Sebastian Striegel

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Last Statements

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bedanken uns erst einmal sehr herzlich bei der Fraktion DIE LINKE für diesen Antrag. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Dies ist ein klarer und unkomplizierter Sachverhalt, der eine klare und schnelle Lösung erfordert.
Am letzten Plenartag dieser Legislaturperiode darf ich hier meine Fraktionskollegin und die hochschulpolitische Sprecherin Claudia Dalbert vertre
ten. Ich freue mich, dass es bei diesem Thema um die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation insbesondere junger Menschen in unserem Bundesland geht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für ein gerechtes Bildungssystem ein. Dazu gehört auch, dass die Lehrkräfte auch an den Hochschulen einbezogen sind. Der Umstand, mit dem wir es heute zu tun haben - die Vorredner haben das schon festgestellt -, stellt eine Ungleichbehandlung derselben Berufsgruppe an zwei unterschiedlichen akademischen Institutionen in Sachsen-Anhalt dar.
Wir wollen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in prekären Arbeitsverhältnissen helfen. Dazu gehört gleiche Bezahlung für Lehrkräfte mit gleichem oder vergleichbarem Abschluss und vergleichbaren Aufgaben.
Zu unserem Bedauern gibt es - wie auch bei vielen weiteren Fällen - keine vom Land geführte Statistik über diese Statusgruppe an den Hochschulen. Mir liegt die vorläufige Statistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2014 zum Personal an den Hochschulen vor. In dieser ist die Anzahl des an den Hochschulen beschäftigten Personals nach Statusgruppen aufgelistet. Hiernach sehen die Zahlen für Sachsen-Anhalt wie folgt aus:
Im Jahr 2014 waren insgesamt 283 Lehrkräfte für besondere Aufgaben hauptberuflich beschäftigt, davon 131 an den Fachhochschulen des Landes inklusive der Verwaltungsfachhochschulen. Das entspricht 46,2 % und somit fast der Hälfte aller Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Land. Mit anderen Worten: Die eine Hälfte dieser Statusgruppe wird in Sachsen-Anhalt schlechter bezahlt als die andere Hälfte.
Uns ist klar, dass ausgerechnet werden muss, welche Mehrkosten wir aus den Personalverstärkungsmitteln den Hochschulen hierfür zur Verfügung stellen müssen. Dafür brauchen wir allerdings keine Schleifen in den Fachausschüssen zu drehen, wie es die Koalitionsparteien in ihrem Änderungsantrag vorschlagen. Diese Sache lässt sich bei vorhandenem Willen auch schnell erledigen. Ich halte das MW durchaus für fähig, dass man das in gemeinsamer Arbeit mit dem Finanzministerium tut.
Uns ist aber nicht klar, warum und vor allem was die CDU und die SPD mit ihrem Änderungsantrag zunächst prüfen wollen. Frau Kollegin Pähle, die Koalitionsparteien hätten doch einfach im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft nachfragen können. Wenn das Ministerium keine Informationen darüber hat, dann, meine Damen und Herren, ist unser Bundesland schlicht schlecht regiert.
Nehmen wir schweren Herzens einmal an, dass das zuständige Ministerium hierzu über keine Informationen verfügt, so besteht doch immer noch
die Möglichkeit, bei den Hochschulen selbst nachzufragen. Allein hierfür hätte doch genügend Zeit zur Verfügung gestanden.
- Ja. Aber ich meine, damit lässt sich doch auch der Finanzbedarf entsprechend ausrechnen.
- Wir haben doch die Prüfung. Insofern kann man doch jetzt ans Werk gehen, braucht sich nicht herauszureden und muss das Ganze jetzt nicht noch weiterdrehen.
Aus der Sicht unserer Fraktion ist das ein wichtiges Anliegen. Wir sollten jetzt unmittelbar in die Pötte kommen. Deswegen werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. Wir wollen nicht noch eine Schleife drehen, sondern wir wollen, dass tatsächlich Verbesserungen für die jungen Wissenschaftsangehörigen an den Hochschulen des Landes erfolgen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Kolleginnen und Kollegen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission! Auch wenn wir hier als Mitglieder der PKK heute noch einmal miteinander diskutieren und uns die Kontrolle sozusagen gesetzlich aufgetragen ist, sie bleibt - das sage ich durchaus mit deutlicher Kritik - an vielen Stellen Illusion. Sie bleibt Illusion, weil eine umfassende tatsächliche Kontrolle kaum möglich ist. Es fehlt an Ressourcen. Es fängt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, die wir als Abgeordnete, die in der PKK kontrollieren sollen, nicht haben. Das hört bei den rechtlichen Regeln noch nicht auf.
Wir haben hier im Plenum und auch in der PKK wiederholt Dinge angesprochen wie die Frage, dass wir uns mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern über das Bundesland überschreitende Operationen der Geheimdienste nicht miteinander austauschen können, jedenfalls nicht ohne einen Bruch des Geheimschutzes. Damit sind nur ein paar Probleme beschrieben.
Kollege Erben hat die V-Leute angesprochen, die unzureichenden Möglichkeiten für die PKK, in diesen Bereich Einsicht zu nehmen. Es ist noch einiges zu tun, wenngleich wir in dieser Wahlperiode geringfügige Verbesserungen erreicht haben: die Ansiedlung beim Parlament, aber auch die Diskussion, die wir infolge der Selbstaufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds innerhalb und außerhalb der PKK hatten.
Ich hätte mir gewünscht, wir hätten dazu ein Gesetz gemacht; denn viele Dinge gehören tatsächlich gesetzlich geregelt, um zumindest stärker kontrollieren zu können.
Ich glaube auch, dass der Geheimdienst Verfassungsschutz weiterhin ein Anachronismus im demokratischen Rechtsstaat ist. Er ist als Geheimdienst nicht in der Lage, Demokratie wirksam zu schützen. Das liegt unter anderem auch daran, dass er weiterhin mit einem Analyseinstrument arbeitet, dass aus dem Kalten Krieg kommt, nämlich dem Extremismusmodell. Wir leben in Zeiten, für die eine Beschreibung, wonach sich Probleme in der Gesellschaft angeblich an den Rändern verorten sollen, nicht geeignet ist, zum Beispiel den Rassismus der Mitte zu erklären, worin eine tatsächliche Gefahr für die Demokratie liegt. Das ist aber eben nicht Aufgabe für Geheimdienste, sondern für eine gesellschaftliche Debatte.
Deswegen bleibe ich und bleibt meine Fraktion dabei: Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft!
Ich will ganz deutlich sagen - Herr Kollege Schröder, vielleicht warten Sie noch das Ende meiner Rede ab;
dann kommen wir, denke ich, auch dazu; Sie haben auch immer wieder Ihre Position vertreten können - ich bin trotzdem froh, dass es die Parlamentarische Kontrollkommission gibt und dass wir in dieser, denke ich, an vielen Stellen gut zusammenarbeitet haben.
Ich glaube, dass man sie in der kommenden Legislaturperiode, wenn wir das gesetzlich regeln würden, in 90 % der Fälle auch öffentlich tagen lassen könnte, wie es beispielsweise im Land Berlin oder in Nordrhein-Westfalen passiert. Wir haben dort bis auf wenige Ausnahmen nicht über Geheimnisse geredet, sondern über allgemeine Lageeinschätzungen. Wenn wir miteinander die Aktenhaltung beim Verfassungsschutz besprechen und daran auch Kritik geübt wird, dann ist das kein Geheimnisverrat, wenn man das in der Öffentlichkeit bespricht, und auch das Land geht davon nicht unter.
