Hans-Jürgen Scharfenberg
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Last Statements
Nachdem die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Mietpreisbremse - im Kern eine Kappungsgrenze - in Städten mit erhöhtem Wohnbedarf, zum Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam, gegeben sind, will das Land Brandenburg zur Umsetzung dieser Regelungen eine entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Nach Presseberichten soll das im Juli 2014 sein.
Ich frage die Landesregierung: Was beinhaltet die angekündigte Verordnung für die Anwendung einer Mietpreisbremse in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage es vorab: Inhaltlich kann ich nahtlos an das anschließen, was Herr Burkardt soeben gesagt hat; das passiert nicht alle Tage.
Zunächst einmal geht mein Dank an die FDP-Fraktion. Sie haben mit Ihrer Großen Anfrage den Ausgangspunkt dafür gesetzt, dass uns die Landesregierung eine interessante Faktensammlung zum Thema Stiftungen im Land Brandenburg vorlegen konnte. Manches hätten Sie allerdings ohne großen Aufwand selbst ermitteln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir fiel beim Lesen der Großen Anfrage der FDP-Fraktion auf, dass intensiv und ausschweifend nach der staatlichen Einflussmaßnahme auf die Stiftungen gefragt wird, fast im Sinne einer Forderung; Sie haben das noch einmal vorexerziert, Herr Beyer. So bezieht sich der größte Fragenkomplex auf die Arbeit der Stiftungsaufsicht. Ich finde das angesichts des immer wieder zur Schau gestellten Selbstverständnisses der FDP als der Partei der Freiheit erstaunlich.
Es ist gut, dass der Innenminister in dieser Frage gegenhält und klar zum Ausdruck bringt, dass er nach dem Stiftungsrecht handelt, wenn er nicht in die Stiftungen hineinregieren will. Das wird zum Beispiel im Zusammenhang mit den Fragen 76 bis 82 deutlich, auf die der Innenminister mit der klaren Ansage reagiert, dass die Stiftungen nicht im Einzelnen darlegen müssen, wie und mit wem sie kooperieren.
Konkret heißt es in der Antwort:
„Eine so weitgehende Rechenschaftspflicht wäre nach Auffassung der Landesregierung mit Blick darauf, dass
die Stiftungen Organisationen der Zivilgesellschaft sind, nicht vereinbar.“
Das unterstützen wir ausdrücklich, denn das hohe Maß an Unabhängigkeit im Stiftungsrecht ist doch gerade das Lebenselixier für Stiftungen.
Mit der am Dienstag vorgelegten Entschließung verstärkt die FDP aber noch den Eindruck, dass es sich hierbei gar nicht um eine Große Anfrage zu den Stiftungen in der ganzen Breite ihres Wirkens handelt, sondern dass es Ihnen anscheinend doch nur um eine Ausweitung der Stiftungsaufsicht geht. Man könnte annehmen, dass Sie die Stiftungen zu nachgeordneten Einrichtungen des Landes machen wollen.
Mehrfach wird nach dem Stiftungskapital als der entscheidenden Größe gefragt. Hier liegt die Verantwortung bei den Stiftern bzw. den Stiftungsgremien, die - wie kann es anders sein den gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen unterliegen. Wir haben eine Reihe von Landesstiftungen, die nach unserer Einschätzung gute Arbeit leisten, zum Beispiel die Stiftung Gedenkstätten und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Auch dafür ist die Rechtsform der Stiftung offensichtlich von Vorteil. Aber die Arbeit selbst muss natürlich finanziert werden - vom Land Brandenburg bzw. von den anderen Trägern der jeweiligen Stiftungen. Eine Stiftung ist eben - entgegen manch anderer Erwartung - keine wundersame Geldvermehrungsmaschine.
Das ist alles sehr irdisch.
Damit bin ich schon bei meinem letzten Punkt. In der Antwort wird festgestellt, dass das Land Brandenburg hinsichtlich der Zahl der Stiftungen je 100 000 Einwohner bundesweit auf dem letzten Platz liegt. Dagegen schießen zum Beispiel in BadenWürttemberg die Stiftungen wie Pilze aus dem Boden. Das liegt sicherlich auch daran, dass es in einem so reichen, prosperierenden Land wie Baden-Württemberg mit dem dort vorhandenen Kapitel wesentlich bessere Voraussetzungen für eine solche Entwicklung gibt. Dabei soll allerdings auch von Bedeutung sein, dass manches Steuerschlupfloch in die Schweiz erfolgreich geschlossen worden ist.
Ich komme zum Schluss. - Wir sind auf einem guten Weg, was die Entwicklung von Stiftungen im Land Brandenburg angeht. Versuchen wir, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass diese Möglichkeiten gut ausgeschöpft werden! - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal freue ich mich darüber, Herr Goetz, dass Sie noch das „Neue Deutschland“ lesen.
- Prima, prima!
Sie haben mit Ihrem Antrag ein wichtiges Anliegen formuliert. Darin sind wir uns wohl alle einig: Wir wollen Einbruchskriminalität in diesem Land bekämpfen. Allerdings ist Ihr Antrag mit der heißen Nadel gestrickt. Wir werden morgen reichlich Gelegenheit haben, uns damit auseinanderzusetzen anhand eines Antrages, den die Koalition hier einbringt. Im Unterschied zu Ihrem Antrag blendet unser Antrag nicht die vorhandenen Realitäten und Zwänge aus, sondern er orientiert sich an diesen Bedingungen.
Zu Ihnen, Herr Lakenmacher: Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie jetzt schon Ihren Entschließungsantrag, den Sie morgen noch einmal vortragen wollen, hier vorgelesen haben. Das hätten Sie morgen machen können. Ich meine, das war soeben kein geeigneter Zeitpunkt.
Ich freue mich auf die morgige Diskussion zu diesem wichtigen Thema, das, meine ich, eine gute Abrundung dieser Wahlperiode sein wird. - Danke schön.
Nach einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ soll die Bedrohung durch linksextreme Straftäter deutlich geringer sein als in den Statistiken des Bundes dargestellt. So hat das Bundesinnenministerium kürzlich vermeldet, Linke hätten im vergangenen Jahr 8 673 politisch motivierte Straftaten verübt. Das seien 40 % mehr als im Vorjahr gewesen. Nach den Recherchen des Magazins sollen für den Anstieg im Wesentlichen Sachbeschädigungen, vor allem aber Verstöße gegen das Versammlungsgesetz verantwortlich sein. Dahinter würden sich auch hunderte Fälle von Sitzblockaden verbergen. Konkret sei die Zahl dieser Verstöße von 802 auf 1 924 gestiegen, wobei viele davon mit Protestaktionen gegen Aufmärsche von Neonazis zu verbinden seien.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie - ausgehend von den Erfahrungen in Brandenburg - die vom Bund zugrunde gelegten Merkmale zur Einordnung der politisch motivierten Kriminalität von links?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goetz, Sie haben sicher auch zur Kenntnis genommen, dass - ich denke - in kaum zu überbietender Weise jetzt schon festgelegt worden ist, dass die sogenannte Zielzahl nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht 7 000 oder 7 500, sondern 7 800 betragen soll.
Ich denke, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Wenn man Ihnen, Herr Lakenmacher, zuhört, kann es einem kalt den Rücken runterlaufen. Da kriegt man richtig Angst, wenn man hört, wie es in diesem Land aussieht.
- Wenn das die Wahrheit wäre, müssten wir uns alle bewaffnen und für unsere Sicherheit selber sorgen.
Ich bitte Sie! Was machen Sie denn hier?!
Daran sieht man: Ihnen ist jedes Mittel recht. Und da Sie keine Gelegenheit ungenutzt gelassen haben, um die Polizeireform zu kritisieren - keiner wird sie hier in den höchsten Tönen loben -, will ich Sie nur auf etwas aus diesem Gutachten verweisen, das Sie in Auftrag gegeben haben. Da heißt es nach einer Analyse:
„Die Verhinderung eines einzigen Einbruchs durch mehr Polizei kostet, sofern sie denn möglich ist, knapp 200 000 Euro.“
Ich sage einmal: Das ist ein bisschen einfach, was Sie hier alles konstruieren. Und das hat Ihnen Ihr Gutachter hier bescheinigt! Also Sie sollten es nicht so primitiv machen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist ein Gradmesser für die allgemeine Kriminalitätsentwicklung und zugleich ein Steuerungsinstrument für die Arbeit und die Ausstattung der Polizei. Sie beeinflusst in gewissem Maße auch das subjektive Kriminalitätsempfinden, und da leisten Sie ja auch wesentlich Ihren Beitrag - insbesondere Sie, Herr Lakenmacher. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Wir kennen die hohe allgemeine Aufmerksamkeit, die die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht nur bei den Medien findet. Es geht dabei insbesondere um das Wechselspiel zwischen Kriminalitätshäufigkeitszahl, Entwicklung der Straftaten in den einzelnen Deliktarten und der Aufklärungsrate.
Ich darf daran erinnern, dass nach einem enormen Anwachsen der Kriminalität insbesondere in der ersten Hälfte der 90er-Jahre ein deutlicher Rückgang der Anzahl der Delikte zu verzeichnen war. Dieser Prozess hat eine gewisse Umkehrung gefunden, seit 2007 die Grenzkontrollen an der Grenze zum Nachbarland Polen eingestellt worden sind und die Bundespolizei abgebaut worden ist.
