Protocol of the Session on December 13, 2011

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 14. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode.

Ich darf allen Mitgliedern des Hauses eine sehr erfreuliche Nachricht bekanntgeben. Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Krimhild Niestädt hat heute Geburtstag. Ich gratuliere herzlich im Namen aller Mitglieder des Hauses.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Gottes Segen und einen sehr guten Start in ein erfolgreiches und gesundes neues Lebensjahr. Wie kann man dieses besser beginnen als mit einer Landtagssitzung und einer Gratulation des Landtages. Alles Gute im Namen des Hauses!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Wir haben eine weitere Information bekanntzugeben. Der Abgeordnete Herr Nico Schulz hat wegen der Übernahme des Amtes des Bürgermeisters von Osterburg sein Landtagsmandat niedergelegt. Der Landeswahlleiter hat mir mit Schreiben vom 7. Dezember 2011 mitgeteilt, der Sitz sei auf Herrn Jürgen Stadelmann übergegangen und Herr Stadelmann habe die Wahl angenommen. Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in Drs. 6/598 und in Drs. 6/649 verweisen.

Sehr geehrter Herr Kollege Stadelmann - er ist heute bei uns -, herzlich willkommen im Haus!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich wünsche Ihnen im Namen des Hauses gutes Gelingen bei der Mandatsausübung. Alles Gute und herzlich willkommen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung für die heutige Sitzung liegt Ihnen vor. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass ich, gründend auf ein interfraktionelles Begehren, gemäß Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt in Verbindung mit § 45 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtags die Landtagssitzung einberufen habe. Sie findet außerhalb der durch den Ältestenrat beschlossenen Sitzungen laut Sitzungsplan statt.

Wie in der Sitzung des Ältestenrates am 8. Dezember 2011 vereinbart, wird in der heutigen Sitzung des Landtages die erste Beratung des Gesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission durchgeführt.

Ich frage nunmehr: Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Gibt es Widerspruch zur Tagesordnung? - Auch nicht. Dann können wir nach der Tagesordnung, wie sie gedruckt, verteilt und bekanntgegeben wurde, verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf sei mitgeteilt, dass geplant ist, die Landtagssitzung bis um ca. 11 Uhr beendet zu haben. Wir steigen nunmehr in die überschaubare Tagesordnung ein.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/601

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/639

Für die einbringenden Fraktionen wird der Abgeordnete Herr Kolze das Wort ergreifen. Anschließend führen wir wie vereinbart eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DIE LINKE, SPD, GRÜNE und CDU durch. Ich bitte Herrn Kolze, das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE bringen heute nach zähen Verhandlungen einen gemeinsamen Entwurf eines Mantelgesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Komission in dieses Hohen Haus ein.

Es ist kein Geheimnis, dass die CDU-Fraktion bereits seit September intensiv an einem gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen arbeitet. Diese Initiative ist ganz sicher nicht Ausdruck lediglich eines Aktionismus vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse. Es war immer unser Ziel, alle Landtagsfraktionen einzubeziehen, da nach unserem Verständnis für eine wirksame und effektive Kontrolle alle demokratischen Fraktionen in diesem wichtigen Parlamentsgremium angemessen vertreten sein müssen. Denn es geht hierbei um nicht weniger als um die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.

Wir messen einer effektiven Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die PKK eine hohe Bedeutung bei. Nach unserem Verständnis muss die Kommission in ihrer Zusammensetzung ein Abbild des Plenums geben.

Der größten Oppositionsfraktion steht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfas

sungsschutz im Land Sachsen-Anhalt ein Sitz in der Kontrollkommission zu. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ebenfalls mit einem Sitz berücksichtigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist verpflichtet, die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild, die Vorgänge von besonderer Bedeutung und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten. Die PKK kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde selbst verlangen und auch Bedienstete zu Sachverhalten befragen.

Im Rahmen dieser fundamental wichtigen Aufgabe dieses Parlamentsgremiums ist kein Platz für parteipolitische Zänkereien, gerade auch vor dem Hintergrund der nunmehr bekanntgewordenen Verbrechen der rechtsextremen terroristischen Vereinigung NSU.

Anstatt einen gemeinsamen Antrag in die Novembersitzung des Landtages einzubringen, wurden von der Fraktion DIE LINKE mit ständigen neuen Veränderungswünschen die gemeinsamen Bemühungen blockiert, um im Nachgang über einen längst überfälligen Schritt hinsichtlich der erst jetzt erfolgten Einbringung zu sprechen. Seitens der Christdemokraten ist seit September alles klar. Wären Sie mit an Bord gewesen, so hätte sich die Notwendigkeit einer Sondersitzung nicht ergeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel dieses gemeinsamen Gesetzentwurfes ist die Erhöhung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Kontrollkommission von vier auf fünf Mitglieder des Landtages. Nach unserem Verständnis trägt dies eindeutig zur Verbesserung der Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag bei, was eine noch ausgewogenere Beurteilung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bedeutet. Trotzdem wird eine überschaubare Größe der Kommission gewahrt.

DIE LINKE sieht dies jedoch mitnichten so. Nach Auffassung der Kolleginnen und Kollegen der Linken wird der Verfassungsschutz sicherlich nur dadurch wirksam und effektiv kontrolliert, dass man ihn abschafft, wie es von Ihrer Parteivorsitzenden Lötzsch in den Medien gefordert wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wird es mit uns jedoch nicht geben.

