Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Anmerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich einige Anmerkungen machen:
Ich informiere Sie darüber, dass Frau Christel Dettmann mit Ablauf des 31. Dezember 2003 auf ihr Mandat im Landtag Brandenburg verzichtet hat. Durch den Landeswahlleiter wurde die Mitgliedschaft von Frau Susanne Melior als Abgeordnete im Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2004 festgestellt. Sie gehört der SPD-Fraktion an.
Die Fraktion der SPD hat mir mitgeteilt, dass Frau Abgeordnete Dr. Esther Schröder mit Wirkung vom 6. Januar 2004 Mitglied der SPD-Fraktion geworden ist.
- Meine Damen und Herren, Sie entlocken mir keine philosophische Bemerkung zu unterschiedlichen Arten von Freude, auch nicht zu Ausbrüchen.
Zum Tagesordnungspunkt 3, 2. Lesung des Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Drucksache 3/6929 -, bisher Redezeitvariante 1, je fünf Minuten, wird vorgeschlagen, auf eine Debatte zu verzichten.
Als Tagesordnungspunkt 4 soll die 2. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucksache 3/6955 – mit der Redezeitvariante 1, also je fünf Minuten, zusätzlich behandelt werden.
Der Tagesordnungspunkt 5, 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes - Drucksache 3/6927 -, bisher Redezeitvariante 1, also fünf Minuten, soll ohne Debatte behandelt werden.
Das Gleiche gilt für die 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften - Drucksache 3/6928 -, bisher Fünf-MinutenDebattenbeiträge. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt soll nun keine Debatte geführt werden.
Wenn es von Ihrer Seite keine zusätzlichen Anmerkungen, Änderungsanträge oder Sonstiges gibt, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, die Tagesordnung entsprechend zu ändern. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit verfahren wir so.
Ich habe vor Eintritt in die Tagesordnung eine sehr angenehme Pflicht. Unter uns ist ein Mitglied der Landesregierung, das auch ein Mandat trägt und heute Geburtstag hat. Minister
Birthler wird 28. Dazu herzlichen Glückwunsch vom Landtag. Alles Gute, vor allem stabile Gesundheit!
Es gibt eine Reihe von Abwesenheitserklärungen, die offensichtlich nicht vollständig ist. Aber wenn es leere Plätze gibt, dann hat das mit Krankheit und Verpflichtungen, denen man sich nicht entziehen konnte, zu tun.
Das Wort geht an die Abgeordnete Wehlan, die die Dringliche Anfrage 53 (Abwicklung der Bodenreform verletzt Grund- recht) formulieren wird. Bitte sehr.
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat einstimmig entschieden, dass die entschädigungslose Enteignung von Bodenreformeigentümern zugunsten des Landesfiskus gegen das Recht auf Schutz des Eigentums und, damit verbunden, gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstößt.
aufgrund der Infragestellung des so genannten Modrow-Gesetzes zusammenhängt, das regelte, dass die Erben von Bodenreformgrundstücken als Volleigentümer behandelt werden, ist Ausgangspunkt für meine Frage an die Landesregierung.
Ich frage die Landesregierung: Was wird sie tun, um betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zu ihrem Recht zu verhelfen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Wehlan, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist in unserem Land weit über den Kreis der Betroffenen hinaus auf sehr großes Interesse gestoßen. Ich kann deshalb sehr gut verstehen, dass nunmehr Forderungen laut werden, sehr schnell - „unverzüglich“, wie Sie sagen, Frau Wehlan - gegenüber den zu Unrecht enteigneten Bürgerinnen und Bürgern den Zustand zu ändern und die Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums zu beenden.
Der Gerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Beschwerdeführer - es sind Erben von früheren Neubauern, denen nach 1945 Bodenreformland zugewiesen wurde - aufgrund des so genannten Modrow-Gesetzes vom 6. März 1990 vollwerti
ges Eigentum an den Grundstücken erlangt haben. Die den Beschwerdeführeren nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 auferlegte Verpflichtung, ihr Eigentum an den jeweiligen Landesfiskus aufzulassen, haben ihnen dieses Eigentum entschädigungslos wieder entzogen. Das sei ein Verstoß gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention über die Menschenrechte.
Die Entscheidung des Gerichtshofs hat lediglich feststellenden Charakter und ändert noch nicht das innerstaatliche Recht. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Dafür hat sie noch knapp drei Monate Zeit.
Ungeachtet dessen sind - um auf Ihre konkrete Frage, was bei uns im Land passiert, zurückzukommen - die mit der Durchführung der maßgeblichen Regelung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes in Brandenburg befassten Behörden angewiesen worden, angesichts der Entscheidung ab sofort weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Auflassungsansprüchen des Landes nach gegenwärtiger Rechtslage auszusetzen und die Aktivitäten zur Veräußerung ehemaliger Bodenreformflächen, die bereits an das Land gefallen sind, bis auf weiteres einzustellen. Ob aktuell darüber hinaus weitere Schritte erforderlich sind, wird gegenwärtig noch geprüft.