Meine Damen und Herren! Es gab und gibt immer wieder Zweifel an der Belastbarkeit der PKS, schon allein unter dem Vorzeichen einer nicht genau zu definierenden Dunkelziffer. Aber der Vorwurf, den die dauerwahlkämpfende CDU jetzt in den Raum stellt, geht weiter. Die CDU unterstellt vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die Polizeireform eine gezielte Manipulation der Polizeistatistik und stützt sich dabei auf einen Gutachter, der bekannt ist für seine fundamentalkritische Position zu polizeilichen Kriminalitätsstatistiken. Da wir uns bereits mehrfach mit diesem Sachverhalt auseinandergesetzt haben - Sie sind wirklich ausdauernd, Herr Lakenmacher -, auch mit der Problematik von Tateinheit und Tatmehrheit, und der Innenminister die von Ihnen abgeforderten Informationen vorgelegt hat, frage ich mich schon, woraus man eine solch unterstellte Manipulation ernsthaft ableiten will.
Es hat im Rahmen der Polizeireform mehrere Veränderungen und Anpassungen gegeben, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Höhe des angestrebten Personalabbaus und der Struktur und Arbeitsweise der Polizei. Zudem steht die Evaluierung vor der Tür, die anhand der vom Landtag vorgegebenen inhaltlichen Kriterien erfolgen soll. Nun tun Sie nicht so, als ob Sie überrascht seien. Als wir konkret über diese Evaluierung gesprochen haben, ist von vornherein gesagt worden, dass das Ergebnis im nächsten Jahr vorgelegt werden soll. Also was soll das? Was soll das?! Was sollte vor diesem Hintergrund einen Innenminister dazu bewegen, die Polizeistatistik zu schönen? Wenn er es gewollt hätte, dann hätte er es doch sicher nicht Ende August des Bezugsjahres und auch nicht nur in einer der vier Direktionen versucht. Sie unterstellen ja, dass er die Hose mit der Kneifzange anzieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vom BKA entwickelten Kriterien sind - wie auch vom Gutachter der CDU festgestellt in ihrem Spielraum nicht eindeutig. Deshalb erwarten wir vom Innenminister, dass er seinen Einfluss geltend macht, um eine
Konkretisierung dieser Kriterien zu erreichen und eine zuverlässige Anwendung zu erleichtern. Das geschieht auf Bundesebene; das ist Ihnen, denke ich, auch mitgeteilt worden. Denn natürlich gibt es auch das Problem einer fehlerhaften Anwendung durch die einzelnen Beamten. Dieses Problem bleibt bestehen.
Mittlerweile liegt eine für alle Direktionen gültige konkretisierte Handlungsanweisung des Ministeriums für die PKS-Erfassung, einschließlich Hinweisen zur Auslegung der PKS-Richtlinie, vor. Damit hat die aktuelle Diskussion eigentlich ein Ende gefunden. Das haben Sie im Prinzip auch anerkannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage einer korrigierten Polizeistatistik ist plumpes Wahlkampfgetöse. Ich kann den Sinn einer nachträglichen Korrektur der seit Anfang April vorliegenden Polizeistatistik nicht erkennen. Zudem habe ich den Eindruck - das hat meine Kollegin Stark schon gesagt , - dass die CDU ihren Gutachter nicht nur inhaltlich schlecht ausgestattet hat, offensichtlich nur mit Sekundärquellen, sondern dieses Gutachten nicht mal richtig gelesen hat; sonst hätten Sie den Antrag nicht gestellt. Der CDU-Antrag kann nur abgelehnt werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe diesmal in der Tagesordnung nach dem Kriminalitätsantrag der CDU gesucht, habe ihn jedoch nicht gefunden. Dafür fand ich aber diesen Antrag zur Feuerwehr bzw. zum Brand- und Katastrophenschutz. Das ist immer ein dankbares Thema, bei dem Sie nichts falsch machen können.
Ich denke, es lohnt sich auch immer, sich damit auseinanderzusetzen. Das hat Siegwart Schippel bereits hier aufgezeigt.
Sie wären auch schön dumm gewesen - das muss ich dazusagen -, wenn Sie sich das hätten entgehen lassen. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich überrascht bin, wie platt Sie das tun. Sie warten hier mit einem Gemischtwarenladen auf, der bereits in seiner Oberflächlichkeit, aber auch in seiner Maßlosigkeit nicht annehmbar ist.
Ich nenne nur ein Beispiel, auch wenn ich weitere Beispiele anbringen könnte: Sie machen das Thema der Ehrenrente noch einmal auf, das im Landtag sehr intensiv diskutiert wurde - im Übrigen mit dem damaligen Innenminister Schönbohm -, um dann eine Ablehnung zu erhalten. Das finde ich schon eigenartig. Sie hätten sich mehr Mühe geben können, bevor Sie das hier noch einmal hineinschreiben.
Vielleicht geht es Ihnen auch gar nicht darum, für Ihren Antrag eine Mehrheit zu finden, sondern Sie wollen einfach nur so richtig Welle machen und setzen das alles so schön nebeneinander.
Dennoch danke ich für den Antrag. Schließlich bietet er Gelegenheit, sich mit den immer anstehenden Problemen und Handlungserfordernissen im Brand- und Katastrophenschutz auseinanderzusetzen. Dies leisten wir mit unserem Entschließungsantrag, der durch den Versuch geprägt ist, jetzt anstehen
de Schwerpunkte zu bilden, die inhaltlich ausgefüllt werden müssen und im Rahmen der Möglichkeiten dieses Landes auch leistbar sind.
Ich möchte hier noch einmal darauf verweisen, dass die Koalition aus SPD und Linke vor allem auf dem Gebiet des Brandund Katastrophenschutzes einiges erreicht hat. So sind mit dem Konzept „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!“ aus dem Jahr 2010, der Konzeption zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren aus dem Jahr 2010 und der Katastrophenschutzverordnung vom 17. Oktober 2012 in dieser Legislaturperiode wesentliche Fortschritte erreicht worden, um die Bevölkerung wirksamer vor Katastrophen und Bränden zu schützen und die technische Basis für diese Bereiche deutlich zu verbessern. Ich erinnere daran, dass die vorherige Koalition in manchen Fragen zu keiner Einigung gekommen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere auch an das Strategiepapier „Feuerwehr 2000“, mit dem der Landesfeuerwehrverband frühzeitig eine breite Diskussion über notwendige strategische Weichenstellungen im Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg angestoßen hat. Seitdem hat sich zweifellos eine ganze Menge getan. Manche der damals aufgestellten Forderungen sind umgesetzt worden, wozu die Zusammenführung von Brand- und Katastrophenschutz in einem Gesetz, das System der Stützpunktfeuerwehren und die Regionalleitstellen gehören.
Diese Konzentrationsprozesse - um solche handelt es sich schließlich - waren nicht unumstritten. Natürlich ging das nicht reibungslos vonstatten. Mit der Zusammenführung zu Regionalleitstellen haben die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Brandschutzes scheinbar an Einfluss verloren. Ähnliches gilt für die Stützpunktfeuerwehren, die das System der Ortswehren zu einer nachgeordneten Größe werden ließen.
Es gab und gibt in diesem Zusammenhang auch immer wieder die Sorge - das wissen wir alle -, dass manche Ortswehr überflüssig werden könnte und letztlich ausblutet. Umso erfreulicher ist es, dass sowohl die Regionalleitstellen als auch die Stützpunktfeuerwehren heute grundsätzlich eine positive Bewertung finden. Wenn wir jetzt über eine Weiterentwicklung dieser Strukturen sprechen, so ist das eben nicht mit einer Infragestellung verbunden, sondern mit dem Bemühen, auf dieser strukturellen Grundlage eine höhere Wirksamkeit zu erreichen.
In Übereinstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband sehen wir es derzeit als wichtigste Aufgabe an, den Digitalfunk so schnell und so gut wie möglich einzuführen. Dafür sind gute Voraussetzungen vorhanden, was Siegwart Schippel hier zum Ausdruck gebracht hat. Jedoch muss das Land auch seine dazu gemachten Zusagen einhalten. Ich denke, darauf werden wir auch alle achten.
Auch der Erhalt und der weitere Ausbau der LSTE gehören dazu. Vor Jahren wurde mit dem Erhalt der Einrichtung eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die jetzt weiter ausgefüllt werden muss. Auch diesbezüglich ist noch eine ganze Menge zu tun, worüber wir uns, denke ich, auch einig sind.
Meine Damen und Herren, die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr ist eine unabdingbare Voraussetzung für die zu
verlässige Gewährleistung des Brand- und Katastrophenschutzes in unserem Land. Deshalb sind wir alle daran interessiert, dass die freiwilligen Feuerwehren möglichst ihre Einsatzstärke behalten. Wir wissen alle, dass es dafür nicht den Stein der Weisen gibt, mit dem die Probleme ein für alle Mal gelöst werden.
Die Fragen der Nachwuchsgewinnung, die wirksame Anerkennung des Ehrenamtes, aber auch geeignete Maßnahmen, um das Verständnis von Arbeitgebern für notwendige Freistellungen von Kameradinnen und Kameraden im Rahmen ihres Einsatzes besser anzuerkennen und zu fördern, sind Aufgaben, die als ständige Herausforderungen betrachtet werden müssen. Dazu finden Sie einiges in unserem Entschließungsantrag, zu dem ich Sie um Zustimmung bitte. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lakenmacher, ich glaube, Ihnen ist egal, welches Thema hier steht - Sie reden zu dem, was Sie für richtig halten.
