Protocol of the Session on January 23, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer Abgeordneter Meyer neben mir Platz genommen und die Rednerliste führt Abgeordnete Kanis. Es haben sich Herr Abgeordneter Bärwolff, Herr Abgeordneter Günther, Frau Abgeordnete Hennig, Frau Abgeordnete Leukefeld, Herr Abgeordneter Metz, Herr Minister Carius, Herr Minister Matschie und Herr Minister Geibert - zeitweise - entschuldigt.

Gestatten Sie mir noch folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 5 a und b am Freitag als ersten Punkt aufzurufen.

Zu TOP 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7212 verteilt.

Zu TOP 14 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7210 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Die Fraktion der FDP hat bereits ihre Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags erteilt. Damit ist der Änderungsantrag zulässig.

Zu TOP 17 wurde eine Neufassung des Antrags in Drucksache 5/7011 von allen Fraktionen eingereicht und verteilt.

Der Abgeordnete Barth hat seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/7130 zurückgezogen.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6167 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/7158

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7212

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7215

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7209

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Eckardt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes wurde in der Drucksache 5/6167 am 03.06. durch die Landesregierung dem Parlament zugeleitet und in der Plenarsitzung am 19.06.2013 in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Am 04.07. beschäftigte sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in nicht öffentlicher Sitzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Er beschloss, am 12.09. eine mündliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen und die Liste der Anzuhörenden. Der Ausschuss beschloss weiterhin einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung im Online-Diskussionsforum einzustellen und sich dazu am 11. Juli 10 Minuten nach dem Plenum zu einer außerplanmäßigen Ausschuss-Sitzung zu treffen, um die Fragestellungen für das Online-Diskussionsforum zu beschließen. Die Fraktionen wurden gebeten, möglichst bis zum 10. Juli abends ihre Fragen für das Online-Diskussionsforum einzureichen. Am 11.07. wurde wiederum in nicht öffentlicher Sitzung der Gesetzentwurf beraten. Die Textfassung für das Online-Diskussionsforum wurde beschlossen und es wurde festgelegt, dass die Anhörung im Online-Diskussionsforum vom 18. Juli bis zum 12. September 2013, 24.00 Uhr, läuft. Am 12.09. beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung. Es wurden 27 Vertreter öffentlich angehört. Am 10.10. in der Ausschussberatung wurde die Landtagsverwaltung gebeten, dem Ausschuss bis zum 28.11. eine Synopse zur mündlichen Anhörung sowie zur Online-Anhörung vorzulegen, und die Fraktionen wurden gebeten, mögliche Änderungsanträge bis zum 10.12. einzureichen.

Am 12.12. hat der Ausschuss den Gesetzentwurf in die Januar-Sitzung geschoben, weil es zahlreiche Änderungsanträge gab, in die man sich noch nicht intensiv einarbeiten konnte. Am 16. Januar wurde abschließend über den Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beraten. Es gab Einzelabstimmungen über die jeweiligen Änderungsanträge. Es waren 30 an der Zahl. Letztendlich wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung des Entschließungsantrags? Das sehe ich nicht. Dann treten wir in die Beratung ein. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil jetzt ein bisschen Unruhe hier im Saal war, ich muss Ihnen sagen, über was wir jetzt sprechen, das geht uns alle an, weil jeder von uns - was wir alle nicht hoffen - in die Lage kommen kann, dass er ein Krankenhaus aufsuchen muss, dass er sich im Krankenhaus behandeln lassen muss. Und wenn ich mir in den letzten Tagen oder über einen längeren Zeitraum auch so die Medienberichte anschaue über Krankenhäuser - ob das im Fernsehen ist oder ob das Zeitung ist -, da muss ich jetzt sagen, als Normalbürger kann es einem da ganz schön gruselig werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird zur Heilung oder zu einer Behandlung. Einerseits lesen wir Medienberichte, es wird operiert auf Teufel komm raus, ob das berechtigt ist oder nicht. Oder ich erinnere an die Veröffentlichung des AOK-Reports zu Krankenhäusern in dieser Woche. Wer sich in der Branche auskennt, muss aber sagen - und das möchte ich hier als Erstes an dieser Stelle tun -, dass das so ist, was die Medien berichten, hat die Ursache im System. Darauf werde ich noch zurückkommen. Die Masse unserer Krankenhäuser in Thüringen und vor allem das Personal, die Ärzte, die Krankenschwestern, die in diesen Krankenhäusern arbeiten, machen einen aufopferungsvollen Dienst, eine aufopferungsvolle Arbeit und deren Arbeit soll nicht schlechtgeredet werden. Wir sollten denen an dieser Stelle für ihre Arbeit danken,

