Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf einer Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite zu dieser Tagesordnung Anmerkungen? - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann weise ich meinerseits darauf hin, dass es einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 16 geben soll: Antrag mit Wahlvorschlag zur Ersatzwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses 3/2. Es geht um die Vertretung der SPD-Fraktion in diesem Ausschuss. Zu diesem Tagesordnungspunkt soll keine Debatte geführt werden.
Wenn Sie mit dieser Änderung einverstanden sind und im Übrigen das akzeptieren, was der Entwurf der Tagesordnung vorsieht, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann verfahren wir so.
Meine Damen und Herren, wie es so ist: Auch bei 88 Abgeordneten gibt es immer wieder eine Koinzidenz von Plenarsitzung und Geburtstag. Auch heute haben wir wieder ein Geburtstagskind unter uns, nämlich den Kollegen Werner. Herzlichen Glückwunsch!
Mir liegt eine Reihe von Abwesenheitserklärungen vor, die begründet sind. Ich erspare es mir, diese Abwesenheitserklärungen im Einzelnen vorzutragen.
Wir kommen zunächst zur Dringlichen Anfrage 54 (Beitritt zur Sicherheitskooperation). Bitte sehr, Frau Kaiser-Nicht.
In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass sich das Land Brandenburg einer Sicherheitskooperation mit den CDUregierten Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen hat. Da diese Sicherheitskooperation ohne die SPD/PDS-regierten Länder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin geschlossen wurde, liegt der Verdacht nahe, dass hier eine „schwarze Sicherheitsachse“ geschaffen werden soll, wie ddp zitiert wird. Angesichts der immer wieder auftretenden Unstimmigkeiten auf diesem Gebiet mit dem Land Berlin besteht zudem die Gefahr, dass die eigentlich notwendige enge Polizeikooperation mit Berlin von diesem Bündnis überlagert wird.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Zielstellungen ist die Sicherheitskooperation mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geschlossen worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kaiser-Nicht, Sie haben Ihre Anfrage sehr umfänglich begründet. Ich möchte vorweg anmerken, dass man immer schauen muss, was Sie in der Begründung eigentlich schreiben. Im vorliegenden Fall ist die Frage mit der Begründung eigentlich schon beantwortet. In der Begründung heißt es nämlich, es sei in der letzten Woche bekannt geworden. Sie hätten schreiben müssen, dass das Parlament in der vorletzten Woche über einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Brandenburg unterrichtet worden ist, nach dem der Innenminister befugt ist, dem beizutreten. Wenn Sie gelesen hätten, was Ihnen von der Landesregierung mitgeteilt wurde, dann hätten Sie diese Anfrage nicht erst zu stellen brauchen.
Nun zur Sache selbst. Sie schreiben in Ihrer Anfrage von einer „schwarzen Sicherheitsachse“. Damit das klar ist: Ich als Innenminister bin für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Lande Brandenburg verantwortlich.
Sie schreiben also etwas über eine Achse und des Weiteren über Länder. Dazu Folgendes: Wenn Sie sich die Länder vor Augen führen, in denen die CDU schon seit langer Zeit politische Verantwortung trägt, dann können Sie feststellen - Beispiele Bayern und Baden-Württemberg -, dass die Häufigkeit das ist die Anzahl der Straftaten pro 100 000 Einwohner - dort am geringsten und die Aufklärungsquote in diesen Ländern am höchsten ist. Was Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, hängt also auch mit anderen Fragen zusammen, zum Beispiel mit der Frage, wie es dazu kommen kann, dass in anderen Ländern mehr Straftaten begangen werden. Auf das Land Berlin, mit dem wir eng zusammenarbeiten, komme ich gleich zu sprechen. In Berlin beträgt die Häufigkeit 17 200, während diese Zahl bei uns in Brandenburg 9 490 beträgt. Es gibt also Unterschiede.
Wir reden hier über die Zusammenarbeit von Flächenstaaten; auf Berlin komme ich, wie gesagt, gleich noch zu sprechen. Die Polizeien der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt haben am 2. September eine Sicherheitskooperation vereinbart. Dieser Sicherheitskooperation ist Brandenburg beigetreten, nachdem wir in einer gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen in Cottbus dieses Angebot angenommen haben und dies in einem Kabinettbeschluss bestätigt worden ist.
