Protocol of the Session on May 3, 2012

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Zuschauer auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete König. Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Kanis.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Frau Abgeordnete Holbe, Herr Abgeordneter Krauße, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Abgeordneter Dr. Zeh, Herr Abgeordneter Wetzel zeitweise, Frau Abgeordnete Hitzing zeitweise, Herr Minister Dr. Poppenhäger und Herr Minister Geibert zeitweise.

Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis: Ich möchte daran erinnern, dass der Petitionsausschuss heute zusammentritt, 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 004.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wir haben bei der Feststellung der Tagesordnung folgende Änderungen beschlossen. Die Anträge „Schwarzgelbes Solarausstiegsgesetz verhindern: Rahmenbedingungen für die Zukunft der Solarenergie in Thüringen sichern“ bzw. „Keine Sonderkürzungen für Solarstromförderung“ und der dazugehörige Alternativantrag „Solarstand aus Thüringen sichern“ werden als TOP 8 c und d behandelt.

Der Antrag „Sicherung der Finanzierung von hauptamtlichen Trainerinnen und Trainern in den Fachbereichen des Landessportbundes und der Spezialsportlehrerinnen und Sportlehrer in den drei Sportgymnasien Erfurt, Jena und Oberhof“ wird als TOP 21 a in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen.

Die Wahl in TOP 22 wird heute nach der Fragestunde stattfinden.

Gibt es weitere Anträge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen

a) Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/476 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/4370

ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3900 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/4371

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute zwei Gesetzentwürfe, den Entwurf der Fraktion DIE LINKE und den Entwurf der Landesregierung. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen in Drucksache 5/476 wurde von der Fraktion DIE LINKE im Februar 2010 in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat das Gesetz am 25. Februar erstmals beraten und eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beschlossen. Es wurde ebenso beschlossen, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit liegt. Dieser beschloss dann in seiner 5. Sitzung im April 2010, eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen und insgesamt 15 Auskunftspersonen einzuladen. In der darauf folgenden Sitzung am 20. Mai beschloss der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dann die Liste der Anzuhörenden. In der 9. Sitzung im August fand die Anhörung statt. In der 11. Sitzung am 30. September wurde die Landtagsverwaltung beauftragt, eine Synopse der eingegangenen Stellungnahmen zu erstellen. In der 14. Sitzung am 20. Januar 2011 kamen die Mitglieder des Ausschusses überein, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE erst wieder aufzurufen, wenn auch der Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt.

Eine persönliche Anmerkung: Ich danke hier den Mitgliedern des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, vor allen Dingen von der Fraktion

DIE LINKE, für ihr Entgegenkommen und ihre Geduld.

Weiter im Bericht: Das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz in Drucksache 5/3900 wurde von der Landesregierung im Januar 2012 in den Landtag eingebracht und am 26. Januar hier erstmals beraten. Der Landtag beschloss eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

In der 28. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit im Februar wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Die Gesamtzahl der Anzuhörenden wurde auf 16 festgelegt. In seiner 29. Sitzung am 23. Februar beschloss der Ausschuss die Liste der Anzuhörenden und zudem, die Anzuhörenden im Rahmen des mündlichen Anhörungsverfahrens auch um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. In der darauf folgenden 30. Sitzung am 15. März wurde die mündliche Anhörung durchgeführt. Den Fraktionen liegt eine Synopse der Ergebnisse der Anhörung vor.

In der 31. Sitzung am 26. April lag dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ein Änderungsantrag von CDU und SPD vor, durch den der § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung dahin gehend präzisiert wurde, dass die ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten von den Kreistagen der Landkreise und von den Stadträten der kreisfreien Städte - anstelle wie in der ursprünglichen Fassung formuliert von den Landkreisen und kreisfreien Städten - gewählt werden. Der Änderungsantrag wurde angenommen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE sowie die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 5/3900. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erste hat sich Frau Karola Stange von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne oder zu Hause am Livestream. Ihnen und uns liegen heute zwei Gesetzentwürfe vor, die die größere Beteiligung der älteren Generation vorsehen. Ein Thema, das schon lange zur Diskussion steht und zum Beispiel in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Berlin längst geregelt ist. Mehr Beteiligung, mehr Mitbestimmung sind schon seit Langem Anlie

gen von Seniorinnen und Senioren. Anliegen, die sich auch im diesjährigen Europäischen Jahr des aktiven Alterns und beim 10. Deutschen Seniorentag wiederfinden, der heute in Hamburg unter dem Motto „Ja zum Alter“ eröffnet wird.

