Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Landtagssitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Zuschauer auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Meyer. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Holzapfel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: der Herr Abgeordnete Günther, der Herr Abgeordnete von der Krone, der Herr Abgeordnete Lemb, der Herr Abgeordnete Recknagel und Frau Ministerin Walsmann.
Folgender Hinweis: Die Fraktion der SPD hat mich darüber unterrichtet, dass sie Herrn Alexander Michel beauftragt hat, in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2011 von den dafür vorgesehenen Flächen im Plenarsaal Filmaufnahmen der Abgeordneten der SPD-Fraktion zu fertigen. Gemäß Ältestenratsbeschluss vom 15. Dezember 2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung erforderlich. Die Parlamentarischen Geschäftsführer wurden vorab darüber informiert. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für diese Plenarsitzung den freien Fotografen Philippe Seitz, der im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Fotos fertigt, eine Sondergenehmigung gemäß § 17 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteilt.
Folgende Hinweise zur heutigen Tagesordnung: TOP 6 wurde noch mit einem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3407 ausgestattet. Ich denke, der Änderungsantrag ist verteilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2871 - berichtigte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/3375
Das Wort hat der Abgeordnete Kummer als Berichterstatter aus dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Bitte schön.
Vielen Dank. Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, können Sie sich noch an die erste Lesung am 16.06. zu diesem Gesetz erinnern? Es war damals schon sehr erstaunlich, dass Redner aller Fraktionen massive Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung hatten. Daraus resultierend ist dann eine Beschlussempfehlung aus einem Ausschuss entstanden in einem Umfang, wie wir sie sonst eigentlich nur aus dem Haushalts- und Finanzausschuss kennen.
Ein paar statistische Daten zur Ausschussberatung am Anfang: Wir haben fünf Ausschuss-Sitzungen durchgeführt seitdem. Es gab ein mündliches Anhörungsverfahren. Dazu sind 23 Anzuhörende geladen worden, 18 waren anwesend. Es gab zum Abschluss der Beratung ein kurzfristiges schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände aufgrund der Änderungen des Kommunalwaldverkaufs im Waldgesetz. Es gab 27 Zuschriften zu diesem Gesetzentwurf, vier umfangreiche Vorlagen, mit denen sich der Ausschuss befasste, unter anderem mit den IUCN-Kriterien für Nationalparks mit dem Nutzungsüberlassungsvertrag, mit dem Satzungsentwurf und dem Businessplan für die Forstanstalt. Es gab eine umfangreiche Synopse der Landtagsverwaltung, wofür ich mich auch noch einmal bei der Verwaltung bedanken möchte. Es gab 155 einzelne Änderungsanträge, davon 86 von der Koalition, 22 von der LINKEN, 14 von der FDP und 20 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 13 von den Mitgliedern des Ausschusses. Von diesen 155 Änderungsanträgen wurden sage und schreibe 94 angenommen: 85 von der Koalition, 4 von der LINKEN, 5 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wobei ich hier sagen will, es gab auch mehrere gleichlautende Änderungsanträge, das gehört mit dazu. Die meisten Fraktionen haben inhaltlich sehr ähnliche
Was ist im Ausschuss Wesentliches geändert worden? Denn das ist ein ganz wichtiges Thema. Der Gesetzentwurf verlässt den Landtag wirklich mit gravierenden Veränderungen. Das muss man vor seinem Abstimmungsverhalten hier auch wissen. Der Gesetzentwurf erhielt eine Präambel. Außerdem wurde die Nationalparkverwaltung des Nationalparks Hainich aus der Forstanstalt wieder entfernt. Die Beteiligung des Thüringer Landtags im Verwaltungsrat der zu gründenden Anstalt ist festgeschrieben worden. Es gibt eine Berichtspflicht des Vorsitzenden des Verwaltungsrats gegenüber dem für Forsten zuständigen Ausschuss im Landtag. Ein Beirat wird gegründet, an dem sich alle Landtagsfraktionen beteiligen sollen. Das doppelte Vetorecht des Finanzministeriums entfällt. Die Neufassung der Regelung zum Vermögen und zum Forstgrundstock beinhaltet, dass der Forstgrundstock in die Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Das war vorher so nicht vorgesehen. Dabei hat der Ausschuss aber umfangreiche Beteiligungsrechte des Haushalts- und Finanzausschusses und des für Forsten zuständigen Ausschusses festgelegt. Es gab Änderungen bei der Rücklagenbildung. Es gab eine Verbesserung der Regelung für Bedienstete, die nach Gründung der Forstanstalt in die Forstanstalt hineingehen, also sprich, wenn die Forstanstalt irgendwann einmal wieder aufgelöst werden sollte, haben sie den Anspruch, Landesbedienstete zu werden. Beim Waldgesetz gab es die wesentliche Änderung, dass Veräußerungen von Körperschaftswald in Zukunft verpflichtend von der Obersten Forstbehörde genehmigt werden müssen. Außerdem eine auch noch wesentliche Änderung war die zum Inkrafttreten. Der Gesetzentwurf wird erst zum 01.01.2012 in Kraft treten. Damit wurde verhindert, dass noch in diesem Jahr die entsprechenden Bilanzen erstellt werden müssen, die Eröffnungsbilanz und die Abschlussbilanz. Das wäre nicht machbar gewesen für die Mittlere Forstanstalt und es hätte steuerlich, weil nicht rechtzeitig die Unterlagen dagewesen wären, zu massiven Problemen führen können.