Protocol of the Session on October 9, 2002

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur 63. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode. Mein Gruß gilt den Gästen ebenso wie den Journalisten. Ganz besonders herzlich begrüße ich die Herrschaften, die heute zwar nicht in Uniform, aber doch in einem nach Tracht aussehenden Outfit gekommen sind. Ursache ist das, was sich jährlich wiederholt: Wir haben heute die für Brandenburg typische Erntekrone hier. Es ist im Übrigen die zweitplatzierte im Wettbewerb. Bei dieser Schönheit sowohl der Gäste als auch der Krone hier muss die Krone, die den ersten Platz belegt hat, überwältigend gewesen sein. - Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Im Hintergrund, also auf den Gästeplätzen, sehen Sie Frau Materne, die Geschäftsführerin des Brandenburger Landfrauenverbandes, und Frau Scheil, die Vorsitzende des Landfrauenverbandes Oberhavel.

(Allgemeiner Beifall)

Die Herren haben mir vorhin versichert, auch sie hätten an dieser Krone mit gebunden. Das ist klar, sonst hätte sie gar nicht so schön werden können.

(Heiterkeit)

Es sind dies Herr Jörg Eickmann und Herr Dr. Peter Schweden. Die Damen „unter Hut“ sind Frau Fischer, Frau Gräben und Frau Broja. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Nun zu den Mitteilungen in eigener Sache. Das Mitglied des Deutschen Bundestages, Herr Jörg Vogelsänger, hat mit Ablauf des 30. September 2002 auf sein Mandat im Landtag Brandenburg verzichtet. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Heidrun Förster mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 Mitglied des Landtages Brandenburg ist. Sie ist Mitglied der Fraktion der SPD. Herzlich willkommen, Frau Förster!

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Eigentlich hatte ich heute noch Journalistikstudenten begrüßen wollen. Diese sind aber noch nicht hier. Es scheint dazuzugehören, dass man nicht schon in aller Herrgottsfrühe auf dem Weg ist. Für den Fall, dass sie doch noch kommen, darf ich darauf hinweisen: Es sind Absolventen der Schule für elektronische Medien in Potsdam-Babelsberg, die nach Abschluss eines Studiums nun das Handwerk des Journalisten von der Pike auf erlernen wollen. Dazu haben sie den Landtag Brandenburg ausgewählt, soweit es darum geht, die Berichterstattung über die Tätigkeit des Parlaments in ihr Aufgabenspektrum aufzunehmen.

Mit der Einladung ist Ihnen ein Entwurf der Tagesordnung zugegangen, zu dem ich eine Bemerkung habe: Der Bericht zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk im Land Brandenburg“ - Drucksa

che 3/3522 - ist seitens der Landesregierung zurückgezogen worden. Das ist, wenn ich mich richtig erinnere, Tagesordnungspunkt 13, der somit entfällt.

Gibt es von Ihrer Seite zur vorliegenden Tagesordnung Bemerkungen? - Herr Abgeordneter Klein.

Herr Präsident, der Abgeordnete Claus von der DVU-Fraktion hat eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die nach der Geschäftsordnung eigentlich erst morgen behandelt werden müsste. Wir wünschen uns sehr - wegen der Dringlichkeit dieser Anfrage und der Möglichkeit, dass der Bildungsminister des Landes antwortet -, diese Frage schon heute beantwortet zu bekommen.

Darüber muss ich gesondert abstimmen lassen, weil das § 100 der Geschäftsordnung betrifft. Wer mit dem Vorziehen der Dringlichen Anfrage einverstanden ist, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei wenigen Stimmenthaltungen der Forderung des § 100 entsprochen und wir könnten die Frage heute beantworten lassen. Ist dies im Sinne der Landesregierung? - Dann lasse ich über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Wer mit der geänderten Tagesordnung einverstanden ist, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann verfahren wir so und ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Fragestunde

Drucksache 3/4934 Drucksache 3/4895

Das Wort geht an den Abgeordneten Claus, der seine Dringliche Anfrage 24 (Drogen im Lehrplan) formulieren kann. Bitte, sehr.

