Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, hiermit eröffne ich die heutige erste Sitzung des Thüringer Landtags nach der Sommerpause und heiße Sie herzlich willkommen. Ich hoffe, Sie hatten alle erholsame und erlebnisreiche Tage in unserem Freistaat oder außerhalb des Freistaats. Ich wünsche uns allen einen guten Start für die kommenden Monate.
Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Mühlbauer. Die Rednerliste führt Abgeordneter Recknagel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Abgeordneter Huster, Abgeordneter Wucherpfennig, Minister Prof. Dr. Huber und der Abgeordnete Herr Minister Reinholz zeitweise.
Zu Beginn möchte ich Ihnen einige Veränderungen mitteilen: In der Sommerpause haben die Abgeordneten Dr. Mario Voigt und Heiko Gentzel ihren Familienstand geändert. Ich möchte Ihnen im Namen aller Abgeordneten des Thüringer Landtags recht herzlich zur Hochzeit gratulieren,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Schreiben vom 11. August 2010 hat mir die Fraktion DIE LINKE mitgeteilt, dass der Abgeordnete Dr. Thomas Hartung ihre Fraktion verlassen hat. Der Abgeordnete Thomas Hartung hat schriftlich und meinem Büro gegenüber seinen Austritt aus der Fraktion DIE LINKE mit Wirkung vom 10.08.2010 sowie seinen Austritt aus der Partei DIE LINKE angezeigt. Mit Schreiben vom 11.08.2010 hat mich der Vorsitzende der Fraktion der SPD darüber informiert, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion nach ausführlicher Diskussion mit Herrn Abgeordneten Dr. Hartung einstimmig beschlossen hätten, ihn unmittelbar als Mitglied in die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag aufzunehmen. Dies sei auch sein Wunsch gewesen. Die SPD-Fraktion hat mich und die Landtagsverwaltung gebeten, eine rechtliche Prüfung dieses Schrittes vorzunehmen. Die dazu von der Landtagsverwaltung erstellte gutachterliche Stellungnahme liegt mit Einverständnis der SPD-Fraktion inzwischen den Fraktionen vor. Wie Sie wissen, kommt dieses Gutachten zum Ergebnis, dass der Fraktionswechsel des Abgeordneten Dr. Hartung zulässig ist. Der Wechsel des Abgeordneten Dr. Hartung in die Fraktion der SPD hat keinen Einfluss auf die Anzahl der den Fraktionen in
den Ausschüssen oder Gremien zustehenden Sitze. Die Fraktion DIE LINKE hat mittlerweile den Abgeordneten Dr. Hartung aus den Ausschüssen und der Strafvollzugskommission zurückgezogen. Ich weise darauf hin, dass der Fraktion DIE LINKE als Redezeit gemäß § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung ab heute 46 Minuten zur Verfügung stehen und der Fraktion der SPD stehen nunmehr 39 Minuten zur Verfügung. Der Abgeordnete Dr. Hartung sitzt mit Beginn dieser Plenarsitzung in den Reihen der SPD-Fraktion. Darüber hinaus wurden die entsprechenden Änderungen in Plenum-Online und im Plenarprotokoll vorgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige allgemeine Hinweise. Die Telekom AG hat für morgen zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der am Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfinden wird.
Für die freie Landeskorrespondentin des Deutschlandradios in Thüringen, Frau Blanka Weber, hat der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauergenehmigung für Bildund Tonaufnahmen erteilt. Darüber hinaus habe ich für die Redakteure Andreas Kieselbach, Frau Irena Otto, Karin Hofbauer, Valery Tyulnev für diese Plenarsitzung Bild- und Tonaufnahmen in dringenden Fällen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Folgende allgemeine Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 13 und 14 am Freitag als zweiten und dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 1 a hat die Drucksachennummer 5/1344 und zu TOP 1 b die Drucksachennummer 5/1345.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu TOP 2 hat die Drucksachennummer 5/1315. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Koppe benannt. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1325 verteilt. Weiterhin wird noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/1357 verteilt.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 3 hat die Drucksachennummer 5/1318. Anstelle des benannten Berichterstatters, Abgeordneten Huster, wird der Abgeordnete Kowalleck die Berichterstattung aus dem Ausschuss übernehmen.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu TOP 7 c hat die Drucksachennummer 5/1354. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1353 verteilt.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 8 a hat die Drucksachennummer 5/1316 und zu TOP 8 b die Drucksachennummer 5/1317. Auch hier wird der Abgeordnete Kowalleck die Berichterstattung aus dem Ausschuss anstelle des genannten Berichterstatters, Abgeordneten Huster, übernehmen.
Zu TOP 9 wird noch ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/1358 verteilt.
Zu TOP 15 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/1295, 5/1299, 5/1300, 5/1301, 5/1312, 5/1313, 5/1319, 5/1320, 5/1321, 5/1322, 5/1323, 5/1324, 5/1327, 5/1328, 5/1331, 5/1332 und 5/1333 hinzu.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, die Fragestunde in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause fortzusetzen.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichtes gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Ich frage nun, gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Doch, Herr Abgeordneter Emde, bitte.
Frau Präsidentin, ich würde gern beantragen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 in erster und zweiter Beratung durchzuführen.