- Doch. Zum Beispiel ist es in Berlin üblich und auch in NRW, dass die entsprechenden Quartalsberichte sozusagen öffentlich verhandelt werden.
Das heißt, die Öffentlichkeit kann tatsächlich über das, was der Staat als Gefahr einschätzt, informiert werden, und muss darauf nicht immer erst sozusagen ein Jahr nachlaufend reagieren.
- Doch, es hat Effekte, nämlich dass Parlamente grundsätzlich öffentlich tagen sollten. Ich halte es für wichtig in der Demokratie, diese Transparenz zu schaffen.
Auch ich, meine Damen und Herren, will nicht schließen, ohne einen Dank zu sagen. Ich will Danke sagen an meine Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich will den Vorsitzenden in ganz besonderer Weise mit hinein nehmen. Ich will ihn deshalb mit hinein nehmen, weil ich glaube, wir hatten es nicht
immer einfach miteinander, aber wir haben versucht, tatsächlich ein Gegengewicht gegenüber der Regierung zu bilden. Ich würde mir wünschen, dass das in einer zukünftigen PKK noch stärker dahingehend passiert, dass die Mechanismen von Opposition und Regierung nicht aufgehoben, aber abgeschwächt werden und dass sich das Parlament als kontrollierendes Organ tatsächlich gemeinsam aufstellt.
Ich will auch und ganz besonders der Verfassungsschutzbehörde danken und insbesondere deren Leiter. Herr Erben hat ihn schon erwähnt. Dort ist ein neuer Geist eingezogen, und der hat auch mehr und bessere Kontrolle ermöglicht. Ich erinnere daran, dass wir uns die Frage der Datenschutzauskünfte in der Parlamentarischen Kontrollkommission umfassend angeguckt haben und dass es Veränderungen auch beim Prozedere gegeben hat. Ich glaube, dass es innerhalb des rechtlichen Rahmens, den wir haben, tatsächlich möglich war, Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Ich will auch Danke sagen an die Landtagsverwaltung, die die Geschäftsstelle neuerdings oder seit dieser Legislaturperiode stellt. Ich glaube, wir sollten diese Geschäftsstelle in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich noch stärken. Ich denke, wir sollten den Fraktionen ermöglichen, sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kontrollarbeit bei der PKK einzubeziehen. Das müssen wir gesetzlich tun. An dieser Stelle gibt es eine entsprechende Aufgabe.
Für mich ist ganz klar: Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft, aber solange er nicht abgeschafft ist, gehört er deutlich besser kontrolliert. - Herzlichen Dank.
Klebrige Finger gibt es am Pult hier jedenfalls nicht; das kann ich sagen. Insofern nehmen wir einmal an, dass die Kommunen auch keine haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem etwas längeren Zitat beginnen. Ich zitiere:
„Ich freue mich auch, dass es einen Konsens in diesem Haus dazu gibt, dass wir die Betreuungsgeldmittel […] zur Senkung der Elternbeiträge, zur Dämpfung der wachsenden Elternbeiträge einsetzen wollen.“
Und weiter:
„Die eleganteste Lösung, wie Sie es ausgedrückt haben, wäre eine Änderung des KiFöG. Das ist richtig.“
Und noch etwas weiter:
„[…] an uns wird die Umsetzung einer Dämpfung der Elternbeiträge noch in dieser Wahlperiode nicht scheitern, wenn wir einen Weg dafür finden.“
Und zu diesem Weg meint der hier Zitierte, „dann könnten wir maximal eine Regelung für die uns für das Jahr 2016 zugewiesenen Mittel finden“.
Diese Worte kamen nicht etwa von der LINKEN bei der Einbringung des Gesetzes.
Das würde ja ein bisschen naheliegen. Nein, diese Worte stammen von Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Schröder, geäußert während der Landtagssitzung am 11. Dezember 2015. Im Protokoll kann das jeder nachlesen.
Verehrter Herr Schröder, keinem dieser Worte lassen Sie Taten folgen. Vielmehr lassen Sie hier und heute eben doch die Dämpfung der Elternbeiträge scheitern, obwohl DIE LINKE zusammen mit uns GRÜNEN den, nach Ihren Worten, elegantesten Weg gewählt und eine KiFöG-Novelle vorgelegt hat, obwohl wir, wie Sie forderten, lediglich eine Regelung für 2016 vorlegten.
Die Wählerinnen und Wähler können daran sehen, wie verlässlich die Worte der CDU sind. Ich würde es einmal so sagen: eher begrenzt. Aber gut, der Kopf ist rund, damit die Gedanken ihre Richtung ändern können. Dann möchte ich Ihrem gedanklichen Kreisverkehr dieses Mal nicht im Wege stehen.
Aber wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute ablehnen, dann schenken Sie den Eltern doch bitte auch reinen Wein ein. Eine Auszahlung der Gelder in diesem Jahr ist mehr als unwahrscheinlich. Selbst wenn die Gelder dann irgendwann in der zweiten Jahreshälfte an die Kommunen gehen
- bis dahin werden die gegenwärtigen Satzungen gelten - das ist in der letzten Sitzung schon deutlich geworden -, bis dahin zahlen die Eltern die dort festgelegten Beiträge. Und die Gemeinden werden sie kaum rückwirkend senken. Jeder Monat, in dem die Betreuungsgeldmittel weiter beim Land liegen, ist ein verlorener Monat für die Eltern.
Lassen Sie mich noch etwas zu der von Ihnen, Herr Schröder, in der letzten Sitzung behaupteten Novellierung des KiFöG im laufenden Jahr sagen, abgesehen davon, dass zunächst eine Wahl bevorsteht.
Ja, wir brauchen für das Jahr 2017 eine Festlegung der Landespauschalen. Das aktuelle KiFöG regelt sie bekanntlich nur bis 2016. Wenn wir das einmal ehrlich betrachten, dann ist doch zu erwarten, dass diese Pauschalen einfach im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes für 2017 festgelegt werden. Dafür brauchen wir keine grundlegende Novellierung des KiFöG.
Ja, die Evaluierung des KiFöG ist für 2016 per Gesetz festgeschrieben, aber eben nur die Finanzierung. Sie haben dies im letzten Plenum einfach mit der eigentlichen Novellierung zusammengezogen. Aber sollten wir nicht sinnvollerweise die Evaluierung abwarten und anschließend auf deren Grundlage das KiFöG anfassen? - Wie gesagt: Die Verfassungsgerichtsänderung können Sie natürlich mit dem Haushaltsbegleitgesetz, in einem Artikelgesetz, umsetzen.
Dass die Betreuungsgeldmittel auch noch 2016 fließen werden, ist einfach nur Blendwerk, Rückstellungen im Finanzausschuss hin oder her. Sie wollen einfach nur davon ablenken, dass Sie sich zu schade sind, einem Gesetzentwurf der Opposition zuzustimmen.
Ein einstimmig beschlossenes Gesetz hätte gezeigt: Politik ist zur konstruktiven Zusammenarbeit fähig. Trotz Wahlkampfs sind Sachentscheidungen möglich.
