Protocol of the Session on May 30, 2002

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie herzlich zur 57. Sitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode.

Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite dazu Bemerkungen, Hinweise oder Änderungswünsche? - Frau Abgeordnete Müller, bitte.

Im Namen von Herrn Dr. Woidke und in meinem Namen beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunktes 9, Entwicklung eines Konzeptes zur dauerhaften Lösung des Stauproblems GÜSt Guben-Süd/Gubinek/B 112, Drucksache 3/4345. Ich begründe dies wie folgt: Wir sind an einer vernünftigen Lösung interessiert und haben uns in der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses darauf verständigt, dass die Landesregierung bis zum 25. Juni dieses Jahres dem Innenausschuss eine Gesamtkonzeption vorlegt. Wir behalten uns vor, danach erneut zu reagieren. - Ich danke.

Herzlichen Dank. - Gibt es von Ihrer Seite weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Wenn das nicht der Fall ist, folgen noch einige Hinweise von meiner Seite.

Ich erinnere daran, dass mit Beschluss des Landtages von gestern das Thema der heutigen Aktuellen Stunde in Tagesordnungspunkt 2 geändert wurde. Es lautet nunmehr: “Auswirkungen und Handlungsansätze zum Umgang mit der demographischen Entwicklung in Brandenburg”. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion der SPD. Die Parlamentarischen Geschäftsführer hatten die Änderung vorgeschlagen.

Zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 16 teile ich Ihnen mit, dass die mündliche Beantwortung der Kleinen Anfragen 1600, 1611, 1614, 1615, 1616 und 1617 entfällt, da den Fragestellern inzwischen die schriftliche Antwort der Landesregierung zugegangen ist.

(Beifall der Abgeordneten Frau Dettmann [SPD])

- Ich meine nicht, dass es einen Grund gibt, an dieser Stelle zu applaudieren. Ich möchte noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es das vornehme Recht der Abgeordneten ist, die Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfragen rechtzeitig zu erhalten. Auch durch solche Anfragen kommen die Abgeordneten ihrer Kontrollpflicht gegenüber der Landesregierung nach. Dazu gehören Anfragen jeder Art, wie sie die Geschäftsordnung vorsieht. Ich halte es für kritikwürdig, wenn die Fristen für die Beantwortung der Kleinen Anfragen regelmäßig überschritten werden und wir damit verpflichtet sind, die Beantwortung in die Tagesordnung der Plenarsitzung aufzunehmen.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der CDU)

Ich weiß, dass die Staatskanzlei diesbezüglich unsere Unterstüt

zung braucht. Der von mir gegebene Hinweis richtet sich insbesondere an die Ressorts, die im Hinblick auf die Säumigkeit einen merkwürdigen Ruhm - ja fast schon dafür berüchtigt sind - erworben haben.

Ich habe noch einen weiteren Hinweis: Es wird vorgeschlagen, den Antrag “Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses”, Wahlvorschlag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/4386, als Punkt 10 in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer soll die Wahl ohne vorherige Debatte erfolgen.

Wenn Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen der Tagesordnung einverstanden sind, dann bitte ich Sie um Ihr zustimmendes Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Gestern hatte ich in grenzenlosem Optimismus zum wiederholten Male versucht, die Abwesenheitserklärungen vorzulesen. Ich erspare mir das heute, weil sich wiederum gezeigt hat, dass eine Reihe von Mitgliedern der Landesregierung anwesend sind, obwohl sie auf der Abwesenheitsliste vermerkt sind. Offensichtlich ist der Drang zur Teilnahme an der Plenarsitzung so groß, dass diejenigen, die sich zuvor abgemeldet haben, nicht widerstehen können und doch erscheinen. Insofern freuen wir uns, dass die Regierungsbank heute nahezu voll besetzt ist.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

Drucksache 3/4378 Drucksache 3/4332

Zunächst behandeln wir die Dringliche Anfrage 22 (Keine För- dermittel für die Oberstufenzentren Teltow und Werder) in der Drucksache 3/4378. Das Wort geht an die Abgeordnete Dettmann. Bitte sehr.

Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass Bauarbeiten in den Oberstufenzentren Teltow und Werder seit dem Jahr 2000 unterbrochen sind, weil beantragte Fördermittel vonseiten des Landes nicht gezahlt werden.

