Protocol of the Session on September 5, 2002

(Allgemeiner Beifall)

Eine große Freude ist es mir, heute einem unserer Abgeordneten, Herrn Dr. Wagner, zum Geburtstag zu gratulieren.

(Allgemeiner Beifall - Präsident Dr. Knoblich überreicht dem Abgeordneten Dr. Wagner Blumen.)

Ich möchte vor Eintritt in die Tagesordnung ein paar Bemerkungen machen. Der Rechtsausschuss hat heute den Abgeordneten Frank Werner zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Das war notwendig, weil die frühere Vorsitzende mit Aufgaben in der Landesregierung betraut worden ist.

Zum vorliegenden Entwurf der Tagesordnung einige Bemerkungen: Die mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage 1795, Drucksache 3/4688, erübrigt sich, da dem Fragesteller inzwischen die schriftliche Antwort der Landesregierung zugegangen ist. Das ist eine Form, die wir bereits des Öfteren erlebt haben. Vielleicht wäre es möglich, in Zukunft auf dieses Mittel, Themen auf die Tagesordnung zu setzen, die in der Zwischenzeit beantwortet worden sind, zu verzichten, wenn die Landesregierung ein bisschen forscher bei der Übermittlung der Antworten wäre, die ja offensichtlich vorliegen.

Es gibt den Antrag der Fraktion der PDS, die Drucksache 3/4807, Festlegung der Abgrenzung von nichtadministrativen Regionen, als Punkt 13 zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen. Es ist vorgeschlagen worden, die Redezeitvariante 1 zu wählen. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Homeyer, bitte.

Herr Präsident! Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den von Ihnen eben genannten Antrag von der Tagesordnung zu nehmen, da er nach unserer Geschäftsordnung nicht fristgerecht eingereicht worden ist.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Hören Sie sich erst einmal unsere Begründung an!)

Er ist noch gar nicht auf der Tagesordnung. Insofern sind wir jetzt in der Beratung. Die PDS-Fraktion hat dafür gesorgt, dass dem Plenum die Zuständigkeit zukommt, zu beschließen, ob dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt oder nicht. Herr Vietze, bitte.

Herr Präsident! Sie hatten darum gebeten, dass, wenn es Bemer

kungen gibt, diese gemacht werden. Ich möchte für die antragstellende Fraktion eine kurze Begründung geben.

Wir hatten einen Entschließungsantrag zu dieser Problematik eingebracht. Es war ein Antrag von sechs Abgeordneten, der dieses Thema beinhaltet und am gestrigen Tag auf der Tagesordnung stehen sollte. Dieser Antrag ist von den Abgeordneten zurückgezogen worden. Das ist ihr gutes Recht. Damit entfällt auch die Behandlung des Entschließungsantrages. Völlig unbenommen ist es dem Parlament, bei Eintritt in die Tagesordnung für einen Tag darüber zu befinden, ob es notwendig und wichtig ist, über eine solche Frage wie die Festlegung der Abgrenzung von nichtadministrativen Regionen zu beraten. Deshalb haben wir Ihnen unseren Antrag mit Schreiben vom 4. September übergeben und vorgeschlagen, diesen Punkt auf die heutige Tagesordnung zu setzen.

Wir halten dies durchaus für legitim und entsprechend der Wichtigkeit dieses Anliegens auch für angemessen. Wir richten die Bitte an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, weil ich glaube, dass nur die gestrige Antwort des Ministerpräsidenten keine ausreichende Grundlage für den Umgang mit dem Thema ist. Ich habe die Bitte, entsprechend § 100 unserer Geschäftsordnung diesem Anliegen zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.

Es steht jedem Abgeordneten frei, nachdem das Verfassungsgericht das festgestellt hat, in Bezug auf Veränderungen der Tagesordnung vor Eintritt zu beschließen. Aus diesem Grunde stelle ich den Antrag zur Abstimmung. Wer mit der Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes 13 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser zusätzliche Tagesordnungspunkt nicht auf der Tagesordnung. - Herr Abgeordneter Schulze, bitte.

Herr Präsident! Auch wenn ich vielleicht die vormittägliche Harmonie in diesem Hause störe, möchte ich Sie mit einem Problem konfrontieren und einen Antrag daraus formulieren. Die PDS-Fraktion hat mit dem Tagesordnungspunkt 9 in Drucksache 3/4780 einen Antrag gestellt. Nach langwieriger und reiflicher Überlegung und nach Prüfung meinerseits, auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission, und auch durch Juristen bin ich zu der Auffassung gelangt, dass dieser Antrag rechtswidrig und verfassungswidrig ist. Deswegen möchte ich darum bitten, dass er von der Tagesordnung genommen wird; denn nach Verfassung und Geschäftsordnung können verfassungswidrige Dinge nicht behandelt werden. Das ist ein komplizierter Rechtssachverhalt, den ich gerne, wenn es gewünscht wird, ausführen kann. Es ist offensichtlich, dass dem so ist, weil hier in Rechte eines verfassungsgemäßen Gremiums, nämlich der Parlamentarischen Kontrollkommission, eingegriffen wird. Deswegen bitte ich darum, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen, damit wir nicht in die Bredouille kommen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Haben Sie Angst vor der Debatte?)