(Beifall im Hause)

weil nämlich gerade dieses Personal, ob das Ärzte sind, ob das das medizinische Personal ist, ob das die Schwestern sind, ob das die Küchenfrauen sind, letzten Endes geben sie nicht die Rahmenbedingungen für die Arbeiten eines Krankenhauses vor. Die Anhörung, die schon im Bericht des Aus

schusses erwähnt wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen, war eigentlich eine Lehrstunde dafür, wie das Gesundheitssystem in diesem Land funktioniert, und war eine Lehrstunde dafür, unter welchen Rahmenbedingungen die Krankenhäuser gezwungen sind zu arbeiten, arbeiten zu müssen. Die erste Erkenntnis aus dieser Fragestunde war, die Krankenhäuser stehen in Konkurrenz untereinander. Wir konnten das feststellen, große Häuser gegen kleine Krankenhäuser, private Krankenhäuser gegen kommunale Krankenhäuser.

Die zweite Sache: Es ist bei dieser Anhörung deutlich geworden, die haben auch noch zwei Seiten, nämlich auf der einen Seite stehen die Krankenhäuser, auf der anderen Seite stehen die Kostenträger, sprich die Krankenkassen. Und bei allem Zwist zwischen beiden und auch bei der Diskussion dieses Krankenhausgesetzes geht es, meine Damen und Herren, nur um eins - es geht um Geld. Selbst in der Anhörung hat der Patient kaum eine wesentliche Rolle gespielt. Es geht um Geld. Und, meine Damen und Herren, das ist Ausdruck dafür, dass in dieser Gesellschaft die Gesundheit eine Ware geworden ist. Das kann es beim besten Willen nicht sein, weil das nicht im Interesse der Menschen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Es müsste bei Krankenhäusern, bei ärztlicher Versorgung in erster Linie um die Patienten gehen.

Das wesentlich Neue an diesem Gesetz ist der Versuch der Landesregierung, das Wort „Qualität“ in die Arbeit der Krankenhäuser zu bringen, Qualitätskriterien, Qualitätsrichtlinien zu erarbeiten. Das geht uns nicht weit genug, darauf komme ich noch zurück. In der Anhörung wurde eine geschlossene Front der Krankenhäuser gegen diese Absicht deutlich, diese Qualitätskriterien einzuführen, nach dem Motto, in unseren Häusern ist alles gut und es soll alles so bleiben, wie es ist. Aber ich sage hier an dieser Stelle, und das ist auch die Meinung unserer Fraktion, wir brauchen konkrete Qualitätskriterien für die Arbeit von Krankenhäusern, weil das den Patienten zugutekommt, und hier geht es einzig und allein um den Kranken, der im Krankenhaus behandelt werden soll, der geheilt werden soll. Deshalb brauchen wir Qualitätskriterien für die Krankenhäuser.

Ich will an dieser Stelle auch etwas sagen zu kommunalen und privaten Krankenhäusern. Auch das wurde in der Anhörung deutlich, dass es dort kaum noch Unterschiede gibt. Da muss ich jetzt an dieser Stelle sagen - es fällt mir etwas schwer, aber ich muss es sagen; wo sie recht hat, hat sie recht -, in der Anhörung hat Frau Schweinsburg als Präsidentin des Landkreistages Stellung genommen, die natürlich Qualitätskriterien auch im Namen der kommunalen Träger abgelehnt hat, die aber dort festgestellt hat, eigentlich sind es im ursprünglichen Sinne

(Abg. Eckardt)

gar keine kommunalen Krankenhäuser mehr, die wir in Thüringen haben. Das reine kommunale Krankenhaus in Thüringen gibt es nicht mehr. Die Krankenhäuser in Thüringen sind keine Eigenbetriebe mehr der Landkreise oder der Städte, sie sind in der Regel Gesellschaften, GmbHs, wo eine kommunale Gebietskörperschaft

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Gesell- schafter ist.)

