Protocol of the Session on October 19, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer 100. Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße die Zuschauer auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat Frau Abgeordnete Berninger neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Kanis.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Meyer, Frau Abgeordnete Sedlacik, Herr Minister Machnig, Herr Minister Matschie und Herr Minister Reinholz.

Gibt es Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann treten wir in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4926 ZWEITE BERATUNG

Gibt es Wortmeldungen? Uns liegen keine schriftlichen vor. Ich sehe auch keine Handzeichen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4926 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung bei der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Auch hier keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5058 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Thüringen Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes“ vor. In meinen Erläuterungen möchte ich kurz auf die angestrebten Änderungen eingehen.

Zum Ersten in der Ausführung zur Ausgleichsaufforstung: In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Flächen für die Anlage von funktionsgleichen Ausgleichaufforstungen zu finden, die nach dem Thüringer Waldgesetz bei Waldflächeninanspruchnahmen gefordert werden. Das hat zum einen naturschutzfachliche Gründe, zum anderen sind die landwirtschaftlichen Unternehmen immer weniger bereit, Flächen zur Verfügung zu stellen. Können die nachteiligen Wirkungen auf den Naturhaushalt nicht durch eine funktionsgleiche Ausgleichaufforstung ausgeglichen werden, ist eine Walderhaltungsabgabe zu zahlen, die aber wiederum nur zur Erhaltung des Waldflächenanteils verwendet werden darf. Durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes soll ermöglicht werden, dass die Walderhaltungsabgabe nicht nur zur Erhaltung des Waldflächenanteils, sondern auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes, z.B. für den Waldumbau verwendet werden kann.

Vielleicht noch ein paar Ausführungen zur Fünften DVO. In der Fünften Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz, welche die Kostenbeiträge für die Betreuung und Beförsterung regelt, sollen künftig Festlegungen für die allgemeine Förderung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer sowie zu den kostenpflichtigen Einzelaufgaben getroffen werden. Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen sollen nun in das Thüringer Waldgesetz eingefügt werden. Hiermit wird Rechtssicherheit geschaffen. Weiter ist im Thüringer Waldgesetz festgelegt, dass die untere Forstbehörde auf Antrag die Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse kostenfrei übernehmen soll. Diese Regelung ist vonseiten des Thüringer Rechnungshofs kritisiert worden, da für eine kostenfreie Tätigkeit der Forstverwaltung im Bereich der Geschäftsführung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen keine Veranlassung gesehen wird.

Die kostenfreie Geschäftsführertätigkeit soll deshalb gestrichen werden.

Ein paar Ausführungen zu den Wildschäden: Mit Blick auf die Verringerung von Wildschäden ist auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen in Abstimmung mit der Vereinigung der Thüringer Jäger das Erfordernis zur Verlängerung einzelner Jagdzeiten, insbesondere für den Rehbock, herausgearbeitet worden. Die Ermächtigung zur Verlängerung von Jagdzeiten fehlt derzeit allerdings im Thüringer Jagdgesetz. Diese soll durch die vorgeschlagene Änderung geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, in der Verbandsanhörung von insgesamt 19 Verbänden und Institutionen wurde der Gesetzentwurf sehr begrüßt. Einige Verbände haben ihre Zustimmung mit Hinweisen zum Vollzug versehen. Diese Hinweise werden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Änderungen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können, bitte ich darum, die parlamentarische Beratung zum Gesetzentwurf zügig aufzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für diese zügige Einbringung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser uns vorliegende Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein großartiges Beispiel für die Kompetenz der Juristen unserer Landesregierung. Seit vielen Jahren erhebt der Freistaat Thüringen Kosten für die Beförsterung von privaten und kommunalen Waldbesitzern. Das wird in der Fünften Durchführungsverordnung geregelt. Plötzlich, wenn der Thüringer Rechnungshof sagt, diese Beförsterungskosten sind zu niedrig gerade für den großen Waldbesitz, es müsste hier eine Änderung geben, und anschließend eine neue Fünfte Durchführungsverordnung erarbeitet werden, stellt ein Jurist fest, dass es bisher noch nie eine Rechtsgrundlage dafür gab, dass es eine solche Verordnung gibt. Ich finde, das ist schon ein sehr interessanter Vorgang. Wenn man dann den Zeitpunkt dieser Erkenntnis mit dem Zeitpunkt des Einleitens dieses Gesetzentwurfs hier im Thüringer Landtag vergleicht, dann ist erstaunlich, wie viel Zeit man ins Land gehen ließ, um die ja eigentlich schnellstmöglich zu erlassende Änderung hier durchzuführen, denn ich frage mich, auf welcher

