Protocol of the Session on February 15, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat Abgeordneter Meyer neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Kanis.

Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Kalich, Herr Abgeordneter Koppe, Herr Abgeordneter Nothnagel, Frau Abgeordnete Siegesmund, Herr Abgeordneter Untermann, Herr Abgeordneter Adams zeitweise, Herr Minister Carius zeitweise und Herr Minister Matschie zeitweise entschuldigt.

Wir haben ein Geburtstagskind, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Herr Volker Emde, hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwünsch, alles Gute, Glück, Erfolg und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Danke.)

Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis, ehe wir in die Tagesordnung eintreten. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Marc Tirl, der für die Nachrichtenagentur dpa arbeitet, eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 unserer Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung erteilt.

Folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Zu TOP 17 wurde ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5750 verteilt.

Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall, dann treten wir in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Zukunft der Grünlandbewirtschaftung in Thüringen - Für ein Thüringer Grünlandkonzept Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5654

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Ja, Herr Dr. Augsten, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen und auch auf der Besuchertribüne, ein herzliches Guten Morgen. Als jemand, der fast sein ganzes Leben lang in landwirtschaftlichen Zusammenhängen gearbeitet hat und fast ebenso viel Zeit noch mal sich ehrenamtlich engagiert hat im Natur- und Umweltschutz, stehe ich ganz oft zwischen Baum und Borke, wenn es um landwirtschaftliche Themen geht. Das wissen die, die mit mir zusammenarbeiten. Umso erfreulicher, wenn es ein Thema gibt, bei dem es große Einigkeit gibt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und der Schutz und der Erhalt des Grünlandes ist so ein Thema. Es ist vielleicht nicht ausreichend bekannt, aber das Grünland hat eine ganze Menge ganz wichtiger Funktionen gerade auch für uns. Ich fange mal mit dem Klimaschutz und der landwirtschaftlichen Nutzfläche an, die wir bewirtschaften, da gewinnen wir immerhin unsere Lebensmittel. Das Grünland ist die Fläche mit dem größten CO2Speichervermögen, also ist Klimaschutz ganz wichtig in dem Zusammenhang.

Grünland schützt hervorragend Boden und Wasser. Sie können sich vorstellen, wenn Sie jetzt durch das Land fahren und sehen dann so hügeliges Gelände, was umgeackert ist, wenn es dann Starkregen gibt im Winter oder im Frühjahr, dann wird ganz oft auch mal Boden weggeschwemmt. Sie kennen solche Bilder. Das passiert beim Grünland nicht, da hält der Boden fest, speichert sehr gut Wasser, also auch für den Boden- und Wasserschutz ist Grünland hervorragend geeignet. Und das geht vor allen Dingen in Richtung der Umweltverbände, natürlich Trockenrasen, Extensivweide, intensiv genutztes Grünland, das sind Regionen, in denen wir ganz besondere Pflanzen und Tiere haben, die genau auf diese Flächen auch angewiesen sind.

Als Rinderzüchter sage ich das ganz bewusst: Normalerweise ist Grünland auch das Gebiet, in dem man Tiere halten könnte, die etwas vermögen, was wir nicht hinbekommen, nämlich aus Gras oder aus cellulosehaltigem Pflanzenmaterial Protein herzustellen, was wir dann auch verwerten können. Insofern hat das Grünland ganz viele Funktionen. Dann fragt man sich natürlich, wenn so viel Einigkeit besteht zwischen Umweltverbänden und Landwirtschaft: Geht es dann dem Gründland nicht gut? Wieso braucht es diesen Antrag? Meine Damen und Herren, dem Grünland in Thüringen geht es überhaupt nicht gut, deshalb dieser Antrag. Als regelmäßiger Teilnehmer der Grünlandtage, die die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft jedes Jahr veranstaltet, weiß ich natürlich, dass das Landwirtschaftsministerium die Thüringer Landesanstalt beauftragt hat vor geraumer Zeit, ein Grünlandkonzept zu erarbeiten. Ich bin auch informiert

über den Stand der Dinge. Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn wir in Kürze dieses Grünlandkonzept diskutieren können, dieser Antrag enthält natürlich wesentlich mehr als nur ein Grünlandkonzept, über das man reden kann. Hier werden eine ganze Menge Fragen gestellt, die auch an Ursachen herangehen. Ich erinnere an den Streit, den es gibt. Der Verlust von Grünland hier hat etwas damit zu tun, dass Bauern Acker daraus machen, was wir nicht so toll finden. Oder ist das Problem der Verbuschung im Thüringer Wald ein großes? Wir wissen es nicht, das möchten wir gern erfahren, das wird uns der Herr Minister heute wahrscheinlich auch darlegen.