Ich meine, man kann so etwas auch eleganter machen, als Sie das getan haben. Ich gehe nicht auf dieses Thema ein.
Ich bin mir sicher: Bei Ihrer fast schon legendären Ausdauer werden wir noch genügend Gelegenheit haben, über diese Frage zu reden. Deswegen beschränke ich mich auf das hier anstehende Thema, nämlich die vorliegende Novelle zum Polizeigesetz, mit der die Landesregierung den Vorgaben folgt, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Überwachung der Telekommunikation gemacht hat.
Wir wissen, dass es sich dabei nicht erst seit der NSA-Affäre um ein äußerst sensibles Thema handelt. Technisch ist heutzutage nahezu alles möglich. Also reden wir im Zusammenhang mit solchen Regelungen darüber, wie diese umfassenden Eingriffsmöglichkeiten zuverlässig begrenzt werden können. Genau dazu hat das Bundesverfassungsgericht Maßstäbe festgelegt. Mit der Gesetzesänderung werden also keine neuen Befugnisse für die brandenburgische Polizei geschaffen, sondern bisher bereits geregelte Eingriffsmöglichkeiten unter den notwendigen gesetzgeberischen Vorbehalt gestellt.
In der vom Innenausschuss durchgeführten Anhörung haben die eingeladenen Experten dem vorliegenden Gesetzentwurf durchgängig eine positive Bewertung gegeben. Es wurde eingeschätzt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit dieser Novelle in vorbildlicher Weise umgesetzt werden. Ich gestehe: Das war für mich in dieser Deutlichkeit überraschend. Das Innenministerium hat also eine gute Arbeit geleistet, dafür gebührt ihm Dank.
So werden mit dem Gesetzentwurf alle Maßnahmen zum manuellen Auskunftsverfahren über Telekommunikationsdaten an einen Richtervorbehalt gebunden. Das ist etwas, was das Bundesverfassungsgericht in dieser Form gar nicht vorschreibt. Diese brandenburgische Regelung geht über die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen hinaus. Wenn bei Gefahr im Verzug der Behördenleiter berechtigt wird, eine polizeiliche Abfrage an den Telekommunikationsdienstleister zu richten, so steht auch das unter dem Vorbehalt, dass unverzüglich eine richterliche Bestätigung einzuholen ist.
Gefahr im Verzug wird dann angenommen, wenn es sich um die Suche nach gefährdeten und hilflosen Personen handelt. Aus dem fast zeitgleich vorgelegten Siebenten Bericht des Innenministers über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes geht hervor, dass die Verkehrsdatenabfrage zum übergroßen Teil mit der Suche nach vermissten und gefährdeten Personen verbunden ist. Konkret handelte es sich bezogen auf das Jahr 2013 um 71 Fälle zur Beseitigung einer Suizidgefahr, 12 Fälle der Suche nach gefährdeten Vermissten, 16 Fälle der Suche nach minderjährigen Vermissten, 4 Fälle zur Befreiung aus hilfloser Lage und 44 Fälle einer sonstigen Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr, zum Beispiel durch ein bevorstehendes Verbrechen oder die Notwendigkeit medizinischer Versorgung. Daraus kann man entnehmen, dass die brandenburgische Polizei sehr verantwortungsbewusst und nur eingeschränkt mit dieser Eingriffsbefugnis umgeht. Wir werden darauf achten, dass das so bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anhörung des Innenausschusses wurde von mehreren Experten angeregt, die besonderen Zugriffsvoraussetzungen für Endgeräte, einschließlich des Zugriffs auf PIN und PUK, im Gesetz klarer zu regeln. Wir versuchen dem mit einer Ergänzung in § 33c - durch einen konkreten Verweis auf die entsprechende Regelung im TKG nachzukommen.
Unter den genannten Voraussetzungen stimmen wir dieser Novelle des Polizeigesetzes zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf wird die Abschiebehaft im Land Brandenburg neu geregelt. Es ist unstrittig, dass Abschiebehäftlinge unter diesem Freiheitsentzug ganz besonders leiden. Nicht zuletzt deswegen ist die Haft, wenn sie denn überhaupt angewendet werden muss, auf ein Minimum zu begrenzen.
Mit Ihrem Entschließungsantrag, der nicht weit vom Antrag der Grünen - und jetzt auch der FDP - entfernt ist, machen die Koalitionsfraktionen deutlich, dass das Land Brandenburg mit seinen Möglichkeiten darauf hinwirken wird, den Einsatz des Mittels der Abschiebungshaft zu vermeiden. So soll durch Aufklärungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erreicht werden, dass Alternativen zur Abschiebungshaft Anwendung finden.
Zur eindeutigen Klarstellung wird der Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten im Wege der Amtshilfe aus dem bisherigen Gesetz gestrichen. Das ist notwendig, da dieser Weg bisher grundsätzlich immer noch möglich war. Es ist allerdings seit Langem selbstverständliche Praxis im Land Brandenburg, dass durch die Einweisung in eine separate Abschiebehafteinrichtung eine klare Trennung zu Justizstrafgefangenen gesichert ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vom Innenausschuss durchgeführten Anhörung sind verschiedene Kritikpunkte thematisiert worden. Dazu gehörte die stationäre Unterbringung von kranken Abschiebehäftlingen. Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit einer solchen stationären Behandlung in der Krankenabteilung einer Justizvollzugsanstalt vor. Obwohl es sich dabei nur um wenige Fälle handeln wird, hat dieser Punkt wegen des Trennungsprinzips im Vorfeld zu Kritik geführt.
Das Innenministerium hat in der Sitzung des Innenausschusses auf meine Anfrage noch einmal ganz klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei einer vorübergehenden Unterbringung auf der Krankenstation der JVA Brandenburg das Trennungsgebot immer zu beachten und stets zu gewährleisten ist. Ich denke, dass auch die vorher kritisch aufgeworfene Frage von verpflichtenden Röntgenuntersuchungen überzeugend und ohne Widerspruch geklärt werden konnte.
Ein echter Fortschritt besteht darin, dass ein externer Beirat für die Abschiebehafteinrichtung gebildet wird, der auf die Gestaltung des Vollzuges der Abschiebehaft und die Betreuung der Häftlinge Einfluss nehmen kann. Er orientiert sich in seiner voraussichtlichen Zusammensetzung und in seiner Arbeitsweise an einem vergleichbaren Gremium in Berlin.
Meine Damen und Herren! Mit unserem Entschließungsantrag bitten wir die Landesregierung, auf Bundesebene alle Initiativen zu unterstützen, mit denen Anlass und Dauer der Abschiebungshaft eingeschränkt werden. Wir erwarten, dass die Landesregierung sicherstellt, dass Personengruppen wie Schwangere, Alleinerziehende oder chronisch Kranke als besonders schützenswerte Gruppen generell von der Abschiebungshaft ausgenommen werden.
Weiter gehen wir davon aus, dass die auf Landesebene vorhandenen Handlungsspielräume bei der Gestaltung des Haftanordnungsverfahrens und der Haftdurchführung zugunsten der Abschiebungshäftlinge genutzt und gestaltet werden. Das alles sind für uns Schritte in Richtung einer Abschaffung der Abschiebehaft, die wir allerdings nicht allein durchsetzen können. Danke schön.
In Beantwortung meiner Anfrage hat Minister Vogelsänger im September vergangenen Jahres mitgeteilt, dass er ein Gutachten zur Einführung einer Mietpreisbremse einschließlich der Klärung rechtlicher Fragen in Brandenburg in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse sollten Ende des Jahres 2013 vorliegen. Der kürzliche Besuch des Ministerpräsidenten in der Landeshauptstadt Potsdam hat gezeigt, dass Unterstützung sowohl beim Wohnungsneubau als auch bei Maßnahmen zur Mietpreisdämpfung in einer Stadt mit stetig steigender Nachfrage nach Wohnraum dringend gebraucht werden. Ich darf noch hinzufügen: Die Landeshauptstadt Potsdam hat in eigener Verantwortung für das städtische Wohnungsunternehmen eine solche Mietpreisbremse festgelegt. Aber mehr können wir eben nicht tun.
Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Landesregierung zur Einführung einer Mietpreisbremse im Land Brandenburg hat diese Untersuchung erbracht?
Danke, Herr Minister. Ich darf Sie daran erinnern, dass die Möglichkeit für eine solche Mietpreisbremse in Schwerpunktgebieten schon wesentlich länger gegeben ist - die gibt es seit Frühjahr vergangenen Jahres. Deswegen meine Nachfrage: Wann rechnen Sie damit, dass die Verordnung, die eine schwerpunktbezogene Mietpreisbremse flächendeckend ermöglicht, in diesem Land Wirkung erzielen wird? Wann wird sie in Kraft treten?
Meine zweite Frage dazu: Sehen Sie angesichts dessen, dass das wirklich dringend gebraucht wird, Möglichkeiten, das noch zu beschleunigen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge ihrer hektischen parlamentarischen Aktivitäten hat die FDP-Fraktion nun auch das Thema Verfassungsschutz entdeckt.
