Sigmar-Peter Schuldt

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Antworten auf unsere Große Anfrage fallen aus unserer Sicht grundunterschiedlich aus. Zum Teil sind Ihre Angaben recht konkret und brauchbar, so zu den allgemeinen Fragen 1 bis 17, andererseits sind sie unzureichend oder Sie selbst wissen offenbar schlichtweg nichts, so Fragen, bei denen es um Einzelheiten zu den Fällen von Leistungsmissbrauch geht. Das betrifft vor allem die Fragen 18 bis 30, die Sie offenbar überhaupt nicht beantworten können, weil Ihnen dazu angeblich jegliche Zahlen fehlen.
Das betrifft erstens die Landesebene und setzt sich zweitens auf der Kreisebene fort. Auch für die Kreisebene beantworten Sie unsere allgemein gehaltenen Fragen 31 bis 35 recht detailliert und brauchbar. Zu den Einzelfragen 36 bis 42 zu Fällen von Leistungsmissbrauch können Sie dann wiederum keine Angaben machen.
Erstens: Zu unseren Fragen 1 bis 16 habe ich dann auch nur eine kurze Anmerkung und zwei Nachfragen. Eine Anmerkung zur Frage 8 b): Meines Erachtens wäre es sinnvoll, auch die Personen statistisch zu erfassen, die eine Förderung zur freiwilligen Heimkehr ablehnen. Dann lassen sich nämlich Rückschlüsse auf die Rückkehrbereitschaft insgesamt ziehen.
Zur Frage 17 a): Hier halten wir eine Regelüberprüfung des Vermögensstandes Abzuschiebender für dringend erforderlich. Eine Prüfung von Fall zu Fall reicht nicht aus, um beispielsweise auch durch eine Sicherung von Sachen, zum Beispiel Autos, Unterhaltungselektronik usw., die Kosten von Abschiebung optimal abzudecken
Nachfrage zu Frage 8 b): Welche genauen Voraussetzungen sind es, nach denen über das REAG/GARP-Programm eine freiwillige Ausreise gefördert werden kann?
Nachfrage zu Frage 15: Aufgrund Ihrer Antworten zu den Fragen 5 a) und 15 können wir nicht erkennen, wie hoch die Anteile an den auf rund 1 Million Euro im Jahr 2003 angelaufenen Abschiebungskosten waren, die a) durchgesetzt, das heißt eingetrieben, und b) tituliert waren, aber nicht eingetrieben werden konnten. Können Sie hier konkrete Zahlen nennen?
Zweitens zu den Detailfragen. Zum Leistungsmissbrauch, also zu den Fragen 18 bis 30 und 36 bis 42, ist zu sagen: Es ist hier eine Differenzierung unter nichtdeutschen Tatverdächtigen danach vorzunehmen, ob diese hier legal leben oder als Asylbewerber oder gar als Illegale. Anders ist der Kreis von Personen, die nach Deutschland einreisen, um unsere sozialen Sicherungssysteme durch Leistungsmissbrauch gezielt auszunutzen, nicht feststellbar.
Dasselbe muss dann insbesondere auch für die gestiegene Zahl der Fälle des Missbrauchs gelten, bei denen Doppel- und Mehrfachbeantragungen vorliegen oder Familienangehörige fingiert werden. Diese Fälle weisen nämlich eine gesteigerte kriminelle Energie auf und sind für die Allgemeinheit in höchstem Maße schadensträchtig. Eine höhere Schadensträchtigkeit liegt auch bei Personen nahe, die einschlägig oder sonst strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Auch Verbindungslinien zur organisierten Kriminalität sind hier wahrscheinlich nicht auszuschließen. Angesichts des Umfangs dieser Fälle ist ihre statistische Erfassung dringend verbesserungsbedürftig. Sonst werden wir absehbar den Überblick darüber verlieren, was hier bei uns, in unserem schönen Land Brandenburg, geschieht. Zunächst einmal vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum zweiten Teil: Wenn Sie dazu nichts zu sagen haben - bitte schön, wir ja, und unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten eine Antwort auch auf diese Fragen.
Zu einer weitergehenden Beantwortung unserer Fragen sind Sie, meine Damen und Herren von der SPD wie auch von der CDU sowie von der PDS, wahrscheinlich nicht in der Lage oder nicht willens. Eine Befassung mit der Bemerkung der kommunistischen PDS, wie sie zu dem Ausländerproblem steht, erübrigt sich übrigens auch.
Wir müssen mit dem wenigen Geld, das wir in Brandenburg haben, Haus halten, sprich: sparen, und darauf achten, dass es
dorthin gelangt, wo es am nötigsten gebraucht wird, also wo es in einem sozialen Staat auch hingehört. Dazu müssen wir aber zumindest wissen, wann, wo und an wen wir wie viel Geld berechtigt oder auch nicht berechtigt ausgeben. Schon an dieser Stelle werden wieder die Defizite dieser Landesregierung offenbar.
Das ohnehin knappe Geld gehört ganz bestimmt nicht in die Hände von Asylbewerbern oder sonstigen Illegalen, die ihre Identität verschleiern, Asylbewerbern, sonstigen Illegalen oder anderen Personen, die doppelt oder mehrfach soziale Leistungen beantragen, oder Asylbewerbern, sonstigen Illegalen oder anderen Personen, die für fingierte Familienangehörige Sozialleistungen kassieren. Ob Sie es glauben oder nicht, meine Damen und Herren, das sind Straftaten. Das hier verlorene Geld fehlt uns an anderer Stelle. Deswegen ist es auch notwendig, dass diese Landesregierung jederzeit ganz konkrete Angaben zum Täterkreis machen und selber darauf zurückgreifen kann zur Ermittlung und zur Vorbeugung.
Nun geht es mir hier nicht darum, auf irgendwelche Asylbewerber oder andere Ausländer einzuhacken, mitnichten. Es geht mir allein darum, exakt dieser Landesregierung zu verdeutlichen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Genau diese zur Ermittlung und Vorbeugung notwendigen und umfassenden Erkenntnisse haben Sie ja offensichtlich nicht. Sonst müssten Sie unsere Detailfragen 18 bis 30 und 36 bis 42 beantworten können.
Auch politisch halten wir von der DVU-Fraktion dieses Problem für hochbrisant. An allen Enden und Ecken wird in Deutschland und besonders hier in Brandenburg, wenn es um die Bevölkerung des eigenen Landes geht, gespart. Überall wird dem ehrlichen Bürger in die Brieftasche gegriffen, den Familien bei den Kosten für die Schülerbeförderung, der Oma durch die Senkung der Rente und die Praxisgebühr und den Arbeitslosengeld-II-Beziehern künftig durch Vernichtung ihrer sauer angesparten privaten Altersrücklagen. Wie wollen Sie es denen gegenüber vertreten, dass Leistungsmissbrauch von Asylbewerbern und Illegalen hier nicht konsequent verfolgt wird? Die Ehrlichen beißen die Hunde und den Verbrecher lässt man laufen. - Das kann nicht das Ergebnis sein.
Nach alldem frage ich mich, woran das eigentlich liegt. Ist das etwa mutwillig? Das hätte in diesem Landtag sicherlich nichts zu suchen. Ist das Unvermögen? Auch das wäre hier wohl fehl am Platze. Oder ist es schlicht nur ein Problem, das zur Optik gehört, aber jedenfalls nicht zu diesem Landtag? Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, sich noch einmal diese Große Anfrage durchzulesen. Vielleicht kommen Ihnen dann selber solche Gedanken und vielleicht können Sie dann zu den Damen und Herren auf der Regierungsbank sagen: Hier müsst ihr endlich mal handeln! - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Überarbeitung des Jugendgerichtsgesetzes, kurz JGG, mit über 70 Änderungen zeigt den Reformbedarf. Ich meine, es ist die Mühe wert, denn es handelt sich um einen Kernbereich des deutschen Strafrechts. Die Erkenntnisse der Ausschussreise nach Kiel haben mich darin im Übrigen bestärkt.
Lassen Sie mich zunächst den Antrag in seinen Grundzügen darstellen. Wir meinen: Straftat bleibt Straftat. Auch wer als Jugendlicher vor dem Jugendrichter steht, hat in aller Regel etwas ausgefressen, was man nicht mehr als Bubenstreich in Lehrermanier mit erhobenem Zeigefinger abhandeln kann. Hier muss zunächst eine spürbare Sanktion her. Alles andere führt nur dazu, dass selbst jugendliche Serientäter als Helden ihrer Clique den Gerichtssaal verlassen. Sie denken: Hurra, es ist nichts passiert, weiter so! Das untergräbt das Rechtsbewusstsein und wird weder der Tat noch dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerecht.
Andererseits, das ist natürlich nicht zu übersehen, sind Straftaten Jugendlicher vielfach Ausdruck von Erziehungs- und Bildungsdefiziten oder Ergebnis von Drogensucht oder großer Perspektivlosigkeit. Dem müssen wir uns stellen. Hierauf ist der zweite Schwerpunkt zu legen, meine Damen und Herren.
Beide Erkenntnisse zusammen führen zu einer Doppelstrategie, bestehend aus Sanktionen und Erziehung. Das ist Leitlinie für unseren gesamten Entwurf. Durch die Änderung der §§ 14, 17 und 18 stellen wir die Spürbarkeit sicher. Die Verwarnung wird zur Ausnahme und ist bei Gewaltdelikten ausgeschlossen. Die Schwere von Tatunrecht und Schuld ist zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten für die Verhängung von Jugendstrafen einzubeziehen, nicht mehr ausschließlich erzieherische Erwägungen.
Erzieherische Erwägungen fallen dann bei der Gestaltung der Bewährungszeiten, § 21 ff., ins Gewicht. Hier bekommt der Richter mehr Spielraum, auf Defizite des Jugendlichen einzugehen, insbesondere bei Bildung, Therapie und Integration.
Bei den weiteren Erziehungsregelungen differenzieren wir nicht nur zwischen den Auflagen und den Erziehungsmaßregeln. Die bisherige Weisung geht darin auf. Es wird zudem klar gesagt, was Auflage und was Erziehungsmaßregel ist. Auflagen knüpfen an das Tatunrecht an, Erziehungsmaßregeln an den im Einzelfall vorhandenen Erziehungsbedarf. Beide Kataloge werden auch auf Heranwachsende unter Anwendung des JGG erweitert. Ausbildung, Integration, Suchttherapie und der Schutz vor weiterer Verschuldung sind jeweils die Schwerpunkte.
