Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hiermit eröffne ich die 17. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode. Ich möchte Sie zur ersten Landtagssitzung im Jahr 2012 auf das Herzlichste begrüßen. Ich hoffe, dass allen ein guter Start in ein dann auch friedvolles, gesundes und glückliches Jahr 2012 geglückt ist. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern von Herzen alles erdenklich Gute für das neue Jahr.
Ich kann gleich zu Beginn der Landtagssitzung Gäste begrüßen. Wir können heute früh Schülerinnen und Schüler des Landesbildungszentrums Tangerhütte herzlich willkommen heißen. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Es liegen Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung vor. Mit Schreiben des Staatsministers vom 11. Januar 2012 bat die Landesregierung, Herrn Minister Dr. Aeikens für die 10. Sitzungsperiode für heute ab 16 Uhr aufgrund der offiziellen Eröffnung der Internationalen Grünen Woche zu entschuldigen.
Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt die Tagesordnung für die 17. Sitzungsperiode vor. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung beantragen die Behandlung einer Beschlussempfehlung, die in der Drs. 6/740 vorliegt. Es geht um eine Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht wegen einer Verfassungsbeschwerde zur Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt im Jahr 2011. Ich schlage die Einordnung in die Tagesordnung als Tagesordnungspunkt 12 vor.
Ich frage nunmehr, ob es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung gibt. Herr Fraktionsvorsitzender Schröder?
Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir so verfahren. Ich stelle die Tagesordnung so fest, wie sie im Ältestenrat beschlossen wurde.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis zum zeitlichen Ablauf der 10. Sitzungsperiode. Am heutigen Abend findet eine parlamentarische Begegnung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages statt. Sie wird gegen 20 Uhr beginnen. Die morgige Sitzung des Landtages beginnt wie üblich um 9 Uhr.
b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Haushaltsgesetz 2012/ 2013 - HG 2012/2013)
Mittelfristige Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2011 bis 2015 und Tilgungsplan für die Nettokredite des Jahres 2010
Die Gesamtredezeit wurde nach der Struktur G vereinbart, also 240 Minuten Redezeit. Das ist sehr ausgiebig. Der Ältestenrat hat das so beschlossen. Wir beginnen nunmehr mit der Berichterstattung. Ich erteile der Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Ich wünsche allen, die ich in diesem Jahr noch nicht gesehen habe, ein wunderschönes, gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.
haltsplanentwurf 2012/2013 vortrage. Diejenigen, die schon länger im Landtag sind, wissen, dass das eine gewisse Geduldsprobe für alle Beteiligten und eine Belastungsprobe für meine Stimme ist.
Als Berichterstatterin habe ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2012 und 2013, über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/731 und 6/732 und über die Beschlussempfehlung zur Mittelfristigen Finanzplanung des Landes SachsenAnhalt 2011 bis 2015 und den Tilgungsplan für die Nettokredite des Jahres 2010 in der Drs. 6/733 zu erstatten.
Die zwei Gesetzentwürfe wurden durch die Landesregierung in der 64. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2011 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Sie wurden in alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen. Während der Beratungen über die Gesetzentwürfe kamen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die bei der Behandlung des Einzelplans 13 eingearbeitet wurden.
Insgesamt gab es sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss eine umfangreiche Diskussion über die Gesetzentwürfe. Allein der Finanzausschuss tagte 13-mal.
Zunächst zu den wichtigsten Eckdaten des Entwurfs für die Haushaltsjahre 2012 und 2013. Der Entwurf der Landesregierung sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10 045 143 000 € für das Haushaltsjahr 2012 und 10 026 010 800 € für das Haushaltsjahr 2013 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen war auf einen Betrag von 1 583 317 600 € für das Haushaltsjahr 2012 und 2 809 764 200 € für das Haushaltsjahr 2013 festgelegt worden. Eine Kreditaufnahme ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 nicht vorgesehen worden.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 19. Oktober 2011 verwies der Finanzminister zunächst noch einmal darauf, dass neben dem Verzicht auf neue Schulden und der Stärkung der Vorsorgeelemente auch die Tilgung der Altschulden eine ständige Aufgabe der Haushaltspolitik sein müsse. Ausgehend vom neuen Haushaltsaufstellungsprinzip sei zudem auf die Ausbringung einer globalen Minderausgabe verzichtet worden. Zu den Schwerpunkten der Haushaltspolitik gehöre das Personalentwicklungskonzept. Darüber hinaus ging er noch auf die Zinsentwicklung und die Kommunalfinanzierung ein.