Speziell an die Eltern: Politik macht das ihr Mögliche zur Dämpfung der Elternbeiträge. Das ist zugegebenermaßen zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel. Aber ich denke, die symbolische Wirkung wäre gehört worden.
Jetzt wird es so aussehen: Aufgrund politischer Querelen werden Entscheidungen verzögert. Dieser Eindruck ist nicht gut für Sie und nicht gut für uns. Schade, die sechste Legislaturperiode hätte in diesen Minuten einen anderen Schlusspunkt verdient gehabt. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Kolze, Sie haben darauf verwiesen, dass es insbesondere auch darum gehen würde, diejenigen, die nicht in Widerspruch gegangen sind, gerecht zu behandeln. Meine Frage ist: Wie wollen Sie das tun, wenn rechtskräftige Bescheide vorhanden sind? Dazu fällt mir unmittelbar keine juristische Lösung ein. Was ist Ihre Vorstellung dazu?
Ich verstehe den Wunsch, die Leute nicht schlechter zu behandeln, die sich rechtstreu verhalten haben. Aber diejenigen, die in Widerspruch gegangen sind, verhalten sich doch genauso rechtstreu. Sie nutzen die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat ihnen bietet.
Meine Frage ist - bevor Sie ein Gutachten beauftragen -: Was ist Ihre grundsätzliche Idee, wie einmal bestandskräftig gewordene Bescheide revidiert werden können? Darauf habe ich von Ihnen hier keine Antwort bekommen.
Vielen Dank. - Herr Minister, wir konnten in der Zeitung lesen, dass es zu den 7 046 Beamten schon Berechnungen gibt. Können Sie diese Berechnungen auch dem Parlament zur Verfügung
stellen, damit wir sehen, wie diese Zahl zustande kommt?
Okay.
Danke.
Frau Präsidentin! Dann wollen wir mit dem Kritisieren weitermachen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Stahlknecht! Oder ist er jetzt gerade Abgeordneter?
Mit dem heutigen Tag, auch mit diesem Antrag haben Sie dann doch noch einmal den sicherheitspolitischen Offenbarungseid vorgelegt. Das macht Ihr Alternativantrag noch einmal sehr deutlich.
Sachsen-Anhalt hat zu wenig Polizisten. Ich glaube, darüber sind wir uns inzwischen quer durch alle Fraktionen einig. Allein in den letzten fünf Jahren sank die Zahl der Beamten noch einmal um 800, und CDU und SPD haben im Duett - das ist wichtig - zwischen Finanzminister Bullerjahn und Innenminister Stahlknecht das große und immer schräge Lied vom Stellenabbau gesungen. Das
Ergebnis sehen wir heute mit dieser Zahl von deutlich unter 6 000.
Mit Ihrer Personalpolitik haben Sie das Land unsicherer gemacht. Die Aufklärungsquote ist unter dieser Landesregierung gesunken. Die Interventionszeiten sind höher geworden. Statt einer aufgabenbezogenen Personalausstattung gab es eine halbherzige Strukturanpassung.
Herr Minister, Sie haben heute wieder von Strukturreformen geredet. Das hieß zwischendurch in Ihren Pressemitteilungen jedenfalls anders. Denn auf eine Strukturreform konnten sie sich mit dem Koalitionspartner leider nicht einigen.
Es gab Scheindebatten über Reiterstaffeln und zum Schluss der Legislaturperiode die Aufstellung einer Hilfspolizei, die kaum ausgebildet und ohne rechtliche Grundlage operiert.
Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD handeln in Sachsen-Anhalt beim Thema Polizei nach dem Motto: Haltet den Dieb! Die Entwicklung war lange absehbar.
Als GRÜNE kritisieren wir seit Beginn der Legislaturperiode das Personalentwicklungskonzept. Der Kollege Erben und die Kollegin Tiedge haben dazu die notwendigen Dinge gesagt. Diese Altersabgänge bei der Polizei kamen nicht überraschend. Die Landesregierung hätte bereits seit mehreren Jahren nachsteuern und die Zahl der Neueinstellungen anpassen können, um die massive Personalreduktion zu dämpfen.
Als GRÜNE haben wir immer wieder einen Dreischritt für eine gute Polizeiversorgung in SachsenAnhalt vorgeschlagen:
Erstens Definition der zu erledigenden Aufgaben und der Qualität, die wir von der Polizei erwarten.
Zweitens Festlegung zukunftsfähiger Strukturen der Landespolizei.
Drittens eine sich aus den Punkten eins und zwei ableitende notwendige Zahl an Beamtinnen und Beamten im Vollzug und in der Polizeiverwaltung. Ich bin gespannt, was wir dazu in dem Papier, das wir dann hoffentlich als Parlament von der Regierung übersandt bekommen, nachlesen können.
Sie, meine Damen und Herren, haben sich dagegen entschieden. Ihnen, meine Damen und Herren, war die schwarze Null wichtiger als die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land durch eine funktionierende und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Polizei.
Die Sicherheitslage in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland macht Ihr Scheitern nun offenbar. Sachsen-Anhalts Polizei ist nicht mehr krisenfest. Unter den Bedingungen der Flüchtlingssituation und der aktuellen Terrorgefahren ist diese Polizei am Limit, die Bereitschaftspolizei kommt
nicht mehr aus den Stiefeln, es gibt zu wenig Verkehrsüberwachung. Das ist hier alles länglich und auch in der Presse, deutlich beschrieben worden.
Darunter leidet besonders auch die Bekämpfung der Alltagskriminalität. Das - das wissen wir, meine Damen und Herren - beeinträchtigt das Sicherheitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger empfindlich. Da helfen jetzt auch keine symbolischen Aktionen wie heute für Magdeburg bekannt gegeben. Es funktioniert nicht, nur zu sagen, wir sind jetzt mehr auf Streife. Ich brauche auch das notwendige Personal dafür. Ansonsten ist das eine völlig sinnfreie Aktion.
Herr Stahlknecht, wer soll Ihnen denn Ihr heutiges Versprechen glauben, tatsächlich mehr Polizistinnen und Polizisten einstellen zu wollen? - Sie haben von dieser Möglichkeit in dieser Legislaturperiode nur in einem sehr begrenzten Umfang Gebrauch gemacht. Auf was sollen die Bürgerinnen und Bürger denn ihre Zuversicht gründen? - Warme Worte helfen keinem Einbruchsopfer. Ihre vagen Versprechungen machen unser Land nicht sicher.
Ihre Notlösungen werden scheitern, weil Sie Ihre Hilfspolizei juristisch auf Sand gebaut haben. Ihre Versprechungen verhallen, weil die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle kein Vertrauen mehr in Sie haben.
Sachsen-Anhalt braucht mehr und vor allem eine gut ausgebildete und vernünftig ausgestattete Polizei. Dafür setzen wir GRÜNE uns ein.
Wir werden deshalb nach der Landtagswahl den Einstellungskorridor aufgabenbezogen erhöhen. Wir werden dem Antrag der LINKEN heute zustimmen, weil er zumindest die richtigen Forderungen an die Landesregierung stellt. Hoffnung, dass diese Landesregierung echte Schritte für mehr Sicherheit in Sachsen-Anhalt geht, haben wir - das liegt auch an der Kürze der Legislaturperiode, die wir noch vor uns haben - nicht mehr.