Das ist nicht unklug, denn die intensive Diskussion im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat auch und insbesondere den Verfassungsschutz auf den Prüfstand gestellt. Es war für viele eine schockierende Erkenntnis, dass das Mördertrio des NSU über mehr als zehn Jahre unter den Augen von Polizei- und Sicherheitsdiensten der Bundesrepublik Deutschland unerkannt und gezielt seine Mordtaten ausführen konnte. Dieser Schock hat einen intensiven Prozess des Nachdenkens in allen politischen Lagern ausgelöst. Manches, was die Linke in der Vergangenheit dazu
in einem Alleinstellungsmerkmal vertreten hat, ist auf einmal Gegenstand einer parteiübergreifenden Diskussion geworden.
Es ist kein Geheimnis, dass die Linke den institutionalisierten Verfassungsschutz perspektivisch für verzichtbar hält.
Der beste Verfassungsschutz ist nun einmal der mündige Bürger. Wir wissen allerdings auch, dass wir mit diesem radikalen Ansatz gegenwärtig weitgehend allein stehen, wobei die Grünen in ihrem Selbstverständnis für eine Auflösung und Neustrukturierung des Verfassungsschutzes eintreten. Nicht zuletzt deshalb sind die Empfehlungen zu einer Reform des Verfassungsschutzes und dabei insbesondere zu einer Verstärkung seiner parlamentarischen Kontrolle für uns von großem Interesse.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Linken und der Grünen im Bundestag in einer gemeinsamen Vorlage vom 19. Februar 2014 an den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses angeknüpft und die Schlussfolgerungen noch einmal bekräftigt haben. Dabei wird kein Hehl daraus gemacht, dass es zwischen den Fraktionen im Bundestag deutliche Unterschiede in den Auffassungen zum Verfassungsschutz und zum Einsatz von V-Personen gibt. Es ist aber zugleich gelungen, unter dem Vorzeichen von Sofortmaßnahmen auch in diesen Fragen einen Minimalkonsens aller Bundestagsfraktionen zu formulieren. Eine der Forderungen ist die nach der Öffnung des Verfassungsschutzes. Dazu heißt es wörtlich in dem gemeinsamen Beschluss aller Bundestagsfraktionen vom 19. Februar dieses Jahres:
„Der Verfassungsschutz braucht mehr Wissen und eine größere Sensibilität für die Gefahren, die Demokratie und Menschenwürde in Deutschland durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts und rechtsextremer Strukturen drohen. In den Verfassungsschutzbehörden wird ein umfassender Mentalitätswechsel und ein neues Selbstverständnis der Offenheit gebraucht - und keine ‚Schlapphut-Haltung‘ der Abschottung.“
Einiges davon spiegelt sich im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wider. Das halte ich für interessant und diskussionswürdig. So stellt die FDP-Fraktion - wie hier unter anderem dargestellt - die Überlegung an, dass es künftig mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der PKK möglich sein soll, Sachverständige mit der Durchführung von Untersuchungen zu beauftragen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, dass die Option eingeräumt werden soll, Mitarbeiter zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder der PKK zu benennen. Es würde sich sicher lohnen, weiter über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.
Wir haben auch einige Überlegungen für eine Reformierung des Verfassungsschutzes. So sollten nach unserer Ansicht auch öffentliche Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden
eine Option, die schon im Gesetz enthalten, aber bisher nicht praktiziert worden ist. Ich denke, dass die PKK damit nur der von der Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium seit
Längerem eingeschlagenen Richtung von mehr Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit folgen würde. Auch vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen wollen wir eine Diskussion darüber, ob der Verfassungsschutz wirklich nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichten kann. Wir haben in dieser Wahlperiode allerdings nicht mehr viel Zeit, und Zeit brauchen wir für eine gründliche Diskussion dieses anspruchsvollen Themas.
Ich bedaure, dass unser Koalitionspartner unter dieser Voraussetzung im Unterschied zu uns nicht bereit war, einer Überweisung des Gesetzentwurfs zuzustimmen. Ich bin mir aber sicher - Britta Stark hat in dieser Frage soeben Übereinstimmung signalisiert -, dass wir dieses Thema weiterer Reformschritte zum brandenburgischen Verfassungsschutz in der nächsten Wahlperiode grundsätzlich diskutieren werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, insbesondere von der CDU! Ich war ja gespannt, was Sie heute unter diesem Thema bieten werden. Die erste Überraschung war, dass der Chef persönlich gesprochen hat.
Aber ich finde, das war nicht doll.
Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, wenn Sie Herrn Lakenmacher hätten sprechen lassen. Der versteht wenigstens ein wenig von diesem Thema.
Leitlinien habe ich in Ihrem Redebeitrag nicht erkennen können. Glauben Sie nur nicht, dass Sie uns mit Ihrem Thema für diese Aktuelle Stunde überrascht hätten. Wir sind mittlerweile an diesen ständigen Tagesordnungspunkt der CDU gewöhnt, es bildet in gewisser Weise eine Brücke vom „Kreml“ zum Landtag Am Alten Markt. Wir setzen also so fort, wie wir dort geendet haben. Aber Sie sind nun mal nach Ihrem Selbstverständnis Gralshüter der öffentlichen Sicherheit, und als solche müssen Sie sich immer neu beweisen. Bitte schön, tun Sie das! Manchmal kann das sogar nützlich sein. Leider erliegen Sie immer wieder der Versuchung, maßlos zu überziehen. Das ist ein echtes Problem.
Meine Damen und Herren, die Antragsteller, also die CDU, wollen eine verlässliche Innenpolitik. Sie wollen das Vertrauen der Polizei in die Politik wiederherstellen, und beiden wird unterstellt, dass es das nicht gäbe. Wenn man sich ausschließlich an Ihren Bewertungen und Aktivitäten orientieren würde, könnte man wirklich zu einem solchen Schluss gelangen.
Nun wissen wir ja alle aus verschiedenen Zusammenhängen, dass Reformen - im speziellen Fall eine Polizeireform, das musste ja auch Ihr Minister, Herr Schönbohm, aushalten -, vorsichtig formuliert, nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen eher im Gegenteil. Damit ist das natürlich für eine Oppositionsfraktion eine Herausforderung und ein Bewährungsfeld. Ich weiß, wovon ich rede. Aber man sollte sich auch als Opposition bemühen, beim eigentlichen Thema zu bleiben
und in erster Linie einen sachlichen Beitrag zu einer Problemlösung zu leisten, insbesondere, wenn man bis 2009 selbst die
Verantwortung für dieses Feld getragen hat. Das ist zumindest mein Verständnis, und das kann ich bei Ihnen über weite Strecken nicht erkennen; denn Sie weiden sich regelrecht an diesem Thema, was unter anderem auch im Antrag für diese Aktuelle Stunde zum Ausdruck kommt.
Wie hat sich die Kriminalitätsentwicklung seit 2010, dem Beginn der Polizeireform, vollzogen? 2011 und 2012 war die Gesamtzahl der Straftaten rückläufig. Leider ist 2011 auch die Aufklärungsquote gesunken, während sie 2012 wieder angestiegen ist. Für 2013 kündigte der Innenminister an, dass die Kriminalitätsrate in etwa gleichgeblieben ist, während sich die Aufklärungsquote verbessert hat.
Ein großes Problem ist und bleibt allerdings die deutlich gestiegene Diebstahlskriminalität - da muss man überhaupt nicht drum herumreden -, insbesondere die Kfz-Diebstähle und die Wohnungseinbrüche. Das schafft Unruhe und Unsicherheit, und dies vor allem im grenznahen Raum. Es beeinflusst außerdem im ganzen Land das subjektive Kriminalitätsempfinden. Aber dieses Phänomen - das müssen Sie ehrlicherweise auch sagen - ist eben kein brandenburgspezifisches, sondern es ist bundesweit zu beobachten,
auch dort, wo die CDU in Regierungsverantwortung steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hat, wie andere Länder auch, eine Polizeireform auf den Weg gebracht, die in erster Linie mit dem Anspruch eines sparsamen Umganges mit öffentlichen Mitteln verbunden ist, und diese Forderung wird von Ihnen auch immer wieder in aller Konsequenz formuliert, und es ist Ihr gutes Recht und Ihre Pflicht, das zu artikulieren.
Diesem Anspruch muss sich jede Landesregierung stellen. Dabei hat es von vornherein eine Kontroverse darüber gegeben, ob es klug ist, eine Zielzahl für die Personalentwicklung bei der Polizei bis 2020 in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. Es ist kein Geheimnis, dass die Linksfraktion dieses Herangehen sehr kritisch gesehen hat und noch sieht.
Aber wenn man schon eine solche Betrachtungsweise zugrunde legt, muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass die Zielzahl von 7 000 mittlerweile überholt ist. Sie haben das ebenfalls so zur Kenntnis genommen. Jetzt wird öffentlich über mindestens 7 600 Polizisten gesprochen, die es 2020 noch geben soll. Das ist kein Geheimnis, das wird so dargestellt. Ich weise mit Nachdruck darauf hin: Der Landtag hat mit seinem Begleitbeschluss zur Polizeireform keine Zielzahl vorgegeben, sondern inhaltliche Vorgaben formuliert. Dafür hat sich die Linksfraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner stark gemacht.
Ich finde, dass wir damit eine kluge Entscheidung getroffen haben. Gestatten Sie mir, dass ich diese inhaltlichen Vorgaben, auch wenn sie Herr Schierack schon genannt hat, oder auch Maßstäbe für die Reform noch einmal klar benenne:
Erstens soll die Polizeipräsenz in der Fläche aufrechterhalten werden.
