Mit der Einladung ist Ihnen auch der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite zu der so entworfenen Tagesordnung Anmerkungen? - Wenn das nicht der Fall ist, dann darf ich meine vortragen. Die erste bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 10. Die 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, MärkischOderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Uckermark - Drucksache 3/5946 - soll verbunden werden mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sowie zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002/2003 - Drucksache 3/6028 -, und zwar mit Redezeiten nach Variante 1, also fünf Minuten pro Fraktion.
Ich darf dazu eine Bemerkung machen, die ich für unbedingt notwendig halte: Es lag ursprünglich die Absicht in Papierform vor, die drei genannten Gesetze in einem Artikelgesetz zu behandeln. Dies lag gestern auf dem Tisch, um heute behandelt zu werden. Abgesehen davon, dass so etwas die Inanspruchnahme des § 100 unserer Geschäftsordnung notwendig macht, sollten wir, glaube ich, an diejenigen denken, die diese Gesetze angehen. Wenn man derart unterschiedliche Genres bzw. derart unterschiedliche Themen in einem Artikelgesetz zusammenfasst, dann findet das vielleicht seinen Höhepunkt darin, dass wir pro Sitzungszyklus nur noch ein Gesetz mit 13 oder 25 Artikeln verabschieden. So geht es nicht. Auch der Systematik wegen geht es so nicht.
Wir wissen lange genug, wann Kommunalwahlen sind und zu welchen Konditionen sie stattfinden sollen. Insofern bitte ich insbesondere den Innenausschuss, der hier aktiv geworden ist, um die Einhaltung von Fristen, die eine vernünftige Bearbeitung und damit auch eine Wahrnehmung vonseiten derer, die in der Öffentlichkeit darauf warten, dass das gesetzlich geregelt wird, erlauben.
Insofern lasse ich es gelten, das in einem Artikelgesetz mit zwei Artikeln zu bearbeiten, weise aber noch einmal nachdrücklich auf Folgendes hin: Das setzt voraus, dass das im Konsens zwischen den Fraktionen geschieht, und es bedeutet die Inanspruchnahme des § 100 unserer Geschäftsordnung, der besagt: Wenn es nicht fünf oder mehr Abgeordnete gibt, die widersprechen, lässt sich die Geschäftsordnung außer Kraft setzen. - Ansonsten wäre diese Änderung der Tagesordnung nicht möglich. Herr Abgeordneter Schulze, bitte.
Herr Präsident, die ansatzweise gegenüber dem Innenausschuss geäußerte Schelte möchte ich doch in aller Öffentlichkeit relativieren. Die Kollegen des Innenausschusses haben lediglich Bitten, Wünsche und Forderungen aus den Reihen des Parlaments aufgenommen. Uns ist bewusst, dass das unge
wöhnlich ist. Aber es besteht das Einspruchsrecht einer Fraktion oder von fünf Abgeordneten. Der Vorgang ist einvernehmlich gelaufen. Ob es nun in zwei Gesetzesdrucksachen oder in einer behandelt wird, ist aus Sicht der Kollegen des Innenausschusses relativ unerheblich.
Insofern möchte ich einfach darum bitten, hier nicht die Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses zu schelten. Sie haben lediglich den Forderungen und Wünschen aus diesem Haus Rechnung getragen und auch die Kollegen der PDS-Fraktion und der DVU-Fraktion eng einbezogen.
Wenn Sie das als Schelte empfunden haben, scheint das wohl Ausdruck Ihres Gewissens bzw. Ihres guten Gewissens zu sein.
Ich habe darum gebeten, dass der Innenausschuss mit Fristen arbeitet, die eine Auseinandersetzung mit der Substanz der Gesetze möglich machen. Das, denke ich, ist das gute Recht aller Abgeordneten, aber auch derer, die von den Gesetzen betroffen sind. - Herr Sarrach, bitte.
