Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 84. Sitzung des Landtages Brandenburg in seiner 3. Wahlperiode. Mein Gruß gilt ebenso den Gästen und den Journalisten.
Mit der Einladung ist den Abgeordneten der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite diesbezüglich Bemerkungen? - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Damit komme ich zu meinen Bemerkungen. Auf Vorschlag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und der Parlamentarischen Geschäftsführer ist ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt vorgesehen, der ohne Debatte als Tagesordnungspunkt 4 behandelt werden soll. Es geht um die 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes - Drucksache 3/6598.
Vom Hauptausschuss und von den Parlamentarischen Geschäftsführern wird vorgeschlagen, als Tagesordnungspunkt 5 einen weiteren zusätzlichen Punkt aufzunehmen, der sich auf die 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften bezieht - Drucksache 3/6590.
Schließlich wird bezüglich des Tagesordnungspunktes 12 von der DVU-Fraktion die Verlegung der Beratung des Antrages „Bundesratsinitiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (§§ 10, 10b EStG)“, Drucksache 3/6578, in den Sitzungszyklus des Monats Januar 2004 vorgeschlagen. Wenn Sie mit dieser Änderung einverstanden sind, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist es so beschlossen.
Es liegt mir eine Reihe von Abwesenheitserklärungen vor, die sich zum Beispiel auf die Pflichten des Ministerpräsidenten ab 15 Uhr beziehen. Der Abgeordnete Karney ist am Nachmittag ebenfalls nicht anwesend. Frau Dettmann und Herr Schrey sind ganztägig entschuldigt.
Das Wort geht an die Abgeordnete Dr. Schröder, die Gelegenheit hat, ihre Dringliche Anfrage 48 (Brandenburg - Arbeits- marktprognose 2004) zu formulieren. Bitte sehr.
Nach Presseberichten vom Wochenende prognostiziert der Brandenburger Arbeits- und Sozialminister ab 2004 ein deutliches Beschäftigungswachstum. Dem widerspricht das Herbstgutachten der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Wissenschaftler gehen dabei für 2004 zwar von einer
leichten Besserung der Konjunktur aus, diese würde sich aber auf dem Arbeitsmarkt vorerst nicht bemerkbar machen. Die Institute erwarten sogar, dass die Zahl der Arbeitslosen im kommenden Jahr zunächst um 500 000 auf durchschnittlich 4,45 Millionen steigt.
Ich frage die Landesregierung: Auf welche Tatsachen und Annahmen stützt der Brandenburger Arbeitsminister seine außergewöhnlich positive Arbeitsmarktprognose für das Jahr 2004?
Frau Abgeordnete Schröder, ich will mich mit Ihnen nicht auf Spiegelfechterei oder Wortklauberei einlassen, aber in diesem Fall ist mir die Wortwahl doch wichtig. Wir sind ein ordentliches Haus und finden solch einen Artikel auch wieder. In diesem Artikel ist nicht die Rede von einer deutlichen Senkung der Arbeitslosenquote. Das habe ich so nicht gesagt, das steht auch so nicht im Artikel. Das lasse ich mir auch nicht unterjubeln.
Richtig ist, dass ich von positiven Signalen auf dem Arbeitsmarkt gesprochen habe. Wenn man sich das Gutachten einmal genauer ansieht, kann man solche in der Tat herauslesen.
Wir sind nun schon fast im Jahre 2004. Das heißt, wir müssten uns einmal anschauen, wie die Wirtschaft zurzeit dasteht. Da sehen wir, dass auch den Ifo-Geschäftsklimaindex etwas nach oben geht. Wenn wir uns das Gutachten anschauen, sehen wir, dass es im 1. Halbjahr kaum wesentlich besser werden wird. Aber danach sind deutliche Signale zu erwarten. Darauf bezieht sich auch der Artikel. Genauso ist es im „Berliner Kurier“ erschienen. Ich kann dem Journalisten keinen Vorwurf machen, er hat das geschrieben, was ich gesagt habe. Ich habe auch deutlich gemacht, dass sich diese Zuversicht darauf gründet, dass die Konjunktur richtig anspringt und der Motor wieder brummt. Auch das wurde hier so geschrieben und darauf bezieht sich meine Prognose.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1795 (Stand Raumord- nungsverfahren B 167 Raum Eberswalde/Bad Freienwalde), gestellt vom Abgeordneten Dellmann. Bitte.
