Protocol of the Session on July 12, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie zum letzten Sitzungstag vor der Sommerpause herzlich willkommen und eröffne hiermit diese Landtagssitzung. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne, die noch nicht so zahlreich sind, und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Kanis als Schriftführerin und die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Bärwolff.

Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Grob, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Abgeordneter Weber, Herr Abgeordneter Adams zeitweise.

Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Dominik Wessely, Michael Baum, Anke Lindemann, Marcell Friese und Britta Kirchner von der Produktionsfirma Makido Film eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung erteilt. Makido Film produziert im Auftrag des MDR eine Dokumentation zu unserem Verfassungsjubiläum, die am Vorabend des 25. Oktober im MDR Fernsehen gesendet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es noch Hinweise zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir ein in die Tagesordnung und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Thüringen“ zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden (Thüringer Aufbauhil- fefondsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6297 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/6348

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kowalleck zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Land

tags vom 10. Juli 2013 ist der vorliegende Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 11. Juli 2013 beraten.

Folgende Beschlussempfehlung hat der Haushaltsund Finanzausschuss ausgesprochen. „Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen: § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: … Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan des Landes in dem jeweiligen Haushaltsjahr als Anlage zum Einzelplan 17 ‚Allgemeine Finanzverwaltung’ beizufügen. Für das Haushaltsjahr 2013 wird er dem Landtag zur Kenntnis gegeben. Für das Haushaltsjahr 2014 bedarf er der Zustimmung des Haushaltsund Finanzausschusses.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Uns liegen zur zweiten Beratung noch keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/6348. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6297 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6348. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die FDP, die CDU, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Es ist niemand dagegen. Wer enthält sich? Es enthält sich auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer jetzt in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Nicht der Fall. Damit ist in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Bundestagswahl in Thüringen konsequent barrierefrei gestalten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6077

DIE LINKE wünscht die Begründung des Antrags, Herr Abgeordneter Maik Nothnagel wird es tun.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind nicht einmal mehr 72 Tage bis zur Bundestagswahl und noch immer sind nicht alle Wahllokale in Thüringen so gestaltet, dass sie auch barrierefrei und für jeden zugänglich sind. Wenn wir aber eine hohe Wahlbeteiligung wollen, sollten wir auch alles dafür tun, dass jeder Wahlberechtigte, ob er nun behindert oder nicht behindert ist, gleichberechtigt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung gemäß Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Verfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles dafür tut, dass barrierefreies Wählen am 22. September 2013 möglich wird.

(Beifall DIE LINKE)

In der Bundeswahlordnung enthaltene Regelungen sind hierfür leider nicht ausreichend. Menschen mit Behinderung sollen möglichst eigenständig und selbstbestimmt die Wahlhandlung vornehmen und ihre Stimme auch ohne die Unterstützung von Hilfspersonen abgeben können. Da ist es dringend geboten, dass jeder Wahlvorsteher und jede Wahlvorsteherin eines jeden Wahlbezirks vor der Wahlhandlung Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Wahlschablone, in die Hände bekommt. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe zu motivieren, führt der Deutsche Bundestag wieder eine multimediale Wahlmotivationskampagne durch, die auf der Internetseite www.dubistdiewahl.de abrufbar ist. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen in einem eigenen Videobeitrag erklären, warum wählen wichtig ist, um so andere zum Wählen zu motivieren. Hierzu ist zu erwähnen, dass es auch weitere Initiativen diesbezüglich gibt. So gibt es vom Behindertenbeauftragten von Niedersachsen wieder ein Heft zur Bundestagswahl in leichter Sprache, aber auch einige Verbände wie mein eigener Verband, der Sozialverband in Deutschland, haben auch so eine Broschüre herausgegeben.

Ich meine, das sind gute Ideen, aber jede Motivation, die eigene Stimme im Wahllokal abzugeben, scheitert an der Tatsache, dass in Thüringen noch erhebliche Defizite der Barrierefreiheit der Wahllokale bestehen. Der ewige Verweis auf die Briefwahl ersetzt eben nicht den Wahlakt in einem Wahllokal.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das sehen nicht nur wir so, sondern das sehen auch sehr viele Behindertenverbände so, auch das Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Um diese Defizite aufzuzeigen und der Landesregierung Vorschläge für deren Beseitigung zu machen, haben wir den Ihnen jetzt vorliegenden Antrag eingebracht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die CDU-Faktion hat das Wort der Abgeordnete Christian Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst eine formale Bemerkung zu dem Antrag der LINKEN. Im ersten Satz Ihres Antrags schreiben Sie selbst, die Landesregierung möge im Rahmen ihrer Zuständigkeit barrierefreies Wählen zur Bundestagswahl gewährleisten. Da liegt die Krux. Die gesetzgeberische Zuständigkeit für die Bundestagswahl ist nämlich konkret auf Bundesebene zu suchen. Die Rechtsgrundlagen sind für die Bundestagswahlen neben dem Grundgesetz natürlich das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. In der Bundeswahlordnung heißt es in § 46, dass die Wahlräume von den Gemeindebehörden so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl ermöglicht und erleichtert wird.