Dann machte traditionell der Landesrechnungshof seine Ausführungen. Der Präsident unterstützt das finanzpolitische Ziel der Landesregierung, den
Haushalt dauerhaft ohne Schulden aufzustellen und zugleich Vorsorge zu treffen. Kritisch sieht er die Tatsache, dass die Konsolidierung des Haushaltes fast nur über die Einnahmeseite erfolgt, auch im Vergleich zum Doppelhaushalt 2010/2011. Größere Spielräume für die Tilgung könnten nur durch den Verzicht auf Aufgaben und Ausgaben erschlossen werden. Er verwies darauf, dass die Mehrheit der Steuereinnahmen im Vergleich zum Haushalt 2008, der der erste Haushalt ohne Neuverschuldung war, im Bereich der Hauptgruppe 4 - Personalausgaben - und in der Hauptgruppe 6 - Übertragungsausgaben - verwendet werden.
Darüber hinaus machte der Präsident des Landesrechnungshofs noch Ausführungen zu den Personalausgaben, dem Personalentwicklungskonzept, den Stellenplänen sowie den Auswirkungen der Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung. Aber auch die vorgesehenen Privatisierungen und die Veranschlagung der EU-Mittel sowie die Kommunalfinanzen und die Zusammenführung des Staatlichen Hochbaus mit der Immobilienverwaltung des Landes wurden kritisch betrachtet.
Die CDU-Fraktion führte aus, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf im Vergleich zu den anderen Bundesländern den Sparwillen des Landes bekundet. Es sei richtig, dass die Vorschläge der CDU zur Drittmittelbindung ausgabensteigernd wirkten, aber letztlich die Konjunktur stimulieren und damit wieder zu mehr Steuereinnahmen führen können. Kritisch betrachte die Fraktion die Privatisierungen, da einmalige Erlöse keine nachhaltige Haushaltspolitik darstellten. Deshalb sollten diese Erlöse besser in revolvierenden Fonds oder in Stiftungen eingesetzt werden. Die Fraktion der CDU bekenne sich trotz aller Vorbehalte auch zur Erhebung des Wassercents, da damit eine dauerhafte Einnahmequelle geschaffen wird.
Die Fraktion spricht sich auch angesichts des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Steuerkraftverlust für eine Sparpolitik aus. Deshalb suche sie nach weiteren Einsparmöglichkeiten. Dabei habe sie aber im Blick, dass möglicherweise für das Jahr 2013 infolge der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zusätzlich Geld benötigt werde.
Auch die Fraktion DIE LINKE begrüßte, dass keine Neuverschuldung geplant ist. Sie halte es aber nicht für eine sinnvolle Perspektive, über viele Jahrzehnte hinweg nur zu sparen. Es müsse nach Alternativen gesucht werden, um den Schuldenabbau möglich zu machen. So wäre zum Beispiel eine Auflage des Altlastentilgungsfonds möglich.
Die Fraktion DIE LINKE hält angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung die Aufstellung von Doppelhaushalten für ungünstig. Ebenso sei die Festschreibung von Haushaltseckpunkten und Ver
pflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2016 haushaltsrechtlich problematisch, da manches erst in den kommenden Jahren neu verhandelt werden müsse. Die Fraktion DIE LINKE verwies darüber hinaus auf die grundsätzlichen Überlegungen und Schwerpunkte der Fraktion, die bei der Einbringung des Haushaltsplans vorgestellt wurden.
Für die SPD-Faktion sind der Haushaltsplanentwurf 2012/2013 und die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 Ausdruck des politischen Willens der Koalition. Zudem trage, so die SPD-Fraktion, der Entwurf der Schuldenbremse Rechnung. Begrüßt wird die Stärkung der Vorsorgeelemente Pensionsfonds und Steuerschwankungsreserve sowie der Verzicht auf die Ausbringung einer globalen Minderausgabe. Damit gebe es für die Betroffenen mehr Planungssicherheit. Der Haushaltsplanentwurf 2012/2013 sei kein Sparhaushalt, da die Koalition bestimmte politische Schwerpunkte, zum Beispiel die Rückkehr zu einem Anspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder, umsetzen wolle.
Im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm Stark III müsse der Konflikt, dass die Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, keine Kredite aufnehmen dürften, dies aber bei Stark III tun müssten, gelöst werden.
Hinsichtlich des neuen Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes haben die Koalitionsfraktionen die Landesregierung in einem Alternativantrag aufgefordert, die Strukturen im Haushaltsplan 2012/2013 darzustellen.
Nach der Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gehe der Haushaltsplanentwurf in die richtige Richtung, wenn auch an vielen Stellen zu wenig ambitioniert. Die Steuereinnahmen seien zu hoch veranschlagt und nicht nachvollziehbar. Die Fraktion würde außerdem den Ausbau der Steuerschwankungsreserve den Vorzug vor einem Einstieg in die Tilgung geben. Darüber hinaus sei die Fraktion enttäuscht, dass es im Haushaltsplanentwurf an vielen Stellen Aufwüchse gebe, obwohl strukturelle Ausgabenreduzierungen notwendig seien.