Ich weiß nicht, wie das Verhältnis zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist; ich weiß nur, dass diese beiden Länder keine gemeinsame Grenze haben. Ich weiß auch nicht, wie das Verhältnis zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt ist. Vor diesem Hintergrund ist völlig klar: Die drei Länder haben sich zu einer Sicherheitskooperation zusammengetan. Wir treten dieser Sicherheitskooperation bei. Fragen Sie doch bitte einmal den stellvertretenden Ministerpräsidenten von MecklenburgVorpommern, der Ihrer Partei angehört, warum MecklenburgVorpommern nicht versucht, sich dem ebenfalls anzuschließen.
Das Ziel der Sicherheitskooperation - das müsste doch auch in Ihrem Sinne sein - ist insbesondere die Intensivierung der Bekämpfung schwerer Straftaten, organisierter und politisch motivierter Kriminalität, die Steigerung der Effektivität der Fahndung nach Personen und Sachen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Erhöhung der sichtbaren Präsenz der Polizei und der Ausbau eines allumfassenden länderübergreifenden Informationsaustauschs.
Mit dieser Sicherheitskooperation werden Spezialkenntnisse und -wissen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg allen Beteiligten zugänglich gemacht, indem wir einen regelmäßigen Austausch pflegen. Kommunikationswege werden auf- und ausgebaut. Erkenntnisse, Erfahrungswerte, methodische Ansätze, vornehmlich auch zur Bekämpfung von Kriminalität, werden ausgetauscht und Defizite werden ausgeglichen. Dabei steht der unmittelbare Informationsaustausch auf Arbeitsebene im Mittelpunkt.
Diese Sicherheitskooperation bietet den beteiligten Ländern gerade auf der fachlichen Ebene eine Chance, auch über föderale und bürokratische Hemmnisse hinweg die polizeiliche Arbeit gemeinsam zu verbessern. Sie ist vor allem von fachlichen und daher notwendigen Überlegungen getragen, um insbesondere im gemeinsamen grenznahen ostdeutschen Raum die Qualität polizeilicher Arbeit weiter zu verbessern und so das Sicherheitsgefühl der dort lebenden Menschen zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit Sachsen.
Lassen Sie mich nun etwas zu Berlin sagen, weil Sie das ja angesprochen haben. Die Zusammenarbeit der beiden Bundesländer im Bereich der Polizei ist außerordentlich eng.
Ich war drei Jahre lang Innensenator in Berlin und habe mit dem Kollegen Ziel außerordentlich eng zusammengearbeitet. Seitdem ich hier bin, arbeite ich mit dem damaligen Innensenator Werthebach bzw. mit Innensenator Körting von der SPD sehr eng zusammen. Da gibt es also überhaupt keine Berührungsängste.
Da Sie als Mitglied des Innenausschusses alles sehr aufmerksam verfolgen, wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass Innensenator Körting und ich die einzigen Landesminister sind, die im Bundesgebiet ein gemeinsames Lagebild über die organisierte Kriminalität vorstellen. Damit machen wir deutlich, dass wir eng zusammenarbeiten. Wir praktizieren einen regelmäßigen Austausch. Im Jahre 1992 haben wir eine Arbeitsgruppe „polizeiliche Zusammenarbeit Berlin-Brandenburg“ gebildet, die regelmäßig tagt. Neben Vertretern des Innenministeriums bzw. des Innensenats von Brandenburg und Berlin sind auch die Landeskriminalämter beider Länder in dieser Arbeitsgruppe vertreten. In der Arbeitsgruppe werden aktuelle Themen der länderübergreifenden Zusammenarbeit erörtert. Unter anderem gibt es ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Unterstützung durch Polizeikräfte, das der Kollege Ziel und ich im Jahre 1996 geschlossen haben.
Wir haben weiterhin eine Vereinbarung über Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen der Polizei der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Die Mitarbeit des Landes Brandenburg an der vorher genannten Sicherheitskooperation
wird die bestehende enge polizeiliche, politisch abgestimmte Zusammenarbeit mit dem Land Berlin nicht beeinträchtigen.
- Wenn Sie eine Frage stellen und sich verhalten, als wenn Sie nicht wüssten, was wir alles getan haben, dann muss ich das erklären. Es tut mir furchtbar Leid. Dann stellen Sie nicht solche Fragen!
Natürlich genießt die Kooperation mit unserem Berliner Nachbarn grundsätzlich Priorität. Aber die Zusammenarbeit, die ich eben beschrieben habe, wollen wir ausbauen.
Ungeachtet dieser Tatsache ist für enges Zusammenwirken und fachliche Abstimmung mit möglichst allen Nachbarn Brandenburgs gesorgt, soweit Themen der Sicherheitskooperation die Zusammenarbeit Brandenburgs mit Berlin betreffen.
