht mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat, haben deshalb diesen Antrag heute noch einmal eingereicht und beantragen, dass dieser Antrag in diesem Plenum am Freitag nach den Gesetzen aufgerufen wird. Vielen herzlichen Dank.

Danke schön, Frau Abgeordnete. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das ist nicht der Fall.

Da der Antrag nicht entsprechend der Frist der Geschäftsordnung eingegangen ist, stimmen wir zuerst über die Aufnahme in die Tagesordnung ab. Widerspricht jemand, dass es nicht in Zweidrittelmehrheit geschieht? Gut, dann reicht die einfache Mehrheit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die Frage ist nicht die doppelte Verneinung, sondern widerspricht jemand der einfachen Mehrheit.)

Also, wird widersprochen, dass die einfache Mehrheit reicht? Gut. Dann brauchen wir eine Zweidrit

(Präsidentin Diezel)

telmehrheit, um diesen Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aufzunehmen. Wer für die Aufnahme ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Antrag ist nicht aufgenommen.

Ich habe gesehen, Herr Blechschmidt, der Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, hat ebenfalls einen Antrag.

Danke, Frau Präsidentin. Als Erstes teile ich namens meiner Fraktion mit, dass wir den Antrag in Drucksache 5/1563 zurückziehen; damit erübrigt sich der Tagesordnungspunkt 33.

Zweitens, und da knüpfe ich an meine Vorrednerin an, beantragen wir mit Blick auf die Bundesratsitzung, dass die Tagesordnungspunkte 30 a und 30 b, im Gegensatz zu dem, was die Kollegin RotheBeinlich beantragt hat, nicht nach den Gesetzen, sondern auf alle Fälle am Freitag beraten werden, weil sich der Bundesrat mit dieser Problematik befasst und wir der Auffassung sind, dass das Land Thüringen dort mit einer Position des Landtags durchaus auftreten könnte.

(Beifall DIE LINKE)

Drittens beantragen wir, den nicht fristgerecht eingereichten Antrag in Drucksache 5/1985, „Ernennung eines künftigen Ministers als Staatssekretär“, wegen Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die Dringlichkeit wird der Abgeordnete Kuschel begründen.

Danke schön. Kommen wir zu den einzelnen Anträgen. TOP 33 haben Sie zurückgezogen, darüber brauchen wir nicht abzustimmen.

Die Tagesordnungspunkte 30 a und b möchten Sie am Freitag beraten haben. Die Anträge sind fristgemäß eingegangen, wir benötigen hier die einfache Mehrheit für die Veränderung der Platzierung in der Tagesordnung. Wer damit einverstanden ist, dass die Tagesordnungspunkte 30 a und b auf jeden Fall am Freitag behandelt werden, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Das sind Gegenstimmen bei der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Aufnahme des Antrags in der Drucksache 5/1985 auf die Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE möchte die Dringlichkeit begründen. Bitte schön.