Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir der Abgeordnete Metz Platz genommen. Die Rednerliste führt die Abgeordnete Holzapfel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Abgeordneter Barth, Abgeordneter Hauboldt, Abgeordneter Hellmann
- gut, da freuen wir uns -, Abgeordnete Hennig, Abgeordnete Jung, Abgeordnete Kaschuba, Abgeordneter Krauße, Abgeordneter von der Krone, Abgeordnete Pelke, Abgeordneter Recknagel, Abgeordneter Scherer, Abgeordneter Zeh, Minister Machnig, Minister Carius und Ministerin Walsmann zeitweise.
Wie Sie an dem Blumenmeer auf einem ganz speziellen Platz hier im Hause erkennen, unser Finanzminister Dr. Voß hat heute Geburtstag.
Herr Minister, ich spreche sicherlich im Namen des ganzen Hauses, wenn ich Ihnen alles Gute wünsche, vor allen Dingen Gesundheit.
Noch einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 16 heute als vorletzten Tagesordnungspunkt und die Wahl des neuen Schriftführers heute als dritten Punkt nach den Gesetzen aufzurufen.
Zu TOP 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/ 3783 verteilt.
Zu TOP 3 a wurde eine Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion der FDP in Drucksache 5/3753 verteilt.
Wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Änderungen widersprochen? Das ist nicht der Fall.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 hier: §§ 5, 8, 13 und 16 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2990 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3668
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 29. Juni 2011 „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011“ in der Drucksache 5/2990 wurde erstmals in der 27. Sitzung am 7. Juli 2011 beraten. Er wurde an den Innenausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss beriet in seiner 26. Sitzung am 8. Juli 2011 Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Antragsteller strebten Neuregelungen mit Blick auf die Gemeinden Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Straufhain und Gleichamberg an.
Der Ausschuss beschloss, in der Zeit vom 1. August bis 9. September die förmliche schriftliche Anhörung durchzuführen. In ihrem Rahmen wurde den von Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Einwohnern und Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dem vom Innenministerium vorgeschlagenen Verfahrensablauf zur Durchführung der Anhörung wurde zugestimmt. Auf Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion beschloss der Ausschuss jedoch, den Kreis der Anzuhörenden über den Vorschlag des Innenministeriums hinaus zu erweitern. Als Berichterstatter wurde zwar der Abgeordnete Gentzel bestellt, heute stehe ich aber vor Ihnen, weil Herr Gentzel zurzeit wichtigere Aufgaben erledigt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den umfangreichen Zusammenstellungen des Innenministeriums nachzulesen.
In der 31. Sitzung des Innenausschusses am 11. November 2010 wurden die Stellungnahmen ausgewertet. In Auswertung dieser Stellungnahmen wurden Änderungsanträge durch die Fraktionen DIE LINKE sowie von SPD und CDU gestellt. Nur der Änderungsantrag von der CDU- und der SPD
Fraktion fand im Ausschuss eine Mehrheit. Danach hat der Innenausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung der §§ 5, 8, 13 und 16 der Drucksache 5/2990 vorgeschlagen. Die genannten Paragrafen verblieben zur Fortberatung im Innenausschuss.
In seiner 35. Sitzung am 09.12.2011 hat der Ausschuss diese Paragraphen nun abschließend beraten. Der Innenausschuss empfiehlt im Ergebnis die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Fassung der Drucksache 5/3668 vom 9. Dezember 2011. Verweisen möchte ich noch auf die Ihnen zugegangene Drucksache 5/3783 mit einer Namensumbenennung der dann neu entstehenden Neugliederung von „Ilfeld-Niedersachswerfen“ zu „Harztor“. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, ich freue mich, dass wir heute gleich als ersten Tagesordnungspunkt das Gesetz über die freiwillige Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden, die wir jetzt hier benennen, nun endlich zu Ende bringen. Ich denke, was lange währt, wird gut. Wir werden, Kollege Hey, es nicht so machen, wie es so manch einer beim Kommunalen Finanzausgleich macht, sondern wir werden heute zeigen, dass wir eine Koalition sind,
die in guten wie in schlechten Zeiten die Dinge gemeinsam ausstreitet und am Ende gemeinsam handlungsfähig ist.
es wird uns, denke ich, hier heute gelingen. Wenn es ganz eng werden sollte, da ich weiß, dass zwei Kollegen der SPD heute nun mit ihrem Gewissen ringen, das kann ich nachvollziehen und verstehen. Ich will das ganz klar sagen. Aber ich vermute mal, dass vielleicht die FDP noch hilfreich mit eintritt. Deswegen werden wir das heute zu Ende bringen.
entwurf eigentlich schon längst behandelt und - Kollege Hey hat es genannt - wir haben die §§ 5, 8, 13 und 16 im Innenausschuss quasi ruhen lassen und uns weiter verständigt, wie wir mit dem Gesetzentwurf und den Gemeinden umgehen. Ich glaube deswegen will ich das vorwegstellen -, es geht hier um freiwillige Zusammenschlüsse.
