Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags herzlich willkommen, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie hatten alle einen guten Sommer und konnten sich etwas erholen. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat der Abgeordnete Koppe neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt der Kollege Bärwolff.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter von der Krone, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Abgeordneter Kuschel, Herr Minister Reinholz und Frau Ministerin Walsmann.
Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Der Sozialverband VdK hat für heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende unserer Plenarsitzung stattfinden wird.
Hinweise zur Tagesordnung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag auf jeden Fall und den Tagesordnungspunkt 22 am Freitag vor der Beratung der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung aufzurufen.
Der in TOP 13 angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung hat die Drucksache 5/4986. Die Drucksache wurde am Freitag, dem 14. September, eingereicht und verteilt und kann ohne Kürzung der Frist erst am Freitag beraten werden. Daher ist gegebenenfalls über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Wird die Fristverkürzung beantragt? Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann folgenden Hinweis zum Tagesordnungspunkt 33 - der Fragestunde: Es kommen die Mündlichen Anfrage in den Drucksachen 5/4922, 5/4937 bis 5/4941, 5/4943, 5/4944, 5/4948, 5/4965, 5/4976 und 5/4977 hinzu.
Die in der Einladung angekündigte Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/4883 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben dem bereits in der Plenarsitzung angekündigten Sofortbericht zum Tagesordnungspunkt 16 auch zu den Tagesordnungspunkten 20, 21 a, 24, 28 und 29 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Frau Präsidentin, im Namen der Fraktionen der CDU und der SPD beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in erster und auch zweiter Beratung durchzuführen. Außerdem beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 6 und 19 in gemeinsamer Beratung und ebenfalls die Tagesordnungspunkte 26 und 31 in gemeinsamer Beratung durchzuführen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 21 am Freitag nach den Gesetzen aufzurufen, begründen würde dies der Abgeordnete Ramelow. Wir möchten gern den eingereichten Gesetzentwurf, Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, der Fraktion DIE LINKE in Dringlichkeit, da er nicht fristgerecht eingereicht worden ist, in die Tagesordnung mit aufnehmen und dann in Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 6 setzen. Das würde die Abgeordnete Berninger begründen.
Gut. Weitere Anmerkungen? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir erst einmal die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 6 und 19 als auch der Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Danke.
Dann wurde weiterhin beantragt, die Tagesordnungspunkte 26 und 31, also auch 26 a und b, gemeinsam zu beraten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist hier auch eine gemeinsame Beratung beschlossen.
Wir kommen zur Begründung des Antrags zur Aufnahme des Tagesordnungspunkts 21 durch den Abgeordneten Ramelow. Bitte schön.
Werte Kolleginnen und Kollegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Dringlichkeit begründe ich in Bezug auf uns als Vertreter des Parlaments.
Die Bürger erwarten von uns als Parlament, dass wir diesen Haushalt zügig beraten, wenn er denn zugeleitet ist, weil in der Verfassung geregelt ist, dass die Regierung den Haushalt aufstellt und dann zuleitet. Nach allem, was wir aus den Medien hören, soll ein Haushalt aufgestellt sein. Was wir als Parlamentarier aber wissen, ist, dass keiner zugeleitet wurde. Damit können wir in den vorgegebenen Zeitabläufen keine parlamentarisch gesicherte Beratung des Haushalts vornehmen. Wir können nicht einmal anfangen, darüber mitzudiskutieren, was die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen miteinander gerade aushändeln. Das ganze Sommertheater über ist gefüllt mit einjährig oder zweijährig oder diesem oder jenem. Das Parlament wird zum Zuschauer degradiert. Das Königsrecht wird dadurch entwertet, dass auch Sie, liebe Frau Ministerpräsidentin, ausführen, dass das Nichteinbringen den Druck auf Ihren Koalitionspartner erhöhen würde. Ich finde das nicht in Ordnung, auch diese Formulierung finde ich nicht Ordnung. Ich verstehe, als CDU-Parteivorsitzende können Sie so sprechen, aber als Ministerpräsidentin, die nach der Verfassung die Pflicht hat, den Haushalt zuzuleiten, damit wir ihn im Parlament im Rahmen des Königsrechts behandeln können, interessiert mich Ihr Koalitionskrach überhaupt nicht und die Bürger auch nicht.
Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, begründe ich die Dringlichkeit, dass der Tagesordnungspunkt 21 in Gänze am Freitag als erster Punkt nach den Gesetzen aufgerufen wird, damit wir als Parlament entscheiden können. Das ist die letzte Form, die uns zusteht, eine Bitte auszusprechen, eine dringliche Bitte, eine nachhaltige Bitte, dass wir fraktionsübergreifend sagen, bitte, liebe Landesregierung, hört auf mit eurem erbärmlichen Schauspiel, sondern leitet den Haushalt zu, damit wir beraten können. Alles Weitere muss man anschließend im parlamentarischen Gang machen. Sie können Ihre Streitigkeiten dann im Parlament ausüben. Sie können unterschiedliche Anträge bringen. Der vorhandene Haushalt muss aber zugeleitet werden und deswegen unsere Bitte, dringlich den Tagesordnungspunkt 21 direkt nach den Gesetzen am Freitag aufzurufen und abzuarbeiten.
