Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur morgendlichen Stunde im Spätfrühling des Jahres zur 37. Sitzung des Landtages in seiner 3. Wahlperiode.
Mein Gruß gilt neben den Abgeordneten den Vertretern der Medien, aber ganz besonders unseren Gästen in Uniform wie auch den jungen, die heute unserer Plenarsitzung beiwohnen wollen. Herzlich willkommen!
Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Bemerkungen, Veränderungs- oder Erweiterungswünsche? - Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir dem Entwurf gemäß verfahren. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Das Wort geht an den Abgeordneten Dellmann von der SPDFraktion, der Gelegenheit hat, die Frage 742 (Brandenburgi- sches Konzertorchester Eberswalde) zu formulieren.
Das Brandenburgische Konzertorchester Eberswalde ist ein anerkannt wichtiger Bestandteil des Kulturlandes Brandenburg. Gleichwohl ist die zukünftige Finanzierung des Konzertorchesters weiterhin nicht geklärt.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen um einen dauerhaften Erhalt des Brandenburgischen Konzertorchesters Eberswalde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dellmann, Sie wissen, dass es seit Jahren Bemühungen in der Richtung gibt, dass sich der Landkreis Barnim in beträchtlichem Umfang an der Finanzierung des Konzertorchesters beteiligt; sonst ist es nicht finanzierbar.
Ich habe im November definitiv gesagt: Eine Landesförderung gibt es nur, wenn der Landkreis Barnim und die Stadt Eberswalde mindestens 380 000 DM beibringen.
Nach anfangs negativen Zeichen hat der Landkreis erst im Mai, also im laufenden Haushaltsjahr, den betreffenden Beschluss gefasst. Inzwischen hatten wir die globale Minderausgabe, die
natürlich auch den Kulturbereich empfindlich traf. Wir haben es trotzdem ermöglicht, für dieses Jahr 300 000 DM bereitzustellen. Damit ist der Erhalt des Orchesters für dieses Jahr gesichert. Sonst könnten wir nicht zuwenden.
Für den Zeitraum ab 2002 gibt es eine Planung. Sie hängt ab von der Akzeptanz der Kulturentwicklungsplanung, die wir vorlegen, und sie hängt auch von den Abgeordneten hier im Raum ab, da innerhalb des GFG die Theaterpauschale umgeschichtet werden muss. Geplant und machbar wäre es aber.
Da es keine Nachfragen gibt, sind wir bei der Frage 743 (Senio- renmodell an Brandenburger Gerichten), gestellt vom Abgeordneten Neumann. Bitte sehr!
Durch das Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Justiz des Landes Brandenburg wurde 1991 die Möglichkeit geschaffen, Richterstellen in Brandenburg mit über 65-Jährigen zu besetzen. Die Regelungen für das so genannte Seniorenmodell an Brandenburger Gerichten liefen nach mehrmaliger Verlängerung Ende 1999 aus.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie rückblickend die Wirksamkeit und die Effizienz des Seniorenmodells für die Arbeitsfähigkeit der Justiz in Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Neumann, das Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Justiz des Landes Brandenburg vom 10. Juli 1991 sah vor, dass bereits in den Altersruhestand versetzte Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger aus den alten Ländern in ein neues Beamtenoder Richterverhältnis berufen werden konnten.
Nach mehrfacher Verlängerung, zuletzt mit Gesetz vom 14. Mai 1998, ist diese Regelung mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im so genannten Seniorenmodell insgesamt 36 Personen eingestellt worden, bis auf einen Staatsanwalt alle im richterlichen Bereich. Davon sind bei den Gerichten des Landes noch 11 Richterinnen und Richter tätig, die in den Jahren 2002, 2003 und 2005 die Altersgrenze von 70 Jahren erreichen und dann in den gesetzlichen Ruhestand treten werden.
Die Erfahrungen mit dem Seniorenmodell sind sehr gut. Insbesondere bei der Besetzung von Beförderungsämtern, z. B. als Kammervorsitzende bei Verwaltungsgerichten und Landgerichten, war es sehr wichtig, erfahrene und sofort einsetzbare Richterinnen und Richter zu gewinnen.
Diese Richter waren in besonderer Weise geeignet, ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die junge Richterschaft des Landes weiterzugeben. Außerdem trug deren Einstellung zu einer ge
wissen Entzerrung der Altersstruktur bei. Da die Tätigkeit im Seniorenmodell auf einige Jahre begrenzt war, konnte sichergestellt werden, dass in absehbarer Zeit Beförderungsstellen für die zwischenzeitlich in zunehmender Zahl vorhandenen gut qualifizierten Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen.
Die insgesamt positiven Erfahrungen wurden anlässlich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes von den beteiligten Präsidenten des Oberlandesgerichts und des Oberverwaltungsgerichts bestätigt.
Die im Seniorenmodell eingestellten Bediensteten haben über ihren bereits verdienten Ruhestand hinaus wertvolle Aufbauarbeit für die Justiz des Landes Brandenburg geleistet und versehen zum Teil noch heute ihren Dienst. Hierfür gebührt ihnen Dank und Anerkennung.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht an die Abgeordnete Birkholz von der PDS-Fraktion, die Gelegenheit zur Formulierung der Frage 744 (Veränderungen beim Maßregelvollzug) hat.
Nach der Übergabe des Abschlussberichtes der „Unabhängigen Kommission Maßregelvollzug” im März dieses Jahres hatte der zuständige Minister angekündigt, die Empfehlungen der Expertenkommission würden in ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Maßregelvollzug einfließen. Dieses Sicherheitskonzept werde noch vor der Sommerpause vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurden durch den Minister unter anderem Ergänzungen des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes ausdrücklich benannt. Dieses Gesetz werde umgehend auf den Weg gebracht.
