Protocol of the Session on September 25, 2003

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 83. Sitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode. Mein Gruß gilt ebenso unseren Besuchern. Heute sind es Arbeit Suchende und Projektmitarbeiter aus verschiedenen Potsdamer Arbeitslosenzentren. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Ihnen ist mit der Einladung der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite dazu Anmerkungen? - Dann darf ich einige Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf machen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr regt ebenso wie die Parlamentarischen Geschäftsführer an, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 3 aufzunehmen: 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung. Dies soll ohne Debatte erfolgen.

Zum Zweiten: Hauptausschuss und Parlamentarische Geschäftsführer regen an, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 4 aufzunehmen: 2. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg - auch ohne Debatte.

Drittens: Hauptausschuss und Parlamentarische Geschäftsführer regen an, einen zusätzlichen Punkt 5 aufzunehmen: 2. Lesung des Gesetzes über die Nichtanpassung der Bezüge der Staatssekretäre und entsprechenden Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004. Auch hier soll auf eine Debatte verzichtet werden.

Gibt es von Ihrer Seite gegen diese Änderung der Tagesordnung Einwände oder Bemerkungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, die Tagesordnung so zu ändern. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann wird so verfahren.

An Abwesenheitserklärungen darf ich Ihnen vortragen die des Ministerpräsidenten zwischen 12.45 Uhr und 14.15 Uhr und dann wieder ab 16.30 Uhr; des Ministers Schönbohm ab 18 Uhr, vertreten durch Minister Baaske; des Ministers Baaske von 15.50 Uhr bis 18 Uhr, vertreten durch Ministerin Ziegler; des Ministers Birthler ab ca. 11.30 Uhr, vertreten bis 15.30 Uhr durch Minister Baaske, ab 15.30 Uhr durch Ministerin Wanka; Minister Junghanns zwischen 12.45 Uhr und 14.15 Uhr; Ministerin Richstein von 12.45 Uhr bis 14.15 Uhr sowie die der Abgeordneten Frau Fechner, Herr Senftleben, Herr Bochow, Frau Gregor, Herr Dr. Woidke und Herr Meyer ganztägig.

Soweit meine Bemerkungen vor Eintritt in die Tagesordnung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

Das Wort geht an den Abgeordneten Werner, der Gelegenheit hat, seine Dringliche Anfrage 47 (Neubau Fachhochschule der Polizei in Oranienburg) zu formulieren.

Dem „Oranienburger Generalanzeiger“ vom 23. September dieses Jahres ist zu entnehmen, dass das Oberlandesgericht in dem Prüfverfahren zur Ausschreibung der Bauleistungen für die Fachhochschule der Polizei entschieden hat, dass zwei im Vorfeld ausgeschiedene Bewerber in die Auswahl einzubeziehen seien.

Zugleich werden von derselben Zeitung Mutmaßungen dahin gehend angestellt, dass die mittlerweile fast zweijährige Geschichte der Ausschreibung der Fachhochschule auf einer Obstruktion seitens des Finanzressorts beruhe. Ein Lokalpolitiker wird mit der Äußerung zitiert, die Erhöhung der Baukosten beruhe auf Zusatzanforderungen des Innenministers, der diese zum Vehikel seiner geheimen Ausstiegspläne machen wolle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Kann sie bestätigen, dass sie trotz der eingetretenen Verzögerung bei dem Bauvorhaben weiterhin den schnellstmöglichen Baubeginn anstrebt?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Abgeordneten! Herr Werner, ja!

(Beifall)

Damit sind wir bei der Frage 1768 (Sicherung des Standortes Wünsdorf), die vom Abgeordneten Schulze gestellt wird.

In Wünsdorf steht in großem Umfang ausgebaute Bürofläche zur Verfügung. Zu dem Konversionsprojekt Wünsdorf muss ich Ihnen nicht allzu viel sagen. Bislang wird nur ein Teil dieser sanierten Büroflächen durch Landeseinrichtungen genutzt. Gleichzeitig sind Teile der Landesverwaltung in Mietobjekten untergebracht, wie die Landesregierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Bochow eingeräumt hat.

Die Verlagerung von Landeseinrichtungen in landeseigene Objekte ist insbesondere unter Kostengesichtspunkten sinnvoll und bei der Haushaltslage dringend geboten.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift sie, um eine zeitnahe und umfangreiche Nutzung des Standortes Wünsdorf durch die Landesverwaltung zu sichern?

Frau Ministerin, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schulze, die Auslastung des Landesbehördenzentrums Wünsdorf mit seinen drei Teilbereichen ist seit der Kabinettsentscheidung zur Wiederbelebung des Standortes Wünsdorf eine fortwährende Aufgabe der Landesregierung. Trotz vielfältiger Bemühungen stehen derzeit von insgesamt rund 63 000 m2 Nutzfläche rund 4 000 m2 leer.

Dieser Leerstand ist unter anderem die Folge der in nahezu allen Geschäftsbereichen eingeleiteten Maßnahmen zur Kosteneinsparung, die aus verständlichen Gründen auch zur Reduzierung der Anzahl der Behörden führt und weiterhin führen wird. Die Maßnahmen, die nicht zuletzt auf dem von dem hohen Haus verabschiedeten Haushaltssicherungsgesetz 2003 basieren, werden nicht nur von mir ausdrücklich begrüßt, sondern sicherlich auch von Ihnen.

