Protocol of the Session on March 6, 2002

(Allgemeiner Beifall)

Neben denjenigen, die regelmäßig bei uns zu Gast sind und die die christlichen Kirchen vertreten, sitzt heute jemand, den ich ganz besonders herzlich begrüße. Es ist der Direktor a. D. bei der Bundestagsverwaltung, Herr Dr. Hans-Jürgen Hess.

(Allgemeiner Beifall)

Ich freue mich, dass Sie heute hier sind und dem Landtag Ihre Reverenz erweisen.

Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Anmerkungen? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann möchte ich jetzt ein paar Mitteilungen machen.

Ich informiere Sie darüber, dass der Abgeordnete Stefan Ludwig, Mitglied der PDS-Fraktion, mit Ablauf des 4. März 2002 auf seine Mitgliedschaft im Landtag Brandenburg verzichtet hat.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Für den Fall, dass jemand das Wort wünscht, bin ich natürlich gern bereit, es zur Sache zu erteilen. - Danke sehr.

Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Petra Faderl mit Wirkung vom 5. März 2002 Mitglied des Landtags Brandenburg geworden ist. Sie rückt für den Abgeordneten Stefan Ludwig nach und gehört damit zur Fraktion der PDS.

Frau Faderl, als alte Bekannte - wobei die Betonung auf “bekannt” liegt und das andere eher ein bisschen lax ausgedrückt ist - darf ich Sie herzlich begrüßen. Wir alle kennen Sie aus früherer parlamentarischer Arbeit. Ich wünsche Ihnen für die Zeit, die vor Ihnen liegt, alles, alles Gute und viel Erfolg. Auf gute Zusammenarbeit!

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei SPD und CDU)

Die CDU-Fraktion hat am 5. März 2002 Vorstandswahlen gemäß § 24 der Fraktionssatzung durchgeführt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Frau Abgeordnete Beate Blechinger als Fraktionsvorsitzende wieder gewählt worden ist.

(Beifall bei CDU sowie SPD und vereinzelt bei der PDS)

Als jeweils stellvertretender Fraktionsvorsitzender sind die Abgeordneten Dieter Helm und Thomas Lunacek wieder gewählt worden.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei SPD und PDS)

Die Fraktion hat auch den Geschäftsführer, Herrn Abgeordneten Dierk Homeyer, erneut in diese Funktion gewählt.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei SPD und PDS)

Herzlichen Glückwunsch und auch hier: Auf gute Zusammenarbeit!

Zum vorliegenden Entwurf der Tagesordnung noch folgende Bemerkung meinerseits:

Es wird vorgeschlagen, den Antrag zum Thema “Berichterstattung der Landesregierung über den aktuellen Stand der Realisierung des Investitionsvorhabens Chipfabrik Frankfurt (Oder)”, Drucksache 3/3948, mit der Redezeitvariante 3, das heißt 15, 10 bzw. 5 Minuten, als neuen Punkt 7 zusätzlich auf die Tagesordnung zu setzen. Damit hätte sich der Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung erledigt.

Gibt es von Ihrer Seite dazu Bemerkungen? - Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf ich Sie um Ihr zustimmendes Handzeichen bitten, die Tagesordnung in der genannten Weise zu erweitern. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

Drucksache 3/3957 Drucksache 3/3902

Gemäß Anlage 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Landtages werden Dringliche Anfragen zu Beginn der Fragestunde aufgerufen. Liegen zum selben Fragenkreis bereits Fragen vor, werden diese ebenfalls vorgezogen und haben Vorrang vor der Dringlichen Anfrage.

Aus diesem Grunde bitte ich Herrn Abgeordneten Claus, seine Frage 1056 (Zuwanderungsgesetz) und danach den Abgeordneten Vietze, seine Dringliche Anfrage 16 (Haltung des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz) zu stellen. - Bitte sehr, Herr Claus.

Laut Pressemeldungen geht die rot-grüne Regierungskoalition in Berlin in der Zuwanderungsfrage erneut auf die Unionsparteien zu. Vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag soll es so geändert werden, dass es den Forderungen der großen Koalitionen von SPD und CDU in Brandenburg und Bremen entspricht. Wie wir wissen, hat sich der Bundestag schon dazu entschlossen. Das Gesetz ist verabschiedet worden und geht am 22. März 2002 in den Bundesrat.

Ich frage die Landesregierung, welche Position sie derzeit zum geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz bezieht.

Herr Abgeordneter Vietze, bitte.

Wie bereits gesagt worden ist, hat der Bundestag das Zuwanderungsgesetz am vergangenen Freitag verabschiedet. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz hat es Meinungsäußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten in Richtung einer Nichtzustimmung zu diesem Gesetz im Bundesrat gegeben. Es gibt auch moderatere Stimmen anderer Politiker des Landes zum Umgang mit diesem Gesetz.

Ich möchte mich mit meiner Frage ausschließlich auf das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat beziehen und bitte die Landesregierung um Mitteilung, wie sie beabsichtigt, den Meinungsbildungsprozess zu diesem Sachverhalt zu gestalten, und ihr Abstimmungsverhalten gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in entsprechender Weise kundzutun.