Der Eindruck, den Sie erwecken, dass wir uns ausschließlich um diese anderen drei Länder kümmern, ist falsch, und darum weise ich ihn zurück.
Darüber hinaus haben wir zwischen den Bundesländern eine enge Zusammenarbeit vereinbart, zum Beispiel das Abkommen über eine erweiterte Zuständigkeit der Polizeien der Länder bei der Strafverfolgung, ein Abkommen der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen von 2001 oder die Vereinbarung der Polizeien der Länder und des Bundeskriminalamtes über die wechselseitige Benutzung der Dienstfahrzeuge vom Jahre 2000.
Brandenburg gehört darüber hinaus neben den Ländern Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dem Nordverbund der Spezialeinsatzkommandos an. Dadurch wird die länderübergreifende Zusammenarbeit der Spezialeinsatzkommandos der Polizeien verbessert, kostenintensive Maßnahmen werden ökonomischer geregelt. Übungen werden organisiert und Vorschläge hinsichtlich der Beschaffung spezieller Technik erarbeitet.
Verwaltungsabkommen und -vereinbarungen sowie die vom 23. Januar 2004 abgeschlossene Sicherheitskooperation dienen dem Ziel, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zu nutzen, um spürbare Synergieeffekte zu erreichen. Und ich sage Ihnen damit das auch klar ist -: Es geht nicht um eine schwarze Sicherheitsachse oder eine rote Sicherheitsachse, sondern es geht um die Sicherheit unserer Bürger. Dafür setze ich mich ein. Das ist der Sinn dieser Vereinbarung.
Ich habe drei Nachfragen, Herr Minister, die sich auf das beziehen, was Sie eben in der Antwort geäußert haben. Haben Sie Verständnis für die Einschätzung, es handele sich bei diesem Abkommen eher um symbolische Politik und Wahlkampf der CDU
angesichts der Tatsachen - ich sage: Tatsachen -, dass Sie selbst gesagt haben, dass hierbei entscheidend sei, das Sicherheitsgefühl der Bürger vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung zu stärken, und angesichts der Tatsachen, dass gemeinsame Beschaffung - ganz klar gesagt - mit anderen Ländern wegen des Bundeskartellamts gar nicht möglich ist, dass eben, wie Sie gesagt haben, gemeinsame Verkehrskontrollen im Rahmen des Nordverbundes seit Jahren Praxis sind und dass gemeinsame Sportveranstaltungen nun wirklich nicht einer länderübergreifenden Vereinbarung bedürfen? Haben Sie Verständnis für diese Einschätzung?
Zweitens: Haben Sie Verständnis für Zweifel an Ihren Ausführungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Berlin angesichts der Tatsache, dass durch Sie selbst und den Innenpolitiker der CDU regelmäßig öffentlich gesagt wurde, dass es mit den Beziehungen zu Berlin zum Beispiel in Bezug auf den Verfassungsschutz und die Ausrichtung des Polizeigesetzes nicht zum Besten stünde, und wo in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nicht einmal nachgefragt wurde?
Meine dritte Frage: Da Sie an Sitzungen des Innenausschusses nicht teilnehmen, konnten wir Sie dazu in der vorigen Woche nicht befragen und es gab auch keine Information dazu, weshalb ich jetzt die Frage stellen möchte: In welcher konkreten Form, Herr Innenminister, ist das Parlament durch Sie vorab über diese Vereinbarung informiert worden?
Ich beginne mit dem letzten Punkt. Mir war nicht klar, dass Sie dieser Vereinbarung solche Bedeutung beimessen. Das Parlament ist durch den Chef der Staatskanzlei, wie es vorgesehen ist, über die Ergebnisse der Kabinettssitzungen unterrichtet worden. Darin steht dies; da kann man es nachlesen.
Wenn Sie ein besonderes Informationsbedürfnis haben, dann kommen wir dem natürlich - wie bisher auch - sehr gern nach. Aber da Sie dieses Informationsbedürfnis erst heute, 14 Tage später, hier anmelden, habe ich den Eindruck, dass es eines gewissen osmotischen Drucks bedurfte, bis Ihnen klar war, dass möglicherweise eine Situation vorliegt, aus der man Funken schlagen kann.
Sie haben nach der symbolischen Politik gefragt. Ich möchte die Gegenfrage nach symbolhaften Fragen stellen. Das, was wir machen, ist ganz konkret eine Form der Zusammenarbeit, die zwingend notwendig ist und unsere Arbeit auch verbessert. Wenn Sie zum Beispiel sagen, gemeinsame Beschaffungen seien nicht statthaft - das ist bekannt -,