Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Frau Abgeordnete Meißner Platz genommen. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Recknagel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Abgeordneter Hauboldt, Frau Abgeordnete Kaschuba und Herr Abgeordneter Wetzel bis 11.00 Uhr.
Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Ich erinnere noch mal an die heutige Eröffnung der Ausstellung „Anthony Lowe - Lebensräume“, die in der Mittagspause stattfinden wird, sowie an unseren gemeinsamen parlamentarischen Abend mit der Mitteldeutschen Medienförderung.
Zu Tagesordnungspunkt 1 b „Kindertageseinrichtungsgesetz“ in Drucksache 5/359 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/864 und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/865 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 2 a, Thüringer Haushaltsgesetz 2010, wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/847 sowie 14 Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/845 und 5/848 bis 5/856 sowie 5/858 bis 5/861 verteilt. Weiterhin werden 12 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Drucksachen 5/866 bis 5/877 verteilt. Darüber hinaus wird dazu ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/844 verteilt.
Für den Tagesordnungspunkt 2 b, Thüringer Finanzausgleichsgesetz, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/862 verteilt.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion würde ich den Antrag stellen wollen, dass im Tagespunkt 1 erst der Tagesordnungspunkt 1 b) und danach dann der Tagesordnungspunkt 1 a) abgestimmt wird.
Gibt es dazu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann würden wir so verfahren, erst den Tagesordnungspunkt 1 b) und dann den Tagesordnungspunkt 1 a) in der Abstimmung zu behandeln.
Ich rufe auf, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in gemeinsamer Beratung den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen
a) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Kindertageseinrichtungs- gesetzes und anderer Gesetze (Gesetz für eine bessere Fami- lienpolitik in Thüringen) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/30 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Wissen- schaft und Kultur - Drucksache 5/822 - ZWEITE BERATUNG
b) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Kindertageseinrichtungs- gesetzes und anderer Gesetze (Gesetz für eine bessere Fami- lienpolitik in Thüringen) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/359 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Wissen- schaft und Kultur - Drucksache 5/823 - dazu: Änderungsantrag der Fraktio- nen der CDU und SPD - Drucksache 5/865 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/864 - ZWEITE BERATUNG
Meine Damen und Herren, es hat Abgeordneter Dr. Mario Voigt als Berichterstatter aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Wort. Bitte sehr.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, mit einem Votum unseres Hohen Hauses verändert sich zum 1. August 2010 die Rechtsgrundlage für rund 1.400 Kindertagesstätten im Land und die rund 81.000 Kinder, welche diese Einrichtungen besuchen. Damit ist ein wichtiges Gesetzesvorhaben der 5. Legislaturperiode abgeschlossen.
Wir befassen uns heute mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze. Dazu liegen uns zwei unterschiedliche Entwürfe vor. Der Entwurf der CDU und SPD wurde durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar 2010 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als federführendem Ausschuss, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Genauso verfuhr auch der Landtag mit den Gesetzesinitiativen der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der federführende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Gesetzentwürfe in seinen Sitzungen am 29. Januar, am 18. März, am 16. April und in der 7. Sitzung am 22. April 2010 beraten. Er hat zu beiden Gesetzentwürfen in seiner 5. Sitzung am 18. März 2010 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Zu den aufgrund der mündlichen Anhörungen in seiner 6. Sitzung am 16. April 2010 beschlossenen Änderungen zu dem Vorschlag von CDU und SPD haben die kommunalen Spitzenverbände erneut Stellung genommen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/823 ersichtlichen Änderungen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist diesen in seiner 5. Sitzung am 22. April 2010 einstimmig gefolgt, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 12. Sitzung am 22. April bei 2 Stimmenthaltungen, der Innenausschuss am 23. April in seiner 7. Sitzung bei 3 Stimmenthaltungen und der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in seiner 9. Sitzung am 23. April 2010 mit folgender redaktioneller Änderung auch einstimmig gefolgt. Die Änderung ist in Artikel 3 Nr. 9: In der Vorlage von CDU und SPD wird der Vorschlag unterbreitet und wie folgt geändert, das Wort „vorliegend“ wird durch die Worte „ab dem 1. August 2010 gelten“ ersetzt.
Der breite Konsens in den Ausschüssen und das Abstimmungsverhalten haben gezeigt, dass es um eine sehr konstruktive und sachliche Diskussion über die weitere qualitative Steigerung in den Kindertagesstätten ging. Im Verlauf der Beratungen ergaben sich unterschiedliche Abwägungsfragen, die im Bildungsausschuss zu diskutieren waren, die sich besonders auf drei Bereiche konzentrierten.
