Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße Sie ganz herzlich zur 31. Sitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode. Ich begrüße auch die Gäste und die Vertreter der Medien.
Bevor wir uns mit der Tagesordnung beschäftigen, möchte ich Ihnen einige Informationen übermitteln: Aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ist mir die Mitteilung zugegangen, dass Frau Angelika Thiel-Vigh am 1. Februar 2001 das Amt einer Staatssekretärin angetreten hat und ihr die Bereiche Soziales und Frauen zugeordnet sind.
Des Weiteren möchte ich die Mitteilung des zuständigen Ausschusses für Haushalt und Finanzen weitergeben, dass der Antrag „Durchsetzung der Interessen der Länder bei der Zusammenführung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank” - Drucksache 3/1809 - vom Antragsteller zurückgezogen wurde. - So weit meine allgemeinen Bemerkungen.
Wir kommen nun zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf der Tagesordnung. Folgende Änderungen dieser Tagesordnung sind noch zu beschließen: Es wurde die Aufnahme der 2. Lesung des Gesetzes zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden im Land Brandenburg sowie in Verbindung damit die 2. Lesung des Gesetzes über die Grundsätze der Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg beantragt. Die Gesetzentwürfe liegen Ihnen mit Drucksache 3/2422 vor. Für die Debatte wird Redezeitvariante 4 vorgeschlagen. Wir würden diesen vom Innenausschuss gestellten Antrag als Tagesordnungspunkt 3 einordnen.
Eine weitere Mitteilung betrifft die Tagesordnungspunkte 6 und 8. Zum Tagesordnungspunkt 6 ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 13 - ÖPNV/SPNV in Brandenburg -, Drucksache 3/2363, unter Beibehaltung der bereits abgestimmten Redezeiten auf den morgigen Tag zu verlegen. Bezüglich des Tagesordnungspunktes 8 - Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission -, Drucksache 3/2380, ist mitgeteilt worden, dass auf eine Debatte verzichtet wird.
Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung bzw. zu den von mir angesagten Veränderungen? - Da das nicht der Fall ist, bitte ich Sie, über die so geänderte Tagesordnung abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Tagesordnung in der von mir vorgeschlagenen Form mehrheitlich zugestimmt worden.
Wort, die die Frage 600 (Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen) formulieren wird. Bitte schön!
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bundeshaushalt 2001 und den so genannten UMTS-Zinseinsparungen werden den Ländern Mittel für ein auf zwei Jahre begrenztes „Zukunftsprogramm für berufliche Schulen” in Höhe von insgesamt 175 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel sollen insbesondere für Ausstattungsmaßnahmen im Bereich der Nutzung neuer Informationsund Kommunikationstechniken verwendet werden.
Ich frage die Landesregierung: Für welche Schulstandorte und Maßnahmen sollen die dem Land Brandenburg zustehenden zusätzlichen Bundesmittel verwendet werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und anderswo! Sehr geehrte Frau Redepenning, neue Schule das heißt Schule im 21. Jahrhundert - wird ganz wesentlich durch die neuen Medien geprägt. Wir haben deshalb für das Land Brandenburg eine „MauS”-Initiative - das heißt: Medien an unseren Schulen - gestartet, um die Schulen bis Mitte/Ende nächsten Jahres flächendeckend mit neuen Medien auszustatten. Auch der Bund unterstützt jetzt diese „MauS”-Initiative. Mit der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2001 wurden den Ländern Mittel als Finanzhilfen des Bundes aus den so genannten UMTS-Zinseinsparungen für ein auf zwei Jahre begrenztes Zukunftsinvestitionsprogramm für berufliche Schulen bereitgestellt.
Das Land Brandenburg wird von dieser Summe einen Betrag in Höhe von rund 5,5 Millionen DM in diesem Haushaltsjahr und einen in Höhe von rund 2,5 Millionen DM im Haushaltsjahr 2002 erhalten. Die Bundesmittel dürfen nicht Landesmittel für gleichartige Investitionen ersetzen; insofern bilden sie eine echte Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen der Länder. Damit ist es möglich, die Finanzierung der laufenden brandenburgischen Landesinitiative im Bereich der beruflichen Schulen auszuweiten. Die zusätzlichen Bundesmittel sollen entsprechend der Intention des Bundes insbesondere für Ausstattungsmaßnahmen sowie für neue und technologieorientierte Berufsfelder, z. B. Informationstechnologie und Kommunikation, eingesetzt werden.
