Protocol of the Session on April 5, 2001

Meine Damen und Herren! Herzlich willkommen zur 34. Sitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode!

Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Bemerkungen? - Dies scheint nicht der Fall zu sein.

Ich darf darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg beschäftigt hat und darum bittet, die 2. Lesung des Gesetzes heute durchzuführen. Er war nicht in der Lage, den Entwurf bis zur Präsidiumssitzung vorzulegen. Wir würden dies als zusätzlichen Tagesordnungspunkt aufnehmen. Er erschiene an dritter Stelle.

Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir die Tagesordnung so erweitern. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Ich darf mich heute wieder einer angenehmen Pflicht entledigen. Da das Älter- oder Reiferwerden weder ein Makel noch ein Verdienst ist, bietet so ein Tag immer Gelegenheit zum Feiern. Ich darf das Mitglied des Landtages Frau Dr. Enkelmann herzlich zum 28. Geburtstag beglückwünschen.

(Allgemeiner Beifall und Heiterkeit - Präsident Dr. Knob- lich überreicht Frau Dr. Enkelmann [PDS] Blumen.)

Anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz ist der Ministerpräsident des Landes Brandenburg in der Pflicht und deswegen heute durch den Innenminister vertreten. Es gibt Abgeordnete, die sich aus Krankheitsgründen heute nicht einfinden können. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.

Wir sind beim Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde

Drucksache 3/2549

Das Wort geht an den Abgeordneten Kliesch, der Gelegenheit hat, die Frage 665 (Brandenburgischer Bildungsserver) zu formulieren.

Die Landesregierung hat Ende des Jahres 2000 den Brandenburgischen Bildungsserver gestartet. Damit werden für Lehrkräfte, Schüler und eine breite Öffentlichkeit vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung aktueller Informationen und neuer Serviceangebote geschaffen.

Ich frage die Landesregierung: Wie unterstützen Sie die Nutzung der zusätzlichen Informations- und Bildungsangebote des Brandenburgischen Bildungsservers, insbesondere durch Lehrkräfte und Schüler?

Bevor der Minister antwortet: Herzlich willkommen sind Gäste aus Angermünde, die heute an unserer Plenarsitzung teilnehmen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Herr Kliesch, der Brandenburgische Bildungsserver ist seit dem 24. Oktober 2000 online. Sie finden ihn unter www.bildung-brandenburg.de.

Dieses regional ausgerichtete Internetportal zum Thema Bildung wird durch unser Medienpädagogisches Zentrum im Land Brandenburg realisiert. Auf das umfangreiche und ständig wachsende Angebot des Brandenburgischen Bildungsservers haben seit seinem Start schon Zehntausende von Brandenburgerinnen und Brandenburgern, aber auch Interessenten weit darüber hinaus zugegriffen.

Der weitere Ausbau des Brandenburgischen Bildungsservers im Rahmen der Medieninitiative MauS, also „Medien an unseren Schulen”, wird fortgesetzt.

Nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Ausstattung von brandenburgischen Schulen mit Computertechnik ist mit weiter steigenden Zugriffszahlen auf den Brandenburgischen Bildungsserver zu rechnen und natürlich auch mit dem weiteren Ausbau und weiteren Links, zum Beispiel zu allen brandenburgischen Schulen, die mittlerweile am Netz sind.

Die Nutzung der Informations- und Bildungsangebote des Brandenburgischen Bildungsservers wird durch die Landesregierung auf folgende Weise unterstützt:

Im Rahmen der umfangreichen MauS-Grundlagenfortbildung werden Lehrkräfte des Landes grundsätzlich und fachbezogen mit dem Brandenburgischen Bildungsserver vertraut gemacht. Gleichermaßen wird dort an ganz konkreten Beispielen verdeutlicht, wie der Brandenburgische Bildungsserver Lehren und Lernen auf dem Weg in die Informationsgesellschaft unterstützen kann.

Darüber hinaus bietet das Medienpädagogische Zentrum zum neuen Schuljahr 2001/2002 zwei dezentrale spezielle Fortbildungsveranstaltungen im Land zu besonderen Aspekten der Nutzung des Brandenburgischen Bildungsservers an.