Rechtsgrundlage die Beförsterungsverträge, die inzwischen geschlossen wurden, erfolgten.

Meine Damen und Herren, es gibt Handlungsbedarf, auch Handlungsbedarf mit Blick auf die Einnahmen der Landesforstanstalt, die natürlich von den höheren Beförsterungseinnahmen von Großwaldbesitzern ein Stück weit profitieren könnte, um ihre Personalprobleme, die sie immer noch hat, zu lösen. Aber auf der anderen Seite muss man auch feststellen, dass an der Fünften Durchführungsverordnung noch einiges zu ändern wäre. Wenn man heute Gespräche führt - Herr Staatssekretär, Sie sind auf die übergroße Zustimmung der Angehörten zu dem Gesetzentwurf eingegangen, natürlich steht da nichts weiter zu den Inhalten der Fünften DVO drin -, kommt man zum Beispiel zu der Feststellung, dass Waldgenossenschaften gleichbehandelt werden mit Einzelwaldbesitzern ab einer bestimmten Größenordnung. Das ist natürlich nicht vergleichbar. Wenn ich eine 500 ha große Waldgenossenschaft habe mit 500 Mitgliedern oder mehr - der durchschnittliche Privatwaldbesitz in Thüringen ist 1 ha groß -, dann ist klar, dass diesen Waldbesitzern gegenüber in der Waldgenossenschaft eine Abrechnung erfolgen muss, dass steuerlich dort Dinge zu beachten sind und dass alles mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Die Frage ist, gerade wenn man Waldgenossenschaften will und große Waldgenossenschaften will - das ist erklärtes Ziel auch von der Landesregierung in der Vergangenheit immer gewesen, um Privatwald in die Beförsterung zu bringen, um Wertschöpfung aus dem dortigen Holz zu ermöglichen -, ob man dann diese Genossenschaft nicht besserstellen sollte als private Waldeigentümer. Ich denke, das ist erforderlich und deshalb muss man auch noch einmal über die Fünfte DVO reden. Ich glaube, es wäre günstig, bei der Erstellung der Fünften DVO auch die Forstanstalt mitreden zu lassen. Dem uns vorliegenden Gesetzentwurf können wir entnehmen, dass diese Beförsterungskosten in Zukunft geregelt werden sollen zwischen dem für Forsten zuständigen Ministerium, dem Innenministerium und dem Finanzministerium. Die Leute schimpfen draußen alle; ja, diese Erhöhung der Beförsterungskosten kommt, weil eine Forstanstalt gegründet wurde und die will jetzt ordentlich Geld verdienen. Die Forstanstalt wird gar nicht gefragt, zumindest nicht nach diesem Gesetzentwurf. Die Forstanstalt muss aber letzten Endes mit den hier festgelegten Parametern umgehen können. Also sprich, wenn ich die Beförsterung so bürokratisch gestalte - und da fallen mir Beförsterungsverträge für Eigentümer von 0,5 ha Waldfläche ein, wir hatten die Diskussion einmal im Ausschuss, wo wir Spannendes hören durften, dass es völlig wurst ist, ob diese 0,5 ha sich vielleicht noch auf 20 Stücken unterteilen -, vermitteln wir Waldeigentümern, dass wir 50 m² große Stücken regelmäßig im Jahr aufsuchen würden und für wenige Euro hier feststellen, steht ein Käferbaum drauf oder