Herr Präsident, da der Innenausschuss unsere Antragsinitiative „Fusionsprämie“ aufgegriffen hat, kommt aus unserer Fraktion kein Widerspruch zu dem vorgesehenen Verfahren, bezogen auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Der Innenausschuss hat damit das nachvollzogen, was auch unser Antragsanliegen war, nämlich die Fusionsprämien zahlen zu können.
Ich bin noch nicht ganz so weit. Erst das Nächste ist meine Bemerkung zum Punkt 16, wie er im Entwurf der Tagesordnung steht, nämlich dem Antrag „Fusionsprämie“, Drucksache 3/5978. Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen und entfällt damit.
Wenn es keine weiteren Bemerkungen gibt, bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, die geänderte Tagesordnung heute entsprechend abzuarbeiten. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann soll es so geschehen.
Es liegt eine Reihe von Abwesenheitserklärungen vor. Diese beziehen sich zum einen auf den Ministerpräsidenten, der am Nachmittag von Minister Schönbohm vertreten wird, und auf Herrn Minister Schönbohm, der, nachdem der Ministerpräsident wieder anwesend ist, von Frau Ministerin Richstein vertreten wird. Herr Minister Meyer muss die Sitzung am späteren Nachmittag verlassen. Die Abgeordneten Karney, Hackel und Bochow sind zeitweise bzw. ganztägig abwesend. Ich bekam eben einen Anruf von Minister Junghanns, der im Stau steht und darum bat, den Ablauf der Fragen so zu strukturieren, dass er Gelegenheit hat, auf sie einzugehen. Wir werden versuchen, das zu tun.
Die Dringliche Anfrage 43 (Geheimverträge zum Technolo- gietransfer für geplante Chipfabrik in Frankfurt [Oder]) wird von Frau Dr. Schröder gestellt. Im Übrigen bin ich mit Herrn Christoffers darüber einig geworden, dass damit seine Dringliche Anfrage zu demselben Thema entfällt. - Bitte sehr.
Die Negativschlagzeilen und vermeldete Ungereimtheiten zum Projekt einer Chipfabrik in Frankfurt (Oder) reißen nicht ab. In seiner aktuellen Ausgabe vom 23. Juni 2003 berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ erneut über Geheimverträge, die den umfassenden Transfer deutscher Hochtechnologie in die Golfregion auch ohne zwingende Verwirklichung des Projekts einer Chipfabrik in Frankfurt (Oder) sichern. Dem am 5. Juni 2003 auch vom Land Brandenburg als Gesellschafter der Betreiberfirma Communicant unterzeichneten Finanzierungsvertrag - Investment Shareholder Agreement - sollen nach entsprechenden Meldungen „geheime Anhänge“ beigefügt sein, die regeln, dass das Emirat Dubai als Investor im Insolvenzfall einer Chipfabrik in der Oderregion freien Zugriff auf die Chiptechnologie hat, und das im Umfang „aller Rechte an Erfindungen und Patenten, an gegenwärtigen und zukünftigen, registrierten und nicht registrierten“. Der Wirtschaftsminister des Landes saß bei der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags mit am Tisch.
Ich frage daher die Landesregierung: Hat der Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg entgegen früheren anders lautenden Behauptungen nun doch geheimen Vereinbarungen zugunsten Dubais zugestimmt, die dem Emirat den freien Zugriff auf die Chiptechnologie auch ohne zwingende Realisierung einer Chipfabrik in Frankfurt (Oder) sichern?
