Protocol of the Session on December 18, 2002

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zu morgendlicher Stunde. Mein Gruß gilt den Gästen, auf die Verlass ist, weil sie regelmäßig da sind. Für die Journalisten scheint es etwas früh zu sein. Aber der ORB ist da. Herzlich willkommen!

Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich meine machen, und zwar zunächst zum Tagesordnungspunkt 9 - 1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, Drucksache 3/5100. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen haben sich darauf geeinigt, auf eine Debatte zu verzichten.

Meine zweite Bemerkung betrifft Tagesordnungspunkt 16. Die Beratung des Berichtes der Landesregierung - 3. Landesgleichstellungsbericht, Drucksache 3/5103 - wird auf den Januarsitzungszyklus verlegt, so die Mitteilung der Parlamentarischen Geschäftsführer.

Meine letzte Bemerkung: Die Tagesordnungspunkte 20 und 23 werden auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer getauscht. Es handelt sich um die Punkte „Konzeption zur Sicherung der Ersatzinvestitionen an den Hochschulen“, Drucksache 3/5159, und „Entlassung des Innenministers“, Drucksache 3/5224. Die Redezeiten werden beibehalten. Der von mir zuletzt genannte Tagesordnungspunkt erscheint als Tagesordnungspunkt 20 und der zuerst genannte als 23. So viel zur Tagesordnung.

Wenn es von Ihrer Seite keine weiteren Bemerkungen gibt, dann bitte ich um ein zustimmendes Handzeichen, dass wir in dieser veränderten Form verfahren. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so beschlossen.

Nun kommen wir zu einem etwas freundlicheren Teil. Jemand hat heute einen Glückstag. Ich beglückwünsche Herrn Dr. Sternagel zum Geburtstag. Schön, dass Sie bei uns sind. Ich hoffe, es wird ein schöner Tag für Sie.

(Allgemeiner Beifall - Präsident Dr. Knoblich überreicht dem Abgeordneten Dr. Sternagel einen Blumenstrauß.)

Weitere Bemerkungen meinerseits: Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Britta Stark mit Wirkung vom 14. November 2002 Mitglied des Landtages Brandenburg geworden ist. Sie gehört der SPD-Fraktion an. Frau Stark, herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Sie kennt sich durch ihre Tätigkeit im Landtag mit Beginn seiner Arbeit im Jahre 1990 aus.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat mir mitgeteilt, dass der Ausschuss am 28. November dieses Jahres Herrn Abgeordneten Alwin Ziel zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

hat mir mitgeteilt, dass dem Anliegen des Antrages „Qualitätssicherung an Schulen und Erhalt von Schulstandorten“, Drucksache 3/4104, aufgrund der Beratung der Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht der Kommission „Entwicklung der Schulen der Sekundarstufe I im ländlichen Raum des Landes Brandenburg“, Drucksache 3/5034, entsprochen wurde und die antragstellende Fraktion diesen damit als erledigt betrachtet. - So weit meine Bemerkungen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

Drucksache 3/5176

Das Wort geht an den Abgeordneten Dellmann, der Gelegenheit hat, die Frage 1381 (Bau von Ferngasleitungen in der Region Barnim/Uckermark) zu formulieren.

Im Jahr 2001 wurden zwei Raumordnungsverfahren für den Bau von Ferngasleitungen der Firmen Ruhrgas AG/Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG) sowie der Concord Power GmbH und Co. Grundstücksgesellschaft Lubmin KG durchgeführt. Hierbei sollen Ferngasleitungen aus der Region Bernau Richtung Greifswald/Lubmin geführt werden. Gegen den Bau zweier getrennter Ferngasleitungen gibt es erhebliche Einwendungen von Kommunen, der Regionalen Planungsgemeinschaft Barnim/Uckermark sowie von Naturschutzverbänden. Sie orientieren auf eine parallele Trassenführung.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand der Planung des Baus der Ferngasleitungen aus der Region Bernau Richtung Greifswald/Lubmin?

Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dellmann, für den Bau von Ferngasleitungen sind verschiedene Verwaltungsverfahren vorgeschrieben. Die Trassenfindung und damit die Raumverträglichkeit wird im Raumordnungsverfahren geprüft, welches in der Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung liegt. Für den Bau und Betrieb der Leitungen besteht seit August 2001 die Pflicht eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens nach Energiewirtschaftsgesetz, die in meiner Zuständigkeit liegt.

