Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Holzapfel. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Bärwolff.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Hauboldt, Herr Abgeordneter Höhn, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter von der Krone, Frau Abgeordnete Künast, Herr Abgeordneter Recknagel, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Schröter, Frau Abgeordnete Schubert zeitweise, Herr Minister Geibert und Herr Minister Dr. Poppenhäger.
Frau Präsidentin, ich bin entgegen der Ankündigung doch da und fülle das Parlament ein bisschen auf.
Vielen Dank. Ich hatte aber noch allgemeine Hinweise zur Tagesordnung, die ich jetzt anschließen werde. Dann können noch Anträge gestellt werden, so noch Anträge von den Fraktionen gestellt werden möchten.
Ein Hinweis zur Tagesordnung: Wir hatten bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen, die TOP 2 a und b vorbehaltlich der abschließenden Beratung in den Ausschüssen am Freitag aufzurufen. Da der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit noch nicht abschließend
Wir haben eben die Rücknahme des Tagesordnungspunkts 36 durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gehört.
Mir liegen keine weiteren Änderungen vor. Ich sehe auch keine Wortmeldungen. So steigen wir in die Tagesordnung. Mir wird gerade gesagt, wir müssen abstimmen. Frau Schubert, Sie können nicht einfach nur zurückziehen Ihrerseits. Wir stimmen also ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer damit einverstanden ist, dass dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? 2 Enthaltungen. Damit ist der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken - Gebührenstabilität herstellen - programmliche Qualität sichern und ausbauen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3238
Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Nein. Möchte die Landesregierung jetzt schon reden? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Barth von der FDP.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für den Meinungsbildungsprozess und für die Vermittlung von Informationen und Bildung in unserem Gemeinwesen unverzichtbar. Neben der Qualität der Programme steht und fällt die Akzeptanz, insbesondere natürlich der öffentlich-rechtlichen Angebote, mit der Frage der Höhe der Rundfunkgebühren. Seit dem Jahr 2000 ist die Gebührenbelastung von damals umgerechnet 14,44 € auf die jetzt geltende Höhe von 17,98 € angestiegen. Nun kann man sagen, 3,50 € ist nicht viel Geld. Wir hatten gestern eine Debatte über die Grunderwerbssteuer, da hieß es vonseiten der LINKEN, auf die 2.000/ 3.000 € kommt es nicht an. Für das Geld könnte man diese 3,50 € mehr 80 Jahre lang bezahlen. Aber es sind eben 3,50 € mehr, es ist öffentliches Geld und es kommt eben doch darauf an, jedenfalls unserer Meinung nach.
Die Bemühungen um eine zukunftssichere Finanzausstattung müssen zwingend durch eine kritische Begleitung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten begleitet werden. Es ist aus unserer Sicht von entscheidender Bedeutung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk klar macht, dass er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel - immerhin 7,6 Mrd. € - auch nach den Grundsätzen des maßvollen Einsatzes und der Sparsamkeit verwendet.
Ich will das ausdrücklich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns nicht darum, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Mittel zu verweigern, die ihm zur Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen müssen. Aber die Höhe der Rundfunkgebühren ist nun einmal wesentlicher Bestandteil der Akzeptanz dieses Systems in der Bevölkerung. Deswegen müssen wir als diejenigen, die den Rahmen vorgeben, auch die Verwendung kritisch hinterfragen, gerade weil die Öffentlichkeit auf die Skandale beim MDR so reagiert hat und diese Skandale jedenfalls nicht dazu beigetragen haben, die Akzeptanz und die Freude an der Entrichtung der Rundfunkgebühren zu erhöhen. Deshalb muss es uns darum gehen, die Rechtsgrundlagen, die Aufgaben und auch den Grundversorgungsauftrag so zu formulieren, dass wir am Ende sicher sein können, dass sich die Verwendung der Mittel an den Kriterien der Effizienz und des maßvollen Umgangs ausrichtet.
Es gibt leider eine ganze Reihe von Beispielen dafür, dass das, was ich eben gesagt habe - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - doch nicht konsequent betrieben wird.
Ich komme noch einmal auf die Diskussion zurück, die wir auch gestern schon einmal hatten, nämlich die Tatsache, dass wir erleben mussten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei der KEF einen Mehrbedarf von 1,5 Mrd. - knapp 1,47 Mrd. € - für die Gebührenperiode 2013 bis 2016 beantragt hat in eben jener Periode, in der es eigentlich darum ging, Beitragsstabilität zu sichern. Nun ist zwar noch nicht ausgemacht, ob die Kommission diesem Bedarf tatsächlich auch zustimmt, aber dass das Signal zumindest - vorsichtig formuliert - nicht positiv angekommen ist bei den Gebührenzahlern, das kann man, glaube ich, schon so sagen.
Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird als bestehend aus ARD und ZDF wahrgenommen. Es ist aber eine ganze Menge mehr. Es sind die beiden Hauptprogramme, es sind neun Regionalprogramme, sechs Digitalsender, 60 Hörfunkwellen und dazu die Angebote 3sat, ARTE, Phoenix, der Kinderkanal und einige Dutzend Online-Angebote und Apps. Deswegen ist es, glau
be ich, nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, wenn der Vorstandschef von PRO 7 - SAT 1, Thomas Ebeling, warnt, dass der Grundversorgungsauftrag in ein Unterhaltungs- und Sportmonopol umgedeutet werden dürfe. Dass er damit nicht ganz unrecht hat, das zeigen durchaus auch einige Zahlen. ARD, ZDF und Deutschlandradio beschäftigen zurzeit 51.000 Mitarbeiter. Das Erste beschreibt den Mehrbedarf für das Personal mit 145 Mio. €. Ich bin bekennender Fußballfan, aber die Frage, ob wir für Spitzenfußball tatsächlich einen dreistelligen Millionenbetrag aus Beitragsgeldern aufwenden müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich nicht leichten Herzens einfach so mit Ja beantworten.
ARD und ZDF kaufen vom DFB ein Fußballpaket, in dem die Spiele der Bundesliga, der Frauen- und Männernationalmannschaft und auch bis hin zur dritten Liga enthalten sind, für rund 175 Mio. €. Das ZDF kauft die Rechte an der Champions-League für 50 Mio. €. Darin sind die Übertragungskosten noch nicht enthalten, das sind nur die Rechte. Und wenn dann alle anderen Mitbewerber von einem wirtschaftlich nicht machbaren Angebot sprechen, wird klar, was der Vorstandschef von SAT 1 PRO 7 gemeint hat. Ich finde, wir müssen uns diesen Diskussionen stellen. Wir müssen aufpassen, dass sich das nicht in die falsche Richtung entwickelt.
Ein Sportbudget von fast 1 Mrd. € - 980 Mio. - kann nicht einfach so durchgewunken werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die ARD veranschlagt für die Ausstrahlung der dritten Programme über das Digitalfernsehen Kosten von fast 190 Mio. €. Günther Jauch hat bei der ARD ein Auftragsvolumen von 10,5 Mio. € ausgehandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist nicht, ob er das wert ist, sondern die Frage ist, ob das sein muss aus Gebührengeldern. Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen.
Mit zwei Ausnahmen - Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Berlin und Brandenburg - verfügt jedes Land über eine eigene Medienaufsichtsbehörde. 145 Mio. € standen dafür gebührenfinanziert im Jahr 2010 bereit. Und noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht an dieser Stelle nicht einfach um ein kategorisches Nein zu all diesen Punkten, aber es ist der Aufruf, all diese Punkte kritisch zu hinterfragen.
Das wollen wir mit dem Antrag tun, den wir Ihnen vorgelegt haben. Mit diesem Antrag unterstützen wir ausdrücklich die Arbeit der Arbeitsgruppe Bei
tragsstabilität, die die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2010 gegründet hat, bei der im Moment der Freistaat Sachsen den Vorsitz führt und deren Kernaufgaben dem entsprechen, was in unserem Antrag in den Punkten 1 a bis 1 g skizziert wird und aus der bloßen Existenz dieser Arbeitsgruppe Beitragsstabilität wird auch klar, warum wir das Thema hier bringen. Das ist nämlich kein Thema, wo wir sagen, es geht uns hier nichts an, sondern es geht um einen gesetzlichen Programmauftrag, der ist normiert in § 11 des Staatsvertrags und deshalb ist es unser Anliegen und es muss auch unser Selbstverständnis sein, diese Dinge hier auch entsprechend zu hinterfragen und uns auch informieren zu lassen. Letztlich stehen wir alle nämlich auch dafür in der Öffentlichkeit und auch in der Kritik, wenn mit den Gebührengeldern geschludert wird, wenn der Eindruck entsteht, dass die Gebührengelder nicht maßvoll, sparsam und effizient eingesetzt werden.
Über den Termin, den wir in unserem Antrag genannt haben, der ist ja nun auch schon einige Wochen alt, können wir gern reden. Darin steht der 1. Februar. Darüber kann man sicherlich reden, ob man das vor der Sommerpause macht. Dazu bin ich gern bereit und deswegen bitte ich Sie, dass wir diesen Antrag an den Medienausschuss überweisen, um dort die einzelnen Punkte dann noch einmal zu besprechen und gegebenenfalls auch den Bericht zu hören. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Dem scheint so zu sein. Möchte Frau Ministerin sprechen? Bitte schön, Frau Ministerin Walsmann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der FDP möchte ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. In der Präambel des Rundfunkstaatsvertrags ist hervorgehoben, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet sind. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung
neuer Formen von Rundfunk. Seine finanziellen Grundlagen einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern. Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist in § 11 des Rundfunkstaatsvertrags konkretisiert mit Auflistung seiner Angebote.