Der neue Rahmenlehrplan für den Mathematikunterricht der 7. und 8. Klassen des Pädagogischen Landesinstituts Brandenburg enthält laut Presseberichten und Internet eine Textpassage im Zusammenhang mit dem Unterricht zum Umgang mit statistischen Daten, in welcher den Schülern unter anderem der Verkauf von Drogen als „lebensnahe Einnahmequelle“ vorgegeben wird. An anderer Stelle sollen Jugendliche als Konsumenten von Drogen beschrieben werden. Dieser Rahmenlehrplan für das Fach Mathematik ist nach den genannten Pressemitteilungen vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgesegnet und schließlich an die Lehrer verteilt worden.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen dienstrechtlichen Konsequenzen gegen den oder die Verfasser der in der Vorbemerkung genannten Passage im Rahmenlehrplan Mathematik beabsichtigt die Landesregierung zu reagieren?

Ich danke Ihnen. - Übrigens, Sie sehen, von mir aus gesehen links, die von mir schon erwähnten Studenten, die ich herzlich

begrüße. - Wir haben bereits angefangen; entschuldigen Sie bitte.

(Heiterkeit)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Claus, nach der schon in der vergangenen Woche begonnenen dienstrechtlichen Prüfung in Bezug auf den schweren Fehler im Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I Mathematik habe ich folgende Entscheidungen getroffen:

Erstens: Der verantwortliche Mitarbeiter im Pädagogischen Landesinstitut Brandenburg wird mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe entbunden und anderweitig verwendet.

Zweitens: Die Rahmenlehrplankommission wird ebenfalls von ihrer Aufgabe entbunden.

Drittens: Allen Beteiligten und Verantwortlichen wird eine Missbilligung ausgesprochen.

Viertens: Das Kontrollsystem vor der Inkraftsetzung neuer Rahmenlehrpläne wird geändert.

Fünftens: Die Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzten Rahmenlehrpläne der Sekundarstufe I werden von bisher nicht beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals überprüft.

Herzlichen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1293 (Auto- bahnauffahrt BAB 10 in Schönerlinde), gestellt vom Abgeordneten Reinhold Dellmann. Bitte schön.

Die Bundesstraße B 109 verfügt derzeit über keine Autobahnauffahrt zum Berliner Ring. Insbesondere für den Gewerbestandort Pankow-Nord, aber auch für das in Brandenburg liegende Gewerbegebiet Schönerlinde würde sich durch eine sinnvolle Autobahnanbindung an den Autobahnring eine deutliche Verbesserung der Situation ergeben.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Planungen zur Schaffung einer Autobahnauffahrt von der B 109 auf den Berliner Ring?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich, Herr Dellmann, bedarf die Einrichtung neuer Anschlussstellen an Bundesautobahnen der Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Die Zustimmung muss seitens der Länder auf der Grundlage eines vom BMVBW vorgegebenen umfangreichen Fragenkata

logs beantragt werden. Erfahrungen mit bisher gestellten Anträgen zeigen, dass der Bund die Genehmigung neuer Anschlussstellen äußerst restriktiv handhabt.

Da die von Ihnen angesprochene Anschlussstelle der Bundesstraße 109 an die Bundesautobahn 10 auf Berliner Territorium liegt, liegt die Planung in der Verantwortung des Landes Berlin. In der Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Straßenplanung Berlin/Brandenburg” am 28. Mai 2002 und in einem weiteren Planungsgespräch der beiden Länder wurde festgestellt, dass die Kreuzung der B 109 mit der BAB 10 zur Einhaltung der Abstandsforderung des Bundes für neue Autobahnanschlussstellen um ca. 1,2 km in Richtung Osten verschoben werden müsste.

Eine weitere Möglichkeit des Autobahnanschlusses stellt die Einmündung der B 109 in Höhe des Autobahndreiecks Pankow in Verlängerung der Bedarfsplanmaßnahme B 109/Ortsumgehung Schönerlinde dar. Für diese Möglichkeit erstellt das brandenburgische Autobahnamt im Zuge des geplanten Umbaus des Autobahndreiecks derzeit eine Machbarkeitsstudie, sodass bei diesem Umbau die Option auf einen Autobahnanschluss der B 109 offen gehalten wird. Eine Entscheidung über die neue Anschlussstelle kann jedoch erst im Zusammenhang mit der Planung der Ortsumgehung Schönerlinde im Zuge der B 109 getroffen werden. Diese Maßnahme ist beim Bund zur Überprüfung im Zuge der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen - wir rechnen für Anfang 2004 mit der Bestätigung - angemeldet. Das Ergebnis dieser Überprüfung bleibt nunmehr abzuwarten. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Ich begrüße als unsere Gäste Senioren aus Golm. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Werner hat nun Gelegenheit, die Frage 1294 (Angekün- digte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes) zu formulieren. Bitte schön.