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es hat sich sehr viel geändert durch die Ausschussberatung. Ich möchte allen Mitgliedern des Ausschusses ganz herzlich Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Es kann festgestellt werden, dass durch das Zusammenwirken aller Fraktionen eine wesentliche Verbesserung dieses Gesetzentwurfs vorgenommen wurde. Da haben sich alle eingebracht. Zum Schluss noch einmal ganz herzlichen Dank an die Verwaltung, die das Ganze begleitete. Es war nicht immer einfach, allein beim Abstimmungsverfahren im Ausschuss, als zwei Tischvorlagen der Koalition eingereicht worden sind und es noch mündliche Änderungsanträge gab, die anschließend eingebracht
worden sind, gerade mit Verweis auf andere betroffene Gesetze, war der Überblick teilweise schwer zu behalten, es ist trotzdem gelungen. Ich denke, es ist hier eine wesentliche Verbesserung des Gesetzentwurfs der Landesregierung erreicht worden. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat sich Abgeordnete Eleonore Mühlbauer von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, ja, heute ist es nun so weit. Ich erlaube mir, den Volksmund zu zitieren: „Was lange währt, wird endlich gut“. Denn was uns heute vorliegt, das ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses mit allen Beteiligten und allen politisch Verantwortlichen. Wir haben die Verantwortung übernommen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle ein Zitat, Frau Präsidentin: „Mit gelebter Subsidiarität geht es um gelebte Freiheit, denn die Maxime der Subsidiarität geht davon aus, dass der Staat sein Handeln und seine Macht begrenzt und beschränkt zugunsten des Handelns von zivilgesellschaftlichen organisatorischen Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften und weiteren Gruppen“, so Ilse Junkermann am 3. Oktober 2011 in Gotha - und weiter: „Dass der Staat sein Handeln begrenzt und beschränkt, ist ein grundlegendes Zeichen seiner Freiheit.“ Und genau dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, durften wir bei diesem Gesetz erleben. Ja, ein Gesetz wird in das Parlament eingebracht, Anhörungen finden statt so weit so normal. Aber dieser Gesetzgebungsprozess war alles andere als normal. Mit einem ungewöhnlich starken Engagement bei den Anzuhörenden, die sich mit Herz und Verstand aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben. Das hat mich berührt und veranlasst, heute hier in diesem Haus ein klares Danke zu sagen, ein Danke an den Gemeinde- und Städtebund, dem Bund Deutscher Forstleute, dem BUND, dem NABU, dem Herrn Professor Dr. Bohlander, dem Waldbesitzerverband, dem Hauptpersonalrat Forst, der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldbewirtschaftung, der Gesellschaft zur Entwicklung des Nationalparks Hainich, dem Thüringer Forstverein, dem Verband für Angeln und Naturschutz, der IG Bau, der Arbeitsgemeinschaft landund forstwirtschaftlicher Betriebe, Europark und nicht zuletzt dem Landesjagdverband.
Um nur hier die Wichtigsten zu nennen, und nicht zu vergessen, auch die Landtagsverwaltung haben wir stark in Anspruch genommen. Auch ihr ein herzlicher Dank vor allem für das Einhalten unserer zeitlichen Vorgaben. Sie alle haben sich aktiv eingebracht und Ihnen allen ist zu danken, dass wir gemeinsam ein zukunftsfähiges Gesetz vorliegen haben. Jetzt lassen Sie mich ein paar Worte sagen über unsere gemeinsam erreichten Änderungen.
Wir haben das Gemeinschaftsforstamt gestärkt und im Gesetz verankert, wie das im Koalitionsvertrag vereinbart ist, genauso wie den vereinbarten Waldumbau auf 100.000 ha und die Stilllegung von 20.000 ha Wald. Ebenso haben wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments und der Verbände gestärkt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf sind sowohl Vertreter des Thüringer Landtags im Verwaltungsrat als auch in dem zusätzlich zu schaffenden Beirat vorgesehen. Der Beirat beteiligt nicht nur Abgeordnete aller Fraktionen des Thüringer Landtags, sondern auch alle wesentlichen Verbände und Akteure der Forstwirtschaft. Sie sehen, wir haben auch hier den Grundgedanken der Beteiligung und Mitwirkung umgesetzt. Das zeigt nicht zuletzt auch die Berücksichtigung der Personalvertreter.