Zur Erziehung muss der Jugendliche auch während der gesamten Bewährung unter Aufsicht bleiben. Dafür sind Bewährungshelfer da, unser § 24, aber auch die Jugendgerichtshilfe, die wir für kompetent halten, Jugendliche für die Dauer des gesamten Strafverfahrens zu unterstützen. Sie erhält eine entsprechende Schlüsselstellung.
Schließlich halten wir es für unerlässlich, für Heranwachsende bei Tötungsdelikten und dringender Wiederholungsgefahr aufgrund unheilbarer Erkrankungen unter strenger Voraussetzung die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung zu erörtern. Hier
muss der Schutz der Allgemeinheit Vorrang haben. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Bis bald.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tragödie zweiter Teil:
Für den Bereich Jugendstrafrecht besteht ein umfassender Reformbedarf. Wenn ich hier von Tragödie gesprochen habe, dann ist es Ihre Tragödie, die Sie uns heute vorspielen, Sie, die doch von morgens bis abends hier herumkrakeelen und sagen: Wir sind die größten Demokraten. Der Ministerpräsident hat ja auch nur von den demokratischen Parteien gesprochen. Wo ist denn Ihre Demokratie, meine Damen und Herren? Indem Sie nicht einmal auf vernünftige Anträge einer Oppositionspartei reagieren? Oder können Sie es eventuell vielleicht gar nicht?
Meine Damen und Herren, ich komme zu unserem Antrag zurück. Selbstverständlich wollen wir damit sichern, dass die Einzelpunkte unseres Entwurfs, die dringend notwendig sind, auf der Bundesebene auch tatsächlich beachtet werden. Der Weg dahin ist eben nur eine Bundesratsinitiative mit einem vollständig ausformulierten Gesetzentwurf. Wann haben Sie das denn überhaupt schon einmal gemacht, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen? Es kann doch übrigens nicht die Frage sein, dass wir das dann auch so machen, wie es notwendig wird. Das ist Ausdruck der seriösen Politik, die unsere DVU-Fraktion hier seit nunmehr fast fünf Jahren betreibt.
In diesen Reformentwurf gehört dann eben auch alles hinein: die Doppelstrategie von Sanktionen und die Erziehung, die ich schon dargelegt habe. Bloße Ermahnungen, von der Wirkung her sachfremde Strafen und dergleichen helfen wirklich nicht mehr weiter. In den Augen jugendlicher Täter wirkt das geradezu lächerlich und bestärkt in dem Sinne im Grunde genommen den Jugendlichen, der sagt: Ach, es passiert uns sowieso nichts.
Nicht nur bei den Jugendlichen, sondern gerade bei denjenigen im Alter von 18 bis 21 Jahren besteht ja wohl dann noch erzieherischer Bedarf, wenn wegen mangelnder Reife das JGG anzuwenden ist. Eine möglichst enge Nähe der Tat zu den Sanktionen mithilfe gemeinnütziger Arbeit und des Täter-OpferAusgleichs und - auch wenn die PDS hier vielleicht wieder aufjault - die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung bei Heranwachsenden im Falle vorsätzlicher Tötungsdelikte, wenn aufgrund einer nicht heilbaren oder nicht absehbar heilbaren
Erkrankung die dringende Gefahr einer Wiederholung besteht, sind zu gewährleisten.
Die Voraussetzungen für die Anordnung und Überprüfung sind viel strenger als bei Erwachsenen. Es sind jeweils zwei Gutachten erforderlich, um zu einem einheitlichen Ergebnis zu kommen.
Auch die Bildungs- und erzieherischen Aspekte bleiben während der Sicherungsverwahrung erhalten. Es kann also nicht angehen, dass etwa in so klassischen Kriminalfällen wie demjenigen des Kindermörders Bartsch von staatlicher Seite nach Verbüßung einer Jugendstrafe keine Handhabe besteht. Dieser Fall war übrigens vor einiger Zeit - nach 40 Jahren - Gegenstand einer ARD-Serie. Er ist bis heute ein Synonym für Kindermörder.
Übrigens, meine Damen und Herren, bei seiner letzten Tat war dieser Jürgen Bartsch schon 19 Jahre alt. Oder soll ich sagen: erst 19 Jahre alt? Bedenken Sie bitte auch bei Ihrer Überlegung, ob Sie vielleicht doch unserem Antrag zustimmen werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tourismus entwickelt sich langsam zum wichtigsten Brandenburger Wirtschaftszweig. Dies gilt insbesondere für den Wassertourismus, und zwar angesichts der Tatsache, dass Brandenburg mit 6 500 km Wasserweg für Paddelboote und mit 1 600 km für Motorboote aufwarten kann.
Die gestiegene Nachfrage nach Hausbooten belegt, dass sich Brandenburg inzwischen auch international zum Wassertourismusland entwickelt hat. 568 Standorte liegen am Wasser oder in unmittelbarer Nähe von Gewässern, die für den Wassertourismus relevant sind. Es gibt 14 öffentliche Sportbootliegestellen und sechs wassertouristisch relevante Schleusen. Daher begrüßen auch wir als DVU-Fraktion ausdrücklich die Tatsache, dass sich die Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Barnim sowie die drei nordbrandenburgischen Städte Neuruppin, Oranienburg und Eberswalde am 1. Juni 2004 zur Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg zusammenschlossen - sicherlich bald auch die Uckermark.
Schließlich sind alle Landkreise Bestandteil der größten zusammenhängenden Binnenwasserfläche Europas. Dies gilt es stärker für eine touristische Nutzung zu erschließen. So leben beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden oder in Irland ganze Regionen von dieser Form des Tourismus. Herr Dr. Ehler ist schon darauf eingegangen. Übrigens auch von uns herzlichen Glückwunsch.
Die Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg zielt daher bewusst auf die Entwicklung und Stärkung der touristischen Potenziale durch den Ausbau und die Vernetzung der Wassertourismusgebiete in der Region. Das betrifft unter anderem die
Reaktivierung und Sanierung alter Wasserstraßen in Verbindung mit dem Bau von Schleusen und Brücken. Für Wasserwanderer, Motorbootfahrer und Fahrgastschiffe sollen damit neue Routen und Wasserwege erschlossen werden, die bisher nicht oder nur sehr umständlich zu erreichen sind. Ziel ist es, durch Verknüpfung verschiedener Wasserreviere eine deutliche Erweiterung des Fahrtgebietes von derzeit 150 auf 320 Kilometer - ein Revier mit großer Strahlkraft in Europa - zu erreichen.
Daher begrüßen wir als DVU-Fraktion den vorliegenden Antrag zur Unterstützung der Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg durch das Land ausdrücklich. Wir beziehen uns dabei insbesondere auch auf die Aussagen aller Industrie- und Handelskammern des Landes, welche sich für eine bessere Infrastruktur und bessere Rahmenbedingungen für die Wassertourismuswirtschaft einsetzen.
Dafür geben wir als DVU-Fraktion allerdings, ebenfalls in Übereinstimmung mit den Kammern, Unternehmen und Verbänden, zu bedenken, dass die vom Bundesverkehrsministerium geplante Bootsmaut die hoffnungsvolle Entwicklung im Wassertourismus in Berlin und Brandenburg gefährdet. Selbst Ministerpräsident Platzeck forderte vor kurzem vom Bund einen Verzicht auf die geplante Maut für Motorboote und Segelyachten. Dann tun Sie aber bitte auch in Verhandlung mit Ihren SPD-Parteifreunden in Berlin etwas dafür, insbesondere in Verbindung mit dem Exministerpräsidenten und heutigen Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe, damit diese unsinnige und wirtschaftsfeindliche Maßnahme unterbleibt. Statt solche unsinnigen Mautgebühren einzuführen, deren Verwaltungsaufwand zudem in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, sollte der Bund lieber in den Ausbau der Wasserwege und Schleusen in Nordbrandenburg investieren. Dafür soll und muss sich die Landesregierung in Berlin einsetzen. Sonst wird die Umsetzung des vorliegenden Antrages, den wir, wie gesagt, voll und ganz unterstützen, durch Bundeshandlung völlig konterkariert. - Ich bedanke mich. Bis zur 4. Legislaturperiode - auf Wiedersehen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 32 Seite 199 und Band 34 Seite 9. Darin heißt es:
„Von einer Ermächtigung kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn sie vorliegt. Die ermächtigende Norm muss in Kraft gesetzt sein, bevor die darauf gestützte Norm erlassen werden kann.“
Das ist die formale Seite. Und, Herr Kollege Klein, es geht dabei um Menschen. Aber was ist deren Auswirkung? - Ein antizipierter Akt der Länderfusion von Berlin und Brandenburg.
Eine länderübergreifende Fusion von Obergerichten muss dauerhaft Bestand haben und sorgfältig ausgearbeitet sein. Das ist bis jetzt nicht geschehen, meine Damen und Herren. Deshalb halten wir als DVU-Fraktion die hier zu debattierende Verfassungsänderung zumindest insoweit für bedenklich, als diese quasi einen Blankoscheck für den Umgang mit Rechtspflege in diesem Sinne darstellt. Das Land Brandenburg begibt sich damit immerhin eines wesentlichen Teils seiner dritten Gewalt. Die Judikative als wesentliches Element der Ländersouveränität ist aber kein Spielball für Experimente, schon gar nicht für solche unausgegorenen.
Der bisherige Gang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, die Behandlung im Hauptausschuss, die Ablehnung auch im Rechtsausschuss und insbesondere die durch uns beantragte öffentliche Anhörung im Hauptausschuss haben ergeben, dass eine Vielzahl bestehender Bedenken, seien sie dienstrechtlicher, personeller oder haushalterischer Art, bisher nicht ausgeräumt wurden.
Verfassungsrelevanz hat die heute debattierte Verfassungsänderung aber auch unter folgenden Gesichtspunkten: Es darf hierdurch nicht ein wesentlicher Teil der Länderfusion ohne Bürgervotum vorweggenommen werden. Der mit vorliegender Ermächtigungsnorm zu ebnende Staatsvertrag bewirkt genau das, meine Damen und Herren. Was soll aber geschehen, wenn die Fusion unserer Länder erneut scheitert, etwa am Willen unserer Bürger? Soll dann alles einfach wieder rückgängig gemacht werden? Brandenburg und Berlin bleiben eigenständig, und es ist nicht auszuschließen, dass sie verschiedene politische Wege gehen. In Berlin regiert etwa Rot-Rot und in Brandenburg teilen sich PDS und SPD die Oppositionsrolle. Konkret: Wie soll das verhindert werden, was mit dem gemeinsamen OVG Lüneburg der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein Ende der 80er Jahre passierte? Dies genoss bundesweit sehr hohes Ansehen. Es wurde aus politischen Gründen wieder aufgelöst. Das wollen wir in Brandenburg nicht erleben.