Ich habe dem Cottbuser Bürgermeister in diesen Tagen geschrieben, dass in seinem Oberstufenzentrum jetzt aufgrund dieser Initiative ein Berufsbildungsgang angeboten werden kann, der bisher nur in Berlin angeboten werden konnte.
Die Bundesmittel für das Programm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen”, kurz ZIBS genannt, sollen als Zuwendungen in Form von Zuweisungen an die Schulträger der Oberstufenzentren des Landes Brandenburg zur Förderung der Aus
stattung von schulischen Einrichtungen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik vergeben werden. Bei der Festlegung der zu fördernden Schulen gelten die in der Förderrichtlinie beschriebenen Kriterien. Wir werden das Geld in Absprache mit den Schulträgern und Schulen zu einem kleinen Teil neben der Anschaffung von Hardware zusätzlich für den besonders kostengünstigen Erwerb von Landeslizenzen für Software einsetzen.
Zur fachlichen Begleitung dieses Programms ist im Bildungsministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Zur Vorbereitung der Ausstattungsinitiative wird gegenwärtig der jetzige Stand der Ausstattung der OSZ im Land Brandenburg mit neuen Medien erfasst und mit Blick auf zukünftige Anforderungen der beruflichen Bildung analysiert.
Wir sind der Bundesregierung außerordentlich dankbar, dass sie der Bedeutung der beruflichen Ausbildung Rechnung trägt und ein in Zeiten knapper Kassen bemerkenswertes Programm für solche notwendigen Zukunftsinvestitionen in beruflichen Schulen auflegt. Mit den zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes werden die Bemühungen der Landesregierung flankiert und die Voraussetzungen für eine deutlich bessere Ausstattung unserer Oberstufenzentren mit modernen Technologien und Medien geschaffen. Die Schulträger unserer Oberstufenzentren werden dadurch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusätzlich und spürbar unterstützt.
Die Umsetzung dieser Investitionen wird jetzt ganz zügig in Angriff genommen, um eine weitere Qualitätsverbesserung des schulischen Teils der beruflichen Ausbildung zu sichern und auf diese Weise dazu beizutragen, dass Jugendliche, die in Brandenburg ausgebildet worden sind, nicht nur in vielen Ländern der Bundesrepublik begehrt sind, sondern vor allem in unserem Land ganz maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen können. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen von neuen Medien. Sind damit nur neue Medien im Sinne moderner Medien gemeint oder ist damit auch gemeint, dass in den Berufsschulen oder Oberstufenzentren der Bestand modernisiert werden kann? Wir wissen ja, dass die Technik sehr schnell veraltet und viele Schulen mit einer provisorischen Technik angefangen haben.
Der Bestand - Sie haben völlig Recht - veraltet innerhalb kürzester Zeit, bei den neuen Medien teilweise schon innerhalb von drei oder vier Jahren. Daher bezieht sich das Programm auf beide von Ihnen angesprochenen Punkte. Es werden neue Medien angeschafft, die es zuvor noch gar nicht gab; einiges wird aber auch auf den derzeit besten Stand gebracht.
Schönen Dank, Herr Minister Reiche. - Die Frage 601 (BGS- Verstärkungseinheit) wird vom Abgeordneten Petke von der Fraktion der CDU formuliert. Bitte schön, Herr Abgeordneter Petke!
Eine Einheit des Bundesgrenzschutzes soll mit künftig 80 Bediensteten auch gegen den Rechtsextremismus in der Niederlausitz eingesetzt werden.
Ich frage die Landesregierung: Sieht sie hierin die Gefahr einer unzulässigen Ausweitung von Bundeskompetenzen zulasten der Polizei des Landes Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, im Zusammenhang mit der Verlegung der Einsatzeinheit des Bundesgrenzschutzes in die Niederlausitz ist der Eindruck vermittelt worden, der Osten sei wild und rechtsradikal. Ich kann nur sagen: Beides ist vollkommen falsch. Wir haben rechtsradikale Jugendliche, die wir zum großen Teil kennen und mit denen wir uns mit allen Mitteln des Staates, von der Jugendarbeit bis hin zur Polizei, auseinander setzen. Die Polizei steht am Ende dieser Arbeit und sie nimmt diese Arbeit sehr ernst, indem sie sich mit den einzelnen Personen auseinander setzt, die rechtsradikalem Gedankengut anhängen.