Sollte die Entscheidung des Gerichtshofes für Menschenrechte rechtskräftig werden, ist die Bundesregierung gehalten, für die innerstaatliche Umsetzung durch Änderung der Gesetzeslage Sorge zu tragen. Erst dann entscheidet sich, wie und in welcher Form dem festgestellten Verstoß zu begegnen ist.
Frau Ziegler, Sie haben richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil noch nicht innerstaatliche Regelungen handelt. Deswegen frage ich Sie konkret: Wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, das Urteil nicht anzufechten und ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, das die Rechte der Bodenreformerben akzeptiert?
Die zweite Frage: Welche Erwartung hat die Landesregierung an die Bundesregierung hinsichtlich einer gesetzlichen Rückabwicklung und zur finanziellen Beteiligung an Entschädigungszahlungen?
Eine letzte Frage: In welchem Umfang befinden sich enteignete Bodenreformflächen, die von dem Straßburger Urteil tangiert werden, noch im Sondervermögen des Landes und welcher Anteil davon ist verpachtet?
Das Land Brandenburg wird sich mit allen anderen neuen Bundesländern zusammensetzen müssen, um zu klären, wie wir gegenüber dem Bund unsere Interessen umsetzen. Wir sind noch in den Gesprächen. Da kann ich Ihnen heute noch keine abschließende Auffassung der Landesregierung mitteilen. Aber sobald sie vorliegt, wird sie Ihnen zugehen.
Dann geht es natürlich nach dem Prinzip: Rückübertragung vor Entschädigung. Es gibt bei uns 14 000 Fälle. Da sind die Grundstücke in das Eigentum des Landes übergegangen. In rund 2 000 Fällen ist der Veräußerungserlös an das Land ausgekehrt worden bzw. es erfolgten Ratenzahlungen. Das Land hat in 3 430 Fällen seinen Anspruch auf dem Klageweg verfolgt, wovon 2 920 Verfahren bisher beendet wurden. In 1 518 Fällen haben die Gerichte dem Anspruch des Landes stattgegeben und in 60 Fällen die Klage des Landes abgewiesen. In allen übrigen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung erfolgt.
Wir haben zum 31.12.2003 insgesamt 3 250 Pachtverträge mit 8 700 ha. Dabei sind wir in 2 380 Pachtverträge eingetreten und haben 870 Pachtverträge mit 1 500 ha neu abgeschlossen. Verkauft wurden zum Ende letzten Jahres 231 Grundstücke mit insgesamt 290 ha.
Erste Frage: Frau Ministerin, hält die Landesregierung neben der notwendigen materiell-rechtlichen Auseinandersetzung auch eine politisch-moralische Geste gegenüber den zu Unrecht enteigneten Bürgerinnen und Bürgern für angebracht?
Zweite Frage: In welcher Form wird die Landesregierung die Betroffenen umfassend über die veränderte Rechtslage informieren, zum Beispiel über die notwendigen Formalitäten, die sich jetzt ergeben, und vor allem darüber, an wen sie sich wenden müssen?
Das Justizministerium - um zunächst auf Ihre letzte Frage zu antworten - und das Finanzministerium werden gemeinsam ein Merkblatt mit Informationen für die Betroffenen entwickeln und herausgeben. Das ist bereits in Arbeit.
Eine moralische Geste? - Das Land hat ein Bundesgesetz umzusetzen gehabt. Sie müssen also genauer definieren, was Sie unter einer moralischen Geste verstehen.
Es war also ein Bundesgesetz, das wir umzusetzen hatten. Das haben wir getan, auch auf gerichtlichem Wege. Wenn sich die Rechtslage durch Gerichtsentscheid jetzt anders darstellt, werden wir natürlich auch dieser Rechtslage gerecht werden.
Frau Ministerin, ich möchte an Ihre letzte Antwort anknüpfen. Erstens: Worin bestand für das Land Brandenburg das zwingende Erfordernis, die Bodenreformbegünstigten bzw. deren Erben zu enteignen?
rechtskräftig wird, vorstellbar, dass das Land die Ansprüche aller jetzt als unrechtmäßig enteignet geltenden Betroffenen unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung anerkennt und die Enteigneten auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme von Verfahren hinweist, wenn Prozesse streitig beendet wurden oder außergerichtlich Einigung erzielt wurde?
Herr Sarrach, für die Beantwortung dieser Frage fehlte einfach noch die Zeit. Uns liegt bisher nicht einmal die Begründung des Urteils vor. Diese müssen wir uns natürlich genau ansehen und die Details, die sich daraus ableiten, erst einmal aufarbeiten. Das alles werden wir tun und vor allem die gleiche Richtung des Handelns in allen neuen Bundesländern anstreben. Brandenburg ist hier ja nicht das einzige Land, sondern das betrifft alle neuen Länder.