Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es Ihrerseits diesbezüglich Anmerkungen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann möchte ich einige Bemerkungen machen:
Zum Tagesordnungspunkt 4: Die 1. Lesung des Gesetzes zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform nach weiterer Bevölkerungsanhörung wird mit Redezeitvariante 1, also fünf Minuten je Fraktion, durchgeführt.
Es gibt einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 7, nämlich zur 1. Lesung des Gesetzes über die Errichtung einer Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus, Drucksache 3/7446, Redezeitvariante 1.
Zum Tagesordnungspunkt 9 - Bericht des Ministers des Innern über den Vollzug von Maßnahmen aufgrund § 33 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes - wird vorgeschlagen, ihn ohne Debatte zu behandeln.
Schließlich zum Tagesordnungspunkt 10: Der Antrag der Fraktion der PDS „Kulturhauptstadt Europas 2010“, Drucksache 3/7448, wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Dafür erfolgt nunmehr die Beratung des Antrags des Hauptausschusses „Landtag für Potsdam als Kulturhauptstadt Europas 2010“, Redezeit: fünf Minuten zur Begründung für den Präsidenten des Landtags.
Gibt es von Ihrer Seite weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? - Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir so verfahren. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? -
(Muschalla [SPD]: Herr Präsident, uns wurde gerade ge- sagt, dass zum Tagesordnungspunkt 7 - 1. Lesung des Er- sten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Ju- ristenausbildungsgesetzes - auch nicht geredet wird.)
- Herr Abgeordneter, ich hatte Sie gefragt, ob Sie noch Bemerkungen haben. Da haben Sie sich nicht gemeldet. - Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Ablaufs der Tagesordnung auch als Vereinbarung zwischen den Fraktionen - auf eine Redezeit zu verzichten. Das sehe ich nicht als sonderlich problematisch an.
Wir verfahren also so, wie eben abgestimmt worden ist, und ich bitte die Verwaltung, die Tagesordnung neu zu drucken.
- Die Abgeordneten verzichten also darauf, sie haben alles verstanden und registriert. Insofern sind wir bestens im Bilde. Herzlichen Dank.
Ernennung der Präsidentin sowie Ernennung und Vereidigung eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
In der gestrigen, der 95. Sitzung des Landtages Brandenburg sind die Präsidentin sowie ein Verfassungsrichter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg gewählt worden.
Ich frage Sie, Frau Monika Weisberg-Schwarz: Nehmen Sie die Wahl zur Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg an?
Danke schön. - Ich komme nunmehr zur Ernennung der Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg. Frau Weisberg-Schwarz, kommen Sie bitte zu mir. Ich ernenne Sie zur Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg und darf Ihnen die Urkunde überreichen.
„Der Präsident des Landtages Brandenburg ernennt Frau Monika Weisberg-Schwarz für die Dauer bis zum 11. November 2008 zur Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg. - Potsdam, den 13. Mai 2004“
Frau Weisberg-Schwarz, ich gratuliere Ihnen herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Arbeit.
Ich frage Sie, Herr Prof. Michael Dawin: Nehmen Sie die Wahl zum Verfassungsrichter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg an?
Herr Prof. Dawin, ich darf Sie zu mir bitten. Ich komme nunmehr zur Ernennung eines Verfassungsrichters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg. Ich darf auch hier den Text der Urkunde verlesen:
„Der Präsident des Landtages Brandenburg ernennt Herrn Prof. Michael Dawin für die Dauer von zehn Jahren zum Verfassungsrichter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg. - Potsdam, den 13. Mai 2004“
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. - Herr Prof. Dawin, nachdem Sie ernannt sind, bitte ich Sie, vor dem Landtag Brandenburg den Eid zu leisten.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Brandenburg und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich gratuliere Ihnen zur Wahl und zur Ernennung und wünsche Ihnen alles Gute für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Brandenburger Menschen.
(Der Ministerpräsident und weitere Mitglieder der Lan- desregierung sowie die Fraktionsvorsitzenden gratulieren Frau Monika Weisberg-Schwarz und Herrn Prof. Dawin und überreichen Blumen.)
