Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 50. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode - ein Jubiläum sozusagen. Ich begrüße alle herzlich im Plenarsaal und auf der Besuchertribüne.
- Wir haben heute Begleitmusik zu Beginn. Zum Ende der Veranstaltung hätte ich gesagt, es darf getanzt werden. So bleibt man in Erinnerung.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest. Ich würde von der unorthodoxen Eröffnung nun in das routinierte Verfahren einsteigen, das hier im Hause üblich ist.
Wir kommen zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 4. September 2013 bat die Landesregierung, für die 26. Sitzungsperiode folgendes Mitglied zu entschuldigen: Herr Staatsminister Robra entschuldigt sich für beide Sitzungstage wegen der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in Erfurt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung für die 26. Sitzungsperiode des Landtags liegt Ihnen allen vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht. Der Antrag zum Thema „Bürgernah und effizient? Wohin steuert Sachsen-Anhalts Landesregierung die Polizei?“ liegt Ihnen in Drs. 6/2406 vor. Der Antrag ist unter Tagesordnungspunkt 19b auf die Tagesordnung genommen worden.
In Bezug auf die Tagesordnungspunkte 5 und 7 gibt es den Vorschlag, die jeweils vorgesehene Fünfminutendebatte auf eine Dreiminutendebatte zu reduzieren. Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? - Herr Kollege Borgwardt.
Herr Präsident, wir sind damit einverstanden. Die Fraktionen haben sich außerdem darauf geeinigt - Kollege Thiel wollte das möglicherweise auch sagen -, wenn die Zeit es erlaubt - wir haben bei Tagesordnungspunkt 1 ja die Debattenstruktur G -, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 noch heute zu behandeln.
Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt. - Dann würden wir über die Tagesordnungspunkte 5 und 7 jeweils in einer Dreiminutendebatte debattieren,
und wenn es der Zeitverlauf zulässt, könnten die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf heute Abend vorgezogen werden.
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch oder Ergänzungen? - Das sehe ich auch nicht. Dann können wir so, wie eben besprochen, verfahren.
Zum zeitlichen Ablauf der 26. Sitzungsperiode möchte ich noch feststellen, dass am heutigen Abend eine von der Telefonseelsorge Magdeburg und nördliches Sachsen-Anhalt ausgerichtete parlamentarische Begegnung im Lothar-KreyssigHaus stattfindet. Ich danke schon jetzt allen Abgeordneten, die an der parlamentarischen Begegnung teilnehmen. Morgen werden wir um 9 Uhr planmäßig beginnen.
Wir haben nun über den Antrag der Fraktion der CDU zu befinden, nach dem statt des Abgeordneten Herrn Barthel der Abgeordnete Herr Harms das Amt des Schriftführers ausüben soll. Ich gehe davon aus, dass entsprechend der bisherigen Übung im Haus die Wahl gemäß § 4 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen erfolgen kann. Sehe ich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag in Drs. 6/2395 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann beglückwünsche ich Sie, sehr geehrter Herr Harms, zu Ihrer Wahl und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. Der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014 - HG 2014)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlagen werden zunächst vom Minister der Finanzen eingebracht. Im Ältestenrat wurde eine Gesamtredezeit von 240 Minuten nach der Redezeitstruktur G unserer Geschäftsordnung vereinbart. Zur Reihenfolge der Fraktionen und zu den einzelnen Redezeiten werde ich mich vor der Eröffnung der Debatte äußern. Nunmehr erteile ich Herrn Minister Bullerjahn für die Einbringung das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, die Redezeit nicht auszunutzen. Es gibt einen Sprung in den Redezeiten. Ich werde versuchen, mich dazwischen zu bewegen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zur Einbringung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 damit beginnen, dass ich zu einem Thema rede, das, glaube ich, noch sehr viele Menschen in unserem Land beschäftigt. Deshalb zu Beginn noch einige Worte zu der verheerenden Juniflut und der laufenden Beseitigung der immensen Schäden. Uns allen ist der unermüdliche Einsatz der vielen Helferinnen und Helfer noch in guter Erinnerung. Auch im Fernsehen kann man darüber noch vieles sehen. Wir alle werden die bewegende Solidarität mit den Menschen nicht vergessen, die ihr Hab und Gut verloren haben.
Inzwischen sind Hilfen in Höhe von mehr als 60 Millionen € ausgezahlt worden. Viele Experten und Helfer in den Kommunen und in der Landesverwaltung, aber auch in der Investitionsbank machen, glaube ich, einen guten Job.
Mein Dank richtet sich heute - deshalb spreche ich es noch einmal ausdrücklich an - an den Bund und an die anderen Länder für ihre sehr unkomplizierte und weitreichende Hilfe.
Wer den deutschen Föderalismus kennt, der weiß, dass das nicht jedes Mal sozusagen automatisch der Fall ist.