Zweitens ist der Streifendienst im bisherigen Umfang, also bezogen auf 2010, zu gewährleisten, ebenso wie die Kriminalitätsbekämpfung.
Drittens sollen sich die Interventionszeiten nicht verschlechtern.
Viertens soll die flächendeckende Präsenz der Revierpolizisten erhalten bleiben.
Das alles steht unter dem Vorzeichen, auch nach der Reform die Polizeipräsenz flächendeckend aufrechtzuerhalten. Wie gesagt, das ist nicht von der CDU vorgeschlagen und formuliert worden, sondern von den Koalitionsfraktionen, und ich kann zumindest für meine Fraktion sagen, dass wir es mit diesen Maßgaben sehr ernst meinen und wollen, dass sie eingehalten werden.
Deshalb ist auch von vornherein vom Landtag vorgegeben worden - nicht aufgrund Ihrer Diskussion -, dass 2014 eine Evaluierung durchzuführen ist. Warum sie erst in diesem Jahr erfolgen wird, ist, denke ich, klar; denn natürlich macht das nur Sinn, wenn die neuen Strukturen in ihrem Dauerbetrieb geprüft werden können. Ich gehe davon aus, dass im Mittelpunkt der Evaluierung steht, ob und wie die genannten Vorgaben für die Reform gegenwärtig eingehalten werden und auch künftig eingehalten werden können. Das ist mit der Evaluierung zu prüfen. Daraus sind dann die notwendigen Schlussfolgerungen für die Aktualisierung und Fortschreibung der Personalentwicklungsplanung zu ziehen.
Übrigens: Nach der jetzt gültigen Personalentwicklungsplanung sind für 2015 bei der Polizei 8 078 Stellen vorgesehen. Wir liegen damit immer noch über dem magischen Stellensoll von 8 000 Stellen; die CDU weiß sicher, was ich meine.
Zugleich sind mit der Evaluierung Schlussfolgerungen für die weitere Ausgestaltung der Struktur zu ziehen. Dabei sollte aus jetziger Sicht besonderes Augenmerk auf die Direktionen und Reviere gelegt werden. Ich sehe allerdings keinen Ansatz dafür, dass die jetzt geschaffene Polizeistruktur noch einmal grundsätzlich infrage zu stellen wäre. Daran haben auch die Bediensteten der Polizei kein Interesse, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Polizeibeamten ausdrücklich für das zu danken, was sie in den letzten Jahren unter den Bedingungen der Umstrukturierung geleistet haben.
Das war über weite Strecken eine Zumutung, und man kann es nicht zu einem Dauerprozess machen, dass wieder alles infrage gestellt wird. Das wollen wir nicht.
Ich möchte noch einmal betonen, dass die umfassende Evaluierung der Polizeireform von vornherein vorgesehen war. Das sa
ge ich noch einmal ausdrücklich in Ihre Richtung. Das ist keine Erfindung, sondern es war Ausgangspunkt der Reform. Sie findet also planmäßig im regulären Verfahren statt. Nur so können fundierte Entscheidungen zur Fortführung der Reform in den nächsten Jahren getroffen werden. Ich bin mir sicher, Sie würden mir vorwerfen, wenn wir anders handelten, dass wir nicht wüssten, was wir wollen, und planlos seien. Nein, so war es vorgesehen. Ich erwarte, dass der Innenminister das Konzept für die Evaluierung der Polizeireform rechtzeitig im Innenausschuss vorstellt und sich darüber mit dem Ausschuss verständigt. Damit wird kenntlich gemacht, dass wir das als eine gemeinsame Verantwortung von Regierung und Parlament ansehen, und darin schließe ich Sie mit ein. Sie sollen die Gelegenheit haben, dabei mitzureden.
Wir gehen auch davon aus, dass externer wissenschaftlicher Sachverstand in die Evaluierung einfließt und die Gewerkschaften unmittelbar beteiligt werden, selbstverständlich.
Wir begrüßen es, dass der Innenminister bereits im Vorfeld der Evaluierung auf ungewollte Entwicklungen bei der Polizei reagiert hat.
Da die Belege dafür vorliegen, dass der Streifendienst gegenwärtig nicht mehr im erforderlichen Umfang abgesichert werden kann und auch bei den Interventionszeiten eine Verschlechterung eingetreten ist, hat Minister Holzschuher entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Damit hat er offen ein Problem benannt und im Rahmen seiner Kompetenz Entscheidungen getroffen. Er hat sich mit der klaren Zielstellung festgelegt, 150 Polizisten mehr in den Streifendienst zu geben. Damit können wir doch alle umgehen.
Wir werden sehen, welche Wirkungen diese Maßnahmen entfalten, aber ich bin optimistisch, dass sie wirken werden. Jedenfalls drängen wir mit Nachdruck darauf, dass der Streifendienst - wie im Begleitbeschluss von 2010 vorgesehen - mit der entsprechenden personellen Ausstattung voll handlungsfähig bleibt.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Kriminalität im grenznahen Raum: Nach der Entwicklung der vergangenen Jahre ist es unstrittig, dass der Grenzkriminalität mit besonderen Maßnahmen begegnet werden muss. Der schon länger andauernde Einsatz der Bereitschaftspolizei ist eine solche Maßnahme, aber es ist auch an der Zeit, klare Festlegungen zur weiteren Personalentwicklung in den Polizeidienststellen im grenznahen Raum zu treffen. In diesem Bereich sollte nach unserer Ansicht kein weiterer Personalabbau stattfinden.
Ich spreche ein weiteres Problem an: Natürlich müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um der gewachsenen Diebstahlskriminalität, insbesondere den Wohnungseinbrüchen und Kfz-Diebstählen, zu begegnen. - Da muss noch mehr passieren. Aber keiner kann davon ausgehen, dass durch eine flächendeckende Präsenz der Polizei Wohnungseinbrüche grundsätzlich und gänzlich verhindert werden können. Die Polizei kann nicht in jeder Straße und vor jedem Haus sein, und das soll sie auch gar nicht.
Wir werben in diesem Zusammenhang - und das tue ich nicht zum ersten Mal - für eine Verstärkung der kommunalen Kriminalitätsverhütung. Aus unserer Sicht geht es darum, das Potenzial und die Eigenverantwortung der Kommunen stärker zu aktivieren, um eine größere Wirksamkeit in der Prävention zu erreichen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sage ich ganz klar: Die Kommunen sollen dabei keine polizeiliche Aufgaben übernehmen. Sie sollen nicht in eine Verantwortung gebracht werden, die das Land zu tragen hat. Dabei kann an vorhandene Erfahrungen angeknüpft werden, nach denen Kommunen eigene Präventionskonzepte entwickeln - das hat es in den 90erJahren alles einmal gegeben - und den Aspekt der kommunalen Kriminalitätsverhütung zum Beispiel in allen Planungsprozessen berücksichtigen. Das ist eine Frage des Vorgehens, das man wählt, und ich denke, da kann man mehr Aufmerksamkeit schaffen. Ich nenne nur das Stichwort „Angsträume“ - das hat etwas mit der kommunalen Planung zu tun.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei kann zum Beispiel die Beratung der Bürger zum besseren Schutz gegen Wohnungseinbrüche viel effektiver und zielgerichteter erfolgen. Auch die Einrichtung und Unterhaltung von Sicherheitspartnerschaften - das sehe ich nicht so negativ wie Sie, Herr Goetz sind ausbaufähig. Ich empfehle dem Innenminister, durch die Einsetzung eines Beauftragten für kommunale Kriminalitätsverhütung ein klares Signal zu setzen. Warum soll es nicht Pilotprojekte für eine Intensivierung der kommunalen Kriminalitätsverhütung und andere Maßnahmen geben, mit denen das Land die Kommunen unterstützt?
Meine Damen und Herren! Öffentliche Sicherheit ist und bleibt ein sensibles Thema. Wir sind alle gefordert - Regierung und Opposition -, die Interessen der Brandenburgerinnen und Brandenburger an einem Leben in Sicherheit ernst zu nehmen. Danke schön.
Im Dezember vergangenen Jahres ist der Landtag in sein neues Gebäude auf dem Alten Markt gezogen. Seitdem steht das alte Gebäude auf dem Brauhausberg leer, und ein hochinteressantes Grundstück ist faktisch ungenutzt. Jetzt mehren sich - nicht überraschend - die Stimmen, die nach dem weiteren Umgang mit dem „Kreml“ fragen. Ich gehöre auch dazu.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Planungen gibt es zum künftigen Umgang mit dem „Kreml“?
Danke, Herr Minister. Ich freue mich, dass Sie der Zusammenarbeit mit der Stadt solch hohen Stellenwert beimessen. Das ist meines Erachtens eine wichtige Erfolgsgarantie.
Erste Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht oder nicht abschließend geklärt ist, ob das Land diese Immobilie, einschließlich des Hauptgebäudes entwickelt oder eine Veräußerung des Hauptgebäudes erfolgt?
Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, ob es gegenwärtig schon Interessensbekundungen für den Erwerb dieses Hauptgebäudes gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eines der umstrittensten politischen Themen der letzten Jahre. Bei einer Vorratsdatenspeicherung im Sinne der EU-Richtlinie würden alle sogenannten Verbindungsdaten gespeichert, die anfallen, wenn man mit dem Handy oder aus dem Festnetz telefoniert, E-Mails schreibt oder ins Internet geht.
Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie steht derzeit aus, was meine Vorredner bereits gesagt haben. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, das auch mit finanziellen Sanktionen verbunden ist. Das muss uns aber, denke ich, nicht beeindrucken. In einer Zeit, in der die Aktivitäten der NSA auf fremdem Grund und Boden - sogar gegenüber Mitgliedern der Bundesregierung - bekannt geworden sind, ist das eigentlich ein untragbarer Vorgang.
Die Vereinbarung der Bundes-Koalitionäre im Koalitionsvertrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung hat für weitreichende Kritik gesorgt. Nachdem die Vorgängerregierung dem Ansinnen auf EU-Ebene über mehrere Jahre nicht gefolgt war, ist es schon erstaunlich, wie mit wenigen klaren Worten diese bisherige Position ad acta gelegt worden ist.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat jedoch in seiner neuen Verantwortung klargemacht, dass er nicht vorhabe, der Aussage des Koalitionsvertrages so zu folgen. Er hat sich dabei auf das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof im Vorgriff auf die Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU berufen.
In diesem Plädoyer - Herr Goetz hat das hier ausgeführt kommt der Generalanwalt zu dem Schluss, dass die Richtlinie schwere Rechtsverletzungen aufweist. Vor diesem Hintergrund hat sich die CDU/SPD-Koalition geeinigt. Nun heißt es, die Koalition wolle bis zum Urteil des EuGH kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Erste Vorbereitungen für ein Gesetz sollen jedoch schon getroffen werden.
Wir sind der Auffassung, dass jede Art der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschädigt.
Schließlich ist es möglich, in Grundrechte einzugreifen.
Jede Art der Vorratsdatenspeicherung ist zudem eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten - das wird in diesem Zusammenhang ja auch diskutiert. DIE LINKE lehnt deshalb die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab.
Das hat die Linksfraktion im Bundestag klar zum Ausdruck gebracht. Denn die riesigen Datenbanken - die es gibt - mit sensiblen Daten werden immer Begehrlichkeiten wecken. Die Vorfälle bei der Firma Siemens oder beim Branchenriesen Telekom vor wenigen Jahren haben das deutlich gezeigt. Dabei zeigte der Fall der Telekom, dass niemand Datensicherheit gewährleisten kann: Wenn das schon bei der Telekom nicht der Fall ist, dann auch nicht an anderer Stelle.
Es zeigt sich, dass diese Megadatenbanken allein durch ihre bloße Existenz ein Risiko darstellen und Missbrauch provozieren - weil sie Begehrlichkeiten wecken. Dabei sollte man aber eines nicht aus dem Auge verlieren: Jeden Tag werden durch Google, Facebook und andere Firmen hunderte von Millionen Datensätze erhoben, die die Benutzer freiwillig zur Verfügung stellen und die von diesen Firmen verwertet werden. Denn allein auf einer solchen Verwertung beruht ja auch das Internet. Es ist also auch ein generelles Problem.
Insofern hat der Antrag der FDP - und jetzt auch der Grünen unsere Sympathie und Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass die Entscheidung des EuGH abgewartet wird. Es ist nach dem Votum des Generalanwalts davon auszugehen, dass es deutliche Korrekturen geben wird. Auf dieser Grundlage wird dann die weitere Diskussion zu führen sein, Kollegin Stark hat das hier auch deutlich gemacht.
Mit Verlaub, Herr Goetz: Wir werden nicht jede Pirouette mitmachen, die Sie hier drehen,
um ihre verlorengegangene Präsenz im Bundestag zu kaschieren und auszugleichen, und wir springen auch nicht über jedes Stöckchen, das Sie uns hinhalten. Sie wissen wie ich, dass die entscheidenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse im Bundestag stattfinden werden. Wie sich die Linksfraktion im Bundestag dabei einbringen wird, habe ich gesagt. Wir werden diese Diskussion weiter führen, aber wir werden Ihren Antrag nicht unterstützen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke will eine starke Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Wir wollen starke Personalräte. Das ist zwar manchmal anstrengend im laufenden Verfahren, zahlt sich aber letztlich in einer höheren Qualität der Arbeit aus.
Da Kollege Ziel soeben einen Blick zurückgeworfen hat, möchte auch ich das tun. Wussten Sie schon bzw. wissen Sie noch, dass der erste Gesetzentwurf für ein Landespersonalvertretungsgesetz - damals von uns als „Gesetz zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst“ bezeichnet - von der damaligen PDSFraktion eingebracht worden ist? Wir hatten damit die Landesregierung unter Druck gesetzt. Alwin Ziel hat es ja beschrieben: Es gab längere Diskussionen in der Landesregierung.
Ich denke, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, der ein Mustergesetzentwurf der Gewerkschaften war, endlich eine Einigung zu dem damals überfälligen Gesetz befördern konnten. Insofern ist es gut, dass wir jetzt nur noch über notwendige Anpassungen und Weiterentwicklungen dieses Gesetzes reden müssen und nicht mehr über den Grundsatz. Dazu hat die Landesregierung eine Novelle vorgelegt, wie es ja auch in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen war.
Ursprünglich hatte sich der Innenausschuss schon im November zu einer Empfehlung an den Landtag entschieden. Wir konnten davon ausgehen, dass die Beratungsgespräche bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs von einer grundsätzlichen Übereinstimmung mit den Gewerkschaften gekennzeichnet waren. Das spricht auch für die Qualität dieses Gesetzentwurfs und des Verfahrens. Mit einer erneuten Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss haben wir die im November versäumte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nachgeholt.
Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen zwei Bereiche: Erstens gibt es im Bildungsbereich einige Änderungen, so im Zuge der Umstrukturierung der staatlichen Schulaufsicht, die vertretungsrechtlich nachvollzogen werden, und auch durch die Einrichtung eines eigenen Hauptpersonalrates für die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein echter Fortschritt. Damit können deren spezifische Fragestellungen endlich angemessen bearbeitet werden, denn bisher wird dieser Teil vom Hauptpersonalrat der Verwaltung mitbearbeitet.
Zweitens wird eine Reihe von seit Jahren überfälligen redaktionellen Änderungen und Anpassungen, die sich aus Gerichtsentscheidungen und sonstiger Rechtssetzung ergeben haben, umgesetzt. Hier geht es vor allem um die Einigungsstelle. Ich denke, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass es dazu nochmals eine Äußerung der Gewerkschaften gegeben hat.
Sie kennen die Vorteile der schlanken Verwaltung, der flachen Hierarchien, der Synergieeffekte usw. - längere Ausführungen darüber verkneife ich mir an dieser Stelle. In jedem Fall werden Einzugsbereiche von Dienststellen größer. Damit vergrößern sich auch die Entfernungen, über die hinweg Bedienstete versetzt werden können. Das soll durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten entsprechend berücksichtigt werden, was wir ausdrücklich unterstützen. Den Kritikern, denen diese Mitbestimmung zu weit geht, kann ich nur sagen, dass es diese in den meisten anderen Bundesländern schon gibt. Wir machen damit also nichts Waghalsiges, sondern etwas Selbstverständliches.
Meine Damen und Herren, wir haben die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingeholten Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie von ver.di, die ihre jeweilige Position noch einmal dargelegt haben, zur Kenntnis genommen. Wie nicht anders zu erwarten war, kommen hier gegensätzliche Sichtweisen zum Ausdruck. In einer Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, keine Änderungen an diesem Gesetzentwurf vorzunehmen und diesem Gesetz unsere Zustimmung zu erteilen. Das empfehle ich Ihnen ebenfalls. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verfassungen ändert man nicht alle Tage. Wir entscheiden heute über eine Änderung, die nach Auffassung der Linken große Wirkungen entfalten kann. Für uns ist seit langem klar, dass wir den Spielraum, den uns das Landesverfassungsrecht bietet, nutzen sollten, um das friedliche Zusammenleben der Menschen in unserem Land zu fördern. Deshalb haben wir in der Vergangenheit unter dem Vorzeichen einer antifaschistischen Klausel schon verschiedene Vorstöße in dieser Richtung unternommen - ohne Erfolg.
Umso erfreulicher ist es, dass sich mit dieser 3. Lesung eine fraktionsübergreifende Zustimmung verbindet, die vor wenigen Monaten nicht zu erwarten war. In der 1. Lesung hat sich die CDU diesem Änderungsgesetz noch verschlossen. Dass die Antirassismusnovelle nun von allen fünf Fraktionen getragen wird, ist ein echter Lichtblick. Die CDU ist über ihren Schatten gesprungen. Dafür gebührt insbesondere Herrn Dombrowski Respekt.
Diese breite Übereinstimmung zur Antirassismusnovelle ist da bin ich sicher - eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das neue Staatsziel die erwünschte Wirkung entfalten kann.
Meine Damen und Herren! Den Ausgangspunkt für diese Novelle bildete eine grundsätzliche Verständigung zwischen den Koalitionsfraktionen und ein erster Vorschlag von uns. Es war bisher nicht üblich und dennoch richtig, dass wir mit
diesem Vorschlag sehr schnell an die anderen Fraktionen herangetreten sind und den Weg der gemeinsamen Beratung gesucht haben. Das gemeinsame Beratungsverfahren war lösungsorientiert und effektiv. Das ist alles nicht selbstverständlich; wir wissen das aus dem parlamentarischen Betrieb. Alle haben sich bewegt und ihren Beitrag zum Gelingen geleistet.
Mein besonderer Dank gilt den von den Fraktionen vorgeschlagenen Experten, die uns gut beraten haben.