(Staatssekretär Richwien)

nicht oder hat es einen Windbruch gegeben. Das ist doch alles absurd, das kann man doch für dieses Geld gar nicht leisten und noch dazu bei ständig schrumpfendem Personal. Ich glaube, es muss auch in Hinsicht der Entbürokratisierung und einer vernünftigen Neuregelung eine Überarbeitung zusammen mit der Forstanstalt erfolgen. Beförsterung muss auch wirtschaftlich sein.

Meine Damen und Herren, deshalb sehe ich einigen Redebedarf in diesem Bereich, wie gesagt das Mitspracherecht der Forstanstalt, vielleicht wäre es auch hilfreich, ein Mitspracherecht des Fachausschusses dort zu ermöglichen. Ich will in dem Zusammenhang nur darauf verweisen, dass unserem Ausschuss zugesagt wurde, diese Fünfte Durchführungsverordnung zur Verfügung gestellt zu bekommen, bevor sie in Kraft tritt. Darauf warten wir noch heute, obwohl sie inzwischen offensichtlich jedem Waldbesitzer vorliegt.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Nein, das stimmt nicht.)

Das ist ein Umgang mit dem Parlament, den ich auch nicht beglückend finde.

Meine Damen und Herren, zum nächsten Punkt, der in diesem Gesetz geregelt wurde - die Walderhaltungsabgabe. Aus meiner Sicht geben wir hier das Ziel auf, die Neuversieglung in den Griff zu bekommen.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt die Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates - das wissen wir alle, darüber haben wir auch schon mehrfach diskutiert -, Nettoneuversieglung null. Wenn wir das wirklich hinbekommen, kann die Walderhaltungsabgabe mit dieser klar begrenzten Aufgabe, nämlich wieder Wald zur Verfügung zu stellen für Wald, der entfernt wurde, erhalten bleiben. Da muss die Walderhaltungsabgabe eben auf eine Höhe gebracht werden, dass ich damit auch entsiegeln kann. Das wäre eine hilfreiche Geschichte, denn dann würden wir wieder versiegelte Flächen in Wert setzen, weil auch diese Flächen dann infrage kämen, um Wald darauf anzulegen. Mal abgesehen davon, gibt es Zuschriften zum Gesetzentwurf von Anzuhörenden, die der Landesregierung sagen, was habt ihr denn, ihr habt genügend Flächen, die man bewalden könnte. Das landwirtschaftliche Vermögen des Freistaats Thüringen könnte für solche Zwecke auch genutzt werden. Diese Auffassung kann man sicher diskutieren, sie widerspricht ein Stück weit der Begründung des Gesetzes, wobei ich auch sagen muss, ich verstehe, wenn wir sagen, wir wollen landwirtschaftliche Fläche nicht weiter bewalden, weil wir sie auch zwingend für die landwirtschaftliche Produktion brauchen. Aber, wie gesagt, dann hätten wir noch die Möglichkeit zu sagen, wir gehen auf Entsiegelung, um die entspre

chenden Beiträge gegen neue Versiegelungen hier zu leisten.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Ma- chen wir doch.)

Meine Damen und Herren, nachdem diese beiden Dinge geregelt wurden, war Schluss. Es ist ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes, der uns hier vorliegt, aber man hätte das alte Waldgesetz schon noch einmal Korrektur lesen sollen, dann wäre z.B. aufgefallen, dass es dort eine Regelung zu den Forstausschüssen bei den Forstämtern gibt, die eigentlich so nicht bestehen bleiben kann; es gibt die Forstämter nicht mehr als untere Forstbehörden, dementsprechend müsste diese Regelung geändert werden. Ich glaube aber, dass es einen Diskussionsbedarf auch auf Ebene der ehemaligen Forstämter zwischen den Forstmitarbeitern und den Waldbesitzern und den betroffenen Verbänden gibt und dass man prüfen sollte, inwieweit es hier eine neue Rechtsgrundlage für diese bewährte Zusammenarbeit auf der ehemals unteren Ebene geben kann. Vielleicht kann man den Landesforstausschuss ermächtigen, eine solche untere Ebene zu schaffen. Das wäre aus meiner Sicht eine Geschichte, die durchaus lohnend wäre, um auch Probleme im Vorfeld zu erkennen und beseitigen zu können. Auch für das gegenseitige Verständnis wäre das hilfreich.