Während das Linienbestimmungsverfahren zur B 167 zwischen der Autobahn und der B 2 im Raum Eberswalde inzwischen abgeschlossen ist, „hängt“ das Raumordnungsverfahren, wenn ich den Ausdruck so gebrauchen darf, noch zwischen Eberswalde und Bad Freienwalde.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Raumordnungsverfahrens zur B 167?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dellmann, das von Ihnen angefragte Raumordnungsverfahren B 167 konnte noch nicht eröffnet werden, da die geforderte Raumanalyse zur endgültigen Festlegung des Untersuchungsraumes seitens des Vorhabenträgers noch nicht der gemeinsamen Landesplanung vorgelegt wurde. Erst daran anschließend können die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren erarbeitet werden. Am 29.10. dieses Jahres fand eine Beratung im Haus des Brandenburgischen Straßenbauamtes Eberswalde zum Abgleich der Datengrundlagen für die weiteren Arbeitsschritte der Raumanalyse statt. Zum Eröffnungstermin des Raumordnungsverfahrens kann ich daher zurzeit noch keine konkreten Aussagen machen.
Herzlichen Dank. - Wir wären jetzt bei der Frage 1796, die aber auf Wunsch des Fragestellers mit der Frage 1822, die eigentlich morgen an der Reihe wäre, getauscht worden ist. Da es das Recht der Fraktionen ist - so jedenfalls im Präsidium einmal beschlossen -, die Reihung innerhalb der Fraktionen selbst festzulegen, sehe ich diesbezüglich keine Probleme.
Mit der nun zu beantwortenden Frage 1822 (Existenzgrün- dungen) verbindet sich inhaltlich zugleich die Substanz der Frage 1802 (Qualität der Beratung durch die Zukunfts Agentur Brandenburg) und der Frage 1803 (Fehlendes Qualitätsmanage- ment der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH [ZAB]). Die Frage 1802 wäre die Frage von Herrn Bochow und die Frage 1803 die von Frau Dr. Schröder, die nun vorgezogen würden, wenn die Fragesteller einverstanden sind. Herrscht Einverständnis? - Somit geht das Wort an den Abgeordneten Bartsch, der jetzt die Gelegenheit erhält, die Frage 1822 zu formulieren.
Am 22. Oktober 2003 veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Extraausgabe zum Thema Existenzgründung. In dieser Ausgabe wird unter anderem die Bewertung der Existenzgründerseminare im Raum Berlin-Brandenburg vorgestellt. Es wird festgestellt, dass die meisten Seminare fachliche und organisatorische Lücken aufweisen.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Weise beabsichtigt sie, bei der Unterstützung von Existenzgründern die Testergebnisse zu berücksichtigen?
Herr Bochow, möchten Sie erweitern oder halten Sie es für ausreichend, dass die Frage schriftlich vorliegt?
Zeitungsberichten zufolge wird die Beratungsqualität der ZukunftsAgentur Brandenburg von der Stiftung Warentest als mittelmäßig eingestuft. Mängel bestehen demnach unter ande
Ich frage die Landesregierung: Welches Fazit zieht sie aus der bisherigen Beratungstätigkeit der ZukunftsAgentur Brandenburg?
Die ZukunftsAgentur Brandenburg - ZAB - will im Land Brandenburg mit sechs regionalen Servicecentern unter anderem ein kompetenter Ansprechpartner für Gründer und Gründungsinteressierte sein. In jüngster Zeit häufen sich bei mir jedoch Beschwerden über die unzureichende Qualität der von der Landesregierung mit erheblichen öffentlichen Geldern geförderten Existenzgründungsberatung. Die ZAB berät zum Beispiel Gründer, die sich an ihre Berater wenden, entweder überhaupt nicht oder nach Auskunft der Betroffenen nicht angemessen. Die Stiftung Warentest hat die Existenzgründungsberatung der ZAB als mittelmäßig bis niedrig eingestuft.
Ich frage daher die Landesregierung: Warum führt die ZukunftsAgentur Brandenburg für ihre Serviceleistungen kein Qualitätsmanagement bzw. keine Zertifizierung durch, um eine hohe Qualität ihrer Beratungsleistungen - zum Beispiel für Existenzgründer - sicherzustellen?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft. Ich bitte Sie, Herr Minister, das im Komplex zu tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, die Sie die Fragen zum Thema „Existenzgründungsberatung“ gestellt haben, Sie nehmen Bezug auf die Veröffentlichung der Stiftung Warentest. Sie gibt in der Tat Anlass, dieses Thema zu beleuchten. Dabei darf bzw. muss auch festgestellt werden - so viel Gerechtigkeit muss sichergestellt sein -, dass diese Untersuchungen, die von der Stiftung Warentest angestellt worden sind, erstens nicht repräsentativ sind. Zweitens haben die Betroffenen - was normalerweise übliche Praxis im gegenseitigen Umgang ist - vor Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse keine Gelegenheit gehabt, sich zu den getroffenen Wertungen zu äußern. Dafür hat sich die Stiftung Warentest entschuldigt, ich möchte das nur zur Klarstellung erwähnt wissen.