Meine Damen und Herren, ich will das hier schon einmal ankündigen: Für uns ist das Thema so wichtig, dass wir erwarten, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Dort möchten wir auch eine mündliche Anhörung initiieren, weil es eine ganze Menge Beteiligte gibt, die in dem Verfahren übereinander, aber nicht miteinander reden. Wir möchten die Umweltverbände, die Landwirtschaftsbetriebe, die Behörden, die Verwaltungen zusammenholen und möchten darüber sprechen, wie zum Beispiel mit dem Problem der Verbuschung im Thüringer Wald umzugehen ist. Ich möchte den Umweltverbänden durchaus auch ins Stammbuch schreiben, dass, wenn jetzt so ein Jubel ausbricht, jetzt aus Grünland, aus landwirtschaftlicher Nutzfläche demnächst Wald entsteht, dass das natürlich auch mit einem Verlust von Arten der Pflanzen und Tiere zu tun hat, die nur in diesen Regionen und nur auf diesen Flächen existieren können.

Also, meine Damen und Herren, ich werde dann im zweiten Teil noch auf die Details eingehen, aber ich bitte Sie wirklich herzlichst, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, dort gehört er hin. Wir werden dort hoffentlich ein Anhörungsverfahren haben und werden mit allen Beteiligten die Probleme besprechen. Wenn wir dann alle gemeinsam ein gutes Gründlandkonzept für Thüringen auf den Weg bringen, dann ist es umso besser, aber vorher haben wir einige Hausaufgaben zu erledigen und das geht nun einmal nur im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und das Wort hat Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Augsten, „zwischen Baum und Borke“ ist vielleicht bei dem The

ma nicht der richtige Ausdruck, vielleicht „zwischen Riedgras und Mais“ oder so, das würde vielleicht an der Stelle besser passen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit ihrem Antrag „Zukunft der Grünlandbewirtschaftung in Thüringen - Für ein Thüringer Gründlandkonzept“ einen sehr umfangreichen Fragenkatalog eingereicht, auf den ich so nach und nach summarisch auch gern eingehen möchte.

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, misst die Landesregierung der Grünlandbewirtschaftung in Thüringen aus agrar-, klima- und natürlich auch aus umweltpolitischer Sicht eine große Bedeutung bei. Die Grünlandbewirtschaftung Thüringens dient der Bereitstellung von qualitativ wertvollem Grobfutter für gesunde Ernährung der Wiederkäuer und Pferde sowie von Biomasse für energetische und auch stoffliche Verwertung. Sie steht im Einklang mit den Erfordernissen des abiotischen und biotischen Ressourcenschutzes sowie der Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Die Förderpolitik Thüringens ist mit einer Vielzahl von erfolgreichen Maßnahmen auf die Erhaltung des Dauergrünlandes in seiner Multifunktionalität ausgerichtet.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst kurz auf die quantitative Entwicklung des Dauergrünlands in Thüringen eingehen. Laut Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurde im Jahr 1991 eine Fläche von 14.818 ha als Dauergrünland ausgewiesen. Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1992 erfolgte eine erste Ausweitung des Dauergrünlandes. Zunächst gab es Zuwächse an Dauergrünland und die erfolgten durch Umwandlung unwirtschaftlicher Ackerflächen bereits im Jahr 1991. Die Landesregierung begleitet dies seit 1993 mit der bekannten Förderung im KULAP. Mit der letzten Reform der gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2003 wurden mit der Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2005 weitere Flächen, fast ausschließlich Grünland, in das System der Direktzahlungen eingebunden. Dies sind die Gründe für den Grünlandzuwachs bis zum Referenzjahr 2003. Dort waren es 180.278 ha. Seit 2009 haben wir in Thüringen leider einen Rückgang beim Grünland zu verzeichnen. Die Gründe dafür sind aber sehr vielschichtig, jedoch nicht genau zu qualifizieren. Als Gründe treten vermutlich auf, die Nutzungsaufgabe ertragsarmer Standorte, die Inanspruchnahme von Grünland für Infrastrukturmaßnahmen - das muss man immer wieder auch im Auge haben - und natürlich diverse andere Flächenentzüge. Auch die Umwandlung von Grünland in Ackerland auf ertragreichen Standorten in einer Größenordnung von mehr als 1.000 ha spielt dabei natürlich eine Rolle.