Zur Beantwortung der Frage erteile ich Staatssekretär Speer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass der zuständige Bundestagsausschuss eine Fassung beschlossen hat, die auf 58 Seiten Änderungsanträgen beruht. Wir haben diese zur Kenntnis genommen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Änderungsanträge bewerten soll, und zwar vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Position, die Brandenburg im Bundesrat am 20. Dezember des letzten Jahres erklärt hat.

Wir werden die Bewertung rechtzeitig vor der Bundesratssitzung abschließen und uns dazu innerhalb der Landesregierung eine entsprechende Meinung bilden. Heute kann ich Ihnen nur mitteilen, dass der Prozess der Meinungsbildung läuft und nicht abgeschlossen ist.

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte sehr.

Herr Präsident, ich melde mich zur Geschäftsordnung; denn ich möchte darauf verweisen, dass die Fragen, die in Anfragen an die Regierung gerichtet werden, durch die Mitglieder der Regierung beantwortet werden müssen. Nur für den Fall, dass ein Mitglied der Regierung nicht anwesend ist, kann mit Genehmigung des Parlaments ein anderer Minister oder Staatssekretär das Wort ergreifen. Da beide im Bundesrat vertretenen Minister anwesend sind, bitte ich um Auskunft durch diese Minister.

(Beifall bei der PDS)

Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir uns im Präsidium darüber unterhalten haben und dass die Staatskanzlei als Ressort gilt. Das ist in früherer Zeit dadurch gebilligt worden, dass der

damalige Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei zum Minister ernannt worden ist. Insofern ist der Staatssekretär auch Mitglied der Landesregierung und in der Hierarchie nicht gewissermaßen einem Minister untergeordnet.

Wir kommen zur Frage 1053 (Denkmalfonds), gestellt vom Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel. Bitte schön.

Nach Beschluss des Landtages soll die Landesregierung bis zum 30.04.2002 einen Entwurf zur Denkmalschutznovelle vorlegen. Dieser Entwurf soll unter anderem einen Denkmalfonds beinhalten. Die dafür notwendigen Mittel sollen dem Vernehmen nach auf Wunsch der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur dem Gemeindefinanzierungsgesetz entnommen werden.

Daher frage ich die Landesregierung: In welcher Größenordnung sollen gegebenenfalls die ohnehin knapp bemessenen Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes zugunsten des beabsichtigten Denkmalfonds gekürzt werden?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schippel, der Landtag hat in seiner Sitzung im September letzten Jahres die Landesregierung beauftragt, eine Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vorzulegen und in dieser Novelle die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Denkmalfonds zur Unterstützung der Bauherren eingerichtet wird. Ich halte das für eine sehr wichtige Grundsatzentscheidung des Landtags, denn vor Ort ist es immer wieder schwierig, über die Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen zu entscheiden, weil Geld fehlt. Deswegen brauchen wir gerade bei Bodendenkmalen und bei Grabungen die Möglichkeit, die zurzeit in meinem Haus nicht besteht, auch Private in dieser Situation zu unterstützen.

Die Gesetzesnovelle, die in meinem Haus jetzt fertig gestellt wurde, sichert den Fonds und die Zweckbindung. Darin ist festgelegt, was mit diesem Fonds zu leisten ist. Das ist die Aufgabe des Gesetzes. Ebenso ist fixiert, ab wann es diesen Fonds geben soll. Das wird der 1. Januar 2004 sein.

In diesem Gesetz steht nicht - es gehört auch nicht dort hin -, mit wie viel Geld dieser Fonds ausgestattet werden wird und woher dieses Geld kommen wird. Weder die Höhe noch die Quellen der Mittel können dort benannt sein. Das ist bis 2004 auszuhandeln. Der Denkmalschutz stellt eine Querschnittsaufgabe des Landes dar, sodass dafür verschiedene Quellen denkbar sind. Ich wünsche mir eine Menge, aber ich wünsche mir nicht, dass wir die Mittel des GFG kürzen. Eine solche Kürzung, um den Denkmalfonds zu speisen, wird es definitiv nicht geben.

In der Presse werden ab und zu Zahlen genannt, zum Beispiel 28,1 Millionen DM. Das ist die Summe, die im Jahr 1996 aus meinem Haus in das GFG geflossen ist. Daher wird dieser Be

trag von Journalisten sozusagen als Rückoption angesehen. Das entspricht aber nicht der Haltung des Hauses.

Unabhängig davon muss ich Sie nicht daran erinnern, dass der Schutz und die Erhaltung von Denkmalen in Brandenburg Verfassungsrang haben und diese Aufgabe sowohl dem Land als auch den Gemeinden übertragen ist. Das ist auch in den entsprechenden Gemeinde- und Landkreisordnungen so festgelegt. Das heißt, die Gemeinden sind sehr daran interessiert, diese Probleme zu lösen. Also muss auch über die Finanzierung nachgedacht werden.

Ich halte es für legitim, darüber nachzudenken, ob zum Beispiel die Kommunen, wenn sie aus dem Fonds Geld bekommen, eventuell kleinere Beträge kofinanzieren oder Ähnliches. Solche Konstrukte muss man bedenken. Es darf an dieser Stelle auch nicht verboten sein, Herr Schippel, zumindest über Zweckbindung für Mittel des GFG nachzudenken. Das ist aber jetzt noch nicht der Sachstand und auch kein Wunsch, sondern ist dann gegebenenfalls zum entsprechenden Zeitpunkt zu verhandeln.

(Zuruf von der PDS: Immer nur nachdenken!)