Protocol of the Session on January 24, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Hennig als Schriftführerin. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Koppe.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gentzel, Herr Abgeordneter Kalich, Herr Abgeordneter von der Krone und Herr Abgeordneter Nothnagel entschuldigt.

Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis: Die Fraktion der SPD hat mich darüber unterrichtet, dass sie Herrn Volker Hielscher beauftragt hat, in der heutigen Plenarsitzung von den dafür vorgesehenen Flächen im Plenarsaal Bildaufnahmen von den Abgeordneten der Fraktion der SPD zu fertigen. Gemäß Ältestenratsbeschluss vom 15. Dezember 2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung der Präsidentin erforderlich. Die Parlamentarischen Geschäftsführer wurden vorab informiert.

Folgender Hinweis noch zur Tagesordnung: Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem neuen Tagesordnungspunkt 8 a „Anforderungen an die Kommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG“ von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.

Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014 -)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5059 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5501

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5520

dazu: Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/5541 bis 5/5574 und 5/5606

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der FDP - Drucksachen 5/5609/5610/5611

dazu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/5522 bis 5/5535, 5/5616 bis 5/5635 und 5/5637/5638

dazu: Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/5580 bis 5/5595

dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der FDP - Drucksachen 5/5576 bis 5/5579 und 5/5596 bis 5/5602

dazu: Entschließungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/5536 bis 5/5540 und 5/5612 bis 5/5615 und 5/5636/5643

ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5060 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5502

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5608

ZWEITE BERATUNG

c) Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen

zwischen Land und Kommunen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5062 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5503

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5607

ZWEITE BERATUNG

d) Thüringer Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Thüringer Gemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz - ThürGVFG -) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4036 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5504

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5642

ZWEITE BERATUNG

e) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch den Finanzminister - Drucksache 5/5104 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5505

f) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/5105 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5506

Das Wort hat als Erster Abgeordneter Huster aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur gemeinsamen Berichterstattung über die Tagesordnungspunkte 1 a bis f. Bitte schön, Herr Huster.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, guten Morgen, ich berichte über Verlauf und Ergebnis der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushaltsplan 2013 und 2014.

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2013/14 in der Drucksache 5/5059, des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 in der Drucksache 5/5060 und des Gesetzes zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in der Drucksache 5/5062 wurden vom Landtag in seiner 99. Sitzung am 18. Oktober 2012 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Im Oktober hatte die Landesregierung des Weiteren als Beratungsunterlage zum Haushaltsentwurf sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/5104 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/ 5105 zugeleitet.

Zu beiden Unterrichtungen fand ebenfalls in der 99. Sitzung am 18. Oktober 2012 die Beratung im Landtag statt. Um eine gemeinsame Beratung mit dem Gesetzentwurf des Thüringer Gemeindestrukturfördergesetzes in Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes zu ermöglichen, wurde schließlich noch der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der bereits im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beraten worden war, mit Zustimmung des Ältestenrats an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergegeben.

Die Ausschussberatungen erfolgten auch in diesem Jahr im Rahmen eines zuvor beschlossenen Terminplans, in dem auch die Fristen für die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt waren sowie die Beteiligung von insgesamt 67 weiteren Anzuhörenden zu den jeweiligen Artikeln des Haushaltsbegleitgesetzes.

(Präsidentin Diezel)

Die sieben Beratungssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses fanden im Zeitraum zwischen 6. November 2012 und dem 17. Januar 2013 statt. Nach einer Grundsatzaussprache zu Beginn wurden ausführliche Beratungen zu allen Einzelplänen des Haushalts sowie zum Finanzausgleichsgesetz und den Berichten durchgeführt. Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen, die teilweise unter enger Fristsetzung erfolgten, möchte ich der Landesregierung bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und das bei dieser Landesregierung. Was ist denn das für eine Truppe?)

Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2013/14 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen als Ergebnis der Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben aufgrund der Ausschussberatungen ein Haushaltsvolumen von 9.065.777.200 € im Jahr 2013 und In Höhe von 8.953.551.800 € im Jahr 2014 vorgeschlagen. Dabei haben insbesondere die aufgrund der Beratungen und Anhörungen im Ausschuss beschlossenen Änderungen im Rahmen des KFA und der Kommunalen Finanzgarantie zu dieser Erhöhung des Gesamtbudgets geführt.