(Abg. Dr. Augsten)

Schlussendlich bewirtschafteten die Landwirte im Jahr 2012 in Thüringen eine Dauergrünlandfläche von 169.253 ha. Im Rahmen der Betriebsprämienregelung wird seit dem Jahr 2003 das Dauergrünlandverhältnis überprüft. Bezogen auf das Jahr 2003 wurden 2012 insgesamt 11.475 ha weniger Grünland für Direktzahlungen beantragt. Damit ist das Verhältnis von Grünland zur gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahr 2012, bezogen auf das Basisjahr 2003, um ca. 4,8 Prozent zurückgegangen. Um einem weiteren Verlust von Dauergrünland wirksam entgegentreten zu können, wurde die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Ende vergangenen Jahres beauftragt, die Ursache für diesen Grünlandverlust zu ermitteln.

Lassen Sie mich nach den quantitativen auch zu den qualitativen Entwicklungen etwas sagen. Durch die bewusst mit KULAP gelenkte Extensivierung des Grünlandes wurde die Biodiversität auf dem Dauergrünland seit 1990 erheblich erhöht. Aus umweltpolitischer Sicht wird positiv herausgestellt, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, besonders wertvolle Biotope zu schützen, traditionelle Landnutzungsformen fortzuführen, kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile zu erhalten, natürlich die Anzahl artenarmer Grünlandstandorte zu verringern und die Anzahl der Standorte mit angepassten Grünlandgesellschaften weiter zu erhöhen. Gleichzeitig ist aber im Ergebnis der starken Extensivierung die Bruttowertschöpfung aufgrund verminderter Erträge des Grünlandes gesunken. Hiervon, meine Damen und Herren, sind besonders solche Flächen betroffen, die keine oder nur eine minimale Stickstoffdüngung erhalten und die langjährig nicht mehr mit Phosphor oder Kali gedüngt wurden. Für bestimmte Standorte ist deshalb eine weitere Auslagerung nicht angebracht, da diese sogar mit einer Verringerung des ökologischen Beitrags des Grünlandes verbunden sein kann. Die Lenkungswirkung in Richtung Extensivierung kann und wird nicht mehr für die Gesamtheit des Grünlandes weiterverfolgt. Es geht darum, das Grünland in seinen verschiedenen Formen als Wirtschafts- und Naturschutzgrünland zu erhalten. Für den Erhalt des Dauergrünlandes sind jedoch auch zukünftig attraktive KULAP-Maßnahmen zwingend notwendig.

Meine Damen und Herren, entsprechend einer Rechercheauswertung der digitalen Feldblockkarten für das Sammelantragsverfahren wurden für neu erfasste Waldflächen seit 2005 bis heute 100 ha Ackerland und 200 ha Grünland aufgrund von Erstaufforstungen entzogen. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - das kennen wir alle - außerhalb der Bauleitplanung sind seit 1990 insgesamt 968 ha Grünland in Anspruch genommen worden. Davon sind ca. 262 ha als dauerhafter Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche anzusehen. Auf den Zeitraum ab 2003 entfallen davon schätzungsweise 100 ha Grünland, das heißt, dieses ist zum Beispiel

mit Gehölzen bepflanzt und damit einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen worden. Für Eingriffe auf der Basis eines Bebauungsplans findet der Ausgleich natürlich überwiegend auf dem Eingriffsgrundstück statt. Angaben zum Grünlandanteil gibt es hierfür leider nicht. Aus den genannten Zahlen, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Grünlandrückgang in den letzten zehn Jahren eine marginale Rolle gespielt haben.

Meine Damen und Herren, die Aktualisierung des Merkblattes zur Definition und Ausweisung der Landschaftselemente war notwendig, weil im Ergebnis des Audits der Europäischen Kommission im Jahr 2008 in Thüringen von Deutschland Änderungen zu den Landschaftselementen eingefordert wurden. Die Änderungen erfolgten 2010 und 2011 im nationalen Recht durch Anpassung der InVeKoS- und Direktzahlungsverpflichtungsverordnung. Nach den europarechtlichen Bestimmungen gehören Landschaftselemente nur dann zur beihilfefähigen Fläche, wenn sie unter anderem einen besonderen Schutz nach Cross Compliance stehen oder im Sinne einer europarechtlichen Bagatellregelung nicht abgezogen werden müssen.