Wir werden das hoffentlich auch gemeinsam anders machen. Wir werden Sachsen-Anhalts Polizei so aufstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder sicher leben können. Sicherheit, auch in kurzfristigen Krisensituationen, darf nicht von der Haushaltslage abhängen.
Herr Präsident! Herr Kollege Schröder, wir haben die Zahlen.
Wir wissen nur nicht abschließend, ob es 9 Millionen € oder 9,5 Millionen € oder 10 Millionen € sind. Aber mit 9 Millionen € kann man sicherlich rechnen; denn das ist das untere Ende; der Kollege Bischoff hat es hier erwähnt. Insofern wiederhole ich gern die Frage meiner Fraktionsvorsitzenden: Sind Sie als CDU-Fraktionsvorsitzender bereit,
in entsprechende Verhandlungen einzutreten, und zwar rechtzeitig vor der nächsten Landtagssitzung, damit wir das noch in dieser Wahlperiode gemeinsam auf den Weg bringen können?
Sie haben gerade eben eine Formulierung gewählt, aus der hervorging: vielleicht auch nach der Wahl, das sei Ihnen egal. Sind Sie bereit, in entsprechende Verhandlungen vor dem nächsten Landtagsplenum einzutreten, damit wir einen solchen Gesetzentwurf gemeinsam hinbekommen?
Herr Präsident! Frau Kollegin Grimm-Benne, Ihren letzten Sätzen entnehme ich, dass auch die SPDFraktion bereit ist - auch wenn das sozusagen nicht alle Probleme löst -, sich an einem fraktionsübergreifenden Verhandlungsverfahren zu beteiligen und tatsächlich zu gucken, wie wir das, was heute als Antrag zur Beschlussfassung ansteht, tatsächlich umsetzen können. Ich rede dabei nicht über die Wahl der Mittel: KiFöG, FAG oder was auch immer. Ich rede über den gemeinsamen
Weg, darüber, dass wir gucken, wie wir das hinbekommen. Damit sollten wir heute anfangen und das tatsächlich noch vor der nächsten Sitzung des Landtags abschließen, damit wir eine entsprechende Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Landtages und dann gegebenenfalls eine abschließende Beschlussfassung in einer weiteren Sitzung erreichen können.
Ich entnehme Ihren Äußerungen: Auch die SPDFraktion ist zu einer solchen Verhandlungsrunde zwischen den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern im KiFöG-Bereich, zwischen den Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern und dann letztlich vermutlich auch zwischen den Fraktionsvorsitzenden bereit.
Richtig. Vielen Dank, Herr Präsident. - Uns erreichten Informationen, dass sich Herr Ministerpräsident auf dem Weg nach Zerbst zur Eröffnung eines Windparks befindet. Im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln wir den Untersuchungsbericht des 13. Parlamentarischen Untersuchungsaus
schusses. Wir halten es für zwingend geboten, dass der Ministerpräsident an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnimmt; von den erhobenen Vorwürfen ist er persönlich betroffen. Wir bitten darum, ihn auf der Grundlage unserer Geschäftsordnung hierher zu zitieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut drei Jahre her - am 20. September 2012 -, dass der Landtag von SachsenAnhalt der pogromartigen Ausschreitungen gegen eine Unterkunft von Asylbewerberinnen in Quedlinburg im Jahr 1992 gedachte und die rassistischen Pogrome der beginnenden 90er-Jahre in Ostdeutschland thematisiert hat. Ich bin entsetzt,
dass wir uns heute erneut mit einer rassistischen Mobilisierung auseinandersetzen müssen, die in Teilen an die der 90er-Jahre anschließt, die ihre Militanz auf diese aufbaut und die in ihrer Breitenwirkung, jedenfalls in Ostdeutschland, über sie hinausgeht.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 gab es bundesweit 9 595 rechte Straftaten, darunter deutlich mehr als 600 Gewalttaten. In SachsenAnhalt sprechen wir im selben Zeitraum von mehr als 1 000 Straf- und Gewalttaten. Das lässt die Dimension des Problems erahnen.
Für alle, die sich seit Jahren mit den Phänomenen Neonazismus, Rassismus und Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen, ist die Erkenntnis, dass insbesondere rassistische Ressentiments in Ostdeutschland und Bayern auf einen großen Resonanzraum treffen, nicht neu. Wir müssen davon ausgehen, dass rund ein Drittel der Ostdeutschen über rassistische Einstellungsmuster verfügt.
Der Thüringen-Monitor hat vor wenigen Tagen die Erkenntnis erbracht, dass 25 % der Bevölkerung in Thüringen rechtsextreme Einstellungen haben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das in SachsenAnhalt wesentlich anders ist.
Angesichts der in der letzten Woche bekannt gewordenen Entgleisungen zweier Vorsitzender des Philologenverbandes zeigt sich in erschreckender Klarheit, dass kulturrassistische Ressentiments, Sexismus und neurechte Ideologieelemente bei Weitem kein Privileg der Dummen sind. Sie finden in der aktuell zugespitzten Situation auch Platz in der öffentlichen Argumentation formal hoch gebildeter Menschen, denen es aber offenbar an Herzensbildung und einer tatsächlich gelebten Praxis universaler Menschenrechte fehlt.
Wir haben es in den letzten eineinhalb Jahren erlebt, dass diese Ressentiments in den zu uns kommenden Geflüchteten einen Kristallisationspunkt gefunden haben. Rassistische Bürgerbewegungen setzen auf dieses Thema. Organisierte Neonazis von NPD, „Die Rechte“, „Der dritte Weg“ und Kameradschaften haben zum Teil strategisch angelegte Kampagnen begonnen, mit denen sie gegen die Unterbringung von Geflüchteten mobilmachen.
Aber, Herr Ministerpräsident, die rassistische Gewalt wird nicht durch Flüchtlinge ausgelöst, sondern durch Neonazis und Rassisten verantwortet. Insofern fand ich Ihre Rede hier heute sehr schwierig.
In erinnere in diesem Zusammenhang an den vom sogenannten Dritten Weg veröffentlichten und breit gestreuten Leitfaden, mit dem Nachbarinnen zukünftiger Flüchtlingseinrichtungen Informationen und ein Methodenset an die Hand bekommen, um die Errichtung von Unterbringungseinrichtungen mithilfe politischer Aktionen und juristischer Expertise systematisch zu untergraben.
In Dresden laufen derweil seit mehr als einem Jahr Tausende, zum Teil Zehntausende, unter „Lügenpresse“-Rufen einem vorbestraften Kleinkriminellen hinterher, der gegen die vermeintliche Islamisierung hetzt. In vielen ostdeutschen und wenigen westdeutschen Städten finden sich Ableger dieser Gida-Bewegung. Auch dort werden Unzufriedenheit, Verdrossenheit, Demokratieferne und Rassismus mit Verschwörungstheorien vermengt und zu einer gefährlichen Mischung zusammengekocht. Mit der AfD hat die bei Pegida aktive Bevölkerungsgruppe erstmals eine parteipolitische Ausformung erhalten, die vom völkischen Nationalismus eines neurechten Björn Höcke oder André Poggenburg getragen und nur von Rassismus zusammengehalten wird.
Wir haben es in den letzten Monaten erlebt, dass aus rassistischem Gedankengut Hetze im Netz und auf der Straße wurde. Die Zahl der rassistischen Versammlungen und Demonstrationen, organisiert durch AfD, NPD, „Die Rechte“ und rassistische Bürgerinitiativen ist in Sachsen-Anhalt auf einem Höchststand.