Schließlich ist auch die einjährige vertragliche Kündigungsfrist eine Wahnsinnsidee. In dieser Zeit ist wohl ein kompletter Gerichtsumzug mit Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit eines Gerichts nicht zu leisten.
Einer Verfassungsänderung zur Errichtung unausgegorener rechtspolitischer Ziele werden wir jedenfalls nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der gesetzliche Schutz der Bezeichnung „Ingenieur“ ist wichtig. Insbesondere hinsichtlich des Schutzes von hochwertigen Gemeinschaftsgütern und der Gefahrenabwehr ist es notwendig, dass eine ausreichende Qualifikation derjenigen Personen, welche eine Berufsbezeichnung führen, gewährleistet ist. Das gilt auch und gerade angesichts der zunehmenden Liberalisierung im Baurecht.
All dem wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen. So ist der Titel „Beratende Ingenieurin“ bzw. „Beratender Ingenieur“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, welche von der Brandenburgischen Ingenieurkammer als Aufsichtskörperschaft auf Antrag und bei Nachweis von Unabhängigkeit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Ingenieurbefähigung und einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit durch Urkunde und Stempel vergeben wird. Inhaber dieses Titels werden in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen.
Zur Überwachung ihrer Berufstätigkeit sind sie Pflichtmitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer. Ich gebe es ehrlich zu: Bei dem Wort „Pflichtmitgliedschaft“ habe ich immer Bauchschmerzen.
Wer die genannten Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllt, kann als freiwilliges Mitglied der Kammer beitreten, wenn er in Brandenburg wohnt oder hier seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht und eine Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweist.
Wer diesen Tätigkeitsnachweis nicht erfüllt oder noch studiert, kann auf Antrag als Anwärter ebenfalls Kammermitglied werden.
Wer die Berufsbezeichnung „Bauingenieurin“ oder „Bauingenieur“ zu führen berechtigt ist, über den Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen verfügt und Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren Praxiszeit nachweist sowie in Brandenburg wohnt oder hier seiner Tätigkeit nachgeht, muss in das Verzeichnis der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen werden.
Die dort eingetragenen Ingenieure können Kammermitglieder werden. In jedem Fall wird die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure durch die Kammer geführt. Die dort Eingetragenen haben die gleichen Berufsaufgaben und Berufspflichten wie Kammermitglieder. Die bisher aufgrund des geltenden Baurechts den Bauingenieuren auferlegten Verpflichtungen, welche durch die Liberalisierung wegfielen, werden nunmehr durch die Berufspflichten und -aufgaben gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf kompensiert. Darüber hinaus ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Überwachung durch die Ingenieurkammer gewährleistet.
Einer zusätzlichen Pflichtmitgliedschaft in der Kammer bzw. einer Eintragung im Verzeichnis der bauvorlageberechtigten Ingenieure, wie von der PDS gefordert, bedarf es daher wirklich nicht. Unsere DVU-Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlussempfehlung deshalb zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tun wir endlich etwas für weitere Hilfsbedürftige in unserem Land! Auf Länderebene manifestiert sich derzeit in zahlreichen Initiativen die Etablierung von Opferhilfeeinrichtungen, die - in unterschiedlichem Ausmaß - von den jeweiligen Länderjustizverwaltungen finanziell oder personell unterstützt werden. Vorbildlich hierbei ist das Land Niedersachsen, das einen besonderen Weg zur Ausweitung des Opferschutzes beschritten hat.
Ausschlaggebend für die Entscheidung meiner Fraktion, mit diesem Antrag eine Opferhilfe unter dem Dach einer Stiftung zu beantragen, war die Überlegung, dass den Opfern schwerer Straftaten nicht nur professionelle psychosoziale Beratung und Betreuung angeboten werden muss, sondern auch finanzielle Unterstützung. Dafür erscheint die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ideal. Eine Stiftung kann ebenso wie ein Verein als gemeinnützige Einrichtung Spenden und Geldauflagen empfangen, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach § 153 a der Strafprozessordnung bzw. § 56 b des Strafgesetzbuches ausgesprochen werden, und kann damit sozusagen die Zuwendungen an Opfer oder Opferhilfeeinrichtungen selbst finanzieren. Eine Stiftung kann aber auch - im Gegensatz zu einem Verein - durch eine Behörde verwaltet werden. Damit ist sie in ihrem Bestand und damit in ihrer Geschäftsführung unabhängig von privatem Einsatz einzelner engagierter Ehrenamtlicher.
Die Stiftung ist - das sind der Vorschlag und das Anliegen meiner Fraktion - als Dachstiftung zu organisieren. Unter ihrem Dach können in allen Landkreisen Opferhilfefonds eingerichtet werden. Aus diesen regionalen Fonds können dann Hilfeleistungen für die Kriminalitätsopfer finanziert werden.
Die Vorbildwirkung des Landes Niedersachsen - zumindest in diesem rechtspolitischen Bereich - habe ich nicht umsonst erwähnt. In jedem der elf Landgerichtsbezirke Niedersachsens ist ein solches Opferbüro eingerichtet worden. In fünf Bezirken haben sich im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Bemühungen die Kommunen bereit erklärt, die Räumlichkeiten für Opferhilfebüros mietfrei zur Verfügung zu stellen. In den übrigen Landgerichtsbezirken sind die Opferhilfebüros in Räumlichkeiten der Justiz untergebracht. Ich meine, meine Damen und Herren, das ist ein erstklassiges Beispiel, wie sich eine Rechtsgesellschaft für die Menschen einsetzt und sich nicht nur vorwiegend, wie das in Brandenburg noch der Fall ist, lediglich mit Täter-und-Verurteilte-Fokussieren befasst.
Ich denke, damit liegen wir als DVU-Fraktion auch genau auf der Linie der Europäischen Kommission. Da darf ich insbesondere auf Herrn Exjustizminister Schelter zum Grünbuch der EU-Kommission „Entschädigung für Opfer von Straftaten“ vom 15. Oktober 2001 rekurrieren, der anmahnte, dass die EU auf Gemeinschaftsebene zu einer Verbesserung der staatlichen Entschädigung für Opfer von Straftaten drängt.
„In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts brauchen wir auch gemeinsame Mindestnormen und Mindeststandards in den Mitgliedsstaaten bei der
Entschädigung für Opfer von Straftaten. Wir müssen für alle in der EU wohnenden Personen ein leicht zugängliches Basisniveau schaffen, gleichgültig, an welchem Ort in der EU sie Opfer einer Straftat geworden sind. Deshalb unterstützt Brandenburg zusätzlich zu den bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe uneingeschränkt auch die Bemühung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die Entschädigung für Opfer von Straftaten europaweit zu verbessern.“
Was aber ist seitdem in Brandenburg passiert? - Ehrlich gesagt, nichts. Wir brauchen also lediglich auf das Grünbuch der Europäischen Kommission sowie auf den EU-Rahmenbeschluss vom 15.03.2001 zurückzugreifen, welcher gerade Impulse für die europäischen Regionen geben soll, auf dem Gebiet der Opferhilfe verstärkt tätig zu werden, und zwar, wie hiermit von uns beantragt, durch eine verbesserte Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Das niedersächsische Modell und dessen vorbildliche Umsetzung mögen für Brandenburg - gleichermaßen ein Flächenland - als Vorbild dienen.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem Antrag im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern von Straftaten Ihre Stimme nicht zu verweigern. - Ich bedanke mich erst einmal.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich mir nun den Kommentar von meinem Vorredner angehört habe, frage ich mich, ob die Koalitionsfraktionen in Bezug auf die mitunter bedauernswerten Schicksale von Kriminalitätsopfern nicht mit einer Ignoranz reagieren, bei der ich wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln kann, Herr Homeyer.
Noch bei der Zweiten Landeskonferenz des Landespräventionsrates „Sicherheitsoffensive Brandenburg“ zum Thema „Opferschutz und Opferhilfe“ indes schrieben Sie, Herr Innenminister Schönbohm, im Vorwort:
„Opferschutz und Opferhilfe müssen in unserer Gesellschaft eine noch stärkere Verankerung erfahren. Die Hinwendung zum Opfer, das in einem Spannungsverhältnis zum Täter steht, muss aus der bisherigen Schieflage in eine gesamtgesellschaftliche Balance gebracht werden.“
Ich zitiere weiter, Herr Minister:
„Die deutliche Positionierung der Polizei im Sinne der stärkeren Berücksichtigung des Opferschutzes im täg
lichen Handeln, das Engagement der Justiz, insbesondere auch von Frau Ministerin Richstein, zur Verbesserung der Situation der Opfer von Straftaten, aber auch die Anstrengungen der freien Träger der Opferhilfe in Brandenburg, die sich darum bemühen, psychische und physische Schäden der Opfer von Straftaten zu mindern und sie bei der Durchsetzung materieller und finanzieller Ansprüche zu unterstützen, zeigt, dass die Bedeutung des Opferschutzes immer stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt.
Wir können Opferschutz und Opferhilfe noch stärker Gewalt verleihen, wenn wir eine Verbesserung des Zusammenwirkens der staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen erreichen. Dies ist aber auch wesentlich davon abhängig, dass der Staat auch in Zeiten knapper Kassen sicherstellt, dass die Arbeitsfähigkeit dieser Verbände so wenig wie möglich leidet.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen Akteuren bedanken, die Opferschutz und Opferhilfe zu ihrem Anliegen machen. Gleichzeitig möchte ich dazu aufrufen, in diesem Engagement nicht nachzulassen. Zudem möchte ich weitere Partner zur Zusammenarbeit ermuntern.“
So die Worte des Ministers Schönbohm.
Ich finde es unerträglich, wie hier großspurige rechtspolitische Reden geschwungen werden. Aber wenn es darum geht, wirklich zu handeln, dann stellt man sich stur und macht gar nichts. Ich finde es schäbig, wie Sie mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema, das vor allem auch dem Rechtsfrieden dient, umgehen und uns quasi die Tür vor der Nase zumachen.
Dabei wollen wir als DVU-Fraktion ja nicht das Rad neu erfinden, sondern nur eine Lösung finden, die diesem Ziel, das Sie, Herr Minister Schönbohm, laut Ihren Aussagen in das Zentrum Ihrer Regierungstätigkeit rücken wollten, dienen, und das auch noch mit relativ wenig Geld.
Ich glaube eher, meine Damen und Herren von SPD und CDU, Sie wollen zulasten der Opfer schwerer Straftaten im Land Brandenburg nur deswegen nichts tun, weil wir zugleich beantragt haben, der Stiftung durch eine befristetete geringe Absenkung Ihrer Diäten eine Anschubfinanzierung zur Bereitstellung des dafür notwendigen Stiftungsvermögens zu geben.