Ich frage die Landesregierung: Wann werden die Oberstufenzentren Teltow und Werder die Förderbescheide sowie die Gelder zur Fortsetzung der Bauvorhaben erhalten?

Herr Wirtschaftsminister Dr. Fürniß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dettmann, gestatten Sie mir zunächst eine grundsätzliche Aussage zum Stand der Planung der Investitionsmaßnahmen an den OSZ-Standorten Teltow und Werder, gerade im Hinblick auf die Zeitungsmeldungen, die Sie in Ihrer Anfrage zitiert haben.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat für beide OSZ-Standorte Planungsunterlagen für die unbestritten zwingend notwendigen Umbau-, Erweiterungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises und der Fördermöglichkeiten des Landes ist die Realisierung beider Maßnahmen nur über die Bildung von in sich abgeschlossenen nutzungsfähigen Bauabschnitten möglich. Mit Zuwendungsbescheiden vom 04.12.1998 wurde mit Haushaltsmitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an beiden Standorten bereits ein zwingend notwendiger erster Bauabschnitt in Abstimmung mit dem Landkreis beschieden.

Am Standort Teltow wurden für einen Erweiterungsbau mit Gesamtinvestitionskosten von rund 7,2 Millionen DM Zuweisungen in Höhe von rund 4,3 Millionen DM gewährt.

Am Standort Werder wurde der Umbau einer ehemaligen Mensa zu Unterrichtsräumen mit Gesamtinvestitionskosten von rund 3,1 Millionen DM mit 1,8 Millionen DM Zuweisungsmitteln gefördert.

Beide Maßnahmen wurden in den Jahren 1998 bis 2000 realisiert.

Im Mai des Jahres 2000 hat die Landesregierung einen Beschluss über die Fortsetzung des OSZ-Investitionsprogramms im Rahmen der GA-/EFRE-Förderung gefasst und damit die Möglichkeit eröffnet, die finanzielle Sicherung der Fortsetzung beider Investitionsmaßnahmen mit Unterstützung des Landes zu gewährleisten.

Durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark wurden die vollständigen Unterlagen für eine Antragstellung im Rahmen dieses Förderprogramms Ende 2001 bzw. Anfang 2002 der ILB übergeben. Das ist die Entscheidungsgrundlage, von der wir ausgehen.

Die beiden Oberstufenzentren in Teltow und Werder sind gemäß der Absprache zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Bildungsministerium Bestandteil des OSZ-Bauprogramms der Landesregierung und bleiben es auch.

Das operationelle Programm, aus dem ich eben zitiert habe, enthält bis einschließlich 2002 ein Bewilligungsvolumen von 21,5 Millionen Euro im Maßnahmebereich Aus- und Weiterbildung. Es sind also jeweils Jahresscheiben bis zum Jahr 2006 definiert worden.

Bereits jetzt haben wir mit der kürzlich erfolgten Bewilligung des OSZ Bernau - ich erinnere an die Diskussion, die wir im Parlament dazu geführt hatten - den Betrag für 2002 um 1 Million Euro überschritten. Somit stehen in diesem Jahr keine freien EFRE-Mittel mehr für OSZ zur Verfügung. Deshalb können für die OSZ in Teltow und Werder keine Mittel bereitgestellt werden, aber wir können Zusagen nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz erteilen.

Solche Zusagen sind rechtlich verbindliche Zusicherungen, an die der Zuwendungsgeber gebunden ist, sodass eine Finanzierung mit dieser Zusicherung völlig unproblematisch sein dürfte. So haben wir dies übrigens in der Vergangenheit in anderen Oberstufenzentren ebenfalls gemacht.

Beide Bescheide werden in diesem Jahr erteilt. Der Kreis kann

weiter planen und kann seine Finanzierung auf der Basis der Zusicherung dieser Bescheide aufbauen. Für das OSZ in Werder erfolgt die Auszahlung Ende 2003. Für das OSZ Teltow erfolgt die Auszahlung möglicherweise ebenfalls noch im Jahre 2003, spätestens jedoch im Frühjahr 2004.

Ich darf zunächst 20 Lehrer aus dem gesamten Land Brandenburg, die sich mit politischer Bildung beschäftigen, herzlich begrüßen. Schön, dass Sie heute bei uns sind.

