Protocol of the Session on March 25, 2011

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Dr. Voigt. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Recknagel.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Abgeordnete Fiedler, die Abgeordnete Holbe, der Abgeordnete Kemmerich, der Abgeordnete von der Krone, der Abgeordnete Metz, die Abgeordnete Sedlacik, die Abgeordnete Tasch, der Abgeordnete Wucherpfennig, die Abgeordnete Rothe-Beinlich zeitweise und der Minister Reinholz auch zeitweise.

Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Die Fraktion der FDP hat den Tagesordnungspunkt 21 zurückgezogen. Es handelt sich um die Drucksache 5/2409 „Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar gestalten“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir ein in die Beratung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2413 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Minister Matschie.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die weitere Profilierung der Thüringer Hochschulen gehört zu den wichtigsten Anliegen der Landesregierung, denn attraktive Hochschulen sind Zuwanderungsmagnete, sie bringen junge Leute ins Land. Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass etwa ein Drittel aller Studienanfänger in Thüringen inzwischen aus den alten Bundesländern kommt. Das heißt, wir haben hier wirklich eine Möglichkeit, auch dem Abwanderungstrend etwas entgegenzusetzen.

Hochschulen sind darüber hinaus wichtige Wachstumstreiber in einer sich schnell wandelnden Gesellschaft. Mit dem Ihnen heute vorliegenden Ge

setzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes fügen wir jetzt weitere Bausteine zur Stärkung der Hochschulen in Thüringen hinzu. Wir schaffen einerseits die Voraussetzung zur Verbesserung von Qualität in Studium und Lehre, andererseits werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dialogorientierten Serviceverfahrens gelegt, ein Verfahren, das in Zukunft die schnelle und vor allem lückenlose Vergabe aller Studienplätze mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen sicherstellen soll.

Was bedeutet das im Einzelnen? Bund und Länder haben im Hochschulpakt in der dritten Säule ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre verabredet. Bis zum Jahr 2020 stellt der Bund hierfür 2 Mrd. € zur Verfügung. Dieses Geld kann eingesetzt werden, um neues Personal für die Lehre zu gewinnen, engagiertes Lehrpersonal weiterzuqualifizieren und Projekte an den Hochschulen für mehr Lehrqualität zu unterstützen. Das Bewerbungsverfahren um diese Bundesmittel läuft und die Thüringer Hochschulen sind mit vielen guten Projekten vertreten. Im Hochschulpakt hat sich Thüringen verpflichtet, seine Zahl der Studienplätze trotz gegenläufiger demographischer Trends konstant zu halten. Dem folgt auch die Gesetzesänderung. Durch die eben genannte Unterstützung des Bundes sollen keine neuen Studienplätze geschaffen werden. Das zusätzliche Geld soll gezielt für die Verbesserung der bestehenden Strukturen genutzt werden. Weder Bund noch Länder haben ein Interesse daran, durch finanzielle Fehlanreize einen am Bedarf vorbeigehenden Aufwuchs an neuen Studienplätzen zu kreieren.

Eine zweite Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens. In der Vergangenheit mussten wir beobachten, dass bei sehr stark nachgefragten Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen viele Studienanfänger sich an zahlreichen Hochschulen parallel beworben haben. Dies ist aus ihrer Sicht auch durchaus nachvollziehbar, denn so steigen die Chancen, einen Platz im begehrten Wunschstudiengang zu erhalten. Für die Hochschulen war es jedoch ein sehr aufwendiges Verfahren, festzustellen, ob nun tatsächlich alle zugelassenen Bewerber ihr Studium antreten, denn nicht immer teilen die angehenden Studierenden den Hochschulen mit, dass sie ihr Studium an einer anderen Hochschule antreten. Im schlechtesten Fall blieben Studienplätze damit sogar unbesetzt. Diesen Zustand behebt das dialogorientierte Serviceverfahren. Die Bewerber geben Ihren Wunschstudiengang und Ihre Wunschuniversitäten auf den Web-Seiten ein und das System sorgt dafür, dass die Studienplätze zügig vergeben werden. Zu Mehr

