Protocol of the Session on April 9, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Landtagssitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Berninger neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Kanis. Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter von der Krone und Herr Abgeordneter Metz.

Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise: Die meditiative Thüringen e.V. hat für heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr beginnen soll.

Für die Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD werden Mitarbeiter Bilder von Ihnen und den jeweiligen Fraktionen an den dafür vorgesehenen Plätzen machen. Gemäß Beschluss des Ältestenrats vom 15. Dezember 2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung der Präsidentin erforderlich. Ich habe die Parlamentarischen Geschäftsführer darüber informiert.

Nun zur Tagesordnung folgende Hinweise: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, am Freitag nach 14.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen und auf eine Mittagspause zu verzichten.

Der Tagesordnungspunkt 22, „Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission“, wird am Freitag als erster Punkt und der zweite Teil der Fragestunde wird am Freitag als letzter Punkt aufgerufen.

Die bei der Verteilung der Einladung noch fehlenden Beschlussempfehlungen haben die Drucksachennummern: zu TOP 2 5/7592, zu TOP 3 5/7593.

Zu TOP 1 a wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7638 verteilt.

Zu TOP 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in der Drucksache 5/7637 verteilt.

Zu TOP 3 wurden eine korrigierte Fassung der Beschlussempfehlung und ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7639 verteilt.

Zu TOP 4 und 7 wurde jeweils eine Neufassung verteilt.

Zu TOP 20 wird ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7635 verteilt.

Zu TOP 23, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/7565, 5/7568, 5/7570, 5/7572, 5/7573, 5/7575, 5/7581, 5/7582, 5/7586, 5/7588 bis 5/7591, 5/7611 und 5/7616 bis 5/7618 hinzu.

Frau Abgeordnete Siegesmund hat ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/7564 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/7585 zurückgezogen.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 9, 11, 13, 14, 15 und 16 auch zu den Tagesordnungspunkten 7, 18 und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichtes gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir bitten um eine Änderung der Tagesordnung gemäß § 22 Geschäftsordnung, und zwar insoweit, dass der Antrag „Klares ‚Nein’ zur Vorratsdatenspeicherung - Informationelles Selbstbestimmungsrecht der Bürger schützen“ mit der Drucksachennummer 5/7576 in diesem Plenum auf jeden Fall beraten wird. Die Dringlichkeit des Antrags würde ich begründen.

Sagen Sie noch einmal den Tagesordnungspunkt dazu?

Das ist der TOP 18.

Danke. Es ist schon auf der Tagesordnung.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ist doch gar nicht mehr dringlich.)

Er kann die Dringlichkeit doch noch einmal begründen. Bitte schön, dann begründen Sie.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, gestern hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gefällt. Es wurde Zeit, dass der Gerichtshof endlich

dem Versuch, jeden Bürger anlasslos unter Generalverdacht zu stellen, ein Ende gesetzt und die Richtlinie für ungültig erklärt hat.

(Beifall FDP)

Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, ich zitiere: „(Die Richtlinie) beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf die Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.“ Das Urteil, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist grundsätzlich ein Sieg für die Privatsphäre und für die Menschenrechte in Deutschland und in Europa.

(Beifall DIE LINKE, SPD, FDP)

So sollte es auch verstanden werden. Dem UnionsGesetzgeber und allen Fürsprechern zur Vorratsdatenspeicherung wurde nun durch den EuGH eindeutig Einhalt geboten und das ist auch gut so. Trotz allen überwiegend positiven Stimmen zum Urteil bleibt ein kleiner Beigeschmack. Soweit ich es verstehe, lässt das Urteil leider in ganz engen Grenzen auch Vorratsdatenspeicherung zu. Das heißt zum einen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der EU-Gesetzgeber erneut auf die Idee kommt, eine neue Richtlinie zu erlassen, und zum anderen, meinen Damen und Herren, dass trotz Ungültigkeit der Richtlinie ein Mitgliedstaat die Vorratsdatenspeicherung einführen kann, obwohl keine Rechtspflicht von der EU mehr besteht.

