Protocol of the Session on May 22, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Zuschauer auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Meyer. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Siegesmund zeitweise, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Koppe, Frau Ministerin Taubert, Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht zeitweise, Herr Minister Geibert zeitweise, Herr Minister Gnauck zeitweise und Herr Minister Poppenhäger zeitweise.

Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Heute um 13.00 Uhr findet die Verabschiedung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Joachim Lindner, statt. Wir werden deshalb rechtzeitig mit der Mittagspause beginnen. Einen laufenden Tagesordnungspunkt werden wir gegebenenfalls unterbrechen. Nach der Mittagspause wird dann planmäßig die Fragestunde aufgerufen. Daran anschließend setzen wir gegebenenfalls den unterbrochenen Tagesordnungspunkt fort.

Zu TOP 14 wird ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7804 verteilt. Gibt es weitere Anmerkungen zur heutigen Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich auf Tagesordnungspunkt 31

Wahl und ggf. Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/7729

Folgender Hinweis: Der Landtag hatte in seiner 22. Sitzung am 28. Mai 2010 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Joachim Lindner als Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Herr Lindner hat am 30. April 2014 sein 68. Lebensjahr vollendet. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsge

richtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für die Nachwahl haben die Fraktionen der CDU und der SPD Herrn Prof. Dr. Manfred Aschke, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Weimar, vorgeschlagen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/7729 vor. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags, also somit 59 Stimmen. Dazu wird wie folgt verfahren: Für die Wahl erhält jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder Ja oder Nein oder Enthaltung angekreuzt werden. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Dr. Voigt, Bärwolff und Frau Abgeordnete Meißner. Ich bitte die Wahlhelfer, ihres Amtes zu walten.

Ich eröffne den Wahlvorgang und bitte um Verlesung der Namen durch die Schriftführer.

Adams, Dirk; Dr. Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf.

Ich möchte Folgendes mitteilen: Herr Abgeordneter Bärwolff ist nicht im Hause. Frau Abgeordnete König von den Linken übernimmt die Wahlhelferfunktion.

Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Dr. Hartung; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig-Wellsow, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit.

Krone, Klaus von der; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.

Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin.

Lehmann, Annette.

Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.

Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; ScheringerWright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Sparmberg, Gisela; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.

Ich frage noch mal in das Plenum: Konnte jeder Abgeordnete seine Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir haben ein Wahlergebnis. Wahl des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmzettel 83. Für den Wahlvorschlag der CDU und SPD stimmten 69 Abgeordnete,

(Beifall im Hause)

Nein stimmten 9 Abgeordnete und 5 Abgeordnete enthielten sich. Damit ist die Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Verfassungsgerichtshofspräsidenten erreicht und ich frage Herrn Prof. Aschke: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Prof. Dr. Aschke: Ja, Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.)

Vielen herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Manfred Aschke, nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

Herr Prof. Aschke, ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus. Nun verlese ich Ihnen den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Ich gratuliere Ihnen im Namen des Hohen Hauses recht herzlich, wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Amtsführung und vor allem Gottes Segen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen unsere Plenartagung fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6987 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/7791

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7799

ZWEITE BERATUNG

Das Wort aus dem Ausschuss hat Abgeordneter Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und einen wunderschönen guten Morgen zur zweiten Lesung des Thüringer Fischereigesetzes. Ich möchte Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Land

wirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz etwas näherbringen. Unser Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in nur fünf Monaten beraten. Wir haben dazu sechs Sitzungen benötigt und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Es gab ebenso ein OnlineDiskussionsforum. Gestern gab es die Diskussion, dass manche Anhörungen zu keinen Änderungen führen, obwohl alle Anzuhörenden Änderungen angemahnt haben. Das war bei uns nicht der Fall. Es gab ca. 20 inhaltliche Änderungen, die meisten davon von der Koalition. Es gab auch vier Änderungen, die auf Antrag der Koalition und der Linken gemeinsam durchgeführt wurden, und vier Änderungsanträge der Linken, die angenommen wurden. Daraufhin liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung vor, auf deren Inhalte bei den Änderungen ich kurz eingehen möchte, zumindest auf die wichtigsten Fragen.