fachzulassungen kommt es nicht, ebenso wenig zu unbesetzten Studienplätzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf eine dritte Änderung zur Sicherung der Qualität in der Lehre möchte ich Sie noch hinweisen. Einzelne Studiengänge der Thüringer Hochschulen sind besonders stark nachgefragt. Hier bewerben sich auf einen Studienplatz zahlreiche Studierende. Bislang haben wir in Thüringen versucht, Zulassungsbeschränkungen bei Masterstudiengängen zu vermeiden. Inzwischen haben aber alle anderen Bundesländer solche Zulassungsbeschränkungen eingeführt, und zwar aus nachvollziehbaren Gründen. Das Ziel, allen Studierenden den gewünschten Studienplatz zu bieten, darf nicht dazu führen, dass die Hörsäle und Seminarräume aus allen Nähten platzen und keiner der Studierenden mehr vernünftig studieren kann. Auch wenn es schmerzt, wir müssen den Hochschulen ein Instrument an die Hand geben, um die begrenzten Studienplätze nach transparenten und für alle gleichen Verfahren zu vergeben. Die Einführung eines Numerus clausus analog zu den Bachelorstudiengängen ist ein solches Instrument. Führen wir diese Rechtsgrundlage nicht ein, müssen die Thüringer Hochschulen in Masterstudiengängen anders als in Bachelorstudiengängen alle Bewerber zulassen, unabhängig davon, auf wie viele Studierende der betreffende Studiengang ausgelegt ist. Die Folgen muss ich Ihnen, glaube ich, nicht im Einzelnen schildern, wenn Thüringen das einzige Bundesland ohne dieses Steuerungsinstrument bleibt. Kriterien für die Zulassung zu den wirklich wenigen stark nachgefragten Studiengängen sind in der Änderung klar umrissen; es sind die Leistungen im vorausgegangenen Studiengang. Derzeit sind unsere Hochschulen in vier Studiengängen gezwungen, diese Zulassungsbeschränkungen einzuführen. Allen, die Befürchtungen hegen, hier wird der Grundstein für eine flächendeckende Einführung von Zulassungsbeschränkungen gelegt, sage ich: Diese Befürchtung ist unbegründet, denn erstens befinden sich die Thüringer Hochschulen in einem harten Wettbewerb um jeden Studierenden und zweitens trägt mein Haus dafür Sorge, dass die Satzungen, in denen die Zulassungsverfahren geregelt werden, genehmigungspflichtig sind. Auch wenn die Noten für den Wunschstudiengang nicht gut genug waren, kann jeder Absolvent in einem benachbarten Studiengang seinen akademischen Bildungsweg fortsetzen. Sackgassen wird es dabei nicht geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegenden Änderungen zum Thüringer Hochschulzulassungsgesetz sind ein wichtiger und auch ein notwendiger Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Thüringer Hochschullandschaft weiter zu erhöhen, zum Wohle derjenigen, die hier in Thüringen studieren. Deshalb

bitte ich um Ihre Unterstützung für diese Gesetzesänderung.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache und als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Karin Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, uns liegt das Thüringer Gesetz zur Hochschulzulassung vor und es kommt erst mal so ganz harmlos daher, auch so wie es der Minister hier heute erklärt hat. Es hört sich sicher auch sehr einleuchtend an, ich möchte aber darauf verweisen, dass wir zu diesem Gesetzentwurf einen grundlegenden Dissens haben. Vielleicht lässt er sich heilen und wir werden auch eine mündliche Anhörung im Ausschuss dazu vorschlagen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass in der vorhergehenden Legislaturperiode die SPD-Fraktion, zumindest auch der Minister, der damals ja noch Fraktionsvorsitzender war und zur Hochschulpolitik gesprochen hat, ähnliche Positionen wie wir vertreten haben, was die Durchlässigkeit von Studiengängen anbelangt. Das wird nun damit begründet, dass wir vier Studiengänge haben, in denen die Kapazitäten nicht ausreichen. Wir haben immer gefordert, dass die Durchlässigkeit gegeben sein muss vom Bachelorzum Masterstudiengang, das heißt also zu allen konsekutiven Studiengängen. Das wird durch diesen Gesetzentwurf eingeschränkt.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Nein.)