Die Landesregierung hat angekündigt, bis zum Ende dieses Jahres den Entwurf einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorzulegen. Diesbezüglich haben wir uns schon im zuständigen Ausschuss und auch hier im Plenum inhaltlich verständigt.

Von daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung dieser Gesetzesnovelle?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Referentenentwurf für die Denkmalschutznovelle ist im Januar dieses Jahres in meinem Ministerium fertig gestellt worden. Dieser Entwurf ist im Laufe des ersten Halbjahres überarbeitet worden. Die Überarbeitung erfolgte einerseits im Rahmen der Ressort

abstimmung innerhalb der Landesregierung, andererseits durch die Beteiligung weiterer Institutionen, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände. Die gegenwärtige Fassung der Novelle ist in der Landesregierung weitestgehend abgestimmt.

Allerdings haben sich durch die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zur strikten Konnexität im März dieses Jahres die Anforderungen an Gesetzgebungsverfahren in einem bisher nicht gekannten Ausmaß erhöht, soweit sich durch die vorgesehenen Regelungen finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen ergeben. Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Kosten nicht einigen können. Es ist strittig, ob zusätzliche Kosten entstehen werden oder ob es, wie die Landesregierung vermutet, zu Einsparungen kommen wird. Daraufhin haben wir alle Oberbürgermeister und Landräte als Chefs der unteren Denkmalschutzbehörden angeschrieben und gebeten, uns Informationen über die aus ihrer Sicht entstehenden zusätzlichen Kosten zu übermitteln. Da sich dazu nur sehr wenige in der Lage sahen, waren die Informationen nicht verwertbar. Die Landesregierung selbst kann in diesen Bereich natürlich nicht eingreifen. Andererseits waren die Signale der Spitzenverbände eindeutig: Sollte im Vorfeld keine Einigung erfolgen, bestünde das große Risiko, dass einzelne Kommunen prozessierten. Dieses hohe Prozessrisiko könnte das In-KraftTreten des Gesetzes unter Umständen auf unbestimmte Zeit verzögern.

Deswegen haben wir uns jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden dahin gehend geeinigt, dass ein Wirtschaftsgutachten zur Kostenabschätzung in Auftrag gegeben wird. Dieses Wirtschaftsgutachten wird von beiden Seiten akzeptiert werden, wenn die Fragestellung miteinander abgestimmt ist. Seit Mitte September haben die Spitzenverbände die in der Landesregierung abgestimmte Fragestellung und sind dabei, sie zu prüfen und vier Landräte und zwei Oberbürgermeister zu suchen, die bereit sind, diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei ihrer unteren Denkmalschutzbehörde durchführen zu lassen. Wenn das Okay der Spitzenverbände zur Fragestellung gekommen ist, werden wir ein entsprechendes Institut beauftragen. Dann wird es mindestens drei Monate dauern, bis das Gutachten fertig ist. Erst nach Vorliegen des Gutachtens wird die Landesregierung über den jetzt vorliegenden Entwurf der Denkmalschutzgesetznovelle abschließend entscheiden können.

Herzlichen Dank. - Das Wort geht an den Abgeordneten Prof. Bisky, der Gelegenheit hat, seine Frage 1295 (Bundesamt für Ver- braucherschutz) zu formulieren.

Nach einem Beschluss des Bundestages aus dem Jahre 1992 sollen alle neu zu bildenden Bundeseinrichtungen in den neuen Ländern angesiedelt werden. Das gilt auch für das Bundesamt für Verbraucherschutz, das neu eingerichtet werden soll. Um die Ansiedlung dieses Bundesamtes hat sich die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam beworben, die mit dem ehemaligen Sago-Gelände über hervorragende Voraussetzungen für eine solche Ansiedlung verfügt.