Protocol of the Session on October 18, 2013

Ich eröffne die 53. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Meine Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 27. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen die heutige Beratung mit Tagesordnungspunkt 5. Danach folgen die Tagesordnungspunkte 14 und 15.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 27. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/2493

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Drs. 6/2493 neun Kleine Anfragen vor.

Ich rufe die erste Fragestellerin auf: Frau Abgeordnete Cornelia Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihre Frage 1 betrifft die Neuberechnung der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket.

Bei der länderscharfen Neuberechnung der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket wurde der Abruf der Bundesmittel für 2012 berücksichtigt. Im Ergebnis wird Sachsen-Anhalt zukünftig 3,1 % weniger Mittel vom Bund bekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kommunen im Land haben 2012 die Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket voll ausgeschöpft?

2. Welche Möglichkeiten sieht das Land, die Reduzierung der Bundesmittel für diese Kommunen auszugleichen bzw. abzuwenden?

Danke schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Guten Morgen! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Lüddemann für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage. Die mittlere Auslastung der bereitgestellten Mittel lag 2012 bei nicht einmal 43 %. Das heißt, keine Kommune konnte eine vollständige Ausschöpfung der Mittel erreichen. Dieses Ergebnis ist unbefriedigend.

Ich habe darum bereits im Mai 2013, also unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorjahresergebnisse, das Gespräch mit den Landräten und Oberbürgermeistern gesucht, um Wege zu finden, wie die Ergebnisse verbessert werden können. Dieses Gespräch wurde in einem Workshop vertieft, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales zusammen mit den für die Umsetzung Verantwortlichen in den Kommunen nach den Best-Practice-Beispielen suchten. Hierbei bekamen die Kommunalverantwortlichen viele Anregungen im Hinblick auf eine bessere Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Durch eine weite Auslegung der Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen versuche ich zusammen mit dem Kultusminister die Umsetzungspraxis bei der Lernförderung zu verbessern. Auch fordere ich insoweit entsprechende Klarstellungen im Bundesgesetz. Das haben wir mehrfach versucht, bisher ohne Erfolg.

Damit enden allerdings die Möglichkeiten der Landesregierung. Die Verantwortung für das Teilhabepaket liegt in erster Linie bei den Kommunen. Sie sind für die Umsetzung verantwortlich.

Zur zweite Frage. Die Mittel sind an den Zweck der Bildungs- und Teilhabeleistungen gebunden. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie die Ausschöpfung der dafür bereitgestellten Mittel obliegen, wie gesagt, den Kommunen. Diese haben hierzu alle Möglichkeiten, benötigen aber die Mitwirkung der Anspruchsberechtigten, welche die entsprechenden Anträge stellen müssen.

Nur die Mittel, die dem Zweck nicht folgen können, sind schließlich dem Bund im Wege der Verrechnung zurückzugeben. Sie fehlen damit aber nicht.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Frage 2 auf. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Monika Hohmann und betrifft die Hilfen zur Erziehung in Sachsen-Anhalt.

Sehr geehrter Herr Präsident! In der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 23. September 2013 wurde seitens des Landesjugendamtes angesprochen, dass das Land derzeit Überlegungen anstellt, die Hilfen zur Erziehung neu zu strukturieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung eine Neustrukturierung der Hilfen zur Erziehung für notwendig?

2. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, und mit welchen Zielen soll eine Neustrukturierung der Hilfen zur Erziehung verbunden sein?

Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen 1 und 2 der Abgeordneten Frau Hohmann für die Landesregierung wie folgt.

Voranstellen möchte ich, dass seitens der Landesregierung keine Notwendigkeit für eine Neustrukturierung der Hilfen zur Erziehung gesehen wird. Derartiges ist auch vom Landesjugendamt in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 23. September 2013 - so wurde es mir jedenfalls berichtet - nicht geäußert worden. Die Vertreterin des Landesjugendamtes wies in ihrer Berichterstattung lediglich darauf hin, dass sich die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der Jugendämter in Sachsen-Anhalt auf ihrer am gleichen Tage stattfindenden Beratung über das Thema „Steuerung der Hilfe zur Erziehung“ austauschen würden.

