Protocol of the Session on March 26, 2015

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 86. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode und heiße alle Mitglieder des Hohen Hauses und auch Gäste herzlich willkommen.

Auf der Besuchertribüne können wir Damen und Herren der Jüdischen Gemeinde zu Dessau begrüßen. Herzlich willkommen im Haus!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie habe es den Medien und den Nachrichten entnommen und Sie haben es an der Trauerbeflaggung vor dem Landtag erkennen können, dass Menschen in ganz Deutschland und vielen anderen Ländern der 144 Passagiere, zwei Piloten und vier Crewmitglieder gedenken. Unter den aufgrund des Flugzeugunglücks zu Tode Gekommenen waren viele Kinder und auch Babys.

Wir sind in diesen Minuten mit unseren Gedanken und, wenn Sie wollen, auch mit Ihren Gebeten, bei den Opfern und vor allem bei den Angehörigen, die diesen so schmerzlichen und auch unerwartet plötzlichen Verlust ihrer Liebsten zu beklagen und zu verarbeiten haben. Ich bitte Sie, sich für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben.

(Alle Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen)

Vielen Dank.

Mit Schreiben der Landesregierung vom 18. März 2015 liegen folgende Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung für die 42. Sitzungsperiode vor: Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff entschuldigt sich für den heutigen Tag ab 11 Uhr wegen seiner Teilnahme an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin sowie am Freitag ganztägig wegen seiner Teilnahme an der Sitzung des Bundesrates in Berlin.

Minister Herr Bullerjahn entschuldigt sich für heute ab 12 Uhr wegen seiner Teilnahme an der Sondersitzung des SPD-Präsidiums mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der A-Länder zum Thema Zukunft des Solidaritätszuschlages im Bund-Länder-Finanzausgleich sowie am Freitag wegen seiner Teilnahme an den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

Staatsminister Herr Robra entschuldigt sich heute ganztägig wegen seiner Teilnahme an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin.

Mit Schreiben vom 23. März 2015 bat Minister Herr Bischoff nachträglich darum, seine ganztägige Abwesenheit am Freitag zu entschuldigen wegen seiner Teilnahme an der Sitzung des Bundesrats. Dafür werde er am Donnerstag entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung ganztägig an der Plenarsitzung teilnehmen.

Minister Herr Dorgerloh entschuldigt sich für den Freitag ganztägig wegen seiner Teilnahme an der Fünften International Summit on the Teaching Profession als Sprecher der Kultusministerkonferenz und Leiter der deutschen Delegation.

Mit Schreiben vom 24. März 2015 bat Minister Herr Möllring nachträglich darum, seine Abwesenheit bei der morgigen Sitzung ab Mittag wegen seiner Teilnahme an einem Gespräch zu den Themen Strommarkt, KWK, Klimaschutz und Netzausbau in Berlin zu entschuldigen.

Mit Schreiben vom 24. März 2015 teilte Ministerin Frau Professor Dr. Kolb nachträglich ihre ganztägige Anwesenheit für die morgige Sitzung mit.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Tagesordnung für die 42. Sitzungsperiode zugesandt worden. Die Fraktion der SPD hat fristgemäß das Thema „Entgeltgleichheit verwirklichen - Lohnlücke endlich schließen“ für die Aktuelle Debatte angemeldet. Der Antrag wurde als Drs. 6/3913 verteilt. Die Aktuelle Debatte wird als Tagesordnungspunkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die Beratung hierzu an erster Stelle am Freitag erfolgen. Der Tagesordnungspunkt 17, dessen Behandlung ursprünglich an erster Stelle vorgesehen war, wird an zweiter Stelle beraten.

Mir wurde signalisiert, dass der Antrag mit dem Titel „Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt“ in der Drs. 6/3915 unter Tagesordnungspunkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen werden soll und im Prioritätenblock anstelle des Antrags in der Drs. 6/3899 - Konzept und Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erarbeiten - an fünfter Stelle am heutigen Sitzungstag beraten werden soll. Der Antrag in der Drs. 6/3899 wird im Austausch damit an letzter Stelle der Tagesordnung am Freitag behandelt.

Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Gibt es andere Vorschläge oder Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

In Bezug auf die Rednerreihenfolge bei dem neuen Tagesordnungspunkt 19 schlage ich vor, dass die Fraktion DIE LINKE beginnt und sich die Fraktion der CDU, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD anschließen. Gibt es hierzu andere Vorschläge? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.