Im Zusammenhang mit der Indienststellung dieser Einheit, Herr Abgeordneter Petke, haben der Bundesinnenminister, der Ministerpräsident und ich erklärt, dass die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder davon nicht berührt werden, sondern dass wir die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und der Landespolizei intensivieren wollen. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus bleibt also unverändert eine Aufgabe des Landes Brandenburg und eine Teilaufgabe der Brandenburger Polizei.
Die Verstärkungseinheit Niederlausitz unterstützt die Polizei auf diesem schwierigen Feld wo immer möglich, ohne aber deren Aufgaben zu übernehmen. Wie Sie wissen, hat der Bundesgrenzschutz eine originäre Zuständigkeit im 30-Kilometer-Bereich, in dem gerade in der Niederlausitz zahlreiche Ortschaften - auch einige Städte - liegen, sowie beim Schutz der Bahnanlagen. Neben dem Schutz der Landesgrenze wird der Bundesgrenzschutz diese Aufgabe immer da, wo sich Überschneidungen ergeben, gemeinsam mit der Landespolizei wahrnehmen. Darum haben wir das Lagebild intensiviert und den Austausch der Erkenntnisse weiter verbessert.
Es ist also eine enge Zusammenarbeit sowohl beim lagebezogenen Informationsaustausch als auch bei der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben vereinbart, insbesondere bei Schwer
punkteinsätzen und im täglichen Dienst. Das gilt für die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kräften wie der Mobilen Einsatzeinheit gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit, kurz MEGA genannt, und es geht dabei darum, dass sich die Polizeien des Bundes und des Landes Brandenburg sowie der Bundesgrenzschutz gegenseitig unterstützen und Amtshilfe leisten. Dadurch übernimmt keine Behörde die originären Aufgaben der anderen.
Sicherheitskooperationen sind zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder in verschiedenen Abkommen festgelegt. Kollege Ziel hat dieses Abkommen mit dem Bund getroffen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Sie wird am Beispiel der Niederlausitz durch das Zur-Verfügung-Stellen von Kräften in besonderer Weise instrumentiert. Diese Zusammenarbeit war bisher erfolgreich. Sie wird intensiviert und dadurch zum Nutzen des Landes noch erfolgreicher werden. Dies wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Grenzsicherung, zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls unserer Bevölkerung in der Grenzregion und zur Bekämpfung rechtsradikaler Jugendlicher sein.
Schönen Dank, Herr Minister Schönbohm. - Die Frage 602 (Genehmigung von Gemeindezusammenschlüssen) wird vom Abgeordneten Sarrach von der Fraktion der PDS formuliert. Bitte schön, Herr Abgeordneter Sarrach!
Im Land Brandenburg haben erste Bürgerentscheide im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform - so zum Beispiel in der Gemeinde Golm - stattgefunden. Jetzt hat das Innenministerium über diese Abstimmungen zu entscheiden. Öffentliche Verlautbarungen lassen darauf schließen, dass sich das Innenministerium mit der Genehmigung dieser Gemeindezusammenschlüsse bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase Zeit nehmen will.
Meine Frage lautet: Nach welchen Grundsätzen wird das Genehmigungsverfahren für Gemeindezusammenschlüsse durch Bürgerentscheid gewährleistet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Sarrach, im Verfahren freiwilliger Zusammenschlüsse ist gemäß § 9 Abs. 5 der Gemeindeordnung vor dem Zusammenschluss von Gemeinden in den Gemeinden, die durch den Zusammenschluss ihre Selbstständigkeit verlieren und bis zu 5 000 Einwohner zählen, ein Bürgerentscheid durchzuführen. Ich füge hinzu: Es gibt einige, die dies beklagen und bedauern, und andere, die dies aus unterschiedlichen Motiven gut finden. Wichtig ist aber, dass dieser Entscheid, wenn er getroffen ist, dem Innenministerium zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Bürgerentscheid hat keine weitergehende Wirkung als die, dass durch die Abstimmung, soweit die erforderliche Mehrheit zustande gekommen ist, die Gemeindevertretung gebunden wird. Insbesondere ersetzt der Bürgerentscheid nicht die gemäß § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Nr. 12 und 29 der Gemeindeordnung bestehende Zuständigkeit der beteiligten Gemeindevertretungen für den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Gemeindeneugliederung. Schließlich wird der Gemeindezusammenschluss erst durch die Genehmigung des Ministeriums des Innern wirksam.