Das macht die Sache natürlich - das sage ich wirklich so - noch schäbiger.
Ein EU-Rahmenbeschluss vom 15.03.2001 fordert die Mitgliedsstaaten auf, den Opferinteressen tatsächlich und angemessen Rechnung zu tragen. Deshalb, meine Damen und Herren, überlegen Sie sich Ihre Tat jetzt noch einmal ganz genau, Ihre Verantwortung, die Sie jetzt tragen, nämlich ob Sie unserem Antrag zustimmen oder ob Sie wieder sagen: Nein, Opferhilfe geht uns nichts an. Überlegen Sie sich das bitte ganz genau! - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der wie die geplante Zusammenlegung von Obergerichten sozusagen einen Vorgriff auf die von der Politik beabsichtigte, aber vom Volk noch nicht abgesegnete Fusion der Länder Brandenburg und Berlin darstellt.
Wir haben mit dieser Vorgehensweise so unsere Probleme. Nicht, dass wir als DVU-Fraktion gegen den Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg wären. Nein, wir sind im Grundsatz dafür. Die Gründe dafür ergeben sich schon aus der gemeinsamen preußischen Tradition. Nur, wir sind der Meinung, zunächst müssen beide Seiten ihre hausgemachten Filz- und Finanzprobleme in den Griff bekommen. Aber das ist noch nicht einmal das eigentliche Problem.
Unser Hauptproblem ist, dass die Bürger dieser Fusion bisher nicht zugestimmt haben und diese Zustimmung zumindest auf brandenburgischer Seite mehr als ungewiss ist. Daran schließt sich dann die - so meine ich - durchaus berechtigte Frage an: Was wird aus den zusammengelegten Obergerichten und aus dem gemeinsamen Justizprüfungsamt, wenn die Fusion wieder scheitert? Die Erfahrungen zeigen, dass daraus durchaus Probleme entstehen können. Denn die Länder Brandenburg und
Berlin würden ja auf Dauer weiterhin getrennt und sicherlich auch mit unterschiedlichen Mehrheiten regiert.
Was daraus entstehen kann, zeigt sich zum Beispiel am vormals für Niedersachsen und Schleswig-Holstein existenten gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dieses wurde 1988 aufgrund von politischen, ich würde sagen, Animositäten wieder aufgelöst, nachdem sich in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Regierungen unterschiedlicher politischer Richtung gebildet hatten. Vergleichbares gilt es aus Sicht unserer DVU-Fraktion für Brandenburg in jedem Fall zu vermeiden. Darüber wird noch zu reden sein. Deswegen können wir nur einer Verweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Rechtsausschuss zustimmen.
Im Übrigen sei noch Folgendes angemerkt: Unsere Kritik an der in Brandenburg durchgeführten Reform der Juristenausbildung stünde einer Zustimmung unserer Fraktion zu dem Gesetzentwurf nicht im Wege. Hier geht es nämlich nur um Organisationsfragen, nicht aber um die materiellen Inhalte der Juristenausbildung. Zwar hat sich der Kollege Homeyer seinerzeit hierhin gestellt und unseren Entwurf zu einem Juristenausbildungsgesetz mit der Begründung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Landesregierung sei bereits mit Berlin abgestimmt, doch ist dazu zu sagen: Unsere Kritikpunkte an der Reform der Juristenausbildung, wie sie die Landesregierung vorsieht, treffen ebenso für Berlin zu. Die Probleme der Juristenausbildung sind in Berlin dieselben wie bei uns in Brandenburg. Hier wie dort haben wir die Situation junger Juristen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auslösend für die gegenwärtige Situation sind hier wie dort Einstellungsstopps im Juristen- und Verwaltungsdienst.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass sich diese Probleme nicht durch eine Verlagerung allein auf die Anwaltsschiene lösen lassen. Auch dieses Gleis ist durch die Anwaltschwemme bereits besetzt. Die Zulassungszahlen der letzten Jahre sprechen hier wie dort Bände. Dementsprechend können auch die nötigen Korrekturen der Reform im Falle eines Zusammenschlusses von Berlin und Brandenburg einheitlich vorgenommen werden. Dem steht der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung aber ersichtlich nicht im Wege. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der so genannte Aufschwung Ost ist gescheitert. Gescheitert ist auch die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit. 14 Jahre, nachdem wir die deutsche Einheit erkämpft haben,
ziehen Ökonomen eine verheerende Bilanz über den so genannten Aufbau Ost. Mehr als 1 200 Milliarden Euro sind seither von West- nach Mitteldeutschland geflossen. Doch ein sich selbst tragendes Wirtschaftswachstum ist nur vereinzelt entstanden, vornehmlich in Ländern wie Sachsen und Thüringen. Das liegt nicht an unseren Brandenburgerinnen und Brandenburgern. Sie nämlich sind flexibel, umschulbereit und mobil.
In Brandenburg wurde der anfangs noch vorhandene oder sich entwickelnde Mittelstand fast völlig vernichtet. Die so genannten Fördertürme wie Lausitzring, CargoLifter, Standort Premnitz oder die Chipfabrik endeten allesamt als Investitionsruinen mit Multimillionen an Verlusten - von der LEG ganz zu schweigen.
Die Politik steckt angesichts der Probleme den Kopf in den Sand, kritisieren Wirtschaftsexperten. In der Kritik steht vor allem unser früherer Ministerpräsident Manfred Stolpe, seit 2002 im Bundeskabinett zuständig für den so genannten Aufschwung Ost.
Kürzlich kritisierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg, Dr. Stolpe habe in Brandenburg Fördermittel massiv in den märkischen Sand gesetzt. Hilsberg wörtlich:
„Stolpes Leistungsbilanz als Ministerpräsident lässt nicht erkennen, dass er die Kompetenz für den Aufbau Ost hat. Dass ausgerechnet Stolpe dafür zuständig ist,“
- so Hilsberg weiter
„ist gerade das Problem beim Aufbau Ost.“
Einen Gefallen hat Manfred Stolpe Brandenburg wohl kaum getan, als er forderte, über die Einführung von Niedriglohnsektoren in den neuen Bundesländern nachzudenken. Durch Niedriglohnsektoren mit staatlichen Lohnzuschüssen würde erstens wieder nur ein ungenaues Instrument geschaffen, das allein nach dem Gießkannenprinzip funktioniert, sozusagen Subventionitis auf Steuerzahlerkosten um jeden Preis.
Zweitens drohten mit einem solchen Angebot gefährliche Drehtüreffekte. Viele Arbeitgeber würden sich wohl kaum die Chance entgehen lassen, mittels Lohndumping einen Teil der Kosten auf die öffentliche Hand abzuwälzen.
Drittens: Schließlich dürfte es im Wettlauf um die niedrigsten Löhne im Zuge der Osterweiterung nur Verlierer geben, insbesondere hier in Brandenburg. Mit den niedrigen Lebenshaltungskosten etwa in Polen, Litauen oder Ungarn können die mitteldeutschen Bundesländer natürlich nicht mithalten. Die Firma Steilmann in Cottbus ist nur ein deutliches Negativbeispiel.
Ich kann Ihnen, Herr Kollege Dr. Ehler, nur zustimmen. Sie führten vor kurzem aus, dass niedrige Löhne allein nichts brächten, da Brandenburg immer gegen Osteuropa verlieren würde. Wie wahr!
Unser Appell an Sie, Herr Minister Junghanns, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank und meine Damen und Herren Koalitionsfraktionäre: Wenn Sie etwas für die wirtschaftliche Entwicklung hier in Brandenburg tun wollen, sprechen Sie nicht nur einseitig über zu hohe Löhne, sondern beseitigen Sie andere negative Standortfaktoren wie langwierige Genehmigungsverfahren und zu hohe Abgaben. Dies, meine Damen und Herren, würde das Land für Firmen, für Investoren attraktiver machen. Insbesondere sollten Sie endlich anfangen, eine Mittelstandsförderpolitik zu betreiben, die ihren Namen auch verdient.
Unsere DVU-Fraktion hat mit ihren mittelstandspolitischen Leitlinien „Quo vadis Brandenburg? - Perspektiven für kleine und mittelständische Unternehmen“ bereits vor zwei Jahren gangbare Lösungen insbesondere im Bereich Entbürokratisierung, Vereinfachung der Rechtsprechung, Schul- und Berufsausbildung nach den Erfordernissen des Arbeitslebens, Umgestaltung der sozialen Sicherungssysteme sowie massive Steuersenkungen durch Subventionsabbau aufgezeigt. Sie und Ihre Kollegen in der Bundesregierung bräuchten diese eigentlich nur konsequent umzusetzen und wir hätten den viel versprochenen und beschworenen Aufschwung Ost, meine Damen und Herren. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Vakuum muss gefüllt werden. Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt dazu. Ich spreche hier von einem kulturellen und von einem Wertevakuum. Ja, Sie verstehen mich richtig. Nach dem Gerangel im Vorfeld richte ich dieses besonders an die PDS.
In der Tat, die Kirche ist seit 1 000 Jahren wesentlicher Träger europäischer und deutscher Kultur und Wertegeber. Da können Ihre so genannten humanistischen Weltanschauungsgemeinschaften eben nicht mithalten, Herr Vietze. Auch wenn Sie die Linkshumanisten nur von der sozialen Seite beleuchten, können diese der Kirche ebenfalls nicht das Wasser reichen; denn nach Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Universitäten, Alten- und Behinderteneinrichtungen und anderen karitativen und sozialpolitisch bedeutenden Einrichtungen in Trägerschaft Ihrer Weltanschauungsgemeinschaften kann man wirklich lange suchen.
Gerade die öffentliche Anhörung im Hauptausschuss und die kontroverse Diskussion namhafter Staats- und Verwaltungsrechtler hat ergeben, dass die katholische Kirche - auch unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status nach Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung - doch etwas ganz anderes ist als irgendeine religiös-weltanschauliche Gruppierung. Sie besitzt auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine völlig andere Wertigkeit als irgendwelche säkularisierten und mehr oder weniger politisierten Weltanschauungsgemeinschaften. Mal ganz ehrlich, darüber, welche Weltanschauung einzig von den Linken hier protegiert wird, brauche ich wohl nicht noch lange zu reden.
Es ist schon eine Schande - diese Kritik geht vornehmlich an die rot beherrschte antiklerikale Landesregierung -, dass das Land Brandenburg acht Jahre gebraucht hat, um mit dem Heiligen Stuhl diesen Staatsvertrag zum Abschluss zu bringen. Das spricht nicht gerade für die Entwicklungsfähigkeit der Brandenburger Regierenden seit dem Niedergang des religionsfeindlichen SED-Regimes in diesem Land.