Insofern, meine Damen und Herren, war es sachgerecht und natürlich auch wichtig, insbesondere die Landwirte mit diesem neuen Merkblatt über die Änderungen zu informieren. In der Vor-Ort-Kontrollsaison im Jahr 2012 wurden von ca. 12.000 ha kontrollierter Weidegrünfläche lediglich ca. 12,4 ha Verbuschung über 25 Prozent festgestellt. Das entspricht einem Hundertstel der kontrollierten Fläche. Diese Flächen waren somit nicht beihilfefähig. Weiterhin wurden auf 1,16 ha Einzelsträucher im Bereich von 6 bis 25 Prozent, was 0,1 pro Hundert der kontrollierten Fläche entspricht, festgestellt. Die Feststellungen sind eher marginal. Eine solche Verfahrensweise ist aber notwendig, weil die Nichtbeachtung von EU-Recht, das wissen Sie alle, im Fall von Kommissionsaudit wegen Verletzung von Schlüsselkontrollen zu Pauschalanlastungen im zweistelligen Millionenbereich führen kann.

Meine Damen und Herren, 99 Betriebe wurden wegen Weidegrünland einer Verbuschungskontrolle unterzogen. 1,16 ha Abzugsfläche für Einzelsträucher 6 bis 25 Prozent Deckungsgrad im Verhältnis zu 99 Betrieben ist wirklich nicht viel. In der Konsequenz wurden diese 1,16 ha nicht bezahlt.

Die Änderungen, meine Damen und Herren, im nationalen Recht durch die Anpassung der InVeKoSund Direktzahlungsverpflichtungsverordnung zu den Landschaftselementen betraf das UnterSchutz-Stellen als Cross-Compliance-Landschaftselement und die Herabsetzung der Mindestgröße bei Feldgehölzen von 100 auf 50 m2. Insofern hat sich hinsichtlich der Beihilfefähigkeit nichts geändert. Nun dürfen diese Landschaftselemente nicht

(Minister Reinholz)

ohne Genehmigung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit den zuständigen Landwirtschaftsämtern beseitigt werden. Es handelt sich um ein Erhaltungsgebot, das nicht zu einer Pflege durch den Landwirt verpflichtet, allerdings dürfen die landwirtschaftlichen Parzellen nicht überwiegend aus Landschaftselementen bestehen, was im Einzelfall indirekt eine Pflegeverpflichtung induzieren würde.

Dies gilt, meine Damen und Herren, schon seit 2005, wenn ein Landschaftselement die zulässige Obergrenze, wie zum Beispiel 2.000 m2 bei Feldgehölzen oder 10 m Durchschnittsbreite bei Hecken, überschreitet, kann ohne Pflege sonst der Verlust der Beihilfefähigkeit des Landschaftselements oder die gesamte landwirtschaftliche Parzelle bedroht sein. Insgesamt kamen mit dieser Änderung rund 3.000 Landschaftselemente in Thüringen zum Flächenreferenzsystem hinzu. Im Jahr 2013 sind nunmehr insgesamt ca. 38.000 CC-relevante Landschaftselemente in der Feldblockkarte erfasst.

Meine Damen und Herren, für die Quantifizierung des Beitrags, welchen die Umsetzung des Merkblatts zu den Landschaftselementen geleistet hat, ist es nach nur einem Jahr noch zu früh, um eine solide Aussage treffen zu können. Weder ist genau zu ermitteln, ob Flächen mit hohem Verbuschungsgrad nicht mehr als Grünlandfläche angemeldet werden und somit aus der Nutzung fallen. Andererseits ist auch nicht bekannt, in welchem Ausmaß Einzelbüsche gerodet wurden, um die Beihilfefähigkeit der Flächen zu erhalten oder erst überhaupt zu erlangen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, erwartet die Landesregierung aber positive Auswirkungen auf die Offenhaltung des Dauergrünlandes, da klare Regeln vorgegeben sind.

Meine Damen und Herren, die derzeitige Absicherung des Grob- und Strukturfutterbedarfs wird in Thüringen nur mit einem deutlich überhöhten Feldfutteranbau realisiert. Die Wiedererlangung der nachhaltigen optimalen Intensität auf potenziell produktivem Dauergrünland könnte die Freisetzung von Feldgras für den Marktfruchtbau bei Aufrechterhaltung des derzeitigen Tierbestands an Wiederkäuern und Pferden ermöglichen. Durch eine moderate Ertragssteigerung auf dem Wirtschaftsgrünland könnten ca. 5.000 ha Feldfutterfläche für den Anbau von Eiweißpflanzen freigestellt werden und damit ein Beitrag zur Substitution von Sojafuttermittelimporten geleistet werden - ein Thema, was wir hier im Landtag auch schon diskutiert haben.