Wir erleben, dass rechte und rassistische Gewalt, die in unserem Bundesland seit Jahren ein Problem ist, massiv ansteigt. Die Zahl der Angriffe hat sich nach den Zahlen der Mobilen Opferberatung wie denen der Polizei mehr als verdoppelt. In Magdeburg sollten Bürgerwehren gegründet werden. Zudem haben sich Hooligans zu einer kriminellen Vereinigung zusammengetan und sich zu einem massiven Angriff auf Geflüchtete verabredet.
Das ist kein Einzelfall. Wir erleben, dass hier und an andere Stelle Geflüchtete, Flüchtlingshelferinnen und auch demokratische Politikerinnen und Politiker ins Fadenkreuz von Neonazis geraten. Auch dies geschah zuletzt in Magdeburg, als mein Fraktionskollege Sören Herbst und Politikerinnen der LINKEN konkrete Todesdrohungen erhielten und ihr Eigentum beschädigt wurde.
Der Angriff ist einer von rund 500 in den vergangenen fünf Jahren. Es sind Angriffe, von denen besonders Politikerinnen und Politiker der LINKEN, der SPD und der GRÜNEN betroffen waren, die darauf zielen, das Engagement dieser demokratischen Akteure für Geflüchtete und gegen Nazis und Rassismus zu brechen. Das Attentat eines Rechtsterroristen gegen die damalige Bürgermeisterkandidatin Henriette Reker in Köln bedeutete eine weitere Eskalation dieser Angriffe.
Wir beklagen auch nahezu tägliche Angriffe auf geplante, bereits fertiggestellte und auch bewohnte Flüchtlingsunterkünfte. In Sachsen-Anhalt stieg die Zahl dieser Angriffe nach offiziellen Zahlen um den Faktor zehn. Wir erleben besonders in Sachsen, dass Unterkünfte für Geflüchtete belagert werden und dass ein rassistischer Mob versucht, die Belegung von Immobilien unmöglich zu machen.
In diesem ostdeutschen Herbst ist die Erosion der politischen Mitte in vollem Gange. Teile der Gesellschaft scheinen inzwischen weitgehend von demokratischen politischen Prozessen und demokratischen Akteuren entkoppelt zu sein. Wir stehen angesichts der Wahlerfolge der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg und der aktuellen ostdeutschen Umfragewerte der Partei im deutlich zweistelligen Bereich vor der Herausbildung eines stabilen rechtspopulistischen Blocks in der Bundesrepublik Deutschland. Die im Entstehen begriffene neurechte Bürgerbewegung entpuppt sich dabei als dunkler Teil der Zivilgesellschaft, in der, getragen durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, fundamentale Menschenrechte und demokratische Standards nicht mehr als gesichert gelten können.
Sich selbst als besorgte Bürger bezeichnende Menschen, Neonazis und Hooligans bauen auf den Straßen und vor den Unterkünften rassistische Bedrohungsszenarien auf. Gerade die Hooligan- und Neonaziszene greift dabei auf Gewalt zurück und sieht sich in ihrem Handeln als Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens. Politische Gegner werden als Volksverräter gebrandmarkt. Einzelne Beteiligte sind dabei in der Lage, auf Erfahrungen aus den 90er-Jahren zurückzugreifen, wo sie beispielsweise an den Magdeburger Himmelfahrtskrawallen beteiligt waren.
Der Lack der Zivilisation scheint angesichts von Galgen vor Unterkünften, breit geteilten Aufrufen zur Selbstjustiz und allgemeinen Verleumdungen von Geflüchteten auf zum Teil eigens dafür eingerichteten Plattformen außerordentlich dünn geworden zu sein. Staat und Gesellschaft, also wir, haben auf diese Bedrohung von Demokratie und Menschenrechten noch keine Antwort gefunden.
Ich frage mich, weshalb in Sachsen-Anhalt Polizei und Justiz gegenüber solchen Entwicklungen so zurückhaltend reagieren. Wo bleibt die klare und konsequente Antwort des Rechtsstaates auf die öffentliche Verabredung zu Straftaten? Wo bleibt der Ermittlungsdruck auf Portalbetreiber, die ausschließlich Hass und Hetze verbreiten,
wie der ehemalige „Blood & Honour“-Kader in Halle? - Während in Berlin inzwischen Dutzende Tatverdächtige Hausbesuche erhielten und Computer beschlagnahmt wurden, teilten Ermittlungsbehör
den in diesem Land viel zu oft mit, man könne nichts gegen die Hetze tun. Das ist falsch. Ich erwarte, dass zum Beispiel das Cyber Crime Competence Center endlich auch hierzulande konsequent auch in diesem Straftatenbereich ermittelt.
Rassistische Täter müssen, egal ob online oder offline, die Härte und Konsequenz des Rechtsstaates erfahren. Gesellschaftlich droht uns die Sprechfähigkeit über politische Differenzen hinweg abhanden zu kommen. Moralische Appelle laufen zunehmend ins Leere. Es fehlt an einer tatsächlich geübten demokratischen Praxis, die sich in Ostdeutschland ganz offenbar auch in den letzten 25 Jahren nicht hat etablieren können. Wenn gut die Hälfte der Bevölkerung für die Beteiligung an Wahlen nicht mehr mobilisiert werden kann, dann halte ich das für ebenso dramatisch wie den immer wieder spürbaren Mangel an Konfliktfähigkeit in der ostdeutschen Gesellschaft. Der ist - Kollegin Budde hat darauf verwiesen -
vielleicht auch eine Frage von Generationen.
Was aber sind Aktivierungskräfte für die Demokratie? - Es sind ganz sicher nicht die von der Landesregierung initiierten Kampagnen zur Hebung der Wahlbeteiligung. Wer in diesen Tagen die Demokratie stärken will, der muss sich auf die Suche begeben, wo und von wem demokratische Grundwerte und universale Menschenrechte verteidigt werden. Hier lohnt der Blick auf die Tausenden, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren und die unsere tatsächliche Unterstützung brauchen,
die von Neonazis dafür angefeindet und von ihrem eigenen sozialen Umfeld hinterfragt werden, weil sie sich für „die Falschen“ engagieren, sich also nicht für Angehörige des eigenen Volkes starkmachen, die ihren Urlaub aufbrauchen, um mit Geflüchteten Behördenbesuche zu organisieren, oder die im Ruhestand aktiv werden, um als Arzt in der ZASt in Halberstadt Untersuchungen durchzuführen. Diese Menschen halten die Laterne der Demokratie auch in finsteren Zeiten hoch. Und sie tun das häufig unter Einsatz persönlicher Ressourcen, während staatliche Stellen Überforderung signalisieren.
Ich finde es in diesem Zusammenhang infam, wenn der Verfassungsschutz antirassistisches Engagement und den Einsatz für Flüchtlinge unter den Verdacht stellt, linksextrem zu sein, und den be
stehenden strukturellen Rassismus schlicht negiert. Es waren Antifaschisten und Antirassisten, die sich in den letzten Monaten immer wieder schützend vor Unterkünfte gestellt haben. Sie haben damit Demokratie und Menschenrechte verteidigt.