Mit Sicherheit gibt es hier in Brandenburg noch viele namhafte Kräfte in Amt und Würden, die unsere Schüler lieber bei der Jugendweihe oder alternativ in klassenkämpferischen ideologischen Kursen sehen als im Gewand eines Ministranten bei einer katholischen Messe. Aber das Rad der Geschichte geht Gott sei Dank weiter und wir stehen heute vor der Situation, dass sich trotz der bedauerlichen Austrittswelle aus den Kirchen nach wie vor viele gerade junge Menschen mit der Bitte um Rat und Tat an die Kirche wenden und ahnen, dass die Religion ein Weg ist, gerade auf Sinnfragen in kritischen Lebenssituationen Antworten zu geben.
Deshalb ist es überfällig, dass die Kirche mit den notwendigen
Mitteln ausgestattet und bei ihrer wichtigen Rolle im Rahmen eines notwendigen gesellschaftlichen Paradigmenwechsels angemessen unterstützt wird. Gerade deshalb ist es angesichts nach wie vor festzustellender sozialer wie geistig-moralischer Defizite im Land notwendig, die anerkannten Kirchen mit den Mitteln auszustatten, die sie benötigen, um ihre karitativen Zwecke im Sinne der christlichen Soziallehre mindestens im bisherigen Umfang auch weiterhin zu erfüllen.
Gerade in Zeiten einer sozialen Umbruchsituation - das heißt bei all dem, was im Zuge der Globalisierung an negativen Folgen auf die Menschen zukommt - ist es besonders wichtig, den Menschen auch außerhalb staatlicher Institutionen sozialen wie geistig-moralischen Halt zu geben. Nur die großen anerkannten christlichen Kirchen und ihre Organisationen sind aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Lage, diese Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen.
Deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und damit dem Gesetz zum Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl zu.
Dem Entschließungsantrag der PDS werden wir nicht zustimmen und ich bete zu Gott, dass er Ihnen die Erhellung gibt, diesen Entschließungsantrag ebenfalls abzulehnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung zäumt hier wieder einmal das Pferd von hinten auf. Bereits vor der geplanten Volksbefragung zur Länderfusion im Jahre 2006 soll jetzt schon die Fusion von Fachobergerichten beschlossen werden. Dieser Vorgriff ist reichlich spekulativ, meine Damen und Herren, bedenkt man, mit welchen Fragezeichen der Ausgang der Volksabstimmung versehen ist. Ein Abwarten bis zum Zeitpunkt des Ergebnisses der gemeinsamen Volksbefragung hätte mit Sicherheit den Vorteil, dass bis dahin auch die wichtigen Fragen zur Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten abschließend geklärt werden dürften.
Bei verschiedenen Veranstaltungen haben wir uns mit den Personalräten des OVG Frankfurt (Oder) zusammengesetzt und ausführlich die Probleme im Zusammenhang mit der Fusion der Oberverwaltungsgerichte und speziell des geplanten Berlin-Umzugs des OVG von Frankfurt diskutiert. Meines Erachtens wird hier einseitig in keinster Weise den persönlichen Belangen der zumindest nichtrichterlichen Mitarbeiter des OVG Rechnung getragen.
Ungeklärt sind auch die Auswirkungen des Weggangs des OVG nach Berlin gerade auf die Grenzregion im Hinblick auf den damit verbundenen Imageverlust. Ich erinnere nur an die hohe Anzahl von Arbeitslosen, an das Scheitern der Chipfabrik etc. Insbesondere die Signalwirkung eines zusätzlichen Infrastrukturabbaus für potenzielle Investoren kann die Grenzregion am wenigsten gebrauchen.
Auch wurde nicht die Position der Berliner Justiz berücksichtigt. Gegen ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus zum Beispiel sprechen sich nach wie vor alle Bediensteten des Berliner Finanzgerichts aus, und nicht nur die, sondern auch die CDU des Abgeordnetenhauses.
Deshalb muss in Erwägung gezogen werden, dass die Fusion der Obergerichte erst nach der Volksabstimmung vollzogen werden soll. Dies wäre im Sinne aller Erwägungen im Hinblick auf die Fusionsabstimmung, weil der Wechsel des Finanzgerichts nach Cottbus am 1. Januar 2007 ja erst nach der geplanten Volksabstimmung stattfindet.
Die entscheidende Frage ist die, welche Auswirkungen ein Scheitern der Länderfusion von Berlin und Brandenburg auf eine bereits erfolgte Zusammenlegung beider Oberverwaltungsgerichte hat, insbesondere in welcher Weise dann die gemeinsame behördeninterne Koordinierung erfolgt, wenn wieder zwei Justizministerien zuständig sind. Ist dann nicht eine Trennung in wiederum zwei OVG erforderlich? SchleswigHolstein und Niedersachsen haben uns das schon einmal vorgemacht - ein Fusionsvorhaben, bei dem die politischen Auswirkungen vorwiegend mit einem Fragezeichen versehen sind.
Das Einzige, was sicher bleibt, sind die Fusionskosten. Obwohl erhebliche Prognoseunsicherheit besteht, kann man schon jetzt nach dem Bericht der Arbeitsgruppe „Kostenprüfung gemeinsame Fachobergerichte“ - Stand 15. März 2004 - Unterbringungskosten in Höhe von 16,5 Millionen Euro in Berlin bzw. 4,7 Millionen Euro in Brandenburg allein für Grunderwerb und Bau veranschlagen. Dabei handelt es sich um eine eher optimistische Kostenprognose. Welche Kostenprüfung haben Sie durchgeführt, Frau Ministerin Richstein?
Dazu kommen natürlich noch weitere Kosten, zum Beispiel für den Umzug, für Möblierung, IT-Technik und Bücherei in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro, die ebenfalls, geht man von der schwierigen Schätzung im Vorfeld aus, wohl noch erheblich höher ausfallen werden.
Dagegen geht die Arbeitsgemeinschaft von eher geringfügig zu erwartenden Einsparungen aus. Dies erklärt sich schon dadurch, dass die Gerichtsfunktion zum einen auf die Fallzahlen keinen Einfluss hat und sich damit korrespondierend mit dem Umfang der Verwaltungsaufgaben auch nur unwesentlich verringern wird. Man hofft insoweit auf vage Synergieeffekte in Höhe von maximal 700 000 Euro jährlich, die aber noch nicht einmal in absehbarer Zeit einsetzen werden. Deswegen haben wir eine öffentliche Anhörung zur Gerichtsfusion beantragt. Darauf, meine Damen und Herren, werden wir auch weiterhin bestehen. Heute werden wir selbstverständlich diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung geben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion soll nur vordergründig eine Anpassung der Rechtslage in Brandenburg an diejenige in Berlin herbeiführen. Tatsächlich aber geht es der PDS-Fraktion darum, Sinn und Zweck der Abschiebehaft auszuhöhlen. Wie sollte es auch anders sein, meine Damen und Herren.
Das macht unsere DVU-Fraktion natürlich nicht mit. Wie ich
eben von Herrn Muschalla gehört habe, machen die anderen beiden demokratischen Fraktionen dabei auch nicht mit.
Durch die Abschiebehaft soll sichergestellt werden, dass der in Haft befindliche Ausländer Deutschland auch tatsächlich verlässt. In diesem Sinne ist die Abschiebehaft eine Erzwingungshaft, somit keine Veranstaltung zur Belustigung, meine Damen und Herren.
In Abschiebehaft wird erstens nur genommen, wer sich illegal in Deutschland aufhält und durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er zur freiwilligen Ausreise, zu der er ja verpflichtet ist, nicht bereit ist.
Die typischen Fälle sind illegale Einreise, Untertauchen, Nichterscheinen zum Abschiebetermin und ausdrückliche Verweigerung der freiwilligen Ausreise. Die Fallgruppen sind im § 57 Abs. 2 Nummern 1 bis 5 des Ausländergesetzes klipp und klar geregelt. Das können Sie nachlesen, Herr Kollege Sarrach.
Ohne ein solches Verhalten, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, liegt kein Haftgrund vor, Abschiebehaft wäre also unzulässig. So ist also die Behauptung zu § 9 Ihres Gesetzentwurfs, dass „eine persönlich verantwortbare Handlung nur selten die Abschiebehaft herbeigeführt haben wird“, schlichtweg Unsinn.
Sind illegale Einreise, Untertauchen, Verweigerung der freiwilligen Ausreise oder Passvernichtung etwa keine persönlich verantwortbaren Handlungen?
Abschiebehaft ist kein Zufall. Sie ist Folge zurechenbaren eigenen Verhaltens. Nach Ihren Vorstellungen, meine Damen und Herren von der PDS, soll am besten niemand abgeschoben werden können - egal, ob er sich illegal in Deutschland aufhält, ob er straffällig geworden ist, den Sozialstaat ausnutzt usw. Mit anderen Worten: Alle sollen hier bleiben dürfen. Das jedoch sagt die PDS-Fraktion nicht klar und deutlich. Damit würde sie beim Bürger ja auf völliges Unverständnis stoßen. Also flüchtet sie in Allgemeinplätze, die von PDS-Seite üblicherweise unter dem Stichwort „Humanität“ auftauchen.
Nach § 1 sollen Merkblätter verteilt werden, nach § 7 soll ein großzügiger Freiheitsraum zur Verfügung gestellt und unabhängigen Gruppen Zutritt gewährt werden. Nach § 10 soll ein externer Beirat gewählt werden. - Alles nach dem Motto „Ausländer gut - Staat schlecht“.
Über das Merkblatt ließe sich im Übrigen noch reden, vorausgesetzt, es beinhaltet folgenden Passus:
„Werden in der Verantwortung des Ausländers liegende Abschiebehindernisse beseitigt und begibt er sich zur Ausreise unmittelbar zum nächsten Flughafen, ist die Abschiebehaft aufgehoben.“
Das würde die Dauer der Abschiebehaft erheblich verkürzen. Das wäre human, meine Damen und Herren von der PDS. Durch Ihre Vorstellungen werden die Haftzeiten nur verlängert. Das ist inhuman.