- richtig - der Gesellschafter ist. Wer dann aber glaubt, dass durch dieses Konstrukt Kreistage, Stadträte etwas mitzureden haben an den Krankenhäusern, ich glaube, der ist aus der Erfahrung seiner kommunalen Tätigkeit eines Besseren belehrt worden. Die Kreistage haben nicht mehr zu entscheiden, welche Fachabteilungen geöffnet oder geschlossen werden. Und ich kann das von meinem eigenen Kreiskrankenhaus sagen, was eine GmbH ist: Wir kämpfen im Unstrut-Hainich-Kreis für die Kliniken seit Jahren darum, dass das mittlere medizinische Personal mehr Geld bekommt. Das können wir nur versuchen über den Aufsichtsrat. Über den Kreistag ist das nicht möglich. Wenn das die Gesellschafter nicht wollen oder wenn das die Geschäftsführung nicht will, ist das nicht möglich.

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerpräsiden- tin: … Unstrut-Hainich-Kreis.)

Na, wir wollen ja jetzt nicht über den Unstrut-Hainich-Kreis reden, Frau Ministerpräsidentin, sonst müsste ich jetzt eine Stunde reden, wo auch der Anteil Ihrer Landesregierung daran ist, aber das ist nicht das Thema jetzt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich wollte damit nur sagen, die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sind, egal ob privat oder ob sie kommunal sind, alle gleich. Da, meine Damen und Herren, das machte die Anhörung auch deutlich, kam das System, was die Vergütung der Krankenhäuser betrifft, zum Ausdruck. Wir hatten zuerst vor langer Zeit die Vergütung der Krankenhäuser nach Belegzahl der Betten. Das war die Zeit, daran können sich vielleicht manche erinnern, wenn ich im Krankenhaus war, wurde behandelt und war vielleicht am Freitag schon gesund, hat man mir eigentlich gesagt, nein, nein, du kannst am Freitag noch nicht entlassen werden, du musst schon noch bis zum Montag drin bleiben, wir müssen dich noch ein bisschen unter Beobachtung stellen, weil da ja der Sonnabend und der Sonntag finanziert wurde. Als man festgestellt hat, das funktioniert nicht mehr, viele Kosten, hat man dann die Fallpauschalen eingeführt. Das heißt, jetzt geht es darum, dass die Fälle, die Behandlungsfälle im Krankenhaus bezahlt werden, pauschal vergütet werden; egal wie schwer die Operation ist oder ob es Komplikationen gibt, es gibt die gleiche Summe. Das hat natürlich die Krankenhäuser wieder ge

zwungen, ihr System umzustellen und jetzt so viele Fälle wie möglich zu produzieren - sage ich mal -, zu behandeln. Also geht an dieser Stelle, meine Damen und Herren, und das haben wir jetzt zurzeit, die Jagd nach den Patienten los. Und eigentlich ist alles nur, muss ich sagen, der Gewinnmaximierung unterzogen und der Jagd nach den Patienten, weil wir Geld verdienen müssen, das müssen sowohl die kommunalen als auch die privaten. Da will ich zwei Beispiele nennen aus der letzten Zeit. Gesundheitspolitische Sprecher waren eingeladen in ein größeres Krankenhaus in einer größeren Ostthüringer Stadt in privater Trägerschaft. Frau Ministerin war auch mit eingeladen. Als Erstes wurde uns Politikern von der Geschäftsleitung erklärt, man will uns erst einmal beibringen, wie überhaupt Krankenhäuser funktionieren, weil wir ja keine Ahnung haben, und die Krankenhäuser tun alles für ihre Patienten und dazu brauchen sie Geld. Dann sagte dieser Geschäftsführer, eigentlich betrifft es uns aber nicht, weil wir ja im letzten Jahr 23 Mio. € Plus gemacht haben. Und dann hat er sogar noch vergessen, nach draußen zu zeigen, wo eine Baustelle ist für ein neues Bettenhaus, wo das Land ungefähr 100 Mio. €, glaube ich, investiert hat. Aber er sagt an dieser Stelle, wir brauchen mehr Geld.