Sehr geehrte Damen und Herren, das doppelte Vetorecht wurde von nahezu allen Anzuhörenden kritisiert und deshalb haben wir es abgeschafft. Ebenso eindeutig von uns ein nicht ignorierbares Ergebnis der Anhörung ist die nunmehr vorgesehene Übertragung des Forstgrundstockes und die Verbesserung der Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier ist abgesichert, dass das Parlament umfangreich beteiligt ist. Der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der zuständige Fachausschuss werden auch künftig über alle wichtigen Aktivitäten in unserem Wald informiert.
Darüber hinaus haben wir den Schwellenwert für Grundstücksgeschäfte hinsichtlich der Beteiligung des HuFA von 375.000 € auf 100.000 € abgesenkt. Auch hier sind wir als Parlament nicht nur im Boot, sondern haben die Beteiligungsrechte sogar ausgeweitet. Das Gesetz ist nun so gefasst, dass dem Wald mit seinen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sowie seiner Bedeutung für den Naturschutz, den Tourismus und die Landschaftspflege weitgehend Rechnung getragen wird. Für uns als Sozialdemokraten, und das hat sich für mich auch deutlich aus der Anhörung ergeben, ist klar, der Hainich gehört nicht in die Anstalt.
Doch lassen Sie mich jetzt über die Fakten und Gründe reden, die dagegensprechen, den Hainich in die Anstalt öffentlichen Rechts zu übertragen. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hainich gehört da nicht hin und ich sage Ihnen klar und deutlich warum. Die rechtlichen Zweifel bei einer Übertragung sind meines Erachtens und auch des Erachtens der Naturschutzverbände und der Betroffenen vor Ort nicht zweifelsfrei ausgeräumt worden. Ein Risiko müssen und ich sage sogar dürfen wir hier nicht eingehen. Der Hainich darf nicht dem Risiko unterworfen werden, den mit viel Liebe, Arbeit und Engagement erreichten Status zu verlieren. Wir müssen in allen Bereichen schlanke Verwaltungen schaffen. Das erwarten die Thüringer von uns, wie die gestrige Debatte zum Thüringen-Monitor gezeigt hat. Ich zitiere, wenn Sie erlauben, Frau Lieberknecht: „Doppelte Strukturen müssen abgeschafft werden.“ Deshalb gehören für mich sämtliche Verwaltungen in unserem Schutzgebiet in eine Hand. Das heißt, neben den im Ministerium verbleibenden Aufgaben - zu nennen sind an dieser Stelle die beiden Biosphärenreservate Rhön und Vesser und die drei Naturparke Kyffhäuser, Eichsfeld-Hainich-Werra und das Thüringer Schiefergebirge verbleibt nun auch der Hainich in dieser Struktur. Gerade hier hätte eine Übertragung der Nationalparkverwaltung in die Anstalt dazu geführt, doppelte Strukturen zu zementieren und Synergien, die aus Natura 2000 und der Zusammenarbeit unserer Naturschutzgroßprojekte erwachsen, zu verhindern und zu erschweren. Der Hainich - und lassen Sie mich das an dieser Stelle klar und deutlich sagen ist ein großer Schatz für den Freistaat, seine Ernennung zum Weltnaturerbe eine große Ehre für uns. Er ist und bleibt aber auch eine große Aufgabe. Dieser großen Aufgaben müssen wir uns stellen. Wir müssen trotz klammer Kassen ein klares Ja für den Hainich sagen und diesen politischen Anspruch finanziell und personell absichern.
Ich fordere hier und heute ein klares Ja für unser Weltnaturerbe und genauso, wie wir die Anstalt dauerhaft bis 2018 durchfinanzieren können, ist dies für den Hainich möglich. Hier sind wir in den Haushaltsverhandlungen gefordert und hier ist der Minister gefordert. Ich möchte es nicht erleben, dass im Landtag ein Haushaltsentwurf vorgelegt wird, der nicht wenigstens 2,2 Mio. € für den Hainich vorsieht und eine angemessene Personalausstattung beinhaltet.