Die Barrierefreiheit der Wahllokale wird also angestrebt. Eine 100-prozentige Barrierefreiheit - das muss man auch dazu sagen - wird nicht vorgeschrieben und sie wird auch, wie ich so einschätze, zur Bundestagswahl nicht erreicht werden. Wolle man eine Barrierefreiheit aller Wahllokale rechtlich anordnen, hätte dies zur Folge - so schätze ich es ein -, dass die Zahl der Wahllokale insbesondere im ländlichen Raum stark reduziert wird. Nicht jedes derzeit bestehende Wahllokal kann barrierefrei umgestaltet werden oder ein barrierefreies Ausweichangebot wirklich genutzt werden. Folge: Längere Wege für die Wähler wären dann nämlich unumgehbar. Das heißt, die Bürgernähe der Wahllokale würde erheblich leiden. Ob dies einer Erhöhung der Wahlbeteiligung dienlich wäre, darf bezweifelt werden.

Welche Möglichkeiten, meine Damen und Herren, gibt es also für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität? § 19 der Bundeswahlordnung bestimmt, dass die von den Gemeindebehörden verschickten Wahlbenachrichtigungen unter anderem die Angabe enthalten müssen, ob der

(Präsidentin Diezel)

Wahlraum barrierefrei ist. Ferner enthalten sie einen Hinweis, ob Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können. Darüber hinaus werden die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung über die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins aufgeklärt, mit dem sie in einem anderen, dann barrierefreien Wahllokal ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen können.

§ 57 der Bundeswahlordnung regelt die Stimmabgabe mittels einer Hilfsperson bzw. einer Wahlschablone. Das hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt, dass die Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte über den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen an die Betroffenen verteilt werden. Auch für die Bundestagswahl wird dieses Vorgehen selbst vom Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen favorisiert. Da nicht alle Blinden oder Sehbehinderten nämlich die Brailleschrift lesen können, genügt es nicht, wie im Antrag gefordert, einfach Wahlschablonen in die Wahllokale zu legen. Weitergehende Informationen gegebenenfalls mit Hör-CDs sind nötig. Diese Dinge erst im Wahllokal bereitzustellen, würde den Wahlablauf, wie ich einschätze, erheblich beeinflussen und verlängern. Deshalb scheint mir die Verteilung über den Blinden- und Sehbehindertenverband der vielversprechendere Weg zu sein.

Gleichzeitig, meine Damen und Herren, hat man auf Bundesebene ein Projekt initiiert, beim Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, ein Projekt mit dem Titel „Barrierefreies Wählen“. Das hat nämlich sechs Schwerpunkte. Einmal die Auswertung der Erfahrungen und Ergebnisse der Landtagswahl aus Niedersachsen in diesem Jahr, die Erarbeitung von Standards für barrierefreie Wahllokale. Er beinhaltet die Forderung einer Informationstechnologie. Man arbeitet an einer Handreichung für Wahlhelfer und möchte Vorschläge für die Gestaltung von barrierefreien Wahlbenachrichtigungen, Stimmzetteln oder auch selbst den Umschlägen für die Briefwahl erarbeiten.

Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe Initiativen. Wie sieht es konkret in Thüringen aus? Auf meine Anfrage hin habe ich die Antwort vom Landeswahlleiter bekommen. Der Landeswahlleiter weist zudem darauf hin, dass keine Beschwerden und Beanstandungen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Wahllokale bei den Wahlen 2009 bekannt geworden sind. Auch die Nachfrage im eigenen Wahlkreis beim Kreiswahlleiter brachte dasselbe Ergebnis.

Meine Damen und Herren, deshalb kann ich feststellen, dass die bestehenden Regelungen zwar nicht 100-prozentig garantieren, aber doch sehr umfangreich sind und deshalb denken wir, allein aufgrund der Nichtzuständigkeit lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es spricht jetzt von der Fraktion der FDP Abgeordneter Dirk Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ein herzliches Dankeschön gehört sich an dieser Stelle zunächst an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer, die seit Jahren zu gut organisierten Wahlen beitrugen und im Übrigen auch jetzt schon alles dafür tun, bei Problemen unterschiedlichster Art zu helfen.

