Protocol of the Session on January 27, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zur 8. Plenarsitzung des Thüringer Landtags heute am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Wir kommen gerade von einer bewegenden Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald. Mein Dank gilt allen Abgeordneten und Besuchern, aber vor allen Dingen den ehemaligen Häftlingen, die in diesem Jahr wieder zu uns gekommen sind. Ich glaube, mit der Veranstaltung ging ein wichtiges Signal vom Freistaat aus.

Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Recknagel, die Rednerliste führt der Abgeordnete Metz.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Abgeordnete Hey, die Frau Abgeordnete Hitzing, die Frau Abgeordnete Tasch und der Herr Minister Machnig.

Ich schaue, ja, das Geburtskind ist da. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, auch lange Abgeordneter unter uns gewesen, ich gratuliere Ihnen recht herzlich zum runden 50. Geburtstag und wünsche Ihnen alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Der Blumengruß ist vom Landtag und den Mitarbeitern des Landtags.

Kommen wir zu den allgemeinen Hinweisen. Die Übersicht über die erteilten Dauergenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für die 5. Wahlperiode durch den Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde erneut aktualisiert und den Parlamentarischen Geschäftsführern übergeben.

Außerdem erteile ich aufgrund der Eilbedürftigkeit gemäß § 17 Abs. 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 5 der Geschäftsordnung Herrn Heiko Senebald, der im Auftrag der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag arbeitet, für die Plenarsitzung heute, am 28. und 29. Januar eine außerplanmäßige Akkreditierung. Ebenso erteile ich eine solche außerplanmäßige Akkreditierung für die Sitzung am 29. Januar 2010 Frau Simone Windhoff, Redakteurin bei der BILD Thüringen.

Während der morgigen Plenarsitzung wird UNICEF, die Kinderhilfsorganisation der Vereinten Nationen, im Foyer des Landtagsgebäudes über ihre Hilfsmaßnahmen in Haiti informieren und um Spenden für die vom Erdbeben betroffenen Opfer bitten. Ich empfehle allen Abgeordneten, den Stand von UNICEF zu besuchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich lade Sie ebenfalls ein für morgen, 13 Uhr, zur Eröffnung der Ausstellung STIP.VISITE der Stipendiaten für Bildende Kunst 2009 des Freistaats Thüringen.

Im Foyer vor dem Landtagsrestaurant präsentiert sich wie alljährlich am Donnerstag und Freitag die Firma „Altenburger Hut und Putz GmbH“ und bietet ihre Produkte für die laufende Saison an.

Folgende weitere Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, heute die Aktuellen Stunden und danach die Fragestunde aufzurufen, welche unabhängig von der Abarbeitung der Mündlichen Anfragen spätestens 18.00 Uhr endet. Nicht erledigte Mündliche Anfragen werden gegebenenfalls nach den Wahlen aufgerufen.

Die Wahlen - Tagesordnungspunkte 14 bis 21 werden morgen, nach der Mittagspause aufgerufen.

Weiterhin sind die Fraktionen übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 a, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, in Drucksache 5/57 im Anschluss an die zweite Beratung, sofern keine Ausschlussüberweisung beschlossen wird, gleich die dritte Beratung durchzuführen. Ich gehe davon aus, es widerspricht diesem Antrag niemand. Dem ist so.

Außerdem sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, zu Tagesordnungspunkt 3, Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG, in Drucksache 5/300 im Anschluss an die erste Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass auch dem nicht widersprochen wird. Ich sehe keinen Widerspruch.

Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Tagesordnungspunkt 1 a hat die Drucksachennummer 5/386. Die angekündigte Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Tagesordnungspunkt 1 b, Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren, hat die Drucksachennummer 5/398 und die zu Tagesordnungspunkt 1 c, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes, hat die Drucksachennummer 5/399. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat die beiden Gesetzentwürfe erst heute beraten. Die Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Drucksachen 5/398 und 5/399 können dadurch erst im Laufe des Tages und daher nicht in der gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen. Ist jemand gegen die Fristverkürzung? Gibt es Einspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer ist für die Fristverkürzung, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Dagegen? Enthaltungen? Dann ist die Fristverkürzung so beschlossen.

Der angekündigte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD zu Tagesordnungspunkt 7 hat die Drucksachennummer 5/359. Dazu wurde eine Neufassung verteilt. Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Tagesordnungspunkt 9 hat die Drucksachennummer 5/380. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Metz benannt.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 15, Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung, hat die Drucksachennummer 5/375.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 16, Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums „Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)“, hat die Drucksachennummer 5/360.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 17, Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses nach dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, hat die Drucksachennummer 5/361.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 18, Wahl der Ersatzmitglieder des Gremiums nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten, hat die Drucksachennummer 5/379.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 20, Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Thüringer Ehrenamtsstiftung, hat die Druck

sachennummer 5/362.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 21, Wahl von Mitgliedern des Thüringer Landesdenkmalrats, hat die Drucksachennummer 5/363.

Zu Tagesordnungspunkt 22, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 5/345 bis 5/348, 5/351, 5/352, 5/355, 5/356, 5/357, 5/373, 5/374, 5/376 und 5/377.

Gibt es Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um Aufnahme von zwei weiteren Anträgen, einmal den Antrag in Drucksache 5/391, Beibehaltung der Einspeisungsvergütung für Solarstrom, und um die Aufnahme der Drucksache 5/400, Stopp des Krankenkassen-Zusatzbeitrags bei HartzIV-Empfängern. Hier würde der Abgeordnete Dr. Hartung die Dringlichkeit begründen.