Meine Damen und Herren, Schafe haltende Betriebe können in der laufenden Förderperiode KULAP 2007 an zwei exklusiven Agrar-Umwelt-Maßnahmen teilnehmen und auch am Ökolandbau, der für alle Betriebe offensteht. Weitere sechs Maßnahmen sind ebenfalls für Schafhalter geeignet. Eine

detaillierte Aufstellung kann den Mitgliedern des Landtags bei Bedarf gern auch nachgereicht werden.

KULAP 2007 stellt einen erheblichen Bestandteil am Betriebseinkommen Schafe haltender Betriebe dar. Trotzdem ist ein Rückgang der Mutterschafbestände leider Gottes zu verzeichnen. Auch in der künftigen Förderperiode stellt die Grünlandbewirtschaftung einen Schwerpunkt dar, allerdings können aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen seitens der KOM und des Bundes noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.

Im für das Jahr 2013 vorgesehenen eingeschränkten Antragsverfahren sind Gründlandmaßnahmen sowie Ökolandbau berücksichtigt. Damit verhindern wir das Entstehen von Lücken für den Fall, dass die von der EU angekündigten Übergangsregelungen leider dann doch nicht greifen sollten.

Meine Damen und Herren, die Förderkulisse für den Vertragsnaturschutz ist fachlich ausgereift und steht sowohl der Verwaltung als auch den Flächenbewirtschaftern als Entscheidungshilfe für den zielgerichteten Mitteleinsatz zur Verfügung. Sie enthält für landwirtschaftlich nutzbare Flächen die Zielflächen des Naturschutzes und benennt die KULAPMaßnahmen, die hierfür beantragt werden können. Durch die jährliche Fortschreibung der Förderkulisse durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie sind die Daten stets auch auf einem aktuellen Stand. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden für ihre Betriebsflächen jährlich über die Förderkulissendaten informiert. Die Förderung auf Grundlage einer fachlich fundierten Kulisse hat sich über viele Jahre bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen liegt das Trockenmasseaufkommen des Grünlands über der von den Nutztieren als Gärsubstrat verwendeten Menge. Das im Rahmen der Biotoppflege durch Spätschnitte wegen unzureichender Qualität von Nutztieren nicht verwertbare Landschaftspflegematerial ist derzeit auch nicht wirtschaftlich in Biogasanlagen zu verwerten. Die Auszahlung eines Landschaftspflegebonus im EEG erfolgt erst ab 50 Prozent Einsatzanteil.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regionen mit natürlichem Dauergrünland spielen für den Tourismus natürlich auch eine ganz bedeutende Rolle. So wäre beispielsweise die Rhön - als Land der offenen Fernen bekannt - ohne Grünlandnutzung wohl kaum vorstellbar. Die über das Programm Agrartourismus ausgereichten Fördermittel haben wesentlich zur touristischen Erschließung dieser Gebiete auch beigetragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Nutzungsdifferenzierung in der Bewirtschaftung des Grünlandes wird zunehmend an der für den jeweili

(Minister Reinholz)

gen Standort und Pflanzenbestand optimierten Intensität auszurichten sein. Für das produktive Grünland, welches sich durch einen relativ artenarmen, ertragsfähigen Pflanzenbestand auszeichnet, der qualitativ hochwertige Biomasse liefert, wird eine nachhaltige, optimale Intensität bei drei- bis viermaliger Nutzung bei am Bezug orientierter Düngung gesehen. Intensivgrünland besteht aus einem Pflanzenbestand, der aufgrund suboptimaler Düngungs- und Nutzungsintensität ein mittleres Ertragsniveau erreicht und Biomasse mittlerer Qualität bereitstellt. Derartige Gründlandflächen können mithilfe moderater staatlicher Zuwendungen in der Nutzung natürlich erhalten werden.

Biotopgründland ist mit vielen naturschutzfachlich besonders wertvollen Arten ausgestattet. Es erfolgt keine Nährstoffzufuhr, in der Regel eine ein- bis zweimalige Nutzung jährlich mit eingeschränkter Verwertbarkeit. Der Erhalt der Grünlandflächen ist nur mit einer ausreichenden Gewährung staatlicher Zuwendungen, wie wir alle wissen, überhaupt möglich.