DIE LINKE hat schon in der letzten Legislatur ein Mitbestimmungsgesetz vorgelegt und es in dieser Legislatur bereits im Februar 2010 erneut eingebracht; wir hörten bereits davon. Wir haben darin eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Seniorenbeiräten auf kommunaler und auf Landesebene vorgesehen, die gesetzliche Absicherung der engen Zusammenarbeit der Seniorenbeiräte und Seniorenorganisationen und die gesetzliche Absicherung der Logistik und der Arbeit der Seniorenbüros. Nach der Einbringung unseres Gesetzes gab es am 12. August 2010 eine Anhörung im Sozialausschuss. In dieser Anhörung sagte die Vorsitzende der Landesseniorenvertretung, Frau Ellenberger, dass sie den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich begrüße, da genau diese gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den langjährigen und wichtigen Forderungen gehören.

(Beifall DIE LINKE)

Seit über zehn Jahren wünscht man sich, dass die Arbeit der Senioren auf den verschiedensten Ebenen in gesetzliche Rahmen gefasst wird. Nach dieser Anhörung - auch das haben wir bereits gehört haben wir gewartet. Wir haben Wochen und Monate und mittlerweile zwei Jahre darauf gewartet, dass die Landesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf vorlegt. Heute nun ist es so weit, und wir können abschließend unsere zwei Gesetzentwürfe - also den der Fraktion DIE LINKE und den der Landesregierung - beraten. Aber hat sich das Warten gelohnt? Das ist die Frage, die wir uns heute gemeinsam hier beantworten sollten. Ich sage Nein. Wir hofften, dass die eine oder die andere Anregung aus unserem Gesetzentwurf von der Landesregierung mit aufgenommen werden würde. Auch hatten wir gehofft, dass Impulse aus der umfänglichen Anhörung aus unserem Gesetzentwurf, aber auch aus der Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung mit in die heutige Abstimmung einfließen könnten. Aber all das ist nicht geschehen. Weder die Anhörungen sind ernsthaft ausgewertet und die Kritiken aufgenommen worden.

(Beifall DIE LINKE)

Vorgaben wurden nicht wirklich gemacht. Über was haben wir also heute zu entscheiden? Auf der einen Seite - auf unserer Seite der Fraktion DIE LINKE - steht Mitbestimmung, auf der anderen Seite - der Seite der Landesregierung - steht Mitwirkung für Seniorinnen und Senioren. In beiden Fällen könnte man sagen, dass es darum geht, die Belange der älteren Generation ernst zu nehmen und ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Aber werden sie wirklich ernst genommen? Werden sie gehört,

(Abg. Gumprecht)

wenn alles auf Freiwilligkeit beruht? Wir wollen Mitbestimmung, wollen, dass Seniorinnen und Senioren eingebunden werden, dass sie gehört werden. Mitbestimmung heißt für uns, heißt für die Fraktion DIE LINKE, Teilhabe aller in einer Organisation vertretenen Gruppen an der Willensbildung und am Entscheidungsprozess. Im Gegensatz dazu beschränkt sich die hier vorgeschlagene Mitwirkung, auf die die Landesregierung abzielt, darauf, dass unter anderem die Gemeinde- oder Stadträte und die Kreistagsabgeordneten vorschlagen könnten, die ältere Generation mit einzubeziehen, ihnen Rechte einzuräumen, aber sie erhalten kein Antrags- und kein Rederecht und schon gar kein Entscheidungsrecht. DIE LINKE stellt heute erneut fest, es ist gar keine stärkere Beteiligung der Generationen durch den Gesetzentwurf der Landesregierung gewollt.

(Beifall DIE LINKE)

Mit diesem Placebo-Gesetz wird eine jahrelange engagierte Diskussion abgebrochen. Das brüskiert viele Seniorinnen und Senioren in diesem Lande und signalisiert ihnen heute aufs Erneute, eine echte gewollte Mitarbeit ist nicht auf der Tagesordnung. Sicher, die Landesregierung wird von sich nach der Verabschiedung ihres Gesetzentwurfs behaupten, sie habe ja die Anliegen der Seniorinnen und Senioren ernst genommen. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt und haben einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erneut abgehakt. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, was ist bitte schön in dem Gesetz geregelt? Es können Beiräte einberufen werden, müssen aber nicht. Es können Seniorenbeauftragte installiert werden, müssen aber nicht. Beide Möglichkeiten gibt es heute schon. Auch jetzt soll es keine hauptamtlichen Strukturen geben, keine verbindliche Finanzierung. Dies wird nach Haushaltslage entsprechend abhängig gemacht und so, sagen wir auch, ist keine kontinuierliche Arbeit im Interesse der Seniorinnen und Senioren möglich. Ergo, fast alles bleibt, wie es ist, und das eine oder das andere ist bis heute nicht ausreichend geklärt. Ich möchte ein paar Beispiele dazu nennen: Wie soll der Landesseniorenrat arbeiten und entscheiden, wenn ein Großteil der stimmberechtigten Mitglieder, nämlich die Seniorenbeauftragten, die es gar nicht geben muss, nicht vorhanden sind? Sie können gewählt werden und sie werden meist in den kreisfreien Städten oder den Landkreisen es auch wahrscheinlich weiterhin nicht. Wann betrifft das Thema „überwiegend" Seniorinnen und Senioren, wie es in § 3 Abs. 2 heißt? Dürfen Seniorinnen und Senioren nur über das Thema Pflegeheime und Pflege diskutieren oder ist es ihnen auch erlaubt, Stellungnahmen zu einer Bauordnung oder zur Stadtentwicklung abzugeben, obwohl diese Thematik nicht nur Senioren, sondern alle Generationen betrifft.

