Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 12. Sitzung des Landtags von SachsenAnhalt der sechsten Wahlperiode.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.
Die Tagesordnung für die 7. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Hierzu sind noch einige Verständigungen notwendig. Deshalb bitte ich die letzten Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat fristgemäß eine Aktuelle Debatte zu dem Thema „Auswirkungen der Steuerüberschätzung der Landesregierung und der Steuersenkungsversprechen der Bundesregierung auf den Landeshaushalt 2012/ 2013“ beantragt. Der Antrag liegt Ihnen in der Drs. 6/546 vor.
Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls fristgemäß eine Aktuelle Debatte zum Thema „Die Verletzung der Grundlagen von Rechtsstaat und Demokratie bei der Diskussion um die Grundrechte zweier ehemaliger Straftäter“ beantragt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt in der Drs. 6/547 vor. Zu klären ist nunmehr die Frage, an welcher Stelle der Tagesordnung die Aktuellen Debatten behandelt werden sollen. Hierzu erteile ich zunächst den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Guten Morgen, liebe Kollegen! In der uns vorliegenden aktuellen Orientierung für den Zeitplan ist die Reihenfolge der einzelnen Tagesordnungspunkte so ausgewiesen, wie es sich die Koalitionsfraktionen wünschen. Da das offensichtlich strittig ist, muss - das habe ich mir sagen lassen - darüber abgestimmt werden.
Das ist richtig. - Die Fraktionen der CDU und der SPD beantragen, die beiden Themen der Aktuellen Debatte so einzuordnen, wie es in der Orientierung für den Zeitplan enthalten ist. Nach dem Tagesordnungspunkt 2 - Neuprogrammierung der EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 - würde das von der Fraktion DIE LINKE beantragte Thema am heutigen Tage folgen. Das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte
Herr Präsident, wir haben als Fraktion rechtzeitig signalisiert, dass wir mit Blick auf die heutige Regierungserklärung der Auffassung sind, dass die Aktuelle Debatte zu unserem Thema am morgigen Tag stattfinden sollte. Dies beantragen wir hiermit.
Wir schlagen vor, dass die Aktuelle Debatte zu dem von uns beantragten Thema am Freitag vor dem Nachtragshaushalt aufgerufen wird.
Dann würde ich Ihnen folgendes Verfahren vorschlagen: Wir stimmen zunächst über die Einordnung der Aktuellen Debatte zu dem von der Fraktion DIE LINKE beantragten Thema ab.
Es gab den Antrag der Koalitionsfraktionen, dieses Thema als dritten Punkt in der heutigen Sitzung noch vor der Mittagspause zu behandeln. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen worden.
Wir werden jetzt über die Einordnung der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Aktuellen Debatte abstimmen. Dazu gibt es den Antrag der Koalitionsfraktionen, das Thema „Auswirkungen der Steuerüberschätzung der Landesregierung und der Steuersenkungsversprechen der Bundesregierung auf den Landeshaushalt 2012/ 2013“ am morgigen Tage nach dem Tagesordnungspunkt 3 - Nachtragshaushaltsgesetz 2011 - zu behandeln.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit wird die Aktuelle Debatte zu dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Thema am Freitag als zweiter Punkt aufgerufen werden.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Angelegenheit, die im Zusammenhang mit der Tagesordnung zu besprechen ist. Mir ist signalisiert worden, dass die nach der Aufstellung der Tagesordnung eingereichten interfraktionellen Anträge zu den Themen
„Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)“ sowie „Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)“, die Ihnen in den Drs. 6/549 und 6/550 vorliegen, als Tagesordnungspunkte 25 a und 25 b aufgenommen werden sollen. Das ist in der Orientierung für den Zeitplan bereits ausgewiesen worden. Spricht etwas dagegen, so zu verfahren? - Das ist nicht der Fall. Dann gilt das so als beschlossen.