Trotz dieser Änderungen enthält der vorgelegte Doppelhaushalt jedoch nach wie vor keine Neuverschuldung. In der Grundsatzaussprache am 6. November 2012 legte die Landesregierung Eckdaten ihrer Gesetzentwürfe dar. Die Ministerpräsidentin überschrieb den vorgelegten Doppelhaushalt mit dem Dreiklang „Konsolidieren, Reformieren, Gestalten“. Perspektivisch sei das Jahr 2020 in den Blick zu nehmen, das bereits jetzt zu berücksichtigende Bezugsgrößen vorgebe mit sinkendem Haushaltsvolumen, zurückgehenden EU-Zuweisungen und einer mit Einschnitten verbundenen Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.

Um vor diesem Hintergrund langfristig politische und finanzielle Handlungsspielräume auch für die kommenden Generationen zu erhalten, werde das Haushaltsvolumen bis zum Ende der Legislaturperiode um 150 Mio. € auf ein Gesamtvolumen von etwa 8,9 Mrd. € sinken. Wie im Haushalt des letzten Jahres seien auch im Doppelhaushalt 2013/14 keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Vielmehr sei zur Schuldentilgung eine Summe von insgesamt 130 Mio. € eingestellt, auch um ein Zeichen der Solidarität zwischen den Generationen zu setzen.

Eine Fortführung des Personalabbaus sei unabdingbar, da die Personalausgaben den größten Posten im Haushalt darstellen. Die Landesregie

rung plane, in den beiden Haushaltsjahren 605 Stellen einzusparen. Die Verwaltungsreform werde in Angriff genommen zunächst im Bereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, wo bereits Ämter zusammengeführt werden, sowie mit der Integration der Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen in Gera und Suhl in den Rechnungshof.

Ein weiteres finanzpolitisches Reformziel gelte dem Kommunalen Finanzausgleich, der den zweitgrößten Ausgabeposten des Haushalts darstellt. Die Ausstattung der Kommunen werde an die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen, aber auch der Landessteuereinnahmen gekoppelt.

Über Konsolidierung und Reformierung hinaus sei auch die künftige Gestaltung des Freistaates wichtig. Für die Flankierung und Förderung der Wirtschaft, die sich künftig internationaler aufstellen müsse, seien 389 Mio. € in 2013 und immerhin noch 321 Mio. € in 2014 vorgesehen.

Auf dem Gebiet der Bildung werde mit einem Einstellungskorridor von je 400 Lehrern für die Jahre 2013 und 2014 und einer gleichzeitigen Flankierung durch Schulsozialarbeit die notwendige personelle Flexibilität erreicht.

(Beifall DIE LINKE)

Im Bereich der inneren Sicherheit werde die Polizeistrukturreform in diesem Doppelhaushalt abgesichert. Gleiches gelte auch für die durch den Haushalt getroffenen Vorkehrungen für Infrastrukturmaßnahmen. Sowohl die großen Verkehrsadern des Landes als auch das Netz der kommunalen und Landesstraßen seien weiter zu ertüchtigen. Die Investitionsquote sei angesichts des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets zwar zurückzuführen, so dass im Jahr 2013 1,2 Mrd. € und im Jahr 2014 etwa 1,1 Mrd. € zur Verfügung stehen, jedoch stelle dies im bundesweiten Vergleich noch ein hohes Niveau dar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Einzelpläne geben, in deren Beratungen jeweils die entsprechenden Artikel des Haushaltsbegleitgesetzes eingeflossen sind. In der Reihenfolge der Beratungen im Ausschuss seien einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt.

Der Einzelplan 06 - Thüringer Finanzministerium -, ein typischer Verwaltungshaushalt, weist ein Gesamtausgabenvolumen von ca. 197 Mio. € in 2013 und 192 Mio. € in 2014 auf. Einnahmen in Höhe von etwa 20 Mio. € jährlich erreicht das Finanzministerium insbesondere über die Verwaltungseinnahmen wie beispielsweise Säumniszuschläge. Der Aufwuchs bei den Ausgaben im Jahr 2013 ist im Wesentlichen auf Personalausgaben, aber auch auf EDV-Kosten zurückzuführen. Das Finanzministeri