Genau deswegen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, streitet sich die schwarz-rote Bundesregierung nun über die Deutungshoheit des Urteils. Die CDU will ein Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und die SPD sträubt sich bisher noch ein wenig. Wir alle wissen aber, dass die Bundesregierung trotz des Verfahrens vor dem EuGH und den Schlussanträgen des Generalanwalts an einem Entwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gearbeitet hat. Also liegt etwas in der Schublade und ich will nicht warten, bis der Gesetzentwurf dort rausgeholt wird.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, genau deswegen ist es aus unserer Sicht bedeutsam, dass wir den Antrag „Klares ‚Nein’ zur Vorratsdatenspeicherung“ noch in diesem Plenum diskutieren. Es ist für uns und für unsere Bürger wichtig, eine klare Position der Landesregierung zum Urteil des EuGH und zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu erfahren, und es ist wichtig, dass wir uns im Thüringer Landtag endgültig gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung positionieren und unserer Landesregierung einen klaren Auftrag erteilen.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten keine Zeit verlieren und uns als Thüringer Landtag klar hinter den Menschenrechten und hinter dem Schutz der Privatsphäre unserer Bürger versammeln. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Sie haben die Dringlichkeit begründet. Ich würde jetzt abstimmen lassen über die Frage, ob dieser Tagesordnungspunkt 18 in jedem Fall in unseren drei Plenartagen beraten wird, das wäre dann spätestens am Freitag. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmen die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 24. Die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben eine Aktuelle Stunde eingereicht, die Fraktionen CDU und SPD haben eine gemeinsame Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für das Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Hat die Landesregierung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in Anspruch genommen, so verlängert sich die Aussprache für das jeweilige Thema um die über die 10 Minuten hinausgehende Zeit. Die Verteilung der Verlängerungszeit erfolgt zu gleichen Teilen auf die Fraktionen.

Ich rufe auf den ersten Teil

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Unterrichtsausfall - Gefahr für eine ganze Schülergeneration?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7547

Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Hitzing von der FDP-Fraktion.

(Beifall FDP)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Industrie beklagt sich über die schlechten Schüler. „Wenn durch Ausfall an den Schulen ganze Fachgebiete nicht unterrichtet werden, wo soll das noch hinführen? Wir Eltern sind entsetzt, erschüttert und hilflos.“

(Abg. Bergner)

Meine Damen und Herren, das ist der Auszug, eine Passage aus einem Brief, den ich von einer Elternvertreterin eines Gymnasiums hier in Thüringen erhalten habe. Schon allein diese zwei Sätze begründen nach unserer Meinung sehr deutlich, warum wir heute diese Aktuelle Stunde in den Thüringer Landtag

(Beifall FDP)

mit dem Thema „Unterrichtsausfall - Gefahr für eine ganze Schülergeneration?“ einbringen. Die aktuelle Umfrage der Schülervertretung, der Landesschülervertretung zeigt, wie prekär die Situation in unseren Schulen ist. Die Schüler haben - und ich betone alle nicht ordnungsgemäß erteilten Stunden erfasst und kategorisiert, alle. Sie kamen dabei auf 4,3 Prozent ersatzlosen Ausfall. Das Ministerium kommt bei einer gleichen Erhebung zu einem fast gleichen Zeitraum auf 3,1 Prozent Ausfall und sagt, das ist ein Erfolg, weil es 1,6 Prozent weniger sind als im Vorjahr, und feiert sich dafür.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, das ist kein Erfolg. Es ist eine Katastrophe.

(Beifall FDP)

Die durchgeführte Statistik des Ministeriums sagt nämlich kein einziges Wort über fachfremde Vertretungen, die, wenn der eigentliche Unterrichtsstoff nicht nachgeholt wird, doch wohl auch als Ausfall zu werten sind.

(Beifall FDP)

Hier hat die Umfrage der Schüler allerdings ergeben, dass es 4,7 Prozent sind, die fachfremd unterrichtet werden, und nur 1,6 Prozent fachgerecht.