Wie Ihre unabhängigen Gruppen aussehen, wissen wir: unab
hängig im Sinne der PDS-Ideologie. Wer tatsächlich unabhängig ist, ergibt sich hingegen schon aus dem Grundgesetz. Es sind die Richter, die die Abschiebehaft in unabhängigen Verfahren anordnen. Außer ihnen fällt mir nur noch eine unabhängige Instanz ein: der liebe Gott. - An den glauben Sie allerdings noch nicht. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal schießt der Bundesgesetzgeber weiter, als es unsere Verfassung zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 3. März die akustische Wohnraumüberwachung nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Die Begründung dafür ist, dass die bisherige Praxis des "Großen Lauschangriffs" weitgehend gegen den Schutz der Menschenwürde, den Rechtsstaat sowie die elementaren Bereiche von Freiheitsrechten verstößt.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die akustische Überwachung von Wohnungen zukünftig an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu bleibt dem Gesetzgeber nicht viel Zeit. Daher möchten wir dem Bundesgesetzgeber ein wenig unter die Arme greifen; denn eines steht fest: Der Terrorismus und die organisierte Schwerstkriminalität auf internationaler und nationaler Ebene sind den Strafverfolgungsorganen logistisch, aber auch in puncto Vernetzung immer ein Stück voraus. Deshalb - davon sind wir als DVU-Fraktion fest überzeugt - bleibt die akustische Wohnraumüberwachung auch zukünftig eine unverzichtbare Ermittlungsmethode zur Bekämpfung schwerer Straftaten. Wir stehen hier sozusagen in einem Spannungsverhältnis zwischen Big Brother und Big Pate. Die Notwendigkeit einer zügigen gesetzgeberischen Reaktion, bei der die Länder im Wege der Bundesratsinitiative mitwirken können - und sollten! -, hat auch die Justizministerin von Brandenburg gesehen. Ich zitiere:
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Die Sicherheit unserer Bevölkerung verlangt eine effektive Strafverfolgung, deren Grundlage klare gesetzliche Regelungen sind. Nachdem die Entscheidung für Klarheit gesorgt hat, können für das insbesondere im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus bedeutsame Instrument der akustischen Wohnraumüberwachung nunmehr neue Vorschriften geschaffen werden.“
Glücklicherweise ließ der Erste Senat zwar die Grundgesetzänderung, mit der eine parteiübergreifende Mehrheit 1998 dem Lauschangriff den Weg geebnet hatte, unbeanstandet; jedoch ist die Umsetzung in der Strafprozessordnung zum größten Teil verfassungswidrig. Da stellen wir als DVU-Fraktion uns voll auf die Seite der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die - ebenso wie die Mehrheit des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - den Kernbereich privater Lebensgestaltung und damit die Garantie der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes durch die einschlägige Regelung der Strafprozessordnung verletzt sieht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus diesen Gründen bedarf es vor allem der in Punkt 1 unseres Antrags in Anlehnung an Tenor und Begründung der genannten Verfassungsrechtsprechung genannten Änderung der Rechtsvorschriften der §§ 100 c ff., um den Intimbereich von Betroffenen im Rahmen solcher Ermittlungstätigkeiten nur insoweit einschränken zu können, um einerseits dem Rechtsstaatsprinzip in verfassungsmäßiger Weise Genüge zu tun, andererseits aber eine effektive Verbrechensverfolgung zu gewährleisten.
Nichtsdestotrotz ist eine Anpassung des Strafverfahrensrechts an diese Vorgabe nicht nur eine rechtsstaatliche Notwendigkeit im Sinne einer Einschränkung der Möglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaften, sondern eine Chance für eine Akzentverschiebung im Hinblick auf die tatsächlichen strafrechtspolitischen Gegebenheiten. Die Sicherheitsstufen sind europaweit angehoben worden. Der Terrorismus ist, vor allem angesichts des Massakers von Madrid im vergangenen Monat, deutlich näher gerückt. Darauf müssen wir reagieren, was unsere Fraktion zu Punkt 2 des vorliegenden Antrags bewogen hat, nämlich eine zwingende Durchführung des Lauschangriffs zu fordern, wenn der konkrete Tatverdacht einer gefährlichen Straftat gegen Leib und Leben einer Vielzahl von Personen oder eines Staatsschutzdeliktes engmaschigere Ermittlungen notwendig macht. Hier sollten wir als Landtag Brandenburg nicht untätig bleiben und nicht abwarten, bis die Bundesregierung wieder einmal eine mehr oder weniger unausgegorene Kompromisslösung vorlegt, sondern die dafür notwendige Bundesgesetzgebung zügig in Gang setzen. Deshalb bitte ich jetzt schon um Zustimmung zu unserem Antrag. - Bis dann!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Homeyer, zugegebenermaßen handelt es sich hier wirklich um eine schwere Materie - an den unqualifizierten Äußerungen von Ihnen, Herr Sarrach, möchte ich mich nicht ergötzen, sie waren mir zu primitiv -, schließlich muss eine Vielzahl von Vorschriften - da haben Sie Recht, Herr Homeyer - im Rahmen eines differenzierten Geflechtes prozessualer Normen einem 54-seitigen Urteil des Ersten Senats angepasst werden.
Aus Sicht des Verfassungsgerichtes ist die Umsetzung des „Großen Lauschangriffs“ in der Strafprozessordnung verfassungswidrig, weil sie auch so weit führen kann, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgehebelt werden darf. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist, was gegenwärtig nach der noch geltenden Fassung der Strafprozessordnung gemacht werden darf, die Überwachung aber dann sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engeren Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Angehörigen auch Tatbeteiligte sind.
Selbiges gilt, Herr Homeyer, auch für Gespräche mit Vertrauenspersonen, die aufgrund standesrechtlicher, das heißt also berufsrechtlicher Normen im engeren Sinne einer besonderen Diskretion unterliegen, wie Ärzte, Pfarrer, Strafverteidiger usw. Wenn diese Personen nicht tatverdächtig sind - dies wird wohl weitgehend der Fall sein -, würde eine umfangreiche Abhörmaßnahme privatester Gespräche auch deren Schweigepflicht als Kernbestandteil ihrer besonderen Vertrauensstellung konterkarieren; zum Beispiel den effektiven Rechtsschutz, der durch Artikel 6 der Menschenrechtskonvention dem Rechtsanwalt eine besonders herausragende Stellung im Strafverfahren gibt. In diesen Kernbereich darf die Wohnraumüberwachung ebenfalls nicht eingreifen.
Deswegen haben wir in unserem Antrag in Anlehnung an Tenor und Gründe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in die gesetzlichen Ermächtigungsnormen Sicherungen eingebaut, die einerseits dem Schutz der bislang verletzten Verfassungsgüter, aber gleichzeitig auch dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse in adäquater Weise Rechnung tragen.
Glücklicherweise ist mit dem Urteil vom 3. März auch ein Schlusspunkt unter die rechtspolitische Diskussion zwischen der klagenden Partei, insbesondere der Frau LeutheusserSchnarrenberger, und der beklagten Seite gesetzt, bei der insbesondere Generalbundesanwalt Nehm und Frau Bundesjustizministerin Zypries Wortführer waren, im Rahmen derer, was die Grundrechtsschranken angeht, unterschiedliche Rechtsauffassungen in das verfassungsrechtliche Verfahren eingeführt und ausjudiziert wurden.
Wir als DVU-Fraktion haben aber nicht allein darauf reagiert, sondern die besondere aktuelle Sicherheitslage berücksichtigt, welche unmittelbar in Verbindung mit dem sich weltweit, aber auch landesweit ausbreitenden Terrorismus und dem organisierten Verbrechen steht, und die Chance ergriffen, eine notwendige Akzentverschiebung im Hinblick auf eine Effektivierung der Strafverfolgung vorzunehmen. Daran sehen Sie, dass wir nicht nur nachreformieren, sondern rechtspolitisch die Nase vorn haben. Ich hoffe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass auch Sie die Nase mit uns vorn haben wollen und
deshalb unserem Antrag zustimmen werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sind all unsere hellseherischen Kräfte gefordert; es wird mystisch. Das zeigt der vorliegende Antrag, der sich inhaltlich praktisch mit der Drucksache 3/6589 vom letzten November deckt. Auch ich erspare mir, die damalige Rede des Herrn Innenministers Schönbohm zu zitieren, denn das haben die Genossen bereits selbst in ihrer Begründung zu vorliegendem Antrag gemacht.
Dieses Zitat aufgreifend, kann ich hier nur wiederholen, dass es um die Lösung eines Rätsels gehen muss, denn die PDS legt wiederum nicht dar, ob und inwieweit die beschriebenen Hürden für mobilitätsbeeinträchtigte Personen der Realität entsprechen. Warum wissen denn nicht einmal das Innenministerium oder der Landeswahlleiter davon? Der Innenminister hat bereits klargemacht - das ist in § 3 des Volksabstimmungsgesetzes nachzulesen -, dass es Verwaltungspflicht und Verwaltungspraxis ist, was Sie, meine Damen und Herren von der PDS, hier fordern. Dieses Gesetz wurde erlassen, damit bei der
Durchführung von Plebisziten das Recht der Bürgerinnen und Bürger gewahrt wird, sich daran zu beteiligen. In der genannten Vorschrift hat die Auslegung der Eintragungslisten bei eingeleiteten Volksbegehren und die Prüfung der Eintragungsberechtigten als Maßnahme der Vorbereitung möglichst dezentral für jeden Bürger erreichbar zu erfolgen. Dabei ist insbesondere auf Menschen mit Behinderung besondere Rücksicht zu nehmen und in jeder Hinsicht zu gewährleisten, dass sie wie jeder andere Bürger an Volksbegehren und anderen Plebisziten teilnehmen können. Dass in Anlehnung an die Praxis der Durchführung von Wahlen den Abstimmungsbehörden empfohlen werden kann, auch in Ortsteilen und Gemeinden geeignete Räume zeitweilig als Raum zur Auslegung der Eintragungslisten und zur Prüfung der Eintragungsberechtigung zu widmen sowie Bürger zur Ausführung dieser Aufgaben zeitweilig ins Ehrenamt zu berufen, ergibt sich - natürlich bei pflichtgemäßer Auslegung der Weisungskompetenz des Landesabstimmungsleiters gegenüber Ämtern und amtsfreien Gemeinden - insbesondere aus § 3 Abs. 1 Satz 2. Das müssen wir voraussetzen.
Auch ist unerfindlich, welche Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern die PDS hier als Begründung benennt. Wem wurden denn solche Hinweise gegeben? Nur Ihnen, Herr Sarrach? Um wie viel Hinweise handelt es sich eigentlich und vor allem: Was ist der Inhalt dieser Hinweise? Da außer der PDS-Fraktion offensichtlich niemand etwas davon gehört hat, ist diese Frage doch berechtigt - oder nicht?
Ein weiteres Geheimnis ist, warum Sie in Ihrer Antragsbegründung - was mit dem Antragsinhalt eigentlich gar nichts zu tun hat - monieren, dass im Ländervergleich das Land Brandenburg bei der Volksgesetzgebung nur einen hinteren Platz einnimmt. In diesem Zusammenhang kommen wir gleich zum nächsten Mysterium. Warum haben die PDS-Landtagsmitglieder trotz dieser Erkenntnis geschlossen gegen unseren Antrag gestimmt, plebiszitäre Elemente in größerem Umfang als bisher in die Landesverfassung aufzunehmen?
