Protocol of the Session on October 18, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Meyer. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Holzapfel.

Es haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Doht, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Hausold, Frau Abgeordnete Hitzing, Herr Abgeordneter Lemb, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Nothnagel, Frau Abgeordnete Walsmann, Herr Abgeordneter Weber und Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zeitweise.

Hinweis zur Tagesordnung: Zum Tagesordnungspunkt 24 wurde ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 6783 verteilt.

Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Ich sehe keinen Parlamentarischen Geschäftsführer sich melden, also nicht.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

„Budget für Arbeit“ für Menschen mit Behinderung Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6574

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja. Bitte schön, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Einen recht schönen guten Morgen. Das Thema „Budget für Arbeit“ steht hier nicht das erste Mal zur Debatte. Vor einem Jahr haben wir in unserem Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ darüber diskutiert. Nichtsdestotrotz greifen wir das Thema erneut auf, weil Teilhabe am Arbeitsleben eben ein Recht ist, das Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zusteht. Wie wir wissen, ist es verankert im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen als auch im Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber von alleine und durch permanente Wiederholung des Niedergeschriebenen ändert sich natürlich nichts. Ich glaube, da braucht man entsprechende Maßnahmen, die das tatsächlich

forcieren und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe eben auch für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Mit unserem Antrag fordern wir von der Landesregierung, dass ein Landesprogramm erarbeitet wird, das Menschen mit Behinderungen den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und eine kontinuierliche und dauerhafte Lösung für diese Menschen aufzeigt. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann das Landesprogramm „Budget für Arbeit“ eine Chance sein. Was verbirgt sich hinter „Budget für Arbeit“? Wir haben hier auch schon mehrfach dargelegt, dass es anderswo funktioniert. Wir favorisieren das Mainzer Modell - neben dem Arbeitgeberanteil, der dort finanziert wird, auch einen Lohnkostenzuschuss aus Leistungen der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe und das dauerhaft und eben nicht nur befristet wie andere Lohnkostenzuschüsse. Denn die Behinderung bei Menschen mit Behinderungen bleibt eben auch nach Ablauf von bestimmten Befristungen. Bei der Gestaltung des Landesprogramms ist uns wichtig, dass bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung jederzeit möglich ist. Damit wollen wir sowohl den betroffenen Menschen als auch den Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebern in Thüringen entsprechende Sicherheit geben und Kenntnis vermitteln. Dazu dienen unser Antrag und die Debatte darüber, weil es letzten Endes auch breit genutzt werden soll und seitens der Landesregierung eben auch mit einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden muss. Deshalb auch dieser Punkt in unserem Antrag. Außerdem muss auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen mit Behinderung, die das „Budget für Arbeit“ nutzen wollen, dies auch einfach und unbürokratisch beantragen können, und das, meine Damen und Herren, beginnt mit einem barrierefreien Zugang zum Sozialamt, geht mit einer umfangreichen Beratung und Erklärung gegenüber den betroffenen Menschen und den Arbeitgebern weiter und endet beim Antragsformular und Bewilligungs- und Ablehnungsbescheid in leichter Sprache. Alles Dinge, deren Forderung hier nicht zum ersten Mal steht.

Zum Schluss der Einbringung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich genau wie vor einem Jahr damals in der Debatte, dass Sie diesen Antrag annehmen bzw. wenigstens bereit sind, diesen Antrag an den Sozialausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, dass wir darüber diskutieren können. Die einfache Formulierung „haben wir alles, machen wir alles schon“ reicht uns beim „Budget für Arbeit“ für Menschen mit Behinderung nicht aus. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Erstes spricht der Abgeordnete Manfred Grob von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat wieder ein ganzes Bündel an Forderungen formuliert. Es ist natürlich auch vieles nachvollziehbar. Aber gestatten Sie mir zu sagen, dass auch einiges sehr Abwegiges dabei ist - ich habe jetzt gerade den Tagesordnungspunkt 24 im Kopf. Aber nachvollziehbar ist dieser Antrag schon, weil wir, wenn wir uns dessen annehmen, schon manchmal Verständnis dafür haben, aber in welcher Ebene, ist eben die Frage dabei.