Zielsetzung des Genehmigungsvorbehalts freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse ist die Prüfung der Gemeinwohlverträglichkeit der jeweiligen Neugliederung. Dies war bisher schon so und dies bleibt auch so. Das Ministerium des Innern hat dabei einen Ermessensspielraum, wobei insbesondere die Verwaltungskraft der betroffenen Ämter, aber auch die Auswirkungen der Neustrukturierung auf die Gemeindestrukturen im Umfeld einer entsprechenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Diese erfolgt anhand der Leitlinien der Landesregierung für die Entwicklung der Gemeindestrukturen im Lande Brandenburg, die am 11. Juni 2000 von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zugeleitet wurden. Diese Leitlinien wurden vom Landtag in seiner Entschließung vom 20. September als „tragfähige Basis für die Schaffung leistungsfähiger Strukturen für bürgernahe, professionelle und effiziente Kommunalverwaltungen” bezeichnet, „die dem Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung nach der Verfassung und den Ansprüchen des Bürgers des Landes Brandenburg entsprechen”. Mit dieser Bewertung ist das Gemeinwohl inhaltlich konkretisiert worden. Anders ausgedrückt: Mit diesen Leitlinien ist ein Maßstab zur Bewertung der von den Bürgern beabsichtigten Gemeindezusammenschlüsse gegeben.
Damit bilden die Leitlinien auf der einen Seite einen Orientierungsrahmen für die Gemeinden. Auf der anderen Seite binden sie das Ministerium des Innern in dem Verwaltungsverfahren zur Genehmigung freiwilliger Gemeindegebietsneugliederungen nach § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung wie auch bei den Genehmigungen der Änderung von Ämtern gemäß § 1 Abs. 3 der Amtsordnung.
Gemäß Ziffer 3 des Abschnittes zur Umsetzung der Reform der Leitlinien werden Neugliederungen vom Ministerium des Innern genehmigt, wenn sie den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und leitbildgerechten Lösungen im Umfeld nicht entgegenstehen. Diese beiden Aspekte müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Nicht genehmigungsfähig sind demnach Bemühungen um freiwillige Neugliederungen, die der Grundorientierung der Leitlinien deutlich zuwiderlaufen. In den Fällen, in denen es aufgrund unterschiedlicher Zielorientierung der Leitlinien im Einzelfall zu Konflikten kommen kann oder in denen die beabsichtigte Neugliederung einen Ausnahmetatbestand nach den Leitlinien begründet, kann über die Genehmigungsfähigkeit erst nach Klarheit über die Gesamtstruktur der Gemeindeneugliederung in dem betreffenden Raum, das heißt bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase, unter Abwägung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte entschieden werden. Dabei sind Kriterien der Systemgerechtigkeit in Bezug auf die Gesamtreform der Ver
waltung, der Leistungskraft und der Raumstruktur ebenso zu beachten wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Willkürverbot.
Lassen Sie mich noch eine abschließende Bemerkung machen. Ich habe heute Morgen gelesen, dass mir der Vorwurf gemacht wird, in bestimmten Dingen würde ich zu sehr drängen. Jetzt fordern Sie mich auf, Entscheidungen zu treffen, bevor der Gesamtzusammenhang endgültig erkennbar ist. Ich lege Wert darauf, Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung zu treffen, aber nicht, um sie aufzuschieben, sondern um sie überlegt zu treffen. Von daher wird ein Teil der Entscheidungen erst dann getroffen werden können, wenn das Gesamtbild im Umfeld der beabsichtigten Gemeindezusammenschlüsse klar ist. Dann wird die Entscheidung schnell getroffen und gegebenenfalls auch kontrovers diskutiert werden.