(Allgemeiner Beifall)

Nun erhält der Abgeordnete Dellmann Gelegenheit, die Frage 1179 (Klage von Waldbesitzern gegen Gewässerunterhal- tungskosten) zu formulieren.

Mit Unterstützung des Waldbesitzerverbandes Brandenburg klagen vermehrt private Waldbesitzer gegen Gebührenbescheide zur Gewässerunterhaltung. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen ersten Verhandlungstermin in einem vom Waldbesitzerverband geförderten Musterverfahren gegen die Belastung des Waldes mit Gewässerunterhaltungskosten kurzfristig abgesetzt. Begründung: “Aufhebung der angefochtenen Gebührenbescheide in allen anderen für den 17. April 2002 terminierten Verfahren; die Durchführung einer mündlichen Verhandlung für nur ein Klageverfahren rechtfertigt den Aufwand nicht.” Kläger ist ein Kleinwaldbesitzer aus Steckelsdorf.

Das Potsdamer Gericht fällt seit über sechs Jahren kein Urteil in der Klage über die Gebührenentscheide für Waldbesitzer. Die der Klage zugrunde liegenden Gebührenentscheide wurden aufgehoben - das eigentliche Klagemotiv bleibt bestehen.

In diesem Zusammenhang und selbstverständlich in Anerkennung der Unabhängigkeit der Brandenburger Gerichte frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Tatsache, dass es bis heute zu keiner Gerichtsentscheidung in dieser Angelegenheit kam, obwohl es sich dabei quasi um ein Musterverfahren für Brandenburg handelt?

Hier ist der Minister der Jusitz gefragt. Herr Schelter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dellmann, bei dem angesprochenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam handelt es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren, das nur vom Waldbesitzerverband als Musterverfahren bezeichnet wird. Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte bitte ich daher um Verständnis, dass ich zu diesem Verfahren keine detaillierten Auskünfte geben kann.

Es trifft nicht zu, dass das angesprochene Verfahren seit dem Jahre 1996 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig ist.

Das Verfahren hat durch die Rücknahme des angefochtenen Gebührenbescheides im Jahre 2001 seine Erledigung gefunden. Gegen einen auf der Grundlage einer neuen Satzung erlassenen neuen Gebührenbescheid hat der Kläger im Mai 2001 erneut Klage erhoben. Dieses Verfahren ist also seit etwas mehr als einem Jahr anhängig.

Das Verfahren des Klägers war mit fünf ähnlich gelagerten Fällen für den 17. April 2002 terminiert worden. In den übrigen fünf Fällen wurden nach Hinweisen des Gerichts die Gebührenbescheide aufgehoben. Im Fall des Klägers wurde eine solche Rücknahme durch den Beklagten noch zwei Tage vor dem Termin ebenfalls in Aussicht gestellt, dann aber nicht durchgeführt. Vielmehr hat der Beklagte eine neue Kalkulation als Grundlage für den Gebührenbescheid vorgetragen. Der Termin wurde, einen Tag bevor er stattfinden konnte, durch den Vorsitzenden der Kammer aufgehoben. Auch diese Entscheidung fällt in den geschützten Bereich der Unabhängigkeit der Gerichte. Sie kann aber nach den Vorschriften des Prozessrechts angefochten werden. - Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 1180 (Forderungssicherungsgesetz), gestellt vom Abgeordneten Karney.

Am 20. Februar 2002 wurde ein Gesetzantrag für ein Forderungssicherungsgesetz der Länder Thüringen und Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Dieses Gesetz soll insbesondere Unternehmen der Baubranche eine verbesserte dingliche Sicherung der Werklohnforderungen ermöglichen.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie bisher unternommen, damit das Forderungssicherungsgesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann?

Herr Minister Schelter, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karney, die Problematik einer verbesserten dinglichen Sicherung der Werklohnforderungen war bereits Gegenstand einer mündlichen Anfrage in der Plenarsitzung im März dieses Jahres. In meiner damaligen Antwort hatte ich darauf verwiesen, dass es sich hierbei um eine rechtlich hochkomplexe Materie handelt, sodass die Umsetzung der Forderungen des Handwerks und des Mittelstandes zur Verbesserung der Zahlungsmoral einer eingehenden Prüfung und Abwägung bedurfte. Insbesondere waren eine Vielzahl von Sachverständigen und natürlich auch die Interessenverbände der kleinen und mittleren Unternehmen anzuhören.