Ich möchte zum Thema kommen: In dem vorliegenden Antrag in der Drucksache 5/6574 fordert die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung ein Programm namens „Budget für Arbeit“ erarbeiten soll. Das Ziel soll dabei freilich sein, Menschen mit Behinderungen dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Weiterhin soll die Rückkehr zu einer Werkstatt für Behinderte jederzeit möglich sein. Im Rahmen einer Art Werbekampagne soll die Landesregierung das geforderte Budget für Arbeit allgemein bekannt machen. Darüber hinaus wäre eine Jobbörse für integrative Arbeitsplätze einzurichten. Schließlich sollen alle bisher genannten Punkte schnell und unbürokratisch ermöglicht werden. So lautet der Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Selbstverständlich ist es wichtig und sehr sinnvoll, Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Eine Arbeit zu haben und Geld zu verdienen, schafft nicht nur mehr Unabhängigkeit und Selbstvertrauen, es bereichert das gesellschaftliche Miteinander ganz allgemein. Gegenseitige Vorbehalte und Vorurteile können damit auch abgebaut werden. So will ich gar nicht verhehlen, dass einige der geforderten Punkte sinnvoll und vernünftig erscheinen, doch eine andere Frage ist deren Durchführbarkeit. Grundsätzlich bewegen wir uns hier auf dem Feld der Bundesgesetzgebung. Das ist übrigens auch keine neue Erkenntnis. Die anwesenden Kollegen der vierten Legislatur erinnern sich vielleicht noch an einen ähnlichen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2009. Damals sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wegen der bestehenden Regelungen auf Bundesebene wir auf Landesebene eigentlich nicht aktiv werden können und sollten. Das wissen wir, Bundesrecht bricht einfach Landesrecht. Daran kann sich auch nichts ändern. Deshalb gelten auch in diesem Fall die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Leukefeld?

Frau Leukefeld, warten Sie, bis ich zu Ende bin, dann könnte sich vielleicht das eine oder andere schon geregelt haben.

Also nicht. Ja oder nein?

Dann also ja, bitte schön.

Danke. Wusste ich es doch, Herr Grob, es ist auch nur eine ganz leichte Frage.

(Heiterkeit im Hause)

Jetzt überlege ich es mir noch mal.

(Heiterkeit im Hause)

Wenn es von der Bundesgesetzgebung abhängt, können Sie mir sagen, warum das in RheinlandPfalz funktioniert und in Thüringen nicht funktionieren kann? Das verstehe ich wirklich nicht.

Eigentlich bin ich gar nicht für leichte Fragen zuständig, aber: Die Situation in Rheinland-Pfalz müsste man natürlich genau analysieren, in welchen Rahmenbedingungen die diese Sachen machen. Das ist nicht in dem Rahmen, wie Sie sie fordern, sondern wird wahrscheinlich dann in einer anderen Art und Weise gestaltet, dann ist das möglich. Ich kann Ihnen das jetzt nicht genau sagen, aber grundsätzlich ist es eine Sache der Bundesgesetzgebung.

Ich habe noch einmal auf diesen Antrag der SPDFraktion damals verwiesen und eigentlich könnte ich mir schon vorstellen, dass in diesem Rahmen etwas geschehen könnte. Das muss ich Ihnen sagen, das habe ich auch anfangs so gesagt, dass es in die richtige Richtung geht. Aber das sind Sachen, die vielleicht die Länder dann auch mit unterstützen müssen und da ein bisschen anfragen sollten. Das

ist ja nicht so, dass es bisher keine Mechanismen und Hilfen für Menschen mit Behinderungen gäbe, um Arbeit zu finden. Dass diese Instrumentarien immer wieder auf die Wirksamkeit überprüft werden und gegebenenfalls verändert, modernisiert werden müssen, ist selbstverständlich. Das wollte ich auch damit sagen, dass man da vielleicht mal darüber hinschauen sollte, dass das eine Anregung ist.

Eine Ihrer Forderungen ist die nach der Öffentlichkeitskampagne. Eine Öffentlichkeitskampagne klingt zunächst ganz schön, um ein Landesprogramm bekannt zu machen. Obwohl ich daran zweifele, dass damit viel erreicht wird. Für oder gegen die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sprechen vielmehr Bedingungen und Umstände, die sich nicht mit der gezielten Werbekampagne verändern lassen. Die Kampagne direkt würde kaum etwas verändern, ich kenne das aus der eigenen Erfahrung. Das Wichtige wäre dort, Gespräche zu führen. Wir haben Vorstellungen und gemeinsame Aktionen durchgeführt. Ich war damals im Vorstand der Diakonie, Tag der offenen Tür, wir haben dort konkret und gezielt Leute eingeladen, die von Firmen kamen, um das dort vorzustellen. Dass dabei auch der eine oder andere Erfolg erzielt worden ist, das war positiv, aber nicht in den Erwartungen, die wir immer hatten.