Wir haben hier ein grundsätzlich anderes Verständnis des Zugangs zum Studium. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir hier auch bundespolitische Probleme sehen. Wir haben immer ein bundesweit einheitliches Hochschulzulassungsgesetz gefordert, das einheitliche Standards beinhaltet. Der Föderalismus schlägt jetzt mit diesem schlichten Vorschlag, wie er uns vorliegt, wieder durch und gibt das Problem auf die Länder und dann auch auf die Hochschulen durch. Das können wir so nicht mittragen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Minister hat an dieser Stelle darüber gesprochen, dass sich unsere Hochschulen im Wettbewerb befinden. Das ist unbestritten. Sie haben auch auf den Pakt 2020 hingewiesen, der zur Voraussetzung macht, dass die Mittel des Paktes 2020, die zugewiesen werden sollen, nicht zur Ausweitung der Studienplatzkapazitäten führen sollen, also auch in den Bachelorstudiengängen vor allen Din

(Minister Matschie)

gen, sondern für die Qualität der Lehre eingesetzt werden sollen.

(Beifall DIE LINKE)

Und jetzt machen Sie den Sack an der Stelle zu, wo es um die Zulassung zum höherwertigen Abschluss geht. Das ist aus unserer Sicht bildungspolitisch das völlig falsche Signal. Das werden wir nicht mittragen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sind ja nicht ganz allein mit unserer Auffassung, dass die Hochschulen chronisch unterfinanziert sind. Gestern konnten Sie das selbst nachlesen, dass der Präsident der Humboldt-Universität JanHendrik Olbertz formuliert hat, dass die Hochschulen definitiv unterfinanziert sind und dass die Unterfinanzierung und die Folgen dieser Unterfinanzierung vor allen Dingen auch die neuen Bundesländer treffen werden, deren Haushalte nicht so reich ausgestattet sind. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen.

Mit der angebotenen scheinbaren Problemlösung in § 7 wird den Hochschulen die Auflage erteilt, den Zugang zum Masterstudiengang einzuschränken. Es wird über eine Zulassungsbeschränkung gesprochen. Wenn Sie das derzeit geltende Hochschulgesetz sich ansehen, in § 60 und § 62 sind schon Zulassungsvoraussetzungen formuliert für die Aufnahme eines Studiums; umso erstaunlicher ist es, dass Sie hier noch mal harte Kriterien anlegen wollen. Es tritt ein Grundproblem auf - das hat auch Ihre Fraktion in der Vergangenheit kritisiert, das haben auch Studierende bei Demonstrationen kritisiert, das haben Angehörige von Hochschulen kritisiert -, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht so läuft, wie man das eigentlich erwarten sollte, nämlich dass es zu einer Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit von Abschlüssen kommt, sondern dass es zu einer Reglementierung kommt und dass auch diese geforderte Durchlässigkeit nicht gegeben ist. Wir wollen das nicht, was Sie hier wollen. Ich hoffe, dass Sie dort noch eine Korrektur vornehmen, so wie Sie es in der vergangenen Legislatur formuliert hatten. Aber die Halbwertszeit von politischen Aussagen ist im Moment kritisch zu sehen. Es ist auf gar keinen Fall auf längerfristige Aussagen zu setzen, wobei ich natürlich verstehen kann, dass Sie sich auch kompromisshaft verhalten müssen.

In Bezug auf den Master bleiben wir dabei, wir wollen einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum Masterstudium und nicht eine schon jetzt in die Kritik geratene, mitunter zum Schmalspurstudium mutierte Abschlussvariante.

Dann zum Serviceverfahren: Sie haben über das dialogorientierte Serviceverfahren gesprochen. Wir haben auch in der vergangenen Legislatur im Aus

schuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Umwandlung der ZVS in die Stiftung geredet. Es kann nun sein, dass die Auffassung von Minister zu Minister unterschiedlich ist. Der damalige Minister Goebel hat uns damals erklärt, dass diese Umwandlung in eine Stiftung unter Beteiligung der Länder vorrangig dazu dient, diese Zentralstelle auslaufen zu lassen. Nun bekommt sie zusätzliche Aufgaben übertragen, nämlich die Zulassung zum Masterstudium. Das ist schon mal ein ganz erstaunlicher Prozess und da treten dann wieder Kosten für die Länder auf.