Als das am schwersten betroffene Land bekommen wir mit 2,4 Milliarden € den größten Teil aus dem Aufbauhilfefonds. Deswegen kann ich sagen, dass es bei den Hilfen für alle Betroffenen keinerlei finanzielle Abstriche geben wird, weder für Privathaushalte noch für Kommunen, Unternehmen oder das Land Sachsen-Anhalt selbst. Wir haben jetzt auf Drängen beider Regierungsfraktionen und ab
gestimmt mit dem MLV und mit der Staatskanzlei auch noch etwas zum Thema Datschen erreichen können. Nun muss der Blick nach vorn gerichtet werden.
Generell kann ich nach Gesprächen mit der Staatskanzlei und mit Umweltminister Aeikens sagen: Bis zum Jahr 2020 werden wir nicht nur die Hochwasserschäden beseitigt - das sicherlich eher -, sondern auch ein Konzept zur Vorsorge vor neuen Fluten in Sachsen-Anhalt umgesetzt haben.
- Nicht so müde! - Aus heutiger Sicht reden wir immerhin über 680 Millionen €, die wir in diesem Zusammenhang bewegen, bewegen müssen. Ganz nebenbei wird das Abarbeiten der Flutschäden auch ein kleines Investitionsprogramm sein - bei allem Elend und bei allen Sorgen der Menschen, die es getroffen hat.
Ausgaben in Höhe von 410 Millionen € haben wir für die nächsten Haushalte schon etatisiert. Wir reden noch über zusätzliche Ausgaben in Höhe von 270 Millionen €. Dazu sind wir gemeinsam, der Ministerpräsident und ich, mit der Europäischen Union und mit dem Bund im Gespräch. Umweltminister Aeikens hat das auf der Konferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister angesprochen.
Zur Gegenfinanzierung brauchen wir - das sage ich hier ganz offen - zusätzlich 25 Millionen € bis zum Jahr 2020, also jährlich rund 3,5 Millionen €. Ich gehe fest davon aus - das ist mit den Regierungsfraktionen abgesprochen worden, aber ich setze auf alle Fraktionen -, dass wir diese Mittel in den folgenden Haushaltsjahren gegenüber der Planung jeweils zusätzlich veranschlagen werden. Außerdem - darin bin ich mir mit Kollegen Aeikens einig - werden wir zur Umsetzung im Jahr 2020 das nötige Personal zusätzlich einstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe heute den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von gut 10 Milliarden € zur Beratung ein. Der Haushalt erfüllt zwei zentrale Bedingungen, die ich nennen möchte: Erstens. Er wird helfen, die Zukunft des Landes und seiner Menschen weiter zu gestalten. Zweitens. Er kommt ohne neue Schulden aus.
Beides ist wichtig. Ich weise immer wieder darauf hin, wenn ich hier rede: Dies sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Dieser Entwurf folgt einem Grundkonzept, das seit Jahren besteht, worüber wir, ich denke, gemeinsam aus der Verantwortung für unser Land oft diskutieren und das wir hier beschließen. Es geht um Zukunftssicherung und Zukunftsentwicklung für die Menschen in Sachsen-Anhalt bei gleichzeitiger Sanierung der Haushalte des Landes und der Kommunen.
Wir alle wissen doch eigentlich, worum es geht, egal welche Funktion wir hier ausüben. Die nächsten Jahre werden für Sachsen-Anhalt entscheidend sein. Das war auch der Grundgedanke für die Kabinettsvorlage vom März dieses Jahres, in der wir diese Anforderung schon klar beschrieben und Lösungsvorschläge erarbeitet haben.
Wir entscheiden hier im Parlament, das Parlament und die Regierung gemeinsam, ob es unser Land schafft, im Jahr 2020 nach Auslaufen des Solidarpakts sowie der Bundes- und EU-Programme aus eigener Kraft weiter voranzukommen, oder ob uns ein weiter wachsender Schuldenberg erdrücken wird und uns während der Jahre danach nur Hilfe von außen politisch tragen wird, mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringen wird.
Wer jetzt den anstehenden Entscheidungen ausweicht, wird morgen automatisch weniger eigene Spielräume haben. Ich denke, diese Logik kann man nachvollziehen. Es geht um die Lebensperspektiven der Menschen in Sachsen-Anhalt und des ganzen Landes - um nicht mehr, aber auch nicht weniger.
So ernst ich es hier darstelle, so aussichtsreich ist dieser Weg, ist das, worüber wir hier debattieren. Sachsen-Anhalt hat Potenzial und Rahmenbedingungen für eine dynamische Entwicklung auch und gerade in den kommenden Jahren. Wir haben schon vieles erreicht. Wir sind auf keinem Leidensweg, aber mitten im Aufstieg.