Bisher liegt dem Landtag noch kein entsprechender Gesetzentwurf vor, sodass eine Gesetzesänderung bis zur Sommerpause nicht mehr vorgenommen werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Vorstellung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes für den Maßregelvollzug in Brandenburg zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Birkholz, die Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Kommission vom 19. März ist in vollem Gange. Es geht mir um ein planvolles Verändern in mehreren Bereichen. Unsere Konzeption dafür umfasst dementsprechend mehrere Teile.
Die für ihre Realisierung eingesetzte Projektgruppe wird direkt von einer Lenkungsgruppe unter Leitung von Frau Staatssekretärin Schlüter unterstützt.
1. Die gesetzlichen Grundlagen für mehr Sicherheit werden verbessert. Der Entwurf zur Änderung des Brandenburgi
schen Psychisch-Kranken-Gesetzes wurde im Mai auf Arbeitsebene den beteiligten Ressorts zugeleitet. Er befindet sich im Abstimmungsverfahren. Das Kabinett wird sich noch vor der Sommerpause damit befassen.
2. Die Baumaßnahmen für eine sichere Unterbringung werden beschleunigt. In Brandenburg (Havel) sowie in Eberswalde werden insgesamt 230 Plätze für den Maßregelvollzug eingerichtet. Verbesserte bauliche und therapeutische Bedingungen garantieren moderne Sicherheitsstandards. Künftig wird es regelmäßig gemeinsame Sicherheitsberatungen mit Polizei und Justiz geben. Nach derzeitigem Baustand sollen die Kliniken 2001 bzw. 2003 in Betrieb gehen.
3. Die Handlungsabläufe in den Maßregelvollzugseinrichtungen wurden überprüft und werden verbessert. Unmittelbar nach der gewaltsamen Schmökel-Flucht wurden sämtliche Patienten mit Lockerungsstufen durch einen externen Sachverständigen begutachtet. Diese Maßnahme ist bis Ende Juni abgeschlossen. Sie wird ärztliche Entscheidungen besser absichern.
4. Die Personalausstattung wird erhöht und das Personal wird geschult. Mit einer zusätzlichen Chefarztstelle für den Standort Neuruppin der Landesklinik Eberswalde wird das Personal wirksam verstärkt. Das Besetzungsverfahren läuft. Außerdem absolvieren die Beschäftigten der Landeskliniken bereits seit Dezember 2000 unter Leitung externer Sachverständiger spezielle Coachingprogramme. Ihre Erfahrungen sollen in gemeinsam erarbeitete Maßgaben als Handlungsanleitung für sämtliche Maßregelvollzugseinrichtungen einfließen. - Vielen Dank.
Erstens: Nach Ihren Ausführungen wird die Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes vor der Sommerpause nicht mehr in das Parlament eingebracht. Ist das richtig?
Zweitens: Sie haben unter Ihren umgehend einzuleitenden Maßnahmen auch genannt, ein eigenständiges Dezernat Maßregelvollzug im Landesamt für Soziales und Versorgung zu schaffen. Ich frage Sie, ob das geschehen ist.
Drittens haben Sie die Errichtung eines geschlossenen Heimes genannt. Die Planungen dazu sollten sofort aufgenommen werden. Wie ist der Stand dazu?
Frau Kollegin, nicht alles auf einmal. Aber eines steht fest: Es ist sehr schwierig - Sie müssten die Materie auch gut kennen -, ein Psychisch-Kranken-Gesetz zu verändern und dabei auch alle Fachleute mitzunehmen. Insofern glaube ich, dass wir, nachdem die Kommission ihren Bericht vorgelegt hatte, sehr zügig gearbeitet haben, um auch im gesetzlichen Bereich entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ich hatte es Ihnen ja gesagt: Sie
werden noch vor der Sommerpause damit im Kabinett sein. In der Sommerpause selbst wird sich der Landtag sicherlich damit nicht beschäftigen können, aber sofort nach der Sommerpause wird man dies tun können. Das heißt, es erfolgte eine sehr schnelle Reaktion. Das will ich noch einmal unterstreichen.
Welche Struktur wir in den einzelnen Ämtern unseres Landes bzw. in nachgeordneten Bereichen unseres Ministeriums haben, hängt immer davon ab, wie man mit welcher Struktur die beste Arbeit leisten kann. Wir haben die Stelle des Dezernenten in unserer nachgeordneten Dienststelle in Cottbus zusätzlich besetzt. Sie kann sich speziell dieser Angelegenheit widmen. Mir scheint das eine richtige Reaktion zu sein.
Zur Errichtung eines geschlossenen Heimes: Sie wissen ja auch, welche Problematik dahinter steckt, wie schwierig es ist, dies aus dem Boden zu stampfen. Dazu bedarf es weiterer Abstimmungen. Das kann nicht an allererster Stelle stehen. Die sichere Unterbringung - das muss uns wichtig sein - der Patienten ist in Brandenburg gewährleistet. Insofern ist diese Frage nicht an erster Stelle zu beantworten.
Danke sehr. - Jetzt hat der Abgeordnete Firneburg die Möglichkeit, die Frage 745 (Ausbildungsplatzprogramm Ost 2000) zu formulieren.
Am 9. Juni 2000 wurde die Vereinbarung über das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2000 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie von Vertretern der mitteldeutschen Bundesländer unterzeichnet und trat damit in Kraft. Die Landesregierung machte die Vereinbarung am 13. Juli 2000 bekannt.