Herr Abgeordneter Vietze, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche gegen diesen Antrag des Abgeordneten Schulze, weil ich davon ausgehe, dass der Sachverhalt, um den es im Antrag der PDS-Fraktion geht, sehr wohl durch die Brandenburger Verfassung gedeckt ist. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Aufforderung des Parlamentes an die Mitglieder der PKK, ihren verfassungsmäßigen und gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, nämlich die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes im Lande Brandenburg auszuüben und zu diesem Zweck das gleichfalls in der Verfassung geregelte notwendige Maß an Akteneinsicht vorzunehmen und zu gewährleisten. Das ist aus unserer Sicht keineswegs verbunden mit der Einschränkung oder einem parlamentarischen Eingriff in die Rechte der PKK, sondern ein deutliches Zeichen an die Mitglieder der PKK, sich dafür einzusetzen, dass das parlamentarische und verfassungsmäßige Recht der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt wird. Ich gehe davon aus, dass dieses Anliegen legitim ist und dieser Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt und sehr wohl behandelt werden sollte. Ich bitte demzufolge um Ablehnung des Antrages des Abgeordneten Schulze.

(Beifall bei der PDS)

Ich beziehe mich erneut auf die vom Landesverfassungsgericht definierte Rolle des Präsidiums, die in Ihrem Beitrag möglicherweise ein wenig unklar wiedergegeben worden ist. Wenn es einen Vorschlag des Präsidiums in Bezug auf die Tagesordnung gibt, ist damit keine Rechtmäßigkeit festgestellt. In dem Verfassungsgerichtsurteil wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es das Recht und die Pflicht des Plenums ist, Umfang und Einzelheiten der Beratungspunkte festzulegen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das Präsidium hat einstim- mig entschieden!)

Insofern ist dieser Antrag ein legitimes Anliegen des Abgeordneten Schulze. Natürlich ist das, was Herr Vietze in Bezug auf seinen Standpunkt gesagt hat, ebenso legitim. Die Entscheidung trifft allerdings weder der Abgeordnete Vietze noch der Abgeordnete Schulze allein, sondern das Plenum.

Ich komme damit zur Abstimmung.

(Der Abgeordnete Vietze [PDS] meldet sich erneut zu Wort.)

- Sie hatten Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

Herr Präsident, es wurde mir etwas unterstellt. Dann habe ich nach der Geschäftsordnung auch das Recht auf eine Richtigstellung.

Bitte, Sie haben das Wort für eine Richtigstellung.

Ich habe in keiner Weise das Recht dieses Parlaments in Zweifel gezogen, eine Entscheidung zu diesem Antrag herbeizuführen. Dies ist natürlich durch das Landesverfassungsgericht in die Hoheit des Parlaments gestellt. Ich habe nur für unsere Fraktion, die zu diesem Thema Antragstellerin ist, begründet, warum wir das Anliegen des Abgeordneten Schulze an dieser Stelle zurückweisen und die Erörterung unseres Antrages durch Verfassung und Gesetze des Landes Brandenburg gedeckt sehen.

Darüber hinaus mache ich darauf aufmerksam, dass hier eine inhaltliche Begründung gegeben werden müsste, welche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Behandlung sprächen.

(Beifall bei der PDS)

Bisher ist nur gesagt worden, dass möglicherweise etwas gegen die Behandlung spreche. Für solche Auslegungsfragen ist wiederum das Verfassungsgericht zuständig. Daher schlage ich vor, unseren Antrag zu behandeln. Die Koalitionsfraktionen können anschließend vor dem Verfassungsgericht eine Klärung herbeiführen, sofern es einer solchen dann noch bedürfen sollte.

(Beifall bei der PDS)

Meine Bemerkung, die Sie als Unterstellung bezeichnet haben, bezog sich auf die Pflichten und Rechte des Präsidiums. Nur für dieses spreche ich. Das Präsidium ist nicht das Gremium, das den Umfang der Tagesordnung endgültig festlegt. Insofern haben Sie wiederholt, was ich vorher schon gesagt hatte.

Gibt es weitere Bemerkungen zu dieser Situation? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag des Abgeordneten Schulze abstimmen, die Tagesordnung, wie sie vom Präsidium vorgeschlagen worden ist, um diesen Tagesordnungspunkt 9 zu reduzieren. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

(Zuruf von der PDS: Die im Dunkeln sieht man nicht!)

Damit ist mehrheitlich beschlossen, den Tagesordnungspunkt 9 aus dem Vorschlag des Präsidiums zu streichen.

(Prof. Dr. Bisky [PDS] meldet sich zu Wort.)

- Die Abstimmung ist erfolgt.

Herr Präsident, ich beantrage eine Auszeit für meine Fraktion, und zwar für zehn Minuten.

Es tut mir Leid.

Ich kann durchaus eine Unterbrechung der Sitzung beantragen.

Sie haben aber eine Auszeit für Ihre Fraktion beantragt. Das ist Ihnen natürlich unbenommen.

Ich beantrage eine Unterbrechung der Plenarsitzung für 10 Minuten.

Ich bitte die Fraktionsgeschäftsführer zu mir. - Die Sitzung ist bis 10.30 Uhr unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung: 10.17 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 10.30 Uhr)

Es ist 10.30 Uhr. Wir setzen die Sitzung fort. - Herr Abgeordneter Vietze, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf den Geschäftsordnungsteil dieser Debatte erkläre ich für die PDSFraktion Folgendes:

Erstens: Wir haben in diese Debatte einen Sachverhalt eingebracht, der in der heutigen Sitzung behandelt werden sollte. Dieser Sachverhalt ist in Form der Drucksache 3/4780 verteilt worden; damit wurde entsprechend § 40 verfahren. In der Geschäftsordnung des Landtages ist zugleich in § 41 auch im Interesse des Schutzes der Opposition geregelt, unter welchen Bedingungen Beratungsgegenstände zurückgewiesen werden. Ich darf in diesem Zusammenhang zitieren:

„... zurückzuweisen, wenn

1. sie gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen,