Protocol of the Session on December 13, 2000

Ich möchte Ihnen im Namen der Familie des verstorbenen Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schumann und irrt Namen der PDS-Fraktion für Ihre Anteilnahme herzlich danken, die Sie bei der gestrigen Trauerfeier bekundet haben.

Mit der Einladung ist ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es zu diesem Entwurf Anmerkungen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche von Ihrer Seite? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann darf ich zum Tagesordnungspunkt 11 - es geht uni die Zusatzförderung der Landstraßenbahnen in Brandenburg, Drucksache 3/2063 - bemerken, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer vorgeschlagen haben, auf eine Debatte zu verzichten.

Der Tagesordnungspunkt 13 - Verwendung von Umsatzsteuermehreinnahmen als Hilfe für Gartenbaubetriebe, Drucksache 3/2085 (2. Neudruck) - soll auf die Plenarsitzung des Landtages im Januar 2001 verschoben werden.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen. dass wir die Tagesordnung in dieser Form verwenden. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann verfahren wir so.

Ich darf vor Eintritt in die Tagesordnun g darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Wissenschaft. Forschung und Kultur in seiner 19. Sitzung am 6.12. Frau Uta-Brigitte Müller zu seiner Vorsitzenden gewählt hat. Ich darf weiterhin darauf hinweisen, dass der Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle sich am 19. Oktober konstituiert und den Abgeordneten Manfred Rademacher zum Vorsitzenden gewählt hat.

Des Weiteren gibt es eine Reihe von Abwesenheitserklärungen, unter anderem von Herrn Minister Scheiter und dem Abgeordneten Christoffers, auf die ich nicht im Einzelnen eingehen möchte.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde

Drucksache 3/2083

Das Wort geht an den Abgeordneten Heiko Müller. der die Gelegenheit hat, die Frage 493 (Coaching für Existenzgründer) zu formulieren. Bitte sehr!

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde in den Einzelplan des Wirtschaftsministeriums für die Jahre 2000 und 2001 der Titel ,.Coaching für Existenzgründer" neu aufgenommen und mit jeweils 500 000 DM etatisiert. Aus diesem Titel sollen Maßnahmen zur Vermittlung von Managementkompetenzen an Existenzgründer und junge Unternehmen gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2000 aus dem Haushaltstitel „Coaching für Existenzgründer" gefördert?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Müller, die Unterstützung des Coach ings von Existenzgründern schafft die Voraussetzung für dauerhafte Existenzgründungen. Coaching bedeutet nichts anderes als Training für junge Unternehmer, allerdings mit dem Unterschied zum Fußbal dass das Training die Wirklichkeit. die Wirklichkeit das Spiel ist. Nur wer sich und sein Produkt präsentieren kann - das ist die wichtige Erkenntnis -, wer ein Finanzkonzept hat und wer Gewinn und Verlust nicht für eine Gestalt aus.,Harre Potter" hält, hat Chancen. sich im Wettbewerb durchzusetzen.

Wir haben in diesem Jahr acht Projekte mit insgesamt 500 000 DM gefördert. wobei ich sagen muss, dass es sich nicht uni einen Jahresbericht. sondern einen Halbjahresbericht handelt. weil der Haushalt erst im Juni verabschiedet worden ist. Einen Teil der Mittel haben wir nach einem Wettbewerb verausgabt, zu dem in kurzer Zeit über 30 Vorschläge eingegangen sind und an dem sich 30 Teilnehmer beteiligt haben.

Ein Projekt dient der Vorbereitung von Existenzgründern auf die Gegebenheiten des polnischen Marktes. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Marktzugang und der Existenzgründung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, also damit, wie man als Angestellter einen Betrieb gründen kann. Das dritte Projekt bezieht sich auf die Kenntnis der Nutzung betrieblicher Kennziffern zur Unternehmenssteuerung, also auf begleitendes Controlling.

Darüber hinaus haben wir uns an dem vom Jugendministerium initiierten Vorhaben Enterprise beteiligt - ein gutes Beispiel für Synergieeffekte ressortübergreifender Zusammenarbeit. Enterprise erleichtert jungen Erwachsenen durch Coaching und einen Zuschuss den Start in die Selbstständigkeit. Mit dem Geld des Wirtschaftsministeriums konnte ein mobiler Beratungsdienst für das östliche Brandenburg aufgebaut werden, der notwendige Informationen zu den potenziellen Existenzgründern bringt. Wir warten nicht, bis diese kommen, sondern nehmen ein Auto, statten es als fahrendes Büro aus und gehen zu den Leuten in Ostbrandenburg. Ich bin gespannt, wie das Experiment ausgehen wird. Ich kann hier noch nicht über die Ergebnisse berichten. sondern nur über den Start. Ich denke, dass wir Ihnen im März des kommenden Jahres eine Übersicht über die Erfolge der Projekte geben können.

Herzlichen Dank. - Wir kommen zur Frage 494 (Ausgleich bei extremistischen Straftaten), die vorn Abgeordneten Petke gestellt wird. Bitte sehr!