Leider sind wir kein spiritistischer Zirkel, um vielleicht durch Beschwörung okkulter Mächte die verschlungenen Wege zu ergründen, wie die politische Meinungsbildung bei der PDSFraktion zustande kommt. Wir sind ein Parlament, das die Aufgabe hat, die echten Probleme des Landes zu lösen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag natürlich erneut nicht zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit
Schrecken erlebte ich die erste öffentliche Parteiversammlung von PDS und SPD am vergangenen Sonnabend in Neuruppin. Mit gekonnten propagandistischen Mitteln à la Karl-Eduard von Schnitzler sollten die anwesenden Menschen in Angst und Schrecken versetzt werden.
Angst wollte aber nicht so recht aufkommen, eher Kopfschütteln über die Inhalte so mancher Reden. Ich meine damit nicht die Reden einiger Politiker mit dem sprichwörtlichen Gewinde im Hals, sondern auch von Vertretern von Bürgerinitiativen, die darauf hinwiesen, dass die Unternehmer, als sie dort investierten, nicht gewusst hätten, dass dort ein Truppenübungsplatz sei und eventuell auch wieder aktiviert werde. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative teilte dann aber mit, dass er schon seit über zehn Jahren, angefangen bei Verteidigungsminister Rühe bis zum heutigen Verteidigungsminister Struck, Gespräche führe, um die Bundesregierung aufzufordern, endgültig klar und deutlich eine Aussage für oder besser gegen einen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu treffen. Welch ein Widerspruch!
Bei einzelnen Gesprächen mit Unternehmern - ich habe fast nur Unternehmer aus den alten Bundesländern gesprochen, die dort investiert haben; andere habe ich nicht angetroffen - ist bei mir der Verdacht entstanden, dass sie dort Grundstücke zu einem Preis erworben haben, der dem Preis für ein Grundstück nahe eines Truppenübungsplatzes gleichkommt, und sich jetzt dafür einsetzen, dass es keinen Übungsplatz gibt, um dadurch eine Aufwertung ihrer Immobilien und Grundstücke um 100 % zu erreichen.
Auch in unserer Fraktion gibt es Probleme bezüglich der Kyritz-Ruppiner Heide, kritische Stimmen und unterschiedliche Meinungen. Dennoch: Wenn die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, dass in Wittstock eine Garnison stationiert wird, dann muss erstens diesbezüglich eine 100%ige Zusage der Bundesregierung erfolgen. Zweitens müssen die zugesagten Arbeitsplätze in der Region entstehen und nicht von außen hereingeholt werden. Drittens muss die Zusage über den Zeitpunkt und die Anzahl der Flüge exakt eingehalten werden. Viertens muss eine Beeinträchtigung der Natur auf das zwingend Notwendige herabgesetzt werden.
Da die Bundesregierung dies alles zugesagt hat, stimme ich gegen die vorliegenden Anträge; denn unser Land braucht Arbeitsplätze und darf sich nicht nur auf den Tourismus konzentrieren. Sollte aber - das möchte ich hier noch einmal klipp und klar sagen - nur einer der von mir angesprochenen vier Punkte von der Bundesregierung nicht eingehalten werden, so hat sich auch für uns der Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide erledigt, und wir werden ihn ablehnen. Ich erwarte, dass die Medien das auch so berichten.
Jetzt schon zu sagen, wir wollen überhaupt nur naturbelassene Wälder und Felder, wir wollen nur dem Tourismus frönen, wir wollen in unserem Land nur auf diese eine Säule der Wirtschaft setzen, halte ich für grundfalsch. Das wäre das falscheste Signal, das wir der Wirtschaft geben könnten. Sollten wir nur auf den Tourismus setzen, würden die Menschen, die noch in Brandenburg bleiben, mit Hula-Hoop-Reifen und Baströckchen vor den Touristen tanzen, denn ein bisschen Geld müssten sie ja schließlich verdienen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, überlegen Sie sich bitte noch einmal ganz genau Ihre Anträge. Ich meine damit nicht die Mitglieder der PDS. Ich meine Sie mir gegenüber und besonders Sie, meine Damen und Herren von der CDU, und zwar auch und gerade, weil im Herbst Landtagswahlen anstehen. Denken Sie bitte daran: Der Wähler akzeptiert keinen Politiker mit gebrochenem Rückgrat. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir heute über eine PDS-Marotte zum letzten Mal diskutieren.
- Warten wir einmal ab, wer von uns beiden nicht mehr gewählt wird. Das habe ich schon einmal gesagt und hatte Recht damit.
Darüber, worum es bei der Föderalismuskommission und einer sinnvollen Einbeziehung des Landesgesetzgebers geht, hat sich der Landtag mittlerweile mehrfach sowohl im Plenum als nunmehr auch im Hauptausschuss zu befassen gehabt. Ich habe die Qualität des PDS-Antrags - Drucksache 3/6943 - mehrmals ausführlich kommentiert. Deswegen möchte ich heute ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Rainer Speer, dem Chef der Staatskanzlei, zur Arbeit der Föderalismuskommission machen, die in Parlamentarier- und Staatsrechtlerkreisen mittlerweile unter dem putzigen Spitznamen „Combo“ bekannt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS, Herr Speer hat Ihnen mit seinen Ausführungen in der 65. Sitzung des Hauptausschusses eindeutig und kompromisslos dargelegt, weshalb er den Teufel tun wird, in irgendeiner Weise Anstalten zu treffen, dass sich das Land Brandenburg aktiv, geschweige denn konstruktiv in irgendeiner Form in die Arbeit der Kommission einbringt. Hierbei geht es nämlich um nichts anderes als um Geld, um Geld anderer - wirtschaftsstarker - Bundesländer, von dem unsere Landesregierung hier alles finanziert, weil Brandenburg aufgrund der eigenen unprofessionellen Landespolitik nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft zu existieren. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren von der PDS. Es geht also nicht um die Verbesserung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland.
Außer dem formalen Hinweis, dass unter der Leitung von Herrn Stoiber und Herrn Müntefering zwei Arbeitsgruppen zu den Bereichen Kompetenzabgrenzung und Finanzen gebildet wurden, konnte Herr Speer nichts weiter sagen, als dass derzeit keine Ergebnisse im Hinblick auf die Kommissionsarbeit absehbar sind. Begründet hat er dies namentlich mit einem erkennbaren Dissens zwischen Geber- und Nehmerländern im Bereich der Mischfinanzierung und im Hinblick auf die Finanz- und Kompetenzzuordnung.
Die Landesregierung zieht quasi den Schwanz ein, weil sie sich ihrer Situation als Bettler gegenüber gesunden Landeshaushal
ten bewusst ist und sich letztlich damit abgefunden hat, was bedauerlich ist. Aber die Regierungspolitik ist da wenigstens um Grade ehrlicher als Sie von der ganz linken Ecke hier. Einerseits fordern Sie in der Begründung zu Ihren Anträgen ständig, dass den Länderparlamenten wieder mehr Kompetenz zugewiesen werden soll. Auf der anderen Seite - das ist die zwölfjährige Erfahrung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit der PDS - torpedieren Sie mit all Ihren haushalts- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten, dass das Land Brandenburg überhaupt jemals in die Lage versetzt werden könnte, sich mit einer gesunden Wirtschaft, einer funktionierenden Infrastruktur sowie gebildeten und tüchtigen Menschen mit unternehmerischem Engagement quasi am eigenen Schopfe selbst aus dem Sumpf zu ziehen. Ich erspare es mir deshalb, heute zum dritten Mal die Schwachstellen des föderalistischen Systems hinsichtlich der Steuergesetzgebung nach Artikel 105 und im Hinblick auf die Mischfinanzierung und Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91 a des Grundgesetzes zu kommentieren.
Die Probleme des so genannten Konsensföderalismus sind längst evaluiert. Dass wir, die DVU-Fraktion, ehrlich und konsequent für Föderalismus und Subsidiarität bis hinunter auf die unterste Ebene der Selbstverwaltung kämpfen, haben wir ebenfalls seit Beginn unserer parlamentarischen Tätigkeit mit verschiedenen Initiativen nachhaltig zum Ausdruck gebracht.
Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses werden wir selbstverständlich zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ziel-1-Förderung muss erhalten bleiben, und zwar für ganz Brandenburg; denn nach jetzigem Stand müssen sich die mitteldeutschen Länder darauf einstellen, dass sie infolge der EU-Osterweiterung in Zukunft weniger Fördergelder erhalten werden als bisher. Nach den aktuellen Daten aus Brüssel fallen nach dem jetzigen Stand alle neuen Bundesländer mit Ausnahme der Gebiete Brandenburg Süd-West, vor allem die Lausitz sowie Dresden und Leipzig heraus. In den genannten Regionen liegt das Pro-Kopf-Einkommen voraussichtlich über der Höchstförderschwelle von 75 % des EU-Durchschnitts. Der Grund dafür liegt in der von der Landesregierung willkürlich vorgenommenen Zweiteilung des Landes.
Inzwischen bot sogar die Bundesregierung für die Lausitz finanzielle Übergangsregelungen aus Bundesmitteln an; denn bei Herausfallen einer Region aus der Ziel-1-Förderung geht dieser Region ein Großteil der bisherigen Investitionsförderhilfen verloren. Ganz Brandenburg - das wurde hier auch schon von den Kollegen vor mir dargestellt - liegt heute bei einem Durchschnittswert, bezogen auf die Höchstförderschwelle, von 75,04 % nach dem Stand von 2001, wobei der Nordosten Brandenburgs mit 69,8 % deutlich unter der Förderschwelle und der Südwesten, also wiederum die Lausitz, mit 79,3 % deutlich darüber liegt. Im schlimmsten Fall kann dies sogar dazu führen, dass das ganze Land aus der Höchstförderung herausfällt.
Schuld an der Misere eines möglichen Herausfallens von ganz Südbrandenburg aus der Ziel-1-Förderung ist eindeutig die Landesregierung selbst, meine Damen und Herren. Inzwischen prüft das Europaministerium, ob die gerade erst geschaffenen Planungsregionen wieder zusammengeführt werden können. Auch die juristischen Dienste der EU-Kommission in Brüssel gehen dieser Frage nach. Nach deren Zahlen war die Zweiteilung nämlich überhaupt nicht notwendig. Herr Ministerpräsident - er ist heute nicht anwesend - und meine Damen und Her
ren auf der Regierungsbank, als Vertreter der DVU-Fraktion kann ich Ihnen dazu nur erklären: Dilettantischer und chaotischer kann man Politik zulasten des eigenen Landes nun wirklich nicht mehr gestalten.