Für die geplanten Ferngasleitungen der Verbundnetz Gas AG/Ruhrgas AG von Börnicke nach Schwennenz mit dem Abzweig bei Schmölln in Richtung Lubmin sind die Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Lediglich für den Bereich um Schmölln muss die Trassenführung noch präzisiert werden.

Für die Ferngasleitung der Concord Power GmbH und Co. Lubmin KG und Concord Power Gas AG von Börnicke nach Lubmin ist das Raumordnungsverfahren ebenfalls abgeschlossen. Am 26. September dieses Jahres ist für diese Leitung das Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz

eröffnet worden und aufgrund der Konzentrationswirkung des Verfahrens und der Ausdehnung des Leitungsbauvorhabens eine Vielzahl von Entscheidungen in verschiedenen Rechtsbereichen zu bearbeiten und zu treffen. Eine belastbare Vorhersage, wann dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, ist mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich möglich.

Wir sind bei der Frage 1382 (Vertrag über die gemeinsame Einrichtung und Finanzierung eines Theater- und Orchesterver- bundes), gestellt vom Abgeordneten Dr. Niekisch.

Die Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam haben 2001 mit dem Land Brandenburg einen Vertrag über die gemeinsame Einrichtung und Finanzierung eines Theater- und Orchesterverbundes unterzeichnet. Dieser Vertrag läuft Ende dieses Jahres aus. Die Stadt Potsdam will sogar, dass auch die Kammerakademie einbezogen wird.

Ich frage daher die Landesregierung: Hat sich das Modell eines solchen Theater- und Orchesterverbundes bewährt und wie wird es weitergehen?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Niekisch, das Modell eines Theater- und Orchesterverbundes, wie es seit drei Jahren praktiziert wird, hat sich bewährt. Es stößt auch überregional auf Interesse, wird bundesweit als ein interessanter Modellversuch wahrgenommen. Ich denke, bei diesem Versuch ist man auf die kulturelle Situation in Brandenburg, auf die regionalen Besonderheiten eines Flächenlandes mit der Hauptstadt Berlin mit sehr viel Theatern im Zentrum eingegangen.

Ausgangspunkt für die Überlegungen zum Theater- und Orchesterverbund war damals, dass nach den gegenseitig verabredeten Auflösungen, das heißt Auflösung des Musiktheaters und Schauspiels in Brandenburg, der Philharmonie in Potsdam und des Kleistensembles in Frankfurt (Oder), vereinbart wurde, dass die damit wegfallenden Angebote durch die Verbundpartner ersetzt werden.

Inzwischen funktioniert der Vertrag. Die Verbundeinrichtungen sind durch die gegenseitig verabredeten Austauschvorhaben stabilisiert. Die Akzeptanz beim Publikum hat deutlich zugenommen, sodass alle drei Städte bei mir beantragt haben, den Vertrag über den Theater- und Orchesterverbund zu verlängern.

Wir möchten ihn gern verlängern, sind uns aber noch nicht darüber im Klaren, wie die kommunale Finanzierung im Jahr 2004 - Stichwort Finanzausgleichsgesetz - aussehen wird. Wir sind bezüglich der Theaterfinanzierung an das GFG gebunden, weshalb wir den drei Städten mit einem ganz konkreten Finanzangebot vorgeschlagen haben: Wir verlängern den Vertrag für das Jahr 2003. Das macht auch insofern Sinn, als man damit

eine längere Erprobungszeit hat. Die Städte müssen sich nun über ihre Finanzierungsanteile klar werden. Wenn das auf der kommunalen Ebene geregelt ist, kann der Vertrag über die Verlängerung unterschrieben werden.

Was die Konditionen ab 2004 betrifft, diskutieren die Städte miteinander, wer welche Austauschvorhaben umsetzt. In diesem Zusammenhang, Herr Niekisch, kann man zwar nicht für 2003, aber für 2004 darüber nachdenken, die Kammerakademie einzubeziehen. Das setzt aber voraus, dass die Städte Frankfurt (Oder) und Brandenburg Interesse daran haben und entsprechende Verbundmittel dafür einsetzen wollen. In diesem Fall hätte das Land nichts dagegen einzuwenden.

Herzlichen Dank. Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Hammer, bitte.

Frau Ministerin, können Sie sich vorstellen, dass sich das Staatsorchester über den Potsdamer Nikolaisaal weitere Spielstätten in Potsdam erschließt?

Das habe ich nicht ganz verstanden: Über den Nikolaisaal?

Ich meine, dass es über den Nikolaisaal hinaus - weil es dort lediglich zehn Auftrittsmöglichkeiten pro Jahr gibt - Spielstätten in Potsdam geben könnte, an denen das Staatsorchester auftritt und wo das Land eventuell fördernd eingreift.