Aber jetzt direkt zum dialogorientierten Serviceverfahren: Das Einschreibchaos, haben Sie gesagt, soll damit beendet werden. Bislang hat es aber auch zur Blockade freier Studienplätze geführt, doppelte Abiturientenjahrgänge werden kommen. Durch die Bundeswehrreform werden sich die Bewerberzahlen sicher auch noch einmal erhöhen. Demzufolge ist zu fragen, warum die Studienplatzkapazitäten nicht insgesamt erweitert, sondern zumindest in der zweiten Phase nun auch noch eingeschränkt werden sollen. Erstaunlich ist auch, dass Sie sagen, Sie wollen darauf achten, dass die Hochschulen das auch ordentlich machen. Also, ich lege den Misstrauensmaßstab nicht bei den Hochschulen an. Nein, das tue ich nicht, Prof. Deufel. Der Misstrauensmaßstab liegt bei mir bei der Finanzierung der Hochschulen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn ich kein Geld habe, kann ich auch die Lehrkapazität für die Masterstudiengänge nicht zur Verfügung stellen. Sie haben schon in diesem Haushalt die Mittel aus dem Pakt 2020, dabei bleiben wir auch, zum Stopfen des durch Kürzungen entstandenen Haushaltslochs benutzt. Das sollten Sie nicht wieder tun.

Zum zweiten Punkt des dialogorientierten Serviceverfahrens will ich noch sagen, bei der Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss am Mittwoch vergangener Woche wurde bereits benannt, dass zunächst alle Lehramtsstudiengänge bei dem Verfahren außen vor sind. Auch hier sehen Sie wieder ganz klar, der Vorschlag insgesamt gesehen ist nicht vollkommen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass letzte Woche in einer großen deutschen Tageszeitung nachzulesen war, dass es gravierende technische Probleme bei der Einführung gibt. Erst war der 15. April für die Einführung geplant, jetzt ist es der 15. Mai. Es wird von dem dafür zuständigen Informatikwissenschaftler davor gewarnt, das neue System mit aller Gewalt zum nächsten Wintersemester an den Start zu bringen. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären, warum die Stiftung jetzt eine neue Funktion hat und den Abgleich vornehmen soll. Sie lassen die Hochschulen dann auch noch auf den Kosten sitzen. In Ihrem Entwurf heißt es, dass die Hochschulen dabei kostenneutral

arbeiten werden, ja sogar, dass sie Kosten sparen werden. Aber bei 3.000 Studierenden in Masterstudiengängen und Kosten von 20 € pro Mensch sind das 60.000 €, die insgesamt auflaufen. Vielleicht sagen Sie uns, was Sie einsparen, denn Sie haben in der Begründung des Entwurfs von einer Einsparung gesprochen.

Ich will es noch einmal kurz zusammenfassen. Wir möchten eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten auch in den konsekutiven Studiengängen durch einen ausfinanzierten neuen Hochschulpakt. Ich glaube, dass Sie das Gesetz jetzt vorlegen, wenn die Rahmenvereinbarung und der Hochschulpakt ausgehandelt werden, zeigt schon die Richtung, in die die Finanzierung gehen wird. Es wird meiner Meinung nach dahin gehen, dass Sie sich immer wieder auf die Zahlen von 2008 beziehen, die von 2010 weglassen und sagen, wir sind beim gleichen Level geblieben. Vielleicht haben Sie auch mehr, das kann ja sein, wir lassen uns überraschen, ob Sie da weniger hineingeben oder nicht. Wir möchten bundesweit einheitliche Regelungen, die den Übergang aus der beruflichen Bildung in die Hochschulen erleichtern.

Abschließend will ich für meine Fraktion noch einmal deutlich wiederholen: Wenn der Gesetzentwurf in dieser Form bleibt wie er ist, ist er für uns nicht haltbar und wir können nicht zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Franka Hitzing.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, im uns vorliegenden zweiten Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes geht es im Wesentlichen um die Änderungen, die zur Vorbereitung der Möglichkeit für Hochschulen dienen, die Dienste der gegründeten Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch zu nehmen; das hörten wir bereits. Diese soll die Hochschule bei der Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen per dialogorientiertem Servicefahren unterstützen. Mit diesem Verfahren soll die momentane Situation verbessert werden, in der es Doppelbewerbungen gibt oder die Zulassung nicht zustande kommen kann, weil es regelmäßig dazu kommt, dass Bewerber sich an mehreren Hochschulen bewerben und zugelassen werden. Sie können sich letztlich natürlich nur an einer Hochschule einschreiben und es kann dann dazu kommen, dass wir zum Schluss freie Plätze haben. Erst im nachfolgenden Verfahren muss sich der Einzelne dann entscheiden, welchen Platz er annimmt und welchen nicht. Die Hochschulen müssen im Zweifels

