Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 98. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest. Bevor wir die 47. Sitzungsperiode fortsetzen, die mit der heutigen Beratung zum Nachtragshaushalt beginnt, darf ich einem Mitglied des Hohen Hauses herzlich zum Geburtstag gratulieren. Heute hat Herr Staatsminister Robra Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2015/2016)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst erfolgt die Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Nachtragshaushalt. Für die Debatte wurde im Ältestenrat eine Gesamtredezeit von insgesamt 180 Minuten vereinbart, die sich folgendermaßen in dieser Reihenfolge aufteilen: DIE LINKE 36 Minuten, die CDU 50 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwölf Minuten und die SPD 32 Minuten.
Im Anschluss an die Berichterstattung folgen die Debatte und die Aussprache. Ich darf dem Vorsitzenden des Finanzausschusses das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen, meine Herren! Es sei mir folgende Vorbemerkung gestattet. Jedes Parlament hat seine Traditionen, und dazu gehört, dass die Berichterstattung zum Haushalt immer in dem Verlesen endloser Zahlenkolonnen besteht. Ich möchte heute den Versuch unternehmen, mit dieser Tradition zu brechen. Zahlen werde ich Ihnen trotz alledem vorlesen, aber nur die wichtigsten.
2015/2016 wurde als Landtagsdrucksache 6/4185 in der 92. Sitzung des Landtags von der Landesregierung eingebracht und federführend in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in alle weiteren Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses überwiesen.
Erstmals vom Ausschuss für Finanzen beraten wurde der Nachtragshaushaltsentwurf in der Sitzung vom 8. Juli 2015 mit einer allgemeinen Aussprache. Dem vom Landtag formulierten Ziel, den Gesetzentwurf in der Sitzung im September zu verabschieden, folgend, erbat der Finanzausschuss von den mitberatenden Ausschüssen eine zügige Beratung, welches von diesen zum Teil mit Sondersitzungen umgesetzt wurde.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergab sich aus der Kostenentwicklung im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Land Sachsen-Anhalt. Hierbei wurden die im ursprünglichen Haushaltsgesetz getroffenen Annahmen deutlich übertroffen, sodass erhebliche Ansatzerhöhungen unabdingbar waren und strukturelle Veränderungen in den Finanzierungsstrukturen erforderlich wurden.
Hierzu legte die Landesregierung zudem in der 95. Sitzung des Landtages vom 17. September 2015 einen Gesetzentwurf vor, der die Änderung des Aufnahmegesetzes sowie des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes vorsieht. Während der Beratungen zum Nachtragshaushalt ergaben sich weitere erhebliche Prognoseveränderungen zu den Aufnahmezahlen.
Der Finanzausschuss entschied daher, eine abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf erst nach dem für den 24. September 2015 terminierten Bund-Länder-Gespräch zur Finanzierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu empfehlen. Es erfolgten daher weitere Beratungen am 2. September, am 30. September sowie eine ab
In einer Sondersitzung am 18. September ließ sich der Finanzausschuss zudem von der Landesregierung über den Sachstand zur Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie den von ihr getroffenen Maßnahmen unterrichten. An dieser Sitzung nahmen auch Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport teil. Die abschließende Beratung des Einzelplanes 03 erfolgte in einer gemeinsamen Beratung der Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen.
Der Einzelplan 03 wurde vom Ausschuss für Inneres und Sport in den Sitzungen vom 9. Juli und 30. September vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen mit acht Fürstimmen bei fünf Enthaltun-
gen zur Beschlussfassung empfohlen. Im Laufe der Ausschussberatung erfuhren die Kapitel 03 01, 03 10, 03 20, 03 21, 03 46 und 03 63 Änderungen. Die Änderungen können Sie den Seiten 17 bis 31 der Beschlussempfehlung sowie dem Anhang zu den Stellenplänen entnehmen.
Die Landesregierung plant die Bildung einer zentralen Abschiebeeinheit. Hierzu wurden bei Kapitel 03 20 Mittel für die Beschaffung neuer Fahrzeuge sowie 50 neue Stellen ausgebracht.
Die Opposition bezweifelte, dass die Möglichkeit zur externen Einstellung bestünde. Die Landesregierung führte aus, dass sie plane, diese aus bestehenden Versetzungswünschen von Polizisten anderer Länder und der Bundespolizei sowie der freiwilligen Rückkehr von Beamten aus der Altersteilzeit zu besetzen.
Im Entwurf wurden durch die Landesregierung für das Jahr 2016 50 neue Anwärterstellen für Polizeivollzugsbeamte ausgebracht. Die Fraktion DIE LINKE beantragte, diese Zahl um weitere 100 Anwärterstellen auf insgesamt 350 Anwärter für das Jahr 2016 anzuheben. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Bei Kapitel 03 46 wurden die Voraussetzungen zur Finanzierung des Projekts „Pädagogisches Leistungssportpotenzial an den Eliteschulen des Sports in Halle und Magdeburg“ durch Ausbringung eines Haushaltsvermerks und Einstellung entsprechender Mittel und Verpflichtungsermächtigungen geschaffen.
Die Zuschüsse für Investitionen in Sportstätten wurden für das Jahr 2016 um 300 000 € erhöht. Zudem wurde für das Jahr 2015 eine Verpflichtungsermächtigung von 4 Millionen € und für 2016 von 2 Millionen € ausgebracht.