Ich will auch diejenigen herausheben, die als Polizisten und professionelle Helfer in den vergangenen Wochen und Monaten weit über die eigene Pflicht hinaus tätig waren, die ruhig und besonnen zum Beispiel in Kretzschau oder in Merseburg die Einsätze zur Sicherung von Flüchtlingsunterkünften bestritten haben. Sie machen sich um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verdient.
Ebenso zu erwähnen sind die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die auf Bürger- und Stadtteilversammlungen für Demokratie und Menschenrechte einstehen, die sich dafür beschimpfen lassen, dass sie Grundrechte verteidigen und eine menschenwürdige Unterbringung organisieren wollen. Ich bin froh, dass Landräte wie Götz Ulrich aus dem Burgenlandkreis sich so etwas immer wieder antun.
Als Politikerinnen und Politiker sind wir in diesen Tagen aufgerufen, die universalen Grund- und Menschenrechte unbedingt zu verteidigen. Wir können das nur glaubwürdig tun, wenn wir ohne moralischen Eifer, aber mit klarer Sprache jeden Angriff auf diese Werte zurückweisen. Es ist unsere Aufgabe zu analysieren und zu erklären.
Wo Menschen entindividualisiert werden und zu „Strömen“, „Wellen“ oder gar „Lawinen“ erklärt werden, braucht es unseren Widerspruch. Wo von Politikerinnen und Politikern nicht konkret benannte Probleme beschrieben, sondern Gerüchte und unkonkrete Verdächtigungen von Geflüchteten in Umlauf gebracht werden, braucht es unsere Nachfrage. Und wo im beginnenden Landtagswahlkampf die Versuchung groß ist, sich an der Stimmungsmache auf dem Rücken von Menschen zu beteiligen, braucht es eine klare Haltung.
Es kann, muss und darf in der Flüchtlingsfrage unterschiedlichste Haltungen der demokratischen politischen Parteien geben. Aber die Würde des Menschen ist unantastbar. Wo sie infrage gestellt, durch Rassismus oder Gewalt angegriffen wird, sind wir alle aufgerufen, sie zu verteidigen.
Ich bin heute Morgen über ein Zitat von Klaus Vater - er war einmal Regierungssprecher für die SPD - in der „Neuen Zürcher Zeitung“ gestolpert,
das treffender nicht sein kann. So will ich mit ihm schließen:
„Nötig sind simpler bürgerlicher Anstand, Pflichtbewusstsein, Respekt vor Leistung und eben ‚Compassion‘.“
- Letzteres meint das tatsächliche Mitfühlen -
„Die in Deutschland geltende Verfassung ist eine Reaktion auf die Menschheitskatastrophe des Zweiten Weltkriegs. Der Schutz der Menschenrechte, so wie er dort steht, ist also für einen Ernstfall gedacht. Ein Ernstfall ist jetzt da. Und nun gilt es, dem geforderten Verfassungspatriotismus gerecht zu werden.“
Herzlichen Dank.
Ja.
Herr Kollege Hövelmann, ich glaube, zur Aufgabe der Politik, zur Aufgabe von Politikerinnen und Politikern gehört es auch, die Bedrohungen, die es
für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gibt, zu beschreiben. Ich nehme in der Tat diese Zeiten als bedrohlich - -
- Herr Kollege, zündeln tun in diesem Land gerade ganz andere.
Das sind diejenigen, die Flüchtlingsunterkünfte anzünden und die Hetze im Netz betreiben.
Ich bin nicht bereit, mir das hier vorwerfen zu lassen, überhaupt nicht.
Ihr Minister auf Bundesebene, der von Lawinen spricht, der Menschen entindividualisiert, der seine eigene Kanzlerin
angreift und vorführt,
der ist doch derjenige, der hier zündelt. Was soll das? Unglaublich!
Bitte, auch das gern.
Das müssten Sie einmal Ihren Fraktionskolleginnen und -kollegen erzählen.
In der Tat ist der Weg von den Schornsteinen im Burgenlandkreis zur heutigen Debatte sehr weit.
- Wollen Sie es selbst beantworten, Herr Kollege Kolze?
Der Weg ist ein sehr weiter, aber ich drücke mich nicht um die Antwort. Ich glaube, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Strafanzeigen gefertigt. So es zu Straftaten gekommen ist, werden diese verfolgt werden. Ich bin der Letzte, der Straftaten legitimieren will, so sie denn passiert sind. Ich teile das ausdrücklich nicht. Punkt.
Genau. - Herzlichen Dank, Herr Kollege Schröder. Wenn wir einmal Sachsen-Anhalt und die politische Kriminalität in Sachsen-Anhalt in den Blick nehmen - ich glaube, das ist der Rahmen, in dem wir uns hier bewegen -, dann frage ich Sie: Welche Hinweise haben Sie darauf, dass es in Sachsen-Anhalt Angriffe gegen AfD-Politiker gegeben hat, wie Sie es erwähnt haben? Ich frage ganz konkret: Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass es zum Beispiel beim Einbruch bei Herrn Poggenburg tatsächlich um politisch motivierte Kriminalität handelt, wie dies Herr Poggenburg darstellt?
Zweitens. Was sagen Sie dazu - -
Was sagen Sie dazu, dass - jedenfalls nach meiner Kenntnis - die Landesregierung den Brandanschlag auf eine Unterkunft in Tröglitz bis heute nicht an den Bund im Rahmen der PMK-rechts gemeldet hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Was wir in den vergangenen viereinhalb Jahren erleben durften - Minister neben einer Drehleiter hier, vor einem Straßenbauabschnitt dort, den Ministerpräsidenten mit Spaten an jener Stelle und die Übergabe von Fördermittelbescheiden an anderer -, das wird in dem immer stärker an Fahrt aufnehmenden Landtagswahlkampf sicherlich nicht ausbleiben, sondern eher verstärkt auftreten. Kollege Thiel hat auf die Bugwelle von ausstehenden Fördermittelbescheiden verwiesen.
Es ist deshalb gut, dass die Fraktion DIE LINKE den Umstand thematisiert, dass auch und gerade diese Landesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zur Neutralität verpflichtet ist, und dass dieses Neutralitätsgebot umso strikter auszulegen ist, je näher der Wahltermin rückt.
Nahezu alle Abgeordneten im Hohen Hause werden aus ihren Wahlkreisen Geschichten erzählen können, von welchen Fördermittelbescheidübergaben sie im Nachhinein im Lokalteil ihrer Zeitung lesen konnten. Bisweilen finden sich dann auf wundersame Weise zumindest die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ein, um zumindest einen Teil des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber und damit als eigentlich Verantwortlicher zu vertreten.
Absprachen zwischen Parlament und Landesregierung dazu, dass Informationen zu öffentlichen Terminen von Ministerinnen und Ministern in den Wahlkreisen regelmäßig und vorausschauend allen - ich betone: allen - regionalen Abgeordneten zuzuleiten sind, sind in der laufenden Legislaturperiode jedenfalls nicht mit Leben erfüllt worden.
Ich bedauere das.
- Werte Frau Kollegin, wenn Sie andere Erfahrungen machen, dann zeigt das ja nur die Richtigkeit meiner These.
Ich bedauere das und stelle fest, dass bereits hierdurch die Neutralitätspflicht der Landesregierung nicht eingehalten wurde. Vor dem Hintergrund des enormen Staus beim Abfluss von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und der nahenden Landtagswahl ist es kein weit hergeholter Verdacht, dass die Ministerien, nachgeordnete Behörden oder auch Landesgesellschaften in den kommenden Wochen versucht sein könnten, Fördermittelbescheide öffentlichkeitswirksam durch die Hausspitzen zu übergeben und damit die Trommel auch für die Koalitionsfraktionen und die dahinter stehenden Parteien zu rühren.
Das Bedürfnis, durch solche Übergaben und durch möglicherweise noch in der Pipeline befindliche Bilanzbroschüren - von einer haben wir gerade gehört - und andere möglicherweise mit europäischen Mitteln finanzierte Publikationen Ergebniskorrektur zu betreiben, kann ich angesichts der mageren Bilanz dieser Landesregierung durchaus verstehen. Es ist nicht schön, meine Damen und Herren, sich eingestehen zu müssen, dass Sachsen-Anhalt das ostdeutsche Bundesland mit dem geringsten Wirtschaftswachstum ist.
Es ist nicht schön, den Menschen hier sagen zu müssen, dass nur in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitslosigkeit noch höher ist. Und es ist ganz sicher kein Ausweis von Erfolg, was in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung an Fördermittelskandalen ans Licht kam. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Wir haben heute im Landtag sehr deutlich gehört, dass auch beim Klimaschutz die Bilanz sehr dürftig, sehr mager ausfällt. Den Bürgerinnen und Bürgern aber nun kurz vor dem Wahltag Sand in die Augen zu streuen und durch die medienwirksame Übergabe von Fördermittelbescheiden Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und Sympathiepunkte für die Landesregierung abzuholen, kann kein Mittel der politischen Auseinandersetzung und des Ringens um die besseren Konzepte in diesem Land sein.
Meine Fraktion erwartet, dass die Landesregierung sich in den kommenden Monaten eine strikte Selbstbeschränkung auferlegt. Wir erwarten, dass der Landtagswahlkampf mit fairen Mitteln geführt wird und dass die Landesregierung nicht versucht, Ressourcen des Landes parteipolitisch zu
kanalisieren und zum eigenen Vorteil zu verwenden.
Hören Sie auf - dieser Hinweis geht insbesondere an die Damen und Herren von der CDU -, sich als Staatspartei zu inszenieren. In der „Volksstimme“ war heute der Satz zu lesen: Wir brauchen keine Opposition. - Ich glaube Ihnen, dass Sie das tatsächlich ernst meinen.
Ich sage Ihnen aber auch: Sie werden die Notwendigkeit der Opposition kennenlernen, spätestens dann, wenn Sie sich selber in dieser Position wiederfinden.
Meine Damen und Herren! Wir werden dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen und bitten Sie, das ebenso zu tun. Die demokratischen politischen Parteien in diesem Land wirken an der politischen Willensbildung mit. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, responsiv zu sein, sondern die Parteien sind miteinander im Wahlkampf. Wenn Sie Bilanzbroschüren machen wollen, dann machen sie doch eine von der CDU. Das wäre doch eine wunderbare Geschichte. Wir wären gespannt darauf. - Herzlichen Dank.
Ich will es zumindest versuchen.
Ich darf Sie zunächst darauf hinweisen, dass die Ministerpläne für die nächste Woche im Regelfall an einem Freitag veröffentlicht werden.
Da haben wir die Situation, dass jedenfalls bei einigen Abgeordneten in diesem Hohen Hause die Terminpläne doch schon recht voll sind. Das mag sich von Person zu Person unterscheiden.
Aber bei einigen ist es dann nicht mehr möglich, noch Dinge einzuplanen. Und regelhaft erhalten die Koalitionsfraktionen offensichtlich Einladungen zu Terminen, die wir nicht kennen.
Ich kann Ihnen Beispiele dafür nennen. Das war Thema im Ältestenrat, das war Thema in anderen Runden zwischen den Fraktionen. Es wird sehr deutlich, dass an dieser Stelle ein Problem besteht. Selbst die Vertreter in Ihrer Fraktion haben das in einigen Teilen konzediert. Also versuchen Sie sich hier nicht in Legendenbildung.
Für die Gnade, dass Sie sozusagen mit der Opposition so moderat umgehen, bedanke ich mich sehr herzlich. Das ist nicht nötig. Ich glaube, wir sichern unsere Rechte gegenüber dieser Regierung und auch gegenüber den Koalitionsfraktionen.
Ich entschuldige mich für den Lapsus. Ich habe vergessen, die Bezugsgröße zu nennen. Es handelt sich um Ostdeutschland. Ich hielt uns dabei für vergleichbar. Insofern ist das die Bezugsgröße, und dann stimmt das, was Sie sagen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Zunächst zu Ihnen, Kollege Kolze. Bekanntlich outet sich jeder so gut er kann. Das war ein Ausspruch, den meine Eltern prägten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den 8. Mai als Tag der Befreiung zu begehen, ihn als Geschenk
der Alliierten zu begreifen, der die Chance zur demokratischen Entwicklung barg, darüber herrschte bei unserer ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf Ende April 2015 weitgehend Einigkeit. Uneins waren wir darüber, ob dies ein Tag des Feierns sein kann und ob dies durch einen gesetzlich verordneten staatlichen Feier- und Gedenktag ausgedrückt werden soll. Ich weise an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die damalige vom CDU-Fraktionsvorsitzenden André Schröder vorgetragene Sichtweise zurück, der 8. Mai sei - Zitat - „für uns Deutsche kein Tag zum Feiern“.
Er ist es. Er ist es deshalb, weil nur durch das vollständige militärische Niederringen des verbrecherischen nationalsozialistischen Regimes überhaupt die Chance bestand, das von Millionen mitgetragene und von Hunderttausenden mitverantwortete industrielle Töten von Menschen und die barbarischen deutschen Kriegsverbrechen zu beenden.
Darüber, Herr Kollege Kolze und liebe Damen und Herren von der CDU-Fraktion, kann und darf die Vertreibung von Millionen Menschen, die Teilung Deutschlands und die Errichtung einer zweiten, kommunistischen Diktatur in der DDR nicht vergessen werden. Dies aber war Folge des von Deutschen gewollten Krieges und der von Deutschen ermächtigten und weitestgehend unterstützten Politik.
Meine Fraktion, wir GRÜNE, begehen den Tag der Befreiung als eben solchen. Wir sind dennoch skeptisch, ob es dafür eines staatlichen Feiertages bedarf. Der Einführung eines Gedenktages analog zum 27. Januar, dem bundesweiten Gedenktag anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, hätten wir uns unmittelbar anschließen können. Die Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag haben diesen Weg beschritten. In Thüringen wird der 8. Mai, der Tag der Befreiung, in Zukunft als landesweiter Gedenktag begangen. Das begrüßen wir. Hier hätte Ihre Initiative ansetzen können, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE.
Ein Gedenktag schafft Raum für notwendige Debatten darüber, was Antifaschismus heute bedeutet und wie er in Zeiten der Bedrohung unserer Demokratie durch rechte Gewalttäter oder rassistische Hetzer tatsächlich wirksam werden kann.
Morgen früh werden wir im Landtag die Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu diskutieren und zu streiten. Diese Diskussion ist notwendig angesichts der Zeiten, in die wir uns gestellt sehen.
