Protocol of the Session on December 10, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie alle recht herzlich am heutigen Morgen, frisch und munter wie ich sehe.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich eröffne unsere heutige Sitzung, begrüße Sie recht herzlich und begrüße vor allen Dingen die Zuschauer auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Neben mir Platz genommen haben Herr Recknagel für die Rednerliste und Frau Mühlbauer ist Schriftführerin.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Abgeordnete Jung, Abgeordneter von der Krone, Abgeordnete Meißner, Abgeordneter Ramelow, Abgeordneter Recknagel zeitweise und Minister Machnig.

Zum Geburtstag gratuliere ich noch mal in den Morgenstunden dem Abgeordneten Metz recht herzlich.

(Beifall im Hause)

Alles Gute Ihnen, Herr Metz, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute unsere letzte planmäßige Plenarsitzung in diesem Jahr und bevor wir in die Debatte gehen, gestatten Sie mir einige wenige Worte.

Hinter uns liegen elfeinhalb Monate eines sehr arbeits- und ereignisreichen Jahres 2010. Wir haben Rückblicke geführt: 90 Jahre Thüringen, 20 Jahre Thüringer Landtag und wir haben 20 Jahre deutsche Einheit gefeiert.

Ich erinnere an die arbeitsreichen und umfangreichen beiden Debatten bis gestern Nacht in diesem Jahr zum Haushalt 2010 und zum Haushalt 2011 also zwei große Haushaltsdebatten in diesem Jahr und das war ein großes Arbeitspensum für das ganze Haus.

Es war aber auch ein Jahr des Neubeginns. So haben wir gemeinsam den Rechnungshofpräsidenten und den Vizepräsidenten gewählt und einen neuen Verfassungsgerichtspräsidenten sowie neue Verfassungsrichter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vor uns liegen der dritte Advent und das Weihnachtsfest und ich hoffe, Sie kommen alle dazu, etwas innezuhalten, Ruhe zu finden und dankbar auf die Ereignisse des vergangenen Jahres zurückzublicken. Ich wünsche Ihnen jedenfalls allen ein gesegnetes, frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, gutes, erfolgreiches Jahr 2011.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herrn, gestatten Sie mir noch einen ganz kleinen Hinweis. Schauen Sie heute bitte alle noch mal in Ihre Postfächer, ich habe Ihnen einen süßen Weihnachtsgruß hineingelegt.

(Beifall im Hause)

Nun kommen wir wieder zur Tagesordnung. Gibt es Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 in den Teilen

a) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1983

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1408 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1984

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Hey aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu den beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Hey.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 11. August 2010 in der Drucksache 5/1306 wurde erstmals in der 27. Sitzung am 19.08.2010 hier im Hohen Hause beraten. Er wurde an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie an den Gleichstellungsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss beschloss in seiner 12. Sitzung am 3. September 2010, die Beratung zu vertagen. Es wurde bestimmt, den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1408 zu beraten. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Hey bestellt,

der spannungsgeladen und tatenfreudig vor Ihnen steht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 1. September 2010 wurde dann in der 31. Sitzung des Landtags am 10. September erstmals aufgerufen, beraten und an die Ausschüsse überwiesen. In seiner 13. Sitzung am 1. Oktober erklärte der Innenausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1408 zum Verhandlungsgegenstand für die weitere Ausschussberatung. Die Ausschussmitglieder beschlossen die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden wurden um Stellungnahme bis zum 4. November 2010 gebeten. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften nachzuverfolgen.

In der 15. Sitzung des Innenausschusses am 3. Dezember 2010 wurden die Stellungnahmen ausgewertet. Von allen Anzuhörenden wurde das Anliegen des Gesetzentwurfs der Landesregierung begrüßt.