(Beifall SPD, FDP)

Eins steht fest, wir sind gegen jegliche Form von Diskriminierung. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört selbstverständlich eine möglichst barrierefreie Welt. Die Idee einer barrierefreien Welt ist unterstützenswert und wird stetig von unserer Gesellschaft vorangetrieben, lässt sich allerdings leider nicht sofort an jeder Stelle verwirklichen. In diesem Bereich, meine Damen und Herren, hat sich in den letzten Jahren enorm viel getan. Beispielsweise führen Bauvorschriften, Sanierungsvorschriften von öffentlichen Gebäuden, Bahnhaltestellen usw. nicht nur in Thüringen dazu, dass die Zahl der nicht barrierefrei zugänglichen Orte stetig sinkt und das ist richtig so. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Anzahl der Wahllokale, die nicht als barrierefrei gelten, drastisch gesenkt und diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall FDP)

Ihr Antrag, liebe Fraktion der LINKEN, geht aber einfach aus der Praxis heraus im Augenblick deutlich zu weit. Sie fordern in Ihrem Antrag die konsequente Gewährleistung der Barrierefreiheit in Wahllokalen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Wahlräume müssen barrierefrei zugänglich sein. Ist dies nach dem herkömmlichen baulichen Zustand nicht der Fall, so ist mit provisorischen Rampen, Heranziehung von Assistenzpersonal oder auf andere Weise die ungehinderte und barrierefreie Zugänglichkeit für alle Besucherinnen und Besucher des Wahllokals am Wahltag sicherzustellen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf keiner großen Fantasie, dass diese Lösungsvorschläge mit sehr großen Problemen in der Umsetzung und in der Finanzierung einhergehen. Dazu fallen mir gleich mehrere Stichworte ein. Ich denke zum Beispiel daran, wie es ist, wenn sich ein Wahllokal in einer DDR-Plattenbauschule befindet und dort weder rein technisch Platz für Rampen ist noch die Längen für rollstuhlgerechte Rampen möglich sind.

(Abg. Gumprecht)

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, DIE LINKE: Was sind denn das für Beispiele?)

Ich kann Ihnen da ganz konkrete Beispiele nennen.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie können doch dann noch reden, Sie müssen jetzt hier nicht herumschreien. Es ist auch so, dass Gemeinden nicht einfach in jeder Plattenbauschule, um bei dem Beispiel zu bleiben, auch einen Aufzug anbringen können; nicht nur, weil sie vom Kommunalen Finanzausgleich her nicht in der Lage dazu sind, sondern weil sie oft auch nicht Eigentümer dieser Schulen sind.

Meine Damen und Herren, bevor Sie in Ihrer moralischen Aufgeregtheit jetzt wie ein Hühnerhaufen durcheinanderrennen, es geht doch nicht darum, in irgendeiner Weise irgendetwas gegen Barrierefreiheit tun zu wollen, sondern wenn man mit dem Thema offen umgehen will, wenn man bei diesem Thema etwas erreichen will, dann muss man sich auch über die Probleme unterhalten und dann muss man sich auch darüber unterhalten, wie realistisch der konkrete Antrag ist, und dann muss man sich darüber unterhalten, wie man statt Schaufensteranträgen zu Lösungen kommen kann.

(Beifall FDP)

Deswegen muss man auch die Frage stellen, wer die Umsetzung der konkreten Forderungen aus dem Antrag finanziert, wer das benötigte zusätzliche Personal finanziert und wie man etwa mit Gebäuden umgehen will, die vielleicht denkmalgeschützt sind, oder mit Gebäuden, wo schlicht und einfach die Platzverhältnisse nicht da sind. Es ist auch mit Hilfspersonal nicht in jedem Fall möglich, Barrieren zu überwinden. Ich stelle mir vor, wenn jemand in meiner körperlichen Verfassung behindert ist und hineingetragen werden muss. Ich möchte da nicht an der Stelle derjenigen sein, die Helfer sind. Wenn Sie mir sagen, wie Sie diese Probleme bis zur Bundestagswahl gelöst haben, dann bin ich gern bereit, darüber nachzudenken, Ihrem Antrag zuzustimmen. Aber es wird - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - darauf keine schnelle Lösung geben und geben können und schon gar nicht eine, die finanzierbar ist, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)