Gibt es dazu Widerspruch oder andere Anmerkungen? Dann würde ich darüber abstimmen lassen, dass die erste und zweite Beratung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 stattfindet. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16 Aktuelle Stunde. Die Fraktionen der FDP, DIE LINKE, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Redezeit beträgt 30 Minuten. Die Landesregierung bleibt in der Redezeitbegrenzung unberücksichtigt. Die Redezeit für einen Redebeitrag eines Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft - für eine vernünftige Bildungspolitik in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/1293
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, werte Gäste, vor einiger Zeit gab es die Verlautbarung des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass möglicherweise, um sparen zu können, im nächsten Haushalt die staatlichen Finanzhilfen für die Schulen in freier Trägerschaft gekürzt werden sollen. Zu diesem Thema möchte ich gern mit Ihnen ins Gespräch kommen unter dem Aspekt: In Thüringen gibt es 145 Schulen in freier Trägerschaft, davon 10 Gymnasien, die von Trägern privater Initiativen wie der AWO, dem DRK, aber vor allem christlichen Trägern wie der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland getragen werden. Diese Schulen sind laut Artikel 7 Abs. 4 a Grundgesetz legitimiert und vor allem so zu behandeln, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern nicht stattfinden darf. Diesen Punkt haben wir in Thüringen jetzt zum Teil schon erreicht. Die Schulen in freier Trägerschaft werden unter bereits jetzt schon schwierigen finanziellen Bedingungen getragen und das aus Überzeugung, das Richtige zu tun für unsere Kinder. Die Fakten geben ihnen auch recht. Diese Schulen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Schulkultur in Thüringen und geben jungen Menschen die Chance zu wählen. Sie tragen als Landschulen Bildung in die Fläche, sie verstärken als Spezialschulen bestimmte Aspekte des Lernens wie soziale Kompetenz oder auch die Mensch-Natur-Beziehung wie zum Beispiel in der Ökoschule Reudnitz. Die positive Bildungsbilanz dieser Schulen stellte Herr Minister Matschie auch gar nicht infrage, aber deren finanzielle Zukunft, damit stellt er sie dann doch infrage.
Hier sollen lieber Experimente durchgeführt werden, die in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Schleswig-Holstein oder auch Sachsen, bereits wieder abgeschafft wurden, anstatt anerkannt guten Schulen eine Förderung wie bisher zugutekommen zu lassen.
Bei den Schulen in freier Trägerschaft wird trotz bereits jetzt deutlich geringerer Förderung - es sind im
Schnitt 85 Prozent - als bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft mindestens genauso viel gute Arbeit geleistet und gute Bildung angeboten. Mit Gleichberechtigung, sozialer Gerechtigkeit oder den Worten „Bildungsland Thüringen“ hat dieser Vorschlag nach unserer Überzeugung nichts zu tun.
Auch die SPD nimmt eine Abwälzung der Kosten auf die Eltern billigend in Kauf. Von möglichen Schulschließungen geht man zwar derzeit noch nicht aus, aber wenn, dann kann man ja eine Gemeinschaftsschule gründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sparen darf im direkten Bildungsbereich nur die absolute Ausnahme sein, darüber waren wir uns im Klaren. Die Chance, sich schwierigen Haushaltsrealitäten zu stellen und sinnhaft zu sparen, haben Sie im letzten Jahr nicht genutzt. Dieser Vorschlag zeigt, dass auch dieses Jahr dazu der Wille nicht vorhanden zu sein scheint.
Schon jetzt sind diese Schulen in freier Trägerschaft kostengünstiger pro Kopf auf den Schüler berechnet als Schulen in öffentlicher Trägerschaft für das Land. Das heißt, eine Förderung dieses Angebots würde Kosten sparen sowohl bei Schulen als auch in der Ministerialbürokratie. Im Übrigen ist Thüringen nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei Weitem nicht das teuerste Land bezogen auf die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulen in freier Trägerschaft eignen sich jedenfalls mit ihrer Erfolgsgeschichte, die sie haben, nicht zum Sparmodell.
Momentan wird die Förderung, die staatliche Finanzhilfe, berechnet aus einem Vom-Hundert-Anteil des Schülerkostenjahresbeitrags, der gebildet wird aus dem Personal- und Sachkostenanteil, multipliziert wird mit der Zahl der Schüler und das zum Stichtag des Vorjahres. Eine mögliche Abkoppelung dieser Finanzhilfen von den staatlichen Schulen als Orientierung wäre sehr fatal, denn dann hätten wir die Zweiklassenwirtschaft, die wir wahrlich nicht wollen.
Wir haben mit dem Kindertagesstättengesetz bundesweit eines der modernsten Gesetze auf den Weg gebracht, wollen uns damit an den vorderen Platz katapultieren und wollen auf der anderen Seite mit dieser Verkürzung der Finanzhilfen diesen vorderen Platz bei den Schulen in freier Träger
schaft uns vielleicht wegnehmen lassen. Ich denke - darauf möchte ich noch einmal verweisen -, gerade in Thüringen ist Bildung ein besonderes Allgemeingut; dafür stehen wir. Freie Schulen müssen für alle Kinder offen bleiben, sie müssen die Wahl haben und Schulgeld darf nicht sondernd wirken. Ich möchte gern noch einmal auf das Grundgesetz verweisen.
Ein letzter Punkt: Die FDP hat die Bildungspolitik immer schon als Schwerpunkt gehabt. Aber ich muss Ihnen sagen: Dass wir uns hier schützend gerade vor die kirchlichen Träger schmeißen müssen bei dieser Regierungskoalition, das finde ich schon sehr bemerkenswert. Herzlichen Dank.