Das Erste war die Fragestellung: „Wie kann ein Angebot aussehen, das eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellt, den Kindern die beste Betreuung bietet und dabei den gestiegenen Erwartungen an Betreuungszeiten und deren Finanzierung gerecht wird?“ Gerade in der Anhörung in der 5. Sitzung wurde besonders durch die kommunalen Spitzenverbände deutlich, dass Thüringen über eines der höchsten Betreuungsangebote in Deutschland verfügt, dennoch aber in Rede steht, wie eine perspektivische personelle, sächliche und räumliche Ausstattung zu gestalten ist. Besonders um die Fragestellung des Betreuungsschlüssels und des Personalschlüssels wurde gerungen. Hier galt es auf der einen Seite eine Angemessenheit in Sicht auf Organisation und Finanzierbarkeit zu berücksichtigen. Während die kommunalen Spitzenverbände deutlich machten, dass auch auf die langfristigen Kosten und die Gewinnung von entsprechenden Fachkräften hinzuweisen ist, war von den Ausschussmitgliedern das Betreuungsangebot durch die Erzieher zu berichten, um den Kindern eine bestmögliche Ansprache zu ermöglichen. Also war eine Balance zwischen pädagogisch Sinnvollem und langfristig Organisier- und Finanzierbarem zu finden.
Auch ein weiterer Knackpunkt ist zu nennen: Die Beurteilung der Integration von behinderten Kindern war abzuwägen, wie auf der einen Seite der Orientierung der UN-Konvention entsprochen werden kann und trotzdem, so wie es der zuständige Verband deutlich machte, eine Förderung von Kindern mit bestimmten Behinderungsarten durch ausgebildete Spezialisten sichergestellt werden kann. Zudem ging es um die Freiheit über die Wahl der besten Betreuungsform, dass diese in den Händen der Eltern zu stärken sei.
Ein zweiter Aspekt wurde in den intensiven Beratungen des Ausschusses deutlich: Wie können angesichts gestiegener qualitativer Erfordernisse auch kleine Einrichtungen Bestands- und Entwicklungschancen haben? Hier galt es, unterschiedliche Aspekte zu würdigen. Zum einen ging es um die Frage der Raumgrößen für die Einrichtungen. Mehr Raum sichert den Kindern mehr Entfaltungsmöglichkeiten, daher erschien eine Erweiterung und feste Definition der Raumgrößen sinnvoll. Zugleich ergab sich aber auch die Frage, wie mit bestehenden und von den Eltern akzeptierten Kindertagesstätten umzu
gehen und vor allen Dingen auch ein Bestand zu sichern ist. Ähnliche Fragestellungen wurden gewürdigt bei den Aspekten des Mindeststandards von Personalschlüsseln für kleine Einrichtungen, wie das Volksbegehren vorschlug einen Mindeststandard von zwei VbE. Hier gab es eine breite Übereinstimmung im Ausschuss, dass es nicht zum Sterben der kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum kommen darf, sondern ein breites inhaltliches Angebot zu sichern ist. Maßgeblich für solche Überlegungen war auch die Beurteilung der Infrastrukturpauschale; sollte sie zur möglichen Gegenfinanzierung der Qualitätssteigerung herangezogen werden oder sollte eine kindgerechte Infrastruktur in Gemeinden ohne Einrichtung eine höhere Wertung erfahren.
Ein dritter Aspekt wurde auch intensiv im Ausschuss diskutiert, denn schließlich kreisten die Diskussionen drittens um Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten von Eltern, Erziehern und Kommunen, wie diese gestärkt werden können. Hier waren Aspekte wie Fachberatung, Wahlfreiheit und auch Gesamtelternvertretung ein Thema.
Werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, trotz mancher unterschiedlicher Bewertung in Detailfragen wurde in den Beratungen der breite parlamentarische Konsens deutlich, der hervorragende Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern und das Kinderlachen in Thüringens Städten und Dörfern lauter werden zu lassen, einhellig bejahte. Für die sachliche und fachliche Beratung danke ich allen Fraktionen, die alle maßgeblich daran mitgewirkt haben, die Gesetzesinitiative noch im April beschließen zu können. In keinem Ausschuss gab es Gegenstimmen zu der Vorlage. Damit ist ein wichtiges und großes Gesetz in der 5. Legislatur auf dem Weg und sicherlich auch eine Antwort darauf gegeben, wie die beste frühkindliche Bildung im Freistaat aussehen kann. Ich danke allen Fraktionen recht herzlich. Der Vorschlag von CDU und SPD wurde, wie schon genannt, einstimmig im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur dem Parlament empfohlen. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Wünscht sie Begründung für Ihren Entschließungsantrag? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann hat sich als Erster Minister Matschie zu Wort gemeldet. Ich eröffne die Aussprache. Herr Minister Matschie, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Beschluss setzt Thüringen neue Maßstäbe in der Kindergartenentwicklung in Deutschland.
Thüringen ist das Land, in dem der Kindergarten erfunden wurde. Thüringen ist das Land, das die Entwicklung der Kindergärten in Deutschland weiter vorantreibt. Mit einem Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag und einem Anspruch auf zehn Stunden Betreuungszeit wird Thüringen zum familienfreundlichsten Bundesland. Wir können eines mit Fug und Recht sagen, wenn wir dies heute beschließen: Wer Beruf und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren muss - und das sind viele Menschen in diesem Land -, der findet nirgendwo bessere Bedingungen vor als in Thüringen. Thüringen ist das familienfreundlichste Land.