Danke schön. Wer möchte gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe keine Wortmeldung. Dann würden wir über den Antrag abstimmen, den Tagesordnungspunkt 21 am Freitag nach der Abarbeitung der Gesetze hier in jedem Fall zu behandeln. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Das ist die Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Antrag über die Aufnahme des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/5003, Fraktion DIE LINKE „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes“. Begründen wird dies Frau Abgeordnete Berninger. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung hebt eine bis zum 31. Dezember 2012 bestehende Befristung für das Flüchtlingsaufnahmegesetz vollständig auf und das begründet eigentlich schon die Dringlichkeit, unseren Gesetzentwurf hier auf die Tagesordnung zu nehmen. Das heißt nämlich, dass der Thüringer Landtag mit dem Entwurf der Landesregierung in Drucksache 5/4903 darüber entscheidet, ob das Flüchtlingsaufnahmegesetz in dieser Form die Aufnahme von Flüchtlingen auch in Zukunft regeln soll. Die Antwort für die Fraktion DIE LINKE auf diese Frage lautet ganz eindeutig nein, meine Damen und Herren. Durch die in das Gesetz aufgenommene Befristung sollte nämlich eigentlich gewährleistet werden, dass das Gesetz bis zum Ende der Frist auf Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit regelmäßig überprüft wird. Eine solche Überprüfung liegt aber derzeit nicht vor und ist auch dem Entwurf der Landesregierung nicht zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, entleeren Sie das Instrument der Befristung von Gesetzen zu einer bloßen Formalie. Die einzige Begründung für die Entfristung ist Ihr Verweis auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2011. Das ist keine Begründung, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, Ihnen nochmals unseren leicht modifizierten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 vorzulegen. Damit erhält nämlich der Thüringer Landtag die Möglichkeit, im Rahmen der Ausschussberatung gemeinsam mit Sachverständigen in Form einer mündlichen Anhörung die Flüchtlingspolitik in Thüringen auf den
Prüfstand zu stellen, die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Aufnahmebedingungen in Thüringen kritisch zu hinterfragen und aufbauend auf den daraus gewonnen Erkenntnissen eine Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und gegebenenfalls noch weitere Änderungen in anderen landesrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Dringlichkeit, meine Damen und Herren, ergibt sich aus dem formalen Umstand, dass nach der Geschäftsordnung des Landtags die Einbringung eines Änderungsantrags zu einem Gesetzentwurf in der ersten Lesung nicht möglich ist, der Gesetzentwurf der Landesregierung allein aber eine solch umfassende Evaluierung nicht zulässt. Vielen Dank.
Danke schön, Frau Abgeordnete. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf wurde nicht entsprechend der vereinbarten Frist in der Geschäftsordnung eingereicht. Deswegen müssen wir hier eine Fristverkürzung beschließen. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab, ob der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung kommt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung.
Wir kommen jetzt zur beantragten ersten und zweiten Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 8. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die erste und zweite Beratung so beschlossen.
Die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesre
gierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Hat die Landesregierung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in Anspruch genommen, so verlängert sich die Aussprache für das jeweilige Thema um die über die 10 Minuten hinausgehende Zeit. Die Aufteilung der Verlängerungszeit für jede Fraktion erfolgt zu gleichen Teilen. Das ist im Hinblick auch eine Änderung zu unserer Geschäftsordnung beim letzten Mal. Zwischenfragen sind nicht zulässig.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Auswirkungen eines nicht rechtzeitig beschlossenen Landeshaushalts und Kommunalen Finanzausgleichs für 2013 auf die Thüringer Kommunen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4901
Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich der Abgeordnete Kalich von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, eine Vorbemerkung, bevor ich in das Thema einsteige, sei mir gestattet. Meine schwarze Kleidung heute ist kein Ausdruck von Anlehnung an eine Fraktion in diesem Haus, die Regierungsverantwortung trägt, sondern eher Ausdruck des Trauerspiels, das in diesem Land abläuft
im Zusammenhang mit dem Haushalt. Wir haben die Aktuelle Stunde beantragt, um zu thematisieren, wie verantwortungslos Sie auf dem Rücken der Kommunen Ihren Streit austragen. Dieser stellt nicht nur kommunale Leistungen infrage, sondern die Existenz von ganzen Vereinen und Verbänden. Es scheint Ihnen offensichtlich entgegen Ihren Beteuerungen egal zu sein, wie die kommunalen Verantwortungsträger in unserem Land arbeiten können. Diese sind explizit von Ihnen abhängig und von Ihrem Handeln im Zusammenhang mit dem Haushalt.
Uns geht es nicht darum, ob Sie einen Einzel- oder einen Doppelhaushalt in den parlamentarischen Lauf bringen. Wir wollen uns an diesem Streit nicht beteiligen. Für uns ist die Planungssicherheit der Kommunen von vordringlicher Bedeutung. Sie müssen schleunigst das Für und Wider eines Einzeloder Doppeletats klären. Die Kommunen können eigentlich keinen Haushalt aufstellen. Sie tun es
teilweise trotzdem, damit sie irgendwie ab Januar 2013 handlungsfähig sind. Völlig unklar sind dabei die veranschlagten Ansätze, ob diese überhaupt so eintreten. Denn so ganz klar ist es nicht, ob Sie denn nun den KFA reformieren. Wenn Kommunen ihre Haushalte vorläufig bewirtschaften, fallen freiwillige Leistungen weg. Die meisten von Ihnen wissen das ja sicherlich auch aus kommunaler Verantwortung wie ich als Bürgermeister. Das ist dann auf Sie als Landesregierung und Verantwortungsträger zurückzuführen. Ihr Verhalten zerstört das kommunale Leben bzw. stellt es zumindest in vielen Teilen infrage.