Die Bekämpfung extremistischer Straftaten ist eine der Schwer

punktaufgaben der Landesregierung. Angesichts der positiven Erfahrungen mit deni Täter-Opfer-Ausgleich frage ich die Landesregierung: Ist es möglich und sinnvoll, das Institut des TäterOpfer-Ausgleichs auch bei der Bekämpfung extremistischer Straftaten einzusetzen?

Mit Ihrem Einverständnis erteile ich Staatssekretär Stange das Wort zur Beantwortung dieser Frage. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Petke. der Täter-Opfer-Ausgleich ist darauf gerichtet, die nach einer Straftat zwischen Täter und Geschädigtem bestehenden Probleme. Belastungen und Konflikte mit der Unterstützung eines neutralen Vermittlers im persönlichen Kontakt zu bereinigen. Der Täter erhält dabei die Gelegenheit, einen Ausgleich für den materiellen oder immateriellen Schaden. den er dem Opfer zugefügt hat, zu leisten oder anzustreben. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist somit regelmäßig nur für solche Verfahren geei gnet. deren Gegenstand Straftaten gegen ein persönlich geschädigtes Opfer oder eine juristische Person. deren Interessen im Verfahren von einer Person wahrgenommen werden, sind. Andererseits ist der Täter-Opfer-Ausgleich heim Vorliegen dieser Voraussetzungen regelmäßig im besonderen Maße dazu geeignet, den gestörten sozialen Frieden wieder herzustel len.

Damit scheidet seine Anwendbarkeit bei dem Delikt des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß den §s`i 86 und 86 a StGB grundsätzlich aus. Auch bei Volksverhetzung gemäß 130 StGB. die durch das öffentliche Abspielen volksverhetzender Musik, das Verbreiten von Schriften mit volksverhetzendem Inhalt oder das Rufen volksverhetzender Parolen in der Öffentlichkeit begangen wird, kommt der Täter-Opfer-Ausgleich nicht in Betracht.

Hat sich die Straftat gegen ein bestimmtes personifizierbares Opfer gerichtet. so erfordert der Täter-Opfer-Ausgleich. dass Täter und Opfer auf freiwilliger Basis zu einem Ausgleich bereit sind. Sogar schwerwiegende Straftaten, zum Beispiel Körperverletzungen, stehen dem nicht grundsätzlich entgegen. Dies gilt selbst - wenn auch in eingeschränktem Maße - bei rechtsextremistisch motivierten Straftaten, sofern eine Verfahrensbeendigung durch den Täter-Opfer-Ausgleich einer dauerhaften Befriedung zwischen Täter und Opfer dienlich ist und sowohl erzieherisch als auch langfristig präventiv Erfolg versprechend erscheint.

So hat beispielsweise die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erst in jüngster Zeit in einem gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende gerichteten Ermittlungsverfahren dem Vorschlag des Jugendschöffengerichts Schwedt zugestimmt, das Verfahren auf dem Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs zu beenden. Den der rechten Szene zugehörigen Angeschuldigten war zur Last gelegt worden, eine überwiegend aus russlanddeutschen Jugendlichen bestehende Gruppe überfallen und misshandelt zu haben. Hintergrund dieses Überfalls war eine vorausgegangene Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppen, bei denen die der rechtsextremistischen Szene angehörenden

Jugendlichen die Unterlegenen gewesen waren. Dabei ist auch das gegen die Russlanddeutschen gerichtete Verfahren per Täter-Opfer-Ausgleich beendet worden.

Beide Gruppen leben nunmehr bereits seit mehreren Monaten konfliktfrei nebeneinander. Eine Hauptverhandlung hätte womöglich zu einer erneuten Polarisierung zwischen Opfern und Tätern mit der Gefahr neuer Spannungen und Auseinandersetzungen gefiihrl.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass der Täter-Opfer-Ausgleich einen breiten Anwendungsbereich finden und der Sicherung des Rechtsfriedens im Sinne der vom Täter-Opfer-Ausgleich an gestrebten Befriedungsfunktion auch im Bereich rechtsextremistisch motivierter Straftaten dienlich sein kann.

Es gibt Klärungsbedarf. Herr Sarrach. bitte!

Herr Staatssekretär, habe ich Ihre Ausführungen zum TäterOpfer-Ausgleich richtig verstanden, dass es Auffassung der Landesregierung ist, dass die Ahndung rechtsextremistischer Straftaten schon wegen der Fallzahlen und der Schwere des Unrechtsgehaltes eine Schwerpunktaufgabe der Landesregierung ist, während hingegen die Ahndung linksextremistischer Straftaten mit Blick auf den Täter-Opfer-Ausgleich eine Aufgabe der Landesregierung ist?

Herr Abgeordneter Sarrach, ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Selbstverständlich ist es eine Aufgabe, rechtsextremistischen Straftaten und, sofern gegeben. auch linksextremistischen Straftaten zu begegnen und. sofern der Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommen könnte, auch die letztgenannten Straftaten einem solchen Ausgleich zuzuführen.

Vielen Dank. - Wir sind hei der Frage 495 (Liquiditätshilfen des Landes Brandenburg an die BBF), gestellt von der Abgeordneten Frau Osten. Bitte schön!