Zweites Beispiel ist ein kommunales Krankenhaus, das ist ein größeres Krankenhaus im Norden von Thüringen, am Südrand eines Mittelgebirges. Da war vor Kurzem ein Zeitungsartikel in der lokalen Zeitung. Der Geschäftsführer sagt dort, er muss Personal abbauen, Ursache Erhöhung der Bezüge, der Löhne für Krankenschwestern und dergleichen mehr, ich muss deshalb Personal abbauen. Zwei Zeilen darunter schreibt er plötzlich: Wir haben im Geschäftsjahr 2012 8 Mio. € Plus gemacht und dieses Geschäftsjahr wird wieder genauso aussehen. Na, meine Damen und Herren, kein Geld für das Personal ist da, wir haben aber Gewinn gemacht. Den Gewinn braucht er allerdings, sagt er, für neue technische Geräte, denn er muss ja fit sein. Nun hatte ich auch im Rahmen der Diskussion zu diesem Krankenhausgesetz diesen Geschäftsführer aufgesucht und da sagte er mir jetzt: Also er hat so ein großes Krankenhaus und gutes Krankenhaus, rundum in den anderen Kreisen braucht es eigentlich gar keine Krankenhäuser geben, denn die macht er alle mit, die Patienten, die dort anfallen, macht er alles mit, also brauchen wir da in den Nachbarkreisen kein Krankenhaus. Das ist jetzt die Frage, die wir als Politik entscheiden wollen: Was wollen wir für eine Krankenhausversorgung in diesem Land? Wollen wir punktuell Krankenhäuser oder wollen wir eine für unsere Patienten flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern? Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen. Und aus diesem Grund, allein schon aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass wir hier ein neues Krankenhausgesetz brauchen, was eigentlich schon längst überfällig ist.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen, die auch im Ausschuss beschlossen wurden, stellt eine deutliche Verbesserung dar gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz. Das müssen auch wir als Oppositionspartei dazu sagen.

Als Erstes, aus unserer Sicht, sind die Patientenrechte gestärkt worden, unter anderem auch durch den Einsatz des Patientenfürsprechers. Die besonderen Anforderungen an Krankenhäuser bei der Behandlung behinderter Menschen sind im Gesetz verankert. Was besonders wichtig ist: Die Notfallaufnahme ist gesetzlich verankert worden. Also es kann nicht mehr vorkommen entsprechend diesem Gesetz, dass ein Patient in einer Notsituation von irgendeinem Krankenhaus abgewiesen wird. Die Krankenhäuser sind verpflichtet zu einer Erstversorgung. Die Krankenhäuser werden einbezogen in den Katastrophenschutz und in den Pandemiefall einschließlich Reha-Einrichtung, was ich ebenfalls richtig finde. Und ich finde es auch richtig, dass im Gesetz verankert wurde, dass die Krankenhäuser Kooperationsvereinbarungen mit anderen Häusern oder auch ambulanten Einrichtungen anzeigen müssen und dass in diese Kooperation, wenn nämlich eine flächendeckende Versorgungsstruktur gefährdet wird, eingesprochen werden kann und die Gewährung oder die Genehmigung verwehrt werden kann. Denn das ist nämlich genau das, was ich vorhin gesagt habe, wenn da einer sagt, wir können alle Häuser mit schlucken und wir machen das mit, was interessiert mich, was in dem anderen Landkreis ist. Mit dieser Anzeigepflicht und der Möglichkeit, dass das versagt werden kann, kann so einer Konzentration entgegengewirkt werden an dieser Stelle. Deshalb stimmen wir dieser Sache zu.