Die Behandlung der Thematik erfolgte in Bezug auf die von den Stadtstaaten aufgerufene bundesweite Fragestellung, wie der sozialräumliche Ansatz der Jugendhilfe stärker mit der einzelfallbezogenen Hilfeplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung verbunden werden kann. Die Diskussion hierzu dauert an.

So wird sich die Jugend- und Familienministerkonferenz im kommenden Jahr mit dem Thema erneut beschäftigen. Die letzte Beschäftigung mit dem Thema fand in der letzten Sitzung in Fulda statt. Das Thema ist für die Stadtstaaten besonders wichtig, aber dazu gibt es keine abschließenden Empfehlungen für die Länder.

Danke schön, Herr Minister. - Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 3 auf. Sie wird gestellt vom Abgeordneten Sören Herbst und betrifft den Umfang der Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge.

Nach der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 24. September 2013 über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zwingend voraus, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes

durch die aufnehmenden Verwandten abgegeben wurde, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern.

Der Umfang einer Verpflichtungserklärung erstreckt sich laut § 68 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes jedoch auf den gesamten Lebensunterhalt eines Ausländers. Da die aufgenommenen Personen jedoch in aller Regel rechtlich keinen Zugang zu einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten werden, sind insbesondere die Kosten für die Krankenbehandlung, bei Schwangerschaft und für die Pflegebedürftigkeit nicht ansatzweise kalkulierbar.

Aus humanitären Gründen hat unter anderem das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten vom Umfang der Verpflichtungserklärung ausgenommen und mit Erlass vom 26. September 2013 angeordnet - ich zitiere -:

„Um die finanzielle Belastung der sich verpflichtenden Person einzuschränken, wird der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Diese Leistungen sind nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes von den zuständigen Behörden zu gewähren. Der Nachranggrundsatz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG greift insoweit nicht.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist eine entsprechende Regelung auch für Sachsen-Anhalt vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

2. Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Anordnung zu rechnen?

Sehr geehrte Kollege Herbst, es hat diesbezüglich in Abstimmung mit den Innenministern der Länder und des Bundes Gespräche gegeben. Wir in Sachsen-Anhalt haben vor, so wie in NordrheinWestfalen und auch Berlin - das haben Sie nicht erwähnt - nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Regelung zu Zahlungen im Krankheitsfalle zu übernehmen, weil uns bewusst ist, dass es für diejenigen, die jetzt nachkommen, bei denen die Verwandten die Kosten übernehmen, nicht möglich ist, dass die Verwandten auch die Kosten für die Heil- und Krankenfürsorge übernehmen.

Wir werden das zum Ende des Monats umsetzen. Insofern kann ich beide Fragen von Ihnen kurz und bündig mit Ja beantworten.

Danke schön. Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 4 auf. Sie betrifft das Thema Geschlechtersensible Berufsorientierung - Zur Zukunft des Girls’ und Boys’ Days in SachsenAnhalt und wird gestellt von der Abgeordneten Frau Franziska Latta.

Sehr geehrter Herr Präsident! Im Berufsbildungsbericht 2012 wird auf die Notwendigkeit einer Intensivierung der geschlechtersensiblen Berufsorientierung verwiesen, um Mädchen und Jungen eine breite Palette von Berufen nahezubringen. Die individuelle Berufswahl soll dadurch vermehrt auch jenseits der klassischen geschlechtsbezogenen Berufsvorstellungen stattfinden.

Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist der Girls’ und Boys’ Day, dessen landesweite Koordinierungsstelle in Trägerschaft des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe zum 31. Juli 2013 seine Arbeit eingestellt hat. Deren vormalige Koordinierungsaufgabe liegt nun bei der Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem sachlichen und personellen Umfang wird der Girls’ und Boys’ Day zukünftig durch die Landesregierung begleitet?

2. Welche Zielvorstellungen verknüpft die Landesregierung mit ihrer Übernahme der Koordinierungsaufgabe des Girls’ und Boys’ Day im Hinblick auf Schulen, Träger und Unternehmen?