In der Anhörung im Innenausschuss haben die eingeladenen Verfassungsrechtler und anderen Experten den Gesetzentwurf inhaltlich unterstützt. Das war auch eine wichtige Aussage, die wir zur Kenntnis nehmen konnten. Die Tatsache, dass es sich jetzt nicht mehr um eine Ergänzung des Artikels 2, wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, sondern um einen selbstständigen Artikel 7a handelt, wertet diese neue Verfassungsbestimmung nach meiner Ansicht auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gesetzesinitiative verbindet sich weit mehr als nur Symbolik. Wir verstehen die Verfassungsänderung einerseits als Vorgabe für Verwaltung, Polizei und Justiz im Land Brandenburg, das friedliche Zusammenleben in unserem Land zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent entgegenzuwirken. Andererseits ist sie auch eine Aufforderung an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, im Rahmen der Zivilgesellschaft dazu beizutragen, dass Gewalt und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land keine Chance haben.
Dieses zivilgesellschaftliche Engagement wird die Landespolitik - da bin ich sicher - auch in Zukunft mit ganzer Kraft unterstützen. Wir wissen alle, dass wir auch in Brandenburg bis in die Mitte der Gesellschaft auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit treffen. Umfragen haben wiederholt belegt, wie tief in Teilen der Bevölkerung fremdenfeindliche und zum Teil auch rassistische Vorurteile verankert sind. So werden Sinti und Roma laut einer Studie, die im vergangenen Jahr im Menschenrechtsausschuss des Bundestages vorgestellt wurde, in vielen Bereichen diskriminiert: bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz und in Behörden. Wenn laut dieser Langzeitstudie 40 % der Deutschen sagen, sie wollten nicht in der Nähe von Sinti und Roma wohnen, und jeder Vierte Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannen will, dann ist klar, warum sich auch deutsche Sinti und Roma häufig nicht als Angehörige der Minderheit öffentlich bekennen und selbst Nachbarn nicht wissen, dass da eine Sintessa oder ein Roma neben ihnen wohnt.
Hinzu kommt, dass bestimmte Medien immer wieder Stimmung gegen Roma aus den Balkanländern machen. Das schon im Mittelalter vorhandene Zigeunerklischee, also tiefsitzende antiziganistische Vorurteile, sind das, worauf Roma in Deutschland treffen, und zwar egal, ob sie einen deutschen Pass, den eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder auch den eines Landes, das in der EU den Kandidatenstatus hat, besitzen. Deshalb war es richtig, dass der Hauptausschuss den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose im Rahmen der Anhörung zur Verfassungsänderung gehört hat. Ich hoffe - wir haben mit den Kolleginnen und Kollegen bereits
darüber gesprochen -, dass wir im neuen Jahr eine entsprechende Initiative zur Verbesserung der Situation der in Brandenburg lebenden Angehörigen der Minderheit verabreden können vielleicht auch wieder gemeinsam.
Die Fraktion DIE LINKE ist daran interessiert und dazu auch bereit.
Zuletzt lassen Sie mich zum Ausdruck bringen, dass meine Fraktion auch die Änderung des Artikels 25 der Landesverfassung, Rechte der Sorben und Wenden, begrüßt.
Wir betrachten diese Änderung als ersten Schritt, sozusagen als eine Vorleistung hin zu der für Januar 2014 geplanten umfangreichen Änderung des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben und Wenden im Land Brandenburg.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzesakt an sich - da haben Sie recht, Herr Dombrowski - bewegen wir nicht viel. Die eigentliche Herausforderung steht noch vor uns, nämlich diese Regelung mit Leben zu erfüllen. Dabei sind wir alle gefordert, und ich hoffe, das gelingt uns auch. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Petke, Ihre letzten Worte habe ich mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Sie waren nicht nur sprachlich, sondern auch in Ihrem Herangehen deutlich verändert. Ich habe mich gewundert, wie detailliert Sie sich angesichts Ihrer mangelnden Präsenz in den Sitzungen geäußert haben.
Aber entscheidend ist, wie man sich an einem Tag wie dem heutigen stellt.
Ich denke, die 2011 vom Landtag eingesetzte Enquetekommission hat einen guten Abschlussbericht vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Mittel der Enquetekommission war es möglich, transparent und unter direkter Einbeziehung von Experten die Situation in Brandenburg zu analysieren und fraktionsübergreifend Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung der Landes- und der Kommunalverwaltungen zu ziehen.
Ich möchte auch Dank aussprechen und dabei insbesondere Prof. Gebhardt hervorheben, der als Chef der AG Aufgabenverteilung wichtige Vorarbeit für die Kommission geleistet und großen Anteil am Zustandekommen des Abschlussberichtes hat.
Die Atmosphäre in der Kommission war offen, konstruktiv und schöpferisch, wozu letztlich alle beigetragen haben.
Was sind die wichtigsten Ergebnisse? Erstens sind wir uns darin einig geworden - und das ist keine Selbstverständlichkeit -, dass Reformbedarf besteht. Die Gründe sind genannt worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aus bisherigen Reformen gewonnenen Erfahrungen unterschiedlich sind. Insbesondere die Gemeindegebietsreform von 2003 - da stimme ich mit Ihnen überein, Herr Petke - mit zahlreichen zwangsweisen Zusammenschlüssen von Gemeinden hat offene Wunden hinterlassen. Deshalb war es nicht überraschend, dass von kommunalen Vertretern vielfach geäußert worden ist, dass sie keinen neuen Reformbedarf sehen. Für die Linksfraktion war von vornherein klar, dass bei den anstehenden Veränderungen das Prinzip der Freiwilligkeit einen hohen Stellenwert haben muss.
Wir vertrauen auf die Kraft der kommunalen Selbstverwaltung. Der Reformprozess soll von den Kommunen getragen sein, die in eigener Verantwortung tätig werden. Das Land muss mobilisieren, fördern und entsprechende Rahmenbedingungen setzen. Dazu gehört vor allem die Funktionalreform, bei der es im Kern um die Verlagerung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen geht. Langjährige Erfahrungen belegen, wie schwierig dieser Prozess umzusetzen ist. Mancher Anlauf ist in der Vergangenheit gescheitert.
Die Kommission hat ein umfangreiches Tableau von Landesaufgaben auf ihre Übertragbarkeit geprüft. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Von etwa 60 Aufgaben wird ein Drittel zur Übertragung auf die Kommunen empfohlen, ein weiteres reichliches Drittel für eine vertiefte Prüfung vorgeschlagen. Die Kommission empfiehlt, den Rest der Aufgaben nicht zu kommunalisieren, weil sie auf Landesebene besser aufgehoben sind. Dazu hat es heftige Diskussionen gegeben. Die Linksfraktion hat sich die Abwägung zwischen dem Grundsatz einer orts- und bürgernahen Aufgabenwahrnehmung und fachlichen Gesichtspunkten aus Sicht der Landesverwaltung nicht leicht gemacht. Auch für die Aufgabenübertragung von den Kreisen auf die Gemeinden gibt es klare Empfehlungen, zu denen zwischen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund im Wesentlichen Einigkeit hergestellt werden konnte.
In einem mit großer Mehrheit getragenen Grundsatzbeschluss formulierte die Kommission anspruchsvolle Anforderungen, die Grundlage für die Umsetzung der Funktionalreform in der nächsten Wahlperiode sein sollen. Dazu gehört der Grundsatz, dass Aufgaben in einer konsequenten Kommunalisierung möglichst als Selbstverwaltungsaufgaben auf die Gemeindeebene übertragen werden sollen. So weit waren wir noch nie.
Schrittweise hat sich die Kommission der Frage genähert, welche strukturellen Veränderungen vorgenommen werden sollen, um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern - landesweit und dauerhaft; das ist der entscheidende Punkt.
Die Kreise werden auch künftig als Zwischenebene gebraucht; sie nehmen überörtliche Aufgaben und Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen wahr. Bei unseren Betrachtungen konnten wir auf die Erfahrungen aus der Gebietsreform in MecklenburgVorpommern zurückgreifen. Wir waren uns einig, dass Mammutkreise wie in Mecklenburg-Vorpommern für uns nicht anstrebenswert sind. Wir wollen keine verkappten Regierungs
präsidien, sondern den Erhalt und die Stärkung der Landkreise in ihrem Charakter als kommunale Einheiten.
Zugleich ist klar, dass - gemessen an den Maßstäben der Kreisgebietsreform von 1993 - Handlungsbedarf besteht. Ich denke, darüber müssen wir nicht diskutieren.
In einem ausführlichen Gutachten zur Übertragung von Landesaufgaben auf die Kommunen hat Prof. Bogumil vier Modelle für die Landkreisstruktur vorgeschlagen. Aus unserer Sicht fiel sowohl das Modell mit weiterhin 14 Landkreisen als auch das Modell mit künftig nur noch 5 Landkreisen aus. Die Linke hat sich dafür stark gemacht, dass sich die Kommission nicht auf ein Modell festlegt, sondern einen Korridor fixiert. Wir wollten, dass künftig 12 bis 8 Landkreise existieren. Letztlich empfiehlt die Kommission, dass sich das Land perspektivisch in 7 bis 10 Landkreise unterteilen soll. Damit können wir leben.