Mein Ministerium und die nachgeordneten Einrichtungen haben auf ihren Internetseiten Links auf den Brandenburgischen Bildungsserver geschaltet und durch diese Vernetzung ist gewährleistet, dass der Brandenburgische Bildungsserver für alle am Thema Bildung interessierten Nutzer auch erschlossen wird.

In den Publikationen meines Hauses und der nachgeordneten Einrichtungen wird dort, wo es sich anbietet, auf das Informations- und Bildungsangebot des Brandenburgischen Bildungsservers unter Nennung der Netzadresse verwiesen. Auf diese

Weise werden noch einmal zusätzliche Nutzer und Interessenten gewonnen.

Durch die Listung unseres Bildungsservers in Suchmaschinen und übergreifenden Portalen - zu nennen ist hier als länderübergreifender Meta-Server an erster Stelle der deutsche Bildungsserver - ist sichergestellt, dass auch externe Nutzer über in diesen Medien übliche Suchstrategien Kenntnis vom Bildungsserver erhalten und zur Nutzung bewegt werden.

Die hier nur stichpunktartig genannten Maßnahmen zur vielfältigen Nutzung des Bildungsservers mit den angedeuteten Möglichkeiten der Vernetzung und dem damit verbundenen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Informations- und Bildungsangebote meines Hauses bieten hervorragende Chancen der Informationsbeschaffung und Kommunikation und damit auch der Fundierung der von uns gemeinsam vorangetriebenen Bildungsoffensive.

Die Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler und natürlich auch die Abgeordneten dieses Hohen Hauses sind aufgerufen, die neuen Medien intensiv zu nutzen, um die Qualität der Bildung sowie die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen weiterzuentwickeln. Der Bildungsserver, Herr Abgeordneter Kliesch, erfüllt dabei seine Aufgabe. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur Frage 666 (Konzept gegen Gewalt, Rechts- extremismus und Fremdenfeindlichkeit an Schulen), gestellt vom Abgeordneten Petke. Bitte sehr!

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in einem Rundschreiben vom 16. Januar 2001 an alle Schulleiter eine Verbotsempfehlung für Kleidungsstücke, die Gewaltbereitschaft kennzeichnen oder dazu dienen, Dominanz auszuüben, ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Fällen wurde bisher aufgrund des Rundschreibens Schülern das Tragen solcher Kleidungsstücke untersagt?

Herr Minister Reiche, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Petke, ich danke für Ihre Frage und auch für die Zustimmung, die ich darin finde.

Das Rundschreiben 3/01 vom 16.01. dieses Jahres - „Ordnungsrechtliche Grundsätze zum schulischen Konzept gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit” - weist auf ordnungsrechtliche Voraussetzungen und Zusammenhänge hin, um die Handlungssicherheit der Lehrkräfte und das Bewusstsein für Probleme im Zusammenhang mit Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu stärken.

Betont wird darin der Schutz der schulischen Ordnung als Voraussetzung für die Durchführung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Gestärkt wird unter anderem die Rechtssicherheit der Lehrkräfte im Falle strafbarer Handlungen, wozu eben auch das mögliche Verwenden verbotener Zeichen in der Schule gehört.

Darüber hinaus sind Aussagen über Festlegungen in Hausordnungen enthalten. In dem oben genannten Rundschreiben ist das wie folgt charakterisiert:

„Hinsichtlich der Hausordnung ist darauf hinzuweisen, dass ein generelles Verbot bestimmter Kleidung oder Kleidungsstücke in jedem Fall dann gilt, wenn die Kleidung mit verbotenen Symbolen verbunden ist.”

Im Übrigen wäre das Verbot von Kleidungsstücken, die nach allgemeinem Verständnis auf eine rechtsextremistische Einstellung hinweisen können oder bewusst in diesem Zusammenhang getragen werden, nicht verhältnismäßig. Der Hinweis in Hausordnungen, auf solche Kleidungsstücke möglichst zu verzichten, die nach allgemeiner Anschauung mit rechtsextremistischen Einstellungen in Verbindung gebracht werden, ist dagegen möglich.