Ich darf noch eine - „Abkündigung“ würde es im Gottesdienst heißen - Bekanntgabe zu Gehör bringen. Am heutigen Abend unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung findet hier im Hause eine parlamentarische Begegnung mit dem Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V. statt. Er begeht sein 20-jähriges Bestehen.
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Herrn Dr. Reiner Haseloff zum Thema: „Europa gemeinsam gestalten - Chancen und Herausforderungen für Sachsen-Anhalt in der nächsten EU-Förderperiode“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine erste Regierungserklärung am 12. Mai 2011 stand unter der Überschrift „Arbeit schaffen, Wissen vermitteln, Verantwortung stärken“. Es ging um die wesentlichen Akzentsetzungen dieser Regierung für die laufende Legislaturperiode. Diese Regierungserklärung befasst sich nun speziell mit der EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Sie könnte unter dem Titel stehen „Chancen erkennen, das Richtige tun, Zukunft sichern“.
Warum ist mir das Thema EU-Förderung politisch derart wichtig, dass ich dazu eigens eine Regierungserklärung abgebe? - Weil ich eben nicht nur meine oder glaube, sondern weil ich weiß, dass die nächsten Jahre für die Zukunft unseres Bundeslandes, für die Zukunft unserer Heimat entscheidend sein werden.
Der Solidarpakt läuft im Jahr 2019 endgültig aus. Die Fördermittel der EU gehen ebenfalls zurück. Gleichzeitig müssen und wollen wir den Haushalt konsolidieren. Die kommenden Jahre werden also
die letzten sein, in denen wir durch zusätzliche Mittel von außen Politik gestalten und Weichen stellen können.
Dann muss Sachsen-Anhalt auf eigenen Beinen nicht nur stehen, sondern laufen. Dass das gelingt, haben die Menschen hier dank ihrer Aufbauleistung mehr als verdient. Deshalb sehe ich mich in einer ganz besonderen Pflicht und Verantwortung.
Artikel 62 unserer Landesverfassung sieht vor, dass die Regierung den Landtag unterrichtet in - ich zitiere - „wichtigen Angelegenheiten der Landesplanung und Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind“.
Meine Damen und Herren! Die Art und Weise, wie diese Regierung die vorhandenen Mittel in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig einsetzen will, ist von herausragender Bedeutung. Darüber waren wir uns auch bei der Bildung dieser Koalition im Klaren. Sehr bewusst haben wir, CDU und SPD gemeinsam, an einer Stelle in den Koalitionsvertrag sogar im Superlativ hineingeschrieben - ich zitiere -:
„Gerade angesichts in der Vergangenheit aufgelaufener Schulden von mehr als 20 Milliarden € und sukzessive abnehmender Finanztransfers von Bund und EU ist eine konsequente Haushaltskonsolidierung die verantwortungsvollste und nachhaltigste Politik für gegenwärtige und zukünftige Generationen.“
Ein grundsätzliches Wort zu den EU-Fördergeldern. Über den Sinn vieler Vorgänge und Vorgaben in und aus Brüssel mag man streiten. Doch von der Kohäsionspolitik, die auf die Überwindung von Entwicklungsrückständen zwischen den Regionen Europas abzielt, hat Sachsen-Anhalt von Beginn an profitiert. Ob es um Existenzgründungszuschüsse, Ausbildungsbeihilfen, die Förderung von Großinvestitionen oder nachhaltige Umweltprojekte geht - ohne diese Mittel und Hilfen stünden wir heute weniger gut da.
Allerdings sind inzwischen 20 Jahre vergangen. Die Verhältnisse haben sich auch in der EU gewandelt, nicht zuletzt wegen ihrer Erweiterung nach Osten als eine gute Folge des Zusammenbruchs des Kommunismus.