Vor allem unter Beachtung von Artikel 5 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber die medienrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu schaffen. Zum Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein staatsvertraglich geregeltes Verfahren vorgesehen. Dazu heißt es im Rundfunkstaatsvertrag: „Der Finanzbedarf des öffentlichrechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotenziale auf der Grundlage der Bedarfsanmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio, durch die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, geprüft und ermittelt.“
Meine Damen und Herren, der nächste, der 18. KEF-Bericht ist für Anfang 2012 angekündigt. Mit dem aktuellen MPK-Beschluss vom 26. bis 28. Oktober in Lübeck bekräftigen die Regierungschefinnen und Regierungschefs ihre Auffassung, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine geeignete Basis für Beitragsstabilität ist und stellen fest, dass sich zum jetzigen Verfahrensstand aus dem Entwurf des 18. KEF-Berichts eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 01.01.2013 nicht abzeichnet. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte bereits im Oktober 2010 beschlossen, bis zum Ende 2014 zur Fortentwicklung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Verhandlungen aufzunehmen und deshalb eben die Arbeitsgruppe Beitragsstabilität, die haben Sie ja richtig benannt, Herr Barth, beauftragt, bis zur Jahreskonferenz 2014 einen entsprechenden Vorschlag auch vorzulegen. Generell, um es ganz kurz zu sagen, geht es dabei um Auftragskonkretisierung und mittelbare Sparziele, also genau die Richtung. Der Antrag der FDP-Fraktion nimmt auf diese von Sachsen geleitete Arbeitsgruppe Beitragsstabilität Bezug und fordert die Landesregierung auf, dass die unter 1 a bis g genannten sieben Aspekte in der Arbeitsgruppe näher geprüft werden sollen. Sie nennen sieben Einzelaspekte bezüglich einer Prüfung von Einsparpotenzialen, die ganz unterschiedliche Zielstellungen auch mit erfassen und mit abfassen. Diese ersten drei Aspekte sind programmbezogen,
Lassen Sie mich grundsätzlich zu den von Ihnen genannten Punkten sagen: Auch wir sehen die Notwendigkeit, den künftigen Beitrag stabil zu halten auch vor dem Hintergrund der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn es sind ja Gelder der Gebührenzahler und dann der Beitragszahler. Lassen Sie mich auch dazusagen, deshalb sind selbstverständlich auch Einsparpotenziale, wie von Ihnen genannt - ich will das gar nicht alles auseinanderdeklinieren, wir können über Sportrechte reden, wir können über den Showbereich, wir können über Filme oder anderes reden -, natürlich grundsätzlich auch nutzbar zu machen, auch mit Blick auf den hier bestehenden Grundversorgungsauftrag. Ohne aber näher auf Einzelheiten jetzt eingehen zu wollen, muss man allerdings auch anmerken, dass bei aller Wertschätzung des Versuchs der FDP jedoch aus rundfunkverfassungsrechtlicher Sicht, insbesondere die Programmautonomie der Anstalten - kurz gesagt, Staatsferne des Rundfunks - und die binnenplurale Gremienarbeit, das ist der Subsidiaritätsgrundsatz, da auch zu beachten sind. Dennoch sage ich, es sind nützliche Hinweise. Es sind Hinweise, die ja auch mit einem ähnlichen Antrag bereits im Sächsischen Landtag diskutiert und eingebracht wurden. Die sind auch nicht neu, sie lohnen der weiteren Überlegung und wir sollten sie auch in die weitere Debatte einbringen. Da es zudem bereits vorausgegangene Befassungen im Sächsischen Landtag gegeben hat, und dabei davon auszugehen ist, dass Sachsen als Vorsitzland der AG Beitragsstabilität diese Aspekte auch für die weitere Befassung unter den Ländern aufbereitet, muss ich allerdings auch sagen, es wäre verzichtbar gewesen, das jetzt noch einmal zu thematisieren, denn es steht sowieso auf der Agenda. Insoweit ist der konkrete Antrag vor allem auch unter dem Aspekt einiger Punkte - das wollte ich nicht auseinanderdeklinieren -, die mit der Staatsferne auch des Rundfunks zu tun haben, abzulehnen. Der FDP-Antrag beinhaltet in Ziffer 2 die Bitte, über die Ereignisse der Prüfung zum 1. Februar 2012 zu berichten. Sie haben jetzt zwar die Möglichkeit eines ferneren Datums gestellt, aber solch kurzfristiger Berichtspflicht sollte und kann auch nicht entsprochen werden, da nach dem langfristig bis zum Jahr 2014 ausgerichteten Zeitplan der Arbeitsgruppe Beitragsstabilität definitiv bis Anfang Februar noch keine abschließenden Ergebnisse zu erwarten sind. Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern wir brauchen eine intensive Befassung, um den thematischen Bereich auch aufzuarbeiten. Folglich ist das aus meiner Sicht nicht tragfähig.
Das unter Ziffer 3 des Antrags genannte interne Controlling beim MDR, ist Angelegenheit des MDR, seiner Gremien und natürlich gegebenenfalls der Rechtsaufsicht, jedoch nicht der Arbeitsgruppe Bei
tragsstabilität. Nur, damit keine Missverständnisse zu diesem Punkt entstehen. Im Übrigen hat der MDR selbst im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Kika-Betrugsaffäre angekündigt, seine internen Kontrollmechanismen zu verbessern,