Ich bin mir zwar durchaus bewusst, dass solche Regelungen in vielen Fällen, so auch in Wünsdorf, einen gewissen Leerstand zur Folge haben werden. Aufgabe des Finanzministeriums wird es aber weiterhin sein, nach Prüfung und Entscheidung über Art und Umfang der im Haushaltssicherungsgesetz verankerten Maßnahmen sowie in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für Anschlussnutzungen entweder durch Landeseinrichtungen oder im Rahmen der Verwertung durch Dritte zu sorgen, wobei das Primat auf Landeseinrichtungen liegt.

Bei der Untersuchung der Unterbringung von Landesbehörden durch das MdF unter Mitwirkung aller Ressorts steht selbstverständlich eine sach- und bedarfsgerechte Auftragserfüllung im Vordergrund. Das heißt, Verlagerungsentscheidungen müssen sich unter anderem an den bestehenden Verwaltungsstrukturen orientieren, die wir ja auch verändern wollen.

Als Steuerungsinstrumente stehen dafür in meiner Liegenschafts- und Bauverwaltung das im Aufbau befindliche Gebäude- und Liegenschaftsmanagement und die Unterbringungsoptimierung zur Verfügung.

Ich möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht immer sinnvoll und zwingend geboten ist, diese landeseigenen Objekte zu nutzen. Es kann auch manchmal von Nutzen sein, sie zu mieten. Es muss im Einzelfall geprüft und gerechnet werden. Danach werden die Entscheidungen getroffen.

Ich könnte noch hinzufügen, welche Landesbehörden dort untergebracht sind. Aber das würde zu lange dauern. - Vielen Dank.

Herr Schulze, bitte.

Ich habe eine Nachfrage. Gibt es Überlegungen im Hinblick auf Teile des Landesumweltamtes, die in Potsdam, Michendorfer Chaussee, untergebracht sind? Das ist eine bundeseigene Liegenschaft, die dem Land in den vergangenen Jahren sehr kostengünstig vom Bund überlassen wurde. Es stehen Neuverhandlungen an. Gibt es konkrete Überlegungen, Teile dieser Landesoberbehörde nach Wünsdorf zu verlagern, was zu immensen Kosteneinsparungen führen würde?

Das kann ich im Moment nicht sagen. Wir müssten mit dem Umweltministerium noch einmal klären, wie der Sachstand im Moment aussieht. Wir werden mit allen Häusern - das haben Sie auch der Presse entnehmen können - noch einmal die Unterbringung der Landeseinrichtungen überprüfen und dabei auch in die Betrachungen einbeziehen, wie sie möglichst zeitnah optimiert untergebracht werden können.

Frau Tack, bitte.

Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Die erste zum aktuellen Stand der Kabinettsvorlage. Wird es Ende September, wie uns mitgeteilt worden ist, einen Entscheidungsstand geben?

Die zweite Frage: Gibt es aus Landessicht Bestrebungen, Bundesbedienstete in Wünsdorf anzusiedeln?

Diese Bestrebungen kann es immer geben.

Zu Ihrer ersten Frage, Frau Tack: Welche Kabinettsvorlage meinen Sie? Darf ich diese Frage zurückgeben?

Die Fragestunde ist eigentlich dafür gedacht, dass die Abgeordneten die Regierung fragen, nicht umgekehrt.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Wir klären das.

Frau Osten, haben auch Sie noch eine Frage?

Ja, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Landesbehörden kommen nicht plötzlich über uns; die Struktur ist seit längerem bekannt. Ich frage Sie deshalb: Verfügen Sie über ein Konzept, mit dem man die Behörden in den nächsten Jahren kostengünstig unterbringen kann?

Wir haben seit 1994 ein Unterbringungskonzept. Es ist nicht verworfen, sondern im Frühsommer dieses Jahres vom Kabinett bestätigt worden. Danach wird abgearbeitet.

Ich verweise aber zusätzlich auf das vom Parlament verabschiedete Haushaltssicherungsgesetz. Wir müssen also das Konzept zur Zusammenlegung bzw. Auslagerung von Landesbehörden immer auf den neuesten Stand bringen. Das tun wir.

Danke sehr. - Jetzt hat der Abgeordnete Petke Gelegenheit, die Frage 1769 (Verkehrssicherheitskontrollen von Reisebussen) zu formulieren.

In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Meldungen von schweren Busunglücken, bei denen Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen. Auch ist ein hoher wirtschaftlicher Schaden die Folge. Die Busse werden regelmäßig überprüft. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit unsere Polizei durch verstärkte Kontrollen dazu beitragen kann, dass einer der häufigsten Mängel, der darin besteht, dass die Busse nicht auf dem neuesten technischen Stand sind oder nicht richtig gewartet werden, abgestellt wird.

Ich frage die Landesregierung: Was tut die Polizei auf den Autobahnen für die Sicherheit der Busse?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, nachdem sich die schweren Unfälle gehäuft hatten, haben wir auf den Autobahnen verstärkt Kontrollen des gewerblichen Personenverkehrs, insbesondere des Fernreiseverkehrs, vorgenommen. Zur Erhöhung der Sicherheit der Insassen sind Busse auch an den Schulen vor der Abfahrt zu Klassenfahrten durch die Polizei kontrolliert worden.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden in Brandenburg 71 Personenschadensfälle und 50 schwere Sachschadensfälle unter Beteiligung von Bussen registriert. Dabei verunglückten 92 Personen als Fahrer oder Mitfahrer von Bussen; getötet wurde keine Person. Ein Lkw-Fahrer, der trotz einer Sichtweite von 1 500 Metern in einen Bus, der am Ende einer Schlange stand, ungebremst hineinfuhr, ist jedoch tödlich verunglückt. Bei einigen Businsassen kam es zu schweren Verletzungen.