Auf der einen Seite ist eingefügt worden, dass bei der Aufstellung der Hegepläne die Belange des Naturschutzes zu beachten sind.

Es ist auch geklärt worden, dass im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Landesregierung die nicht selbstständigen Fischereirechte innerhalb einer Gemeinde - das wollte die Landesregierung - zusammengeführt werden. Wir haben daraus gemacht: Die nicht selbstständigen Fischereirechte an einem Gewässer, die dann zusammengeführt werden.

Es ist ebenfalls geändert worden, dass im Falle der Verpachtung von Gewässern in Zukunft die Fischereiausübungsberechtigten die Hegepläne erstellen und nicht die Fischereiberechtigten, denn sonst müsste das der Gewässereigentümer weiterhin tun.

Es ist festgelegt worden, dass Besatzmaßnahmen in Zukunft nicht zur Beeinträchtigung der natürlichen vorhandenen Lebensgemeinschaften und von geschützten Arten führen sollen.

Bezüglich Hegegemeinschaften ist festgelegt worden, dass sie freiwillige Zusammenschlüsse von Fischereiausübungsberechtigten sind, welche die Hege auf der Grundlage eines gemeinsamen Hegeplanes über mehrere Fischereibezirke ausüben. Alle Fischereiausübungsberechtigten der Fließgewässer sind verpflichtet, in bestehenden Hegegemeinschaften mitzuwirken.

Bezüglich der Wasserkraft gab es die Festlegung, dass für unvermeidbare Schädigungen des Fischbestands, der Gewässerfauna und aquatischen Lebensräume, die nach Absatz 1 Verpflichteten den Fischereiausübungsberechtigten angemessenen Ersatz in Geld zu leisten haben.

Im Ordnungswidrigkeitenkatalog ist festgelegt worden, dass ordnungswidrig handelt, wer nicht für einen sicheren Fischwechsel sorgt.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat mehrheitlich empfohlen, diese Beschlussempfehlung anzunehmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 3 und als Erster spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Frank Augsten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, entgegen der Gepflogenheiten muss ich jetzt als Erster reden; eigentlich wollte ich damit anfangen, mich zu bedanken bei den Vorrednern, dass sie das alles auf den Punkt gebracht haben. Jetzt habe ich ein Problem.

(Heiterkeit im Hause)

Ich kann so anfangen, dass Sie sich darauf verlassen können, dass einige, Kollege Primas und andere, noch ganz tief in die Details reingehen werden. Deswegen erspare ich mir das an der Stelle hier. Nein, man hat an den Ausführungen von Herrn Kummer schon gemerkt, dass das ein ausgesprochen spezielles Thema ist. Man wird spätestens beim zweiten, dritten Satz, wenn man nicht dabei war, auch abschalten. Also insofern noch einmal herzlichen Dank für die gute Arbeit und wenn Herr Kummer gerade einen Seitenhieb auf die gestrige Diskussion gemacht hat, dann ist es genau das, was wir bei diesem Gesetzentwurf gemacht haben, was ich mir vorstelle. Es gibt eine Anhörung im Onlineforum. Darauf ist schon hingewiesen worden, ganz viele Hinweise, die in einer ganzen Menge von Änderungsanträgen münden, die dann auch Niederschlag finden in dem Gesetzentwurf, so dass wir jetzt etwas vorliegen haben, was wesentlich besser ist als das, was wir am Anfang diskutiert haben. Das hätte ich mir gestern bei dem Fernwasserversorgungsgesetz auch gewünscht.

Meine Damen und Herren, für diejenigen, denen nicht klar ist, warum wir nach so relativ kurzer Zeit schon wieder eine Änderung brauchen, denen sei noch einmal mit auf den Weg gegeben, Herr Staatssekretär Richwien hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in der 139. Sitzung am 20. Dezember 2013 das, glaube ich, so dargelegt, dass man das nachvollziehen kann. Es gibt also Änderungsbedarf. Das ist sicher auch der Grund, warum wir bei der öffentlichen Anhörung eine sehr intensive Beratung hatten. Ich will aber durchaus darauf hinweisen, dass vielleicht gerade wir als Grüne besonders in die Pflicht genommen wurden außerhalb der offiziellen Dinge, die gelaufen sind. Das mag