Der Innenausschuss empfiehlt im Ergebnis der Anhörung die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 5/1408. Den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1306 empfiehlt der Innenausschuss abzulehnen. Auch der mitberatende Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2010 eine Ablehnung empfohlen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Als Erste spricht Frau Abgeordnete Stange von der Fraktion DIE LINKE.

Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Der heutige 10. Dezember ist ein guter Tag, ein guter Tag in Sachen Gleichstellung für Menschen mit unterschiedlichen Lebensweisen, also für Menschen, die schwul und lesbisch sind. Ich denke, das ist eine gute Zeit, um heute das erste Gesetz der Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu beschließen. Denn nach gut zehn Jahren endet mit dem heutigen Tag der Thüringer Sonderweg, der den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die sich zusammenschreiben lassen wollten, den Weg zu den Standesämtern verwehrte. Wir werden ab 01.01.2011 diesen Sonderweg beenden und wir werden somit eine Zusammenschreibung, also die sogenannte Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern auch endlich hier in Thüringen haben.

(Beifall SPD)

Schon 2002 haben wir als damalige PDS, also die heutigen LINKEN, dafür plädiert, dass die Standesämter geöffnet werden. An unserer Seite standen nicht nur die Lesben- und Schwulenverbände, sondern an unserer Seite stand auch immer der Thüringer Standesamtsverband. Die damalige CDULandesregierung hat es nicht gewollt. In dem Sinne ist es gut, dass wir heute nach zehn Jahren endlich die Aufhebung dieses Ausführungsgesetzes auf den Weg bringen. An der Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass Links wirkt,

(Beifall DIE LINKE)

denn bereits im August dieses Jahres haben wir als Fraktion DIE LINKE unseren Gesetzentwurf, der heute mit zur Beratung und mit zur Verabschiedung steht, hier eingereicht, nachdem im Frühsommer dieses Jahres der damalige Innenminister Herr Huber uns in der Presse darauf aufmerksam machte, dass die jetzige Landesregierung diesen Weg beschreiten will. Wir haben also Vorleistungen gebracht, dass ab 01.01.2011 endlich die jetzt noch bestehenden Diskriminierungstatbestände beseitigt werden. Aber - und das sage ich auch noch einmal ganz deutlich für die Fraktion DIE LINKE - mit der Aufhebung der jetzigen Gesetzeslage sind noch nicht alle Tatbestände der Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Thüringen beseitigt. Meine Fraktion hat bereits 2009 einen umfangreichen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, in dem u.a. 50 Punkte formuliert worden sind, die noch novelliert werden müssen. Hier warten wir immer noch auf Entscheidungen und wenn wir heute mit der Aufhebung des Gesetzentwurfs Punkt 1 realisiert haben, bleiben immerhin noch 49 Punkte übrig, die endlich entkräftet werden müssen, sprich auf den Weg gebracht werden müssen, dass sie aus bestehenden Gesetzen herausgenommen werden. Ich kann nur sagen, und da schaue ich noch einmal in den gestrigen Tag hinein, und werde an der Stelle gern den Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, einmal zitieren, der anlässlich des gestrigen Bundestags des Bündnisses gegen Homophobie Folgendes äußerte: Es geht darum, Menschen, die anders sind, nicht nur zu tolerieren, sondern in ihrer Verschiedenheit auch zu akzeptieren. Ich denke, diesen Worten ist nichts hinzuzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich hoffe, dass wir in Thüringen auch in den kommenden Jahren die von mir bereits angesprochenen noch bestehenden Diskriminierungstatbestände endlich aus den Thüringer Gesetzen bekommen und dass diese Worte auch für Thüringen gelten. Danke schön. Im Namen meiner Fraktion möchte ich noch einmal um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf werben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Hey)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordnete Elke Holzapfel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Stange, ein glücklicher Tag kann es werden - stimme ich zu -, wenn dieser Tag einmal zu einer christlichen Abendzeit zu Ende geht.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir könnten natürlich alle unterschiedlich sagen, was eine christliche Zeit ist. Es wäre schön, wenn wir heute nicht wieder bis um 1.30 Uhr hier tagen müssten. Aber das liegt an uns, das muss ich auch gleich sagen.