Wir setzen uns dafür ein, dass die anstehende Kreisreform nach dem Prinzip der Freiwilligkeit mit entsprechenden Lösungen von unten umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren! Erfreuliche Übereinstimmung konnte zur Reform auf Gemeindeebene hergestellt werden. Die Kommission empfiehlt, nicht erneut eine landesweite Gemeindegebietsreform durchzuführen. Die Gemeinden sollen in ihrem Gebietsbestand erhalten werden. Stattdessen sollen Verwaltungen konzentriert werden. Das macht sich letztlich am Amtsmodell fest, das zur brandenburgischen Amtsgemeinde weiterentwickelt werden soll. Dabei orientieren wir uns an der Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, aber wir greifen auch auf Erfahrungen der Enquetekommission „Gemeindegebietsreform“ im Land Brandenburg zurück, die von 1997 bis 1999 tätig war. Dieses Modell ist in seinen Grundzügen im Abschlussbericht definiert, kann aber entsprechend den Gegebenheiten in Brandenburg weiter ausgestaltet werden. Dazu müssen zügig die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist klar, dass die Gemeinden in Brandenburg weiterhin die Option haben, sich zu Einheitsgemeinden zusammenzuschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Land Brandenburg wird es auch künftig kreisfreie Städte geben. Wie viele es sein sollen, hat die Kommission von einer vertieften Prüfung, insbesondere zu den finanziellen Folgen einer Einkreisung, abhängig gemacht.
Ein Wort zur kommunalen Kooperation: Diese Zusammenarbeit zwischen den Kommunen bietet nach unserer Ansicht erhebliches Potenzial. Es liegt jedoch an den Kreisen und den Gemeinden selbst, wie sie dieses Potenzial zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft erschließen.
Ich komme zum Schluss. Die Linke hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit Sitz und Stimme an der Arbeit der Kommission teilnehmen konnten. Es war anstrengend, aber es war richtig, dass der Sachverstand und die Sichtweisen von Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund unmittelbar in die Diskussion einfließen konnten. Es wäre gut, wenn es auch bei der Umsetzung
der Reformen gelingen würde, diesen fruchtbaren Dialog mit den Verbänden weiterzuführen. Nur so wird es möglich sein, das Prinzip der Freiwilligkeit beizubehalten, wofür wir uns weiter einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manch einer befürchtet, dass dieser Abschlussbericht die gleiche Missachtung erfahren wird wie die Empfehlungen der Enquetekommission „Gemeindegebietsreform“ in der 2. Wahlperiode. Ich bin optimistisch, dass das nicht der Fall sein wird; denn es hat ungeachtet der vorliegenden Sondervoten große Übereinstimmung zwischen den Mitgliedern der Kommission gegeben. Das betrachte ich als wichtige Voraussetzung dafür, dass der notwendige Nachdruck entwickelt werden kann.
Zur Erinnerung - Siegwart Schippel hat es schon gesagt -: Im Jahr 1999 hatte die CDU ein Sondervotum eingebracht, in dem sich die Fraktion gegen die brandenburgische Amtsgemeinde, die damals schon möglich gewesen wäre, und für den Erhalt aller Kleinstgemeinden aussprach. Wenige Monate später stellte die CDU den Innenminister, der dann genau das Gegenteil von dem gemacht hat, was seine Partei und er selbst in der Opposition versprochen hatten. Das fiel mir - warum auch immer - sofort wieder ein, als ich das CDU-Sondervotum zum vorliegenden Abschlussbericht las.
Meine Damen und Herren! Der neue Landtag und die neue Landesregierung werden mit diesen Empfehlungen umzugehen haben. Wir werben dafür, dass die Gemeinden, Ämter und Landkreise schon jetzt aktiv werden, sich Gedanken machen, aufeinander zugehen und nach neuen Lösungen suchen, die den örtlichen Gegebenheiten am besten entsprechen und mit denen kommunale Selbstverwaltung sowie bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Nein, ich werde jetzt nicht singen. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Goetz, Sie haben sich wirklich viel Mühe gegeben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf füllt das Land Brandenburg seine im Rahmen der Föderalismusreform gewonnene Kompetenz im Beamtenrecht aus. Insgesamt ist durch die lange und gründliche Vorbereitung ein ausgereiftes Gesetz entstanden, das überholte Mechanismen des Beamtenrechts, zum Beispiel den an das Lebensalter gebundenen Aufstieg, aufhebt und heutigen Entwicklungserfordernissen angleicht. Dem Gesetzentwurf kann also in wesentlichen Regelungen bedenkenlos zugestimmt werden, weil er Verbesserungen im Sinne einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts schafft. Dazu ist in der 1. Lesung viel gesagt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzliche Diskussionen hat es im weiten Vorfeld um die Frage der Lebensarbeitszeit für die brandenburgischen Landesbeamten gegeben, die der Innenminister in der 1. Lesung als zentralen Punkt der Gesetzesänderung bezeichnet hat. Hier sind wir zwar formal frei in unserem Handeln, aber durch die - bekanntlich von der Linken - abgelehnte Entscheidung auf Bundesebene, das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, reduziert sich dieser Spielraum faktisch auf null. Wir vollziehen also mit diesem Gesetz nur das nach, was durch Bundesrecht für die Arbeitnehmer vorgeschrieben worden ist.
Eine besondere Problematik ist dabei die spezielle Situation in der Polizei, in der Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst. Für diese Bereiche galt nach bisherigem Recht das einheitliche Pensionsalter von 60 Jahren. Im Koalitionsvertrag von SPD und der Linken ist ohne Berücksichtigung dieser Besonderheit durchgängig für alle Landesbeamten eine Pensionsaltersgrenze von 67 Jahren fixiert worden. Die Koalitionspartner haben sich danach in einem längeren und schwierigen Diskussionsprozess zu den besonderen Bedingungen in der Polizei und den anderen genannten Bereichen verständigt.
Im Ergebnis ist die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene, deutlich verbesserte Regelung entstanden, die wesentlich an die bisherigen Bedingungen anknüpft. Allerdings wird mit diesem Kompromiss auch die bisher gegebene Gleichstellung aller Polizeibeamten hinsichtlich der Lebensarbeitszeit aufgegeben und durch einen ziemlich komplizierten Modus ersetzt.
Andere Länder und auch der Bund sind nicht diesen Weg gegangen. So hat sich der Bund in seiner Verantwortung für die Bundespolizei dafür entschieden, die verschiedenen Laufbahngruppen nach wie vor gleich zu behandeln, sodass der mittlere, der gehobene und der höhere Dienst bei der Bundespolizei künftig zwei Jahre später, also mit 62 Jahren, in den Ruhestand geht. In Brandenburg wird dagegen der höhere Dienst bei der Polizei künftig das Pensionsalter erst mit dem 65. Lebensjahr erreichen. Dafür soll es auch keine Abschlagsmöglichkeiten geben.
Ich denke, diese Regelung wird kritisch betrachtet, aber insgesamt akzeptiert. Problematisch ist der jetzt vorgesehene Unterschied in der Lebensarbeitszeit zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst. Bei Beamten des gehobenen Dienstes soll das Pensionsalter bis 2029 schrittweise auf 64 Jahre angehoben werden, während es bei Beamten des mittleren Dienstes um zwei Jahre, also auf 62 Jahre, angehoben wird.
Hier gibt es allerdings vielfach Gemeinsamkeiten in der Tätigkeit. Das kommt darin zum Ausdruck, dass mit dem Gesetz Bedingungen formuliert werden, unter denen die Beamten des gehobenen Dienstes ihre Lebensarbeitszeit auf 62 Jahre reduzieren können. Wie viele von diesen Abschlägen Gebrauch machen können, ist nicht genau bekannt. Die Zahlen schwanken bei den Beamten des gehobenen Dienstes zwischen 60 und 90 %. Allein der zuverlässige Nachweis des Schichtdienstes bei der Volkspolizei der DDR dürfte ein Problem sein.
Weil viel dafür und eigentlich nichts dagegen spricht, haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Land Brandenburg - wie die anderen Bundesländer auch - zumindest den mittleren und den gehobenen Dienst gleichstellt. Dazu hat es heftige Diskussionen mit der SPD gegeben. Für mich ist nach wie vor unverständlich, dass der Ministerpräsident nicht bereit war, unserem Vorschlag zu einer Gleichstellung von mittlerem und gehobenem Dienst zu folgen.
Aber ich gehe optimistisch davon aus, dass dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wir alle haben noch Möglichkeiten, darüber nachzudenken, und ich hoffe, dass das auch geschieht. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es auch kurz machen. Wir reden hier über ein Gesetz in 1. Lesung, mit dem eine rechtliche Anpassung an veränderte bundesrechtliche Bedingungen vorgenommen werden soll. Es werden damit keine neuen Befugnisse für die Polizei geschaffen. Das muss man hier eindeutig feststellen. Ich bestätige die Einschätzung des Innenministers, dass mit diesen Rechten in der Vergangenheit sehr verantwortungsbewusst umgegangen worden ist. Unter dieser Voraussetzung können wir uns im Innenausschuss verständigen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kämpferische CDU setzt sich für Musterverfahren ein und erweckt damit den Eindruck, etwas für Altanschließer tun zu wollen denn vor diesem aktuellen Hintergrund diskutieren wir ja. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist alles andere als glaubwürdig, aber das ist Ihnen ja auch egal. Sie blenden völlig aus, dass Sie als Regierungspartei nichts dafür getan haben, dass die spezifischen Sichtweisen und Probleme der Altanschließer Berücksichtigung finden.
- Der Bund hat damit nichts zu tun.