Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Hiermit eröffne ich die 34. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode. Dazu begrüße ich alle sehr herzlich.
Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 17. Oktober 2012 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Wilfried Hofmann im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Herr Hofmann war Mitglied des Landtages der ersten Wahlperiode und somit einer der Abgeordneten, die sich in den ersten Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes besonders verdient gemacht haben. Er gehörte der Fraktion der FDP an und war Mitglied in mehreren Ausschüssen.
Ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an den Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Schreiben vom 7. November 2012 bat die Landesregierung, für die 19. Sitzungsperiode folgende Mitglieder der Landesregierung zu entschuldigen:
Herr Staatsminister Robra entschuldigt sich für die heute Sitzung ganztägig aufgrund der Teilnahme an der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder sowie wegen eines Gesprächs mit dem Chef des Bundeskanzleramtes in Berlin.
Herr Minister Stahlknecht entschuldigt sich für die heutige Sitzung bis 13 Uhr und am Freitag ab 11 Uhr aufgrund der Teilnahme an der 36. Sportministerkonferenz in Eisenach.
Frau Ministerin Professor Dr. Wolff entschuldigt sich für die heutige Sitzung ab 18 Uhr und am Freitag ganztägig aufgrund der Teilnahme an der Herbstsitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in Berlin.
Herr Minister Dr. Aeikens entschuldigt sich an beiden Sitzungstagen aufgrund der Teilnahme an der Umweltministerkonferenz in Kiel.
Frau Ministerin Professor Dr. Kolb entschuldigt sich für die heutige Sitzung aufgrund der Teilnahme an der Herbst-Justizministerkonferenz in Berlin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 19. Sitzungsperiode liegt Ihnen allen vor.
liegt Ihnen in der Drs. 6/1599 vor und wurde unter Tagesordnungspunkt 22 auf die Tagesordnung genommen. Nach einer Vereinbarung der parlamentarischen Geschäftsführer soll die Beratung am Freitag an erster Stelle erfolgen. Der ursprünglich als erster Tagesordnungspunkt am Freitag vorgesehene Tagesordnungspunkt 10 wird somit als zweiter Tagesordnungspunkt am Freitag beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Gibt es noch weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Es gibt keinen Widerspruch. Dann können wir die Tagesordnung wie vorgetragen und vereinbart abarbeiten.
Zum zeitlichen Ablauf. Am heutigen Abend findet eine parlamentarische Begegnung mit dem Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt in unserem Hause statt. Sie beginnt um 20 Uhr, also unmittelbar nach der heutigen Landtagssitzung.
Ich darf von dieser Stelle aus noch zwei Bekanntmachungen vornehmen. Wir begrüßen ganz herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamtes des Salzlandkreises und Schülerinnen und Schüler der Freien Schule Anhalt aus Köthen als Gäste der Landeszentrale für politische Bildung. Herzlich willkommen im Haus!
Sie werden feststellen - das haben Besucher schon häufig gefragt -, dass das Präsidium zum Teil mit Computern arbeitet. Das ist kein Zeichen von einsetzender Langeweile; hier werden keine Videospiele gespielt. Uns liegen die Tagesordnung, der Zeitplan und weitere Dokumente in elektronischer Form vor. Darin ist zu lesen, wer wann spricht und was mit Blick auf die Abstimmungsverfahren vorgesehen ist.
Sie werden, wenn Sie am Ende der Debatte über das Schulgesetz zugegen sind, feststellen, dass es sinnvoll ist, sich vorher mit der Frage zu befassen, worüber in welcher Reihenfolge abzustimmen ist, welcher Änderungsantrag welchen Änderungsantrag ändern darf oder ob nach der Geschäftsordnung ein Alternativantrag vorgesehen ist. Das ist in diesen Dokumenten zu lesen. Damit wird auch das Ziel verfolgt, irgendwann auf die Aktenberge verzichten zu können. Ob sich das durchsetzt, werden wir sehen. Wir spielen also keine Videospiele. Das wollte ich Ihnen zur Erläuterung bekanntgeben. Jedes Mitglied des Präsidiums weiß, dass es einer besonderen sozialen Kontrolle unterliegt, wenn es hier oben sitzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel zu den vorbereitenden wichtigen Mitteilungen. Wir können mit dem heutigen Plenartag beginnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin nachgeschaut: Das Schulgesetz ist seit Juni 2002 siebenmal geändert worden. Für heute ist die achte Änderung des Schulgesetzes vorgesehen, die ich als Ausschussvorsitzender in das Hohe Haus einbringen darf. Ich hoffe, auch diese Änderung findet die Mehrheit.
Wir haben in der 26. Sitzung des Landtages am 7. Juni 2012 die beiden Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigte mit ihrem Gesetzentwurf, insbesondere rechtliche Regelungen zu schaffen, um ihrer Meinung nach das Niveau und die Attraktivität der Bildungsangebote an den Sekundarschulen anzuheben und die äußere Differenzierung der Schülerinnen und Schüler durch ein gegliedertes Schulwesen zu überwinden sowie die Eigenständigkeit der Schule zu erhöhen und die drittelparitätische Besetzung der Gesamtkonferenzen der Schulen einzuführen.