fall in der zweiten Runde den Studierenden, die auf Wartelisten sind, die Nachrückerplätze anbieten. Im Extremfall führt dies natürlich zu Fällen, in denen Bewerber erst nach dem Studienbeginn ihre Zulassung bekommen können, weil die Situation ganz einfach momentan so ist. Das kann für die nachrückenden Studierenden logischerweise auch zu hektischen Reaktionen kommen. Es geht dann darum, dass sie keinen Wohnheimplatz haben oder die Wohnungssuche für sie ganz einfach zum Problem wird. Das kennen wir, dass an Hochschulstandorten auch die Wohnkapazitäten für Studenten streckenweise sehr schwierig sind. Natürlich sind sie im Grunde genommen auch zu spät im Studium. Diese Situation ist natürlich tatsächlich nicht besonders glücklich, deshalb ist das neue Verfahren, wenn es so ist, wie der Herr Minister es beschrieben hat, zu begrüßen und damit auch das vorliegende Gesetz. Allerdings denke ich, wir sollten uns über einige Details tatsächlich noch einmal unterhalten, zum Beispiel die Frage der Kosten für die Hochschulen. Da hätte ich auch noch eine Frage: Wie soll das finanziert werden, wenn diese 20 € pro Studienbewerber, pro Studierenden zukünftig sind? Dann müssen das die Hochschulen tragen, weil sie eine Servicegesellschaft in Anspruch nehmen. Das ist im Grunde genommen verständlich.

Zu den Zulassungszahlen und den Beschränkungen aus Sicht der Hochschulen: Wir haben mit ein, zwei Hochschulen gesprochen und haben uns einfach mal sagen lassen, wie sie die Zulassungsbeschränkungen für die Masterstudiengänge sehen. Die sagen zum Teil, es ist gar nicht so problematisch, weil auch heute schon Zulassungsbeschränkungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Die Frage ist, wie ist es dann in der Realität für die Studierenden, die nach dem Bachelorstudiengang gern einen Masterstudiengang machen möchten und sich darauf bewerben. Herr Minister, Sie sagten, man sollte dann in einen benachbarten Studiengang gehen. Das würde in der konkreten Umsetzung bedeuten - Sie korrigieren mich, wenn ich es falsch verstanden habe -, dass man eventuell auch eine andere Richtung tendenziell einschlagen müsste, wenn man diesen Masterstudiengang nicht bekommen kann oder man muss warten. Nun stellt sich da die Frage, ob das so im Sinne der jungen Leute ist, die weiter im Masterstudiengang studieren wollen oder nicht.

(Beifall FDP)

Das hätte ich auch ganz gern noch geklärt und noch einmal besprochen. Möglicherweise ist es anders gemeint und anders zu verstehen. Vielleicht können wir da noch einmal eine Aufklärung dazu kriegen. Denn das würde ich natürlich auch problematisch sehen, wenn dann die jungen Leute mit ihrem Bachelorstudiengang da sind, haben ihren Abschluss im Bachelor und möchten nun einen Ma

(Abg. Dr. Kaschuba)

sterstudiengang hier in Thüringen besuchen und die Zulassungsbeschränkungen sind quantitativ eingeengt. Ich verstehe das auch, dass das streckenweise problematisch ist für die Hochschulen, wenn ganz einfach mehr Bewerber da sind als Kapazitäten an den Hochschulen. Ich habe auch ein bisschen Bedenken, nicht dass uns dann junge Leute eventuell abwandern, weil sie in Thüringen keinen Masterstudiengang mehr kriegen und müssen in ein anderes Bundesland. Wir kennen ja leider die fatale Entwicklung, wenn junge Leute erst einmal in einem anderen Bundesland sind und dann eventuell auch einen attraktiven Arbeitsplatz nach Bewerbung angeboten bekommen, dann haben wir sie für die Perspektive verloren. Das ist dann wieder fatal für Thüringen, weil wir ja ausdrücklich junge, hoch qualifizierte Fachkräfte in unserem Bundesland halten wollen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Mario Voigt von der CDU-Fraktion.