Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für die heutige Sitzung hat Frau Abgeordnete Holzapfel als Schriftführer neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Koppe.
Es haben sich Herr Abgeordneter Gentzel, Herr Abgeordneter Kalich, Herr Abgeordneter von der Krone, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Nothnagel, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Abgeordneter Gumprecht zeitweise und Herr Minister Machnig entschuldigt.
Ich darf recht herzlich Vizepräsidentin Frau Franka Hitzing zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf Veranstaltungen heute und am Sonntag. Am Sonntag, dem 27. Januar 2013, begehen wir den alljährlichen Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus. Die Gedenkveranstaltung findet um 10.00 Uhr im Kinosaal der Gedenkstätte Buchenwald statt; im Anschluss findet die Kranzniederlegung statt. Ich möchte Sie alle noch einmal herzlich zu dieser Veranstaltung einladen.
Heute eröffnen wir in diesem Zusammenhang eine Ausstellung im Zwischengang zum Abgeordnetengebäude „Gratwanderungen“. Schülerinnen und Schüler des Martin-Luther-Gymnasiums in Eisenach haben sich sehr kritisch mit der Geschichte der christlichen Kirchen und dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt. Dazu lade ich Sie für 13.00 Uhr in den Zwischengang zur Ausstellungseröffnung ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in die Fortsetzung der Beratung zum Thüringer Landeshaushaltsplan für die Jahre 2013/2014 und aller damit in Verbindung stehenden Gesetze ein.
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013/2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014 -)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5059 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5501
dazu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/5522 bis 5/5535, 5/5616 bis 5/5635, 5/5637 und 5/5638
dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der FDP - Drucksachen 5/5576 bis 5/5579 und 5/5596 bis 5/5602
dazu: Entschließungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/5536 bis 5/5540, 5/5612 bis 5/5615, 5/5636 und 5/5643
b) Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5060 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5502
zwischen Land und Kommunen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5062 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5503
d) Thüringer Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Thüringer Gemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz - ThürGVFG -) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4036 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5504
e) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch den Finanzminister - Drucksache 5/5104 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5505
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/5105 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5506
Die vereinbarten Redezeiten: CDU 12 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, SPD 9 Minuten, FDP 7 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten. Wenn die Landesregierung länger als 12 Minuten spricht, verlängert sich die Redezeit der Fraktionen.
Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe ja nur 11 Minuten Zeit, da möchte ich mich also hier ranhalten. Der Einzelplan 08 des Sozialministeriums hat ein Volumen im Jahr 2013 von 366 Mio. € und im Jahr 2014 von 387 Mio. €. Das ist viel Geld, werden einige sagen, allerdings dieses viele Geld ist auch durch noch mehr gesetzliche Verpflichtungen bereits gebunden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es nur wenige Spielräume für freiwillige Programme und zusätzliche Maßnahmen gibt.
Die Mittel auf der anderen Seite, die wir den Kommunen zuweisen, sind besonders knapp, was bedeutet, dass die sozialen und jugendpolitischen Maßnahmen zumeist freiwillige Aufgaben sind. Diese bedarfsgerecht umzusetzen, ist angesichts der kommunalen Haushaltssituation sehr, sehr schwierig. Dies betrifft nicht nur Seniorenarbeit und Jugendhilfe, dies betrifft insbesondere auch den Kampf gegen Kinderarmut. In manchen Bereichen ist der Einzelplan 08 aus dem Sozialministerium ein wenig mutlos, beispielsweise bei der Frage der Jugendpauschale. Im Koalitionsvertrag, Frau Ministerin und Frau Ministerpräsidentin, sehen die Koalitionsparteien vor, die Jugendpauschale in dieser Legislaturperiode auf 15 Mio. € zu erhöhen. Das allerdings ist mit diesem Haushalt auch nicht der Fall, und dieser Haushalt war der letzte in dieser Legislatur, in dem Sie Ihren Koalitionsvertrag einlösen können. Allerdings eine Aufstockung ist aus unserer Sicht geboten, denn die Bedarfe vor Ort sind real, die Bedarfe vor Ort sind da.
Ich möchte vielleicht noch zu einigen grundsätzlichen Ausführungen kommen, die bei der Lektüre des Haushalts und der Änderungsanträge angezeigt scheinen. Da ist zum einen das Landeserzie
hungsgeld. Wir begrüßen es sehr, Frau Ministerin, dass die Koalition Änderungsanträge gestellt hat, die ihre Deckung aus dem Landeserziehungsgeld beziehen. Das halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist es schwierig, dass das Landeserziehungsgeld bislang immer noch ein Rechtsanspruch ist, den die Eltern haben. Die Grundlage, um auf diese Mittel zugreifen zu können, wäre die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes.
Wir als LINKE werden nicht müde, Ihnen diese Angebote zu unterbreiten. Ich kündige jetzt schon an, dass wir als LINKE-Fraktion im Februar erneut einen Gesetzentwurf einreichen werden, in dem die Deckungsvorschläge, die Sie aus dem Landeserziehungsgeld hier aufgeführt haben, auch real werden können. Wir werden also wieder beantragen, das Landeserziehungsgeld abzuschaffen, so dass die vielen wichtigen Maßnahmen, die Sie in Ihren Änderungsanträgen durchaus skizziert haben, auch finanziert werden können. Die Träger beispielsweise, die jetzt hoffen, dass sie mehr Geld bekommen, möchten die Tarifangleichung aus dem Landeserziehungsgeld finanzieren, die sollen mehr Geld bekommen, aber dafür brauchen wir erst mal die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes.
Ein zweiter, doch recht grundsätzlicher Punkt, ist der Themenkomplex Maßregelvollzug. Im Haushalt 2013/14 sind für den Maßregelvollzug 36 Mio. € eingestellt. Ich erinnere daran, im Jahre 2012 haben wir für den Maßregelvollzug 31,9 Mio. € ausgegeben. Im Jahre 2014 werden es über 36 Mio. € sein, eine Steigerung um mehr als 4 Mio. €. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum privatisierten Maßregelvollzug in Hessen hat uns als LINKE-Fraktion in unserer Auffassung bestärkt, dass der Maßregelvollzug als hoheitliche Aufgabe auch in Verantwortung des Staates zu leisten ist. Wir als LINKE werden weiterhin an dieser Position festhalten. Wir als LINKE werden auch weiterhin danach streben und dafür kämpfen, dass der Maßregelvollzug wieder in staatliche Obhut zurückkommt.
Das Gutachten von Prof. Würtenberger, das Sie auch im Sozialausschuss vorgestellt haben, zeigt doch sehr deutlich, welche Risiken und welche Probleme in einem privatisierten Maßregelvollzug liegen. Wir sind der Meinung, dass diese hoheitliche Aufgabe in staatliche Hand zurückkommen muss.
Ich möchte nun noch einige Sachen zu konkreten Änderungsanträgen unserer Fraktion ausführen. Da wäre zum einen der Bereich Behindertenpolitik/In