Freiwillige Zusammenschlüsse heißt, dass sich die kommunale Familie vor Ort überlegt hat, wie sie denn ihre Zukunft weiter gestalten will. Da fällt es nicht leicht, wenn man eine Gemeinde, eine Stadt oder irgendwas auflöst, sondern dann wird reichlich überlegt. Da werden Bürger befragt, so dass man hier wirklich diese Dinge auf den Weg bringt. Ich glaube, das sollten wir als Gesetzgeber achten und darauf Rücksicht nehmen und nicht einfach sagen, jetzt haben wir euch aufgefordert und wenn wir euch aufgefordert haben und es liegt das Ergebnis vor, dann sagen wir, wir überlegen noch mal. Ich glaube, so sollte es nicht sein und so wird es nicht sein. Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass im Landkreis Greiz die Bildung der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf passiert ist, denn ich glaube, auch dort haben sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Fahrgemeinden an uns gewandt und dort klar zur Sache gestanden. Es ging sogar so weit, dass ein Abgeordnetenkollege dort geschwächelt hat - er ist wieder gesund und munter - und umgefallen ist. Ich hoffe, es lag nicht an der Materie, dass es so passiert ist. Aber trotz alledem möchte ich den Mohlsdorfern und Teichwolframsdorfern herzlich gratulieren, dass sie sich gefunden haben und dass wir heute abschließend hier beschließen können.
Dann möchte ich dem Landkreis Nordhausen für die Bildung der Landgemeinde Ilfeld-Niedersachswerfen aus den Gebieten der bisherigen Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen danken, nicht dass jemand denkt, ich habe das neue Wort vergessen. Auch hier ist die Freiwilligkeit zustandegekommen und, ich glaube, gerade in Nordhausen, jeder weiß, wie dort die Verhältnisse sind, die Stadt Nordhausen, der Landkreis Nordhausen und dass es hier wirklich so ein pari-pari gibt. Ich glaube, es war gut und richtig, dass diese Entscheidung hier so gefallen ist, weil sonst der Landkreis in seiner Funktion deutlich eingeschränkt worden wäre.
Manchmal hat es auch sein Gutes, dass die Koalition eine Weile mit sich ringen musste, dann hatten die Kollegen vor Ort noch Zeit und sie haben sich im Eilantrag gestern noch an uns gewandt. Wir sind dem als Koalition gefolgt, ich hoffe, die anderen auch, sie wollen sich jetzt „Harztor“ nennen. Wir werden das selbstverständlich mit einarbeiten. Wenn es der Wille ist, dann werden wir das „Harztor“ heute mit beschließen und demzufolge hoffentlich diese Gemeinden dort auf ihrem weiteren Weg glücklich machen, so dass sie ihre Dinge weiter in die Hand nehmen können.
Herr Blechschmidt, wollten Sie etwas sagen? Sie freuen sich, dass wir früh gleich so freundlich beginnen, ja? Ja, das ist so.
Dann möchte ich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke aus den Mitgliedsgemeinden der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften Dolmar und Salzbrücke mit Ausnahme der Gemeinde Bauerbach, die in die Gemeinde Grabfeld eingegliedert werden soll, erwähnen. Das ist ein Konstrukt, was ziemlich groß ist, aber die haben sich vor Ort gefunden. Man muss aber auch dazu sagen, dass Verwaltungsgemeinden nicht unendlichen Schutz haben. Man muss das ganz klar sagen.
Wenn das von dort kommt, muss ich immer aufpassen. Ich meine, von mir aus gesehen links - für die Besucher -, da sitzt die LINKE.
Ich glaube, dass sich freiwillig gefunden wurde, aber das kann nur ein Weg in eine weitere Richtung sein, aber man muss ganz klar sagen, die Gesetzeslage ist ganz klar und eindeutig. Laut Kommunalordnung stehen Verwaltungsgemeinschaft, erfüllende Gemeinde, Landgemeinde und Einheitsgemeinde gleichberechtigt nebeneinander. Ich begrüße auch die zwei VG-Vorsitzenden. Es ist mir gesagt worden, sie sind da. Herzlich willkommen, dass auch dieses auf den Weg gebracht wird. Ich denke, man kann da nicht vom zänkischen Bergvolk reden, sondern das geht alles seinen Gang.