Nach Auskunft des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Holding haben die Gesellschafter der BBF im Mai dieses Jahres die Verpflichtung übernommen, für eine ausreichende Liquidität der Flughafenholding in den Jahren 2000 und 2001 zu sorgen, da diese ihren Finanzierungsbedarf von 83 Millionen DM im Jahr 2000 und von etwa 140 Millionen DM im Jahr 2001, vor allem wegen der Schulden aus der Finanzierung des Baufeldes Ost, trotz positiver Ergebnisse im operativen Geschäft aus eigenen Mitteln nicht decken kann. Insgesamt handelt es sich in den Jahren 2000 und 2001 daher um Liquiditätshilfen von über 223 Millionen DM. Entsprechend dem Gesellschafteranteil Brandenburgs an der BBF entfallen hiervon 37 % auf das Land Brandenburg.

Ich frage deshalb die Landesregierung: In welcher Höhe wurden

im Jahre 2000 und werden im Jahre 2001 der BBF Liquiditätshilfen vonseiten des Gesellschafters Brandenburg gewährt?

Frau Ministerin der Finanzen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Osten. wie Ihnen bekannt ist, sind in den Haushaltsplan 2000/2001 für das Jahr 2000 Zuweisungen an die Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH in Höhe von 33.2 Millionen DM eingestellt worden. Davon waren ursprünglich 8.2 Millionen DM qualifiziert gesperrt.

Das Land Brandenburg hat aus diesem Etat bisher Zahlungen in Höhe von 24.1 Millionen DM zur Erstattung der Privatisierungskosten bis Ende des Jahres 2000 sowie zur Deckun g der laufenden Ausgaben der Projektplanungsgesellschafl Schönefeld und der Flughafenprojekt gesellschaft Schönefeld und des im Jahre 2000 anfallenden Zinsaufwandes für Kredite zur Finanzierung der Grundstückskäufe im Baufeld Ost geleistet. Daneben ist im Jahr 2000 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 8,9 Millionen DM zur Mitfinanzierung von Investitionsmaßnahmen in Schönefeld, insbesondere für den Grundstückserwerb zur Umsiedlung der Bürger von Diepensee. vorgesehen. Die Zahlung wird noch in diesem Jahr erfol gen. nachdem der Haushalts- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2000 der Aufhebung der Sperre zugestimmt hat.

Damit würden im Jahre 2000 insgesamt 33 Millionen DM vorn Land Brandenburg an die BBF gezahlt. Weitere Zahlungen werden im Jahr 2000 nicht geleistet.

Für das Jahr 2001 sind in den Haushaltsplan keine Zuweisungen an die BBF eingestellt. Der Wirtschaftsplan entwurf der BBF für das Jahr 2001, der am 15. Dezember 2000 im Aufsichtsrat beschlossen werden soll. sieht Zuweisungen der Gesellschafter in Höhe von 163 Millionen DM vor. Demnach würde der Anteil des Landes Brandenburg rund 55 Millionen DM betragen. Die Gesellschafter. also auch das Land Brandenburg, müssenhierzu nach Prüfung der von der BBF geplanten Maßnahmen noch Entscheidungen treffen und gegebenenfalls die jeweils erforderlichen haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen,

Weitere Aussagen dazu sind vor dem Beschluss des Aufsichtsrates nicht möglich. - Vielen Dank,

Bevor ich die nächste Frage aufrufe. möchte ich recht herzlich Gäste aus der Region Rangsdorf und Umgebung begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zur Frage 496 (Einsatz von Busbegleitern in Schul- bussen). gestellt vom Abgeordneten Michael Claus. Bitte schön!

Ein Jahr nach dem schweren Schulbusunglück von Altlandsberg

haben sich verschiedene Sicherheitsprojekte, welche ein ähnliches Unglück in Zukunft verhindern sollen, bewährt. Als erfolgreichstes gilt der Einsatz von Busbegleitern. also Erwachsenen. die im Bus mitfahren. Das Pilotprojekt läuft seit einem knappen Jahr im Landkreis Märkisch-Oderland. in Eisenhüttenstadt sowie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Durch den Einsatz von Busbegleitern ist die Disziplin in den Bussen wesentlich verbessert worden. die Sicherheit ist gestiegen. Das ABM-Projekt läuft am 19. Dezember 2000 aus.

Ich frage die Landesregierung: Soll nach dem Willen der Landesregierung das Projekt des Einsatzes von Busbegleitern in Schulbussen als AB-Maßnahme nach dem 19. Dezember 2000 weitergeführt bzw. flächendeckend eingeführt werden?

Minister Reiche. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste aus der Autobauregion rund um Ludwigsfelde! Sehr geehrter Herr Claus. durch den Einsatz von Begleitern in Linienbussen oder im Sonderlinienverkehr für die Schiilerbefördening kann insbesondere der Fahrer von Konflikten im Bus entlastet werden und sich intensiver auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Der Einsatz von Busbegleitem ist ein Beitrag zur aktiven Verkehrssicherheit.

Eine solche Maßnahme wurde als direkte Reaktion auf den Schulbusunfall bei Altlandsberg am 30. November des vergan