Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen und hoffe, Sie sind alle durch die Schneewehen und Widrigkeiten gut hier nach Erfurt gekommen und dass der Rest das auch tut. Ich begrüße die Zuschauer auf der Tribüne, ebenso die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Holzapfel, die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Berninger.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter von der Krone, Herr Abgeordneter Lemb, Herr Abgeordneter Ramelow und Herr Minister Machnig.
Zu TOP 6 a wurden bzw. werden Entschließungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Drucksachen 5/1990, 5/2004, 5/2011, der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/2015 bis 5/ 2028, der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 2035, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2002 verteilt. Weiterhin wurden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Drucksachen 5/1991, 5/1992, 5/1993, 5/1994 und 5/2012 bis 5/ 2014 sowie der Fraktion der FDP in den Drucksachen 5/2029 und 5/2031 bis 5/2034 verteilt.
Zu TOP 9 wurden und werden Änderungsanträge der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1987 und der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/2000 und 5/2001 verteilt.
Namens meiner Fraktion möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir den Tagesordnungspunkt 31 zurückgezogen haben, weil der sich inzwischen erledigt hat.
Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, rufe ich nun auf den Tagesordnungspunkt 6 in seinen Teilen
haltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2011 - ThürHhG 2011 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1541 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1933
dazu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/1991 bis 5/1994, 5/2012, 5/2013 Neufassung -, 5/2014 und 5/2036
dazu: Entschließungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/1990 und 5/2004 bis 5/2011
dazu: Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/2015 bis 5/2022, 5/2023 - Neufassung - und 5/2024 bis 5/ 2028
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1751 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1981
dazu: Änderungsantrag der Abgeordneten Bärwolff, Berninger, Blechschmidt, Hauboldt, Hausold, Hellmann, Hennig, Dr. Klaubert, König, Korschewsky, Kubitzki, Kuschel, Leukefeld, Renner, Sedlacik, Sojka, Stange - Drucksache 5/2049
c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/1706 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1934
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 5/1687 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1935
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Huster aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur gemeinsamen Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 6 a bis 6 b. Bitte schön, Herr Abgeordneter Huster.
Ich berichte über Verlauf und Ergebnisse der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan 2011. Zum einen geht es dabei um die beiden Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2011 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum anderen um die Unterrichtung über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Landesfinanzwirtschaft sowie den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014. Der Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 in Drucksache 5/1541 wurde vom Landtag in seiner 33. Plenarsitzung am 7. Oktober 2010 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurde diesmal nicht, wie bisher üblich gewesen, von der Landesregierung zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplans vorgelegt. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Verfahrensbeschlüsse mit Zustimmung der Fraktionen für eine Synchronisation der Beratungen zum Haushaltsplan und zum Finanzausgleichsgesetz Sorge getragen. Der Entwurf in Drucksache 5/1751 wurde bereits in der ersten Beratung in der 36. Plenarsitzung am 11. November 2010 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Durch den Landtag wurde er am 11. November 2010 zusätzlich an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes lag dem Haushalts- und Finanzausschuss am Tage der Beratungen zum Kommunalen Finanzausgleich Einzelplan 17 Kapitel 20 vor. Die Beschlussempfehlung zum Finanzausgleichsgesetz wurde allerdings erst am 7. Dezember 2010 - und damit nicht zusammen mit dem übrigen Haushalt - einschließlich KFA am 2. Dezember 2010 beschlossen. Auch der Bericht der Finanzministerin über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/1687 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/1706 wurden nach ihrer Zuleitung im Oktober bereits vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.
Als Ergebnis der Ausschussberatungen liegen Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlungen zum Haushaltsgesetz in der Drucksache 5/1933, zum Finanzausgleichsgesetz in der Drucksache 5/1981, zum Finanzbericht in der Drucksache 5/1935 und
Ich sehe das auch so. Mit Herrn Blechschmidt haben wir schon Blickkontakt. Vor allem aus der Fraktion DIE LINKE war der Lärmpegel sehr hoch.
Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2011 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen als Ergebnis der Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsvolumen von 9.484.299.000 € vorgeschlagen, das eine Kreditermächtigung und damit eine Nettoneuverschuldung bis zur Höhe von 471.867 € enthält. Trotz einer Erhöhung des Gesamtvolumens gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf um rund 1,9 Mio. € konnte die Verschuldungsgrenze somit noch um 148 Mio. € reduziert werden. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 mit einer Nettoneuverschuldung bis zur Höhe von rund 820 Mio. € konnte diese Summe erheblich abgesenkt werden, und zwar um 349 Mio. €.