Ich sage an dieser Stelle: Wir können in Thüringen nur eine funktionierende Krankenhauslandschaft für die Zukunft gewährleisten, wenn wir es gemeinsam, und das geht nur gemeinsam mit den Krankenhäusern und den Trägern, schaffen, dass sich unsere Krankenhäuser spezialisieren. Wir brauchen eine effektive Struktur unserer Krankenhäuser. Aus unserer Sicht sollten wir unsere Planungsregion betrachten und wir sagen, in jeder Planungsregion muss es ein Krankenhaus geben mit überregionaler Bedeutung, was hoch spezialisiert ist. Und die Häuser, die in dieser Region drumherum sind, die müssen sich neben der Grundversorgung auf zwei Fachabteilungen, Fachgebiete spezialisieren und in diesen Gebieten müssen sie top sein. Wir müssen aufhören, mit einer Struktur zu leben - und darum kämpfen die Krankenhäuser -, es geht um Geld, jedes Krankenhaus muss möglichst alles machen und jedes Krankenhaus muss nach Möglichkeit die gleichen Geräte vorhalten. Das ist auf die Dauer nicht finanzierbar.

Wir brauchen hoch spezialisierte Krankenhäuser. Mit dieser Struktur, die wir vorschlagen - ich sage

mal, ein Krankenhaus im Zentrum, hoch spezialisiert, und die etwas kleineren Häuser mit zwei, maximal drei Spezialabteilungen, wo sie top sind -, kann es uns auch gelingen, dass jedes Krankenhaus, welches wir gegenwärtig in Thüringen haben, erhalten bleiben kann. Die müssen nur begreifen: Ich muss eventuell auch etwas abgeben und den anderen etwas geben. Das ist das Hauptproblem, was sehr schwer ist - das sage ich an dieser Stelle -, was sehr schwer umzusetzen ist.

(Beifall DIE LINKE)

In Sachsen-Anhalt, das hat die Anhörung deutlich gemacht, ist man diesen Weg gegangen. Er war langwierig, über fünf Jahre hat er gedauert. Ich glaube, das ist der einzige Weg, mit dem wir es mit Vernunft schaffen können, eine nachhaltige Krankenhausstruktur zu bekommen. Wichtig und erforderlich ist es, dass wir dazu jetzt schon ganz konkrete Schritte tun. Der erste Schritt sollten Qualitätskriterien für Krankenhäuser sein, die Festlegung von Qualitätskriterien. Hier muss ich der Landesregierung den Vorwurf machen, bei aller Schwere der Diskussion, das ist mir alles klar, mit dem sie es hier zu tun haben, ist dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle wirklich nur ein Kompromiss und - ich muss sagen - halbherzig. Halbherzig dahin gehend, dass positiv zu bewerten ist, dass im Gesetz steht, die Landesregierung wird Richtlinien, Verordnungen für Qualitätskriterien aufstellen. Jetzt ist ja wenigstens das Wort „kann“ herausgenommen worden. Wir wollten „muss“, die Koalitionsfraktionen wollten „soll“. Nun kann ich mich streiten, was ist der Unterschied zwischen „muss“ und „soll“ - den Unterschied gibt es -, das will ich aber jetzt nicht machen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Schade, das wäre interessant.)

Die Richtlinien sollten verbindlich schon im Gesetz festgelegt werden und vor allem erarbeitet werden. Bei diesen Qualitätskriterien muss es nicht nur um jetzt schon bestehende Kriterien von Fachverbänden gehen - und deshalb unser Entschließungsantrag -, wir brauchen nicht nur die Festlegung, wie viele Fachärzte muss ein Krankenhaus haben, sondern wir wollen - und das haben wir in unserem Antrag auch geschrieben -, wir wollen zum Beispiel auch eine Festlegung von personellen Mindestausstattungen der Abteilungen mit Pflegefachkräften. Auch das gehört zu einer Krankenhausbehandlung dazu.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Gibt es doch schon.)

Wir wollen die Führung eines Qualitätsmanagements, dass die Krankenhäuser dazu gezwungen sind - ein Teil macht das, nicht dass welche sagen: Was erzählt der uns Neues, wir machen das schon. Aber wir wollen auch, dass Krankenhäuser ähnlich

wie Reha-Einrichtungen extern kontrolliert werden in ihrer Qualität. Zurzeit kontrollieren die sich selbst oder gegenseitig. Wir wollen eine externe Qualitätskontrolle. Deshalb hatten und haben wir unseren Entschließungsantrag dazu gestellt.