Als wir am 20. März des vergangenen Jahres über die Anpassung des Thüringer Landesrechts an das vom Deutschen Bundestag beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz in diesem Haus beraten haben, wurde über weite Teile der Anpassung eine sehr heftige und ideologische Debatte geführt, die letztendlich in einer namentlichen Abstimmung ihr Ende fand. Eine solche Debatte - und da stimme ich Ihnen zu - ist heute nicht zu befürchten und unter sachlichen Gesichtspunkten auch gar nicht erforderlich, denn die Fraktionen von CDU und SPD sind sich einig und sind sich da beim Antrag der Fraktion DIE LINKE sehr nahe. Ja, ja, es ist so. Das gemeinsame Ziel ist es, so lauten jedenfalls die Drucksachen 5/1306 der Fraktion DIE LINKE sowie 5/1408 der Landesregierung, das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 4. September 2002 aufzuheben. Es ist so und es ist auch allerhöchste Zeit. Der Grund hierfür ist so einfach wie auch plausibel.

Der Deutsche Bundestag hat das Personenstandsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2009 geändert und in diesem Zusammenhang auch das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst. Bisher, meine Damen und Herren, hatte Thüringen von einer Öffnungsklausel des Bundesgesetzes Gebrauch gemacht und abweichend von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Standesämter für die Begründung einer Lebenspartnerschaft diese Zuständigkeit in Thüringen den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegt - ich betone auferlegt. Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, diese abweichende Zuständigkeitsregelung abzuschaffen und das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz auch im Sinne einer möglichst weitgehenden Harmonisierung des Personenstandsgesetzes aufzuheben. Deshalb liegt uns heute dieser Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Die Gesetzesvorlage weicht in ihrer Zielsetzung in keinster

Weise von der Zielsetzung des Gesetzentwurfs ab, den uns heute die Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung vorlegt. Insoweit, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte sich die Entscheidung zur Aufhebung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 04.09.2002 einer breiten Zustimmung erfreuen. Zuvor wäre allerdings noch zu klären, über welche dieser beiden nahezu gleichlautenden Gesetzesvorlagen wir heute verhandeln wollen, denn beschließen können wir die beabsichtigte Aufhebung des Gesetzes und die Anwendung des § 22 des vom Bundestag beschlossenen Lebenspartnerschaftsgesetzes mit der Folge, dass ab dem 1. Januar 2011 auch in Thüringen die einheitliche Zuständigkeit für die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft ausschließlich nur bei den Standesämtern liegt, in der Tat nur einmal.

Ich persönlich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen der linken Seite dieses Hauses, man kann eine Vorlage auch ruhig einmal zurückziehen, zumal wie im vorliegenden Fall - das verfolgte Ziel vollständig erreicht wird. Diese Geste würde dem Haus sicherlich gut zu Gesicht stehen. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe einmal direkt nebeneinandergelegt hat, hat sicherlich unschwer zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsentwurf, insbesondere in § 1, etwas präziser formuliert ist und einen klar festgelegten Beendigungszeitpunkt enthält. Darüber hinaus sind in § 2 des Entwurfs der Landesregierung auch die verwaltungstechnischen Übergangsregelungen und Zuständigkeiten klar bestimmt.

Deshalb folgt die CDU-Fraktion der Empfehlung des federführenden Innenausschusses und empfiehlt die Ablehnung der Vorlage der Fraktion DIE LINKE. Darüber hinaus bestimmt die CDU-Fraktion gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1408 zum Verhandlungsgegenstand der heutigen Tagesordnung zu bestimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass es bei allen anderen auch so flott geht.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holzapfel. Als Nächster spricht der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, liebe Schwule und Lesben hier in diesem Haus und in Thüringen.