Nun frage ich Sie, ob es Einverständnis zur Tagesordnung insgesamt und den Änderungen hierzu gibt. - Es gibt Einverständnis; ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 42. Sitzungsperiode: Am heutigen Tag findet eine parlamentarische Begegnung der Finanzgruppe Ostdeutscher Sparkassenverband im Gebäude der NordLB am Breiten Weg statt. Die morgige 87. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Beratung

Vorschlag zu Wahltag und Wahlzeit für die Wahl zum Landtag der siebenten Wahlperiode gemäß § 54c der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Vorschlag Präsident nach § 54c GO.LT - Drs. 6/3900

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nunmehr obliegt uns erstmals in den 25 Jahren der Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt die Bestimmung über den Wahltag und die Wahlzeit der Wahlen zum Landtag. Die Übertragung dieses wichtigen staatsorganisatorischen Aktes auf das Parlament durch die Parlamentsreform unterstreicht nicht zuletzt auch seine Unabhängigkeit.

Da an diesem Tag das neue Parlament bestimmt und gewählt werden soll, ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass auch das Parlament über den Termin entscheidet. Nach dem Herstellen des Benehmens mit dem Ältestenrat in der 46. Sitzung am 19. März 2015 und nach der Anhörung der Landeswahlleiterin haben Sie über meinen Vorschlag in der Drs. 6/3900 zu befinden, die Wahl zum Landtag der siebenten Wahlperiode am 13. März 2016 in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr anzuberaumen.

Ich lasse hierüber nun abstimmen. Wer der Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dem Vorschlag in der Drs. 6/3900 zugestimmt und der Wahltag festgelegt worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung

a) Wahl des Präsidenten des Landesrechnungs

hofes

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 6/3876

b) Zustimmung des Landtages zur beabsichtig

ten Ernennung der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes

Antrag Landtagspräsident - Drs. 6/3760

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Wahlvorschlag der Landesregierung für die Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofes in der Drs. 6/3876 unter dem Tagesordnungspunkt 2 a haben wir nach dem Ausscheiden des bisherigen Präsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zur Neubesetzung des Amtes eine Wahl durchzuführen. Dem Plenum liegt in der Drs. 6/3876 ein entsprechender Wahlvorschlag vor.

Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von SachsenAnhalt geheim, also mit Stimmzetteln, durchgeführt. Gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Landesrechnungshofgesetzes wird der Präsident des Landesrechnungshofes vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages für die Dauer von zwölf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Gemäß Drs. 6/3876 schlägt die Landesregierung vor, Herrn Kay Barthel zum Präsidenten des Landesrechnungshofes zu wählen. Zunächst möchte die Landesregierung ihren Wahlvorschlag begründen. - Herr Ministerpräsident, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zwölfjährige Amtszeit des bisherigen Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Ralf Seibicke endete mit Ablauf des 28. Februar 2015.

Nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung wird der Präsident des Landesrechnungshofes vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages für die Dauer von zwölf Jahren gewählt.

Die Landesregierung hat am 3. März 2015 beschlossen, dem Landtag Herrn Kay Barthel für die Nachbesetzung des Amtes des Präsidenten des Landesrechnungshofes vorzuschlagen.

Sie wissen, dass es an dieser Stelle nicht üblich ist, Einzelheiten zur Person des Kandidaten zu erörtern. Mit dem Wahlvorschlag haben Sie eine Übersicht zum Werdegang von Herrn Barthel erhalten. Als Mitglied des Landtages von Sachsen

Anhalt und als Mitglied des Ausschusses für Finanzen ist Ihnen Herr Barthel persönlich bekannt. Ich bitte Sie, Herrn Barthel bei der Wahl zum Präsidenten des Landesrechnungshofes Ihre Stimme zu geben. - Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Danke schön, Herr Ministerpräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Ablauf der Wahl ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 6/3876 seine Zustimmung gibt, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei Ja an, wer dagegen stimmt, der kreuzt bitte bei Nein an, und wer sich der Stimme enthält, der kreuzt bitte bei Enthaltung an.

Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie darauf mit dem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne ein. Der Vollständigkeit halber muss ich Folgendes hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte nun die folgenden Schriftführerinnen und Schriftführer, die Durchführung der Wahl zu unterstützen: für das namentliche Aufrufen den Abgeordneten Herrn Herbst, für das Führen der Wählerliste den Abgeordneten Herrn Harms, für die Ausgabe der Stimmzettel die Abgeordnete Frau Hampel, für die Aufsicht an der Wahlkabine die Abgeordnete Frau Edler und für die Aufsicht an der Wahlurne den Abgeordneten Herrn Krause. Ich bitte die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Schriftführer Herr Krause überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir dies. - Jeder konnte sehen, die Wahlurne ist leer. - Ich bitte nunmehr den Abgeordneten Herrn Herbst, den Namensaufruf vorzunehmen.

(Schriftführer Herr Herbst ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer um die Stimmabgabe: Herrn Abgeordneten Krause, Frau Abgeordnete Edler sowie Frau Abgeordnete Hampel. Abschließend wählt der Sitzungsvorstand: die Abgeordneten Harms, Herbst und Gürth.