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 65 (Massive GA- Kürzungen durch die Bundesregierung), gestellt vom Abgeordneten Bartsch, der nun Gelegenheit hat, seine Frage zu formulieren.
Aus dem Bundestag wurde am Freitag berichtet, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur drastisch zurückgefahren werden. Allein im Jahr 2005 sollen nach bisherigen Planungen nur noch 35 % der eingegangenen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen auf den Aufbau Ost im Land Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist in der Tat so, dass der Bund dem Land Brandenburg bis jetzt nur einen Anteil von 55,171 Millionen Euro der für 2004 vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 98,52 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Die nur teilweise Bereitstellung der im Jahre 2004 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen des Bundes, deren Verteilung auf die einzelnen Bundesländer auf dem Beschluss des GA-Planungsausschusses vom 1. März 2004 beruht, wurde mit erheblichen Bewirtschaftungs- und Einsparauflagen beim Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit begründet.
Eine endgültige Zuweisung der Verpflichtungsermächtigungen könne daher erst nach dem Beschluss des Bundeskabinetts - so sind wir informiert - zum Bundeshaushalt 2005 und der Finanzplanung 2004 bis 2008 voraussichtlich Ende Juni dieses Jahres erwartet werden. Sollte der Bund in diesem Jahr keine weiteren Verpflichtungsermächtigungen mehr zur Verfügung stellen, entstünde für Brandenburg - und das ist zu vermuten sowie für alle anderen neuen Bundesländer eine außerordentlich schwierige Situation. Aufgrund der fehlenden Bundesverpflichtungsermächtigungen von rund 43,349 Millionen Euro könnten in gleicher Höhe keine Landesverpflichtungsermächtigungen und darüber hinaus EFRE-Mittel kofinanziert werden.
Damit wären zum einen bereits Ende Mai, bis auf einen für Kleinvorhaben im Technologie- und Beratungsbereich von mir reservierten Betrag, de facto keine Bewilligungen mehr möglich. Zum anderen würde die nationale Kofinanzierung von Gemeinschaftsmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen und damit die Einhaltung der so genannten „n+2-Regelung“ gefährdet, was die Gefahr in sich birgt, dass die europäischen Mittel verfallen würden. Da der Bund die Bereitstellung seiner Barmittel über die Belegung von Verpflichtungsermächtigungen steuert, würde der Bund in den Jahren 2005 bis 2007 in Höhe der nicht bereitgestellten Bundesverpflichtungsermächtigungen seine Barmittelzuweisung entsprechend reduzieren.
Um eine Stagnation bei der regionalen Wirtschaftsförderung zu vermeiden, habe ich mich bereits Ende April an den Bundeswirtschaftsminister gewandt und ihn gebeten, sich im Kabinett für die volle Zuweisung der im Bundeshaushalt veranschlagten und natürlich auch durch Bundeshaushaltsgesetz veröffentlichten Verpflichtungsermächtigungen an die einzelnen Bundesländer einzusetzen und diese Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur über die Verteilung der Bundesverpflichtungsermächtigungen im Jahre 2004 möglich zu machen.
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit werde ich alle Möglichkeiten nutzen, darauf hinzuwirken, dass dieses eintritt.
Es muss mit aller Klarheit festgestellt werden, dass eine solche Vorgehensweise ein gravierender Eingriff in unser wirtschaftspolitisches Handeln ist. Die Verflechtungen zwischen den Finanzierungsströmen habe ich dargestellt. Es ist also keine Angelegenheit, die wir allein nur mit Wirkungen in die Region hinein erörtern müssen, sondern es muss festgestellt werden, dass damit eine Reduzierung der Investitionskraft einhergeht. Das heißt, dass Haushaltskonsolidierung auf Bundesebene in der Weise erfolgen soll, dass die Investitionskraft reduziert wird. Das halte ich für prinzipiell falsch.
Zum Zweiten schadet ein so zeitnaher Eingriff in die Arbeit mit Verpflichtungsermächtigungen und in die öffentlichen Förde