So gesehen können wir den vorliegenden Antrag, soweit er den Erhalt der Ziel-1-Förderung für ganz Brandenburg beinhaltet, durchaus unterstützen. Doch der Pferdefuß kommt bereits ab dem dritten Absatz. Hier wird nämlich von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, wieder einmal gefordert, der Forderung von Brüssel nach einer Anhebung des EU-Jahresbeitrages von derzeit 1 % auf 1,24 % bedingungslos nachzugeben. Die Landesregierung soll sich dafür bei der Bundesregierung sogar besonders einsetzen. Die Bundesregierung dagegen - in diesem Punkt stimmen wir als DVU-Fraktion ihr ausnahmsweise sogar zu - hält diesen Ansatz für falsch und fordert stattdessen eine Konzentration der Mittel auf die Ziel-1-Regionen. Es ließe sich so der Einhaltung der geforderten 1%-Grenze beträchtlich näher kommen, wenn die Mittel für Maßnahmen außerhalb der Höchstförderung streng begrenzt würden. Allerdings, meine Damen und Herren, darf das dann von der Bundesregierung eingesparte Geld - Experten gehen von jährlich 14 Milliarden Euro aus - nicht in den Haushaltslöchern des Herrn Eichel versickern, sondern es soll den mitteldeutschen Bundesländern, insbesondere natürlich Regionen wie der Lausitz, der Uckermark, der Prignitz usw. zur Verfügung gestellt werden.
Daher fordern wir als DVU-Fraktion die Weiterführung der Ziel-1-Förderung nach 2006 für ganz Brandenburg und zusätzliche Bundesmittel zur Unterstützung strukturschwacher Regionen in den neuen Bundesländern. Den vorliegenden PDSAntrag lehnen wir ab. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die DVU-Fraktion lag bereits im letzten Jahr mit ihrem Antrag zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung auf der richtigen Linie. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Ich möchte dies deswegen vorausschicken, weil nach mir einer der Redner der anderen Fraktionen uns bestimmt vorhalten wird, uns falle nichts Neues ein und wir würden jetzt schon unsere Anträge wiederholen. Aber dem ist nicht so.
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben mehrere Bundesländer genau das auf Landesebene eingeführt, was wir bereits zur Plenarsitzung im letzten März als Bundesratsinitiative beantragt haben. Sie haben jedoch damit ihre Gesetzgebungskompetenz überschritten, indem sie die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung landesgesetzlich zu verankern versucht haben. Dass dies nicht geht, hat jetzt das höchste Gericht eindeutig festgestellt und darüber hinaus auch, dass es nunmehr an der Zeit ist, die rechtspolitische Notwendigkeit der Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung durch Bundesgesetz zu klären. Eine Sicherungsverwahrung wird dann angeordnet, wenn sich eine besondere Gefährlichkeit des Straftäters für die Öffentlichkeit herausstellt. Sie tritt nach der derzeitigen Gesetzessituation aber erst nach der eigentlichen Strafe in Kraft. Fragwürdig dabei ist, dass diese besondere Gefährlichkeit strafprozessual durch das Gericht schon zum Zeitpunkt der Verurteilung festgestellt oder - rechtsstaatlich höchst problematisch - ein Vorbehalt ausgesprochen werden muss.
Dieses Prognoserisiko hat in der Vergangenheit nicht selten dazu geführt, dass Verurteilte nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Freiheit zu setzen waren, obgleich sich erst im Laufe der Strafhaft herausgestellt hat, dass sie tatsächlich besonders gefährlich sind. Dass diese Prognose quasi als Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung äußerst spekulativ ist und daher so gut wie nie ins Schwarze trifft, ist nicht nur allgemeine strafprozessuale Erfahrung, sondern per se logisch. Aus diesem Grunde haben die von dem eingangs erwähnten Verfassungsgerichtsurteil betroffenen Länder - Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Thüringen - jeweils ein Gesetz erlassen. Auch dieses lässt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu, das heißt die Anordnung der Sicherungsverwahrung auch nach Rechtskraft des Strafurteils, wenn sich während der Verbüßung der Haftstrafe entgegen der Prognosesituation zum Zeitpunkt der Verurteilung herausstellt, dass der Delinquent eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Gegen dieses Gesetz hatten im letzten Jahr zwei Häftlinge vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und die Karlsruher Richter mussten ihnen leider sogar Recht geben, nicht etwa deswegen, weil diese landesgesetzlichen Regelungen schon an sich grundrechtswidrig sind, sondern aus ganz formalen Gründen, nämlich deswegen, weil den Bundesländern die formale Gesetzgebungskompetenz für derartige Entscheidungen fehlt.
Damit hat das oberste Gericht auch final festgestellt, dass die Einführung einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung ausschließlich der Bund regeln kann. Aus genau diesem Grunde erspare ich mir heute, noch einmal auf die von mir schon im März 2003 erörterte rechtspolitische Diskussion über das zweigleisige System von Strafen und Maßregeln einzugehen; denn das hat sich mithin erübrigt.
Ich erspare mir auch eine weitere Diskussion über die rot-grüne Erfindung der Vorbehaltsentscheidung bei der Verhängung
der Sicherungsverwahrung; denn unabhängig von der Vereinbarkeit mit Artikel 2 des Grundgesetzes sehen Strafrichter und Rechtslehrer eine derartige Lösung aus den erwähnten Gründen als unzweckmäßig und wenig schlagkräftig an.
Genau diese Unzweckmäßigkeit hat gerade die genannten Bundesländer dazu veranlasst, hier zu versuchen, genau das landesgesetzlich zu regeln, was eigentlich bundesrechtlich eingeführt werden muss. Daher bitte ich heute noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Bis bald.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die hier debattierte Rechtsfrage nicht einfach ist, haben Sie bestimmt auch an den Ausführungen meiner Vorredner Homeyer und Sarrach gemerkt.
Aber ich möchte noch einmal feststellen: Noch in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2003 hatte sich auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Herr Sarrach, nicht für zuständig gefühlt, während viele Bun
desländer mehrfach auf eine bundeseinheitliche Regelung drängten. Jetzt tut sie es offensichtlich. Erst nach der aktuellen Entscheidung sagte Frau Zypries dann öffentlich, man werde sich nun der Sache annehmen.
Was dabei herauskommen mag, darüber wollen wir aber heute nicht Kassandra spielen, sondern wir wollen endlich unsere Möglichkeiten als Landesparlament nutzen, über den Bundesrat rechtsgestaltend eine elementare Rechtsfrage zu klären.
Dass die Zeit drängt, zeigt schon folgende Situation: Aufgrund der jetzt vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen nämlich zum Beispiel die vier in Bayern und einer der in Sachsen-Anhalt einsitzenden Straftäter bis Ende September auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl die zuständigen Strafgerichte - in Anwendung der jeweils landesrechtlichen Regelungen - nachträglich die besondere Gefährlichkeit dieser Personen festgestellt haben.
Die Zeit bis Ende September ist für ein Bundesgesetzgebungsverfahren, das noch dazu im Bundesrat behandelt werden soll, äußerst knapp bemessen. Dass die derzeitige Möglichkeit der Vorbehaltsentscheidung nach § 66 a nicht funktioniert, zeigt die Strafrechtspraxis, Herr Sarrach. So werden viele Tatrichter einerseits aus rechtsstaatlichen Gründen, insbesondere nach dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ - oder: keine Strafe ohne Gesetz - und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ davor zurückschrecken, eine vorsorgliche Anordnung zu treffen. Andere vorsorgliche Anordnungen werden hingegen bei sicherheitsorientierter Auslegung vorsichtshalber schon zum Zeitpunkt der Verurteilung die Überzeugung kundtun, dass sich der Täter wahrscheinlich noch als gefährlich erweisen wird. Beides kann weder für den Verurteilten - da gebe ich Ihnen, Herr Sarrach, Recht - noch für die Rechtsgesellschaft Ausdruck von Rechtssicherheit sein. Dass dies beides rechtsstaatlich gesehen äußerst unsaubere Alternativen sind, denke ich, brauche ich deswegen nicht weiter zu diskutieren. Daher ist die von uns hier wiederholt beantragte Änderung die rechtspolitisch saubere und notwendige Konsequenz sowohl für die Rechtsgesellschaft, die Sicherheit vor Hangtätern vom Gesetzgeber einfordert, als auch für die Verurteilten, die zum Zeitpunkt der Verhängung der Strafe wissen müssen, woran sie sind.
Ich bitte deshalb nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Schröder betreibt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offensichtlich ihre eigene, private Altersvorsorge. Nach der geltenden Fassung des Abgeordnetengesetzes - das haben Sie in Ihrer Begründung schön ausführlich abgeschrieben, Frau Dr. Schröder - erhält der Brandenburger Abgeordnete nach achtjähriger Mitgliedschaft im Landtag eine Altersversorgung.
Betrachte ich Ihre Biografie, Frau Dr. Schröder, fällt mir vor allem eines auf. Ich meine nicht Ihre wissenschaftliche Karriere - davon könnte sich manch Abgeordneter in diesem Hause eine Scheibe abschneiden -, sondern Folgendes: Es fällt auf, dass Sie - wie wir - erst seit September 1999 Mitglied des Landesparlaments sind.
Seit einigen Monaten gehören Sie nicht mehr der Fraktion der PDS an. Als Sie diesen Antrag in den Landtag einbrachten, hatten Sie gute Gründe, davon auszugehen, dass das Ende dieser Legislaturperiode auch das Ende Ihrer Mitgliedschaft im Landtag sein wird und Sie deswegen aller Voraussicht nach nicht in den Genuss des entsprechenden Paragraphen des Abgeordnetengesetzes kommen werden.
Ihre Chance haben Sie durch Ihre SPD-Wende zwar etwas verbessert, jedoch ist die SPD in Brandenburg in der Wählergunst mittlerweile derart gesunken, dass Sie nun schon wieder um Ihre Versorgungsanwartschaften bangen müssen.
Man kann also viel darüber spekulieren, warum Sie eine Anwartschaft auf Altersversorgung für Landtagsabgeordnete bereits ab dem ersten Jahr der Mitgliedschaft einführen wollen, wobei Sie selbst damit natürlich auf jeden Fall in den Genuss der Altersversorgung kämen.
Bei fünfjähriger Mitgliedschaft hätten Sie damit, so lautet zumindest die von Ihnen gewünschte Änderung der Versorgungshöhe in § 12, immerhin eine Versorgungsanwartschaft von 10 % der Entschädigung nach § 5 Abs. 1 erreicht. Darüber also sollen wir hier und heute abstimmen.