Meine Damen und Herren, nun noch ein paar Sätze zur Änderung des Jagdgesetzes. Es gibt, glaube ich, keinen Politikbereich im Freistaat Thüringen, der so strittig, so hitzig diskutiert wird, wie Änderungen von Jagdzeiten. Ich kann mich in dieser Legislatur an mehrere Versuche erinnern und an Anrufe von Betroffenen, die uns dargestellt haben, dass trächtige Ricken niedergemetzelt werden sollen und was weiß ich. Hier abzuwägen ist sehr schwierig. Ich habe aber auch festgestellt, dass es offensichtlich ein relativ großes Vertrauen zum Parlament gibt und von der Warte her, denke ich, sollten wir es uns nicht so einfach machen und sagen, wir übertragen die Aufgabe an die Landesregierung

(Beifall SPD)

und dann interessiert es uns nicht mehr. Es gibt auch heute noch sehr unterschiedliche Auffassungen zu der Frage. Ich teile, Herr Staatssekretär, Ihre Aussage, dass wir uns mit dem Bock was einfallen lassen müssen, aber natürlich kann das der Thüringer Landtag auch einzeln regeln. Die Möglichkeit gibt es. Sie haben keine Ermächtigung, die Jagdzeiten zu ändern, aber wir haben sie und deshalb wäre das eine Variante. Ich denke, wir sollten im Ausschuss darüber reden und deshalb bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Beratung zu überweisen und vielleicht, wenn die Dringlichkeit der Beratung, die die Landesregierung heute angekündigt hat und die Kollegen ge

meinsam der Meinung sind, dass wir wirklich großen Waldeigentümern nicht noch ein Jahr Zeit geben sollten, um die hohen Beförsterungskosten zu sparen, können wir uns ja heute Abend nach Ende der Plenarsitzung noch einmal zusammensetzen. Ich würde dann das Gespräch mit den Kollegen auch aufnehmen und mal herumfragen, ob es die Bereitschaft dazu gibt, um dann die Anhörung noch heute zu beschließen. Soweit von mir, einen schönen Tag noch.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir beraten aber weiter und ich rufe auf als Nächsten den Abgeordneten Egon Primas von der CDUFraktion.

Ja, Frau Präsidentin, es hätte jetzt nur gefehlt, dass er Gute Nacht gesagt hätte oder so etwas; Herr Kummer, mein lieber Mann.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt.)

Meine Damen und Herren, das Jagdgesetz liegt uns vor. Im geltenden Jagdgesetz ermächtigt der § 33 die oberste Jagdbehörde, die Jagdzahlen zu verkürzen, nicht sie zu verlängern und das soll ja jetzt geändert werden. Da ist die Frage: Wollen wir das? Herr Kummer hat angesprochen, die Diskussion des letzten Jahres war nicht erfrischend, viele Emotionen sind ins Kraut geschossen, vieles wurde diskutiert, obwohl es überhaupt keinen Grund gab zu diskutieren, und vieles wurde auch verzerrt und es wurde an den Haaren herbeigezogen, Sachen diskutiert, die eigentlich unnormal sind, die auch keiner vorhatte. Also das heißt, wir bräuchten jetzt hier ein bisschen Ruhe in dieser Situation und da ist es ganz vernünftig, dass wir jetzt über dieses Gesetz reden. Ich denke schon, es wäre ganz vernünftig, dass wir den Vorbehalt des Parlaments, also des Ausschusses in diesem Falle, beibehalten sollten und da wäre schon der Vorschlag, dann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss dort die Regelungen zu treffen, die Jagdzeiten zu verändern, eine reine Ermächtigung zu machen und zu tun. Da stehen wir wieder nur daneben und lassen die Beschimpfungen über uns ergehen und haben keinen Einfluss. Ich denke, das ist nicht im Sinne des Erfinders, so dass es vernünftig wäre, wenn wir das so regeln könnten.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt.)