Der Vertrag ist so konstruiert, dass die Finanzbedingungen zwischen dem Land und den drei Vertragsstädten geregelt sind und bilateral - in der Anlage zum Vertrag - die Zahl der Auftritte festgelegt ist. Ein Dilemma bestand darin, dass man das Staatsorchester in Potsdam nicht genügend präsent sein ließ. Dies war aber auch von der Stadt Frankfurt (Oder) verschuldet worden, die bei den Verhandlungen nicht aufgepasst hatte. Im Rahmen der jetzt beabsichtigten Verlängerung wird das Staatsorchester mehr Auftrittsmöglichkeiten in Potsdam erhalten. Darüber wurde bereits verhandelt.

Herr Trunschke, bitte.

Frau Ministerin, welche Zukunft sehen Sie für das Staatstheater Cottbus auch in Anbetracht der Tatsache, dass von der Landesregierung eine GmbH-Lösung diskutiert wird? Wäre auch eine Einbeziehung in den Theaterverbund denkbar?

Ich will es nicht definitiv ausschließen, vor allen Dingen nicht, weil wir darüber nachdenken, ob der Theaterverbund ab 2004 in

der jetzt gewählten oder eventuell in modifizierter Form fortgesetzt wird. Über die beabsichtigte GmbH-Lösung oder eine andere Organisationsform wurde mit dem Theater gesprochen. Wir prüfen derzeit - auch vor dem Hintergrund der AVO-Vorgaben -, welche die günstigste Form ist.

Das Wort geht an die Abgeordnete Kaiser-Nicht, die Gelegenheit hat, die Frage 1383 (Einschränkung des Versammlungs- rechts) zu formulieren.

Der brandenburgische Innenminister hat sich für eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ausgesprochen, damit vor allem Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Tagen wie dem Volkstrauertag und an Orten wie dem Soldatenfriedhof in Halbe vermieden werden. Der Minister beabsichtigte, einen diesbezüglichen Vorstoß in der Innenministerkonferenz Anfang Dezember zu unternehmen. Richter des Bundesverfassungsgerichtes halten es demgegenüber für grundgesetzlich rechtens und geboten, das Versammlungs- bzw. Demonstrationsrecht nur dann einzuschränken, wenn unmittelbare Gefahren drohen oder andere gleichrangige Rechtsgüter verletzt werden. Der Schutz des Grundrechts gelte für alle Versammlungen, und zwar ohne inhaltliche Bewertung des Anliegens oder seiner gesellschaftlichen Wünschbarkeit.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Pläne Minister Schönbohms zur Einschränkung des Versammlungsrechts?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kaiser-Nicht, es geht nicht um eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts - denn das Versammlungsrecht wird nicht eingeschränkt -, sondern um die Frage, wie wir sicherstellen können, dass auch unterschiedliche Auffassungen bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Ich will dies an einem konkreten Beispiel erläutern:

Die Zahl von Demonstrationen rechtsextremistischer Gruppierungen hat in jüngster Zeit stark zugenommen. Dabei wird das hohe Gut der Versammlungsfreiheit und der Meinungsäußerung von diesen Gruppierungen teilweise dazu ausgenutzt, unverhohlen nationalsozialistisches Gedankengut und Fremdenhass auch an symbolhaften Orten zu propagieren. Im Regelfall müssen solche Versammlungen genehmigt werden, wurden zum Teil jedoch erst genehmigt, nachdem die Verwaltungsgerichte - bis hin zum Oberverwaltungsgericht - eingeschaltet worden waren. Die diesbezüglichen Entscheidungen der Gerichte und auch die Entscheidungen der Polizei sind häufig kritisiert worden.

Ich habe im Zusammenhang mit der von einem bekannten Rechtsextremisten angemeldeten Versammlung am Volkstrauertag auf dem Gedenkfriedhof in Halbe zu spüren bekommen, wie schwierig es ist, hierzu eine Entscheidung zu treffen, die vermittelbar ist. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, schlimme

Bilder von rechtsextremistischen Aufmärschen zwischen Gräbern zu verhindern. Ich merke allerdings an, dass dies nur gelang, weil wir den Weg der Verbotsverfügung konsequent beschritten haben und uns die Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, das anschließend vom Anmelder angerufen wurde, dabei folgten. Sie erkennen, dass es hier einen Ermessensspielraum gibt. Dieser sollte ausgeschöpft werden.