Wer über den 8. Mai als gesetzlichen Feiertag sprechen will, der sollte und muss auch das Konzert der Feiertage in Sachsen-Anhalt insgesamt in den Blick nehmen. Ob dieses noch stimmig ist,
wage ich zu bezweifeln. Es braucht jedoch eine Debatte im Verbund darüber, ob beispielsweise der hierzulande begangene und bevölkerungspolitisch kaum begründbare Epiphaniastag als allgemeiner gesetzlicher Feiertag erhalten werden sollte. Einer solchen Debatte würden wir uns nicht verschließen. Auch ich als Katholik würde mich ihr nicht verschließen.
Einer bloßen Erhöhung der Anzahl der gesetzlichen Feiertage können und wollen wir uns jedoch nicht anschließen. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zustimmen. Dies tun wir allerdings nicht - das sage ich ganz deutlich -, weil wir einen Gedenktag 8. Mai als Tag der Befreiung ablehnen, sondern weil wir glauben, ein Feiertag ist nicht die richtige Wahl, ein Gedenktag ja. Ich bin mir sicher, wir werden in der nächsten Legislaturperiode Gelegenheit haben, das Thema noch einmal aufzurufen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir dann auch mit veränderten politischen Mehrheitsverhältnissen dafür sorgen, dass wir diesen Tag insgesamt im Land würdig als Gedenktag begehen. - Herzlichen Dank.
Ich beantworte die Frage gern sowohl für religiösunmusikalische als auch für die dahin gehend musikalischen Menschen: Der Epiphaniastag wird unter Katholiken am 6. Januar begangen. Das ist der Dreikönigstag.
Herr Kollege Schröder, ich glaube, alle 105 Abgeordneten hier im Hause sind sich darin einig, dass
Gewalt und Mord immer ablehnenswert sind, egal von wem sie ausübt werden.
Sie müssen sich schon fragen lassen, warum Sie in einer Debatte, in der wir 25 Jahre zurückschauen auf die Entwicklung im Land SachsenAnhalt und in der wir uns die Herausforderungen vergegenwärtigen, die in der derzeitigen Situation vor uns stehen, ausgerechnet dieses und nur dieses Beispiel anführen.
Sie müssen sich fragen lassen, ob das nicht einer Instrumentalisierung dient. Wir müssen diesen Mord ablehnen, genau wie wir ablehnen müssen und sollten, dass vor wenigen Monaten erst ein ehemaliger sachsen-anhaltischer Polizist seine Frau und dann sich selbst umgebracht hat. Diese Gewalt ist genauso schlimm.
Aber es ist falsch, hier den Versuch zu unternehmen, darauf hinzuweisen, dass das eine spezifische Gefahr wäre, die jetzt auf Sachsen-Anhalt zukommt - als solche haben Sie sie beschrieben. Das wirkt Integration zuwider.
Frau Kollegin Feußner, Sie haben gesagt, dass Sie nicht möchten, dass jedes Jahr 30 000 Asylsuchende nach Sachsen-Anhalt kommen. Ich kann Ihnen versichern, dass niemand in diesem Haus
das möchte, weil Flucht nichts ist, was wir Menschen wünschen.
Die Frage ist aber nicht, was wir möchten, sondern wie wir mit denen umgehen, die zu uns kommen. Vielleicht müssen auch Sie anerkennen, dass wir diese Zahl nicht beeinflussen können,
sondern dass sie an weltweiten Entwicklungen hängt. Ich frage Sie, weil Sie das angesprochen haben: Wo ist für Sie die ganz konkrete Grenze der Integrationsfähigkeit in Sachsen-Anhalt?
- Nein, die Kollegin Feußner hat das ja angesprochen. - Erstens. Wo ist für Sie die ganz konkrete Grenze?
Zweitens. Wenn Sie den Zuzug von Asylsuchenden nach Sachsen-Anhalt begrenzen wollen, dann frage ich Sie, wie viel Geld diese Landesregierung in den Haushalt eingestellt hat, um die Landesgrenzen zu sichern. Denn das wäre die logische Konsequenz.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rückblick auf dieses Gesetz ist von den Kolleginnen und Kollegen schon getätigt worden. Ich kann nur noch einmal feststellen: Wir befassen uns heute hier erneut mit dem Polizeigesetz des Landes Sachsen-Anhalt, weil die Koalitionsfraktionen ein verfassungswidriges Gesetz vorgelegt haben, das auf unsere Initiative hin vom Landesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt worden ist. Das ist ein Erfolg. Dieses Erfolges hätte es gar nicht bedurft, wenn Sie vorher gut und richtig gearbeitet hätten.
Auch die Novelle des Gesetzes ist leider nicht grundrechteschonend. Das hat Kollegin Frau Tiedge schon zutreffend festgestellt. Sie orientiert sich sehr eng an dem Urteil. Man muss sagen, man muss die Grenzen der Verfassung nicht mit jedem Gesetzgebungsvorhaben ausreizen. Das ist kein Erfordernis, das ist politischer Wille. Sie wollen nicht grundrechteschonend arbeiten, meine Damen und Herren.
Die schriftliche Anhörung hat auch noch einmal gezeigt, wie unnötig das Gesetz ist. Für keinen der dort zu regelnden Tatbestände ist von Ihnen tatsächlich eine stichhaltige Begründung genannt worden, warum es dieses Gesetzes im eigentlichen Sinne bedarf, warum die bisherigen Erfordernisse für die Polizei nicht ausreichen.
Ich will Ihnen sehr deutlich sagen und für meine Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklären, wir glauben nicht, dass wir mehr staatliche Eingriffsbefugnisse im Polizeirecht brauchen.
Wir glauben, dass wir eine sächlich und personell vernünftig ausgestattete Polizei brauchen. Damit kann viel mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land getan werden als mit unnötigen Eingriffsbefugnissen.
Solange wir in unserem Land Polizistinnen und Polizisten vor Computer setzen und sie damit beschäftigen, eingehende Meldungen aus dem Lage- und Führungszentrum abzutippen, um sie in das Polizeicomputersystem einzuarbeiten, glaube ich, haben wir andere Probleme als fehlende Eingriffsbefugnisse.
Wir müssen endlich dafür sorgen, dass unsere Polizei vernünftig arbeiten kann und dass genügend Beamtinnen und Beamte da sind. Denn wir merken gerade aktuell, dass sie überhaupt nicht mehr aus den Stiefeln kommen. Da gäbe es tatsächlich viel zu tun. An dieser Stelle versagt diese Landesregierung. Sie versagt, weil sie über Jahre den Personalabbau in der Polizei und in der Landesverwaltung vorangetrieben hat, ohne auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu achten.
Es geht in diesem Land - das will ich noch einmal deutlich festhalten - nicht um mehr Überwachung. Es geht um eine gut ausgestattete und personell vernünftig untersetzte Polizeiarbeit. Es geht darum, diese Polizei zu unterstützen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt - Kollege Kolze hat es gerade zitiert -, so heißt es in Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt. Diesem Auftrag kommen wir nun endlich mit dem Organisationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nach.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die Schaffung einer bürgerfreundlichen transparenten und effizienten Verwaltungsstruktur. Das Landesorganisationsgesetz schafft Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie zwischen den Behörden untereinander. Zudem macht ein Organisationsgesetz die öffentliche Verwaltung auch für Bürgerinnen und Bürger transparenter.