Wie sieht es denn eigentlich mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aus, wenn wir darauf mal zurückkommen wollen? Gegen den fast aktuellen Trend sinkt die Arbeitslosigkeit in Thüringen weiterhin leicht. Im Vorjahresvergleich haben wir 4.376 Arbeitsuchende weniger, im September 2013 gab es damit 87.968 offiziell als arbeitsuchend gemeldete Menschen in Thüringen. Das ist eigentlich eine freudige Entwicklung.

Wie sieht es mit der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen aus? Im Juni 2013 gab es 6.473 gemeldete schwerbehinderte Arbeitslose, was wiederum 7,1 Prozent aller Erwerbslosen entspricht. Wenn wir schon einmal bei den Zahlen sind, rund 4,2 Prozent aller in Thüringen lebenden Menschen sind als arbeitsuchend gemeldet, aber nur rund 3,4 Prozent der Schwerbehinderten in Thüringen suchen offiziell Arbeit. Nun ist es eigentlich klar, dass ein großer Teil der schwerbehinderten Menschen im Freistaat älter als 65 Jahre ist und für den Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung steht. Ich will mit meinen Zahlen gar nicht leugnen, dass 6.473 schwerbehinderte Arbeitslose zu viel sind. Dasselbe gilt ja auch für die Arbeitslosen hier im Freistaat. Doch wollen wir nicht verkennen, dass insbesondere Thüringen hier seit Jahren auf einem sehr guten Weg ist. Und doch liegt die Arbeitslosigkeit im Freistaat mit 7,6 Prozent leicht über dem Bundesdurchschnitt von 6,6 Prozent. Doch schon etliche Kreise unterschreiten ihn, das wissen wir. Die Richtung der Entwicklung stimmt in Thüringen. Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Meine

Fraktion und ich lehnen den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Die neue Bundesregierung...

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche denn?)

Vielleicht kann ich meine Meinung dazu sagen: Zum Glück nicht mit Ihnen. Die neue Bundesregierung ist zunächst am Zuge und aufgefordert, aktiv zu werden und eine Bundesleistung auf den Weg zu bringen. Darauf können und sollten wir zu gegebener Zeit auf Landesebene reagieren - das, was ich schon gesagt habe -, und ebenfalls aktiv werden. Doch jetzt und mit diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird das nicht gehen. Deswegen kann ich Ihnen das noch mal sagen, unsere Fraktion wird das ablehnen, diesen Antrag, aber wie gesagt, ich glaube, die Aktivitäten werden in diesem Falle vonnöten sein. Ich kann Ihnen das sagen, dass das auch kommen wird, weil wir die Praxis kennen und auch mit der Praxis umgehen müssen. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Kemmerich.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe - wie ich gerade gehört habe - Dauergäste, „Budget für Arbeit“, meine Damen und Herren, also erst einmal aufrichtige Anerkennung nach Rheinland-Pfalz an die jetzige Ministerpräsidentin und vormalige Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz für die Umsetzung eines Modellprogramms „Budget für Arbeit“. Das ist in unseren Augen ein gelungener Ansatz für Menschen mit Behinderung, sie aus der stigmatisierenden Situation einer Behindertenwerkstatt herauszuholen und ihnen zu ermöglichen, in der freien Wirtschaft Fuß zu fassen. Ich denke, das ist eine sehr gute Einstiegsmöglichkeit für beide Seiten auf dem Arbeitsmarkt, für fähige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch für Unternehmer und Betriebe, die sich hier auf den Weg machen und sagen, okay, wir wollen die Leute aus diesem Bereich in das Normalleben überführen und ihnen die Möglichkeit geben, nicht nur in diese Bereiche einzusteigen, sondern sich auch langfristig dort fortzuentwickeln. In dem Handbuch, das aus RheinlandPfalz vorliegt, sind gute Praxisbeispiele genannt, sind gute Ansätze vorhanden. Ich denke, das ist mehr als erwähnenswert und mehr als erwägenswert, in dieser Art und Weise fortzudenken. Insbesondere die Tatsache, dass es keine Einbahnstraßen sind, sondern in jede Richtung funktionieren kann. Also auch einen Schritt zurück in die Werkstätten, wenn es individuell oder subjektiv vielleicht

(Abg. Grob)

bei diesem Versuch nicht geklappt hat, aber vielleicht auch mal objektiv nicht funktioniert hat, und damit auch späteren Wegen weiter offen entgegenzustehen.