Ich muss gestehen, wenn die parlamentarische Kontrolle momentan aufgrund einer bisher noch nicht durchgeführten Wahl auch durch Nichtparlamentarier erfolgt, so ist dies nicht optimal. Daran, dass es sich bei den aus dem Landtag ausgeschiedenen derzeitigen Mitgliedern der PKK um erfahrene Parlamentarier handelt, die ihre Aufgabe

in der PKK immer gewissenhaft wahrgenommen haben, dürfte kein Zweifel bestehen.

Mit einer zusätzlichen gemeinsamen Entschließung, die am Freitag zu behandeln sein wird, drücken die einbringenden Fraktionen ihren Willen aus, eine Bestimmung in die Geschäftsordnung des Landtages aufzunehmen, wonach die PKK als parlamentarisches Gremium im Sinne dieser Geschäftsordnung einzurichten ist. Im Rahmen der Vorschläge zur Parlamentsreform hat die Landtagsverwaltung empfohlen, die PKK als einen Ausschuss eigener Art in die Geschäftsordnung des Landtages einzuführen. Dies umfasst insbesondere eine organisatorische und räumliche Anbindung der Geschäftsstelle der PKK einschließlich der Protokollführung an den Landtag.

Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, alle mit der PKK im direkten Zusammenhang stehenden organisatorischen Aufgaben im Landtag zu konzentrieren. Dies schließt auch eine gegebenenfalls vorzunehmende notwendige Änderung der Geschäftsordnung der PKK mit ein, die sich die PKK gemäß § 26 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt selbst gibt.

Ich freue mich, hierzu konstruktive Gespräche in der Sitzung des Ausschusses für Inneres, die im Anschluss an die Landtagssitzung stattfindet, zu führen. Im Ausschuss für Inneres möchten wir folgende Punkte unter Einbeziehung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes abschließend beraten:

Im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten des Bundes ist in § 2 geregelt, dass der Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte wählt. Es wäre zu überlegen, ob man diese Regelung des Bundesgesetzgebers aus verfassungsrechtlichen Gründen übernimmt.

Zahlreiche Verfassungsschutzgesetze anderer Bundesländer haben eine solche Regelung im Zusammenhang mit der Bildung der Parlamentarischen Kontrollkommission zwar nicht aufgenommen, vielleicht wäre eine solche Regelung aber hilfreich, um den Problemen, die mit einer Fortgeltung der Prüfungsbefugnisse durch aus dem Parlament ausgeschiedene Mitglieder der Kommission und mit deren fehlender Sicherheits- und Geheimschutzüberprüfung verbunden sind, frühzeitig, das heißt bereits unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Landtages, schlicht aus dem Weg zu gehen.

In diesem Zusammenhang sollte auch unter Hinzuziehung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beraten werden, ob von der als Klarstellung vorgesehenen Regelung im Gesetzentwurf, wonach nur das Ausscheiden innerhalb einer Wahlperiode zum Verlust der Mitgliedschaft in der

Kommission führt, aus rechtsförmlicher Sicht besser Abstand genommen wird. Im Bundesrecht ist hierauf jedenfalls verzichtet worden.

Ein Ausscheiden aus dem Landtag sollte nach unserem Verständnis grundsätzlich immer zum Ausscheiden aus der Kommission führen, unabhängig davon, ob dieses nun innerhalb oder mit dem Ende der Wahlperiode erfolgt. Die Formulierung könnte obsolet sein. Dies ist jedoch keine parteipolitische Diskussion, sondern allenfalls eine Diskussion über die Zweckmäßigkeit einer solchen Formulierung.

Hingegen halten wir an der Ausnahmeregelung nach dem Vorbild des Bundesgesetzgebers weiterhin fest, dass die Kommission ihre Tätigkeit ausnahmsweise auch über das Ende der Wahlperiode hinaus ausübt, bis der nachfolgende Landtag zu Beginn der neuen Wahlperiode neu gewählt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch einige Worte zur G10-Kommission. Nach Artikel 10 des Grundgesetzes und dem entsprechenden Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt darf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes ohne Mitteilung an den Betroffenen nur dann eingeschränkt werden, wenn die G10Kommission die Maßnahme überprüft hat.

Das Innenministerium ist verpflichtet, die G10-Kommission unverzüglich über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen grundsätzlich vor deren Vollzug zu unterrichten. Hält die G10-Kommission diese Anordnung für unzulässig oder für nicht notwendig, hat das Ministerium sie unverzüglich aufzuheben.

Wir treten dafür ein, dass die G10-Kommission zukünftig aus vier Mitgliedern bestehen soll, damit eine noch ausgewogenere Kontrolle der nach dem G10-Gesetz im Land Sachsen-Anhalt durchzuführenden Maßnahmen erfolgen kann.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Antrag auf Überweisung des von den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Mantelgesetzes und des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Inneres. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Kollege Kolze, es gibt eine Anfrage der Kollegin Frau von Angern. Möchten Sie diese beantworten?

Ja.

Herr Kollege Kolze, ich möchte zunächst für meine Fraktion richtigstellen, dass wir unsere Änderungsvorschläge zum Verfassungsschutzgesetz und auch zum Ausführungsgesetz zum G10-Gesetz bereits vor der Sommerpause eingereicht haben und interfraktionell beraten wollten. Sie führten in Ihrer Rede aus, dass durch unsere Änderungswünsche zu den beiden Gesetzen die Neuwahl der PKK durch das Hohe Haus blockiert worden sei.

Herr Kolze, geben Sie mir darin Recht, dass eine Neuwahl der PKK auf der Grundlage des momentan gültigen Verfassungsschutzgesetzes möglich gewesen wäre?