Die kurze Zeit zwischen Ausbringung und Realisierung der Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2015 wurde im Ausschuss erörtert. Zur Sicherung dieser VE wurde ein verbindlicher Haushaltsvermerk ausgebracht, der die zu fördernden Investitionen festschreibt. Zudem wurde festgelegt, dass der Landesanteil der Investitionen aus diesem Titel bei Beträgen bis zu 70 000 € 100 % betragen kann. Darüber hinaus kann der Landesanteil 90 % betragen.
Umfängliche Änderungen erfuhr das Kapitel 03 63 - Asyl- und Ausländerwesen sowie Vertriebenen- und Spätaussiedlerangelegenheiten. Die bestehenden und künftigen sowie die temporären zentralen Aufnahmestellen wurden jeweils einer eigenen Titelgruppe zugeführt.
Die Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte, die bei Titel 633 04 veranschlagt sind, wurden für das Haushaltsjahr 2015 auf 52,58 Millionen € und im Jahr 2016 auf 205,016 Millionen € erhöht. Die Anpassung erfolgt aufgrund
Die Landesregierung beabsichtigt, nach der Novellierung des Aufnahmegesetzes künftig Pauschalen von 8 600 € je Betroffenen auszuzahlen.
Im Ausschuss wurden die Auskömmlichkeit dieser Pauschalen sowie die dem Ansatz zugrunde liegenden Fallzahlen erörtert. Einvernehmen bestand in der Frage, dass eine Evaluierung der Pauschalen erforderlich ist. Neben dieser Pauschale wurden weitere Titel zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Aufnahmegesetzes ausgebracht.
Einzeln zu erwähnen ist die Umschichtung in Höhe von 10 Millionen € im Jahr 2016 aus den Entflechtungsmitteln im Einzelplan 14 in den Titel 883 01 zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. Der Regierungsentwurf sah hierfür bereits 1 Million € im Jahr 2015 vor.
Exemplarisch am Beispiel des geplanten Mietvertrages für die neu zu schaffende zentrale Aufnahmestelle in Halle-Trotha berichtete die Landesregierung über Schwierigkeiten bei der Bindung von Objekten vor dem Hintergrund einer sich verändernden Marktlage.
Hinsichtlich der angebotenen Mietpreise und Mietdauer ist es nur schwer möglich, das Wirtschaftlichkeitsgebot der Landeshaushaltsordnung einzuhalten, wenn man so, wie die Landesregierung es will, Flüchtlinge zeitnah in festen Unterkünften unterbringt.
1 890 000 € sowie für die folgenden neun Jahre eine Verpflichtungsermächtigung von 47 210 000 € einzustellen.
Die Gesamtausgaben des Einzelplans 03 steigen damit im Kalenderjahr 2015 auf 782 320 500 €. Durch die Ausschussberatung wurde der Regierungsentwurf um 60,5 Millionen € erhöht. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsgesetz beträgt die Ansatzerhöhung 90 Millionen €.
1 037 808 100 €, was einen Aufwuchs gegenüber dem Regierungsentwurf von 229 Millionen € bedeutet. Gegenüber dem Haushaltsgesetz beträgt der Aufwuchs 338 Millionen €.
Auch die Verpflichtungsermächtigungen werden erheblich verändert; sie betragen im Jahr 2015 159 230 700 €. Das sind 127,5 Millionen € mehr, als der Entwurf der Landesregierung dies vorsah.
Im Jahr 2016 betragen die Verpflichtungsermächtigungen 129 663 800 €; das sind Veränderungen von 111,8 Millionen € gegenüber dem Regierungsentwurf.
In Einzelplan 04 des Ministeriums der Finanzen, den Sie auf der Seite 32 sowie im Anhang zum Stellenplan finden, wurden zwei neue Stellen im Ministerium ausgebracht und Stellenhebungen vorgenommen. Die Verschiebung des Umzugs des Finanzamts Halle von Dezember 2015 in das erste Quartal des Jahres 2016 wird im Haushalt nachvollzogen.
Die Änderung des Einzelplans 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - finden Sie auf den Seiten 33 bis 36 der Beschlussempfehlung sowie im Anhang zum Stellenplan. Der Einzelplan 05 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. August 2015 beraten und seine unveränderte Annahme dem Ausschuss für Finanzen empfohlen.
Im Laufe der Beratungen des Ausschusses für Finanzen kam es zur Veränderung der Kapitel 05 01, 05 02, 05 09, 05 13 und 05 17. Unter anderem wurden die Zuschüsse zur Förderung lokaler Willkommenskultur erhöht sowie die finanziellen Voraussetzungen für die Teilnahme von 300 Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive am Bundesfreiwilligendienst geschaffen.
Ebenfalls wurden Mittel zur Unterstützung von Arbeitsgelegenheiten der Flüchtlinge in Kapitel 05 05 als Titelgruppe 62 neu ausgebracht. Die Zuschüsse für die Suchtprävention/Suchtkrankenhilfe wurden jeweils um 100 000 € pro Jahr erhöht. Eingestellt wurden Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für das Landesmodelprojekt zur Errichtung eines praxisorientierten Ausbildungsgangs zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Eingestellt wurden ebenfalls Mittel für die von allen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.