Wie soll die Aufgabentrennung zwischen Seniorenrat und Landesseniorenvertretung aussehen? Wie sollen ehrenamtliche Strukturen auf Dauer verstetigt werden, wenn es keine hauptamtliche Unterstützung und keine finanziellen Ressourcen geben soll? Die Landesregierung hat unserer Auffassung nach einen Salto gedreht, den Eindruck erweckt, dass sie sich bewegt hat und ist auf demselben Punkt wieder aufgekommen, von dem sie losgesprungen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Hier muss ich den Vertretern des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes recht geben; ein solches Gesetz ist vollkommen überflüssig. Wir sind zwar hinsichtlich einer verbindlichen Beteiligung von älteren Menschen grundsätzlich anderer Ansicht als die kommunalen Spitzenverbände, aber an dieser Stelle treffen sich unsere Meinungen genau. Wer also den Status quo der Unverbindlichkeit in einem Gesetz unverbindlich festschreibt, ist nicht mehr als ein Akrobat in einer Zirkusmanege, und diese Tricks sind leicht zu durchschauen.

(Beifall DIE LINKE)

Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine große Chance vertan worden, Seniorinnen und Senioren auf Augenhöhe zu begegnen und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ernsthaft bei der gesellschaftlichen Gestaltung einzubinden. Hier stimmen wir mit dem DGB überein; sicher, sie dürfen mitwirken, das durften sie aber bereits jetzt auch schon. Dabei gibt es zukunftsrelevante Themen, auf die ältere Menschen aufgrund ihrer eigenen Erfahrung einen besonderen Blick haben, die auch für eine jüngere Generation wichtig sind. Ob Ostdeutsche in der Rentenversorgung weiter wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, mag für die heute 30Jährigen nicht relevant sein, wird aber in Zukunft auch sie betreffen. Gleiches gilt für die Frage, ob Menschen im Alter überhaupt noch menschenwürdig leben können oder ob sie von Armut betroffen sind. Wie werden unsere Städte in Zukunft aussehen? Hier hilft, so glauben wir ganz ernsthaft, ein seniorentypischer Blick, die Kommunen auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bewohnbar zu machen. Dort, wo barrierefreie Zugänge zu Verkehrsmitteln, Arztpraxen und öffentlichen Gebäuden vorhanden sind, profitieren nicht nur die älteren Menschen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Menschen in Rollis oder solche, die schwere Gepäckstücke von den Einkäufen transportieren. Wir sagen also, dort, wo Innenstädte nicht völlig verödet, wo nicht auf grüne Wiesen große Einkaufszentren verlagert werden, treffen sich die Generationen und können auch heute Berufstätige ihre Einkäufe erledigen und die Städte sind lebenswert. Das heißt also, generationsübergreifender Nutzen

kann auf diese und auf die andere Weise durch Seniorenbeiräte und -beauftragte immer und immer wieder vor Ort ausgehen. All dies ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht verankert worden, es ist nicht gewollt.

(Beifall DIE LINKE)

