Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zur 14. Sitzung des Landtages in der 3. Wahlperiode heiße ich Sie herzlich willkommen. Mein Gruß gilt ebenso den Journalisten von Presse, Rundfunk und Fernsehen. Ganz besonders herzlich begrüße ich die Gäste, die an der heutigen Sitzung teilnehmen.
Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Anmerkungen, Veränderungswünsche oder Ergänzungen? - Dies scheint nicht der Fall zu sein.
Ich darf zu dem Entwurf bemerken, dass in Übereinkunft zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen Verzicht auf eine Debatte zu Tagesordnungspunkt 9 beabsichtigt ist. Gibt es weitere Anmerkungen? - Dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, gemäß dem Entwurf zu verfahren. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit haben wir eine gültige Tagesordnung.
An Abwesenheitserklärungen liegen mir die des Ministers Prof. Dr. Sehelter - ganztägig - vor, vertreten durch Minister Schönbohm, sowie die des Ministers Dr. Fürniß, der am Vormittag nicht anwesend sein wird; er wird durch Minister Dr. Flacke! vertreten. Eine Reihe von Abgeordneten kann aus Krankheitsgründen nicht anwesend sein.
Das Wort geht an Frau Abgeordnete Siebke, die Gelegenheit hat, die Frage 198 ( Finanzierung des OSZ-Baupro gramms) zu stellen.
Aktuelle Äußerungen des Staatssekretärs des Ministeriums für Wirtschaft im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur lassen Befürchtungen aufkommen, dass nach den Vorstellungen des Ministers für Wirtschaft das von der Landesregierung beschlossene und vom Landtag bestätigte Programm für den Bau, den Ausbau, die Sanierung sowie die Modernisierung der Ausstattung von Oberstufenzentren im Land Brandenburg nicht im vorgesehenen Umfang über die gekoppelten EFRE/GAMittel ausfinanziert werden soll.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Steht sie weiterhin dazu, gekoppelte EFRE/GA-Mittel über das fondsverwaltende Ministerium für Wirtschaft im vollem Umfang der vom MBJS mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abgestimmten und beim Ministerium für Wirtschaft angemeldeten Projekte zur Finanzierung des Oberstufenzentren-Bauprogramms bereitzustellen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ab geordnete Siebke. in den vergangenen Jahren wurden seitens des Landes Brandenburg erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Situation der beruflichen Ausbildung im Land Brandenburg zu verbessern. Im Zeitraum von 1994 bis 2000 wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für 28 Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 595 Millionen Mark rund 456 Millionen DM in Form von Zuweisungen bewilligt. Hinzu kommen sieben Projekte, deren Förderung mit lnvestitionsfördergesetz-M itteln Ost aus dem Haushalt des MBJS erfolgte. Deren Gesamtinvestitionsvolumen betrug 26,5 Millionen DM. Die Förderung belief sich in diesem Zusammenhang auf 15,9 Millionen DM.
Die bedarfsgerechte Fortsetzung dieses Investitionsprogramms für die Oberstufenzentren findet sich explizit sowohl in der Koalitionsvereinbarung als auch in der Regierungserklärung der neuen Landesregierung wieder. Für die 7-jährige Förderperiode der EU-Strukturfonds von 2000 bis 2006 geht das Land aufgrund der vorangeschrittenen Planungsstände für die einzelnen Oberstufenzentren-Standorte von einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 200 Millionen DM aus.
Eine regelwerkkonforme Förderung von rund 70 % resultiertaus einem Gesamtförderbedarf von rund 140 Millionen DM. Neben diesem seitens des MBJS angemeldeten Bedarf besteht Interesse des Landes daran, die Nachnutzung des Areals der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bernau-Waldfrieden durch das Oberstufenzentrum Barnim zu unterstützen. Für das Gesamtinvestitionsvolumen von rund 34 Millionen DM wurde eine 70%ige Förderung aus Mitteln der GA/EFRE mit Kabinettsbeschluss vom Mai 1998 zusätzlich in Aussicht gestellt.
Die Frage der Ausfinanzierung dieses Gesamtprogramms zur Fortsetzung des Oberstufenzentren-Bauprogramms wird von der Landesregierung Ende Mai entschieden. Ich bin sicher, Frau Abgeordnete Siebke, dass sich die jetzige Regierung vergleichbare Verdienste wie die alte erwerben will und wird. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Würden Sie bitte noch einmal definitiv bestätigen, dass der Kabinettsbeschluss vom Mai letzten Jahres zur Ausgestaltung des Ensembles der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bernau-Waldfrieden in das OSZ-Programm der Landesregierung aufgenommen wird, nachdem jetzt der Kreis Barnim die notwendigen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 29 Millionen DM bereitgestellt hat?