Erwähnenswert ist sicherlich, was Herr Grob hier auch gesagt hat, dass es Sinn macht, hier eine einheitliche bundesrepublikanische Regelung anzustreben. Allerdings wissen wir auch, dass der Bund nicht immer so schön reagieren muss und auch manchmal macht, wie es denn hier, den Fokus sollten wir haben, die betroffenen Personenkreise erwarten können und erwarten. Insofern ist eine Landesinitiative hier durchaus erstrebenswert. Frau Leukefeld, Sie können sich sicher vorstellen, dass wir uns nicht hinter jeder Ihrer Forderungen direkt versammeln.

(Beifall FDP)

Ich fände es aber sehr interessant, wenn wir wirklich eine intensive Diskussion in einem Ausschuss führen könnten, um Weichen zu stellen, ein solches Programm hier in Thüringen zu implementieren. Über die Nuancen sollte man dann auch mit der BA hier noch einmal sprechen, was hier machbar ist, was die Spezifika sind. Da hilft nicht die bloße Statistik, wie viele Menschen sind wo heute beschäftigt, sondern da ist ein genauerer Blick auf die fast individuellen Situationen vonnöten, auch darauf, was wir für Möglichkeiten in der Arbeitswelt haben, Arbeitsplätze anzubieten, was kann man vielleicht auch über Programme aus dem ESF-Fonds noch für Möglichkeiten schaffen, dass in Unternehmen Arbeitsplätze, also von den objektiven, von den Umgebungstatbeständen, geschaffen werden. Also sicherlich eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, der man sich stellen sollte. Insofern würden wir Ihren Antrag gern im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sehen und uns dort auf eine intensive Diskussion freuen. Ansonsten würden wir uns bei dem Antrag am heutigen Tag enthalten, um dann trotzdem an der Sache weiterzuarbeiten. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der SPD spricht Frau Abgeordnete Künast.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben, ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen zu erhalten, Kollegen zu treffen und Erfolge im Beruf zu haben, soll auch Menschen mit Behinderungen offenstehen. Dies war auch zentraler Schwerpunkt der Veranstaltung am Dienstag in Weimar zum Internationalen Tag des weißen Stockes. Deshalb ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention ein nicht

unerheblicher Teil der Ausführungen diesem Bereich gewidmet. Dementsprechend spielt dieser Bereich auch im Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine entscheidende Rolle. Es geht um verbesserte Bildungschancen in der Schule, in der Ausbildung und an Unis und es geht um die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabe an der Gesellschaft, zu der auch die Teilhabe am Arbeitsleben zählt, ist für uns ein wichtiges Ziel. Es muss hier auch noch viel geschehen, darin sind wir uns sicherlich alle einig.

Meine Fraktion hatte deshalb bereits im Jahr 2008 einen Antrag ins Plenum eingebracht, der die Einführung eines „Budgets für Arbeit“ in Thüringen zum Ziel hatte. In der anschließenden Ausschussund Plenardiskussion damals ist uns jedoch erklärt worden, dass Mittel aus der Eingliederungshilfe nicht als Lohnkostenzuschuss für den ersten Arbeitsmarkt benutzt werden können. Der Antrag wurde deswegen abgelehnt.

Das hat uns damals sehr enttäuscht, aber wir mussten es so akzeptieren. Es gab bereits damals, also im Jahr 2008, Bestrebungen auf Bundesebene, die Eingliederungshilfe zu reformieren. Dies war für uns mit der Hoffnung verbunden, dass dadurch Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen erreicht werden dürften. Diese Hoffnung besteht immer noch und sie ist nach allem, was man in den Diskussionen vernimmt, auch berechtigt. Denn bei der Reform der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessert und gestärkt werden und es soll ein buntes Leistungsgesetz erarbeitet werden. Es gibt Verlautbarungen, dass sich der Bund zukünftig stärker an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen wird. Die Einführung eines Bundesteilhabegeldes wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Meine Damen und Herren von der Linken, es ist also zum heutigen Zeitpunkt unserer Meinung nach nicht ratsam, ein „Budget für Arbeit“ auf der Grundlage des SGB XII zu erarbeiten. Es ist vielmehr notwendig zu sehen, welche Entwicklungen es auf Bundesebene beim Bundesteilhabegeld und bei der Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe geben wird, denn erst im Anschluss daran kann eruiert werden, wie die neuen Leistungen genutzt werden können und wie sie durch eventuelle Programme auf Landesebene ergänzt werden können. Auch kann geschaut werden, welche finanziellen Möglichkeiten sich für die Politik für Menschen mit Behinderungen eröffnen, wenn im Bereich der Eingliederungshilfe aufseiten der Länder aufgrund einer höheren Bundesbeteiligung Spielräume entstehen. Für uns heißt es also derzeit leider noch abwarten. Auf Entwicklungen auf der Bundesebene warten zu

(Abg. Kemmerich)