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan und zum Finanzausgleichsgesetz verlaufen regelmäßig in einem ambitionierten Zeitplan, wie Sie alle wissen. Dies gilt für den vorliegenden Haushalt und die Ihnen hierzu vorliegenden Ergebnisse in besonderer Weise. Hierauf werde ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal gesondert eingehen. Vorweg weise ich darauf hin, dass in insgesamt sieben Sitzungen im Zeitraum zwischen dem 25. Oktober und dem 7. Dezember 2010 in rund 36 Stunden Beratung eine Grundsatzaussprache durchgeführt wurde sowie ausführliche Beratung zu den Berichten, zu allen Einzelplänen des Haushalts sowie zum Finanzausgleichsgesetz. Für die Beratungen zahlreicher Einzeltitel wurden ergänzende Zuarbeiten der Landesregierung angefordert und auch - wenn auch für die Beratungen zum Teil sehr spät - mit hohem inhaltlichen Anspruch geliefert.
In der Grundsatzaussprache am 25.10.2010 legte die Landesregierung die Eckdaten ihres Gesetzentwurfs dar. Im Vergleich zu dem Übergangshaushalt des Vorjahres seien das Volumen um 330 Mio. €
und die Nettoneuverschuldung um etwa 200 Mio. € abgesenkt worden. Der Kurswechsel in Richtung Thüringen 2020 - also dem Jahr des im Grundgesetz vorgesehenen Neuverschuldungsverbots - sei insbesondere bei den Personalausgaben eingeleitet, indem nur die Hälfte frei werdender Stellen neu besetzt werden solle. Ein entsprechendes Personalabbaukonzept solle auch auf Empfehlung der im März eingesetzten Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung erarbeitet werden. Die Haushaltsstrukturkommission werde zur Vorbereitung des kommenden Haushalts Prüfaufträge für strukturelle Veränderungen vorlegen. Erhebliche Einsparungen seien weiter durch eine Senkung der Investitionsausgaben im Gesundheitsbereich erzielt worden, da in Thüringen mittlerweile ein im Vergleich sehr hoher Qualitätsstandard erreicht sei, die Investitionsquote aber immer noch erheblich über dem Durchschnitt liege.
Die seinerzeitige Finanzministerin legte dar, dass die Einnahmenansätze aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen immer noch von den Auswirkungen der Wirtschaftsund Finanzkrise geprägt seien. Der Haushaltsentwurf basiere noch auf den Daten der Steuerschätzung vom Mai 2010, während die Herbstprognose von höheren Wachstumsraten und damit Steuermehreinnahmen ausgehe.
Einnahmeseitig wirke sich weiter das stark gesunkene Ausgleichsvolumen im Länderfinanzausgleich aus sowie die Abschmelzung der teilungsbedingten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Auf der Ausgabenseite machten allein die Zuweisungen des Landes an die Kommunen 30 Prozent des Haushaltsvolumens aus. Weiter seien die Personalausgaben mit fast 25 Prozent eine erhebliche Ausgabenposition. Die Konsolidierung des Landeshaushalts müsse vorrangig bei den Ausgaben ansetzen.
Im Vollzug des Haushalts 2011 sei von den Ressorts deshalb eine Globale Minderausgabe in Höhe von 60 Mio. € zu erbringen, was reale Ausgabenreduzierungen bedeute. Die bereits im Haushaltsgesetz 2010 vom Parlament festgelegten Regelungen zur Deckungsfähigkeit, die das Budgetrecht des Parlaments sowie die Verantwortung des Landtags und des Haushalts- und Finanzausschusses im Haushaltsvollzug betonten, seien für das Haushaltsgesetz 2011 grundsätzlich übernommen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir nun einen kurzen Überblick über Verlauf und Inhalte der Beratungen der Einzelpläne. Einige wesentliche Punkte möchte ich - ohne natürlich Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - in der Reihenfolge der Beratungen im Ausschuss referieren.
notwendige Funktionsfähigkeit des Parlaments gesetzlich vorgegeben. Der leichte Rückgang bei den Personalausgaben ist durch die Streichung des Ansatzes einer Zuführung an die Versorgungsrücklage bedingt. Entsprechende Reduzierungen wurden vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des Pensionsfondsgesetzes im Übrigen in allen Einzelplänen vorgenommen. Der investive Schwerpunkt dieses Einzelplans ist durch notwendige Ersatzbeschaffungen im EDV-Bereich gekennzeichnet, um Qualität und Schnelligkeit der Datenübertragung für die Abgeordneten und Fraktionen zu gewährleisten.
Auch der Einzelplan 11 für den Thüringer Rechnungshof sieht im IT-Bereich eine Erhöhung der Investitionsausgaben vor, weil in den vergangenen Jahren auf Ersatzbeschaffungen verzichtet wurde. Im Hinblick auf eine künftige Kostensenkung wird ein Konzept zur Weiterentwicklung der Standorte Suhl und Gera bei den Rechnungsprüfungsstellen erarbeitet.