Zum Oberstufenzentren-Bauprogramm hat die Landesregierung auch in der letzten Kabinettssitzung noch einmal gesagt: Dadurch, dass sehr verbindliche Verabredungen mit dem Landkreis Barnim getroffen worden sind, und dadurch, dass sowohl mein Kollege Hacke], der für den Denkmalschutz in diesem Ensemble zuständig ist, als auch die Finanzministerin, die für die abgeschlossenen Verträge zuständig ist, als auch der Kollege Fürniß, dem genauso viel wie Herrn Kollegen Ziel und mir an der Ausbildung der Jugend] ichen liegt, diesbezüglich einen breiten Konsens haben, bin ich relativ sicher, um nicht zu sagen absolut sicher, dass wir im Mai, wenn die Mittel verteilt werden, eine genügend breite Zustimmung bekommen.
Das Wort geht an Frau Hartfelder, die Gelegenheit hat, die Frage 199 (Verwaltungsvorschriften zu Informationen über das Ar- beits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern) zu formulieren.
Nach Pressemeldungen soll ab dem nächsten Schuljahr 2000/2001 in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern erfolgen. Die entsprechende Bescheinigung mit Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten und zur Kritik- und Teamfähigkeit des jeweiligen Schülers soll den Schulzeugnissen als Anlage beigelegt werden.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Hartfelder, bereits im Juni 1999 wurde in den Schulen des Landes Brandenburg ein Entwurf für die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern zur Diskussion gestellt. Dieser Aufruf fand damals in vielen Teilen der Bevölkerung eine große Resonanz, sodass dieser Vorschlag landesweit diskutiert wurde.
Das Ministerium erhielt eine große Zahl Briefe von Schulen, Eltern und Verbänden. Diese Schreiben setzten sich intensiv mit dem Problem der Kopfnoten in Zeugnissen auseinander und enthielten viele konstruktive Anreellnen. Gleichzeitig wurden mit diesen Schreiben die sehr weit auseinander liegenden, kontroversen Auffassungen zur Erteilung von Kopfnoten einerseits und zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens andererseits deutlich. Ein Teil befürwortete Kopfnoten und sieht diese auch als ein Mittel der Disziplinierung an, während sich der überwiegende Teil eindeutig für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens ausspricht und einen Akzent auf die Kompetenzmodelle setzt.
Die Diskussionsergebnisse sind mittlerweile ausgewertet worden. Auf dieser Basis habe ich mit meinen Kollegen ein neues Modell zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erarbeitet und in eine intensive Diskussion mit dem Landesschulbeirat eingebracht.
Auf der Grundlage der Kategorien Lerneinstellung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Team- und Kritikfähigkeit soll das Arbeits- und Sozialverhalten anhand übersichtlicher und aussagefähiger Beurteilungskriterien eingeschätzt werden, und zwar so, dass sowohl Eltern als auch Verbände und die Wirtschaft, also diejeni gen, die junge Leute als Auszubildende übernehmen wollen, sich an dieser Einschätzung orientieren und diese ins Verhältnis zu dem, was möglich ist, setzen können.
Dieser Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift wurde im Januar dem Landesschulbeirat übergeben und eingehend diskutiert. Diese Diskussion findet zurzeit noch statt und soll in den nächsten Tagen mit einem zweiten Gespräch zur Beilegung des Streits beendet werden.
Der durch eine Expertengruppe des Landesschulbeirats erarbeitete Alternativvorschlag hat eine weitere Überarbeitung des Entwurfs des MBJS bewirkt. Wesentliche Anregungen des Landesschulbeirats werden zurzeit im Ministerium schulrechtlich geprüft und in die Verwaltungsvorschrift eingearbeitet.
Abschließend möchte ich deshalb feststellen: Die Diskussion über die Einführung einer verbindlichen Bewertung des Arbeitsund Sozialverhaltens hat landesweit eine große Debatte über Formen der Leistungsbewertung ausgelöst. Ich bin froh, dass es eine solche Auseinandersetzung gegeben hat, denn sie macht deutlich, welche Werte uns in der heutigen Gesellschaft wichtig sind. In einer Welt, in der viele verschiedene Werte herrschen und in der verschiedene Kulturen aufeinander treffen, reicht das Pauken von Wissen nicht mehr aus. Die Ausbildung sozialer und personaler Kompetenz bei Kindern und Jugendlichen steht heute fast gleichrangig neben der Ausbildung von Fachkompetenz. Deshalb soll es hierbei auch eine Orientierung über das Erreichte geben.
Auf dieser breiten Diskussionsgrundlage werde ich nach einer letzten Feinabstimmung mit dem Landesschulbeirat in den nächsten Tagen - und damit rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres - eine ausgereifte und - wie ich denke - für alle Beteiligten konsensfähige Verwaltungsvorschrift zur künftigen Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern vorlegen.
Ich freue mich darauf, dass im nächsten Schuljahr etwas, was in anderer Form in früheren Zeiten schon sinnvoll Bestand gehabt hat, nun in moderner Form aufgenommen und fortgeführt wird. - Vielen Dank.