Viele Regionen fallen aus unterschiedlichen Gründen aus der Höchstförderung heraus. Unsere Aufgabe war es, zusammen mit den anderen ostdeutschen Ländern und mit dem Bund in Brüssel dafür zu kämpfen, dass die Beschränkung des Förderprogramms uns nicht zu abrupt trifft, sondern dass die ostdeutschen Regionen, die längst noch nicht so stark wie die westdeutschen sind, in einem Sicherheitsnetz bleiben.
den, und wollten verhindern, dass der Raum Halle als abgetrenntes, schlechter gestelltes Fördergebiet behandelt wird.
Ich selbst habe dieses Anliegen im Sommer bei meinem Besuch in Brüssel dem Kommissionspräsidenten Barroso und mehreren Kommissaren vorgetragen. Auch im Ausschuss der Regionen und im Europäischen Parlament haben wir uns dafür stark gemacht - wie man jetzt sieht, mit Erfolg.
In meiner Regierungserklärung im Mai hatte ich Ihnen hier an derselben Stelle gesagt: Im Jahr 2014 fallen wir aus der höchsten Förderkategorie der Europäischen Union heraus. Die Landesregierung wird für gerechte Übergangslösungen kämpfen. Ich werde mich persönlich in Brüssel und in Berlin dafür einsetzen, dass die Förderintensität nicht um mehr als ein Drittel reduziert wird und dass der Kofinanzierungssatz der Europäischen Union in Höhe von 75 % beibehalten wird.
Vor wenigen Monaten noch war dies eine politische Ankündigung und Willenserklärung. Jetzt kennen wir zumindest den Rahmen, in dem wir uns im Zeitraum von 2014 bis 2020 voraussichtlich bewegen können. Am 6. und am 12. Oktober 2011 nämlich hat die Europäische Kommission ein ganzes Paket von Verordnungsentwürfen vorgelegt, mit denen der Einsatz der europäischen Fonds in der kommenden Förderperiode, also von 2014 bis 2020, geregelt wird.
Zwar haben Räte und Europäisches Parlament die Kommissionsvorschläge noch nicht mitbeschlossen, doch der Rahmen für die abschließenden Verhandlungen ist gesetzt. Über manche wird noch weiter zu verhandeln sein. Ich nenne hier nicht alle Fonds, sondern nur die drei für SachsenAnhalt wichtigsten. Dabei handelt es sich um den Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, den Europäischen Sozialfonds, ESF, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, ELER.
Um den Stellenwert zu sehen, hier nur die wichtigsten Zahlen des laufenden Jahres: Wir verfügen im Land Sachsen-Anhalt über Gesamteinnahmen in Höhe von 9,8 Milliarden €. Davon kommt knapp die Hälfte aus Steuereinnahmen. Knapp die Hälfte! Die anderen Positionen verteilen sich auf Sonderergänzungszuweisungen, Länderfinanzausgleich und sonstige Posten.
Die europäischen Strukturfonds belaufen sich für 2011 auf 538 Millionen €. Dieser Betrag ist um einiges größer als die Summe, die wir in diesem Jahr noch als Kredit aufnehmen. Dies zeigt, dass wir ohne die EU-Mittel ein viel größeres Problem hätten, den Haushalt zu konsolidieren.
Hilfen für Griechenland diskutieren, entsteht allzu leicht der Eindruck, Europa würde uns nur etwas kosten, aber nichts bringen. Dem kann ich nur entgegenhalten: Sachsen-Anhalt stünde ohne die Hilfe der Europäischen Union heute sehr viel schlechter da.
Wir haben von Europa und dem gemeinsamen Binnenmarkt profitiert. Das gilt auch für unsere Unternehmen. 70 % unserer Exporte gehen in die EU-Partnerländer.
Doch zurück zu den Strukturfonds. Wie es aussieht, dürfen wir davon ausgehen, dass die Region Halle nicht, wie ursprünglich zu befürchten war, in der kommenden Förderperiode mit 30 % der bisherigen Förderung auskommen muss, sondern dass sie in das Sicherheitsnetz fällt und damit wie das nördliche Sachsen-Anhalt einen Kofinanzierungssatz von 75 % erhält.