Gleichzeitig mit der Betreuungszeit verbessern wir die Personalsituation in den Kindergärten erheblich. Das ist die Voraussetzung für eine exzellente Förderung unserer Kinder. Jeder weiß, die ersten Jahre sind ganz entscheidend für die Entwicklung eines Menschen. Wer kennt nicht den Volksmund, der da sagt: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Auf die ersten Jahre kommt es an. Hier entscheidet sich, ob ein Menschen offen ist, ob er neugierig bleibt auf die Welt, ob er selbstbewusst ist, wie sich ein Mensch zurechtfindet, wie er lernen lernt. Wir machen mit dieser Erkenntnis bildungspolitisch ernst. Wir finanzieren rund 2.400 zusätzliche Stellen für unsere Kindergärten. Ein Bildungsplan, der jedes Kind in seiner Entwicklung ernst nimmt, kann so hervorragend umgesetzt werden. Gestärkt wird auch die fachliche Beratung der Kindergärten und damit die Qualität weiter verbessert.
Ich will, dass wir gemeinsam Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 in Deutschland machen, und der heutige Beschluss ist der erste und der vielleicht wichtigste Baustein dafür.
Damit ist ein zentrales Projekt der Koalition aus CDU und SPD in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich verrate kein Geheimnis, mit dem Beschluss ist die Arbeit aber längst nicht beendet. Es kommt natür
lich darauf an, diesen Beschluss mit Leben zu erfüllen. Ich werde deshalb in den nächsten Tagen alle Beteiligten einladen zu einer Arbeitsgruppe, die sich jetzt rasch mit der Frage beschäftigt, wie wir möglichst schnell die benötigten Fachkräfte in den Kindergärten zur Verfügung haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung von Kindern braucht eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Kindergärten. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz auch die Mitwirkungsrechte von Eltern. Wir wollen damit einen Impuls geben für eine noch aktivere Elternschaft. Denn eines ist uns allen gemeinsam klar: Auch der beste Kindergarten kann die Eltern nicht ersetzen. Sie sind und bleiben die wichtigste Bezugsperson für ihre Kinder. Deshalb ist eines klar: Eltern und Erzieherinnen und Erzieher müssen Hand in Hand arbeiten, nur so können Kinder gut aufwachsen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das neue Gesetz stärkt auch die Rechte behinderter Kinder. Ihre Integration wird weiter verbessert und das ist keine einfache Aufgabe. Aber ich bin sicher, wenn wir uns dieser Herausforderung stellen, gewinnen nicht nur behinderte Kinder, sondern unsere Gesellschaft gewinnt als Ganzes mit dieser Aufgabe. Unser Leben wird reicher an Erfahrungen und auch reicher an Menschlichkeit mit diesem Schritt, den wir hier gehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die heutige Entscheidung ist keine parlamentarische Entscheidung wie viele andere, und das nicht nur aus inhaltlichen Gründen. Dieses neue Kita-Gesetz setzt einen Schlusspunkt unter eine jahrelange Auseinandersetzung um die Thüringer Familienpolitik, die zum Teil auch heftig unter uns geführt worden ist. Ich will mich an dieser Stelle bei allen - ich sage ausdrücklich „bei allen“ - bedanken, die die Debatte über die Jahre hinweg mit ihren Ideen befördert und vorangetrieben haben.
Und ich möchte mich genauso bedanken bei allen, die in den letzten Monaten konzentriert und engagiert an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben.
Das war keine leichte Aufgabe, aber, ich glaube, sie ist uns gemeinsam gut gelungen. Wir haben damit etwas geschafft, was man nach der Vorgeschichte nicht unbedingt für möglich hätte halten können. Das
Gesetz - und der Berichterstatter Herr Voigt hat es eben noch mal gesagt - ist in den Ausschüssen ohne Gegenstimme gebilligt worden. Wenn uns dies heute auch im Landtag gelingt, werte Kolleginnen und Kollegen, dann sage ich, dann gehört diese Entscheidung zu den Sternstunden des Thüringer Parlaments.
Das Elternvolksbegehren - und einige Vertreter sind ja heute Morgen hier draußen noch mal gewesen und haben die Unterschriftenkartons aufgebaut - ist damit am Ziel. Wir haben als Parlament alle wesentlichen Forderungen aufgegriffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wer für unsere Kinder bessere Betreuung und Bildung will, muss dafür auch mehr Geld aufwenden. Angesichts der Haushaltslage war das keine einfache Entscheidung für uns und wir haben uns diese Entscheidung auch nicht leicht gemacht. Aber, ich glaube, wir waren uns am Ende einig: Das Ziel, mehr in Bildung und Forschung zu investieren, das nicht nur ein Thüringer Ziel ist, sondern ein Ziel der Bundesregierung genauso wie der Landesregierungen in Deutschland, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung einzusetzen, ist ein richtiges Ziel, weil die Investition in Köpfe, in die Fähigkeiten von Menschen, die Investition, etwas Neues zu schaffen, in die Kreativität dieser Gesellschaft, unsere wichtigste Investition ist. Wir waren uns am Ende auch einig, das Land übernimmt vollständig die zusätzlichen Kosten durch das neue Kita-Gesetz.