Ich unterstütze solche Tests, weil es darauf ankommt, bei einem sehr breit angelegten, aber in der Sache dann wieder individuell zu gestaltenden Thema, nämlich den Existenzgründungsberatungen, niemals Arbeitsroutine einziehen zu lassen. Deshalb haben sowohl die unmittelbar an der Auswertung Beteiligten als auch wir im Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der ZAB die Untersuchung zum Anlass genommen, daraus Konsequenzen abzuleiten.
Zum einen möchte ich darauf verweisen, dass wir für das Land eine sehr gute Beurteilung des Brandenburgischen Instituts für
Existenzgründung und Mittelstandsforschung verzeichnen können. Dieses Institut ist ausdrücklich positiv bewertet worden, was auch die Basis dafür liefern wird, dass die mitbeteiligten Hauptgeschäftsführer der einbezogenen Industrie- und Handelskammern den unmittelbaren Kontakt, auch im Erfahrungsaustausch, suchen werden, um die von der Stiftung Warentest geäußerte Kritik künftig nicht mehr zuzulassen.
Zum Zweiten stelle ich fest, dass es im Land Brandenburg - das ist auch eine Grundlage, die in diese Wertung nicht eingeflossen ist - eine sachgemäße Arbeitsteilung gibt, die man an dieser Stelle wie folgt darstellen kann:
Es gibt zwischen den Kammern und der ZAB die Regelung, dass insbesondere technologieorientierte Existenzgründungsbegehren von der ZAB betreut werden und alle anderen - nach dem Örtlichkeitsprinzip auch in Arbeitsteilung - von den Kammern.
Hinzu kommt, dass Kompetenzsysteme aufgebaut worden sind. Ich nenne hier als Beispiel BioTOP, eine Gruppe von Firmen, die sich auf dem Gebiet der Biotechnologie besondere Qualitäten erworben haben. Diese Kompetenzsysteme werden in die Existenzgründungsberatung einbezogen, weil es uns darauf ankommt, Existenzgründungen sehr marktnah durchzuführen.
Deshalb ist die Kritik an der technologieorientierten Existenzgründungsberatung der ZAB nicht berechtigt. Die ZAB verwies nämlich den Anfrager ordnungsgemäß an die zu diesem Thema nach der getroffenen Arbeitsteilung zuständigen BioTOP und nahm dadurch gar keine konkrete Beratung vor.
In die genannte Arbeitsteilung, die praktisch erprobt ist und an der wir auch zukünftig festhalten werden, werden die Hinweise, die es zum konkreten Umgang mit ExistenzgründungsBeratungsbegehren gegeben hat, einfließen und dort ausgewertet werden.
Was Ihren Hinweis auf das Qualitätsmanagement betrifft, ist meine Antwort: Es gibt dieses Qualitätsmanagement. Was die Zertifizierung anbetrifft, ist dieses für die ZAB noch nicht insgesamt sichergestellt. Aber die Unternehmen, die seinerzeit in die ZAB gingen, hier speziell die T.IN.A, sind zu ihrer Arbeit zertifiziert worden. Es steht an, dieses Qualitätsmanagement zu einem allumfassenden Zertifikat der ZAB zu führen. An den Grundlagen dafür wird zielstrebig tagtäglich gearbeitet.
Die von der Stiftung Warentest testweise herbeigeführten Beratungsgespräche sind im Einzelnen schwer nachvollziehbar, weil es zum Teil telefonische Anfragen waren. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass ich, wenn es um Existenzgründungsbegehren zu Themenfeldern geht, die im Markt sehr schwierig unterzubringen sind, beispielsweise Softwareverleih usw., immer dafür bin, den Existenzgründern sehr deutlich zu sagen, wie die Marktlage ist und dass man sich sehr realistisch auf die Marktsituation einstellen muss.
Abschließend: Das Ergebnis des Tests wird weiter ausgewertet. Die Evaluierung der Qualität in der Existenzgründungsberatung ist ständiger Gegenstand der Arbeit der Landesregierung, insbesondere auch meiner Konsultationen mit den IHK- und Handwerkskammerpräsidenten. Meine jüngst gesammelten Erfahrungen insbesondere bei der Existenzgründungsberatung der IHK und der Handwerkskammer in Frankfurt (Oder) bele
gen, dass eine sehr gute, komplexe Arbeit geleistet wird, die - wir wissen: das Bessere ist der Feind des Guten - ständig qualifiziert und kontrolliert werden sollte. - Danke.