Bitte schön, dann bitte ich um die Dringlichkeitsbegründung, weil dieser Antrag nicht gemäß Geschäftsordnung eingereicht wurde.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Dringlichkeit unseres Antrags ist meines Erachtens aus dem Gang der Ereignisse klar ersichtlich. Es geht in erster Linie um zwei Punkte, nämlich die Rückzahlung der gerade erst in Kraft getretenen Kindergelderhöhung durch Arbeitslosengeld-II-Empfänger und die Krankenkassen-Zusatzbeiträge, deren Auswirkungen ein sofortiges Handeln erzwingen. Das völlig widersinnige Signal, gerade die sozial schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, nämlich die Kinder aus Hartz-IV-Familien, von der Kindergelderhöhung auszunehmen, muss jetzt gestoppt werden,

(Beifall DIE LINKE)

nicht nur weil diese Ausnahme völlig unverständlich und ungerecht ist, auch der Verwaltungsaufwand wird absehbar wesentlich höher sein, als es die Ersparnis jemals sein kann. Ich erinnere an die Erstellung der Bescheide, die zu erwartenden Widerspruchsverfahren, die Klagen bei den Sozialgerichten, die auch nicht gerade über wenig Arbeit zu berichten haben. All das muss doch nicht sein, um diesen Kindern, die sowieso nicht auf Rosen gebettet sind, diese 20 € im Monat zu verweigern. Hier

ist eine Bundesratsinitiative des Landes Thüringen dringend erforderlich.

(Beifall DIE LINKE)

Ähnlich verhält es sich natürlich mit den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen. Die Erhebung genau des Höchstbetrags, den man ohne eine Einkommensprüfung den Versicherten abziehen kann, ist nicht nur der direkte Griff in die Taschen der Versicherten unter Ausklammerung der Arbeitgeber, es ist auch gleichzeitig die ausdrückliche Schonung der Leistungserbringer. Man wagt es nicht, bei Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen zu sparen, sondern man bedient sich dort, wo der Widerstand erwartungsgemäß am geringsten ist.

Die Verbraucherschutzministerin Aigner hat heute verkünden lassen, dass sie diese Zusatzbeiträge für gesetzeswidrig erachtet. Frau Taubert hat gestern diese Zusatzbeiträge scharf kritisiert. Lassen Sie uns tätig werden und lassen Sie unseren Worten auch Konsequenzen folgen.

(Beifall DIE LINKE)

Natürlich muss alles versucht werden, diese Beiträge zu stoppen, bevor die bürokratische Maschinerie voll zum Laufen kommt. Man stelle sich beispielsweise den Aufwand vor, wenn das Gros der Arbeitslosengeld-II-Empfänger jetzt ihre Krankenversicherung wechseln müsste. Allein dieser bürokratische Aufwand für die Zielkrankenversicherung, in die jetzt alle gehen, könnte eventuell sogar dazu führen, dass auch diese Versicherung, die sich bis jetzt gegen Zusatzbeiträge ausgesprochen hat, nun Zusatzbeiträge erheben müsste. Dann müssen nach dieser selben Logik die Hartz-IV-Empfänger in die nächste Krankenkasse gehen. Damit setzen wir eine Lawine in Gang, was eigentlich in diesem Zusammenhang absolut unverständlich ist. Das muss jetzt, das muss heute gestoppt werden. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung für diesen Eilantrag.

Ich möchte noch mal daran erinnern, wenn wir einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger einen Kassenwechsel empfehlen, obwohl die Verbraucherschutzorganisation dem normal Versicherten, dem arbeitenden Patienten dringend abrät, setzen wir ein Signal, dass der Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine andere gesundheitliche Behandlung bekommen soll als der Rest der Bevölkerung. Dieses Signal dürfen wir nicht so ohne Weiteres ausgehen lassen. Deswegen ist meines Erachtens dringliches Handeln erforderlich. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das sehe ich nicht. Wir stimmen dann insgesamt über alle Anträge ab. Gibt es weitere Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Emde.

Frau Präsidentin, wir möchten beantragen, dass der Punkt „Wahl des Präsidenten und des stellvertretenden Präsidenten des Landesrechnungshofs“ auf die Tagesordnung gesetzt wird mit dem Platzierungswunsch am Freitagmorgen als erster Tagesordnungspunkt.

Vielen Dank. Gibt es weitere Anträge? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

Frau Präsidentin, die Fraktion der FDP hat mit der Drucksache 5/349 „Liquiditätshilfen zur Rettung von Arbeitsplätzen“ einen Antrag fristgerecht eingereicht, jedoch nach dem Ältestenrat. Wir beantragen die Aufnahme in die Tagesordnung.

Weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Rothe-Beinlich. Nein, aha Herr Dr. Pidde.

Die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, den Antrag „Solarwirtschaft in Thüringen und in Ostdeutschland sichern“ in Drucksache 5/392 in die Tagsordnung aufzunehmen. Wir würden vorschlagen, ihn gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/391, sofern beide aufgenommen werden, in gemeinsamer Beratung zu behandeln. Wir möchten als Platzierung wegen der Dringlichkeit vorschlagen, dass er am Freitag als zweiter Tagesordnungspunkt, also als erster Punkt nach den Wahlen aufgerufen wird.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir sind nicht in Ostdeutschland.)

Als erster Punkt nach den Wahlen. Weitere Punkte? Das sehe ich nicht. Bitte, Frau Rothe-Beinlich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zum eben benannten Antrag von CDU und SPD in Drucksache 5/392 einen Änderungsantrag eingereicht und möchte die Antragsteller bitten, dass dieser auch mit behandelt werden kann, wie Herr Dr. Pidde eben im Verfahren vorgestellt hat.

Dann frage ich an dieser Stelle, um nicht durcheinanderzukommen: Stimmen die anderen Fraktionen dem zu? Ich sehe keinen Widerspruch. Sie stimmen nicht zu? Nein, gut. Dann ist er unzulässig.