Herr Kummer, das ist halt so, dass wir nicht wollen, dass wir landwirtschaftliche Fläche noch weiter hergeben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus diesem Grunde ist es vernünftig, zu sagen, wo wir diese Erhaltungsabgabe haben, eine Waldverbesserung vorzunehmen. Das ist eine ganz vernünftige Situation und wir sollten auch nicht darüber reden, dass das vielleicht eine Abkehr ist, dass wir nicht mehr versiegeln wollen. Das ist es überhaupt nicht aus meiner Sicht, sondern es ist eine vernünftige, praktikable Regelung, die es den Behörden ermöglicht, vernünftig zu arbeiten, ein bisschen flexibler zu sein. Ich denke, da haben wir was erreicht, das könnten wir so machen, das wäre vernünftig.

Was Sie mit dem Forstausschuss auf der unteren Behörde, auf der Ebene der Forstämter machen, darüber sollten wir mal reden. Das haben wir nicht gemacht beim Anstaltsgesetz. Wir sind davon ausgegangen, das bleibt so, wie es ist, so war es gesagt, aber das scheint jetzt nicht der Fall zu sein. Jetzt reden wir mal darüber und da klärt sich das auch auf. Ich bin überzeugt, da finden wir eine Lösung. Das, denke ich mal, wird schon werden.

Ja, wir haben eine Regelungslücke zur Fünften DVO, da bin ich auch Ihrer Meinung, aber ich bin mir da nicht so sicher, wo es gehangen hat. Aber das soll man nicht so kompliziert sehen, das kriegen wir hin, das wird geregelt. Allerdings diese Frage, Sie haben es angesprochen, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, wir sollten da überhaupt Geld nehmen. Wir haben eine Anhörung gemacht, wer sich daran erinnert, in der letzten Legislaturperiode auswärts und dort haben uns alle gesagt, das, was wir bis jetzt in diesem Bereich in Thüringen gemacht haben, war so positiv und so gut, dass es trägt. Wir haben es hingekriegt, dass die Sägeholzindustrie sich in Thüringen angesiedelt hat, so viel wie nirgendwo anders und dass sie Vertrauen hatten in dieses Gemeinschaftsforstamt. Aber wenn wir jetzt in diese Regelungen dramatisch eingreifen, kann es passieren, dass wir das aushebeln und das darf nicht der Fall sein. Es muss also alles mit Augenmaß passieren. Wir wollen auch keine Forstbetriebsgemeinschaften auflösen, deshalb ist es vernünftig, da genau hinzusehen. Selbstverständlich wäre es denkbar zu sagen, die Fünfte DVO unter den Vorbehalt des Einvernehmens im Ausschuss zu stellen. Dann sind wir sicher, wir haben jetzt eine Anstalt und sind eigentlich außen vor bei dieser ganzen Geschichte. Unser Petitum in Thüringen war aber, die kleinen Waldbesitzer, 120.000, nicht im Stich zu lassen, sondern immer hinzusehen, wo leben sie, wie geht das, können sie überleben, bekommen wir das hin, bekommen wir forstbetriebliche Zusammenschlüsse hin? Die wollten wir fördern, deswegen haben wir diese Finanzen so geregelt. Da wäre es, denke ich, auch vernünftig, wenn wir uns dieses Instrument nicht ganz und gar aus der Hand nehmen ließen und mit der Fünften DVO hätten wir die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, dass es vernünftig läuft.

(Abg. Kummer)