Diese Grundsätze werden dann um den Hinweis erweitert, dass ein Kleidungsverbot im Einzelfall dann ausgesprochen werden kann, wenn Kleidung benutzt wird, um Dominanz auszuüben oder Gewaltbereitschaft zu kennzeichnen. Insofern handelt es sich nicht um eine Verbotsempfehlung, sondern um Hinweise über die Möglichkeit eines Verbots im Einzelfall. Es geht also um eine sorgfältige Abwägung der einzelnen Schulleitung im Einzelfall in Bezug auf die Umstände gewaltorientierten Auftretens.

Die Schulen haben gegenüber den Staatlichen Schulämtern Mitteilungspflicht zu Vorfällen in rechtsextremistischem, gewalttätigem oder fremdenfeindlichem Zusammenhang. Eine gesonderte statistische Erfassung möglicher Kleidungsverbote wäre nicht zweckmäßig und ist daher auch nicht vorgesehen.

Die Dreiklang-Gesamtschule in Schwedt hat in ihrer Hausordnung ein Verbot von Springerstiefeln und Bomberjacken vorgesehen und damit gute Erfahrungen gemacht. Deshalb habe ich diese Schule in der letzten Zeit immer wieder in besonderer Weise herausgehoben und empfohlen, dem zu folgen. Inzwischen hat sich bereits eine ganze Reihe von Schulen dieses Vorbild der Schwedter Schule angesehen, und an manchen Stellen wurde mit den Schulen auch schon darüber diskutiert, dies eventuell zu übernehmen. - Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. - Frau Hesselbarth, bitte!

Herr Minister Reiche, meine erste Frage: Wozu erlassen Sie Rundschreiben, wenn Sie hinterher nicht kontrollieren, ob es auch so ausgeführt wird?

Meine zweite Frage: Wie stehen Sie zu der Thematik der einheitlichen Schulkleidung?

Frau Abgeordnete, ich gehöre nicht zu den Anhängern des Nachtwächterstaates, die permanent kontrollieren, ob auch ausgeübt wird, was vom Staat vorgegeben ist. Ich gehe davon aus, dass sich in einem demokratischen Staat alle an die Gesetze, die das Parlament erlassen hat, bzw. an die Verordnungen, die die Regierung erlassen hat, halten und dass wir nur in dem Falle, in dem uns angezeigt wird, dass den Gesetzen oder den Verordnungen nicht entsprochen wird, dieser Anzeige nachgehen. Ich denke, dies ist für einen modernen Staat und für die moderne Zivilgesellschaft das sinnvolle Verfahren. Sonst müssten wir vermutlich die Zahl der Mitarbeiter der Landesregierung und der nachgeordneten Einrichtungen von derzeit 65 000 auf vielleicht 100 000 oder 120 000 erhöhen. Das ist von niemandem gewollt.

Nun zu der zweiten Frage, nach dem Tragen einheitlicher Schulkleidung, manchmal auch unter dem Thema „Schuluniform” angesprochen. Seitens der Landesregierung beabsichtigen wir nicht, eine diesbezügliche Vorschrift zu erlassen. Dies wäre auch ein Eingriff in die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf die Auswahl ihrer eigenen Kleidung. Allerdings wäre ich bereit, ein entsprechendes Pilotprojekt - auch finanziell - zu unterstützen, wenn sich bestimmte Klassen, wie eine Hamburger Schule, entscheiden sollten, aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel um nicht dem Markenfetischismus und dem Wettbewerb um möglichst teure Kleidung zu erliegen, eine solche gemeinsame Kleidung zu tragen. Ich bin dankbar, dass Joop und andere Designer uns schon deutlich gemacht haben, sie seien bereit mitzuhelfen, eine gute, moderne Kleidung für diese Schülerinnen und Schüler zu entwerfen.

Insofern ist der Freiheit der Klassen und ihrer Entscheidung keine Grenze gesetzt. An eine staatliche Vorgabe ist aber nicht gedacht.

Frau Kaiser-Nicht, bitte!

Herr Minister, ich halte die von Ihnen herausgegebene Richtlinie durchaus für sinnvoll, ungeachtet dessen, dass viele Schulen das Problem ja schon vor längerer Zeit angegangen sind, zum Beispiel indem sie Springerstiefel einfach als Waffen deklariert haben und Waffen laut Hausordnung verboten sind. Die Schulen haben insoweit also bereits vorgearbeitet. Dennoch finde ich Ihr Vorgehen wichtig und richtig.