Doch nun zu einem weiteren für uns Sozialdemokraten wichtigen Aspekt: Der Gesetzentwurf stärkt auch die Arbeitnehmerrechte. So sind die Personal
vertreter im Gründungsrat und, wie bereits erwähnt, auch im Beirat vertreten. Für künftig neu eingestellte Bedienstete der Anstalt öffentlichen Rechts gelten die gleichen Rechte wie für diejenigen, die jetzt bereits im Forst arbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, eines ist mir noch wichtig: Lassen Sie mich auch dem Vater der Anstalt Herrn Prof. Dr. Thöne danken stellvertretend für die Verwaltung, die sich hier unermüdlich in diesen Prozess eingebracht hat, um das Problem der jahrelangen mangelnden personellen und finanziellen Ausstattung des Forstes endlich zu beheben. Ich sehe die Zukunft für unsere Forstanstalt - ja, Sie haben richtig gehört -, für unsere Forstanstalt positiv. Ich glaube an den Erfolg der Anstalt, denn ich weiß, wir können auf das Engagement unserer Forstleute vertrauen. Es ist meine feste Überzeugung, wir haben von hier aus alles getan, um einen funktionierenden ThüringenForst auf den Weg zu bringen.
Lassen Sie mich meine Rede mit einem über 200 Jahre alten Ausspruch von Georg Ludwig Hartig beenden - ich zitiere mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin: „Es lässt sich keine dauerhafte Forstwirtschaft denken und erwarten, wenn die Holzabgabe aus den Wäldern nicht auf Nachhaltigkeit berechnet ist. Jede weise Forstdirektion muss daher die Waldungen... so hoch als möglich, doch so zu benutzen suchen, dass die Nachkommenschaft wenigstens ebenso viel Vorteil daraus ziehen kann, wie sich die jetzt lebende Generation zueignet.“
Dafür ist die Grundlage mit diesem Gesetz gelegt. Jetzt wünsche ich mir, dass dieses Gesetz von einer breiten Mehrheit dieses Hauses getragen wird und wir unserer Anstalt alles Gute wünschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Anstalt öffentlichen Rechts, zur Forstanstalt, möchte ich folgende Position der FDP-Fraktion beziehen.
Zum ersten Punkt: Trotz der vielen Stellungnahmen, die schon genannt worden sind, von Verbänden und Änderungsvorschlägen hat es die regierungstragende Koalition nach unserem Dafürhalten
nicht verstanden, das Gesetz zur Gründung der Forstanstalt zu nutzen, um die dauerhafte, wirtschaftliche, verlässliche Bewirtschaftung des gesamten Waldes in Thüringen sicherzustellen und vor allem auch den betroffenen Personengruppen eine transparente und kundenfreundliche Struktur zu präsentieren. Stattdessen bleibt man gerne unter sich, beruft sich gegenseitig in den Verwaltungsrat und in den Vorstand und verbietet den jeweiligen Gremienmitgliedern dauerhaft jede Auskunftsform. Ich bin in der DDR aufgewachsen wie viele andere von Ihnen auch und diese Verwaltungsform hatten wir schon und brauchen sie nicht wieder. Sehr problematisch finde ich auch die Tatsache, dass das Prinzip der Gewaltenteilung durch die Aufnahme von zwei Mitgliedern des Landtags in den Verwaltungsrat durchbrochen wurde. Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative unterschieden und die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz verankert. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird ebenfalls in den Anstaltsgesetzen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verletzt und das sollten wir in Thüringen nicht noch mal als Fehler übernehmen.
In der Gesetzesbegründung wurde die zunehmende Diskrepanz zwischen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben einerseits und dem dazu verfügbaren Personal einschließlich finanzieller Mittel als Problem aufgeführt. Zumindest dort wird festgehalten, dass die nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes sowie die Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes in unmittelbarem Bezug zur Gesamtheit aller Branchen stehen und gesehen werden müssen. Man spricht von fehlender Effizienz, weshalb ein Rechtsformwechsel für notwendig erachtet wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf, welchen die Regierungsfraktionen mit eigenen Änderungsvorschlägen noch einmal ergänzt haben und der nun auch im Ausschuss bereits besprochen und dort vorbeschlossen wurde, verfehlt in einigen Punkten die Lösung des Problems. Zum Beispiel geht es hier um eine feste Finanzzuführung bis zum Jahr 2018 ohne jeglichen Bezug auf Wirtschaftlichkeit oder klimatische Entwicklungen. Außerdem ist ein künstlich aufgeblasener Verwaltungsrat da, wobei die Entscheidungskompetenz in allen wichtigen Fragen aber allein beim Vorsitzenden steht, und ein Vorstand, welcher vom gleichen Verwaltungsrat mit Zustimmung des Ministeriums bestellt wird und auch abberufen wird.
Die Befürchtungen, dass die Neugründung der Anstalt lediglich dazu dient, den Haushalt zu sanieren, haben sich bestätigt. Aber eine kosmetische Operation des Forstamtes war im Grunde genommen nicht erforderlich, denn das Gemeinschaftsforstamt