Dann kommen wir zum nächsten Paragraphen im Landkreis Sonneberg um die Bildung der Einheitsgemeinde Frankenblick aus den Gebieten der bisherigen Gemeinde Effelder-Rauenstein und Mengersgereuth-Hämmern. Hier möchte ich ganz besonders den Bürgermeister Morgenroth und den Bürgermeister Köpper - ich sage mal, die zwei Brautväter - heute hier begrüßen, die sicher mit Anhang da sind, weil ich weiß, dass meine Kollegin Beate Meißner und alle hatten ja schon mal die Glocken schon fast in Bewegung gesetzt und da musste eingehalten werden. Aber wir nähern uns der Weihnachtszeit, die Geschenke werden immer größer, also man kann das Geschenk hoffentlich heute entgegennehmen und sich gemeinsam freuen, dass sich dort die Gemeinden gefunden haben. Ich finde, Frankenblick, das ist ja ein schöner Name - man blickt nach Franken, aber man bleibt in Thüringen, weil es bei uns mittlerweile viel besser geht. Deswegen freue ich mich, dass das gelungen ist, damit wir auch bei dieser Gemeinde heute den endgültigen Schlussstrich unter dieses Zusammengehen finden.
Meine Damen und Herren, ich will aber trotzdem noch einige Dinge sagen, warum wir uns dort etwas schwergetan haben. Wir haben uns also in der Koalitionsrunde verständigt und in Untergruppen hat das teilweise viele Stunden gedauert. Aber so ist es, man ringt um Ergebnisse. Jeder muss irgendwo etwas nachgeben. Wir haben uns dann verständigt, was Maßstäbe für künftige Gemeindezusammenschlüsse sind, dass das Institut der Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde in Zukunft anders behandelt werden. Das muss man einfach deutlich sagen, aber, ich betone, in dieser Legislatur gilt die Kommunalordnung. Man muss darauf hinweisen, dass sich das Ganze weiterentwickelt, dass es sich in der nächsten Legislatur weiterentwickeln kann und muss. Ich glaube auch, dass man hier durchaus in diese Richtung gehen kann. Ich möchte auch noch einmal auf unseren Entschließungsantrag hinweisen, wo wir einmal die Anforderungen für zukünftige Gemeindezusammenschlüsse beschlossen haben. Dann möchte ich auf die Maßstäbe auf der Seite 2 hinweisen, dass sich das jeder noch einmal verinnerlicht und hinschaut, dass wir auch hier entsprechende Veränderungen vorgenommen haben. Ich glaube, dass es vor allen Dingen darum auch gehen wird, in Zukunft zentrale Orte, da, wo es sinnvoll ist und sich ergibt, zu stärken. Hier sind Einwohnerzahlen von mindestens 5.000 plus Demographiefaktor für die zukünftig zu bildenden Gemeinden vorgesehen. Das muss man einfach sehen. Sie soll ja zukunftsträchtig gemacht werden, nicht dass sie in drei Jahren schon wieder weiter nach unten gehen. Ich glaube, auch darum wurde lange gerungen. Wir haben gemeinsam hinbekommen, dass auch Gemeindezusammenschlüsse über Kreisgrenzen hinweg im Einzelfall möglich sind. Diese bedürfen eines Gesetzes. Auch das ist so, wie es ist.
Wir halten grundsätzlich an den Kreisen fest, dass da keine Irritation auftritt, aber in begründeten Einzelfällen muss das geprüft werden. Ich denke, noch eines ist wichtig, dass die Landesregierung den zuständigen Ausschuss des Landtags unverzüglich informiert, wenn neue Anträge auf den Weg gebracht werden. Das finde ich besonders gut. Vielen Dank an die Landesregierung, dass sie den Weg mitgeht. Ich danke auch gleichzeitig dem Innenminister und dem Hause, die hier diese Dinge vorgelegt haben, denn es geht immer noch um Einzelfallprüfung. Es muss im Einzelfall genau geprüft werden, was dort passiert, wie es weitergeht. Deswegen glaube ich, dass wir bisher eine gut eingeübte Praxis haben. Wenn das dann durch die Durchläufe im Kabinett ist, kommt es ins Parlament. Wir hören noch einmal alle schriftlich an. Dort werden wir dann die Entscheidung dazu fällen, so wie wir es heute machen. Was natürlich noch wichtig ist, ist die finanzielle Förderung für freiwillige Zusammenschlüsse. Auch hier haben wir uns geeinigt, dass die freiwilligen Zusammenschlüsse, wie zuge