Der vorliegende Haushaltsentwurf für die Jahre 2000 und 2001 sieht erhebliche Kürzungen in der ergänzenden Landesförderung von Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit vor. Bei derABMGrundförderung sowie bei der verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 266 SGB III sollen die Mittel von 69 Millionen DM im Jahre 1999 auf 43 Millionen DM im Jahre 2000 bzw. 26 Millionen DM im Jahre 2001 verringert werden.
Die „Lausitzer Rundschau" vom 26. Januar 2000 informierte darüber, dass bis zum Jahr 2003 die ABM-Kofinanzierung des Landes „auf null heruntergefahren" werden soll. Der zuständige Leiter der Abteilung Arbeit im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen wird wie folgt zitiert:
„Im Jahr 2000 haben wir im Verhältnis der Folgejahre noch richtig rosige Zeiten. Die Kommunen werden mehr und mehr den zweiten Arbeitsmarkt finanzieren müssen."
Ich frage die Landesregierung: Formuliert diese Erklärung die landespolitische Strategie eines systematischen Rückzugs aus der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen innerhalb der laufenden Legislaturperiode?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Schröder, ich könnte die Frage kurz mit Nein beantworten, aber so leicht mache ich mir das nicht.
Frau Abgeordnete Dr. Schröder, seitdem ich für dieses Ressort zuständig bin, habe ich klar gesagt, worauf wir bei der Arbeitsförderung unser Hauptaugenmerk legen müssen, nämlich auf die Förderung solcher Maßnahmen, die den Menschen größere Chancen und Perspektiven für den Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung geben. Das ist erwiesenermaßen nur zu erreichen. indem man sie durch Qualifizierung und Fortbildung dazu befähigt, indem wir einen Prozess des Lernens ankurbeln und in Gang halten, der mö glichst lange, möglichst ein Leben lang anhält.
Das ist schwierig und stößt angesichts aktueller Nöte und Engpässe nicht auf jedermanns Verständnis. Wir haben aber keine andere Wahl. Das bedeutet nicht, dass wir uns aus den ABM völlig zurückziehen und die Kofinanzierung sukzessive einstellen werden. Solche Befürchtun gen sind unbegründet, weil sie der Realität in den ostdeutschen Bundesländern nicht entsprechen. Wir brauchen auch künftig ABM. Wir brauchen sie dort, wo sie Menschen sinnvoll übergangsweise begleiten. Daher werden wir uns auch weiterhin an der Kofinanzierung von ABM beteiligen.
Wir werden die dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf die Förderung von Sachaufgaben und auf die fachliche Anleitung konzentrieren. Allerdings setzen wir auch auf das stärkere En
gagement Dritter zur Mitfinanzierung von ABM. Die gezielte stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen und anderer Dritter ist vertretbar und nötig, denn ABM liegt schließlich auch in deren Interesse.
Das gilt gleichermaßen für den Eigenanteil der Träger. Sie finanziell mit ins Boot zu nehmen ist ein Gebot der Vernunft, denn wer derart beteiligt ist, zeigt größeres Interesse an einem guten Verlauf der AB-Maßnahmen. Das wiederum sichert deren Qualität und erhöht am Ende die Eingliederungschancen der Arbeitslosen in ungeförderte Beschäftigung.
In diesem Sinne hatten sich auch Frau Staatssekretärin Schlüter und Herr Abteilungsleiter Dr. Schmachtenberg im zuständigen Ausschuss des Landtages geäußert, als sie über die künftigen Schwerpunkte des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" informierten. Wenn Herr Dr. Schmachtenberg bei einer anderen Gelegenheit in der Presse anders zitiert worden ist, dann ist das falsch wiedergegeben oder falsch verstanden worden.
Frau Dr. Schröder. zusammengefasst möchte ich sagen: Wir werden uns in der ABM-Kofinanzierung künftig auf die fachliche Anleitung und - allerdings in verringertem Umfang - auf die Sachkostenförderung, die so genannte verstärkte Förderung, konzentrieren. Dafür sind die entsprechenden Mittel im Haushalt 2000 eingestellt. Diese unterliegen bekanntlich der Vorläufigkeit, denn endgültig entscheidet darüber der Landtag.
Mir sind keine Planungen bekannt, wonach mittelfristig die ABM-Kofinanzierung eingestellt werden soll. Sie werden nur anders gewichtet, aber nicht eingestellt. - Vielen Dank.
Erstens: Von Herrn Dr. Schmachtenberg ist mir kein Dementi zu dieser Zeitungsmeldung bekannt. Darum stelle ich die Frage, wie solche Zeitungsmeldungen aus Ihrem Haus entstehen.
Zweitens: Ich habe mich selbst als Wissenschaftlerin in der Arbeitsmarktforschung mit der Evaluierung von Projekten der Arbeitsförderung beschäftigt und weiß sehr wohl, welche Defizite es in der Arbeitsförderung gibt. Ich bin jedoch in die Politik gegangen, um daran etwas zu ändern. Deshalb frage ich Sie: Ist es nicht dringender, effizientere Arbeitsförderung zu gestalten auch durch die Landespolitik -, als schlichtweg Kürzungen voranzutreiben?