geehrte Frau Abgeordnete, weil ich dabei gesessen habe, wie Sie richtig schilderten, möchte ich Ihnen davon auch aus authentischem Erleben berichten:
Die Landesregierung hat während der Verhandlungen über das Projekt des Unternehmens Communicant sichergestellt, dass die Interessen des Landes Brandenburg in vollem Umfang gewahrt werden. Wie es bei solcher Art Großprojekten üblich ist, wurden im Zusammenhang mit dem Vollzug verschiedene vertragliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen, die keine Geheimvereinbarungen sind; sie sind allen Beteiligten bekannt. Es ist in der Geschäftswelt jedoch üblich - ich glaube hierzu auch Einvernehmen finden zu können -, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die vertraulich sind, die unter allen Beteiligten als vertraulich behandelt werden und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Das Vertragswerk für das Projekt Communicant sieht vor, dass Communicant mit den jetzt eingeworbenen finanziellen Mitteln eine Halbleiterfabrik in Frankfurt (Oder) errichtet. Alle vertraglichen Regelungen sind auf die Errichtung der FAB in Frankfurt (Oder) ausgerichtet. In einem zeitlichen Abstand wird mit neu einzuwerbendem Kapital eine Fabrik in Dubai errichtet. Die Nutzung der Technologie von Communicant in der zweiten Fabrik in Dubai war von Anfang an Grundlage des Projekts. DAFZA war ja gerade wegen der geplanten zweiten FAB in Dubai bereit, in das Projekt in Frankfurt (Oder) zu investieren.
Angesichts dieser Sachlage will DAFZA verständlicherweise für den Fall einer Insolvenz von Communicant vertragliche Vorsorge treffen; denn in diesem Fall wäre die Technologie von Communicant Bestandteil der Masse und der Insolvenzverwalter Herr des Verfahrens. DAFZA könnte nicht sicher sein, eine Halbleiter-FAB unabhängig von Communicant mit der aus Frankfurt (Oder) stammenden Technologie in Dubai betreiben zu können, obwohl es in Frankfurt (Oder) 250 Millionen USDollar in das Projekt investiert hat. Die Beteiligten haben daher vereinbart, dass DAFZA für den Fall der Insolvenz von Communicant, aber eben nur für diesen Fall, nicht ausschließliche Nutzungsrechte - ich betone: nicht ausschließliche Nutzungsrechte -, sondern Mitnutzungsrechte an der Technologie von Communicant erhält. Damit wäre DAFZA in der Lage, bei einer Insolvenz, unabhängig vom augenblicklichen Zustand, in Dubai eine FAB zu errichten und zu betreiben.
Die Interessen des Landes Brandenburg sind in diesem Zusammenhang insbesondere dadurch zusätzlich gewahrt, dass ohne eine Realisierung des Projekts Frankfurt (Oder) die Mitnutzungsrechte von DAFZA nicht zum Tragen kommen. Außerdem ist es aus Sicht der IHB kaufmännisch klug, sich neben der Sicherstellung ihres Beteiligungsertrags bei Communicant Frankfurt (Oder) im Geiste des BPA, des Business Partnership Agreement, mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in seinen Beziehungen nicht nur von den vertraglichen Bindungen an eine FAB abhängig zu machen. Von einem freien Zugriff von DAFZA auf die Technologie auch ohne die zwingende Realisierung einer Chipfabrik in Frankfurt (Oder) kann also, Frau Abgeordnete, keine Rede sein. - Danke.
Herr Minister, Sie haben bestätigt, dass es diese Zusatzvereinbarung gibt. Daher meine drei Nachfragen.
Erste Frage: Ist in diesen Zusatzvereinbarungen wirklich formuliert, dass die Chiptechnologie im Umfang „aller Rechte an Erfindungen und Patenten, an gegenwärtigen und zukünftigen, registrierten und nicht registrierten“ an Dubai übergeht?
Dritte Frage: Wie bewertet die Landesregierung bzw. wie bewerten die Kabinettsmitglieder, die die Vereinbarungen im Detail kennen, die Inhalte dieser Zusatzvereinbarungen im Interesse des Brandenburger Steuerzahlers?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, auch die Frage, die Sie jetzt stellen, zwingt mich, im Geiste des Miteinanders der Investoren zunächst hervorzuheben, dass ich mich erstens auf Vertraulichkeit im Umgang mit diesen Dokumenten eingelassen habe. Auch durch die Tatsache, dass - auf welchem Weg auch immer - vertrauliche Materialien in die Öffentlichkeit gelangen, werde ich nicht autorisiert, sie ohne vertrauliche Bindung zu den Geschäftspartnern gleich der Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen. Vor diesem Hintergrund habe ich die Interessen aller Beteiligten zu wahren, vor allem auch die des Landes Brandenburg.