Zudem wurde das Ziel verfolgt, das Angebot der kostenfreien Schülerbeförderung auf alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II zu erweitern.
Das Hauptziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung war die Einführung der Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis als neue Schulform, in der Schülerinnen und Schüler vom 5. Schuljahrgang an unterrichtet werden und alle allgemeinbildenden Abschlüsse erwerben können.
Sofern Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler es wünschen, soll ab dem Schuljahr 2013/ 2014 die Möglichkeit eröffnet werden, auf der Grundlage eines entsprechenden Konzeptes die Umwandlung bestehender Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen zu beantragen.
Als weitere wichtige Punkte der Gesetzesnovelle sah die Landesregierung die Schaffung der Möglichkeit für die Schule, Girokonten bei Kreditinstituten einzurichten und zu führen sowie Haushaltsbudgets auch überjährig zu verwenden, die Erhebung und Verarbeitung von Schülerdaten, sowohl für die schulische Arbeit als auch für statistische und planerische Zwecke, sowie die Überarbeitung von Regelungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft und Regelungen für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe der Plätze für den Vorbereitungsdienst in der Lehramtsausbildung.
In der 14. Sitzung am 20. Juni 2012 kam der Ausschuss überein, noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen durchzuführen. Die Anhörung fand in der 15. Sitzung des Ausschusses am 11. Juli 2012 statt. Zu ihr wurden 30 Verbände, Institutionen und Einzelpersonen sowie die mitberatenden Fachausschüsse eingeladen.
Der Kinder-, der Behinderten- und der Integrationsbeauftragte der Landesregierung wurden um schriftliche Stellungnahmen ersucht. Diese kamen der Bitte auch nach.
Im Vorfeld der 17. Sitzung des Ausschusses am 12. September 2012 legte der GBD eine Synopse mit Änderungsvorschlägen zu dem zur Beratungsgrundlage bestimmten Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2012 dafür ausgesprochen, den Ausschuss für Finanzen in die Beratung zu dem Gesetzentwurf einzubeziehen. Dieser Intention entsprechend beantragte der Ausschuss beim Präsidenten des Landtages, den Gesetzentwurf gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages nachträglich in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung zu überweisen. Der Präsident hat diesem Antrag mit Schreiben vom 27. September 2012 stattgegeben.
In der 17. Sitzung des Ausschusses am 12. September 2012 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf ein. Außerdem verständigte sich der Ausschuss auf eine Terminierung des Beratungsablaufes, die gewährleisten sollte, dass das Gesetz in der Landtagssitzung im November verabschiedet werden kann.
In der 19. Sitzung am 10. Oktober 2012 erörterte der Ausschuss die vorliegenden Änderungsanträge und stimmte darüber ab. In der entstandenen vorläufigen Beschlussempfehlung empfahl der Ausschuss mit einem Mehrheitsvotum den mitberatenden Ausschüssen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Die abschließende Beratung des Ausschusses zu der Gesetzesnovellierung wurde für den 7. November 2012 anberaumt und die mitberatenden Ausschüsse um die Vorlage ihrer Beschlussempfehlung bis zu diesem Datum gebeten. Der GBD nahm in einer ergänzenden Stellungnahme, zu der in der Sitzung am 10. Oktober 2012 erarbeiteten vorläufigen Beschlussempfehlung noch einmal Stellung.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 32. Sitzung am 24. Oktober 2012 mit der Beschlussempfehlung, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 19. Sitzung am 25. Oktober 2012. Beide Ausschüsse erarbeiten im Ergebnis ihrer Beratung Änderungsempfehlungen. Der dritte Ausschuss, der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, beriet in der 14. Sitzung am 2. November 2012 über die vorläufige Beschlussempfehlung und schloss sich dieser an.
Für die abschließende Beratung zum Schulgesetz am 7. November 2012 lagen dem Ausschuss für Bildung und Kultur neben der vorläufigen Beschlussempfehlung die drei Beschlussempfehlungen der Ausschüsse und die Synopse des GBD vor. Des Weiteren wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen noch ein weiterer Änderungsantrag eingebracht.
Wie es im Ausschuss üblich ist, erfolgte eine intensive Beratung, in deren Ergebnis die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung entstanden ist. Gestatten Sie mir, kurz auf einige wesentliche Intentionen, die die Beschlussempfehlung von dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/1165 unterscheiden, und auf einige Schwerpunkte in der Diskussion des Ausschusses einzugeben.
In § 1 Abs. 2 Nr. 3a des Schulgesetzes wird künftig die Beseitigung von Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in allen Lernprozessen als eine wichtig Aufgabe aller Schulen benannt, um auch diesen Schülerinnen und Schülern eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.