In diesem Sinne schlagen wir vor, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heute als zukünftiges Gesetz, welches in Thüringen gelten soll, abgestimmt wird, also mit Ja votiert wird, und ich möchte an der Stelle noch einmal ausdrücklich für unseren Gesetzentwurf werben. Den Gesetzentwurf der Landesregierung lehnen wir ab, weil - ich habe es bereits begründet - er schadet nicht, aber er hilft auch nicht. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Dagmar Künast.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als das Seniorenmitwirkungsgesetz im Januar in das Plenum eingebracht wurde, habe ich schon dargelegt, welche Neuerungen es mit sich bringt. Ich möchte mich dieses Mal an der Stelle nicht wiederholen, sondern stattdessen aufzeigen, welche Auswirkungen wir uns von diesem Gesetz versprechen, und welche positiven Folgen es für das Zusammenleben der Menschen aller Generationen haben wird. Das Gesetz soll nicht dazu dienen, Seniorinnen und Senioren gegenüber anderen Altersgruppen zu bevorzugen. Es soll den Kommunen und auch dem Land dabei helfen, das Wissen, die Erfahrungen und die Energie, über die Seniorinnen und Senioren verfügen, zu bündeln und in dem politischen Willensbildungsprozess zu nutzen. Deshalb soll es flächendeckend Seniorenbeiräte geben. Deshalb soll es Seniorenbeauftragte geben, damit es vor Ort Ansprechpartner gibt, die Anregungen und Probleme erkennen und aufnehmen können und diese zielgerichtet in die politischen Prozesse einbringt. Sie können vor allem in den ländlichen Regionen wichtige Anlaufstellen für ältere Menschen oder deren Angehörige sein. Das schafft dann Bürgernähe und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und Entscheidungsträgern. Das ist besonders für ältere Menschen wichtig, da diese in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, und es so für sie besonders wichtig ist, zu wissen, an wen man sich auf kurzem Weg vor Ort wenden kann. Das schafft bei den Menschen ein Gefühl der Sicherheit und trägt dazu bei, dass sie sich in ihrem Lebensumfeld wohlfühlen. Die Seniorenbeiräte und die Seniorenbeauftragten geben engagierten und

aktiven Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, ihre Erfahrungen auch außerhalb der eigenen Familie einzubringen. Sie knüpfen neue Kontakte, die bis ins hohe Alter bestehen bleiben können, und die später, wenn Hilfe benötigt wird, genutzt werden können.

Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht die Konstituierung des Landesseniorenrats vor, der über eine eigene hauptamtliche Geschäftsstelle verfügen wird. Damit wird es in diesem Gesetz im Gegensatz zum heute existierenden Landesseniorenbeirat möglich sein, in eigener Verantwortung eine breite Öffentlichkeit für seniorenpolitische Themen herzustellen. Eigene Initiativen und Projekte können von ihm angestoßen und umgesetzt werden. Der Landesseniorenrat wird den Dialog der Generationen fördern. Dazu wird ein vom Landesjugendhilfeausschuss benanntes Mitglied mit beratender Stimme eingebunden sein. Auch der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen oder ein Vertreter wird über eine beratende Stimme im Landesseniorenrat verfügen. Das zeigt, dass das Gesetz nicht eine Bevölkerungsgruppe auf Kosten einer anderen hervorheben wird. Natürlich sind Menschen im Seniorenalter bereits heute in Stadträten und Kreistagen aktiv. Aber dort werden nicht nur seniorenspezifische Themen behandelt. Die Probleme und Einschränkungen, die das Alter mit sich bringt, können dagegen in den Beiräten und bei den Seniorenbeauftragten gebündelt behandelt werden. Es sollte auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Initiativen, die von Seniorinnen und Senioren angestoßen werden und diesen zugute kommen, negative Auswirkung auf andere Altersgruppen hätten. Zumeist ist es doch so, dass die Wünsche und Ziele, die die Menschen für ihr Wohnumfeld haben, in vielen Punkten sehr ähnlich sind. Alle Menschen wollen eine gute soziale Infrastruktur, allen Menschen kommen Einkaufsmöglichkeiten vor Ort zugute und eine gute Anbindung von Bus und Bahn wird von vielen Menschen gewünscht. Es ist an dieser und an anderer Stelle bereits gesagt worden, Gehwege, die für Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren und anderen Gehhilfen geeignet sind, sind auch für Menschen mit Gehbehinderung und junge Familien mit Kinderwagen geeignet.

Meine Damen und Herren, ich bin mir also sicher, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren verbessert werden kann. Das wird zum Vorteil aller sein, der Menschen, die heute bereits im Seniorenalter sind, derjenigen, die dieses früher oder später selbst erreichen werden, der Familien und der Menschen mit Behinderungen, denen Barrierefreiheit genauso nützt wie den Seniorinnen und Senioren. Und nicht zuletzt wird natürlich auch die Politik davon profitieren. Interessenvertreter können früh angehört und eingebunden werden. Es werden Anregungen ge

(Abg. Stange)

geben werden können, an deren Umsetzung dann gemeinschaftlich gearbeitet werden kann. In vielen Städten und Landkreisen geschieht dies bereits schon sehr gut. Deshalb wollen wir dies in allen Regionen Thüringens forcieren. Wir wollen den Menschen vor Ort dabei nichts aufoktroyieren, sondern sie ermutigen, sich verstärkt vor Ort einzubringen, damit die ganze Gesellschaft aus dem Erfahrungsund Wissensschatz der Seniorinnen und Senioren schöpfen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN geht explizit von einer Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren aus. Wir wollen jedoch mit dem Gesetz der Landesregierung die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren vor Ort und im Land stärken. Kommunale Parlamente und das Landesparlament wollen wir dabei in ihrer Funktion nicht aushebeln und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der LINKEN ab und stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. Danke.