Dessen können Sie zuvorderst sicher sein. Die von Ihnen wohlmeinend zitierten Angaben beziehen sich auf jene IP, also jene Patente, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der FAB auf den Weg gebracht werden und damit im Sinne der grundsätzlichen Vertragswerke dieses Investments natürlich auch Zugang zu der danach zu errichtenden FAB ermöglichen sollen.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal von der Grundkonstruktion in Kenntnis setzen. Der regelmäßige Fall des Ablaufs dieses Investments besagt, dass in Frankfurt (Oder) eine FAB entsteht und parallel, aber zeitversetzt, ohne kapitale Bindung zur FAB in Frankfurt (Oder) eine Zwillings-FAB in Dubai. Der Grundgedanke des Vertrags heißt: Weil das eine Tochter ist, aber eine finanziell unabhängige Konstruktion, wird das, was in Communicant für Communicant entwickelt wird, natürlich auch der Zwillings-FAB - ich betone: Tochterkonstruktion der Gesellschaft in Frankfurt (Oder) - zugänglich gemacht. Diese Begriffswelt, die Sie hier einführen, die ich ausdrücklich nicht bestätigen möchte, weil ich keine Vertraulichkeitsautorisierung habe, die ich aber inhaltlich diskutieren möchte, betrifft diesen Inhalt der IP im Rahmen des Investments.
Zum Zweiten sind im Sinne der fachlichen Verantwortung die jeweiligen Fachminister in diese Vertragswerke einbezogen. Die Fachminister haben nach ihren inhaltlichen Regelungen Einblick in dieses Vertragswerk genommen und haben damit auch eine Bewertung der Wahrung der Interessenlage der beteiligten Institutionen vorgenommen. Es ist durchaus nicht üblich, dass es zu solchen Fachverträgen im Rahmen des Investments eine allgemeine Befassung durch alle Mitglieder des Kabinetts
geben muss und soll. Das regelt unsere Arbeitsordnung im Kabinett eindringlich und ordentlich. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich natürlich davon ausgehen, dass die einbezogenen Fachminister diese Interessenabwägung teilen und auf der Basis der Wahrung der Interessen des Landes Brandenburg dem Vertragswerk zugestimmt haben. Ich kann nicht davon ausgehen, dass ich den nicht einbezogenen Fachministern eine solche Einschätzung abverlangen kann. Ich habe aber sicherzustellen, wenn das Gesamtinteresse der Landesregierung bzw. des Parlaments auf der Grundlage der bisherigen Vertragskonstruktionen abzufragen ist, dass im Rahmen des Notwendigen das Kabinett einbezogen ist und es sich eine entsprechende Meinung bildet, eine Abstimmung durchführt und damit die Interessenbekundung positiv oder negativ beurteilt.
Schönen Dank. - Wir sind bei der Frage 1636 (Regionales Ent- wicklungskonzept „Untere Havel“). Sie wird vom Abgeordneten Dellmann gestellt.
Mit der Realisierung der Ausbaumaßnahmen an der Wasserstraße Berlin - Magdeburg und dem Wasserstraßenkreuz Magdeburg ergibt sich die Möglichkeit der Neudefinition der Entwicklungsziele für die Region Untere Havel. Wenn zukünftig diese Wasserstraße nicht mehr für den Güterverkehr im bisherigen Umfang vorgehalten werden muss, ist jedoch eine weitere touristische Nutzung für die Region von großer Bedeutung. Mit Unterstützung des Landes Brandenburg wurde ein regionales Entwicklungskonzept „Untere Havel“ erarbeitet.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse des regionalen Entwicklungskonzepts „Untere Havel“?